Vorbemerkungen. Die neue Auflage der im Turnus von zwei Jahren erscheinenden Auslandsmontagen wurde auf einen aktuellen Stand gebracht.

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1 Vorbemerkungen Die neue Auflage der im Turnus von zwei Jahren erscheinenden Auslandsmontagen wurde auf einen aktuellen Stand gebracht. Das Herzstück der Broschüre, nämlich Angaben zu Montagestundensätzen und Auslösungen, basiert auf Erfahrungen von VDMA-Mitgliedsfirmen bei Montagen im Ausland im Jahr Diese Erfahrungen sind auch teilweise in die Allgemeinen Hinweise und Erläuterungen eingeflossen, an denen wieder mehrere Abteilungen unseres Hauses mitgewirkt haben. Sollten zu den einzelnen dieser Punkte weitere Fragen bestehen, so bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit den betroffenen Abteilungen. Hierzu haben wir auf der nächsten Seite die entsprechenden Telefonnummern angeführt. Bei der diesjährigen Erhebung war wieder festzustellen, dass eine große Anzahl der Mitgliedsfirmen unabhängig vom Einsatzort einen einheitlichen Montagestundensatz berechnet. Diese Vorgehensweise praktizieren mehr als 75 % der beteiligten Firmen. Die anderen unterscheiden bei der Festsetzung der Montagestundensätze nach Einsatzland (7 %) bzw. verstärkt auch nach Einsatzregion (18 %). Was die Pauschbeträge für Verpflegungs- Mehraufwendungen anbelangt, so ist hier der Trend zur Vergütung nach den vom Finanzamt anerkannten steuerlichen Freibeträgen festzustellen. Insgesamt zwei Drittel der meldenden Firmen verfahren in dieser Weise, während ein knappes Drittel dem Montagepersonal als Ausgleich der zum Teil zu gering bemessenen Pauschbeträge einen höheren Betrag zur Verfügung stellt. Nur vereinzelt werden die geltenden Pauschbeträge unterschritten und dabei meist auch nur in Anrainerstaaten. Durchgesetzt hat sich inzwischen eine generelle Vereinheitlichung der Auslösungen. Vom Monteur bis zum Verfahrensingenieur erhalten alle die gleichen Auslösungssätze. Der Tabellenteil für die Montagestundensätze und die Auslösungen enthält, wie bei vorangegangenen Broschüren, pro Land und Montagepersonal die niedrigsten und höchsten der uns genannten Sätze. Extremwerte wurden nicht berücksichtigt. Den in den einzelnen Übersichten aufgelisteten Angaben liegen Erfahrungswerte von Mitgliedsfirmen fast aller Fachgruppen des Maschinenbaus zugrunde. Unser Dank gilt den Firmen, die durch ihre Beteiligung an der Umfrage die Erstellung dieser Broschüre wieder ermöglicht haben. Die VDMA-Außenwirtschaftsabteilung ist gerne bereit, kritische Anmerkungen und Hinweise aus der Praxis, die zur Vervollständigung der Broschüre führen, entgegenzunehmen. Frankfurt/Main, Juli 2007

2 Nähere Auskünfte zu den einzelnen Kapiteln des Abschnitts Allgemeine Hinweise und Erläuterungen erhalten Sie unter folgenden Rufnummern: Liefer- und Montagebedingungen, Herr Ullrich Überstunden/Feiertagsregelung, Herr Wagner Sonderurlaub und Familienheimfahrten, Herr Wagner Reisekosten, Herr Wagner Ausrüstungsgeld/Erschwerniszulage, Herr Wagner Versicherungsschutz, Herr Seiring Steuerliche Regelungen für Arbeitnehmer, Frau Weltin Steuerliche Regelungen für Reisekosten, Herr Gödtel Umsatzsteuer, Herr Meißner Zollbehandlung von Montagewerkzeugen, Herr Wagner Exportkontrolle bei Auslandsmontagen, Herr Friedrich Montagestunden-, Auslösungs- und Taschengeldsätze, Herr Wagner Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.v. Lyoner Straße Frankfurt am Main Telefon Telefax

3 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise und Erläuterungen 1. Liefer- und Montagebedingungen 6 2. Überstunden/Feiertagsregelung 6 3. Sonderurlaub und Familienheimfahrten 7 4. Reisekosten 8 5. Ausrüstungsgeld/Erschwerniszulage Auslandsmontagen und Versicherungsschutz Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Arbeitseinsätzen im Ausland Steuerfreiheit von Reisekosten bei Auslandsmontagen Umsatzsteuer bei Auslandsmontagen Zollbehandlung von Montagewerkzeugen Exportkontrolle bei Auslandsmontagen Montagestunden-, Auslösungs- und Taschengeldsätze 44 Tabelle Abkürzungen 46

4 6 Allgemeine Hinweise und Erläuterungen 1. Liefer- und Montagebedingungen Die Bedingungen, zu denen Auslandsmontagen durchgeführt werden, sind Sache der besonderen Vereinbarungen zwischen Lieferer und Kunden. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf die Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung und Montage von mechanischen, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen (SE 01) hingewiesen, die von der Arbeitsgruppe für Rechtsfragen von ORGALIME erstellt wurden. ORGALIME ist der Zusammenschluss europäischer Verbände der Maschinenbau-, elektrotechnischen, elektronischen und metallverarbeitenden Industrie. Von ORGALIME existieren außerdem reine Lieferbedingungen, die Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von mechanischen, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen (S 2000). Beide Bedingungswerke wurden mit einem Anlagenblatt versehen, das notwendige Ergänzungen und Änderungen vorsieht, falls deutsches Recht auf den Vertrag zur Anwendung kommt. Außerdem hat ORGALIME Zusatzbedingungen für die Überwachung der Montage von mechanischen, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen (S 2000 S) herausgegeben. Ausführliche Regelungen für die Entsendung von Montagepersonal ins Ausland enthalten die Bedingungen für die Entsendung von technischem Personal ins Ausland von ORGALIME. Sie sind in erster Linie für die Anwendung bei Montage- und Reparaturarbeiten bestimmt. An allen erwähnten ORGALIME-Veröffentlichungen hat der VDMA maßgeblich mitgewirkt. Neben den ORGALlME-Bedingungen sei auch auf die ECE-Bedingungen hingewiesen, die von einer Arbeitsgruppe der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für Verträge der metallverarbeitenden Industrie ausgearbeitet worden sind. Diese Bedingungen wurden bereits in den 50er Jahren ausgearbeitet, erfreuen sich jedoch nach wie vor eines hohen Bekanntheitsgrades. Auch der VDMA wirkte seinerzeit bei der Formulierung der ECE- Bedingungen mit. Die ECE-Bedingungen liegen als Allgemeine Lieferbedingungen für den Export von Maschinen und Anlagen (ECE 188) sowie als Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen für den Import und Export von Maschinen und Anlagen (ECE 188 A) vor. Außerdem existieren ECE-Zusatzbedingungen für die Überwachung der Montage von Maschinen und Anlagen im Ausland (ECE 188 B). Alle ORGALIME- und ECE-Bedingungen liegen auf Deutsch, Englisch und Französisch vor und können beim VDMA Verlag bezogen werden. Die ORGALIME-Lieferbedingungen sowie die ORGALIME-Liefer- und -Montagebedingungen sind außerdem in Russisch und Spanisch, die ORGALIME-Lieferbedingungen zusätzlich in Italienisch und Chinesisch erhältlich. Hinsichtlich aller weiteren Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Rechtsabteilung des VDMA in Verbindung zu setzen. 2. Überstunden/Feiertagsregelung Die dem Montagestundensatz zugrunde liegende Arbeitszeit sollte im Montagevertrag festgelegt werden, wobei in der Regel von der im Inland gültigen tarifvertraglichen Arbeitszeit ausgegangen wird. Die Überstundenberechnung erfolgt, wie Erfahrungen zeigen, fast ausschließlich gemäß Manteltarifvertrag, dessen Regelungen auch ausländische Kunden weitgehend akzeptieren. Darüber hinausgehende Verabredungen sollten im Montagevertrag genau niedergelegt werden. In der Regel werden Überstunden allerdings nur auf Veranlassung des Kunden durchgeführt. Es gibt jedoch auch Vereinbarungen, die auf die Arbeitszeit des betreffenden Landes abgestellt sind, d. h., man passt sich den dortigen Gegebenheiten an, selbst wenn damit über das deutsche Limit hinausgegangen werden muss (s. Tabelle S. 7). Bezüglich der Feiertagsregelung hat sich herausgestellt, dass sich rd. 48 % der Firmen nach den Gepflogenheiten des Gastlandes richten. Hierfür sprechen arbeitstechnische Gründe (Bereitstellung von Hilfspersonal) und auch die Rücksichtnahme auf die Sitten des Monta-

5 Allgemeine Hinweise und Erläuterungen 7 gelandes. Andererseits sind die Feiertagsverhältnisse in manchen, vor allem überseeischen Ländern so schwierig zu überschauen, dass Firmen auf einer Zugrundelegung der deutschen Feiertage bestehen. Auf jeden Fall sollte in dieser Hinsicht im Montagevertrag eine genaue Festlegung erfolgen. An dieser Stelle sei auch auf die von der Bundesagentur für Außenwirtschaft (Postfach , Köln, Telefon , Fax ) erstellte Übersicht Feiertage im Ausland verwiesen, die jedes Jahr im Januar zum Preis von derzeit 15, pro Exemplar neu herausgegeben wird. Max. Arbeitszeit pro Tag unter 10 Std. 10 Std. 11 bis 12 Std. mehr als 12 Std. 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % Max. Arbeitszeit pro Woche unter 50 Std. 50 Std. 55 Std. 60 Std. über 60 Std. 0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 25 % 30 % 35 % 40 % 45 % 50 % 3. Sonderurlaub und Familienheimfahrten Die Mehrzahl aller durchgeführten Montagen im Bereich des Maschinenbaus sind Kurzmontagen (bis zu einem Monat) in den benachbarten europäischen Ländern, für die die Frage des Sonderurlaubs irrelevant ist. Eine Regelung hinsichtlich der Gewährung von Sonderurlaub kann nicht aufgestellt werden, da die Handhabung dieses Punktes zu unterschiedlich ist. Manche Firmen lehnen diesen Zusatzurlaub grundsätzlich ab, während andere hier sehr großzügig verfahren. So gibt es Fälle, in denen das Montagepersonal je vollen Monat Aufenthalt im europäischen Ausland einen Tag, im außereuropäischen Ausland zwei Tage Sonderurlaub erhält. Weitere Regelungen sehen einen Tag Sonderurlaub nach 4 bzw. 8 Wochen Auslandseinsatz vor, andere erst nach 6 Monaten. Die Kostenfrage wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Zum Teil gehen alle Urlaubskosten zu Lasten des Kunden, zum Teil übernimmt der Kunde nur die Reisekosten, in anderen Fällen werden Kosten für die Heim- oder Rückreise oder auch die gesamten Reisekosten von der Lieferfirma übernommen, Letzteres allerdings selten bei Montagen in Übersee. Hinsichtlich der Familienheimfahrt besteht ebenfalls keine rechtlich einheitliche, insbesondere keine tarifvertragliche Regelung; der räumliche Geltungsbereich des Bundesmontagetarifvertrages ist bekanntlich auf das Inland beschränkt. Die Frage der Heimfahrten bei Auslandsmontagen wird deshalb von den Firmen einzelvertraglich und unterschiedlich geregelt.

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