BDI The Voice of German Industry
|
|
- Guido Tiedeman
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BDI The Voice of German Industry Interessenvertretung der Industrie Reform des steuerlichen Reisekostenrechts zum 1. Januar 2014 Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 1
2 Agenda Erste Tätigkeitsstätte ( 9 Abs. 4 EStG-neu) o Definition der ersten Tätigkeitsstätte o Ort der Tätigkeitsstätte Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwand ( 9 Abs. 4a EStG-neu) o Neue Verpflegungspauschalen o Dreimonatsfrist o Kürzung bei Mahlzeitengestellungen Mahlzeiten ( 8 Abs. 2 S. 8 EStG, 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a EStG-neu) o Bewertung von Mahlzeiten o Pauschalierung Übernachtungskosten ( 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 und Nr. 5a EStG-neu) o Auswärtstätigkeit o Doppelte Haushaltsführung Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 2
3 Reform des steuerlichen Reisekostenrechts Gesetzgebungsverfahren Ziele Ablauf Vereinfachung der Reisekostenabrechnung Reduzierung der Prüfungs- und Nachweispflichten der Arbeitgeber 19. September 2012: Kabinettsbeschluss 23. November 2012: Beratung Bundesrat 20. Februar 2013: Beschluss Bundestag 25. Februar 2013: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Teil I 2013, S. 285) 1. Januar 2014: Inkrafttreten der neuen Regelungen Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 3
4 Schlüsselfunktion Erste Tätigkeitsstätte : Wohnung des Arbeitnehmers Keine Reisekosten! Entfernungspauschale Reisekostenersatz des Arbeitgebers (Auswärtstätigkeit) Kunde Kunde Betriebssitz des Arbeitgebers = Erste Tätigkeitsstätte Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 4
5 Gesetzliche Definition einer ersten Tätigkeitsstätte, 9 Abs. 4 EStG (neu) 1 Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens ( 15 des Aktiengesetzes) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. 2 Die Zuordnung im Sinne des Satzes 1 wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt. 3 Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll. 4 Fehlt eine solche dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte oder ist sie nicht eindeutig, ist erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung, an der der Arbeitnehmer 1. typischerweise arbeitstäglich tätig werden soll oder 2. je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden soll. 5 Je Dienstverhältnis hat der Arbeitnehmer höchstens eine erste Tätigkeitsstätte. 6 Liegen die Voraussetzungen der Sätze 1 bis 4 für mehrere Tätigkeitsstätten vor, ist diejenige Tätigkeitsstätte erste Tätigkeitsstätte, die der Arbeitgeber bestimmt. 7 Fehlt es an dieser Bestimmung oder ist sie nicht eindeutig, ist die der Wohnung örtlich am nächsten liegende Tätigkeitsstätte die erste Tätigkeitsstätte. Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 5
6 Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte Prüfungsschema: Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 6
7 Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte : Ortsfeste betriebliche Einrichtung Orte einer betrieblichen Einrichtung : Nicht: Home Office Einrichtungen des Arbeitgebers Kein fester Ort: auf Schiffen, Fahrzeugen Sonderfall: Bildungseinrichtung etst, wenn vollzeitige Bildungsmaßnahme (nicht bei nebenberuflicher Fortbildung) Orte Verbundene Unternehmen Dritte (z.b. Kunde) Achtung: bei Dritten (Kunde) nur etst, wenn auch dauerhaft tätig = > 48 Monate Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 7
8 Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte : Zuordnung des Arbeitgebers Dokumentation der Zuordnung des Arbeitgebers durch: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag Protokollnotizen, Einsatzpläne Dienst- oder arbeitsvertragliche Festlegung des Arbeitgebers: Reisekostenabrechnungen Organigramm Ziel: Prüfung/ Streit vermeiden! Neue Zuordnung: Wenn wesentliche Änderung der Verhältnisse Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 8
9 Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte : Merkmal Dauerhaft Befristeter Arbeitsvertrag Mehr Als 48 Monate Kettenabordnung unschädlich (wenn Verlängerung jeweils um < 48 Monate) Unbefristeter Arbeitsvertrag Maßstab Prognose ( tätig werden soll ): Zeitlicher Umfang der tatsächlichen Tätigkeit dann unbeachtlich! Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 9
10 Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte : Zeitliche Kriterien Bei Fehlen der Zuordnung oder wenn Zuordnung nicht eindeutig: Zeitanteile Typischerweise arbeitstägliches Aufsuchen Zwei volle Arbeitstage/ Woche Mind. 1/3 der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit Achtung: Hilfstätigkeiten (Abholen von Material, Teilnahme an Meetings etc.) unbeachtlich Maßstab: Prognose ( tätig werden soll )! Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 10
11 Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten Zuordnung des AG Zeitliche Kriterien Bestimmung des AG Arbeits-/ dienstrechtliche Zuordnung Weisungen, Absprachen Arbeitstäglich > 2 Arbeitstage/Woche Mind. 1/3 der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit = Prognose! Wenn AN an mehreren Tätigkeitsst. mind. 1/3 seiner Arbeitszeit tätig werden soll = AG kann bestimmen, welche seine etst sein soll Im Zweifel: die zur Wohnung nächstgelegene Tätigkeitsstätte Sonst: Ggfs. keine etst Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 11
12 Verpflegungsmehraufwand: Neue Verpflegungspauschalen (Inland) Neu Bisher Eintägige Dienstreisen > 8 Stunden Abwesenheit 12 Euro 6 Euro (> 8 Std.) / 12 Euro (> 14 Std.) Mehrtägige Dienstreisen An-/Abreise 12 Euro 6 Euro (> 8 Std.) / 12 Euro (> 14 Std.) Zwischentage 24 Euro 24 Euro Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 12
13 Verpflegungsmehraufwand: Neue Verpflegungspauschalen (Ausland) Auslandspauschalen Zwei (statt bisher drei) Pauschalen > 24 Stunden Abwesenheit Alle übrigen Fälle 120 % der nach dem BRKG festgesetzten Tagegelder 80 % der nach dem BRKG festgesetzten Tagegelder Neue Pauschalen ab 2014 (voraussichtlich) Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 13
14 Beispiele zum Verpflegungsmehraufwand Vergleich alte/neue Verpflegungspauschale: 1. Eintägige Dienstreise innerhalb Berlins: Start 7.00 Uhr Wohnung, Rückkehr Uhr Steuerfreie Pauschale von 12 Euro (Erstattung durch AG oder Werbungskostenersatz), da Abwesenheit von mehr als 8 Stunden Vergleich heute: Steuerfreie Pauschale von 6 Euro 2. Zweitägige Dienstreise nach München: Start 1. Tag um 7.00 Uhr, Rückkehr 2. Tag um Uhr Steuerfreie Pauschale von jeweils 12 Euro für An- und Abreisetag = 24 Euro (zusätzlich 24 Euro nur für Zwischentage ) Vergleich heute: Steuerfreie Pauschalen von 2 x 12 Euro = 24 Euro 3. Dreitägige Dienstreise nach München: Start 1. Tag um 7.00 Uhr, Rückkehr 3. Tag um Uhr Steuerfreie Pauschale von jeweils 12 Euro für An- und Abreisetag und zusätzlich 24 Euro für Zwischentag = 48 Euro Vergleich heute: Steuerfreie Pauschalen von Euro = 42 Euro Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 14
15 Vereinfachung der Dreimonatsfrist (gilt nicht für Fahrtätigkeit) Maßgeblich allein zeitliche Unterbrechung von 4 Wochen Berechnung der Dreimonatsfrist: Keine Prüfung und Nachweis von Anlass der Unterbrechung (Urlaub, Krankheit etc.) Vereinfachung! Voraussetzung dieselbe Tätigkeit : Wenn die auswärtige Tätigkeitsstätte an > 1-2 Tagen aufgesucht wird Ansonsten Neubeginn der Dreimonatsfrist! Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 15
16 Mahlzeiten: Steuerfreie Erstattung nur noch, wenn tatsächlicher Aufwand Bewertung von Mahlzeiten Neu Sachbezugswert Bei Mahlzeiten bis max. 60 Euro Besteuerung von arbeitgeberseitig gewährten Mahlzeiten Bisher Wahlrecht: tatsächlicher Wert oder Sachbezugswert Bei Mahlzeiten bis max. 40 Euro Keine Besteuerung, aber Kürzung der Verpflegungspauschale: - um 4,80 (Frühstück) - um 9,60 (Mittagoder Abendessen) Wahlrecht: Besteuerung des Sachbezugswerts oder des tatsächlichen Werts (Anwendung der 44-Euro- Freigrenze) Zusätzlich Option: Pauschalbesteuerung i.h.v. 25 % Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 16
17 Mahlzeitenkürzung (Details) Kürzung gilt nicht für: Geschäftsessen ( wenn der Dritte eingeladen hat ) Teilnahme an Arbeitsessen eines Dritten Belohnungsessen (Wert > 60 ) Mahlzeiten im Rahmen von Betriebsveranstaltungen Neue Bescheinigungspflichten: Nachweis in LSt-Bescheinigung durch Buchstabe M, dass AN unentgeltliche/verbilligte Mahlzeit erhalten hat Keine detaillierten AG-Bescheinigungen über Anzahl der erhaltenen Mahlzeiten erforderlich (über Reisekostenabrechnung hinaus) Neuer Arbeitgeberaufwand! Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 17
18 Mahlzeitengestellung: Pauschale Besteuerung durch Arbeitgeber Neue Möglichkeit der Pauschalversteuerung durch Arbeitgeber ( 40 Abs. 2 Nr. 1a EStG): Wenn Abwesenheit von < 8 Stunden Wenn Dreimonatsfrist abgelaufen ist Wenn keine Aufzeichnungen über die Abwesenheitsdauer geführt werden Hinweis: Pauschalversteuerung wie bisher auch dann möglich, wenn höhere als die gesetzlich steuerbefreiten Verpflegungspauschalen gezahlt werden Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 18
19 Unterkunftskosten bei längerfristiger Auswärtstätigkeit Begrenzung auf 48 Monate Steuerfreie Erstattung von der Höhe nach unbegrenzten Unterkunftskosten beschränkt auf 48 Monate Voraussetzung: Dieselbe Auswärtstätigkeit Unterbrechung von 6 Monaten führt zu Neubeginn der 48-Monatsfrist Neue Obergrenze: Nach 4 Jahren max pro Monat Danach Beschränkung auf DHH Nach Ablauf von 48 Monaten: Beschränkung auf /Monat (gilt auch f. Hotelrechnungen) Achtung: Gilt auch, wenn Beginn der Tätigkeit vor dem Maßstab nicht Prognose, sondern tatsächlicher Zeitablauf Keine Verlängerung! Dokumentationspflicht des AG! Unterbrechung von 6 Monaten Tatsächlicher Zeitablauf Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 19
20 Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung Neue Obergrenze: Steuerfreie Erstattung bis max /Monat Erfasst sind: Miete inkl. Nebenkosten, Garagenkosten, AfA, Gebühren etc Grenze gilt nur für Inland, im Ausland tatsächliche Mietkosten (wie bisher) Neu (BMF): Bei Überschreiten Ausgleich in anderem Monat möglich Definition eigener Hausstand 1. Voraussetzung: Innehaben einer Wohnung 2. Voraussetzung: Angemessene Beteiligung an den Kosten der Lebensführung ( Umsonst -Wohnen bei Eltern nicht ausreichend) Pauschale Regelung: Dann, wenn AN mind. 10 % der monatlichen Kosten trägt Vereinfachung: Wegfall von Prüfung und Nachweis der ortsüblichen Miete! Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 20
21 Reform des Reisekostenrechts Vereinfachung überwiegt Pro Rechtssicherheit durch gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte Vereinfachung beim Verpflegungsmehraufwand Vereinfachung bei der Doppelten Haushaltsführung Kontra Umstellung auf neuen Begriff der ersten Tätigkeitsstätte Zum Teil neue Bescheinigungspflichten der Arbeitgeber Keine durchgreifende Vereinfachung Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 21
22 Rechtzeitig auf die neuen Regelungen vorbereiten! Buchhaltung anpassen Interne Reiserichtlinie überarbeiten Mitarbeiter informieren Rücksprache mit Steuerberater Kontakt mit Softwarehersteller Übernahme der neuen Regelungen Prüfung von Kosten des Arbeitgebers und Möglichkeiten der Erstattung Interne Abstimmung mit Geschäftsführung / Betriebsrat Eigene Information durch Rundschreiben / Gespräche Anbieten von externer Weiterbildung Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 22
Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014
Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 Agenda Erste Tätigkeitsstätte S. 3 Verpflegungsmehraufwand S. 7 Fahrtkosten S. 16 Mahlzeiten S. 18 Übernachtungskosten S. 33 Ausblick
MehrDas neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014. ( Überblick )
Das neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014 ( Überblick ) Einführung Grundlage im Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts - Veränderungen ergeben
MehrBeratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014
Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrSteuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014
Steuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Gerhard Heinz Winfried Ayl Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1 Reisekostenrecht ab 2014 Inhalt: Folie: I. Historie 4 II. Gesetzliche
MehrNEU: Reisekostenrecht ab 2014
NEU: Reisekostenrecht ab 2014 Rechtssichere Abrechnung unter Berücksichtigung der Reform 2014 und aktueller Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen Am 01.01.2014 tritt die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts
MehrVereinfachung des Reisekostenrechts. ITB Business Travel Days, 8. März 2012 Dr. Monika Wünnemann
Vereinfachung des Reisekostenrechts, 8. März 2012 Agenda 1 Reform des Reisekostenrechts: Handlungsbedarf? 2 Fahrtkosten 3 Verpflegungsmehraufwendungen 4 Übernachtungskosten 5 Ausblick Seite 1 1. Reisekostenrecht
MehrHLB Ratgeber I/2014. Wohin die Reise geht. Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht
HLB Ratgeber I/2014 Wohin die Reise geht Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen und Steuern sparen. Zum 1. Januar 2014 ist ein neues Reisekostenrecht
MehrInfoblatt: Erste Tätigkeitsstätte
Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Drei Schritte zur ersten Tätigkeitsstätte: 1. Ortsfeste betriebliche Einrichtung Eine erste Tätigkeitsstätte kann nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers
MehrReisekostenrecht 2014
Reisekostenrecht 2014 Änderungen treten ab 1. Januar 2014 in Kraft BMF-Schreiben vom 30.09.2013 - IV C 5 - S 2353/13/10004 4. Oktober 2013 Reiskostenrecht 2014 2 BMF-Schreiben v. 30.09.2013 1. Erste Tätigkeitsstätte,
MehrReisekostenreform 2014. Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen
Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen 1 Erste Tätigkeitsstätte... 3 1.1 Neudefinition Erste Tätigkeitsstätte... 3 2 Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand... 4 2.1 Eintägige Auswärtstätigkeit
MehrReisekosten ab 01.01.2014
Dr. Weirich & Istel1 W I R T S C H A F T S P R Ü F U N G. S T E U E R B E R A T U N G SONDERRUNDSCHREIBEN ++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ Reisekosten ab 01.01.2014
MehrPassau, Tittling, Deggendorf, Dresden, Mühldorf am Inn, München. Herzlich Willkommen Reisekostenreform 2014
1 Herzlich Willkommen Reisekostenreform 2014 2 Reisekostenreform Überblick Erste Tätigkeitsstätte (ab 2014) bis 2013: Regelmäßige Arbeitsstätte Bedeutung: Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte sind
MehrSeite 2 von 175. Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8. Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht...
Seite 2 von 175 Inhaltsverzeichnis: Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8 Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht... 13 Nachweis / Glaubhaftmachung von Reisekosten...
MehrÄnderungen bei der Besteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Reisekostenreform zum 01. nuar 2014 Zum 01.01.2014 treten im Reisekostenrecht erhebliche Änderungen in Kraft. Insbesondere der neue Begriff der "ersten " aber auch Änderungen bei den Verpflegungspauschalen
MehrReisekosten 2014. TOPIX:8 Version 8.8.7. TOPIX Business Software AG
Reisekosten 2014 TOPIX:8 Version 8.8.7 TOPIX Business Software AG Inhalt 1 Reisekostenreform 2014...3 2 Kilometersätze 2014...4 3 Verpflegungspauschalen 2014...4 4 Mahlzeitengestellung 2014...5 5 Mahlzeitengestellung/Zwischenziele...6
MehrSteuerfreie Arbeitgeberleistungen
Finanzamt Trier Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Mehraufwendungen für Verpflegung anlässlich Auswärtstätigkeit Alfred Strupp Finanzamt Trier, 19.01.2012 Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19.
MehrMandanten- Informationsblatt
Mandanten- Informationsblatt Ausgabe Nr. 02/2014 Inhalt 1. Kredit-Gebühren rückforderbar... 2 2. Widerrufsrecht bei Bankdarlehen möglich... 2 3. Reisekosten... 2 3.1 Erste Tätigkeitsstätte anstatt regelmäßige
MehrReisekostenrecht ab 01.01.2014
Inhaltsverzeichnis Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht 2 2 4 Neue Pauschalen beim Verpflegungsmehraufwand ( 9 Abs. 4a EStG) 5 Gestellung von Mahlzeiten ( 8 Abs. 2 S. 8 EStG) 5 Unterkunftskosten
MehrReisekostenreform 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Reisekostenreform 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Die Reisekostenreform steht vor der Tür. Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regeln. Kernpunkte der Reisekostenreform 2014 sind Änderungen
MehrMandanten- Informationsbrief
Elfriede Schuster Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberaterin Rothenburger Str. 241 90439 Nürnberg Mandanten- Informationsbrief zum Reisekostenrecht ab 2014 Inhalt 1. Allgemeines 2. Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten
MehrLAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN
LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform
MehrDie Reform des steuerlichen Reisekostenrechts
Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts Mit dem am 20.02.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurden u.a.
MehrWorkshop 2: Das neue Reisekostenrecht. 7.10.2014 Referent: RA Stefan Sudmann 1
Workshop 2: Das neue Reisekostenrecht 7.10.2014 Referent: RA Stefan Sudmann 1 Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht erste Tätigkeitsstätte im Sinne des steuerlichen Reisekostenrechts Verpflegungsmehraufwand
MehrReisekostenreform 2014. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Merkblatt Reisekostenreform 2014 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Die Reisekostenreform steht vor der Tür. Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regeln. Kernpunkte der Reisekostenreform 2014 sind
MehrReisekostenrechtliche Behandlung von unentgeltlichen Mahlzeiten der Dienstreisenden oder Trennungsgeldberechtigten ab dem Kalenderjahr 2014
9400029841218 00029841218 029841218 9841218 41218 218 8 Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - 19048 Schwerin Referatsleiter Personal der obersten Landesbehörden Bearbeiter: Jana Seraphin Telefon:
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13
Inhaltsverzeichnis 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 2 Ab 2014: Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern/ Gesellschafter-Geschäftsführern... 14 2.1 Wann und wo der Arbeitnehmer/Gesellschafter-Geschäftsführer
MehrEntfernungspauschale 2013/2014
13 Entfernungspauschale 2013/2014 Das Bundesfinanzministerium hat im Schreiben vom 3.1.2013 (IV C 5 S 2351/ 09/10002; 2012/1170915) dazu Stellung genommen, was bei der Ermittlung der Entfernungspauschale
MehrReisekostenreform 2014
Mandanten-Info Reisekostenreform 2014 E-Mail: sprenger@stb-sprenger.de, www.stb-sprenger.de 2 1. Einführung 2. Bedeutung der ersten Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 2.1 Übersicht: Regelmäßige Arbeitsstätte
MehrDie Reform des Reisekostenrechtes
Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61
MehrReisekosten-Reform (Teil 1)
Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete
MehrGemeinsam. für Ihre Zukunft. Reisekosten ab 2014
Reisekosten ab 2014 Im Bereich der Reisekosten sind zum 1. Januar 2014 verschiedene Änderungen in Kraft getreten. Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über die Änderungen im Reisekostenrecht, dieser
MehrBundesverwaltungsamt Travel Management
Reisekosten 1. Fahrt- u. Flugkostenerstattung ( 4 BRKG) einschließlich der Kosten für eine BC 25 oder 50 sowie einer aus dienstlichen Gründen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten BC Business 25 oder
MehrDer Bereich der Übernachtungskosten wird zum ersten Mal gesetzlich geregelt.
Das neue Reisekostenrecht 2014 Im Rahmen des sogenannten Unternehmenssteuerreformgesetzes tritt ab dem 1.1.2014 das novellierte Reisekostenrecht in Kraft. Mit den Neuregelungen solle eine vereinfachte
Mehrab dem 01.01.2014 tritt ein neues Reisekostenrecht in Kraft. Dieses erläutern wir Ihnen wie folgt:
Andreas Borchardt Diplom-Kaufmann Rüdiger Borchardt * Diplom-Betriebswirt Klaus Suchsland Nicole Hänel in Matthias Borchardt Rechtsanwalt Lübeck, 24.02.2014 Das neue Reisekostenrecht ab 2014 Sehr geehrte
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
MehrReisekostenreform zum 01.01.2014
Januar 2014 Reisekostenreform zum 01.01.2014 Die bisherigen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht wurden mit einem neuen Gesetz grundlegend umgestaltet. Schwerpunkt der Änderung sind u. a. die
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Das neue Reisekostenrecht 2014 Im Rahmen des sogenannten Unternehmenssteuerreformgesetzes tritt ab dem 01.01.2014 das novellierte Reisekostenrecht in Kraft. Mit den Neuregelungen solle eine vereinfachte
MehrReform des Reisekostenrechts
Reform des Reisekostenrechts Mit Wirkung zum 01.01.2014 wird das Reisekostenrecht abgeändert. Die Neuregelung bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Abzugsfähigkeit
MehrÜbersicht Änderungen Reisekostenrecht 2013 versus 2014 Stand: 16. Dezember 2013
Übersicht Änderungen Reisekostenrecht 2013 versus 2014 Stand: 16. Dezember 2013 Ab 1. Januar 2014 gilt das neue Reisekostenrecht. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie die Umsetzung der neuen Regelungen
Mehr2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?
ï» Dok.-Nr.: 0922981 Grasmück, Volker Checkliste vom 29.07.2013 Reisekosten ab 2014 - Checkliste 1 Allgemeines 2 Checkliste 2.1 Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit 2.2 Prüfungspunkte
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Das neue Reisekostenrecht 2014 Agenda 1. Neue gesetzliche Grundlage 2. Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit, weiträumiges Tätigkeitsgebiet 3. Verpflegungsmehraufwendungen 4. Mahlzeiten bei auswärtiger
MehrNeuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008. Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER
Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008 Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER Bisherige Unterscheidung (bis 31.12.2007) Dienstreise bzw. Geschäftsreise Einsatzwechseltätigkeit
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
MehrFahrpersonal Stand: Januar 2015
Merkblatt: Spesenzahlungen an das Fahrpersonal Stand: Januar 2015 Am 01. Februar 2013 hat der Bundesrat in seiner 906. Sitzung die Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) hinsichtlich des steuerlichen
MehrReisekosten ab 2014. 2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?
Reisekosten ab 2014 1. Allgemeines Die Reisekosten zählen zu den bedeutendsten Werbungskosten bei der Besteuerung von Arbeitnehmern. Dies gilt ab 2014 umso mehr, da der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen
MehrDie Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014
Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 wurden die bisherigen
MehrNeues Reisekostenrecht 2008
Neues Reisekostenrecht 2008 Inhalt Neuregelung Reisekosten 1. Der neue Reisekostenbegriff 2. Was kann steuerfrei erstattet werden? 2 Reisearten? Bis 2007 einschließlich drei Reisearten: 1. Dienstreisen
MehrInformationen für Fußballvereine und verbände zu den Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht zum 01.01.2014
Informationen für Fußballvereine und verbände zu den Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht zum 01.01.2014 A. Vorbemerkungen Zum 1. Januar 2014 tritt das neue Reisekostenrecht in Kraft. Klar ist:
MehrReisekosten Wie eingangs erwähnt, werden die Regelungen zum Reisekostenbegriff neu geordnet.
Steuerrundschreiben I / 2008 Lohnsteuerrichtlinien 2008 Die Lohnsteuerrichtlinien 2008 (LStR 2008) wurden analog zur Gliederung der Einkommensteuerrichtlinien erstmals an die Paragraphenfolge des Einkommensteuergesetzes
MehrBeschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit
Die Berufliche Auswärtstätigkeit ersetzt ab VZ 2008 die bis dahin anzuwendenden Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Fahrtkosten und
MehrReform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit
Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit Juni 2013 Inhaltsverzeichnis: 1. Erste Tätigkeitsstätte 1.1 Zuordnungskriterien 1.2 Tätigkeitsstätte bei Kunden 1.3 Bildungseinrichtungen
MehrNeuregelungen im Reisekostenrecht ab 2014 Rechtsstand Februar 2014
Michael Benna Seite 1 Reisekostenrecht ab 2014 Neuregelungen im Reisekostenrecht ab 2014 Rechtsstand Februar 2014 Mit den Neuregelungen bei den Reisekosten soll eine vereinfachte Ermittlung der abziehbaren
MehrVorwort zur 17. Auflage... 11. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 13
Vorwort zur 17. Auflage... 11 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 13 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit... 15 2.1 Die Bedeutung der regelmäßigen Arbeitsstätte... 15 2.2 Der Begriff der
MehrInformationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten
Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Der Erstattungsanspruch in Bezug auf die Reisekosten bei Wanderfahrten bezieht sich insbesondere auf: 1. Fahrtkosten 2. Übernachtungskosten
Mehrv g f vahlefeld grabowski friemann Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit
Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit Inhaltsverzeichnis der Sonderausgabe Juni 2013: 1. Erste Tätigkeitsstätte 1.1 Zuordnungskriterien 1.2 Tätigkeitsstätte bei Kunden
MehrDetails zur Reisekostenreform: Tätigkeitsstätte
Details zur Reisekostenreform: Tätigkeitsstätte Im Reisekostenrecht ersetzt ab 2014 die erste Tätigkeitsstätte den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung
MehrVorbereiten und Durchführen der Umstellung auf das neue Reisekostenrecht ab 01.01.2014
Vorbereiten und Durchführen der Umstellung auf das neue Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 02/2014: Das neue Reisekostenrecht 2014 Der Bereich der Fahrt- und Reisekosten ist umfangreich geändert worden. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Bausteine des neuen Reisekostenrechts zusammengefasst.
MehrBeilage Ergänztes BMF-Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht
Beilage zum Mandanten-Rundschreiben Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2014/2015 Beilage Ergänztes BMF-Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht 1. Gesetzliche Definition erste Tätigkeitsstätte 2.
MehrPrivate PKW-Nutzung. Reisekosten ab 2014. Schongau, 9. April 2014
Private PKW-Nutzung Reisekosten ab 2014 Schongau, 9. April 2014 Private PKW-Nutzung Betrieblich und privat genutzter PKW betriebliche Fahrten private Fahrten Kosten = betrieblich veranlasst Betriebsausgaben
MehrEntwurf BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014
IV C 5 - S 2353/13/10004 Oberste Finanzbehörden der Länder Entwurf eines Einführungsschreibens zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1. Januar 2014 - Stand 26.07.2013 - Entwurf BMF-Schreiben
Mehr20.09.2013. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Ab 01.01.2014 werden wesentliche Punkte des steuerlichen Reisekostenrechts neu geregelt. Arbeitgeber sollten sich bereits jetzt mit den geänderten Vorschriften
MehrMöglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer
Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer Allgemeiner Hinweis: Alle steuerfreien Zuwendungen sind zusätzlich zum Gehalt zu zahlen und dürfen nicht vom
Mehr# 3 25.10.2013. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Wir haben bereits im Infoletter #2/2013 über den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung der neuen Regelungen des steuerlichen Reisekostenrechts
MehrErfolg ist Organisation im Detail.
Erfolg ist Organisation im Detail. Herbsttagung 2013 Informationsveranstaltung am 12. November 2013 im Mercure Hotel Bielefeld City WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER
MehrREISEKOSTENSTEUERRECHT
REISEKOSTENSTEUERRECHT Gut umgesetzt? Alle Neuheiten 2014 Klaus-Peter Gürtler Techniker Krankenkasse Mit freundlicher Unterstützung von Praxistag Geschäftsreisen, 3. Juni 2014, Hannover Agenda (Die Änderungen
MehrSeite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen
Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung
Mehr3.2.2.4 Betriebsindividuelle Lösungen 53 3.2.3 Ausschluss der Erstattung von Übernachtungskosten 54 3.3 Fahrtkosten 54 3.3.1 Einzelfragen zu den
Auswärtstätigkeit 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 1 2 Die neue Auswärtstätigkeit 2 2.1 Die neue Bestimmung der regelmäßige Arbeitsstätte 2 2.1.1 Die regelmäßige Arbeitsstätte beim Arbeitgeber
MehrEntwurf eines BMF-Schreibens zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts
Entwurf eines BMF-Schreibens zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1. Januar 2014 Nach der ersten Durchsicht des Entwurfs ergeben sich folgende relevante Punkte: 1. Die Zuordnung des Arbeitgebers
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10774 17. Wahlperiode 25. 09. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und
MehrReisekosten 2009. doppelte Haushaltsführung, Vorsteuerabzug, Bewirtungskosten und der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Firmenwagen
Reisekosten 2009 Gesamtdarstellung des steuerlichen Reisekostenrechts für Arbeitnehmer auf dem aktuellen Stand der neuen Rechtslage 2009 einschließlich der vom Bundesverfassungsgericht neu geregelten Fahrten
MehrMerkblatt Reisekosten Inland
Merkblatt Reisekosten Inland Neues steuerliches Reisekostenrecht 1. Begriff der Reisekosten Reisekosten im Sinne der neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2008 sind Kosten, die so gut wie ausschließlich durch die
MehrNewsletter zum neuen Reisekostenrecht
Newsletter zum neuen Reisekostenrecht 2013/2014 Das neue Reisekostenrecht Ab dem 1. Januar 2014 tritt das novellierte Reisekostenrecht in Kraft. Mit dem "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung
Mehr# 3 21.07.2015. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, seit dem 01.01.2015 muss die Verpflegungspauschale auch dann gekürzt werden, wenn dem Mitarbeiter während einer Dienstreise im Flugzeug, im Zug oder
MehrBMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014. Inhalt. Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT MR Peter Rennings Vertreter des Unterabteilungsleiters
MehrReisekosten 2014. Steuer- und Gestaltungstipps für Arbeitnehmer
Reisekosten 2014 Steuer- und Gestaltungstipps für Arbeitnehmer Das steuerliche Reisekostenrecht für Arbeitnehmer hat sich seit 1. Januar 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 grundlegend geändert. Arbeitgeber
MehrNeue Regeln für die Erstattung von Reisekosten Buchung und Abrechnung von Dienstreisen
Neue Regeln für die Erstattung von Reisekosten Buchung und Abrechnung von Dienstreisen Die Erstattung von Reisekosten seit 1. Januar 2010 Bei der Durchführung von dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeiten
MehrFahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung, Zweitwohnung Reisekosten: Das sind die wichtigsten Neuregelungen 2014. 1. Erste Tätigkeitsstätte
in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Sandra Petrowitz 04/14 Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung, Zweitwohnung Reisekosten: Das sind die wichtigsten Neuregelungen 2014 Zum 1. Januar 2014
MehrSteuerliches Reisekostenrecht ab 1.1.2014
Beilage zum Mandanten-Rundschreiben Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2013/2014 Steuerliches Reisekostenrecht ab 1.1.2014 1. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen ab 1.1.2014 2. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
MehrLandesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Infobrief 4/09 vom 11.12.2009 haben sich drei Änderungen und Neuerungen ergeben. Des Weiteren möchten wir Sie nochmals über einige allgemeine Punkte informieren.
MehrMANDANTENINFORMATION. zu Tätigkeitsstätten und Reisekosten ab 01.01.2014. I. Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern. Erste Tätigkeitsstätte
Brückner. Beier. Socher. Ritter. Steuerberater. 82402 Seeshaupt 82402 Seeshaupt Penzberger Straße 2 email: bbsr-stb@datevnet.de www.bbsr-stb.de Telefon: 08801/9068-0 Telefax: 08801/2465 Stephan Brückner
Mehr3. Sitzung. am 29. August 2002. der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts
3. Sitzung der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts am 29. August 2002 23 Die Beträge wurden mit Stand August 2003 aktualisiert. Anlage 4 Themenschwerpunkt:
MehrDas neue Reisekostenrecht 2008 Auswirkungen für Unternehmer und Arbeitnehmer
Das neue Reisekostenrecht 2008 Auswirkungen für Unternehmer und Arbeitnehmer Die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2008 bringen grundlegende Änderungen beim Reisekostenrecht mit sich. Als rechtliche Ausgangsbasis
Mehr1. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrTarifvertrag Leih- / Zeitarbeit
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate
MehrZweifelsfragen zum neuen lohnsteuerlichen Reisekostenrecht
Zweifelsfragen zum neuen lohnsteuerlichen Reisekostenrecht a) Rechtsgrundlagen Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013
MehrFinanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Postfach, 19 048 Schwerin An alle Dienstreisenden des Landes bearbeitet von: ORR Schümann Tel.: (0385) 588-4179 Email:
MehrSachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner
Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender
MehrWelche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,
MehrEntwurf eines Einführungsschreibens zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1. Januar 2014
Postfach 710864 60498 Frankfurt am Main Germany per Mail: IVC5@bmf.bund.de Herrn Jörg Kraeusel Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Kontakt Telefon Telefax E-Mail Datum Marcus Gödtel
MehrDie wichtigsten Änderungen der Reisekostenreform 2014
Die wichtigsten Änderungen der Reisekostenreform 2014 Mit dem endgültig vom Gesetzgeber verabschiedeten "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts"
MehrTarifvertrag Leih- / Zeitarbeit
Zwischen dem und der wird folgender Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. - Südwestmetall - IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg vereinbart: 1. Geltungsbereich Tarifvertrag
MehrN e u es Reisekostenrecht
N e u es Reisekostenrecht Ab 2008 ändert sich die Abrechnung Ihrer inländischen und ausländischen Geschäftsreisen. Als Arbeitgeber brauchen Sie Gewissheit darüber, ob Reisekosten, die Sie Ihrem Arbeitnehmer
MehrErgänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrPraxisvorlaufkosten. Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater
Praxisvorlaufkosten Steuerberatungsgesellschaft mbh Neuer Wall 44, 20354 Hamburg Tel: 040/30 68 57-0, Fax: 040/30 68 57-75 info@admedio-hamburg.de, www.admedio-hamburg.de Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater
MehrREISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse
REISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse Agenda (Die Änderungen im Überblick) Neuer gesetzlicher Begriff: "erste Tätigkeitsstätte" Fahrkosten bei Auswärtstätigkeit
MehrBMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 30. September 2013 GZ IV C 5 - S 2353/13/10004 DOK 2013/0862915
BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 30. September 2013 GZ IV C 5 - S 2353/13/10004 DOK 2013/0862915 Inhalt Vorbemerkung II Anwendung der Regelungen bei den Einkünften
Mehr-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen
-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen Werden Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten
Mehr