Institutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT)
|
|
- Mona Geier
- vor 2 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für (SMT) Institutsordnung Die Institutsordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät Informatik in seiner Sitzung am bestätigt.
2 Ordnung des Institutes für Seite 2 von Geltungsbereich 1. Diese Ordnung gilt für das Institut für (SMT) der Fakultät Informatik an der Technischen Universität Dresden. 2 Aufgaben 2. Das Institut dient der Forschung, der Lehre, dem Studium sowie der Weiterbildung auf den Berufungsgebieten seiner Hochschullehrer. Diese Berufungsgebiete sind im Anhang zur Institutsordnung dargestellt. Das Institut vertritt diese Gebiete in der Lehre sowohl für Studiengänge der Fakultät Informatik als auch für andere Studiengänge. 3 Mitglieder und Angehörige des Instituts 3. Mitglieder des Instituts sind alle ihm zugeordneten Hochschullehrer, akademischen und sonstigen Mitarbeiter der Technischen Universität Dresden. Studentische Mitglieder sind am Institut tätige Stipendiaten, studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte und Doktoranden. 4. Angehörige des Instituts sind, ohne Mitglieder zu sein, die im Institut tätigen Angehörigen der TU Dresden. 4 Organe des Instituts 1. Organe des Instituts sind der Direktor und der Institutsrat. 5 Direktor 1. Gemäß 89Abs. 1 S. 7 SächsHSG und 4 Abs. 4 der GrundO der TU Dresden wird das Institut durch einen Direktor geleitet. Dieser muss ein an der Technische Universität Dresden berufener Professor sein. Berufenen Professoren gleichgestellt sind insoweit Juniorprofessoren und außerplanmäßige Professoren, die die mitgliedschaftlichen Rechte eines Hochschullehrers haben. Die Dekane bestellen den Institutsdirektor auf Vorschlag der Fakultätsräte. Die Institutsvollversammlung mach dem Fakultätsrat hierzu Vorschläge 2. Der Direktor ist dabei an die Fakultäts- und Institutsordnung sowie an die Beschlüsse des Fakultätsrates gebunden. 3. Der Direktor vertritt das Institut nach außen.
3 Ordnung des Institutes für Seite 3 von Der Direktor sorgt für regelmäßige Information der Mitglieder und Angehörigen des Instituts in allen für das Institut wichtigen Angelegenheiten, insbesondere auch über Entscheidungen und anstehende Entscheidungen der Gremien der Fakultät, der Universität und der Universitätsleitung. Hierzu dient u.a. die regelmäßige Institutsbesprechung der dem Institut angehörenden Hochschullehrer. 5. Der Direktor benennt für den Fall seiner Abwesenheit einen Vertreter aus dem Kreise der Hochschullehrer und infomiert den Dekan. 6. Die Amtszeit des Direktors kann auch durch Wahl eines Nachfolgers vorzeitig beendet werden, wenn der Amtsausübung wichtige Gründe entgegenstehen. Dieser wird dann nur für den verbleibenden Zeitraum gewählt. 6 Institutsrat 1. Der Institutsrat berät und unterstützt den Direktor des Instituts in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und fasst in diesem Rahmen Beschlüsse. Der Direktor hat vor Entscheidungen in grundsätzlichen Fragen dem Institutsrat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Er hat dem Institutsrat auf Verlangen über alle Institutsangelegenheiten Auskunft zu geben. Folgt der Direktor einer Empfehlung des Institutsrates nicht, hat er die Mitglieder des Institutsrates über seine Entscheidung zu informieren. 2. Dem Institutsrat gehören die dem Institut angehörenden Hochschullehrer sowie zwei Vertreter der akademischen Mitarbeiter, ein Vertreter der Studenten und ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiter an. 3. Der Direktor ist Vorsitzender des Institutsrates. Er beruft die Sitzungen des Institutsrates ein. Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und Protokollführer zu unterzeichnen ist. Der Institutsrat tagt regelmäßig, mindestens einmal pro Semester, oder bei Bedarf. Beantragen zwei Mitglieder des Institutsrates die Einberufung, muß der Vorsitzende innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages zu einer Sitzung einladen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages stattfinden. 4. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefaßt, soweit andere Mehrheiten nicht zwingend vorgeschrieben sind. Diese Mehrheit liegt vor, wenn die Ja-Stimmen die Summe aus Nein-Stimmen und Enthaltungen überwiegen. Ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. 5. Die Abstimmungen erfolgen geheim, falls mindestens ein Mitglied des Institutsrates dieses beantragt.
4 Ordnung des Institutes für Seite 4 von Die dem Institutsrat angehörenden akademischen und sonstigen Mitarbeiter werden in ihrer Mitgliedergruppe in geheimer Wahl gewählt. Studentische Vertreter werden vom Fachschaftsrat der Fakultät Informatik in den Institutsrat bestellt. 7. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder des Institutsrates beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder drei Jahre. Eine Wiederwahl bzw. bestellung ist zulässig. 8. Im Falle, dass ein gewähltes Mitglied des Institutsrates verhindert ist an einer Sitzung des Institutsrates teilzunehmen, kann er eine Person benennen, die ohne Stimmrecht ihn in der Sitzung vertritt. 7 Regelungen zum Arbeitsschutz Der Direktor des Instituts benennt einen Sicherheitsbeauftragten. Dieser führt Anleitungen und Belehrungen durch und berichtet dem Institutsdirektor regelmäßig über Probleme der Sicherheit und des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes. 8 Mitwirkungsrechte der Mitglieder des Instituts 1. Jedes Mitglied des Instituts hat das Recht, die ihn betreffenden Angelegenheiten oder Fragen seiner Arbeitsbedingungen dem Direktor vorzutragen und vor einer diesbezüglichen Entscheidung gehört zu werden. 2. Vor Entscheidungen, die geeignet sind, in Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen des Instituts einzugreifen, ist diesen Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Dabei kann auf Wunsch des Betroffenen ein von ihm benanntes Mitglied des Institutsrates bzw. Fachschaftsrates hinzugezogen werden. 9 Institutsvollversammlung Der Institutsvollversammlung gehören die Mitglieder des Instituts nach 3 an. Institutsvollversammlungen finden in der Regel jährlich einmal statt. Sie werden vom Direktor des Instituts einberufen, auf der Home-Page des Institutes bekanntgegeben und dienen insbesondere der Berichterstattung und der Aussprache über die gegenwärtige Situation und die Entwicklung des Instituts sowie gegebenenfalls der Wahl des Direktors. 10 Änderung der Institutsordnung Änderungen der Institutsordnung erfolgen durch den Fakultätsrat und werden vom Rektorat genehmigt.
5 Ordnung des Institutes für Seite 5 von In Kraft treten / Außer Kraft treten Diese Ordnung tritt am Tage nach Ihrer Anzeige in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden in Kraft. Mit diesem Tage tritt die vorherige Ordnung des Instituts für vom außer Kraft.
6 Ordnung des Institutes für Seite 6 von Anhang zur Institutsordnung des Instituts für 1. Das Institut für vertritt die Berufungs- bzw. Arbeits- gebiete Softwaretechnologie Multimedia-Technik Computergrafik und Visualisierung Mediengestaltung Didaktik der Informatik / Lehrerbildung Software-Engineering ubiquitärer Systeme
Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim
Seite 529 Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim Zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit und zur gemeinsamen
Institutsordnung des Instituts für Medien und Kommunikationswissenschaft (IfMK)
TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Institutsordnung des Instituts für Medien und Kommunikationswissenschaft (IfMK) Das Institut besteht als Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft seit 01.04.1999.
Verwaltungs- und Benutzungsordnung. für die Sozialforschungsstelle der Universität Dortmund (sfs)
Nr. 10/2007 Seite 1 Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Sozialforschungsstelle der Universität Dortmund (sfs) 1 Rechtsstellung 2 Aufgaben 3 Mitglieder 4 Organe der sfs 5 Vorstand 6 Forschungsrat
Ordnung des Betriebswirtschaftlichen Instituts Gummersbach (BIG) der Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften der Fachhochschule Köln
Ordnung des Betriebswirtschaftlichen Instituts Gummersbach (BIG) der Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften der Fachhochschule Köln vom 9.3.2004 Auf der Grundlage der 13 bis 15 der Fakultätsordnung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 9.2.2015 Laufende Nummer: 1/2015 Fakultätsordnung der Fakultät Life Sciences Herausgegeben von der Präsidentin Marie-Curie-Straße 1, 47533 Kleve Fakultätsordnung der Fakultät
der Technischen Universität Ilmenau Nr. 81 Ilmenau, den 3. August 2010 Inhaltsverzeichnis: Seite
Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau Nr. 81 Ilmenau, den 3. August 2010 Inhaltsverzeichnis: Seite Bekanntmachung zur Zweiten Änderung der Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Vorstand der Einstein Stiftung Berlin
Einstein Stiftung Berlin Vorstand Geschäftsordnung vom 26. November 2014 Satzungsbestimmungen und Geschäftsordnung für den Vorstand der Einstein Stiftung Berlin Über die Zusammensetzung und die Aufgaben
Grundordnung der. Frankfurt School of Finance & Management. vom 27. November 2007
Grundordnung der Frankfurt School of Finance & Management vom 27. November 2007 geändert durch die Gesellschafterversammlung der Frankfurt School of Finance & Management ggmbh am 23. April 2008, am 30.
Amtliches Mitteilungsblatt
Nr. 10/14 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 247 8. Mai 2014 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Satzung für das Zentralinstitut Berliner Institut für Akademische Weiterbildung der HTW Berlin
Satzung der Industrie- und Handelskammer Dresden
Satzung der Industrie- und Handelskammer Dresden Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Dresden hat in ihrer Sitzung am 14. September 2005 in Dresden gemäß 4 des Gesetzes zur vorläufigen
Grundordnung der. Frankfurt School of Finance & Management. vom 27. November 2007
Grundordnung der Frankfurt School of Finance & Management vom 27. November 2007 geändert durch die Gesellschafterversammlung der Frankfurt School of Finance & Management ggmbh am 23. April 2008, am 30.
Berufungsordnung der Hochschule für Bildende Künste Dresden (BerufungsO) Vom 10.04.2014
Berufungsordnung der Hochschule für Bildende Künste Dresden (BerufungsO) Vom 10.04.2014 Auf der Grundlage der 54 Abs. 3 S. 2, 59 Abs. 3, 60 Abs. 5 S. 2 und 69 Abs. 2 des Gesetzes über die Freiheit der
Fakultätsordnung. der Fakultät. Informatik/Mathematik. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences.
Fakultät Informatik/Mathematik Fakultätsordnung der Fakultät Informatik/Mathematik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences vom 17.04.2015 Aufgrund von 13 Abs.
Leseabschrift. Ordnung (Satzung) des Zentrums für Software and Systems Engineering. vom 17. November 2009 (NBl. MWV Schl.-H., S.
Leseabschrift Ordnung (Satzung) des Zentrums für Software and Systems Engineering vom 17. November 2009 (NBl. MWV Schl.-H., S. 47) 1 Ziel und Zweck des Zentrums Das Zentrum für Software and Systems Engineering
Satzung des Vereins Regionalfenster
Satzung des Vereins Regionalfenster 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Regionalfenster e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Friedberg/Hessen und soll in das Vereinsregister eingetragen
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen DER ALBERT-LUDWIGS-UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU Jahrgang 38 Nr. 12 Seite 63-68 04.04.2007 Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Zentrum für Erneuerbare Energien der Albert-Ludwigs-Universität.
Grundordnung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau vom 5. August 2009
Grundordnung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau vom 5. August 2009 Der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau hat am 7. Mai 2009 gemäß 111 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 4 des Sächsischen
Mitteilungsblatt Nr. 179. Änderung zum Prüfungsausschuss. für die Studiengänge:
Änderung zum Prüfungsausschuss für die Studiengänge:, Informatik (Diplom, Bachelor und Master), Wirtschaftsingenieurwesen (Diplom, Bachelor und Master), Maschinenbau (Diplom, Bachelor und Master), Elektrotechnik
Männernetzwerk Dresden e.v.
Männernetzwerk Dresden e.v. Schwepnitzer Straße 10 01097 Dresden Tel Fax Mail Internet Anschrift Bank Steuernummer Vereinsregister Mitglied in 03 51 79 66 348 03 51 79 66 351 kontakt@mnw-dd.de www.mnw-dd.de
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.
Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe
Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.
Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.
Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater
Vereinssatzung KUNST & CO
Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein
Studienordnung für das Graduiertenstudium. an den Fakultäten. der Technischen Universität Bergakademie Freiberg
Studienordnung für das Graduiertenstudium an den Fakultäten der Technischen Universität Bergakademie Freiberg Entsprechend 3 des Gesetzes über das Graduiertenstudium im Freistaat Sachsen (Sächsisches Graduiertengesetz
SATZUNG. Stand: 15.06.2011. Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach
Seite 1 von 7 SATZUNG Stand: 15.06.2011 Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Satzung. der Hochschulgruppe Refugees Welcome Brandenburg in der Fassung vom 30.10.2014
Satzung der Hochschulgruppe Refugees Welcome Brandenburg in der Fassung vom 30.10.2014 1 Name und Sitz 1. Die Hochschulgruppe führt den Namen Refugees Welcome - Brandenburg und hat ihren Sitz in Potsdam.
Satzung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) der Universität Hildesheim
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 77 Nr. 9 / 2013 (28.08.2013) - Seite 3 - Satzung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) der Universität Hildesheim Der Senat der Universität
Satzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v.
Satzung des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Katholisches Studentenwerk Saarbrücken e.v.". Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Der Sitz des
8. Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Satzung 1. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr a. Der Verein führte den Namen OpenTechSchool. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen. b. Der Verein hat
Entwurf einer Neufassung der Vereinssatzung zum 01.01.2016
Der im Jahre 1958 als Fremdenverkehrsverein Melsungen ins Vereinsregister eingetragene Verein hat sich am 03. Juli 2013 einen neuen Namen gegeben und führt bisher den Namen KULTUR- & TOURIST-INFO MELSUNGEN
Satzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung
Fachbereich Sozialversicherung Fachschaftsrat Sozialversicherung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Gemäß 56 Absatz 1 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2006 (GV.
VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
Amtliches Mitteilungsblatt
FHTW Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 06/04 Inhalt Seite Satzung zur gemeinsamen Durchführung des 43 konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengangs Facility Management der FHTW Berlin und TFH Berlin Fachhochschule
Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr
S A T Z U N G D E R G E M E I N D E F E U E R W E H R D E R S T A D T G L Ü C K S B U R G ( O S T S E E ) Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren
Satzung des Trägervereins Museum Heinsberg e.v.
Satzung des Trägervereins Museum Heinsberg e.v. Stand 28.09. 2011 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Trägerverein Museum Heinsberg e.v.. Er soll in das
Grundordnung der FernUniversität in Hagen vom 28.03.2007 in der Fassung vom 31.03.2008
Veröffentlich in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 4/2008 der FernUniversität in Hagen vom 18.04.2008 Grundordnung der FernUniversität in Hagen vom 28.03.2007 in der Fassung vom 31.03.2008 Aufgrund des 2
Graduate School of Engineering
Graduate School of Engineering Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Präambel Die Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg verfolgt
Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 07/2014 (12. Juni 2014)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 07/2014 (12. Juni 2014) Dritte Satzung
Gesellschaftsvertrag der Woche der Mediation GmbH
Gesellschaftsvertrag der Woche der Mediation GmbH 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Woche der Mediation GmbH. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. 2 Gegenstand des Unternehmens
Geschäftsordnung des Präsidiums der Hochschule für Gesundheit
Geschäftsordnung des Präsidiums der Hochschule für Gesundheit vom 11.02.2014 NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG Auf der Grundlage des 15 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen
FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v.
FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v. 01. März 2006 2 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Aufgabenrealisierung und Beteiligung 4 Gemeinnützigkeit
Inhaltsübersicht: 3 Leitung der Hochschule 4 Vertretung des Präsidenten 5 Aufgaben 6 Amtszeiten
GRUNDORDNUNG der Hochschule für Fernsehen und Film in München (HFF) vom 9. Oktober 2007 geändert durch 1. Änderungssatzung vom 28. Oktober 2008 geändert durch 2. Änderungssatzung vom 23. Dezember 2011
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.v., nachstehend SdK genannt. 2. Sitz der SdK ist München. Die SdK ist eingetragen im Vereinsregister unter Nr.
Satzung. Zentraler Immobilien Ausschuss e.v.
Satzung Zentraler Immobilien Ausschuss e.v. zuletzt geändert am 14. Mai 2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Der Verein trägt den Namen Zentraler Immobilien Ausschuss. Er wird in das Vereinsregister
Satzung des Verband für Familienberatung & Mentoring e.v.
Satzung des Verband für Familienberatung & Mentoring e.v. Endfassung nach Überarbeitung und Beschluss durch die Gründungsversammlung am 24. Juni 2015 Präambel Der Verband für Familienberatung & Mentoring
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
SATZUNG. des Vereins. Förderverein der Stiftung Zivilhospital Altenzentrum Oppenheim
SATZUNG des Vereins Förderverein der Stiftung Zivilhospital Altenzentrum Oppenheim M_Vertr._Satzung_AZO_Satzung_Förderverein 1 Name, Sitz, Eintragung 2 (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Stiftung
Reha und Gesundheitssportverein Salzgitter Bad e.v.
Inhalt 1. Allgemeines 2. Vorstand, Gesamtvorstand 3. Wirtschafts und Kassenführung 4. Bevollmächtigung zu Rechtsgeschäften 5. Versammlungen 6. Sitzungen 1. Allgemeines 1.1 Die gilt für alle Organe des
SATZUNG DER FACHSCHAFT INTERMEDIA DESIGN FACHBEREICH GESTALTUNG HOCHSCHULE TRIER
Die Vollversammlung der Studierenden im Bachelor-/Masterstudiengang Intermedia Design (FSImD-VV) hat aufgrund der Satzung der Studentenschaft der Hochschule Trier am diese Satzung beschlossen. INHALT Grundsätze
Satzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG
Satzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Dauer Falkenstein Nebenwerte AG (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. (3)
Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr
1 Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Stand: 28. Oktober 2015 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. (2) Die Aktiengesellschaft führt die Firma,,Aktiengesellschaft
AUFSICHTSRATSORDNUNG KERDOS GROUP S.A. I. Kapitel Allgemeine Bestimmungen
1 AUFSICHTSRATSORDNUNG KERDOS GROUP S.A. I. Kapitel Allgemeine Bestimmungen 1 Der Aufsichtsrat ist ein Organ der Gesellschaft KERDOS GROUP Aktiengesellschaft (weiter genannt Gesellschaft ), das gemäß den
Grundordnung der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat mit Erlass vom 15.01.2015 (Az.: 21-70022- 17) gemäß 51 Abs. 3 Satz 1 und 2 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz 4 NHG die nachstehende geänderte Grundordnung
Satzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.
Satzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Trägerverein Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.. Im folgendem Verein genannt. Er soll in
Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.
Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Römergarde Köln-Weiden e.v.". Sitz des Vereins ist Köln. Das Gründungsjahr ist 1962. Der Verein ist in das Vereinsregister
Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Ordnung ARK DW M-V) Vom 17. März 2014/21.
Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Ordnung ARK DW M-V) Vom 17. März 2014/21. Mai 2014 Präambel Diakonie ist Wesens- und Lebensäußerung der
Satzung für den Seniorenbeirat. der Großen Kreisstadt Selb
Satzung für den Seniorenbeirat der Großen Kreisstadt Selb Die Stadt Selb erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August
Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.
Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.. (2) Der Sitz des Vereins ist Schleswig.
Amtliche Bekanntmachung
Universität Karlsruhe (TH) Der Rektor Amtliche Bekanntmachung 2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 27. Mai 2004 Nr. 33 I n h a l t Seite Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Zentrums für Weiterbildung und
SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule
Haussatzung für das Studentenwohnheim Max-Kade-Haus des Studentenwerks Stuttgart, Anstalt des öffentlichen Rechts
Haussatzung für das Studentenwohnheim Max-Kade-Haus des Studentenwerks Stuttgart, Anstalt des öffentlichen Rechts Präambel Die Max-Kade-Foundation inc. In New York hat dem Studentenwerk Stuttgart ein Wohnheim
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Geschäftsordnung
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Geschäftsordnung 1 Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex... 2 1.1 Aufgaben und Zielsetzung... 2 1.2 Zusammensetzung... 2 1.3
Jugendblasorchester Grimmen e.v. Satzung 1
Jugendblasorchester Grimmen e.v. Satzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Jugendblasorchester Grimmen e.v. (2) Sitz des Vereins ist die Stralsunder Straße 2 in 18507 Grimmen. (3) Der Verein
R E G L E M E N T. über die Organisation der Veterinär-medizinischen Fakultät der Universität Bern
UNIVERSITÄT BERN DEKANAT DER VETERINÄR-MEDIZINISCHEN FAKULTÄT Länggass-Strasse 0 0 Bern R E G L E M E N T über die Organisation der Veterinär-medizinischen Fakultät der Universität Bern Die Veterinär-medizinische
Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik
Universität Heidelberg Seite 347 Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik vom 9. Mai 2011 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2, 29
Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach)
Nr. 41 / Seite 33 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 17. Sept. 2015 Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) Vom 10. August
Satzung der Liberalen Hochschulgruppe Greifswald
Satzung der Liberalen Hochschulgruppe Greifswald Stand: 18.03.2010 1 Name (1) Die Gruppierung trägt den Namen Liberale Hochschulgruppe Greifswald, kurz LHG Greifswald. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf
S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.
S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte
Satzung des Stuttgarter Zentrums für Simulationswissenschaften der Universität Stuttgart
Satzung des Stuttgarter Zentrums für Simulationswissenschaften der Universität Stuttgart Vom 2. Juni 2015 Gemäß den 8 Abs. 5 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 des Landeshochschulgesetzes (LHG) in der Fassung
Dachau AGIL Amper-Glonn-Ilm-Land e. V.
Dachau AGIL Amper-Glonn-Ilm-Land e. V. Geschäftsordnung für den Lenkungsausschuss zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Projektauswahlverfahrens und zur Steuerung und Kontrolle der LES (Lokalen Entwicklungsstrategie)
Satzung. 1 Name und Sitz
Änderung der Satzung vom 30.12.1998 i. d. F. aus dem Jahr 2007 nach den Vorgaben des Art. 10 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008 am 24.09.09 Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein soll in das Vereinsregister
S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen
S A T Z U N G für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen (neue leben Lebensversicherung AG, neue leben Unfallversicherung AG, neue leben Pensionskasse AG) Inhaltsverzeichnis Seite Präambel 2 1
Satzung des Fanclubs Red Devils e.v.
Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit
Satzung (Die in dieser Satzung verwendeten männlichen Personenbezeichnungen wie Vorsitzender, Geschäftsführer u.s.w. beziehen sich grundsätzlich auf beide Geschlechter.) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der
Satzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.
Satzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.. (2) Der Verein wird ins Vereinsregister eingetragen. (3)
MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 8. SONDERNUMMER Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 17.12.2003 6.a Stück Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
Grundordnung. der. MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in Berlin (MD.H)
Grundordnung der MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in Berlin (MD.H) beschlossen durch den Akademischen Senat am 30.09.2008; zuletzt geändert durch Beschluss des Akademischen Senats vom 27.05.2015.
Vom 15. Juli 2003. zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Zugangsprüfungsordnung vom 16.11.2012. Teil 1 Allgemeines
Prüfungsordnung für den Zugang von Berufstätigen an der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design (Zugangsprüfungsordnung) Vom 15. Juli 2003 zuletzt geändert durch
Satzung des Vereins für Naturschutz und Landschaftsökologie, kurz NaLa
Satzung des Vereins für Naturschutz und Landschaftsökologie, kurz NaLa 1 Name, Eintragung (1) Der Verein trägt den Namen Verein für Naturschutz & Landschaftsökologie, kurz NaLa (2) Er soll in das Vereinsregister
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft
Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -
Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses
Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Technik, Informatik und Architektur der Berner Fachhochschule
Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Technik, Informatik und Architektur der Berner Fachhochschule Statuten Genehmigt an der Vereinsversammlung vom 13. Mai 2009 in Bern 1 Statuten
- 3/1 - ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig
- 3/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Sportwissenschaftliche Fakultät ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen
Fachschafsordnung der Fachschaf Psychologie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Fachschafsordnung der Fachschaf Psychologie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 1. Teil: Die Fachschaf Psychologie 1 Begriff (1) Die Fachschaft Psychologie ist Teil der Studierendenschaft
SATZUNG 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Verbandsmitgliedschaft 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft
SATZUNG 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Verbandsmitgliedschaft (1) Der Verein führt den Namen Marketing-Club Berlin e.v.. Er ist als rechtsfähiger Verein im Sinne des BGB in das Vereinsregister beim Amtsgericht
Satzung. Landesverband Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen Sachsen-Anhalt e.v.
Satzung 1 Name, Sitz, Umfang (1) Der Verband führt den Namen Landesverband Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen Sachsen-Anhalt e.v. Die Tätigkeit des Verbandes erstreckt sich räumlich auf das Land Sachsen-Anhalt.
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Satzung des Musikverein Wilhelmskirch 1 Name und Sitz des Vereins: Der Verein führt den Namen: Musikverein Wilhelmskirch e. V. Und hat seinen Sitz in Wilhelmskirch 88263 Horgenzell. Er ist im Vereinsregister
(1) Der am 03.07.1990 in Dresden gegründete gemeinnützige Verein führt den Namen. Spielvereinigung Dresden-Löbtau 1893 e.v..
Satzung Paragraph 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der am 03.07.1990 in Dresden gegründete gemeinnützige Verein führt den Namen Spielvereinigung Dresden-Löbtau 1893 e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in
VHW. Verband Hochschule und Wissenschaft. Niedersachsen. im dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesverband Niedersachsen. Satzung
Verband Hochschule und Wissenschaft VHW Niedersachsen im dbb Beamtenbund und Tarifunion Satzung Stand: 15.04.2005 Satzung des Verbandes Hochschule und Wissenschaft Niedersachsen (vhw) im dbb Beamtenbund
VEREINSSATZUNG. des Kinderhospiz Löwenherz e.v. Plackenstraße 19 28857 Syke. Tel: 0 42 42 / 59 25 0 Fax: 0 42 42 / 59 25 25
VEREINSSATZUNG des Kinderhospiz Löwenherz e.v. Plackenstraße 19 28857 Syke Tel: 0 42 42 / 59 25 0 Fax: 0 42 42 / 59 25 25 2 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kinderhospiz Löwenherz
VEREIN. zur Förderung der Bochumer Medizin SATZUNG. Name und Sitz
VEREIN zur Förderung der Bochumer Medizin SATZUNG 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung der Bochumer Medizin" und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der
3.2) Die Mitgliedschaft in der AG ist auf Schulen in Nordrhein-Westfalen begrenzt.
ORGANISATIONSSTATUT (Stand: 06.03.2015) 1) Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1) Der Zusammenschluss der nordrhein-westfälischen Gymnasien mit bilingualen deutsch-englischen Unterrichtsangeboten führt den Namen
Vereinsrecht. Rechtsgrundlagen für einen Verein Vereinsbegriff Bürgerliches Gesetzbuch Vereinsverfassung/-satzung Vereinsordnungen Gemeinnützigkeit
Vereinsrecht Rechtsgrundlagen für einen Verein Vereinsbegriff Bürgerliches Gesetzbuch Vereinsverfassung/-satzung Vereinsordnungen Gemeinnützigkeit Rechtsfähigkeit und Haftung Rechtsfähigkeit des Vereins
Satzung des Vereins Tourismus Region Hannover e.v. 10-65
Satzung des Vereins Tourismus Region Hannover e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Tourismus Region Hannover e.v.. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2) Der Verein
Satzung des Vereins Die Benderstraße
Satzung des Vereins Die Benderstraße 1 Name, Zweck und Sitz der Gemeinschaft In dem Verein Die Benderstraße schließen sich diejenigen Bürger zusammen, die an einer prosperierenden, erfolgreichen und lebenswerten
Satzung für das Nachdiplomstudium im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 217.638 Satzung für das Nachdiplomstudium im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht vom 24. August 1995 (Stand 11. Dezember 2000) Der Universitätsrat der
Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung
Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Berg Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Berg Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen
Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6
Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6 Satzung des Vereins Villa Wir e.v. Gültig ab 19.05.2015 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Villa Wir e.v. (2) Er hat seinen
Börsenordnung der Hamburger Getreidebörse. I. Abschnitt: Organisation
HAMBURGER GETREIDEBÖRSE des Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.v. Adolphsplatz 1(Börse, Kontor 24, 20457 Hamburg Tel. 040/ 36 98 79-0 Fax. 040/ 36 98 79-20 E-Mail: secretariat@vdg-ev.de Börsenordnung