Übersicht. Alte und neue Defizite der 26. BImSchV die Novellierung und ihre Folgen. 1. Grobe Unterscheidung der Feldquellen:
|
|
- Charlotte Roth
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Übersicht 13. Rheinland-Pfälzisch-Hessisches Umwelt- und Mobilfunksymposium 26. April 2014 Wilfried Kühling Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. (BUND) Alte und neue Defizite der 26. BImSchV die Novellierung und ihre Folgen die Novellierung und ihre Folgen 1. Vorbemerkung 2. Neuerungen Hochfrequenz 3. Neuerungen Niederfrequenz 4. Neuerungen Gleichstrom 5. Fortbestehende Defizite 6. Folgen 3 1. Die Novellierung der 26. BImSchV 1. Grobe Unterscheidung der Feldquellen: Umfangreiche BUND-Stellungnahme 2011/12 Öffentliche Anhörung am 27. Februar 2013 zum Entwurf im Deutschen Bundestag, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Änderungen durch den Bundesrat Verordnung über elektromagnetische Felder in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3266) 4 Ungewünschte Abstrahlung: Quellen mit niederfrequenten Wechselfeldern, zum Beispiel Anlagen zur Hochspannungs- Wechselstromübertragung (HWÜ) als50hz 50-Hz- Hochspannungs-Freileitungen/ Haushaltsstrom; 16,7-Hz-Bahnstromleitungen, Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGÜ), Gezielte Abstrahlung (in die Aufenthaltsbereiche des Menschen): Quellen, die hochfrequente Felder ausstrahlen (z. B. Anlagen/Geräte des Mobil-/Kommunikationsfunks). 5
2 Unterscheidung Schutz/ Vorsorge 2. Neuerungen Hochfrequenz (Schutz I) Rechtliches Schutzprinzip: Schutz vor erheblichen Schäden für Mensch, Umwelt oder andere Schutzgüter, deren Eintritt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann. Einklagbar/ Drittschutz. Rechtliches Vorsorgeprinzip: Vorsorgeprinzip: Bestandteil der Umweltpolitik betrifft den Umgang mit wenig bekannten oder schlecht einschätzbaren Risiken, mit Unsicherheiten in den Kenntnissen Greift Besorgnispotenziale/Verdachtsmomente auf rechtliche Grundlage für Maßnahmen ist gegeben! 6 2 Abs. 1: Grenzwerte einhalten auch unter Berücksichtigung von Immissionen i durch andere ortsfeste HF- sowie NF-Anlagen (Gesamtbelastung), t 2 Abs. 2: Kurzzeitige Überschreitungen der Grenzwerte aufgrund einer vorübergehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Sicherheit des Staates bleiben außer Betracht Neuerungen Hochfrequenz (Schutz II) 3. Neuerungen Niederfrequenz (Schutz I) 7a: Beteiligung der Kommunen Die Kommune wird bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen (nach dem 22. August 2013 errichtet) durch die Betreiber gehört. Sie erhält rechtzeitig die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der Baumaßnahme. Die Ergebnisse der Beteiligung sind zu berücksichtigen. 8 Frequenzbereich durchgängig geregelt: nun 200 µt für 50 Hz-Anlagen in Anhang 1a, 100 µt für 50 Hz-Anlagen (300 µt für Bahnstrom) als Grenzwert (speziell für Orte zum Aufenthalt) nicht geändert 3 Abs. 1: Bestehende Genehmigungen und Beschlüsse bleiben unberührt: vor dem 22. August 2013 errichtet: für Orte zum Aufenthalt dürfen Grenzwerte (50 Hz: 100 µt/ Bahn: 300 µt) nicht überschritten werden, Verdopplung <1:12 h/d erlaubt 9 Verdopplung außerhalb von Gebäuden erlaubt
3 3. Neuerungen Niederfrequenz (Schutz II) 3 Abs. 2: Anlagen nach 22. August 2013 errichtet: t Grenzwerte (50 Hz: 100 µt/ Bahn: 300 µt) dürfen nicht mehr überschritten werden (keine Ausnahme mehr erlaubt) Aber: Wie umgehen mit kurzfristigen Spitzen bei Umschaltvorgängen? Fehlende zeitliche Regelung! Neuerungen Niederfrequenz (Vorsorge I) 4 Abs. 1: Wesentliche Änderung von bestehenden Anlagen in Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten etc. nur, wenn auch maximale Effektivwerte der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte eingehalten werden (nach dem 16. Dezember 1996 errichtete Anlagen: alte Bestimmungen gelten weiter fort) 4 Abs. 2: Errichtung und wesentliche Änderung von HGÜ/ HWÜ: Möglichkeiten it zur Minimierung i i sind auszuschöpfen (Stand der Technik unter Berücksichtigung von Gegebenheiten im Einwirkungsbereich ), neue Verwaltungsvorschrift hierzu vorgesehen Neuerungen Niederfrequenz (Vorsorge II) Neue Trasse: HWÜ mit 50 Hz und >220 kv dürfen Gebäude (für Aufenthalt) nicht iht überspannen (ausgenommen: Bestehende Genehmigungen/ Beschlüsse und bis zum 22. August 2013 beantragte Verfahren) Bahnstrom/Gleichstrom dürfen überspannen? 4. Neuerungen Gleichstrom Neuer 3a: Gleichstromanlagen Grenzwerte magnetische Flussdichte Anlage 1a dürfen nicht überschritten werden Wirkungen wie Funkenentladungen zwischen Personen und leitfähigen Objekten, die zu erheblichen Belästigungen oder Schäden führen können, müssen vermieden werden Dabei sind alle relevanten Immissionen zu berücksichtigen (Ionisation der Luft: Ozon, Stickstoffoxide: I-Prognose!) 12 13
4 Ansatz zur Beurteilung HGÜ Wesentlich: Elektrische Gleichfelder HGÜ: zur Vorsorge Abstände wie HWÜ Hybridleitungen (gemeinsam HGÜ und HWÜ) Einwirkungen durch Luftschadstoffe in Abhängigkeit von meteorologischen Bedingungen (Ausbreitungsrechnung) SSK: Minimierung/ Begrenzung Magnetische Gleichfelder ld Gleichfelder mit Flussdichten im Variationsbereich des Erdmagnetfelds (SSK 2013) 5. Fortbestehende Defizite der 26. BImSchV Keine Vorsorge HF! Begriff findet sich zwar ausdrücklich düklihi in 1Ab Abs. 1(Anwendungsbereich), bei HF-Anlagen wird bislang von Anforderungen zur Vorsorge gänzlich abgesehen Begrenzung zur Vorsorge lediglich bei NF- Anlagen in der Nähe von empfindlichen Einrichtungen (elektrische Feldstärke und magnetische Flussdichte), verbietet die Überspannung von Gebäuden bei neuen Trassen (ohne Schutzabstand!) Fortbestehende Defizite II Mehrfachbelastungen Realität/Dilemma: Mehrfachbelastungen/ Kombinationswirkungen i Nachweis eines kausalen Bezugs zwischen Ursache und Wirkung bei einzelner Noxe? unwissenschaftlich (Bsp. NF, KiKK-Studie) Wer definiert die Validität von Studien? Wer bestimmt das Maß der "Adversität? 17 Darstellung möglicher Kombinationswirkungen, die zu additiven und synergistischen DNA-Schädigungen führen, darunter auch elektromagnetische Felder (WITTE 2012)
5 VDI-Modell zur Begrifflichkeit der Adversität VDI 2308 Bl. 1 Abschätzung des gesundheitlichen Risikos im Immissionsschutz (Juni 2009) gesellschaftlich determiniert Lage der Grenze? evident unerwünscht schädlich h = advers (internationaler Sprachgebrauch; WHO-Definition = advers (VDI) Weitere Hinweise Art. 2 der EU-Richtlinie 2013/35/EU zum Schutz der Arbeitnehmer vor elektromagnetischen ti Feldern zählt die nichtthermischen Wirkungen inzwischen i zu den "direkten biophysikalischen ik h Wirkungen Langzeitwirkungen: Zusammenhang zwischen der Nutzung von mobilen Telefonen und bösartigen Hirntumoren bei Nutzungszeiten >20 Jahren konnte inzwischen untersucht und hergestellt werden (Hardell et al. 2013) Wirkungen NF Magnetfelder Signifikant erhöhtes Risikos für Kinder, unter HWÜ an einer bestimmten t Form von Leukämie zu erkranken Plausible Erklärung für den kausalen Wirkungsbezug bei Magnetfeldern (Luukkonen et al. 2014): im 50 Hz-Magnetfeld wird das oxidative/antioxidative Gleichgewicht gestört und könnte eine genomische Instabilität bei den Nachkommen der exponierten Zellen hervorrufen Wirkungen NF-Magnetfelder Könnte einen rechtlich verbindlichen Sht Schutzstandard t d<0,2 02µT Tbegründen üd WHO (bereits 2002): möglicherweise krebserregend Ausreichende Hinweise auf krebserregende Wirkung im Bereich sehr niedriger Flussdichten, die seitens IARC kausale Interpretation zulässt p 24 25
6 Leukämie bei Kindern an Hochspannungsleitungen Quelle: Schriftenreihe 214 BUWAL fach bei µt 27 Herkunft/ Grundlage Magnet. Flussdichte in µt Horizont. Abstand v. Trassenmitte Geltungsbereich, Verbindlichkeit 26. BImSchV 100 Grenzwert (neue Anlagen mit 50 Hz) für Orte, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind LAI ,1 470 m Vorsorge gemäß zivilisatorischer Hintergrundbelastung Planungsziel LEP NRW, Entwurf 0, m Abstand zu Wohngebäuden (unbeplanter Innenbereich) für neu zu errichtende 2013 Trassen ab 220 kv Schweiz 1 Anlagegrenzwert, Vorsorgeprinzip, Langzeitwirkungen, biologische Wirkungen UVP-Leitlinie <0,01 >600 m Vorschlag wirksame Umweltvorsorge für dem Aufenthalt dienende Orte (Abstand für Freileitung 380 kv) UVP-Leitlinie 001 0, m Vorschlag wirksame Umweltvorsorge für 28 dem Aufenthalt dienende Orte (Abstand Wilfried Kühling Wissenschaftlicher Beirat des BUND/ Bundesarbeitskreis Immissionsschutz, für Erdkabel AG EMF 110 kv kv) 6. Fazit: Mangelnde Rechtsgrundlage HF 6. Fazit: Mangelnde Rechtsgrundlage NF Gezielte und erzwungene 24-Stunden-Dauer- Einstrahlung verschiedener Funknetze in die dem Aufenthalt dienenden Räume: kein gesellschaftlich abgewogener Interessenausgleich zwischen möglichen Gefahren und Nutzen der Mobilfunktechnik (BfS 2005) ohne ausreichende Rechtsgrundlage (bislang ungeregelter Eingriff in das Menschenrecht auf Achtung der Wohnung - Art. 8 Abs. 1 EMRK) Kommunikationstechnologien (Anwendungen, Geräte): Schutzpflicht des Staates? Baurecht: funkfreie Gebiete? 30 Hochspannung: neue Argumente zur Verschärfung Grenzwert (0,0101 statt tt 100 µt?). Widerstand? EU-Beschwerde? Verbandsklagen? Verfahren BBedarfsplan bis Planfeststellung: fehlender Bedarfsnachweis, mangelnde Alternativenprüfung, ungenügende Trassenbreite etc. 31
Novellierung der 26. BImSchV - Grenzwerte und Vorsorge zu elektrischen und magnetischen Feldern bei Hoch- und Höchstspannungsleitungen
Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden. Novellierung der 26. BImSchV - Grenzwerte und Vorsorge zu elektrischen und magnetischen Feldern bei Hoch- und Höchstspannungsleitungen Dirk Geschwentner Bundesamt
MehrGesundheitliche Aspekte von elektrischen und magnetischen Feldern bei Hochspannungs- Gleichstrom- und Drehstrom- Freileitungen
Gesundheitliche Aspekte von elektrischen und magnetischen Feldern bei Hochspannungs- Gleichstrom- und Drehstrom- Freileitungen Dr. Hannah Heinrich 2h-engineering & -research Elektrische Felder werden verursacht
MehrSechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26.
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) Vom 14. August 2013 (BGBl. I Nr. 50, S. 3266) zuletzt geändert
MehrGeplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel Dauersberg, Bl. 4319
Geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel Dauersberg, Bl. 4319 Im Abschnitt Kruckel Garenfeld Kurzpräsentation Elektrische und magnetische Felder Erörterungstermin, 21. März 2017 Alexander Wollny
MehrWie ist der aktuelle Grenzwert in Höhe von 100 Mikrotesla (µt) einzuschätzen?
Was bedeutet der geplante Neubau der 380-kV Hochspannungsfreileitung Kruckel Dauersberg und insbesondere die Streckenführung durch Witten, Herdecke und Hagen für mich? Mit welchen Belastungen habe ich
MehrGesundheitliche Aspekte niederfrequenter Felder
Gesundheitliche Aspekte niederfrequenter Felder Dr. Birgit Keller Forum Netzintegration 9. März 2011 - Berlin Niederfrequente elektromagnetische Felder von 50 Hz Elektrisches Feld: nicht an den Verbrauch
MehrStrahlenschutz und Vorsorge beim Stromnetzausbau. Technikdialog Erdkabel und Freileitungen, Kassel, 24. Juni 2015 Dirk Geschwentner
Strahlenschutz und Vorsorge beim Stromnetzausbau Technikdialog Erdkabel und Freileitungen, Kassel, 24. Juni 2015 Dirk Geschwentner Gliederung Elektrische und magnetische Felder Feldquellen und Feldverteilungen
MehrGesundheitsrisiken durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder. Dr. H.-Peter Neitzke, ECOLOG-Institut, Hannover
Gesundheitsrisiken durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder Dr. H.-Peter Neitzke, ECOLOG-Institut, Hannover ECOLOG-Institut Arbeitsbereich Technik & Umwelt www.ecolog-institut.de Forschung
MehrNeue Leitungen für die Westküste: Stromnetzausbau für die Energiewende in Schleswig-Holstein
Mildstedt, 12. Juni 2012 Neue Leitungen für die Westküste: Stromnetzausbau für die Energiewende in Schleswig-Holstein Elektromagnetische Felder und gesundheitliche Auswirkungen Karsten Fels Umwelt u. ländliche
MehrBreisgau-S-Bahn 2020 Planfeststellung Strecke 4310 Freiburg (Brg) - Breisach Bahn-km 0,344 bis Bahn-km 22,600
Breisgau-S-Bahn 2020 1 Planfeststellung Strecke 4310 Freiburg(Brg) - Breisach Breisgau-S-Bahn 2020 Planfeststellung Strecke 4310 Freiburg (Brg) - Breisach Bahn-km 0,344 bis Bahn-km 22,600 Anlage 19 zu
MehrNetzausbau und niederfrequente Elektromagnetische Felder -Relevanz des Themas aus der Sicht eines Gesundheitsamtes-
Netzausbau und niederfrequente Elektromagnetische Felder -Relevanz des Themas aus der Sicht eines Gesundheitsamtes- Dipl.-Ing. Klaus-Peter Andreas Hochspannungsnetzausbau Im Zuge der Energiewende ist ein
MehrGesundheitliche Wirkungen elektrischer und magnetischer Felder Impulsvortrag
Gesundheitliche Wirkungen elektrischer und magnetischer Felder Impulsvortrag Dr. Anne Dehos Bundesamt für Strahlenschutz Fachbereich Strahlenschutz und Gesundheit 1 Elektromagnetisches Frequenzspektrum
MehrStrahlenschutzaspekte beim Netzausbau. Dr. Gunde Ziegelberger
Strahlenschutzaspekte beim Netzausbau Dr. Gunde Ziegelberger Gliederung Einordnung Gesundheitliche Wirkungen von statischen und 50 Hz-Feldern Expositionsszenarien Strahlenschutz: Grenzwerte und Vorsorge
MehrNeue Hochspannungstrassen, Magnetfeldbelastungen und Trassenführung
11. Rheinland-Pfälzisch-Hessisches Umwelt- und Mobilfunksymposium 31. März 2012 Wilfried Kühling Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. (BUND) Neue Hochspannungstrassen, Magnetfeldbelastungen
MehrHochspannungsleitungen aus umweltmedizinischer Sicht
Hochspannungsleitungen aus umweltmedizinischer Sicht Dr. Matthias Otto Kinderumwelt ggmbh Osnabrück Kommission für Umweltmedizin beim RKI...die kinderärztliche umweltmedizinische Beratungsstelle... Hochspannungsleitungen
MehrNachweis über die Einhaltung der elektrischen und magnetischen Felder einer Niederfrequenzanlage (50 Hz)
110-kV-Hochspannungsfreileitung Kelsterbach Pkt. Schönbrunn Blatt 1 Nachweis für Niederfrequenzanlagen für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Nachweis über die Einhaltung der elektrischen
MehrNiederfrequente Felder von Hoch- und Höchstspannungsleitungen. Gesundheitliche Risken und deren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit
Niederfrequente Felder von Hoch- und Höchstspannungsleitungen Gesundheitliche Risken und deren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit Christiane Pölzl, Bundesamt für Strahlenschutz Berlin, 10.11.2011 Wirkungen
MehrNachweis über die Einhaltung der elektrischen und magnetischen Felder einer Niederfrequenzanlage (50 Hz)
110-kV-Hochspannungsfreileitung Kelsterbach Pkt. Schönbrunn Blatt 1 Nachweis für Niederfrequenzanlagen für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Nachweis über die Einhaltung der elektrischen
MehrNachweis über die Einhaltung der elektrischen und magnetischen Felder einer Niederfrequenzanlage (50 Hz)
110-kV-Hochspannungsfreileitung Kelsterbach Pkt. Schönbrunn Blatt 1 Nachweis für Niederfrequenzanlagen für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Nachweis über die Einhaltung der elektrischen
MehrNachweis über die Einhaltung der elektrischen und magnetischen Felder einer Niederfrequenzanlage (50 Hz)
110-kV-Hochspannungsfreileitung Kelsterbach Pkt. Schönbrunn Blatt 1 Nachweis für Niederfrequenzanlagen für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Nachweis über die Einhaltung der elektrischen
MehrNachweis über die Einhaltung der elektrischen und magnetischen Felder einer Niederfrequenzanlage (50 Hz)
110-kV-Hochspannungsfreileitung Kelsterbach Pkt. Schönbrunn Blatt 1 Nachweis für Niederfrequenzanlagen für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Nachweis über die Einhaltung der elektrischen
MehrNachweis über die Einhaltung der elektrischen und magnetischen Felder einer Niederfrequenzanlage (50 Hz)
110-kV-Hochspannungsfreileitung Kelsterbach Pkt. Schönbrunn Blatt 1 Nachweis für Niederfrequenzanlagen für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Nachweis über die Einhaltung der elektrischen
MehrPhysikalische Grundlagen
Gesundheitliche Aspekte von elektrischen und magnetischen Feldern bei Hochspannungs- Gleichstrom-Freileitungen und -Kabeln sowie Drehstrom-Freileitungen Dr. Hannah Heinrich 2h-engineering & -research Elektrische
MehrNachweis über die Einhaltung der elektrischen und magnetischen Felder einer Niederfrequenzanlage (50 Hz)
110-kV-Hochspannungsfreileitung Kelsterbach Pkt. Schönbrunn Blatt 1 Nachweis für Niederfrequenzanlagen für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Nachweis über die Einhaltung der elektrischen
MehrSicherheitsabstand zwischen Hochspannungsfreileitungen und baulichen Anlagen
Sicherheitsabstand zwischen Hochspannungsfreileitungen und baulichen Anlagen 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Sicherheitsabstand zwischen Hochspannungsfreileitungen und baulichen Anlagen Aktenzeichen:
MehrGesundheitsvorsorge bei der Planung von Stromübertragungstrassen
Gesundheitsvorsorge bei der Planung von Stromübertragungstrassen Dr. H.-Peter Neitzke, ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung Hannover Hannover, 25.11. Gesundheitliche Auswirkungen
MehrStellungnahme. zur Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
14. November 2012 Stellungnahme zur Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
MehrBerechnung der elektrischen und magnetischen Felder
Westküstenleitung Abschnitt 4: Berechnung der elektrischen und magnetischen Felder 1. Einleitung Gem. 26. Verordnung zum BImSchG [BImSchV 96] ist sicherzustellen, dass Niederfrequenzanlagen bei höchster
MehrElektromagnetische Felder und gesundheitliche Auswirkungen
Veranstaltungsreihe DUH e.v. und Kreis Nordfriesland Neue Leitungen für die Westküste: Stromnetzausbau für die Energiewende in Schleswig-Holstein? Elektromagnetische Felder und gesundheitliche Auswirkungen
MehrElektromagnetische Felder und gesundheitliche Auswirkungen
Veranstaltungsreihe DUH e.v. und Kreis Dithmarschen Neue Leitungen für die Westküste: Stromnetzausbau für die Energiewende in Schleswig-Holstein? Elektromagnetische Felder und gesundheitliche Auswirkungen
MehrWestnetz GmbH DRW-O-Z
Nachweis für Niederfrequenzanlagen Blatt 1 für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Nachweis über die Einhaltung der elektrischen und magnetischen Felder einer Niederfrequenzanlage (50
MehrWestnetz GmbH DRW-O-Z
Nachweis für Niederfrequenzanlagen Blatt 1 für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Nachweis über die Einhaltung der elektrischen und magnetischen Felder einer Niederfrequenzanlage (50
MehrWestnetz GmbH DRW-O-Z
Nachweis für Niederfrequenzanlagen Blatt 1 für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Nachweis über die Einhaltung der elektrischen und magnetischen Felder einer Niederfrequenzanlage (50
MehrWestnetz GmbH DRW-O-Z
Nachweis für Niederfrequenzanlagen Blatt 1 für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Nachweis über die Einhaltung der elektrischen und magnetischen Felder einer Niederfrequenzanlage (50
MehrWestnetz GmbH DRW-O-Z
Nachweis für Niederfrequenzanlagen Blatt 1 für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Nachweis über die Einhaltung der elektrischen und magnetischen Felder einer Niederfrequenzanlage (50
MehrGesundheitsvorsorge bei der Planung von Stromübertragungstrassen
Gesundheitsvorsorge bei der Planung von Stromübertragungstrassen Dr. H.-Peter Neitzke, ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung Hannover Beverungen, 12.06. Gesundheitliche Auswirkungen
MehrWestnetz GmbH DRW-O-NV
Anzeige für Niederfrequenzanlagen Blatt 1 für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Anzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz) gem. 7 Abs. 2 der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung
MehrWestnetz GmbH DRW-O-NV
Anzeige für Niederfrequenzanlagen Blatt 1 für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Anzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz) gem. 7 Abs. 2 der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung
MehrUmweltimmissionen in der Umgebung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen
Umweltimmissionen in der Umgebung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen Prof. Dr.-Ing. M. Wuschek Technische Hochschule Deggendorf Dieter-Görlitz-Platz 1, D-94469 Deggendorf matthias.wuschek@th-deg.de
MehrGrenzwerte für statische und niederfrequente Felder
\ 22.1,0.2075 Seite 1 Bundes*mt fär trahlenschuta Grenzwerte für statische und niederfrequente Felder In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (ygfqrdalgg über elektromagnetische
MehrStellungnahme zur Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder
Stellungnahme zur Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder Berlin, April 2013 Inhalt 1 Engagement von 50Hertz zum Thema der elektromagnetischen Felder 3 2 Übersicht über
MehrAuftraggeber: TenneT TSO GmbH Bernecker Straße Bayreuth. Auftragnehmer: imp GmbH Im Neyl Arnsberg-Oeventrop
Berechnung der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte der 380-kV- Freileitung LH-13-320 Heide/West Husum/Nord, der 110-kV-Mitnahme-Leitung LH-13-139 Husum-Breklum sowie der Provisorien für
MehrBernecker Straße Bayreuth. Im Neyl Arnsberg-Oeventrop. Erstellt: Arnsberg, i.a.
Berechnung der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte der 380-kV- Freileitung LH-13-320 Heide/West Husum/Nord, der 110-kV-Mitnahme-Leitung LH-13-139 Husum-Breklum sowie der Provisorien für
MehrBernecker Straße Bayreuth. Im Neyl Arnsberg Oeventrop. Erstellt: Arnsberg, i.a.
Berechnung der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte der 380/110 kv Freileitung LH 13 321 Husum/Nord Niebüll/Ost und der 110 kv Mitnahme Leitungen LH 13 139 Husum Breklum und LH 13 142 Breklum
MehrElektromagnetische Felder. Dirk Geschwentner Technikdialog Erdkabel und Freileitungen 17. April 2012, Hannover
Elektromagnetische Felder Dirk Geschwentner Technikdialog Erdkabel und Freileitungen 17. April 2012, Hannover Inhalt / Gliederung Was sind niederfrequente elektrische / magnetische Felder Nachgewiesene
MehrVorsorgliche Emissionsbegrenzung niederfrequenter Magnetfelder Vergleich Niederlande Schweiz
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und NIS Erneuerbare ins Netz! Akzeptanz Kosten Technik Kongress zum sozial-
MehrGrundlagen Wissenswertes - Fakten
im zivilisatorischen Bereich unserer Gesellschaft Zusammenfassung von Sachverhalten wissenschaftsbasierter Institute, Behörden sowie Fachkreisen des Bundes und der Länder NetzeBW GmbH Assetmanagement-TAK
MehrStrahlenschutz und Vorsorge beim Stromnetzausbau
Strahlenschutz und Vorsorge beim Stromnetzausbau Informationsveranstaltung zu Gesundheitsfragen einer möglichen Gleichstromtrasse Suedlink im Kreis Höxter, 12. Juni 2014 Rüdiger Matthes Gliederung Einordnung
MehrEnergieversorgung und Elektromagnetische Felder Auswirkungen der EU-Richtlinie 2013/35/EU
7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Energieversorgung und Elektromagnetische Felder Auswirkungen der EU-Richtlinie 2013/35/EU Markus Fischer, BG ETEM Elektromagnetische
MehrGasturbinenkraftwerk Leipheim/Bubesheim Beurteilung elektromagnetischer Felder gemäß 26. BImSchV bei Trafoableitung
Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str. 11 82152 Planegg bei München Telefon +49(89)85602 0 Telefax +49(89)85602 111 Verteiler Gaskraftwerke Leipheim GmbH & Co. KG Herrn Petro Sporer Karlstraße 1 3 89073 Ulm
MehrNeue Hochspannungsleitungen: Gesundheitliche Risiken durch elektrische und magnetische Felder bei Gleich- und Wechselstrom
Neue Hochspannungsleitungen: Gesundheitliche Risiken durch elektrische und magnetische Felder bei Gleich- und Wechselstrom Dr. H.-Peter Neitzke, ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder BImSchV (26. BImSchVVwV)
Bundesrat Drucksache 547/15 (Beschluss) 18.12.15 Beschluss des Bundesrates Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV)
MehrForschungszentrum für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit Elektrische und magnetische Felder und ihre Wirkungen auf die Gesundheit
Forschungszentrum für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit Elektrische und magnetische Felder und ihre Wirkungen auf die Gesundheit Dr. Frank Gollnick Potsdam, 09.09.2015 Wirkungen elektrischer und
Mehr1 Neubau der Hochspannungsfreileitung Bl. 4206
Stellungnahme zum geplanten Neubau der Hochspannungsfreileitung Bl. 4206 unter dem Gesichtspunkt der Immissionen elektromagnetischer Felder 1 Neubau der Hochspannungsfreileitung Bl. 4206 Die von der Fa.
MehrRisikobewertung niederfrequenter elektromagnetischer Felder im Zusammenhang zum Netzausbau
Risikobewertung niederfrequenter elektromagnetischer Felder im Zusammenhang zum Netzausbau Dr. Anne Dehos Bundesamt für Strahlenschutz Fachbereich Strahlenschutz und Gesundheit 1 Netzausbau Der Anteil
MehrBürgerinitiative Niedernhausen/Eppstein Idsteiner Straße Niedernhausen c/o Rainer Wegner
Idsteiner Straße 92 65527 Niedernhausen bi.niedernhausen.eppstein@web.de c/o Rainer Wegner, Idsteiner Straße 92, 65527 Niedernhausen Niedernhausen/Eppstein, den 16.08.2018 Hessischer Landtag Bereich Petitionen
MehrECOLOG. im Rahmen der Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Verordnung der Bundesregierung
Stellungnahme im Rahmen der Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische
MehrNachweis 4 über die Einhaltung der magnetischen und elektrischen Feldstärkewerte gem. 26. BImSchV
Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Anlage 10.4 Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk
MehrNachweis 5 über die Einhaltung der magnetischen und elektrischen Feldstärkewerte gem. 26. BImSchV
Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Anlage 10.5 Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk
MehrVerordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) Änderung vom 23. März 2016 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 23. Dezember 1999 1 über den Schutz vor nichtionisierender
MehrEMVU. Die Bundesnetzagentur informiert: Mindestens 2/3 der Funkamateure haben noch keine BEMFV-Selbsterklärung abgegeben!
EMVU Die Bundesnetzagentur informiert: Mindestens 2/3 der Funkamateure haben noch keine BEMFV-Selbsterklärung abgegeben! Quelle: Hamburg Rundspruch 29. September 2013 1 Gesetze und Verordnungen Was hat
MehrBÜRGERBETEILIGUNG P53 BI-ALLIANZ & TENNET
BÜRGERBETEILIGUNG P53 BI-ALLIANZ & TENNET 26. Juli 2017, 14.00 16.00 Moderation: Markus Reuter, BI Ezelsdorf Ort: Rathaus Schwarzenbruck Sitzungssaal, Regensburger Str. 16, 90592 Schwarzenbruck TEILNEHMER
Mehr26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder Vom 16. Dezember 1996
26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder Vom 16. Dezember 1996 Auf Grund des 23 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S.
MehrHinweise zur Anzeige einer Niederfrequenzanlage nach 7 Abs. 2 und 3 der 26. BImSchV
Hinweise zur Anzeige einer Niederfrequenzanlage nach 7 Abs. 2 und 3 der 26. BImSchV 1/2 1. Grundsatz Die Anzeige einer Niederfrequenzanlage nach 7 der 26. BImSchV hat in erster Linie das Ziel, die zuständige
MehrAnzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz)
Anzeige für Niederfrequenzanlagen Anlage 16.1.6 / 06 für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Regierung von Niederbayern Sachgebiet 21 Regierungsplatz 540 84025 Landshut Betreiber TenneT TSO GmbH
MehrGesundheitliche Auswirkungen elektrischer und magnetischer Wechselfelder Möglichkeiten zur Expositionsverringerung
Gliederung Gesundheitliche Auswirkungen elektrischer und magnetischer Wechselfelder Möglichkeiten zur Expositionsverringerung Informationsveranstaltung Stadt Attendorn Attendorn, 15.7.2011 Einleitung:
MehrAnzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz)
Anzeige für Niederfrequenzanlagen Anlage 16.1.6 für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Regierung von Niederbayern Sachgebiet 21 Regierungsplatz 540 84025 Landshut Betreiber TenneT TSO GmbH Luitpoldstraße
MehrSechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26.
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) 26. BImSchV Ausfertigungsdatum: 16.12.1996 Vollzitat: "Verordnung
MehrAnzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz)
Anzeige für Niederfrequenzanlagen für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Regierung von Niederbayern Sachgebiet 21 Regierungsplatz 540 84025 Landshut Betreiber TenneT TSO GmbH Luitpoldstraße
MehrVerankerung des Wohnumfeldschutzes bei der Trassenplanung
Verankerung des Wohnumfeldschutzes bei der Trassenplanung Workshop Neues Stromnetz für die Energiewende Planung, Konflikte, Lösungsansätze im Rahmen der Berliner Energietage 2013 15. Mai 2013 Prof. Dr.
MehrBerechnung der magnetischen Flussdichte eines 110-kV-Baueinsatzkabels
Berechnung der magnetischen Flussdichte eines 110-kV-Baueinsatzkabels Auftraggeber: TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth Auftragnehmer: imp GmbH Im Neyl 18 59823 Arnsberg-Oeventrop Erstellt:
MehrMögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen
Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen Dr. H.-Peter Neitzke, ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung Hannover/Bugewitz www.ecolog-institut.de Ferdinandshof,
MehrGesundheitsrisiken durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder. Dr. H.-Peter Neitzke, ECOLOG-Institut, Hannover
Gesundheitsrisiken durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder Dr. H.-Peter Neitzke, ECOLOG-Institut, Hannover ECOLOG-Institut Arbeitsbereich Technik & Umwelt www.ecolog-institut.de Forschung
MehrImmissionsschutzgesetzes (BImSchG)bedürfen.ImNiederfrequenzbereichbeziehtsiesichaufortsfesteHochspannungsanlagenmitdenFrequenzen50Hz
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10701 16. Wahlperiode 23. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrULTRANET DIE SICHT DER BÜRGERINITIATIVEN EITELBORN & HÜBINGEN
ULTRANET DIE SICHT DER BÜRGERINITIATIVEN EITELBORN & HÜBINGEN KRITIKPUNKTE & FORDERUNGEN DIPL.-ING. (FH) OLIVER LEUKER STROMAUTOBAHN-WW@EMAIL.DE GESETZE, RICHTLINIEN UND GRENZWERTE WERDEN EINGEHALTEN DIEPLANER
MehrEMF an Arbeitsplätzen
EMF an Arbeitsplätzen Aktuelle Arbeitsschutzregelungen in Deutschland Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Köln EMF Regelungen in Deutschland Arbeitsschutz Öffentlichkeit BGV
MehrVerordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) Änderung vom 23. Juni 2015 Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung
MehrDie unsichtbare Gefahr - Elektromagnetische Felder
Herzlich Willkommen zum Forum: Die unsichtbare Gefahr - Elektromagnetische Felder Fachtagung Warenlogistik 2015 Forum EMF Corinna Becker, Dezernat 5 Was erwartet Sie im Forum EMF? Übersicht über das elektromagnetische
MehrAnzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz)
Anzeige für Niederfrequenzanlagen Anlage 16.1.6 für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Regierung von Niederbayern Sachgebiet 21 Regierungsplatz 540 84025 Landshut Betreiber TenneT TSO GmbH Luitpoldstraße
MehrElektrische und magnetische Felder
Elektrische und magnetische Felder Elektrische und magnetische Felder gibt es überall Elektrische und magnetische Felder sind überall auf der Erde gegenwärtig. Sie sind keine Erfindung von uns Menschen.
MehrMittwoch, 27. Februar 2013
Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zur Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
MehrAnzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz)
Anzeige für Niederfrequenzanlagen für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Regierung von Niederbayern Sachgebiet 21 Regierungsplatz 540 84025 Landshut Betreiber TenneT TSO GmbH Luitpoldstraße
MehrAnzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz)
für Niederfrequenzanlagen für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh Annahofer Graben 1-3 03099 Kolkwitz Az. einer Niederfrequenzanlage (50 Hz,
MehrElektromagnetische Felder beim Betrieb von Maschinen und Anlagen - Die neue EU-Richtlinie 2013/35/EU
Elektromagnetische Felder beim Betrieb von Maschinen und Anlagen - Die neue EU-Richtlinie 2013/35/EU Carsten Diekel 25.06.2015 Agenda Physikalische Grundlagen EMF Die EU-Richtlinie 2013/35/EU Gegenüberstellung
MehrAuslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis
Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Anlage 13.1 Gemeinde Planfeststellungsvermerk
MehrAuslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis
Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Anlage 10.1 Gemeinde Planfeststellungsvermerk
MehrAnzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz)
Anzeige für Niederfrequenzanlagen Anlage 11 An die zuständige Behörde Betreiber TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth Anzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz) gem. 7 Abs. 2 der
MehrRisikowahrnehmung in der Bevölkerung. Christiane Pölzl-Viol. Bundesamt für Strahlenschutz
Risikowahrnehmung in der Bevölkerung Christiane Pölzl-Viol Bundesamt für Strahlenschutz Worum geht es? Empfindet die Bevölkerung statische und niederfrequente Felder des Stromnetzausbaus als Risiko? Warum
MehrGesundheitliche Gefährdungen von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern. Prof. Dr.-Ing. Hans Martin, Vortrag am 24.9.
Gesundheitliche Gefährdungen von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern Prof. Dr.-Ing. Hans Martin, Vortrag am 24.9.2014 Folie 1 Gliederung 1 Anspruch 2 Physikalische Grundlagen 3 Physiologische
MehrPhysikalische Grundlagen
Gesundheitliche Aspekte von elektrischen und magnetischen Feldern bei Hochspannungs- Gleichstrom-Freileitungen und -Kabeln sowie Drehstrom-Freileitungen Dr. Hannah Heinrich 2h-engineering & -research 1
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrDie neue EMFV - Welcher Handlungsbedarf besteht für die Unternehmen?
Die neue EMFV - Welcher Handlungsbedarf besteht für die Unternehmen? 26. Informationstechnische Informationstagung der Betriebsräte der Werften, 06.12. - 08.12.2017, Bad Bevensen Carsten Diekel, BGHM Agenda
MehrStudien zu EMF. Untersuchungsrahmen und Bewertungsmaßstäbe. Dr. Gunde Ziegelberger. Bundesamt für Strahlenschutz
Studien zu EMF Untersuchungsrahmen und Bewertungsmaßstäbe Dr. Gunde Ziegelberger Bundesamt für Strahlenschutz Strahlenschutz beim Netzausbau Basiskonzept des BfS Grenzwerte nach Stand von Wissenschaft
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12738 17. Wahlperiode 13. 03. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) a) zu der Verordnung der
MehrHinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder mit Beschluss der 54. Amtschefkonferenz
Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder mit Beschluss der 54. Amtschefkonferenz in der Fassung des Beschlusses der 128. Sitzung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz
MehrEurotest - Prüfinstitut
Bericht-Nr.: 16_087 Seite 2 von 10 Zusammenfassung Die RWE Netzservice GmbH, Eurotest führte im Auftrag der Stadtwerke Herne AG, eine Messung und Bewertung der elektrischen Feldstärke und der magnetischen
MehrArtikel 1. Umweltgesetzbuch (UGB) Viertes Buch (IV) - Nichtionisierende Strahlung - Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck
BMU, PG UGB 19.11.2007 Artikel 1 Umweltgesetzbuch (UGB) Viertes Buch (IV) - Nichtionisierende Strahlung - Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck Zweck dieses Buches ist es, Mensch und Umwelt vor den
MehrGenehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV
Mehr