Sehr geehrte Partner und Interessenten,
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- Kirsten Schreiber
- vor 8 Jahren
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2 Sehr geehrte Partner und Interessenten, Unternehmen müssen heute Kundenprozesse und Marktumfeld effizient und mit höherem Mehrwert analysieren können, um Kundenbindung und Umsätze zu verbessern. Zugleich eröffnen Trendthemen wie Customer Analytics, Social Media Marketing und xcrm neue Chancen im Kundenbeziehungsmanagement, bringen aber auch neue Herausforderungen mit sich. Innovative und optimierte CRM-Lösungen sind gefragt, um im Wettbewerb um Kunden nicht zu unterliegen. Entsprechend groß ist aktuell die Investitionsbereitschaft in den Unternehmen. BARC trägt dieser Entwicklung Rechnung und veranstaltet auf der CeBIT 2014 zusammen mit der Deutschen Messe AG neben dem sehr erfolgreichen BI-Forum das zentrale CRM- Forum. Im Sinne der Wandlung der CeBIT zu einer Fachmesse mit thematischen Schwerpunktbereichen wird dies die spannende und obligatorische Anlaufstelle für die zahlreichen Fachbesucher mit Interesse an aktuellen Themen und Innovationen im CRM. Mit mehr als 12 Jahren Erfahrung in der Organisation von Seminaren, Tagungen und Messen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich einem breiten Fachpublikum zu präsentieren und Ihre Sichtbarkeit am Markt zu erhöhen. Nutzen Sie die umfangreichen Sponsoring-Pakete mit Individualisierungsoptionen, Vorträgen und einem umfassenden Marketingkonzept, um sich hier optimal, und mit geringem Eigenaufwand, zu positionieren. Detaillierte Informationen zu den Paketen entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten. Gerne beraten wir Sie bei der Zusammenstellung Ihres Messeauftritts. Sprechen Sie mit uns, wir freuen uns auf die die Zusammenarbeit mit Ihnen! Beste Grüße Dr. Carsten Bange Geschäftsführer
3 Teilnahmebedingungen...13 Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende CeBIT-Präsenz aus. Sprechen Sie mit uns! Daniella Campbell Tel: Fax: dcampbell@barc.de
4 Das Kundenbeziehungsmanagement steht vor einem tiefen Wandel. CRM muss zum Leitsystem der IT-Prozesse und Leitprinzip der Unternehmensstrategie werden, will man Kunden und Partner enger an sich binden und neue Umsatzquellen erschließen. Ausgefeilte Software-Lösungen sind dabei das eine, eine durchdachte und gesteuerte Strategie für das Beziehungs- und Netzwerk-Marketing über alle Kommunikationskanäle das andere. CRM soll künftig nicht nur Geschäftsbeziehungen pflegen helfen, sondern Werte schaffen, erhalten und messbar machen, für vielfältige Interaktion mit Kunden und Partnern sorgen und deren Wünsche antizipieren oder zumindest zeitnah erfüllen können. Doch was müssen Unternehmen technisch und organisatorisch tun, damit CRM künftig eine solche zentrale Rolle einnehmen kann? Wie können CRM-Verantwortliche in diesem Zusammenhang von wichtigen Trends wie Big Data, Social Media Marketing und xcrm profitieren, um ihre CRM-Strategie auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten? Fragen, denen Aussteller und Marktexperten auf dem BARC-Forum Customer Relationship Management auf der CeBIT 2014 nachgehen wollen. Messebesucher können sich zu den Trendthemen sowohl an den Ständen als auch auf dem täglichen Vortragsprogramm ausführlich informieren, welches das renommierte Analysten- und Beratungshaus BARC, Partner und Aussteller gemeinsam gestalten. Folgende Agenda ist geplant: Montag, , Big Customer Data Kundenanalyse für Großunternehmen und Mittelstand Big Data steht nicht nur für große Datenmengen, sondern jede Menge Kundeninformationen, die sich - unterschiedlich strukturiert - in diversen Datenquellen verbergen. Wie aber können Unternehmen diese Daten erfassen, auswerten und in ihre CRM-Aktivitäten integrieren? Dienstag, , Social CRM Wie lassen sich Kunden und Partner über soziale Netze betreuen, in Kampagnen einbinden und die entstehenden Aufwände bewerten? Welche Tools, welche Strategien sind wirklich nutzbringend, um bei Facebook & Co. mehr als nur ein like zu erzielen, und wie lassen sich kundenindividuelle Social-Media-Daten für die CRM-Kommunikation gewinnen und einsetzen? Mittwoch, , xcrm Kanäle und Prozesse integrieren Die große Vision laut da, CRM-Prozesse künftig über alle Kommunikationskanäle und Kontaktpunkte mit allen Marktteilnehmern zu steuern und zu synchronisieren (xcrm, x= anything). Wie kann eine solche Orchestrierung gelingen, wie lassen sich Angebote und Informationen dabei zugleich individualisiert und gar proaktiv an die Kunden übermitteln?
5 Donnerstag, , CRM trifft ECM Ganzheitliche Sicht auf die Kunden Ob digitale Kunden-, Lieferanten- und Projektakten, Übersichten und Berichte zu Pipelines, Leads, Projekten und Forecasts erst wenn Vertrieb, Marketing und Service durch Dokumentenprozesse und Workflows unterstützt werden, erhalten sie eine ganzheitliche Sicht auf ihre Kundenbeziehungen und können frühzeitig Anforderungen in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen erkennen. Doch wie können die Themen und Unternehmensbereiche verbunden werden, um schneller, umfassender und gezielter agieren zu können? Freitag, , Mobile Intelligence Smarte CRM-Analysen für unterwegs Unterwegs die Besuchsplanung erledigen, während des Besuchs auf die Kundenhistorie und Vertragsdetails zugreifen oder nach dem Besuch alle Aspekte erfassen Mobile CRM mobilisiert den Außendienst und Vertrieb und hilft zugleich Mitarbeiter besser einplanen und steuern. Voraussetzung sind eine leistungsfähige Infrastruktur und aktuelle Daten wie sie Business Intelligence liefern kann. Wie können die Daten bereitgestellt werden und welche Möglichkeiten der mobilen Nutzung gibt es in der Praxis? Als Aussteller für das CRM-Forum qualifizieren sich Hersteller und Service-Anbieter von Lösungen für Kundenbeziehungsmanagement jeglicher Unternehmensgröße. Ziel ist es, einen möglichst breiten Einblick in die verschiedenen Lösungen und deren Anbieter zu ermöglichen. Die Zielgruppe des CRM-Forums umfasst alle Interessenten an aktuellen Themen und Best Practices im Kundenbeziehungsmanagement, insbesondere Entscheidungsträger in den Bereichen Vertrieb, Marketing und Services.
6 Die BARC GmbH greift auf alle Marketingkanäle zurück, die sich bei bisherigen Veranstaltungen als erfolgreich für die Akquisition von Teilnehmern bewährt haben, aber auch auf neue Partnerschaften um ein möglichst breites Spektrum an Besuchern zu erzielen. Geplante Aktivitäten: Direkte Einladung an die Teilnehmer von BARC-Tagungen, Bezieher der BARC-Studien und allgemeine Interessenten aus der BARC-Datenbank Medienpartnerschaften in Form von Anzeigen, Artikeln oder Beilagen sind beispielsweise in den Fachmedien Absatzwirtschaft, manage it, salesbusiness sowie t3n geplant Ankündigungen in Form von Bannern, Newslettern und Fachbeiträgen in Online-Medien Gezielte Nutzung der CeBIT-Marketingkanäle, dazu gehören Anzeigen sowie redaktionelle Beiträge im Besuchernewsletter, Banner auf der CeBIT-Homepage, Anzeigen in online Werbeaktivitäten der CeBIT, on-site-werbemaßnahmen Neu in 2014 sind die CeBIT-Fachkonferenzen. Als eine der Fachkonferenzen profitiert das BARC CRM-Forum hierbei von verschiedenen Werbemaßnahmen, die die CeBIT speziell für die Fachkonferenzen aufbringt. Dazu gehört eine eigene Website, erhöhte Newsletterpräsenz, besondere Aufmerksamkeit auf dem Gelände und einiges mehr Marketingkooperationen mit Ausstellern (Werbematerial wird von uns gestellt)
7 Mit mehr als 12 Jahren Erfahrung in der Organisation von Seminaren, Tagungen und Messen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich einem breiten Fachpublikum zu präsentieren und Ihre Sichtbarkeit am Markt zu erhöhen. Nutzen Sie die umfangreichen Sponsoring-Pakete mit Individualisierungsoptionen, Vorträgen und einem umfassenden Marketingkonzept, um sich hier optimal, und mit geringem Eigenaufwand, zu positionieren. Gerne beraten wir Sie bei der Zusammenstellung Ihres Messeauftritts. Sprechen Sie mit uns, wir freuen uns auf die die Zusammenarbeit mit Ihnen! Daniella Campbell Tel: Fax:
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9 Workstation Silber Gold
10 Platin Leuchtstele mit integriertem Prospektständer Prospektständer 6 Fächernfür A4 Broschüren
11 Schließfach Garderobenschrank mit 10 Schließfächern, Fachgröße liegt bei ca. 40 x 35 x 50 cm (Laptop/Aktentaschengröße usw.) Individuelle Theke mit vollflächiger Grafik. Vollflächige Grafik auf der Rückwand optional
12 Sitzecke klein - 1 Stehtisch eckig 70 x70-2 Barhocker Lem Sitzecke groß - 1 Sofatisch - 2 Sofas Holly
13 Teilnahmebedingungen BARC-Forum Customer Relationship Management zur CeBIT Veranstalter, Veranstaltung, Veranstaltungsort, Veranstaltungstermin Veranstalter BARC-Forum Customer Relationship Management : BARC GmbH Berliner Platz Würzburg Das Forum findet parallel zur CeBIT 2014 vom 10. bis 14. März 2014 in Hannover statt. 2. Teilnahmeberechtigung und Anmeldung Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen, die fachlichen Bezug zu Customer Relationship Management haben und Anbieter von entsprechenden Leistungen und Services sind. Sowohl über die Zulassung eines Unternehmens als auch über die Platzierung der Messestände entscheidet aber alleine der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung ist nicht gegeben. Der Antrag auf Veranstaltungsteilnahme wird vom Aussteller durch Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars (Anmeldung) erklärt. Die getätigten Angaben auf diesem Formular werden vom Veranstalter automatisch abgespeichert. Die Anmeldung ist für den Aussteller bindend; sie kann daher nicht mit Bedingungen und Vorbehalten versehen werden. Eine detaillierte Standbeschreibung sowie ein Standkonzept ist dem Veranstalter zusammen mit der Anmeldung auszuhändigen. 3. Zulassung / Vertragsschluss Mit der schriftlichen Mitteilung des Veranstalters über die Zulassung zur Teilnahme kommt der Vertrag zwischen Veranstalter und Aussteller zustande. Weichen Inhalt der Zulassung und Inhalt der Anmeldung voneinander ab, kommt der Vertrag nach Maßgabe der Zulassung dann zustande, wenn nicht nach Erhalt der Zulassungsmitteilung unverzüglich mündlich und innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch durch den Aussteller eingelegt wird. Gleiches gilt, wenn die Veranstaltung zeitlich und/oder räumlich verlegt werden muss; an die Stelle der Zulassung tritt dabei die entsprechende Änderungsmitteilung des Veranstalters. Die Zulassung besteht ausschließlich für die jeweilige Veranstaltung und das angemeldete Unternehmen. 4. Überlassung der Standfläche Anhand der von den Teilnehmern gemeldeten Standgrößen erfolgt die Zuteilung einer Standfläche durch den Veranstalter. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung einer Standfläche in einem bestimmten Ausstellungsbereich. Zudem übernimmt der Veranstalter keine Gewähr für die Qualität einer Standfläche (Auffälligkeit des Standes und Wahrnehmung durch die Messebesucher, Ausnahme Gold+ bei welchem die Eckplatzierung zugesagt wird). Die Standgröße variiert je nach ausgewähltem Paket. Es sollte in Betracht gezogen werden, dass ggf. Hallenpfeiler und andere feststehende Einbauten in der gemieteten Standfläche enthalten sind. Der Veranstalter hat das Recht, dem Aussteller im Einzelfall aus wichtigem Grund eine von der Zulassung abweichende Standfläche zuzuteilen, sowie Maße und Größe der Standfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zu verlegen oder zu schließen und Bauveränderungen in den Messeräumen vorzunehmen, ohne dass der Aussteller hieraus Rechte ableiten kann. Im Falle einer Verkleinerung der Standgröße erfolgt allerdings eine Rückerstattung des Unterschiedsbetrags des Beteiligungspreises an den Aussteller. Beanstandungen seitens des Ausstellers hinsichtlich der Standfläche sind umgehend und in jedem Fall während der Veranstaltungslaufzeit schriftlich geltend zu machen. Nachträgliche Einwände können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Ausstellungsstände sind in den vorgegebenen Fristen auf- und abzubauen. Während der Dauer der Veranstaltung müssen die Stände mit Ausstellungsgütern belegt und mit Personal besetzt sein. Die Beseitigung von Ausstellungsgütern kann dann vom Veranstalter veranlasst werden, wenn sie durch Geruch, Geräusch, Emissionen oder durch ihre Optik eine erhebliche Störung des Messebetriebs oder eine Sicherheitsgefährdung von Besuchern oder Ausstellern herbeiführen könnten. Schäden, die durch Ausstellungsgüter verursacht werden, hat ausschließlich der Aussteller zu ersetzen und stellt den Veranstalter insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Schäden müssen unverzüglich nach Schadenseintritt der Messeleitung (Veranstalter und Messegelände) gemeldet werden. Ausstellungsgüter, die sich nach dem Abbau-Endtermin noch auf den Ständen befinden, können auf Kosten des Ausstellers abtransportiert und eingelagert werden. 5. Rücktritt Der Aussteller erhält bei Rücktritt bis zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Standmiete und bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn 25% der Standmiete zurück. In jedem anderen Fall ist die Standmiete in voller Höhe zu entrichten. Aussteller, die ihren angemieteten Stand nicht belegen, sind dennoch verpflichtet, ihn in einen ausstellungsmäßigen Zustand zu bringen. Ansonsten ist der Veranstalter berechtigt, den Stand auf Kosten des Ausstellers zu dekorieren. Letzterer kann einen Ersatzaussteller benennen, der jedoch ohne Angabe von Gründen vom Veranstalter abgelehnt werden kann. Ein Rücktritt von der Messeteilnahme hat in jedem Fall schriftlich und per Einschreiben zu erfolgen. 6. Beteiligungspreis und sonstige Kosten / Zahlungsbedingungen Der Preis für die Standflächenmiete hängt von der gewählten Sponsoringoption und eventuellen Zusatzleistungen ab. Die Preise sind in den Anmeldeunterlagen im Einzelnen aufgeführt. Nach Anmeldung und Zulassung erhält der Aussteller eine Rechnung über den Beteiligungspreis und die sonstigen Kosten. Spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe an den Veranstalter zu zahlen. Wird die Rechnung nicht innerhalb dieser Frist bezahlt, hat der Veranstalter das Recht, den Vertrag mit dem Aussteller mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Beanstandungen hinsichtlich der Rechnung müssen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung, schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten ist der Aussteller mit Einwendungen ausgeschlossen. 7. Verhalten auf der Messe / Vorführungen / Produktpräsentationen / Werbung Der Veranstalter ist für die gesamte Dauer der Messe Mieter der Deutschen Messe AG. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Messe AG werden dem Aussteller deshalb vor Vertragsabschluss ausgehändigt und von ihm anerkannt. Der Aussteller stellt den Veranstalter gegenüber der Deutschen Messe AG von jeglicher Haftung frei, soweit die Haftung auf Verstößen des Ausstellers gegen die in den Geschäftsbedingungen der Deutschen Messe AG gelisteten Verhaltenspflichten oder gegen die nachfolgenden Verhaltensregeln beruht. Zudem ist der Aussteller verpflichtet, folgende Regeln einzuhalten: - Die Verwendung von Geräten und Einrichtungen, durch die auf optische oder akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll (Mikrophone, Lautsprecher, Dia, Film- oder Videovorführungen) bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Bei akustischen Präsentationen auf dem Stand müssen Kopfhörer verwendet werden. Eine Lautstärke von 80 db darf unter keinen Umständen überschritten werden. Präsentationen am Stand, wie bspw. Live-Auftritte etc. bedürfen grundsätzlich einer Absprache mit dem Veranstalter. Lautsprecher müssen auf das Standinnere gerichtet sein. - Die Aushändigung von Werbematerialien ist dem Aussteller außerhalb der gemieteten Standfläche untersagt. Werbung, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt oder solche von weltanschaulichem oder politischem Charakter sowie Werbematerialien, die dem Messezweck zuwiderlaufen, sind auf dem gesamten Messegelände nicht gestattet. Ob Werbematerialien nach diesen Gesichtspunkten zu bemängeln sind, stellt der Veranstalter selbst unter
14 Ausschluss des Rechtsweges fest. Er ist berechtigt, jegliche Werbung sowie die Aushändigung von Werbematerialien, sollte sie Anlass zur Beanstandung geben, zu untersagen und derartig vorhandenes Material für die Gesamtdauer der Messe sicherzustellen. 8. Versicherung / Haftung / Haftungsbeschränkung Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Ausstellungsversicherung. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutpflicht für mitgebrachte Ausstellungsgüter, für Standmaterialien und für Gegenstände, die Eigentum der sich auf dem Messestand tätigen Personen sind. Dem Aussteller wird dringend nahegelegt, für die Beaufsichtigung seines Standes und seiner Ausstellungsgegenstände selbst zu sorgen und Schäden durch geeigneten Versicherungsschutz abzudecken. Zur Nachtzeit müssen wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss genommen werden. Für eine zusätzliche Standbewachung muss sich der Aussteller auf seine Kosten des vom Veranstalter eingesetzten Bewachungsunternehmens bedienen. Für Schäden und Abhandenkommen wird seitens des Veranstalters nicht gehaftet. Hiervon unberührt bleibt die Haftung aufgrund vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Fehlverhaltens. Dieser Haftungsausschluss erfährt durch etwaige Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkung. Der Aussteller kann keine Rechte und keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter herleiten, wenn dieser aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht vorhersehbaren Gründen gezwungen ist, den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder dauerhaft zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern. Wird dem Veranstalter durch Aussteller, dessen Personal, Mitarbeiter der von ihm beauftragten Standbaufirmen oder sonstigen Dritten, die für ihn im Messebereich tätig werden, Schaden zugefügt, so ist der Aussteller verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. 9. Katalog Der Veranstalter gibt zur CeBIT 2014 einen Messekatalog heraus. Druckunterlagenschluss ist der 02. Februar Verantwortlich für den Inhalt von Anzeigen und Eintragungen sowie möglicherweise daraus entstehenden Schäden ist der Inserent. Anzeigen müssen ebenfalls bis zum 02. Februar 2014 vorliegen. Alle Katalogeintragungen sind zudem digital zur Verfügung zu stellen. Der Veranstalter übernimmt bei Druckfehlern, nicht richtiger Platzierung, Irrtümern und lücken- wie fehlerhaftem Abdruck keine Haftung (Haftung der ausführenden Firmen laut Vertragsbedingungen). oder Fernsehen direkt mit Zustimmung des Veranstalters angefertigt werden. 13. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Die Sicherstellung der Urheberrechte oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den Ausstellungsobjekten ist Sache des Ausstellers. 14. Hausrecht Der Veranstalter übt innerhalb des gesamten Messestandes gegenüber dem Aussteller das Hausrecht aus. Davon unberührt bleibt ein Hausrecht der Deutschen Messe AG. Dem Veranstalter obliegt das Recht, Ausstellungsgüter vom Messestand entfernen zu lassen, wenn ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Werbungen und Ausstellungsgüter, die politischem und weltanschaulichem Zweck dienen, sind untersagt. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Teilnahmevorschriften steht dem Veranstalter das Recht zu, den Messestand desjenigen Ausstellers schließen oder räumen zu lassen. 15. Verjährung Sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verjähren innerhalb von zwölf Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. 16. Gerichtsstand / anzuwendendes Recht / Salvatorische Klausel Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Würzburg. Dem Veranstalter obliegt das Recht, seine Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz oder seine Niederlassung hat. Maßgebend für alle rechtlichen Beziehungen zwischen Aussteller und Veranstalter sind das deutsche materielle Recht und der deutschsprachige Text dieser Teilnahmebedingungen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten in Rückwirkung inhaltlich möglichst gleiche Regeln, die dem Zweck der gewollten Regeln am nächsten kommen. 10. Mitaussteller, zusätzlich vertretene Unternehmen, Gruppen- und Gemeinschaftsstände Es ist dem Aussteller nicht gestattet, die gemietete Standfläche ohne vorhergehende Zustimmung des Veranstalters zu verlegen, zu tauschen, zu teilen oder in sonstiger Weise Dritten ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen. Nehmen mehrere Unternehmen gemeinsam auf einer Standfläche an der Veranstaltung teil, dann gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen für jedes einzelne Unternehmen und sind für jeden einzelnen verbindlich einzuhalten. Im Falle einer zulässigen gemeinschaftlichen Nutzung der Standfläche haften alle teilnehmenden Aussteller dem Veranstalter gegenüber gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Beteiligungspreises und der sonstigen anfallenden Kosten und Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen. 11. Reinigung Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Messe- und Ausstellungsgeländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor Öffnung der Veranstaltung beendet sein. Bei der Vergabe der Standreinigung soll sich der Aussteller des vom Veranstalter eingesetzten Reinigungsunternehmens bedienen. 12. Fotografieren Dem Veranstalter steht das Recht zu, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und für Werbung oder Pressezwecke zu nutzen, ohne dass der Aussteller hieraus Ansprüche ableiten kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die von Presse
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