Dozentenmobilität/Mobilität zu Forschungszwecken
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1 Dozentenmobilität/Mobilität zu Forschungszwecken Verschiedene Förder-und Mittlerorganisationen unterstützen die Mobilität von DozentInnen zu Forschungs-und Unterrichtszwecken. Die folgende Zusammenstellung gibt Ihnen eine Übersicht über mögliche Förderprogramme und deren Beantragung. Kongress- und Vortragsreisenprogramm (DAAD) DAAD Kongress- und Vortragsreisenprogramm Weltweit Ausgewiesene promovierte WissenschaftlerInnen sowie Promovierende Mit dem Kongress- und Vortragsreisenprogramm werden die aktive Teilnahme deutscher WissenschaftlerInnen an Kongressen im Ausland sowie Vortragsreisen ins Ausland gefördert. Voraussetzung ist, dass die aktuell wichtigen thematischen Beiträge für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der WissenschaftlerInnen von Bedeutung sind. Es werden zwei voneinander unabhängige Förderlinien angeboten: 1. Kongressreisen ins Ausland Die Förderlinie "Kongressreisen" ermöglicht die aktive Teilnahme an einer ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung (Kongress, Symposium, etc.) im Ausland. Es muss ein enger Zusammenhang zwischen den forschungsbezogenen Arbeiten oder Planungen des Antragstellers sowie dem Thema und dem Inhalt der Veranstaltung gegeben sein. 2. Vortragsreisen ins Ausland Die Förderlinie "Vortragsreisen" soll es WissenschaftlerInnen ermöglichen, schriftliche Einladungen ausländischer KollegInnen oder wissenschaftlicher Institutionen anzunehmen, um dort (außerhalb von Kongressen, Symposien, Seminaren, Workshops etc.) über eigene aktuelle Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Arbeiten zu berichten und Erfahrungen mit WissenschaftlerInnen des Gastlandes auszutauschen. Eine Förderung setzt sich zusammen aus der jeweils gültigen DAAD-Reisekostenpauschale, einem Zuschuss zu den Tagungsgebühren sowie einer Aufenthaltspauschale für die Dauer der Teilnahme an der Veranstaltung. Die maximale Förderungsdauer beträgt 8 Kongresstage. Für Vortragsreisen wird ein Zuschuss in Höhe der jeweiligen DAAD-Reisekostenpauschale gezahlt. TeilnehmerInnen, die aufgrund ihrer Forschungstätigkeit vom Ausland aus anreisen, erhalten einen Zuschuss zu den Reisekosten von maximal 80 Prozent des nachgewiesenen Preises für einen Flug der Economy Class. 1
2 Förderungsfähig sind durch Forschungsleistungen ausgewiesene promovierte WissenschaftlerInnen sowie Promovierende, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland sein sollte sowie deutsche StipendiatInnen (ab Promovendenstatus), die von deutschen Organisationen im Ausland gefördert werden und von ihrer Förderorganisation für Vortrags- und Kongressreisen keine Finanzierung erhalten können. Nicht förderungsfähig sind WissenschaftlerInnen aus dem Ausland und deutsche WissenschaftlerInnen, wenn sie im Ausland beschäftigt sind oder leben sowie ausländische Stipendiaten des DAAD oder anderer Förderinstitutionen. Der DAAD kann keine Reisen fördern, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen. Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite oder werden die Arbeiten aus anderen Quellen gefördert, müssen vorrangig diese Mittel in Anspruch genommen werden. Es ist ein Nachweis zu erbringen, mit dem die anderweitig gewährte Förderung belegt wird. Die anderweitig gewährten Leistungen werden auf die vom DAAD bewilligten Leistungen angerechnet. Bitte beachten Sie die beiden Merkblätter Merkblatt für die Gewährung von Zuschüssen zu Kongressreisen ins Ausland und Merkblatt für die Gewährung von Zuschüssen zu Vortragsreisen ins Ausland, die bei den Bewerbungsunterlagen hinterlegt sind. Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Internetseite des DAAD unter: zu finden Ausschließlich fristgerecht eingereichte Anträge im Original (nicht gescannte oder gefaxte Anträge), die den formalen Vorgaben entsprechen, werden akzeptiert; Bewerbungen werden direkt beim DAAD, Referat 521, eingereicht. Anträge auf Förderung von Kongressreisen ins Ausland müssen spätestens vier Monate vor dem ersten Kongresstag beim DAAD eingehen. Anträge auf Förderung von Vortragsreise ins Ausland müssen spätestens einen Monat vor Reisebeginn beim DAAD eingehen. 2
3 DAAD-Kurzzeitdozenturen DAAD DAAD-Kurzzeitdozenturen Weltweit Deutsche Hochschullehrer Eine Kurzzeitdozentur ist ein in der Regel mindestens vierwöchiger, höchstens sechsmonatiger Lehraufenthalt eines deutschen Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin an einer ausländischen Hochschule. Durch die Förderung von Kurzzeitdozenturen soll es ausländischen Hochschulen ermöglicht oder erleichtert werden, besonders qualifizierte deutsche WissenschaftlerInnen zur Veranstaltung von Kursen in wissenschaftlichen Spezialgebieten oder für interdisziplinäre Zusammenhänge einzuladen; mit dem Programm soll zugleich die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaft im Ausland dargestellt werden. Gefördert werden insbesondere solche Dozenturen, die der Fortbildung von Graduierten in Form von Kompaktkursen, Blockkursen oder Spezialkursen dienen im Verbund mit anderen Programmen des DAAD oder anderer wissenschafts- bzw. forschungsfördernder Institutionen stehen, der Vorbereitung, Begleitung oder Nachbetreuung einer Langzeitdozentur dienen. Dozenturen im Undergraduate-Bereich können dann gefördert werden, wenn Engpässe im Lehrangebot der Gasthochschule überbrückt werden müssen. Durch die Förderung von Kurzzeitdozenturen soll es ausländischen Hochschulen ermöglicht oder erleichtert werden, besonders qualifizierte deutsche WissenschaftlerInnen zur Veranstaltung von Kursen in wissenschaftlichen Spezialgebieten oder für interdisziplinäre Zusammenhänge einzuladen; mit dem Programm soll zugleich die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaft im Ausland dargestellt werden. Laufzeit 4 Wochen bis 6 Monate Der DAAD übernimmt Reise- und Aufenthaltskosten unter Anrechnung der Leistung der Gasthochschule; in der Regel ist eine Beurlaubung unter Fortzahlung der Dienstbezüge Voraussetzung für die Kurzzeitdozentur. Erforderlich ist eine Einladung durch die gastgebende Hochschule, die sich auch an den 3
4 entstehenden Kosten in angemessener Weise beteiligen soll (Honorar, Unterbringung o.ä.); Das Lehrvorhaben und der Umfang der Lehrtätigkeit müssen vor Antragstellung mit der Gasthochschule abgestimmt werden. Im Allgemeinen wird pro Woche eine mindestens achtstündige Lehrbelastung vorausgesetzt. Antragsteller ist der eingeladene deutsche Hochschullehrer. Er sollte die Anbindung an eine deutsche Hochschule haben, in der Regel über Lehrerfahrungen an einer deutschen Hochschule verfügen und in der Regel die Staatszugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat haben. Antragsformulare mit detaillierten Erläuterungen sind in den Regionalreferaten erhältlich (bitte das gewünschte Zielland bzw. die Region angeben). Die Regionalreferate finden Sie unter: Bewerbungstermin und -ort Eine Bewerbung kann jederzeit erfolgen, mindestens aber zehn Wochen vor einer der viermal jährlich stattfindenden Sitzungen des Fachgutachterausschusses. 4
5 Dozentenmobilität/Mobilität zu Forschungszwecken Einige Programme fördern sowohl gemeinsame Forschungsprojekte als auch Auslandsaufenthalte zu Unterrichtszwecken. Bayerisch-französische Kooperation in Lehre und Forschung Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BFHZ) Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung Frankreich WissenschaftlerInnen, Promovenden Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen. Das Programm unterstützt insbesondere folgende Projekte: Gemeinsame Forschungsvorhaben zweier (oder mehrerer) Lehrstühle, Konzeption gemeinsamer Lehrveranstaltungen, Seminare zweier Forschungsgruppen oder Lehrstühle, Koordinationstreffen, Projekte binationaler Studentengruppen. Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen. Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktoranden. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien: Wissenschaftliche Exzellenz und Realisierbarkeit des Projektes; Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation; Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern Die Projektträger bewerben sich mit einer gemeinsamen, detaillierten Projektbeschreibung. Es wird empfohlen hierfür das entsprechende Formular zu benutzen, das sich auf der Internetseite des BFHZ befindet. Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand des BFHZ, bzw. extern begutachtet 5
6 Die Projekte müssen bis zum jeweiligen Ausschreibungsschluss (in der Regel der 15. April und 15. November eines jeden Jahres) an folgende Adresse gerichtet werden: An das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BFHZ) Arcisstr. 21 D München Eine elektronische Fassung der endgültigen Projektanträge müssen ebenfalls vor Abgabefrist an gesendet werden. Siehe auch: 6
7 Reisestipendien der Fulbright Kommission Fulbright Kommission Reisestipendien der Fulbright Kommission USA Promovierte WissenschaftlerInnen (ProfessorInnen, DozentInnen sowie jüngere promovierte WissenschaftlerInnen, z.b. wissenschaftliche AssistentInnen) Mit der Bereitstellung der Reisestipendien unterstützt die Fulbright-Kommission die Entstehung und Vertiefung wissenschaftlicher Kontakte zwischen deutschen WissenschaftlerInnen und amerikanischen Hochschulen sowie die Einrichtung deutscher und amerikanischer Gastdozenturen an den jeweiligen Gasthochschulen. Nicht gefördert werden der Besuch wissenschaftlicher Kongresse, Besuchs- und Vortragsreisen, fachliche Ausbildungen und Forschungsprojekte im Bereich der Humanmedizin sowie wissenschaftliche Gruppenreisen. transatlantische Reisekosten Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis) Kranken-/Unfallversicherung gebührenfreie und beschleunigte Visabeantragung Betreuung durch die Fulbright-Kommission und durch den Council for the International Exchange of Scholars (CIES) deutsche Staatsangehörigkeit (deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit führt gemäß amerikanischer Bestimmungen zum Ausschluß) keine Green Card bzw. Arbeitserlaubnis für die USA (Wer im Anschluß an den Stipendienaufenthalt in die USA einwandern bzw. eine Arbeitserlaubnis beantragen möchte, kann im Rahmen des Fulbright-Austauschs nicht gefördert werden.) Antragssteller sollten einer deutschen Hochschule bzw. Forschungseinrichtung zugehörig sein Forschungs- bzw. Lehrauftrag an einer amerikanischen Universität, einem College oder einem wissenschaftlichen Institut von mindestens 3-monatiger Dauer eigenverantwortliche Finanzierung des Aufenthalts (Fortsetzung der Gehaltszahlung, Stipendium der Gastinstitution oder dritter Seite) Die Bewerbung muss mindestens sechs Monate vor der geplanten Abreise nach USA erfolgen. Die Bewerbungsunterlagen sind bei der Fulbright-Kommission anzufordern und werden dort auch wieder eingereicht. Interessenten können einen Stipendienantrag auch dann stellen, wenn noch keine endgültige Bestätigung über den Forschungs- oder Lehrauftrag vorliegt. Entsprechende Nachweise sind aber nachzureichen. 7
8 Kontakt: Deutsche Programme German Programs Fulbright-Kommission Oranienburger Straße Berlin Germany Siehe auch: 8
9 Forschungskooperation Projektübersicht des Internationalen Büros des BMBF Diese Datenbank gibt Ihnen eine Übersicht über internationale Forschungskooperationen und Fördermöglichkeiten. Zudem ist eine Antragstellung in folgenden Programmen möglich: Programme des Projektbezogenen Personenaustauschs (PPP) DAAD Programme des Projektbezogenen Personenaustauschs (PPP) Ägypten, Argentinien, Australien, Brasilien, Bulgarien, Chile, VR China, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Hongkong, Indien, Italien, Kolumbien, Kroatien, Mexiko, Polen, Portugal, Serbien, Slowakische Republik, Spanien, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, USA Deutsche WissenschaftlerInnen, teilweise Promovenden und Masterstudierende Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat mit Partnerorganisationen in verschiedenen Ländern bilaterale Programme zur Intensivierung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit eingerichtet. Im Rahmen dieser Programme werden WissenschaftlerInnen gefördert, die mit ihren ausländischen Partnern gemeinsame Forschungsprojekte durchführen. Im Gegensatz zu den in den traditionellen Förderungsmaßnahmen üblichen Individualbewerbungen werden hier Personen gefördert, die an einem bestimmten Vorhaben mit internationaler Ausrichtung beteiligt sind. Reine Ausbildungsvorhaben werden nicht gefördert. Außerdem wird der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der Forschungskooperation starkes Gewicht beigemessen. Eine Liste aller Kooperationsprogramme finden Sie unter: Variiert je nach Programm Variiert je nach Programm siehe jeweilige Programmausschreibung 9
10 Studien- und Forschungsaufenthalte deutscher WissenschaftlerInnen im Rahmen bilateraler Wissenschaftleraustausch-Programme (DAAD) DAAD Studien- und Forschungsaufenthalte deutscher WissenschaftlerInnen im Rahmen bilateraler Wissenschaftleraustausch-Programme Brasilien, Chile, VR China, Indien, Indonesien, Jordanien, Korea (Süd), Mexiko, Polen, Russische Föderation, Südafrika, Taiwan, Tschechische Republik, Uruguay, Venezuela Promovierte, deutsche WissenschaftlerInnen Im Rahmen von Kulturaustauschprogrammen und anderen bilateralen Vereinbarungen mit Institutionen im Ausland kann der DAAD deutsche promovierte WissenschaftlerInnen, die an Hochschulen und Forschungsinstituten tätig sind, für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt an einer ausländischen Hochschule oder einem ausländischen Forschungsinstitut fördern. Termin und Zweck des Aufenthalts müssen vorab mit dem ausländischen Gastinstitut abgestimmt werden. Vortragsreisen und Kongressbesuche können nicht gefördert werden. Je nach Zuständigkeit und förderungspolitischen Prioritäten der ausländischen PartnerInnen kann der Wissenschaftleraustausch in einzelnen Programmen auf bestimmte Institutionen und/oder Disziplinen begrenzt sein. Bei positiver Entscheidung Zahlung einer Reisekostenpauschale durch den DAAD; die Aufenthaltskosten trägt der ausländische Partner. Mindestens 14 Tage bzw. (in einigen Ländern) drei oder vier Wochen, höchstens drei Monate Bewerbungsunterlagen Nähere Informationen und Antragsformulare können bei den zuständigen Regionalreferaten der DAAD Geschäftsstelle angefordert werden. Diese finden Sie unter: Bewerbungstermin und -ort Anträge müssen spätestens zwei bis drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt beim DAAD eingereicht werden. Bei einigen Ländern können die Antragsfristen/Vorlaufzeiten von dieser Regelung abweichen. 10
11 Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der angewandten Forschung (Bayrische Forschungsstiftung) Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der angewandten Forschung (PIZ) Weltweit Ausländische WissenschaftlerInnen in Bayern und bayerische WissenschaftlerInnen im Ausland Gefördert werden ausländische Wissenschaftler in Bayern und bayerische Wissenschaftler im Ausland, wobei die Forschungsvorhaben in einem thematischen Zusammenhang mit Projekten und den Forschungszielen der Bayerischen Forschungsstiftung stehen müssen. Kosten für kurzzeitige wechselseitige Aufenthalte in den Partnerlabors Kosten, die mit der Anschaffung von gemeinsam genutzten oder dem Austausch von Geräten entstehen. Nicht zuwendungsfähig sind Kongressreisen. Die Höchstfördersumme pro Antrag ist auf begrenzt. Ein thematischer Zusammenhang mit Projekten und den Forschungszielen der Bayerischen Forschungsstiftung muss gegeben sein. Siehe Folgende Unterlagen sind einzureichen: Formloser Antrag 1. Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular 2. Kopien (keine Originale!) der Zeugnisse oder Urkunden der akademischen Laufbahn 3. Tabellarischer Lebenslauf in Maschinenschrift 4. Ausführlicher Forschungsplan 5. Liste der wichtigsten Publikationen 6. Forschungsplatzzusage/Einladungsschreiben des Gastgebers Siehe auch 11
12 Regierungsstipendien des Ministry of Education der V.R. China Ministry of Education der V.R. China Regierungsstipendien China exzellente graduierte Studierende oder Wissenschaftler bayerischer Hochschulen und Universitäten Die Regierungsstipendien des Ministry of Education der V.R. China werden durch die Botschaft der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland vergeben und richten sich an exzellente graduierte Studierende oder Wissenschaftler bayerischer Hochschulen und Universitäten. Die monatlichen Aufenthaltskosten (in Höhe von max RMB für Doktoranden, 1700 RMB für Master-Studierdende) Übernahme von Unterkunftskosten Befreiung der Studien-, Immatrikulations-, Experiments- und Grundlehrmaterialiengebühren Die Gewährleistung von Krankenversorgung Den einmaligen Unterbringungszuschuss nach der Anmeldung in China (1000 RMB) Zugang zu den Einrichtungen der gastgebenden Hochschule Hinweis: Die internationalen Flugkosten sind bei den Stipendienleistungen nicht enthalten Deutsche Staatsbürgerschaft, exzellente Leistungen Siehe: die Abwicklung der Bewerbung läuft über das Bayrische Hochschulzentrum für China 12
13 Bayerisch-Kalifornische Hochschulzentrum Bayerisch-Kalifornische Hochschulzentrum Projektförderung durch das Bayerisch-Kalifornische Hochschulzentrum Kalefornien USA Forschende in den Fachgebieten Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologie, neue Werkstoffe, Umwelttechnik und Mechatronik Das Bayerisch-Kalifornische Hochschulzentrum (Bavaria California Technology Center, BaCaTeC, fördert die Zusammenarbeit zwischen bayerischen und kalifornischen Forschungseinrichtungen in den High-Tech-Bereichen Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologie, neue Werkstoffe, Umwelttechnik und Mechatronik. Anlauffinanzierungen zur Etablierung neuer Projekte, insbesondere zur Unterstützung eines projektbezogenen Wissenschaftleraustauschs, werden bevorzugt gefördert. Chancen auf eine finanzielle Unterstützung haben Projektvorschläge, die einen Neuanfang für dauerhafte Kooperationen zwischen bayerischen und kalifornischen Einrichtungen beschreiben, und die in Zukunft von anderen Fördereinrichtungen unterstützt werden. Auch Interaktionen zwischen Firmen und Hochschulen werden gefördert. Die Mittel sollen als Startfinanzierungen für Fahrt- und Aufenthaltskosten dienen. Die Fördersumme für ein Projekt ist in der Regel auf begrenzt. Ein Formular zur Antragstellung für eine Förderung zur Zusammenarbeit mit den kalifornischen Hochschulen bzw. mit der kalifornischen Wirtschaft steht im Internet unter zur Verfügung. Nächster Einsendeschluss für Anträge ist der 15. April Die Länge des Antrags ist auf maximal zwei DIN-A4-Seiten begrenzt. Die Auswahl der zu fördernden Projekt wird Anfang Juni vorgenommen Siehe auch: 13
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