Bünztal; Teilausbau Bünz in Wohlen, Dottikon und Möriken-Wildegg; Kleinkredit

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1 Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 22. August Bünztal; Teilausbau Bünz in Wohlen, Dottikon und Möriken-Wildegg; Kleinkredit Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen das Bauprojekt für den Teilausbau in Wohlen, Dottikon und Möriken- Wildegg mit dem entsprechenden Kreditantrag zur Beschlussfassung. 1. Zusammenfassung Die Gefahrenkarten Hochwasser für das Bünztal sowie vergangene Hochwasserereignisse zeigen das grosse Defizit in Bezug auf den Hochwasserschutz entlang der Bünz auf. Das Schadenpotenzial bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis beträgt über 30 Millionen Franken. Nach Realisierung des Projekts ist ein Schutz bis zum 100-jährlichen Ereignis gewährleistet. Die Netto-Kosten für die Realisierung des Teilausbaus Bünz in Wohlen, Dottikon und Möriken-Wildegg betragen für den Kanton Fr. 2'016'000., bei Gesamtinvestitionskosten von Fr. 8'260'000.. Für diese Gesamtinvestitionskosten wird ein Kleinkredit zur Genehmigung vorgelegt. Die nach Abzug des Bundesbeitrags verbleibenden Kosten werden im Verhältnis 40 % Kanton und 60 % Standortgemeinde aufgeteilt. Beim Teilausbau Bünz in Wohlen sind Ufererhöhungen und Massnahmen an Brücken erforderlich. Insbesondere ist die Brücke Zentralstrasse neu zu erstellen. Beim Teilausbau Bünz Dottikon besteht die wesentliche Massnahme im Neubau der Hofmattbrücke mit Anpassung der Sportstrasse. In Möriken-Wildegg ist die Paradiesbrücke neu zu erstellen und die dort die Bünz querende Abwasserleitung zu verlegen.

2 Ausgangslage Die im Jahr 2004 für das obere Bünztal und 2007 für das untere Bünztal erstellten Gefahrenkarten zeigen eine grosse Anzahl von Schwachstellen in Bezug auf den Hochwasserschutz entlang der Bünz in Waltenschwil, Wohlen, Dottikon, Hendschiken, Othmarsingen und Möriken-Wildegg auf. Die Abflusskapazität ist auf rund 10 km im Siedlungsgebiet ungenügend, so dass ca. 200 ha Baugebiet mit etwa 750 Gebäuden und diversen Industrieanlagen betroffen sind. Das Schadenpotenzial bei einem 100-jährlichen Ereignis beträgt rund 30 Millionen Franken. Vergangene Hochwasserereignisse bestätigen das festgestellte Schutzdefizit im Talboden entlang der Bünz und zeigen ebenfalls, dass der Hochwasserschutz verbessert werden muss. 3. Zielsetzung Das übergeordnete Ziel des Hochwasserschutzes im Bünztal ist der Schutz des Siedlungsgebiets vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis. Der Teilausbau der Bünz verfolgt das Ziel, den durch das Hochwasserrückhaltebecken oberhalb Wohlen gedrosselten Abfluss schadlos durch das Siedlungsgebiet abzuleiten. 4. Rechtsgrundlagen Gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes über den Wasserbau ist der Hochwasserschutz eine Aufgabe der Kantone. Gemäss 120 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) ist der Kanton als Gewässereigentümer für den Wasserbau zuständig. Gemäss Art. 6 des Bundesgesetzes über den Wasserbau leistet der Bund Abgeltungen an Massnahmen des Hochwasserschutzes. Gemäss 122 Abs. 2 BauG haben die Gemeinden Beiträge (von 20 bis 60 Prozent) an die dem Kanton aus dem Wasserbau an seinen Bächen erwachsenden Kosten zu leisten. 5. Variantenstudien Der Bünzabschnitt unterhalb des Rückhaltebeckens Wohlen ist auf ein gedämpftes, 100-jährliches Hochwasserereignis auszubauen (Teilausbau). Im Rahmen eines Variantenstudiums wurden in Abhängigkeit der untersuchten Beckenstandorte die Massnahmen und Kosten für den Teilausbau der Bünz zwischen Waltenschwil und Möriken-Wildegg abgeschätzt. In einem vertieften Variantenstudium zu zwei favorisierten Beckenstandorten wurden für den Teilausbau der Bünz in Wohlen die notwendigen Massnahmenelemente detaillierter erarbeitet. Verschiedene Ausführungsvarianten für das Anheben der Ufer wurden aufgrund der örtlichen Gegebenheiten untereinander abgewogen und abschnittsweise festgelegt.

3 -3- Die erforderlichen Massnahmen an Brücken wurden auf Basis von Zustandsuntersuchungen und dem vorhandenen Freibord bestimmt. Für den Teilausbau der Bünz in Dottikon wurden die Massnahmen auf Stufe Vorprojekt vertieft. Im Rahmen der Projektierungsarbeiten wurden für die Anhebung der Hofmattbrücke verschiedene Ausführungsvarianten miteinander verglichen. Dem konventionellen Neubau wurden auch Varianten mit Hebevorrichtungen gegenüber gestellt. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Brücke sowie aus Gründen der Betriebssicherheit und des Wartungsaufwands wurde schliesslich der Neubau einer Stahlbetonbrücke weiter verfolgt. Für den Teilausbau der Bünz in Möriken-Wildegg wurden die Massnahmenelemente in einem separaten Variantenstudium vertieft erarbeitet und verschiedene Varianten untersucht. In Bezug auf die Hochwasserschutzproblematik erwies sich ein Neubau der Paradiesbrücke mit Verlegung der die Bünz querenden Abwasserleitung als Lösung mit dem grössten Nutzen. 6. Bauprojekt 6.1 Projektinhalt Teilausbau Bünz Wohlen Die Massnahmen für den Teilausbau der Bünz in Wohlen können grundsätzlich in die nachstehenden Massnahmen gegliedert werden. Anheben Ufer mittels Damm auf ca. 600 m Länge Anheben Ufer mittels Ortbetonmauer auf ca. 470 m Länge

4 - 4 - Anheben Ufer mittels Winkelplatten auf ca. 200 m Länge 6 Brückenuntersichten verkleiden 4 Brückenneubauten, davon 1 Brücke nur neue Brückenplatte 1 Brückenplatte anheben Die verschiedenen Ausführungsvarianten für die Ufererhöhungen zeichnen sich durch unterschiedliche Vor- und Nachteile aus, welche aufgrund der örtlichen Gegebenheiten vorsichtig untereinander abgewogen wurden. Bei Brücken mit vorgesehenen Massnahmen wurden zusätzlich Zustandsuntersuchungen durchgeführt. Diese Untersuchungen dienten unterstützend bei der Festlegung der auszuführenden Massnahmen. Wesentlicher Bestandteil des Projekts ist der Neubau der Brücke Zentralstrasse, da der Abflussquerschnitt der bestehenden Brücke ungenügend ist. Das Neubauprojekt berücksichtigt dabei die Anforderungen des Gestaltungskonzepts Zentralstrasse. Die Brücke wird in zwei Etappen erstellt, so dass der Verkehr jederzeit einspurig über die Brücke geleitet werden kann. Auch bei der heutigen Fussgängerbrücke vor dem Bahndamm der BDB ist der Abflussquerschnitt zu gering, weshalb diese Brücke ersetzt werden muss. Für die neue Brücke ist eine Stahlkonstruktion vorgesehen. Des Weiteren sind die Fussgängerstege Bünzmattschulhaus und Unterdorf neu zu erstellen. Vorgesehen sind ebenfalls Stahlbrücken mit einer Fahrbahn aus Gussasphalt Teilausbau Bünz Dottikon

5 - 5 - Der Teilausbau der Bünz in Dottikon umfasst die folgenden Massnahmenelemente: Neubau Hofmattbrücke und Anhebung der Sportstrasse Verkleidung der Untersicht der Rütmattbrücke Objektschutzmassnahmen beim Quellwasserpumpwerk Tieffurt Die bestehende Hofmattbrücke wird auch nach Realisierung des Hochwasserrückhaltebeckens bei einem 100-jährlichen Hochwasser rund 50 cm eingestaut. Die neue Brücke muss unter Berücksichtigung eines Freibords deshalb 1 m höher gelegt werden. Damit sind auch Anpassungsarbeiten an der Sportstrasse notwendig. Vorgesehen ist eine konventionelle Stahlbetonbrücke. Beim unterhalb der Tieffurtmühle linksufrig gelegenen Pumpwerk handelt es sich um ein Reservoir, in dem mehrere Quellfassungen zusammengeführt werden. Beim Reservoir liegt die Eingangstür um ca. 70 cm unter dem umgebenden Terrain und steht im Hochwasserfall unter Wasser. Als Gegenmassnahme ist vorgesehen, die bestehende Treppenanlage abzubrechen und durch eine neue zu ersetzen, die den vollen Hochwasserschutz inklusive Freibordhöhe gewährleistet Teilausbau Bünz Möriken-Wildegg mobile HWS-Massnahmen Neubau Paradiesbrücke neue Linienführung Abwasserleitung Der Teilausbau der Bünz in Möriken-Wildegg umfasst die folgenden Massnahmen: Verlegung Abwasserleitung Paradiesbrücke Neubau Paradiesbrücke mobile Hochwasserschutzmassnahmen Lauéstrasse/Bruggerstrasse

6 - 6 - Im Bereich der Paradiesbrücke bei der Schulanlage Hellmatt quert heute eine Abwasserleitung die Bünz. Diese liegt tiefer als die Brückenunterkante und muss bei Hochwasser jeweils angehoben werden. Im Rahmen des Teilausbaus ist eine Verlegung dieser Abwasserleitung vorgesehen. Die neue Linienführung der Kanalisationsleitung verläuft entlang der Lauéstrasse in die Fabrikstrasse zur Hornimattstrasse und quert danach mittels Pressvortrieb vor dem Bürogebäude RTB das Gelände bis zum Anschluss an den Verbandskanal in der Werkstrasse. Die vom linken zum rechten Bünzufer abfallende Paradiesbrücke liegt bei Hochwasser teilweise im Abflussquerschnitt. Projektbestandteil ist deshalb der Bau einer neuen Brücke, welche die Bünz horizontal und mit genügendem Freibord quert. Es ist eine Stahlbetonbrücke vorgesehen, welche die Funktion einer Verbindung über die Bünz für Fussgänger und Radfahrer erfüllt. Da die Brücke auf Seite der Schulanlage Hellmatt fast 1,5 m höher zu liegen kommt, sind bei den Zugangswegen entsprechende Rampen erforderlich. Gemäss Gefahrenbeurteilung ufert die Bünz bei einem Hochwasser zwischen Paradiesbrücke und Jowa-Wehr linksseitig auf die Lauéstrasse aus. Das Wasser kann von der Lauéstrasse auf die Bruggerstrasse gelangen und überflutet anschliessend grössere Siedlungsflächen. Um dies zu verhindern ist vorgesehen, das ausgeuferte Wasser am Ende der Lauéstrasse mit mobilen Hochwasserschutz-Massnahmen aufzuhalten und in die Bünz zurück zu leiten. 6.2 Nutzen des Projekts Im heutigen Zustand muss im Siedlungsgebiet im Bünztal schon bei Hochwassern mit geringer Jährlichkeit mit Überschwemmungen gerechnet werden. Der Teilausbau der Bünz in Wohlen, Dottikon und Möriken-Wildegg erfolgt auf den durch das Hochwasserrückhaltebecken Wohlen gedämpften Abfluss. Nach Realisierung des Gesamtprojekts ist ein Schutz bis zum 100-jährlichen Ereignis gewährleistet. Es werden rund 50 ha Schutzdefizitflächen im Baugebiet eliminiert. Bei extremen Ereignissen (Jährlichkeit > 100 Jahre) verbleibt ein Restrisiko. Die Wirtschaftlichkeit eines vom Bund subventionierten Wasserbauprojekts muss mit dem Online-Tool "EconoMe" berechnet werden. Grundlage dazu bilden die für Hochwasser verschiedener Jährlichkeiten erstellten Intensitätskarten vor und nach Realisierung der Schutzmassnahmen. Die Intensitätskarten zeigen die Überflutungsflächen unter Berücksichtigung von Abflusstiefen und Fliessgeschwindigkeiten auf. Auf Basis der Intensitätskarten wird mit "EconoMe" das Schadenpotenzial der von der Überflutung betroffenen Objekte und damit das Schadenpotenzial vor und nach Erstellung der Schutzmassnahmen beziehungsweise die Schadenpotenzialreduktion bestimmt. Diese Berechnungen wurden für das Gesamtprojekt Hochwasserrückhaltebecken Wohlen und Teilausbau Bünz durchgeführt. Die Aufteilung auf die beiden Teilprojekte erfolgte durch eine Grobabschätzung. Die aufgrund des Teilausbaus der Bünz resultierende Schadenpotenzialreduktion beträgt etwa Fr. 275'000. pro Jahr.

7 - 7 - Dem müssen die Massnahmenkosten gegenüber gestellt werden, die ebenfalls auf jährliche Kosten während der Lebensdauer der Massnahmen (hier 100 Jahre) umgerechnet werden. Die so berechneten jährlichen Massnahmenkosten für den Teilausbau der Bünz belaufen sich auf rund Fr. 180'000. pro Jahr. Die Kostenwirksamkeit (Kosten/Nutzen-Verhältnis) wird als Quotient von Schadenpotenzialreduktion und Massnahmenkosten berechnet. Weist ein Projekt eine Kostenwirksamkeit von mindestens 1 auf, so ist es als kostenwirksam zu bezeichnen. Die Kostenwirksamkeit für den Teilausbau der Bünz beträgt 1,5. Das Projekt ist demzufolge kostenwirksam. 7. Stellungnahmen der Gemeinden Die Projekte zu den Teilausbauten wurden den jeweiligen Standortgemeinden zur Stellungnahme unterbreitet. Die Gemeinden haben den Projekten zugestimmt. 8. Kosten und Kostenteiler 8.1 Gesamtkosten Für die Teilausbauten in Wohlen, Dottikon und Möriken-Wildegg können die Gesamtkosten wie folgt zusammen gestellt werden. Position Teilausbau Bünz Wohlen Teilausbau Bünz Dottikon Teilausbau Bünz Möriken-Wildegg Total, exkl. MwSt. Kosten Teilausbau Bünz [CHF] 4'650'000 1'240'000 1'760'000 7'650'000 Mehrwertsteuer 610'000 Total, inkl. MwSt. 8'260'000

8 - 8 - Die Kosten für den Teilausbau Bünz Wohlen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammen gestellt. Die Genauigkeit des Kostenvoranschlags beträgt 10 %. Position HWS durch Ufererhöhungen Neubau Brücke Zentralstrasse Kosten Teilausbau Wohlen [CHF] 2'230'000 1'530'000 Neubau / Anheben übriger Brücken 820'000 Brückenuntersichten verkleiden 70'000 Total, exkl. MwSt. 4'650'000 Mehrwertsteuer 370'000 Total, inkl. MwSt. 5'020'000 Gemäss dem vorliegenden Kostenvoranschlag des Bauprojekts Teilausbau Bünz Wohlen ist mit Bruttokosten von Fr. 5'020'000. inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) zuzüglich Teuerung zu rechnen (Produktionskostenindex des Schweizerischen Baumeisterverbands, Bausparte 10: Fluss- und Bachverbau, Stand Dezember 2011, Index-Stand 123,2). Die Kosten für den Teilausbau Bünz Dottikon sind in der nachfolgenden Tabelle zusammen gestellt. Die Genauigkeit des Kostenvoranschlags beträgt 10 %. Position Neubau Hofmattbrücke Kosten Teilausbau Dottikon [CHF] 1'170'000 Verkleidung Rütmattbrücke 45'000 Schutz Quellwasserpumpwerk Tieffurt 25'000 Total, exkl. MwSt. 1'240'000 Mehrwertsteuer 100'000 Total, inkl. MwSt. 1'340'000 Gemäss dem vorliegenden Kostenvoranschlag des Bauprojekts Teilausbau Bünz Dottikon ist mit Bruttokosten von Fr. 1'340'000. inklusive MwSt. zuzüglich Teuerung zu rechnen (Produktionskostenindex des Schweizerischen Baumeisterverbands, Bausparte 10: Fluss- und Bachverbau, Stand Dezember 2011, Index-Stand 123,2).

9 - 9 - Die Kosten für den Teilausbau Bünz Möriken-Wildegg sind in der nachfolgenden Tabelle zusammen gestellt. Die Genauigkeit des Kostenvoranschlags beträgt 10 %. Position Verlegung Abwasserleitung Kosten Teilausbau Möriken-Wildegg [CHF] 1'095'000 Neubau Paradiesbrücke 575'000 Mobiler Hochwasserschutz 90'000 Total, exkl. MwSt. 1'760'000 Mehrwertsteuer 140'000 Total, inkl. MwSt. 1'900'000 Gemäss dem vorliegenden Kostenvoranschlag des Generellen Projekts Teilausbau Bünz Möriken-Wildegg ist mit Bruttokosten von Fr. 1'900'000. inklusive MwSt. zuzüglich Teuerung zu rechnen (Produktionskostenindex des Schweizerischen Baumeisterverbands, Bausparte 10: Fluss- und Bachverbau, Stand Dezember 2011, Index-Stand 123,2). 8.2 Beiträge/Kostenteiler An die Kosten für den Teilausbau der Bünz in Wohlen, Dottikon und Möriken-Wildegg von 8,26 Millionen Franken wird aufgrund des Neuen Finanzausgleichs (NFA) mit einem Bundesbeitrag von insgesamt 39 % gerechnet. Der Bundesbeitrag setzt sich aus einem Basisbeitrag von 35 % und weiteren 4 % für Mehrleistungen in den Bereichen Technische Aspekte (Systemsicherheit beziehungsweise Redundanz der Systeme im Überlastfall) und Partizipative Planung zusammen. Das Subventionsgesuch kann nach Vorliegen der Projektgenehmigung eingereicht werden. Die nach Abzug des Bundesbeitrags verbleibenden Kosten werden im Verhältnis 40 % Kanton und 60 % Gemeinde aufgeteilt, wobei der Teilausbau in einer Gemeinde nur durch die jeweilige Standortgemeinde mitfinanziert wird. Der Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinde basiert auf dem Beitragssatz der Gemeinden an Bau und Unterhalt der öffentlichen Gewässer, welcher für die hier betroffenen Gemeinden bei 60 % liegt. Zusammenfassend ergibt sich für den beantragten Kleinkredit folgende Kostenaufteilung, Preisbasis 31. Dezember 2011, zuzüglich Teuerung:

10 Teilausbau Wohlen Teilausbau Dottikon Teilausbau Möriken-Wild. Teilausbau Total [CHF] [CHF] [CHF] [CHF] Projektkosten 5'020' '340' '900' '260' Subventionen Bund 39% 1'958' ' ' '221' Restbetrag 100% 3'062' ' '160' '039' Kantonsbeitrag 40% 1'225' ' ' '016' Gemeindebeitrag 60% 1'837' ' ' '023' Finanzhaushaltrechtliche Bestimmungen Für den Hochwasserschutz im Bünztal besteht ein übergeordneter konzeptioneller Rahmen. Dies ist bei sämtlichen Massnahmen entlang eines Flusses gegeben. Jede einzelne Massnahme hat aber einen eigenständigen Nutzen, welcher unabhängig von anderen Massnahmen besteht. Erfahrungen aus abgeschlossenen und laufenden regionalen Hochwasserschutzprojekten (unter anderem Wynental, Surbtal) haben gezeigt, dass vermehrt langwierige Verhandlungen mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie verschiedenen Interessengruppen geführt werden müssen. In der Folge führt das zu mehrjährigen Verzögerungen bis mit dem Bau begonnen werden kann. Es muss davon ausgegangen werden, dass beim Teilausbau der Bünz mit sehr vielen betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern und mehreren Gemeinden vermehrt Einwendungen eingehen werden. Die notwendigen Einwendungsverhandlungen würden auch die Realisierung des Hochwasserrückhaltebeckens Wohlen verzögern. Für eine rasche Umsetzung ist daher ein separates Vorgehen der beiden Vorhaben notwendig. Der Nettoaufwand des Kantons zur Beurteilung der Genehmigungsinstanz liegt gemäss 18 Abs. 3 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) bei Fr. 5'782'000., somit ist eine separate Botschaft an den Grossen Rat erforderlich. Der Nettoaufwand des Kantons (= Kleinkredit) beträgt Fr. 2'016'000. und ist somit kleiner als 5 Millionen Franken. Beschlüsse des Grossen Rats über neue einmalige Ausgaben von mehr als 5 Millionen Franken unterstehen dem Finanzreferendum ( 63 Abs. 1 lit. d Kantonsverfassung, KV). Die Kreditvorlage untersteht demnach nicht dem fakultativen Referendum, weshalb auch keine Anhörung durchzuführen ist. 8.4 Vergleich mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP); Jahrestranchen Für die Projektierung des Teilausbaus der Bünz in Wohlen, Dottikon und Möriken-Wildegg hat der Regierungsrat am 9. März 2011 einen Kleinkredit von Fr. 750'000. beschlossen. Dieser Kleinkredit wird in den neuen Kleinkredit übernommen.

11 Für die Projektierung hat der Kanton bislang Vorleistungen im Umfang von rund Fr. 320'000. erbracht. Diese bisherigen Vorleistungen sind im beantragten Kleinkredit von Fr. 2'016'000. enthalten. Die zukünftigen Investitionen verteilen sich voraussichtlich auf die Jahre Die Jahrestranchen sind entsprechend im Aufgaben- und Finanzplan (AFP ) im Aufgabenbereich 625 'Umweltentwicklung' unter Produkt Hochwasserprävention, Hochwasserschutz und Wasserbau eingestellt respektive werden wie folgt budgetiert (Beträge in Fr. 1'000. ). Der Aufwand im Jahr 2013 ist über den Projektierungskredit abgedeckt. Kleinkredit (KK) beantragt (Beträge in Fr. 1'000) Vorjahre ab 2017 Total KK Aufwand '250 2'700 2'700 1'000 8'260 Beiträge -1'406-2'041-2' '244 Nettokosten '016 Im AFP eingestellt Aufwand 0 1'250 2'500 2'500 1'000 Beiträge -1'500-1'850-1' Nettokosten Abweichungen zum AFP Aufwand Beiträge Nettokosten Unterhaltskosten Die vom Teilausbau Bünz betroffenen Brückenobjekte werden nach Ausführung der Massnahmen der Standortgemeinde zu Eigentum und Unterhalt übertragen. Der Unterhalt der Gewässerabschnitte erfolgt nach Ausführung des Projekts im selben Rahmen wie heute. Aus den Massnahmen Teilausbau Bünz entstehen keine Mehraufwendungen für den Unterhalt. 9. Zeitplan Nach dem Finanzbeschluss des Grossen Rats ist für das weitere Vorgehen folgender grober Zeitplan vorgegeben: 1. Quartal 2013 Projektauflage bis 4. Quartal 2013 Projektgenehmigung 1./2. Quartal 2014 Ausschreibung und Vergabe Bauarbeiten ab 3. Quartal 2014 Bauausführung

12 A n t r a g : 1. Für den Teilausbau der Bünz in Wohlen, Dottikon und Möriken-Wildegg wird ein Kleinkredit für einen einmaligen Nettoaufwand von Fr. 2'016'000. (Produktionskostenindex des Schweizerischen Baumeisterverbands, Bausparte 10: Fluss- und Bachverbau, Stand Dezember 2011, Indexstand 123,2) beschlossen. Der Kleinkredit passt sich um die indexbedingten Mehr- und Minderaufwendungen an. 2. An die Kosten für den Teilausbau der Bünz in Wohlen, Dottikon und Möriken-Wildegg wird mit einem Bundesbeitrag von insgesamt 39 % gerechnet. Die nach Abzug des Bundesbeitrags verbleibenden Kosten werden im Verhältnis 40 % Kanton und 60 % Standortgemeinde aufgeteilt. Aarau, 22. August 2012 IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS Landammann: Staatsschreiber: Susanne Hochuli Dr. Peter Grünenfelder Anhänge: Anhang 1: Teilausbau Bünz Wohlen, Übersichtsplan Anhang 2: Teilausbau Bünz Dottikon, Situation Neubau Hofmattbrücke Anhang 3: Teilausbau Bünz Möriken-Wildegg, Situation Neubau Paradiesbrücke

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