Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel. Messungen am 18.
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- Joseph Beckenbauer
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1 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel Messungen am 18. Juli 2008 Projektnummer: September 2008 Im Auftrag von: Stadt Brunsbüttel Koogstraße D Brunsbüttel LAIRM CONSULT GmbH, Hauptstraße 45, Hammoor, Tel.: +49 (4532) ; Fax: +49 (4532) ;
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3 Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen Gewerbelärm Verkehrslärm Schallpegelmessungen Allgemeines Methodisches Vorgehen Messergebnisse Beurteilungspegel an der Wohnbebauung Verkehrslärm Eingangsdaten Ergebnisse der Berechnungen Zusammenfassung Quellenverzeichnis Anlagenverzeichnis...I LAIRM CONSULT GmbH 16. September 2008 bericht_08114.doc
4 Seite 2 Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Anlass und Aufgabenstellung Auf Grund von Anwohnerbeschwerden aus dem Bereich der Wohnbebauung entlang des Hermann-Löns-Weges erfolgte eine schalltechnische Überprüfung der Belastungen aus Gewerbelärm (Anlieferung zum Verbrauchermarkt) durch eine Schallimmissionsmessung. Ergänzend wurde auf Grundlage einer durch die Stadt Brunsbüttel an der Kaufhausstraße durchgeführten Verkehrszählung berechnet, welche Belastungen aus Verkehrslärm von der Kaufhausstraße auf die Anwohner des Hermann-Löns-Weges einwirken. Da die Ladezone des Verbrauchermarktes durch die Kaufhausstraße von der Rückseite der Wohnbebauung im Bereich des Hermann-Löns-Weges getrennt ist und der Verkehrslärm von der Kaufhausstraße eine Messung der Ladegeräusche stark behindert hätte, wurde gemäß TA Lärm eine Messung an Ersatzimmissionsorten mit anschließenden Ausbreitungsrechnungen durchgeführt. 2. Örtliche Situation Der Verbrauchermarkt befindet sich nördlich der Kaufhausstraße. Die Ladezone des Verbrauchermarktes befindet sich im östlichen Bereich des Betriebsgrundstückes. Die Wohnbebauung befindet sich südöstlich der Kaufhausstraße, zwischen der Kaufhausstraße und dem Herman-Löns-Weg. Es handelt sich im Bereich der Ladezone um Einfamilienhäuser (eingeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss). Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit gegenüber Lärm wird in Abstimmung mit dem Bauamt der Stadt Brunsbüttel für die Wohnbebauung eine einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) vergleichbare Schutzbedürftigkeit zu Grunde gelegt. 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1. Gewerbelärm Die Beurteilung des Gewerbelärms erfolgt auf Grundlage der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm, [2]), die für genehmigungsbedürftige als auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen gilt. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ( 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG [1]) ist nach TA Lärm... sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung 1) am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Die Immissionsrichtwerte sind in der Tabelle 1 aufgeführt. 1) Die Gesamtbelastung wird gemäß TA Lärm als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung definiert. Die Vorbelastung ist nach Nummer 2.4 TA Lärm die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. Letzterer stellt die Zusatzbelastung dar. bericht_08114.doc 16. September 2008 LAIRM CONSULT GmbH
5 Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Seite 3 Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beschreiben Außenwerte, die in 0,5 m Abstand vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzwürdigen Raumes einzuhalten sind. Es gelten die in Tabelle 2 aufgeführten Beurteilungszeiten. Die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird für Einwirkungsorte in allgemeinen und reinen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebieten und bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten durch einen Zuschlag von 6 db(a) zum Mittelungspegel berücksichtigt, soweit dies zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. (Anmerkung: Da die Immissionsrichtwerte Außenwerte darstellen, ist der Schutz der Wohnnutzung vor Gewerbelärm durch passiven Schallschutz gemäß DIN 4109 in der Regel nicht möglich.) Die Art der in Nummer 6.1 bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Nummer 6.1 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Unbeschadet der Regelung im vorhergehenden Absatz soll für die zu beurteilende Anlage die Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 aufgrund der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db (A) beträgt. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte (IRW) nach Nummer 6 TA Lärm [2] Bauliche Nutzung Üblicher Betrieb Beurteilungspegel Kurzzeitige Geräuschspitzen Seltene Ereignisse (a) Beurteilungspegel Kurzzeitige Geräuschspitzen Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) Gewerbegebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Kurgebiete, bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten (a) im Sinne von Nummer 7.2, TA Lärm... an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden... LAIRM CONSULT GmbH 16. September 2008 bericht_08114.doc
6 Seite 4 Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Tabelle 2: Beurteilungszeiten nach Nummer 6, TA Lärm [2] Beurteilungszeitraum werktags sonn- und feiertags Tag Nacht (a) Tag Nacht (a) gesamt Ruhezeit gesamt Ruhezeit 6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 22 Uhr (lauteste 6 bis 22 Uhr 13 bis 15 Uhr (lauteste 20 bis 22 Uhr Stunde) 20 bis 22 Uhr Stunde) (a) Nummer 6.4, TA Lärm führt dazu aus: Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen. Die Bestimmung der Vorbelastung kann gemäß Abschnitt der TA Lärm im Hinblick auf o.g. Relevanzkriterium entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der Anlage die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 um mindestens 6 db(a) unterschreiten. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen entsprechend Nummer 7.4 der TA Lärm... durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, sofern sie den Beurteilungspegel der vorhandenen Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht um mindestens 3 db(a) erhöhen keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Beurteilung des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlichen Straßen orientiert sich an der 16. BImSchV, in der die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) zugrunde gelegt wird. Die Beurteilungszeit nachts umfasst gemäß 16. BImSchV abweichend von der TA Lärm den vollen Nachtabschnitt von 8 Stunden (22 6 Uhr). In Gewerbe- und Industriegebieten ist der anlagenbezogene Verkehr nicht beurteilungsrelevant. Wird bei der Überwachung der Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der Beurteilungspegel durch Messung nach den Nummern A.1.6 oder A.3 des Anhangs der TA Lärm ermittelt, so ist gemäß Nummer 6.9 TA Lärm zum Vergleich mit den Immissionsrichtwerten nach Nummer 6 ein um 3 db(a) verminderter Beurteilungspegel heranzuziehen ( Messabschlag ). Der Messabschlag wird von den zuständigen Behörden vergeben. bericht_08114.doc 16. September 2008 LAIRM CONSULT GmbH
7 Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Seite Verkehrslärm Obwohl die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) formal nur für den Bau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen gilt, wird diese Vorschrift üblicherweise auch zur Beurteilung der Belastungen aus Verkehrslärm im Bestand (ohne Änderungen/bzw. Neubau) als antizipiertes Sachverständigengutachten herangezogen. Aus einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte folgt daher grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Eine Einhaltung der Immissionsgrenzwerte wird jedoch regelmäßig als ein Indiz dafür gesehen, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des BImSchG sichergestellt sind. In der der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom sind folgende Immissionsgrenzwerte genannt: Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte nach 2 Absatz 1 der Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV Nr. Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte tags nachts db(a) 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete Schallpegelmessungen 4.1. Allgemeines Die Schallpegelmessungen wurden am 18. Juni 2008 zwischen etwa 5:20 Uhr und 8:30 Uhr durchgeführt. Das detaillierte Messprotokoll ist in der Anlage A 1 aufgeführt. Während der Messzeit herrschte trockenes Wetter mit schwachem Wind aus wechselnden Richtungen. Die bemängelte Ladezone befindet sich nördlich der Wohnbebauung und im östlichen Bereich des Betriebsgrundstückes des Verbrauchermarktes. Die Kundenstellplätze befinden sich nordwestlich des Baukörpers des Verbrauchermarktes. Die Messung erfolgte an zwei Messpunkten auf dem Bürgersteig zwischen der Ladezone und der Wohnbebauung. Die Mikrofone befanden sich dabei links (Kanal 1) und rechts (Kanal 2) der LKW-Zufahrt zur Ladezone. Die Mikrofonhöhe betrug jeweils etwa 2,5 m. Während der Messzeit erfolgten nach 7:00 Uhr zwei LKW-Entladungen. Zwischendurch erfolgten verschiedene Kleinlieferungen mittels Kleintransportern. LAIRM CONSULT GmbH 16. September 2008 bericht_08114.doc
8 Seite 6 Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Die genaue Lage der Messorte kann dem Plan der Anlage A 1.3 entnommen werden. Bei den Messungen wurden der äquivalente Dauerschallpegel L Aeq (Mittelungspegel), der Taktmaximalpegel L AFTeq, der Maximalpegel L AFmax und der 95-Perzentil L AF95 ausgewertet. Der Taktmaximalpegel dient zur Ermittlung des Impulszuschlages. Der 95-Perzentil stellt den Pegel dar, der in 95 % der Zeit überschritten wird und üblicherweise das kontinuierlich vorhandene Hintergrundgeräusch beschreibt. Die Messung wurde durch vorbeifahrenden Autos und LKW auf der Kaufhausstraße gestört Methodisches Vorgehen Bei der Auswertung der Messungen wurde zur sicheren Seite nicht nach Vorbelastung und Fremdgeräuschen (nicht der Anlage zuzurechnen) und Zusatzbelastung (von der Anlage verursacht) unterschieden. Sämtliche Fremdgeräusche durch vorbeifahrende Autos und LKW wurden bei der Auswertung nicht ausgeblendet (worst case Betrachtung) 4.3. Messergebnisse Während der Messungen wurden die in Tabelle 4 zusammengefasst dargestellten Ergebnisse ermittelt. In der Zeit von 5:20 07:00 Uhr werden die Messergebnisse ausschließlich durch Fremdgeräusche von vorbeifahrenden Autos und LKW bestimmt. Erst ab 07:00 Uhr finden Ladearbeiten an der Ladezone statt. Der Beurteilungszeitraum Nacht umfasst nach TA Lärm den Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr, der Beurteilungszeitraum Tag die Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr. Die Ladearbeiten finden demzufolge ausschließlich im Beurteilungszeitraum Tag statt. Die Unterteilung der Messzeiträume erfolgt trotzdem nach den Beurteilungszeiträumen der TA Lärm. Tabelle 4: Zusammenfassung der Messergebnisse Messung Messzeit Kanal 1 Kanal 2 L Aeq L AF max L AF Teq L AF 95 L Aeq L AF max L AF Teq L AF 95 [s] db(a) db(a) Mittelwert nachts 05:22 06: ,3 69,4 56,9 39,3 51,0 73,4 58,5 38,0 Mittelwert tags 06:00 08: ,5 78,6 65,1 43,9 60,4 83,6 69,0 43,4 Mittelwert gesamt 05:30 08: ,7 77,7 64,3 43,3 59,5 82,7 68,1 42,7 L Aeq : L AFTeq : L AFmax : L AF95 : L AF99 : Mittelungspegel (äquivalenter Dauerschallpegel), Zeitbewertung FAST, A-bewertet Taktmaximalpegel (Taktdauer 5s), Zeitbewertung FAST Maximalpegel, Zeitbewertung FAST 95-Perzentil zur Bestimmung des kontinuierlichen Hintergrundpegels, Zeitbewertung FAST 99-Perzentil zur Bestimmung des kontinuierlichen Hintergrundpegels, Zeitbewertung FAST bericht_08114.doc 16. September 2008 LAIRM CONSULT GmbH
9 Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Seite Beurteilungspegel an der Wohnbebauung Da Ladegeräusche impulshaltig sind, wird zur sicheren Seite für die Ermittlung der Schallleistungspegel der mittlere Taktmaximalpegel verwendet. Ein Messabschlag gemäß Nr. 6.9 der TA Lärm wird nicht vorgenommen und eine Meteorologiekorrektur gemäß TA Lärm wird zur sicheren Seite nicht durchgeführt. Die Ermittlung des Schallleistungspegels erfolgt im Berechnungsmodell CadnaA auf Grundlage der ISO 9613/2 und der konkreten Bebauungssituation (Reflexionen, Abschirmungen etc.). Dazu werden zunächst die Positionen der Mikrofone durch Immissionsorte und die Position der lärmintensiven Ladearbeiten durch eine Punktquelle abgebildet. Im Anschluss wurde in Ausbreitungsrechnungen der Schallleistungspegel der Punktquelle ermittelt, der möglichst genau die an den Messpunkten gemessenen Pegel hervorruft. Im Ergebnis der Berechnungen wird für die Ladearbeiten an der Ladezone ein mittlerer Schallleistungspegel von 98 db(a) angesetzt. Dieser Wert liegt, da die Fremdgeräusche nicht ausgeblendet wurden, auf der sicheren Seite im Sinne der Betroffenen. Üblicherweise dauert das Entladen eines LKW etwa Minuten. Die Verweildauer des Fahrzeuges kann durchaus größer sein, beurteilungsrelevant ist nur die effektive lärmintensive Ladezeit. Im Maximalfall ist von täglich rund 10 LKW (Anlieferungen und Entsorgungsfahrten) auszugehen. Die effektive (lärmintensive) Einwirkzeit der Ladezone beträgt somit im Beurteilungszeitraum Tag maximal etwa 300 Minuten. Zur sicheren Seite wird bei der Berechnung davon ausgegangen, dass die Einwirkzeit 600 Minuten täglich beträgt (mindestens 20 LKW-Entladungen) Unter der Annahme eines durchgängigen Dauerbetriebes im Bereich der Ladezone und ohne Ausblendung der Störungen durch vorbeifahrende Fahrzeuge errechnet sich auf Grund des Abstandes an der Wohnbebauung südlich der Kaufhausstraße ein Beurteilungspegel von maximal aufgerundet 56,7 db(a) tags. Der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete wird somit geringfügig überschritten. Unter Berücksichtigung einer Zeitkorrektur für die tatsächliche Einwirkzeit der Geräusche von der Ladezone (600 Minuten), errechnet sich ein Beurteilungspegel von bis zu maximal 54,7 db(a). Somit wird der Immissionsrichtwert tags für allgemeine Wohngebiete eingehalten. (Anm.: Unter Ansatz von 300 Minuten Einwirkzeit errechnet sich ein Beurteilungspegel von maximal 51,7 db(a).) Die Ergebnisse der Berechnungen sind in Anlage A 1.6 im Anhang dargestellt. Auf Grund der Ergebnisse ist davon auszugehen, dass die Ladezone des Verbrauchermarktes in der untersuchten Form lärmtechnisch keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG hervorruft. LAIRM CONSULT GmbH 16. September 2008 bericht_08114.doc
10 Seite 8 Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Verkehrslärm 5.1. Eingangsdaten Zusätzlich wurde auf Wunsch der Stadt Brunsbüttel ermittelt, welche Verkehrslärmbelastungen durch den Verkehr auf der Kaufhausstraße an den südlich gelegenen Wohnhäusern hervorgerufen werden. Zur Ermittlung der Belastungen wurde am Donnerstag, d eine Verkehrszählung durchgeführt. Aus den Zähldaten wurde eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von Kfz/24h bei einem LKW-Anteil von 2,2 % ermittelt Ergebnisse der Berechnungen An der Wohnbebauung südlich der Kaufhausstraße errechnen sich aus den Verkehr auf der Kaufhausstraße Beurteilungspegel die mit maximal 55 db(a) tags und maximal aufgerundet 48 db(a) nachts deutlich unter den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts liegen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch hier gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des BImSchG vorliegen. bericht_08114.doc 16. September 2008 LAIRM CONSULT GmbH
11 Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Seite 9 6. Zusammenfassung Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden die Geräuschimmissionen während des Betriebes der Ladezone auf dem Betriebsgelände eines Verbrauchermarktes nördlich der Kaufhausstraße im Bereich der angrenzenden Wohnbebauung ermittelt. Die Hauptlärmquelle des Verbrauchermarktes ist durch die Ladezone gegeben. Die Ermittlung erfolgte auf Grund der zu erwartenden Störungen durch Straßenverkehrslärm von der Kaufhaustraße durch eine messtechnische Ermittlung der Emissionen (Messung an einem Ersatzimmissionsort nach TA Lärm) und anschließenden Ausbreitungsrechnungen. Die nächstgelegenen schützenswerten Nutzungen sind durch die Wohnbebauung zwischen dem Hermann-Löns-Wege und der Kaufhausstraße gegeben. Die Schutzbedürftigkeit der Wohnbebauung gegenüber Lärm ist die eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Die Messungen und Beurteilung erfolgten auf Grundlage der TA Lärm. Ein Messabschlag gemäß Nr. 6.9 der TA Lärm wurde nicht vorgenommen. Auch eine Meteorologiekorrektur gemäß TA Lärm wurde zur sicheren Seite nicht durchgeführt. Da Ladegeräusche impulshaltig sind, wurde zur sicheren Seite für die Ermittlung der Schallleistungspegel der mittlere Taktmaximalpegel verwendet. Im Ergebnis der Berechnungen ist festzustellen, dass die Beurteilungspegel aus dem Betrieb des Verbrauchermarktes an der Wohnbebauung südlich der Ladezone die Anforderungen der TA Lärm erfüllen. Somit wurden lärmtechnisch keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG aus dem Betrieb des Verbrauchermarktes festgestellt. Zusätzlich wurden auf Grundlage einer Verkehrszählung die Belastungen aus Verkehrslärm an der Wohnbebauung südliche der Kaufhausstraße ermittelt. Die Beurteilung von Verkehrslärm erfolgt nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Im Ergebnis der Berechnungen ist festzustellen, dass die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) sicher eingehalten werden. Städtebauliche Missstände oder schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG sind auch hier nicht zu erkennen. Hammoor, den 15. September 2008 (Dipl.-Ing.(FH) Stefan Riethling) (Dipl.-Phys. Dr. Bernd Burandt) LAIRM CONSULT GmbH 16. September 2008 bericht_08114.doc
12 Seite 10 Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Quellenverzeichnis [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I Nr. 71 vom S. 3830), zuletzt geändert am 23. Oktober 2007 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (BGBl. I Nr. 53 vom S. 2470); [2] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26 vom S. 503); [3] ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999; [4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV), 12. Juni 1990; bericht_08114.doc 16. September 2008 LAIRM CONSULT GmbH
13 Anlage zu den Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Seite: I 8. Anlagenverzeichnis A 1 Messprotokoll...II A 1.1 Allgemeine Angaben...II A 1.2 Kalibrierprotokoll...II A 1.3 Lageplan, Maßstab 1 : III A 1.4 Messorte...IV A Messpunkt Kanal 1...IV A Messpunkt Kanal 2...IV A 1.5 Messergebnisse...V A 1.6 Beurteilungspegel an den Immissionsorten...VI A 2 Verkehrslärm...VII A 2.1 Ermittlung der Belastungen...VII A 2.2 Emissionen...IX A 2.3 Beurteilungspegel aus Verkehrslärm...X LAIRM CONSULT GmbH 16. September 2008 bericht_08114.doc
14 Seite: II Anlage zu den Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am A 1 A 1.1 Messprotokoll Allgemeine Angaben Bearbeiter: Messzeit: Wetterbedingungen: Bedeckungsgrad/ Wetter: bewölkt Datum: Windrichtung/ -geschwindigkeit: schwacher Wind aus wechselnden Richtungen (bis zu 1,5 m/s) Temperatur/ Luftdruck/ Luftfeuchte: 17 C/ 1035 hpa / % Messgerät 1: Messorte: Mikrofonhöhen: Messobjekte: Fremdgeräusche: sonstiges: Dipl.-Phys. Fritz Wilts 05:20 Uhr bis 08:30 Uhr SINUS Soundbook_Quadro, Baujahr 2003 (Serien-Nummer 06007) (Klasse 1 gemäß DIN EN 60651, DIN 45657, DIN EN 60804) geeicht bis Ende 2008 Mikrofon Kanal 1: Vorverstärker Microtech Gefell MV203.3 (Serien-Nummer 0139) Mikrofon Microtech Gefell MK221 (Serien-Nummer 31205) Mikrofon Kanal 2: Wetterfeste Mikrofoneinheit Kalibrator: RION Sound Calibrator NC-74 (Serien-Nummer ) geeicht bis Ende 2008 Kanal 1: auf dem Gehweg ca. 1,5 m südwestlich der Zufahrt zur Ladezone des Verbrauchermarktess Kanal 2: auf dem Gehweg ca. 1,5 m nordöstlich der Zufahrt zur Ladezone des Verbrauchermarktess MP 1: 2,5 m über Gelände MP 2: 2,5 m über Gelände Ladegeräusche Straßenverkehrslärm, Kommunikationsgeräusche von Fußgängern, Vogegezwitscher parallele Messung an beiden Messpunkten Mikrofon Microtech Gefell WME 950 (Serien-Nummer 0161) A 1.2 Kalibrierprotokoll Kalibrierung Messzeit Kalibrierpegel [db(a)] Sollwert Istwert Kommentar Messgerät 1: SINUS Soundbook_Quadro, Baujahr 2003 (Serien-Nummer 06007) Vorverstärker Microtech Gefell MV203.3 (Serien-Nummer 0139) Mikrofon Microtech Gefell MK221 (Serien-Nummer 31205) Wetterfeste Mikrofoneinheit WME 950 (Serien-Nummer 0161) Kalibrator: RION Sound Calibrator NC-74 (Serien-Nummer ) , 05:10 Uhr 94,0 94,0 beide Kanäle ok , 08:40 Uhr 94,0 94,0/93,9 ok bericht_08114.doc 16. September 2008 LAIRM CONSULT GmbH
15 Anlage zu den Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Seite: III A 1.3 Lageplan, Maßstab 1 : LKW-Entladung MP Kanal 2 Verbrauchermarkt IO-3 MP Kanal 1 IO-2 IO-1 LAIRM CONSULT GmbH 16. September 2008 bericht_08114.doc
16 Seite: IV Anlage zu den Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am A 1.4 Messorte A Messpunkt Kanal 1 A Messpunkt Kanal 2 bericht_08114.doc 16. September 2008 LAIRM CONSULT GmbH
17 Anlage zu den Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Seite: V A 1.5 Messung Messergebnisse Messzeit Kanal 1 Kanal 2 L Aeq L AF max L AF Teq L AF 95 L Aeq L AF max L AF Teq L AF 95 [s] db(a) db(a) Messung 1 05:22 05: ,2 54,7 46,9 39,2 42,2 58,0 47,9 37,7 Messung 2 05:25 05: ,8 65,7 51,6 38,9 49,2 68,0 53,2 37,1 Messung 3 05:30 05: ,2 65,0 51,4 38,9 48,2 68,5 54,8 37,3 Messung 4 05:35 05: ,5 58,7 50,0 39,7 45,9 69,4 56,5 38,0 Messung 5 05:40 05: ,3 70,7 57,5 39,4 47,6 70,4 57,3 37,7 Messung 6 05:45 05: ,9 63,1 50,1 39,3 48,0 69,0 53,5 37,7 Messung 7 05:50 05: ,4 71,1 59,5 39,3 47,5 69,7 58,3 39,6 Messung 8 05:55 06: ,5 75,4 62,8 39,8 58,0 80,9 65,0 38,4 Messung 9 06:00 06: ,1 62,1 50,0 39,3 40,7 54,7 44,9 37,4 Messung 10 06:05 06: ,7 79,5 66,4 40,2 61,9 77,6 65,3 39,0 Messung 11 06:10 06: ,2 80,5 71,3 41,7 61,7 79,1 67,9 41,0 Messung 12 06:15 06: ,5 78,6 66,1 41,0 58,4 73,6 62,7 40,2 Messung 13 06:20 06: ,3 69,5 60,4 41,4 53,4 72,4 60,2 40,3 Messung 14 06:25 06: ,0 72,4 62,0 43,9 55,3 71,4 61,5 43,6 Messung 15 06:30 06: ,6 74,4 61,9 41,2 51,2 71,9 59,6 39,9 Messung 16 06:35 06: ,7 71,3 60,3 41,1 53,1 70,1 59,7 40,4 Messung 17 06:40 06: ,0 74,7 64,8 42,0 58,6 82,6 70,9 40,9 Messung 18 06:45 06: ,1 84,5 72,1 41,8 64,5 87,7 74,7 40,9 Messung 19 06:50 06: ,7 89,4 67,0 43,8 62,2 77,9 48,8 43,7 Messung 20 06:55 07: ,5 82,9 48,1 45,9 66,8 96,8 79,9 49,2 Messung 21 07:00 07: ,8 78,3 66,4 45,8 61,6 81,1 71,3 48,8 Messung 22 07:05 07: ,1 76,6 65,8 44,1 61,4 86,6 74,9 44,8 Messung 23 07:10 07: ,5 76,1 66,8 43,1 66,7 80,6 68,9 40,4 Messung 24 07:15 07: ,7 68,4 58,0 42,5 52,8 68,8 57,3 40,1 Messung 25 07:20 07: ,4 66,2 59,5 43,3 54,4 70,1 58,9 40,9 Messung 26 07:25 07: ,2 75,5 66,7 43,8 63,4 75,2 66,8 42,0 Messung 27 07:30 07: ,5 77,9 66,9 44,7 62,5 77,5 66,0 42,6 Messung 28 07:35 07: ,6 73,1 61,2 43,9 56,6 72,6 60,9 41,8 Messung 29 07:40 07: ,8 72,7 61,3 43,3 55,0 72,3 59,8 41,2 Messung 30 07:45 07: ,4 68,8 60,7 42,9 53,8 66,2 57,4 41,2 Messung 31 07:50 07: ,0 70,8 63,9 47,6 58,7 74,0 63,6 46,4 Messung 32 07:55 08: ,6 68,6 60,4 44,3 56,9 70,6 62,0 43,0 Messung 33 08:00 08: ,0 77,9 66,2 44,7 60,8 75,2 64,7 42,4 Messung 34 08:05 08: ,6 75,5 62,9 43,8 58,7 78,6 64,7 42,5 Messung 35 08:10 08: ,7 67,0 60,6 45,7 57,1 69,9 61,0 44,4 Messung 36 08:15 08: ,3 70,7 62,5 45,2 57,1 69,8 62,4 44,1 Messung 37 08:20 08: ,1 71,1 64,3 46,7 59,7 72,6 65,3 45,4 Messung 38 08:25 08: ,3 70,1 64,7 45,7 57,2 69,5 65,0 44,5 Mittelwert nachts 05:22 06: ,3 69,4 56,9 39,3 51,0 73,4 58,5 38,0 Mittelwert tags 06:00 08: ,5 78,6 65,1 43,9 60,4 83,6 69,0 43,4 Mittelwert gesamt 05:30 08: ,7 77,7 64,3 43,3 59,5 82,7 68,1 42,7 L Aeq : L AFTeq : L AFmax : L AF95 : L AF99 : Mittelungspegel (äquivalenter Dauerschallpegel), Zeitbewertung FAST, A-bewertet Taktmaximalpegel (Taktdauer 5s), Zeitbewertung FAST Maximalpegel, Zeitbewertung FAST 95-Perzentil zur Bestimmung des kontinuierlichen Hintergrundpegels, Zeitbewertung FAST 99-Perzentil zur Bestimmung des kontinuierlichen Hintergrundpegels, Zeitbewertung FAST LAIRM CONSULT GmbH 16. September 2008 bericht_08114.doc
18 Seite: VI Anlage zu den Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am A 1.6 Beurteilungspegel an den Immissionsorten Sp Ze Immissionsort Beurteilungspegel Abstand zum IRW IRW Geschoss Nr. Gebiet tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) 1 MP 1 ohne Korrektur für die 2,5m 64,6 2 MP 2 Einwirkzeit 2,5m 69,1 3 EG 50,5-4,5 IO-1 WA OG 51,5-3,5 5 EG 53,7-1,3 IO-2 WA OG 54,7-0,3 7 EG 52,4-2,6 IO-3 WA OG 53,3-1,7 Überschreitungen der IRW sind hervorgehoben 80,0 70,0 Beurteilungspegel [db(a)] 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 Beurteilungspegel tags Immissionsrichtwert tags 0,0 MP 1 MP 2 IO-1 IO-2 Immissionsorte (lautestes Geschoss dargestellt) IO-3 bericht_08114.doc 16. September 2008 LAIRM CONSULT GmbH
19 Anlage zu den Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Seite: VII A 2 Verkehrslärm A 2.1 Ermittlung der Belastungen Schätzung des DTV aus Zählwerten ohne Kenntnis der W ochen- und Jahresganglinien für die Kaufhausstraße in Brunsbüttel Zählwerte Do (q 6-9 ) Zählwerte Do (q ) Zählwerte Do (q ) a 6-9 = a = a = 6,061 6,024 3,690 Q = Q = Q = w Do. = w Do. = w Do. = 0,959 0,959 0,959 Kfz Hochrechnungsfaktor für den Tagesverkehr Q in Ferienwochen (Quelle [..] Seite 69, Tabelle A9s) Kfz Umrechnungsfaktor für die mittlere Verkehrsstärke werktags für den Monat der Zählung (Quelle [..] Seite 90, Tabelle BLK w) DTV Mo.-Sa., Juli = 2827 s so 0,804 Berechnung des Sonntagverkehrs im Zählmonat (Quelle [..] Seite 90, Tabelle BLK w) DTV So., Juli = 2273 Monat-/Jahr-Faktoren zur Berechnung des DTV W, DTV S, DTV U W =W erk tag, S=Sonntag, U=Urlaub (Quelle [..] Seite 92, Tabelle BLK j) j W Ferien = j S Ferien = j U Ferien = 1,137 1,044 0,918 DTV W = DTV S = DTV U = Pauschalverteilung für W erktage, Sonntage, Ferienwerktage zur Ermittlung des DTV-W ertes für alle Tage des Jahres (Quelle [..] Seite 92, Tabelle BLK j) n W /n = n S /n = n U /n = 0,526 0,173 0,301 = (DTV W? 192 Tage + DTV S? 63 Tage + DTV U? 110 Tage) / 365 oder DTV = DTV W? 0,526 + DTV S? 0,173 + DTV U? 0,301 DTV 2008 = 2883 LAIRM CONSULT GmbH 16. September 2008 bericht_08114.doc
20
21 Anlage zu den Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am Seite: IX A 2.2 Basisemissionen Emissionen Ze Straßentyp Steigung/ Gefälle g D Stg StrO D StrO Straßenoberfläche Geschwindigkeiten Emissionspegel L m,e,1 v PKW v LKW PKW LKW Kürzel Beschreibung % db(a) db(a) km/h db(a) 1 asph030 nicht geriffelte < 5 0,0 asphalt 0, ,5 41,5 2 asph050 Gussasphalte, < 5 0,0 asphalt 0, ,7 44,3 3 asph060 Asphaltbetone und < 5 0,0 asphalt 0, ,1 45,3 4 asph070 Splitmastix- < 5 0,0 asphalt 0, ,4 46,1 5 asph080 asphalt < 5 0,0 asphalt 0, ,8 46,9 Emissionen Sp Ze Straßenabschnitt Kaufhausstraße Basis- Lm,E DTV Kfz/24h Tag-/Nachtverteilung tags Faktor Faktor M t M n p t p n tags nachts % % Kfz/h % db(a) M t nachts Grundbelastungen 1 aaiaa asph ,0 0,06 8,0 0, ,0 28,8 2,2 2,2 54,8 47,0 M n maßgebliche Verkehrsstärken maßgebl. LKW- Anteile Emissionspegel Lm,E LAIRM CONSULT GmbH 16. September 2008 bericht_08114.doc
22 Seite: X Anlage zu den Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel, Messungen am A 2.3 Beurteilungspegel aus Verkehrslärm Sp Ze Immissionsort Beurteilungspegel Abstand zum IRW IGW Geschoss Nr. Gebiet tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) 1 MP 1 ohne ohne ohne 2,5m 61,7 54, MP 2 ohne ohne ohne 2,5m 61,7 54, EG 53,5 46,0-5,5-3,0 IO-1 WA OG 55,0 47,5-4,0-1,5 5 EG 52,6 45,1-6,4-3,9 IO-2 WA OG 54,0 46,5-5,0-2,5 7 EG 50,2 42,7-8,8-6,3 IO-3 WA OG 51,4 43,9-7,6-5,1 Überschreitungen der IRW sind hervorgehoben 70,0 60,0 Beurteilungspegel [db(a)] 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 Beurteilungspegel tags Beurteilungspegel nachts Immissionsgrenzwert tags Immissionsgrenzwert nachts IO-1 IO-2 IO-3 Immissionsorte (lautestes Geschoss dargestellt) bericht_08114.doc 16. September 2008 LAIRM CONSULT GmbH
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