B e s c h e i d : 3. Für die Baugenehmigung wird eine Gebühr von 1.155,00 EUR festgesetzt.
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- Nikolas Geiger
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1 Prinzregentenplatz 4 Landratsamt Augsburg Prinzregentenplatz 4 Tel.: (0821) Fax: (0821) poststelle@lra-a.bayern.de Internet: An die Evang. Luth. Gesamtkirchengemeinde Augsburg Ulrichsplatz 3.; Vollzug der Baugesetze Aktenzeichen: BA Sachbearbeiter/in: Michael Piringer Zimmer: 331 Tel.: (0821) Fax: (0821) michael.piringer@lra-a.bayern.de Ihr Schreiben vom: Ihr Zeichen: Datum: Bauherr: Evang. Luth. Gesamtkirchengemeinde Augsburg Ulrichsplatz 3 Vorhaben: Neubau Gemeindehaus und Sakristei Bauort: Graben Gemarkung: Graben Flur-Nr.: 882/6, Ortsteil: Straße: Landsberger Str. 3 Das Landratsamt Augsburg erlässt folgenden B e s c h e i d : 1. Die Baugenehmigung zur Errichtung eines Gemeindehauses und einer Sakristei auf dem Grundstück Fl.Nr. 882/6 der Gemarkung Graben entsprechend den mit dem Genehmigungsvermerk vom versehenen Bauvorlagen wird erteilt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens zu tragen. Mehrere Antragsteller haben die Kosten gesamtschuldnerisch zu tragen. 3. Für die Baugenehmigung wird eine Gebühr von 1.155,00 EUR festgesetzt. 4. Auslagen sind in Höhe von 100,00 EUR (Kosten Wehrbereichsverwaltung) angefallen. Bankverbindung Kreissparkasse Augsburg BLZ Kto IBAN DE SWIFT-BIC BYLADEM1AUG Seite 1 von 6 Sprechzeiten Dienstag, Donnerstag, Freitag 07:30-12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00 17:30 Uhr oder nach Vereinbarung
2 5. Die Genehmigung wird mit den nachstehenden Auflagen verbunden: BAUBEGINN 1.1 Prüfvermerke der Bauaufsichtsbehörde in den Bauvorlagen (Planrevisionen, Roteinträge etc.) sind Bestandteile dieses Bescheides und zu beachten. 1.2 Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn dem Landratsamt Augsburg die Einhaltung der genehmigten Situierung, Größe und Höhenlage der baulichen Anlage durch Einmessbescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen worden ist (vgl. Hinweis). Die maximale Bauhöhe von 556,54 m ü NN darf nicht überschritten werden (einschi. Antennen, Kamine, Aufzugsanlagen etc.). Für den Einsatz von Baukränen ist rechtzeitig (möglichst 4 Wochen) vor Einrichtung der Baustelle durch den Bauherrn die Genehmigung bei der Wehrbereichsverwaltung Süd, AußensteIle München - ASt 3 -, München als der zuständigen Militärischen Luftfahrtbehörde einzuholen. Hinweis. Sachverständiger zur Ausfertigung der Einmessbescheinigung ist, - wer verantwortlicher Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen ist, - wer auf Grund des Bayerischen Architektengesetzes die Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen berechtigt ist, - wer in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure nach Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Ingenieurkammergesetzes - Bau eingetragen ist, - wer als Angehöriger der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bau- oder Vermessungsingenieurwesen an einer deutschen Hochschule, an einer deutschen öffentlichen oder staatlich anerkannten Lehrschule oder an einer dieser gleichrangigen deutschen Lehreinrichtung das Studium erfolgreich abgeschlossen hat, sowie die staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Bautechnik und die Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs. Bitte verwenden Sie das dem Bescheid beigefügte Formblatt "Einmessbescheinigung". STANDSICHERHEIT 1.3 Die Standsicherheit bestehender baulicher Anlagen darf nicht gefährdet werden und ist auch während der Bauausführung zu gewährleisten. Gebäudesicherungen und Unterfangungen sind unter Einhaltung der DIN 4123 auszuführen.
3 1.4 Alle statisch beanspruchten Bauteile sind nach Standsicherheitsnachweis herzustellen. Bei der Ausführung der jeweiligen Bauteile sind die erforderlichen Nachweise über Schall-, Wärme-und vorbeugenden Brandschutz einzuhalten. Den Standsicherheitsnachweis dürfen erstellen: bauvorlageberechtigte Bauingenieure oder Architekten oder Bauingenieure mit dreijähriger Berufserfahrung in der Tragwerksplanung, die in die entsprechende Kammer-Liste eingetragen sind (Tragwerksplaner) Bei Sonderbauten der Gebäudeklasse 1-3 wird der Standsicherheitsnachweis durch die Untere Bauaufsichtsbehörde bzw. im Auftrag durch ein Prüfamt oder einen hoheitlich beliehenen Prüfingenieur nur dann geprüft, wenn der Kriterienkatalog nicht erfüllt wird. Das Prüfamt bzw. der hoheitlich beliehene Prüfingenieur wird in diesem Fall von der Unteren Bauaufsichtsbehörde auch mit der Überwachung der Bauausführung beauftragt. Wird der Kriterienkatalog erfüllt, muss die Statik nicht geprüft werden. In diesem Fall ist mit der Baubeginnsanzeige eine Bestätigung des Tragwerksplaners über die Erfüllung des Kriterienkatalogs nach 15 Abs.3 der Bauvorlagenverordnung vorzulegen. Auch bei typengeprüften Standsicherheitsnachweisen ist eine Bescheinigung des Prüfamtes bzw. des hoheitlich beliehenen Prüfingenieurs über die ordnungsgemäße Bauausführung erforderlich. ENTWÄSSERUNGSANLAGEN 1.5 Die Entwässerung ist an die bestehende Entwässerungsanlage anzuschließen. Die technischen Bestimmungen der Ortskanalsatzung und DIN 1986 sind zu beachten. AUSSENANLAGEN 1.6 Vor der beantragten Fällung zweier Bäume ist zu prüfen, ob Vögel in den Bäumen brüten. Falls noch brütende Vögel oder Jungvögel angetroffen werden, ist der Fälltermin entsprechend zu verschieben. Über die Prüfung ist vor Fällbeginn ein schriftlicher Nachweis bei der Unteren Naturschutzbehörde einzureichen. 1.7 Die vorhandenen Bäume/ Gehölze auf dem Grundstück Fl.Nrn. 882/6, Gemarkung Graben sind Bäume - mit Ausnahme der im Plan zur Fällung vorgesehenen - im Zuge des Bauvorhabens dauerhaft zu erhalten und während der Baumaßnahme vor Beeinträchtigungen besonders zu schützen. Im Wurzelbereich (Kronentraufe + 1,50 m) dürfen weder Baumaschinen und -geräte noch Baumaterialien auch nur kurzzeitig abgestellt bzw. gelagert werden. Die einschlägigen Fachnormen DIN (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen- Ausgabe 1999) sind anzuwenden und schon in der Ausschreibung zu berücksichtigen.
4 1.8 Die Bepflanzung und Gestaltung ist entsprechend des Freiflächengestaltungsplanes vom 9. März 2012, innerhalb der auf die Fertigstellung oder Nutzungsaufnahme der Gebäude folgenden Pflanzperiode (Oktober bis April) zu pflanzen. 1.9 Es dürfen ausschließlich heimische Gehölze gepflanzt werden. Es sind mindestens 1Juglans regia, 1 Acer pseudoplatanus, 2 Tilia platyphyllos und 3 Prunus avium zu pflanzen Die Gehölze müssen den Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) und der DIN entsprechen Folgende Mindestpflanzgrößen sind zu verwenden; Bäume I. und II. Wuchsklasse: 3 x v. Stammumfang 18-20cm Die Bepflanzung ist fachgerecht zu pflegen, vor entwicklungshemmenden Einflüssen, insbesondere vor Wildverbiss zu schützen und auf Dauer zu erhalten. Ausgefallene Gehölze sind art- und qualitätsgleich zu ersetzen. HINWEISE: Das Bauvorhaben ist gem. Art. 2 Abs. 3 BayBO ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 und gem. Art. 2 Abs. 4 BayBO ein Sonderbau. Der Abschluss der Pflanzungen ist der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Der bei dem Bauvorhaben anfallende Erdaushub ist ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. zu verwerten. Auf die geltenden Bestimmungen der Bayer. Bauordnung wird hingewiesen. Auffüllungen über 500 m² Gesamtfläche oder über 2m Höhe sind baugenehmigungspflichtig. Im Landschaftsschutzgebiet "Augsburg - Westliche Wälder" sind Auffüllungen nur mit naturschutzrechtlicher Erlaubnis zulässig. Die Wehrbereichsverwaltung Süd weist darauf hin, dass Ersatzansprüche und Beschwerden, die sich auf die vom Flugplatz ausgehenden Emissionen beziehen, nicht anerkannt werden können. Dies gilt auch dann, wenn sich der Flugbetrieb in Zukunft aufgrund organisatorischer und/oder flugbetrieblicher Belange wesentlich verstärken und/oder verändern sollte. Das Bauvorhaben liegt im festgesetzten Lärmschutzbereich Zone 2 des Flugplatzes Lechfeld. Es wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom und die Verordnung über bauliche Schallschutzanforderungen nach dem FluglärmG hingewiesen. Die Anforderungen im beiliegenden "Merkblatt über die Errichtung einer Baustelle in der Nähe von Flugplätzen (Bauschutzbereich)" sind zu beachten.
5 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bauordnungsrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens, hat keine aufschiebende Wirkung ( 212 a BauGB -Baugesetzbuch-). Beim Landratsamt Augsburg kann jedoch nach 80 Abs. 4 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) die Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung oder beim Verwaltungsgericht Augsburg die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach 80 Abs. 5 VwGO beantragt werden. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Brunner Oberregierungsrätin Hinweise: Beachten Sie bitte Ihre Anzeige- und Antragspflichten, das sind insbesondere: Die Baubeginns- und Bauerlaubnisanzeige mit Angabe des Unternehmers und Unterschrift des Bauherrn (Eingang beim Landratsamt mindestens 1 Woche vor Baubeginn). Wechselt der Bauherr, so haben der alte und der neue Bauherr das dem Landratsamt unverzüglich mitzuteilen. Die Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vor Abschluss der
6 Bauarbeiten. Anlagen: 1 Satz Unterlagen 1 Kostenrechnung 1 Baubeginns- und Bauerlaubnisanzeige 1 Formblatt Einmessbescheinigung 1 Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung In Ausfertigung an: Gemeinde Graben
7 Evang. Luth. Gesamtkirchengemeinde Augsburg Ulrichsplatz 3 Aktenzeichen:50/ BA An das Landratsamt Augsburg Sachgebiet 50 Prinzregentenplatz 4 E i n m e s s b e s c h e i n i g u n g Vorhaben: Neubau Gemeindehaus und Sakristei Bauort: Graben Gemarkung: Graben Flur-Nr.: 882/6, Ortsteil: Strasse: Landsberger Str. 3 Verfasser der Einmessbescheinigung Hiermit bestätigt der Unterzeichnete, dass das oben genannte Bauvorhaben nach ordnungsgemäßer Absteckung der Grundfläche und Festlegung der Höhenlage die mit Bescheid vom , Az.: BA genehmigte Grundfläche sowie Höhenlage einhält. Die Lage des Baukörpers im Grundstück entspricht den mit o. g. Bescheid genehmigten Bauplänen., den (Ort) (Datum) (Unterschrift)
8 An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde) Landratsamt Augsburg - Sachgebiet 50 - Prinzregentenplatz 4 Aktenzeichen der unteren Bauaufsichtsbehörde 50/ BA Datum der Baugenehmigung: Eingangsstempel der unteren Bauaufsichtsbehörde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO) Der Bauherr hat den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen (Art, 68 Abs, 7 BayBO), Dies gilt auch für Vorhaben, die unter das Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art, 58 BayBO) fallen und für die Beseitigung baulicher Anlagen (Art, 57 Abs, 5 BayBO). 1. Antragsteller / Bauherr Name Evang. Luth. Gesamtkirchengemeinde Augsburg Straße, Hausnummer Ulrichsplatz 3 Vorname Telefon (mit Vorwahl) Fax PLZ, Ort 2. Vorhaben Genaue Bezeichnung des Vorhabens Neubau Gemeindehaus und Sakristei 3. Baugrundstück Gemarkung Flur-Nr. Graben 882/6 / Straße, Hausnummer Gemeindeteil Landsberger Str. 3 Tag des Baubeginns / Wiederaufnahme: Gemeinde Graben Verwaltungsgemeinschaft 4. Standsicherheitsnachweis 4.1 Ersteller des Standsicherheitsnachweises Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Fax Straße, Hausnummer PLZ, Ort Listen-/Architektennummer Land Berufsbezeichnung Datum, Unterschrift des Erstellers des Standsicherheitsnachweises 4.2 Eine Prüfung des Standsicherheitsnachweises ist nicht erforderlich; die Bestätigung des Tragwerksplaners über die Prüffreiheit nach dem Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV (s, Anlage 1 a) liegt bei. Eine Prüfung des Standsicherheitsnachweises ist nicht erforderlich. (Bauvorhaber nach Art. 62 Abs. 3 Satz 2 BayBO) Eine Bescheinigung des Standsicherheitsnachweises durch einen Prüfsachverständigen liegt bei. (Bauvorhaben nach Art. 62 Abs. 3 Satz 1 BayBO) 4.3 Prüfsachverständiger für Standsicherheit Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Fax Straße, Hausnummer PLZ, Ort Listen-/Architektennummer Land Berufsbezeichnung 4.4 Beseitigung Eine Bestätigung der Standsicherheit eines Gebäudes der Gebäudeklasse 2, an das das zu (Art. 57 Abs. 5 Sätze 3 und 4) beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen Tragwerksplanerliegt vor.
9 Eine Bescheinigung der Standsicherheit eines sonstigen nicht freistehenden Gebäudes, an das das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen Prüfsachverständigen liegt vor. 5. Brandschutznachweis 5.1 Ersteller des Brandschutznachweises Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Fax Straße, Hausnummer PLZ, Ort Listen-/Architektennummer Land Berufsbezeichnung Datum, Unterschrift des Erstellers des Brandschutznachweises 5.2 Eine Bescheinigung des Brandschutznachweises durch einen Prüfsachverständigen liegt bei. (Bauvorhaben nach Art. 62 Abs. 3 Satz 3 BayBO) 5.3 Prüfsachverständiger für Brandschutz Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Fax Straße, Hausnummer PLZ, Ort Listen-/Architektennummer Land Berufsbezeichnung 6. Anlagen Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV (Anlage 1a) Bescheinigung Standsicherheit I (Anlage 9) Bescheinigung Brandschutz I (Anlage 11) Bestimmung des Verantwortlichen für die Bauausführung (Anlage 6) 7. Unterschrift Antragsteller / Bauherr Datum, Unterschrift
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11 An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde) Landratsamt Augsburg - Sachgebiet 50 - Prinzregentenplatz 4 Aktenzeichen der unteren Bauaufsichtsbehörde 50/ BA Eingangsstempel der unteren Bauaufsichtsbehörde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs Gemäß Anlage 2 der BauVorlV 1. Antragsteller / Bauherr Name Evang. Luth. Gesamtkirchengemeinde Augsburg Straße, Hausnummer Ulrichsplatz 3 Vorname Telefon (mit Vorwahl) Fax PLZ, Ort 2. Ersteller des Standsicherheitsnachweises (Werden die Standsicherheitsnachweise durch mehrere Tragwerksplaner erstellt, erfolgt die Koordinierung durch den Unterzeichner) Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Fax Straße, Hausnummer PLZ, Ort Nachweisberechtigung nach Art. 62 Abs. 2 Satz 1 BayBO nein ja Beruf 3. Baugrundstück Gemarkung Graben Straße, Hausnummer Landsberger Str. 3 Flur-Nr. 882/6 / Gemeindeteil Gemeinde Graben Verwaltungsgemeinschaft 4. Vorhaben (Besteht ein Vorhaben aus mehreren baulichen Anlagen, so ist der Kriterienkatalog für jede bauliche Anlage gesondert auszufüllen) Genaue Bezeichnung des Vorhabens Neubau Gemeindehaus und Sakristei
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13 5. Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV Nr. 1 a) Die Baugrundverhältnisse sind eindeutig und erlauben eine übliche Flachgründung entsprechend DIN b) Es liegen keine Gründungen auf setzungsempfindlichem Baugrund vor. Nr. 2 a) Bei erddruckbelasteten Gebäuden beträgt die Höhendifferenz zwischen Gründungssohle und Erdoberfläche maximal 4 m. b) Einwirkungen aus Wasserdruck müssen rechnerisch nicht berücksichtigt werden. Nr. 3 a) Angrenzende bauliche Anlagen oder öffentliche Verkehrsflächen werden nicht beeinträchtigt. b) Nachzuweisende Unterfangungen oder Baugrubensicherungen sind nicht erforderlich. Nr. 4 a) Die tragenden und aussteifenden Bauteile gehen im Wesentlichen bis zu den Fundamenten unversetzt durch. b) Ein rechnerischer Nachweis der Gebäudeaussteifung, auch für Teilbereiche, ist nicht erforderlich. Nr. 5 a) Die Geschossdecken sind linienförmig gelagert und dürfen für gleichmäßig verteilte Lasten (kn/m 2 ) und Linienlasten aus nichttragenden Wänden (kn/m) bemessen werden. b) Geschossdecken ohne ausreichende Querverteilung erhalten keine Einzellasten. Nr. 6 a) Die Bauteile der baulichen Anlage oder die bauliche Anlage selbst können mit einfachen Verfahren der Baustatik berechnet oder konstruktiv festgelegt werden. Räumliche Tragstrukturen müssen rechnerisch nicht nachgewiesen werden. b) Besondere Stabilitäts-, Verformungs- und Schwingungsuntersuchungen sind nicht erforderlich. Nr. 7 a) Außergewöhnliche sowie dynamische Einwirkungen sind nicht vorhanden. Nr. 8 b) Beanspruchungen aus Erdbeben müssen rechnerisch nicht verfolgt werden. Besondere Bauarten wie Spannbetonbau, Verbundbau, Leimholzbau und geschweißte Aluminiumkonstruktionen werden nicht angewendet. Die vorgenannten Kriterien wurden ausnahmslos mit ja beantwortet. Eine Prüfung des Standsicherheitsnachweises ist daher. ja nein nicht erforderlich erforderlich 6. Unterschriften Ersteller des Standsicherheitsnachweises Antragsteller / Bauherr Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift
14 An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde) Landratsamt Augsburg - Sachgebiet 50 - Prinzregentenplatz 4 Aktenzeichen der unteren Bauaufsichtsbehörde 50/ BA Datum der Baugenehmigung: Eingangsstempel der unteren Bauaufsichtsbehörde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Anzeige der Nutzungsaufnahme (Art. 78 Abs. 2 BayBO) Die. beabsichtigte Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage hat der Bauherr mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen (Art. 78 Abs. 2 BayBO) 1. Antragsteller / Bauherr Name Evang. Luth. Gesamtkirchengemeinde Augsburg Straße, Hausnummer Ulrichsplatz 3 Vorname Telefon (mit Vorwahl) Fax PLZ, Ort Augsburg 2. Vorhaben Genaue Bezeichnung des Vorhabens Neubau Gemeindehaus und Sakristei 3. Baugrundstück Gemarkung Graben Straße, Hausnummer Landsberger Str. 3 Tag der Nutzungsaufnahme Flur-Nr. 882/6 / Gemeindeteil Gemeinde Graben Verwaltungsgemeinschaft 4. Anlagen Eine Bescheinigung des Prüfsachverständigen über die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der Standsicherheit liegt bei (Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayBO). Eine Bescheinigung des Prüfsachverständigen über die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich des Brandschutzes liegt bei (Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayBO). Bestätigung des Nachweiserstellers oder eines anderen Nachweisberechtigten im Sinn des Art. 62 Abs. 2 Satz 2 BayBO über die mit dem Brandschutznachweis übereinstimmende Bauausführung liegt bei (Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO). 5. Hinweise zum Brandschutz Die Bayerische Bauordnung enthält gesetzliche Vorgaben zum vorbeugenden baulichen Brandschutz. Alles Übrige obliegt der Eigenverantwortung des Bauherrn. Für rechtzeitige Branderkennung insbesondere in Wohnungen sind sog. Rauchwarnmelder hilfreich. Der Alarm der Rauchwarnmelder ermöglicht bei Bränden die rechtzeitige Flucht und schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen, noch bevor ein Raum völlig verraucht ist. Hierdurch können Leben gerettet werden. Vgl. hierzu 6. Unterschrift Antragsteller / Bauherr Datum, Unterschrift
15 Evang. Luth. Gesamtkirchengemeinde Augsburg Ulrichsplatz 3 Aktenzeichen:50/ BA Über das Landratsamt Augsburg Prinzregentenplatz 4 An die Bayer. Bau-Berufsgenossenschaft Loristraße München Bauerlaubnisanzeige nach 662 Abs.3 RVO Vorhaben: Neubau Gemeindehaus und Sakristei Bauort: Graben Gemarkung: Graben Flur-Nr.: 882/6; Ortsteil: Straße: Landsberger Str. Landsberger Str. Das Bauvorhaben wurde am genehmigt. Baubeginn/Wiederaufnahme der Bauarbeiten am: Folgende Unternehmer wurden bestellt: Beton- und Maurerarbeiten: Zimmererarbeiten: Stahlbetonarbeiten: Sonstige:(z.B. Schlosser usw.), den (Ort) (Datum) (Unterschrift Bauherr)
16 An die Augsburg, den Gemeinde Marktgemeinde Aktenzeichen:50/ BA Stadt Graben E M P FA N G S B E S T Ä T I G U N G des Bauherrn oder dessen Bevollmächtigten Bauherr: Vorhaben: Evang. Luth. Gesamtkirchengemeinde Augsburg Ulrichsplatz 3 Neubau Gemeindehaus und Sakristei Bauort: Graben Gemarkung: Graben Flur-Nr.: 882/6; Ortsteil: Strasse: Landsberger Str. 3 Der Unterzeichner bestätigt hiermit, den Baugenehmigungsbescheid vom mit den dazugehörigen, mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Bauplänen zu dem oben bezeichneten Vorhaben, erhalten zu haben., den (Unterschrift) Nicht abtrennen! 1. Die/*Der Stadt - Markt - Gemeinde Graben hat einen Abdruck des Genehmigungsbescheides mit den dazugehörigen Bauplänen erhalten. 2. Der oben aufgeführte Bescheid wurde dem Bauherrn - dem Bevollmächtigten des Bauherrn gegen die dieser Empfangsbestätigung beigefügten Vollmacht - ausgehändigt. 3. Die Richtigkeit der Unterschrift wird bestätigt. 4. Der Nachweis, dass die Gebühr bezahlt ist, hat vorgelegen. Mit Beilage(n) (Vollmacht) zurück an das Landratsamt Augsburg Sachgebiet 50 (Gemeindestempel und Unterschrift) * )Nichtzutreffendes bitte streichen.
Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO)
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