Weiteres Informationsmaterial erhalten Sie beim:
|
|
- Andrea Neumann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Weiteres Informationsmaterial erhalten Sie beim: Bundesamt für Wehrverwaltung ZA 3 - Nachwuchswerbung Postfach Bonn Karriere-Hotline (bundesweit kostenfrei) zivileberufe@bundeswehr.org Herausgeber und Redaktion: Bundesministerium der Verteidigung Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten PSZ II Personalwerbung Zivil Postfach Bonn Fotonachweis: Bundesministerium der Verteidigung, Bundesamt für Wehrverwaltung Grafik: Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr Postfach Sankt Augustin S0110 Druck: Moeker Merkur Druck GmbH, Köln Best.-Nr.: 2195
2 Interessante zivile Berufe und spannende Aufgaben in der Bundeswehrverwaltung Beamtin bzw. Beamter im mittleren, gehobenen und höheren technischen Verwaltungsdienst Fachrichtung Feuerwehr Karriere mit Zukunft.
3 Inhaltsverzeichnis Die Bundeswehrverwaltung ein attraktiver ziviler Arbeitgeber... 3 Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen Mittlerer technischer Verwaltungsdienst, Fachrichtung Feuerwehr Ausbildung und Karriere Gehobener technischer Verwaltungsdienst, Fachrichtung Feuerwehr Ausbildung und Karriere Höherer technischer Verwaltungsdienst, Fachrichtung Feuerwehr Ausbildung und Karriere Ausbildungsorte Besoldung, Versorgung und sonstige Leistungen Auch das macht einen attraktiven Arbeitgeber aus: Soziale Leistungen Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich!
4 Die Bundeswehrverwaltung ein attraktiver ziviler Arbeitgeber Die Bundeswehr erfüllt für unseren Staat wichtige Aufgaben. Die militärischen werden durch die Soldatinnen und Soldaten in den Streitkräften wahrgenommen. Unterstützt werden sie dabei von den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundeswehrverwaltung, dem Servicedienstleister und Ausrüster für die Streitkräfte. Die Bundeswehr ist damit einer der größten auch zivilen Arbeitgeber in Deutschland. Die Bundeswehrverwaltung unterteilt sich in die Territoriale Wehrverwaltung und den Rüstungsbereich. Die Territoriale Wehrverwaltung ist der zentrale Dienst leister für die Großorganisation Bundeswehr. Sie sorgt zum Beispiel dafür, dass immer genügend Personal und Material zur Verfügung steht. Der Rüstungsbereich mit dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung und dem Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr kümmert sich um die technische Ausstattung der Streitkräfte, vom hochkomplexen Waffensystem bis zum modernen Datenverarbeitungssystem. In allen diesen Bereichen sind sowohl Beamtinnen und Beamte, als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer be schäftigt. Ihre Aufgabe ist die optimale Unterstützung der Streitkräfte im In- und Ausland. Berufliche Wunschziele - hier können sie erreicht werden Die Bundeswehr unterhält eigene Feuerwehren, die vor allem in Einrichtungen mit besonderen Gefahrenpotenzialen eingesetzt werden. Das Aufgabenspektrum reicht dabei von der Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen über den vorbeugenden Brandschutz bis hin zur Schiffsbrandbekämpfung bei der Marine. Aber auch die Wald-, Moor- und Heidebrandbekämpfung sowie die Munitions- und Luftfahrzeugbrandbekämpfung gehören dazu. Die Bundeswehrfeuerwehren sind mit modernsten Löschgeräten, Fahrzeugen und Sonderlöschmitteln ausgerüstet und arbeiten eng mit den örtlichen Feuerwehren zusammen. Der Dienst bei den Feuerwehren der Bundeswehr ist interessant und abwechslungsreich, aber auch ver - antwortungsvoll und fordernd. Vielleicht entscheiden auch Sie sich für eine Laufbahn in der Bundeswehrverwaltung. Wir würden uns freuen! Beamtin bzw. Beamter im mittleren, gehobenen und höheren technischen Verwaltungsdienst Fachrichtung Feuerwehr 3
5 Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen Als Beamtin bzw. Beamter erfüllen Sie wichtige Aufgaben in unserem Staat. Sie müssen deshalb bestimmte Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, die durch das Grundgesetz, das Bundesbeamtengesetz und die Bundeslaufbahnverordnung definiert sind. Sie können eingestellt werden, wenn Sie: 3 Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind, 3 bereit sind, für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, 3 persönlich und fachlich für die Aufgaben geeignet und 3 uneingeschränkt versetzungsbereit sind. Mittlerer technischer Verwaltungsdienst, Fachrichtung Feuerwehr Ausbildung und Karriere Besondere Einstellungsvoraussetzungen Neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Vor - aus setzungen erwarten wir von Ihnen folgende Vorbildung: 3 mindestens den erfolgreichen Besuch einer Haupt - schule und eine für den Einsatz in Feuerwehren förderliche abgeschlossene Berufsausbildung. Wenn Sie einen Berufsabschluss in einem nicht förderlichen Beruf haben, ist zusätzlich eine aktive mehrjährige Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr, Pflichtfeuerwehr oder Werkfeuerwehr mit Abschluss der Grundausbildung notwendig oder 3 einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder 3 mindestens zwei Jahre Einsatz in einer förderlichen Verwendungsreihe bei der Bundeswehr, wenn Sie im Soldatenverhältnis tätig waren und eine Mindestdienstzeit von vier Jahren nachweisen können. Die Eistellungstermine für diese Laufbahn finden Sie auf Seite 10. 4
6 Das Auswahlverfahren Die Laufbahnausbildung Ihre persönliche und fachliche Eignung wird vor der Einstellung in einem Auswahlverfahren geprüft. Das Auswahlverfahren besteht aus folgenden Teilen: Praktischer Teil: 3 Spurtkraft (Kurzstreckenlauf) 3 Ausdauer (Langstreckenlauf) 3 Kraft (Liegestütze) 3 Gleichgewicht (Schwebebalken) Schriftlicher Teil: 3 Aufsatz 3 Rechenarbeit Mündlicher Teil: 3 Einzelgespräch Die Laufbahnausbildung beinhaltet einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst als Brandmeisteranwärterin bzw. Brandmeisteranwärter im Status einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Widerruf. Dieser Vorbereitungsdienst gliedert sich in fünf Abschnitte und endet mit der Laufbahnprüfung. Diese besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Nach der Ausbildung Wenn Sie die Ausbildungszeit erfolgreich abgeschlossen haben, werden Sie in der Regel als Brandmeisterin bzw. Brandmeister im Beamtenverhältnis auf Widerruf der Besoldungsgruppe A 7 in die Bundeswehrverwaltung eingestellt. Die Teilnahme am mündlichen Teil des Auswahlverfahrens ist vom Ergebnis des praktischen Teils und der schriftlichen Arbeiten abhängig. Zusätzlich werden bei einer medizinischen Unter - suchung Ihre Beamten-, Atemschutz- und Feuerwehrdiensttauglichkeit sowie die Kraftfahrverwendungsfähigkeit festgestellt. Ihre Beförderungs- und Aufstiegschancen Je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist die Beförderung bis zur Hauptbrandmeisterin bzw. zum Hauptbrandmeister der Besoldungsgruppe A 9 möglich. Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte können bereits vier Jahre nach Ende der Probezeit und bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen in die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes, Fachrichtung Feuerwehr aufsteigen. Ausbildungsablauf 1. Ausbildungsabschnitt Ausbildungszeit (circa) 2 1/2 Monate Inhalte und Lehrinstitut/Dienststelle a) Erwerb des Dienstführerscheins der Bundeswehr BE/CE (soweit noch nicht vorhanden) b) Einweisung bei einem Bundeswehrdienstleistungszentrum 2. Ausbildungsabschnitt 5 1/2 Monate Feuerwehrtechnischer Grundlehrgang an der zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr 3. Ausbildungsabschnitt 6 Monate Praktische Ausbildung bei Dienststellen mit Bundeswehrfeuerwehren und Berufsfeuerwehren der Kommunalbehörden, Sanitätsausbildung 4. Ausbildungsabschnitt 1 Monat Verwaltungslehrgang an einer Bundeswehrverwaltungsschule 5. Ausbildungsabschnitt 3 Monate Abschlusslehrgang an der zentralen Aus - bildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr mit anschließender Laufbahnprüfung Beamtin bzw. Beamter im mittleren, gehobenen und höheren technischen Verwaltungsdienst Fachrichtung Feuerwehr 5
7 Gehobener technischer Verwaltungsdienst, Fachrichtung Feuerwehr Ausbildung und Karriere Besondere Einstellungsvoraussetzungen Neben den bereits erwähnten allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erwarten wir von Ihnen ein abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Fachhochschulstudium bzw. einen akkreditierten Bachelorabschluss in einer für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung. Feste Einstellungstermine für diese Laufbahn gibt es nicht. Die Einstellung erfolgt bedarfsorientiert. Das Auswahlverfahren Ihre persönliche und fachliche Eignung wird vor der Einstellung in einem Auswahlverfahren geprüft. Zu - sätzlich werden bei einer medizinischen Unter suchung Ihre Beamten-, Atemschutz- und Feuerwehrdiensttauglichkeit sowie die Kraftfahrverwendungsfähigkeit festgestellt. Die Laufbahnausbildung Ihre Beförderungs- und Aufstiegschancen Die Laufbahnausbildung beinhaltet einen 24-monatigen Vorbereitungsdienst als Brandoberinspektoranwärterin bzw. Brandoberinspektoranwärter im Status Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf und endet mit der Lauf - bahnprüfung. Nach der Ausbildung Je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist die Beförderung bis zur Brandoberamtsrätin bzw. zum Brandoberamtsrat mit der Besoldungsgruppe A 13 möglich. Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte können bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen in die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes aufsteigen. Wenn Sie die Ausbildungszeit erfolgreich abgeschlossen haben, werden Sie als Brandoberinspektorin bzw. Brandoberinspektor im Beamtenverhältnis auf Probe mit der Besoldungsgruppe A 10 in die Bundeswehrverwaltung eingestellt. 6
8 Höherer technischer Verwaltungsdienst, Fachrichtung Feuerwehr Ausbildung und Karriere Besondere Einstellungsvoraussetzungen Neben den bereits erwähnten allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes eingestellt werden, wer einen für die Laufbahn geeigneten wissenschaftlichen Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mehr als sieben Semestern an einer Hochschule mit einer Diplomprüfung oder mit einer ersten Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Feste Einstellungstermine für diese Laufbahn gibt es nicht. Die Einstellung erfolgt bedarfsorientiert. Das Auswahlverfahren Ihre persönliche und fachliche Eignung wird vor der Einstellung in einem Auswahlverfahren geprüft. Zu - sätzlich werden bei einer medizinischen Untersuchung Ihre Beamten- und Feuerwehrdiensttauglichkeit so - wie die Kraftfahrverwendungsfähigkeit festgestellt. Ausbildungsorte Die Laufbahnausbildung Die Laufbahnausbildung ist ein 24-monatiger Vorbereitungsdienst als Brandreferendarin bzw. Brandreferendar im Status als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf und endet mit der Laufbahnprüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst. Nach der Ausbildung Wenn Sie die Ausbildungszeit erfolgreich abgeschlossen haben, werden Sie als Brandrätin bzw. Brandrat zur An stellung im Status einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Probe mit der Besoldungsgruppe A 13 in die Bundes wehrverwaltung eingestellt. Die Ausbildung des gehobenen Brandschutzpersonals des mittleren technischen Verwaltungsdienstes Fachrichtung Feuerwehr der Bundeswehr erfolgt an einer eigenen Ausbildungseinrichtung der Bundeswehr in Stetten am kalten Markt. Für den gehobenen und höheren technischen Verwaltungsdienst Fachrichtung Feuerwehr führt die Bundeswehr derzeit keine eigene Laufbahnprüfung durch. Diese Laufbahnausbildung erfolgt auf der Grundlage von Verwaltungsabkommen grundsätzlich an den Ausbildungseinrichtungen der Bundesländer nach deren Vorschriften und Verordnungen. Ihre Beförderungschancen hängen von Ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ab und ist bis zur Branddirektorin bzw. bis zum Branddirektor mit der Besoldungsgruppe A 15 möglich. Beamtin bzw. Beamter im mittleren, gehobenen und höheren technischen Verwaltungsdienst Fachrichtung Feuerwehr 7
9 Besoldung, Versorgung und sonstige Leistungen Beamtinnen und Beamte in einem Dienstverhältnis als Beamtin oder Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit haben Anspruch auf Dienstbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Diese setzen sich aus dem Grundgehalt, dem Familienzuschlag und weiteren Zulagen zusammen. Das Grundgehalt bestimmt sich nach der Besoldungsgruppe des verliehenen Amtes und wird innerhalb dieser nach Stufen bemessen. Das Aufsteigen in den Stufen vollzieht sich nach be - stimmten Dienstzeiten, in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden. Bei dauerhaft hervorragenden Leistungen kann das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe vorzeitig gezahlt werden, bei nicht anforderungsgerechten Leistungen kann das Aufsteigen in den Stufen gehemmt werden. Bei der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge wird die Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht berufliche Vorerfahrungszeiten anerkannt werden. Außerdem können für herausragende besondere Leistungen eine Leistungsprämie oder für die Dauer bis zu einem Jahr eine monatliche Leistungszulage gewährt werden. Während der praktischen Ausbildung, frühestens aber nach einem Jahr Dienstzeit, erhalten Sie außerdem zeitweise eine Feuerwehrzulage. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen Beamtinnen bzw. Beamte nicht entrichten. Nach Beendigung Ihrer Dienstzeit haben Sie Anspruch auf Versorgungsbezüge. Die Höhe richtet sich nach den zuletzt erhaltenen Dienstbezügen. Auch der Familienzuschlag wird weiterhin gezahlt. Vermögenswirksame Leistungen werden in Höhe des gesetzlichen Arbeitgeberanteils gezahlt und sind einkommensabhängig. Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kindergeld nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes. 8
10 Auch das macht einen attraktiven Arbeitgeber aus: Soziale Leistungen Erholungsurlaub Sozialdienst der Bundeswehr Der Urlaub richtet sich nach der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes und beträgt je nach Alter zwischen 26 und 30 Arbeitstagen. Krankenversicherung Beamtinnen und Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Sie haben Anspruch auf Beihilfe für Aufwendungen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Eine Krankenver - sicherung kann entweder in Form einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Restkostenversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen erfolgen. Dabei deckt die Restkostenversicherung nur die über den Beihilfeanspruch hinausgehenden Kosten (Beihilfeanspruch 50 bis 80 Prozent) ab. Seit 1. Januar 2009 ist eine Krankenversicherung verpflichtend vorgeschrieben. Die Bundeswehr betreibt einen eigenen Sozialdienst, der alle Angehörigen der Bundeswehr und deren Familien in rechtlichen und persönlichen sozialen Angelegenheiten berät und vielfältig unterstützt. Die Palette der möglichen Hilfeleistungen geht hier von Beratungsangeboten zur sozialen Absicherung bis hin zur Beratung und Betreuung in persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Notlagen. Beamtin bzw. Beamter im mittleren, gehobenen und höheren technischen Verwaltungsdienst Fachrichtung Feuerwehr 9
11 Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich! Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: 3 tabellarischen Lebenslauf, 3 Kopie des letzten Schulzeugnisses oder des Nachweises eines gleichwertigen Bildungsstandes, 3 Kopie des Gesellen-, Facharbeiter- oder Meisterbriefes, Abschlusszeugnis zum staatlich geprüften Techniker, 3 Kopie des Berufsschulzeugnisses, 3 Kopien von Nachweisen der bisherigen Tätigkeiten seit Schulentlassung, 3 soweit zutreffend Kopie des Nachweises eines erfolgreich absolvierten Hoch- bzw. Fachhochschulstudiums (nur gehobener technischer Verwaltungsdienst, Fachrichtung Feuerwehr). Außerdem benötigen wir: 3 soweit zutreffend einen Nachweis über eine aktive mehrjährige Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr, Pflichtfeuerwehr oder Werkfeuerwehr mit Abschluss der Grundausbildung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die für Ihren Wohnsitz oder für Ihren gewünschten Dienstort zuständige Wehrbereichsverwaltung. Für den Bereich Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen: Wehrbereichsverwaltung Nord Hans-Böckler-Allee Hannover Tel: WBVNordZA4@bundeswehr.org Für den Bereich Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Saarland: Wehrbereichsverwaltung West Wilhelm-Raabe-Straße Düsseldorf Tel: WBVWestZA4@bundeswehr.org Termine Einstellungstermin Bewerbungsschlusstermin Einstellungstermin Mittlerer technischer Verwaltungsdienst, Fachrichtung Feuerwehr 2. Mai 31. Juli des Vorjahres 2. November Für den Bereich Baden-Württemberg oder Bayern: Wehrbereichsverwaltung Süd Heilbronner Straße Stuttgart Tel: WBVSuedZA4@bundeswehr.org Bewerbungsschlusstermin 31. Januar des Einstellungsjahres Für den Bereich Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen: Wehrbereichsverwaltung Ost Prötzeler Chaussee Strausberg Tel: WBVOstZA4@bundeswehr.org 10
12 Für Ihre Notizen: Beamtin bzw. Beamter im mittleren, gehobenen und höheren technischen Verwaltungsdienst Fachrichtung Feuerwehr 11
Weiteres Informationsmaterial erhalten Sie beim:
Weiteres Informationsmaterial erhalten Sie beim: Kommando Strategische Aufklärung -Abteilung WE Dezernat Ausbildung- Ausbildungsbeauftragter der Bundeswehr für Beamte der Fm/EloAufklärung des Bundes Max-Planck-Straße
MehrMittlerer und gehobener technischer Dienst der Fernmeldeund Elektronischen Aufklärung. des Bundes. Karriere mit Zukunft.
Attraktive zivile Karrieren bei der Bundeswehrverwaltung Mittlerer und gehobener technischer Dienst der Fernmeldeund Elektronischen Aufklärung des Bundes www.bundeswehr-karriere.de Karriere mit Zukunft.
MehrWeiteres Informationsmaterial erhalten Sie beim:
Weiteres Informationsmaterial erhalten Sie beim: Bundesamt für Wehrverwaltung Postfach 29 63 53019 Bonn Info-Hotline E-Mail 0800-9 80 08 80 (bundesweit kostenfrei) zivileberufe@bundeswehr.org Herausgeber
MehrBeamtin/Beamter im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
Weiteres Informationsmaterial erhalten Sie beim: Bundesamt für Wehrverwaltung ZA 3 - Nachwuchswerbung Postfach 29 63 53019 Bonn Karriere-Hotline 0180-29 29 29 00 (6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der
MehrAllgemeines. Aufgaben. Einstellungsvoraussetzungen
'HUPLWWOHUHIHXHUZHKUWHFKQLVFKH'LHQVWLQGHU %XQGHVZHKU Allgemeines Der Dienst bei den Feuerwehren der Bundeswehr ist interessant und abwechslungsreich. Sie leisten durch Ihre Arbeit einen Beitrag zur Sicherheit
MehrGesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 515 2013 Verkündet am 2. Oktober 2013 Nr. 78 Bremische Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Feuerwehrlaufbahnverordnung
MehrBremische Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FwLV -)
Bremische Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FwLV -) Feuerwehrlaufbahnverordnung Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom
MehrWeiteres Informationsmaterial erhalten Sie beim:
Weiteres Informationsmaterial erhalten Sie beim: Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung Personalgewinnung Postfach 30 0165 56057 Koblenz Telefon 02 61 400-2644 oder -2229 Karriere-Hotline 0800-9 80
MehrAbschnitt I Allgemeines
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes (Saarländische Feuerwehrr- laufbahnverordnung SFeuLVO) Vom 27. September 2011 (Amtsbl. 2011 S.
MehrHessische Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des
Hessische Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Hessische Feuerwehrlaufbahnverordnung HFeuerwLV) Vom 4. Juni 2015 (GVBl. S. 246) Auf Grund des 113
MehrBremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz (BremAPOVerfSch)
Bremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz (BremAPOVerfSch) Zum 03.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
MehrVerordnung über die Laufbahn der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Bremen (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FwLV)
Verordnung über die Laufbahn der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Bremen (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FwLV) Feuerwehrlaufbahnverordnung Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.06.2006
MehrVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein- Westfalen (LVOFeu)
Aktuelle Fassung Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein- Westfalen (LVOFeu) Vom 6. Mai 2014 Auf Grund des 117 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes
MehrVerordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Bremen (Feuerwehrlaufbahnverordnung FwLV )
Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Bremen (Feuerwehrlaufbahnverordnung FwLV ) Vom Aufgrund des 25 des Bremischen Beamtengesetzes vom 22.
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 22. Jahrgang Potsdam, den 7. November 2011 Nummer 68 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes
MehrVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) Vom xx.
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) Vom xx. Monat 2016 Auf Grund des 116 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes
MehrLaufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA)
Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA) Verordnung vom 20. September 1992 (GVBl. LSA S. 698), zuletzt geändert durch VO vom 29. Oktober 2003 (GVBl. LSA S.
MehrBeamtin und Beamter im Geoinformationsdienst der Bundeswehr. Attraktive Karrieren als. www.bundeswehrkarriere.de 1 www.bundeswehr-karriere.
Attraktive Karrieren als Beamtin und Beamter im Geoinformationsdienst der Bundeswehr 1 www.bundeswehr-karriere.de Beamtin und Beamter im Geoinformationsdienst der Bundeswehr 1 Inhaltsverzeichnis Die Bundeswehrverwaltung
MehrStand Besoldungstabelle Bund / Beispielberechnungen : 01. März 2014, ohne Gewähr Stand Layout : 27. Dezember 2014, V.5
Beispiele für Brutto-/Nettobezüge für Beamte während der Ausbildung und nach Eintritt in die Laufbahn des mittleren technischen Verwaltungsdienstes Fachrichtung Feuerwehr Die hier aufgezeigten Berechnungen
MehrENTWURF. Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Bremische Polizeilaufbahnverordnung BremPolLV) Vom
ENTWURF Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Bremische Polizeilaufbahnverordnung BremPolLV) Vom 21.07.2011 Aufgrund des 25 des Bremischen Beamtengesetzes vom 22. Dezember
MehrBrandreferendarin/Brandreferendar: Erfurt
Brandreferendarin/Brandreferendar: Erfurt Behörde Geschäftszeichen 18/2015 Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Einsatzort Erfurt Stelle Brandreferendarin/Brandreferendar Vertragsart unbefristet
MehrBeamtinnen und Beamte (Nr. 1-25) oder Tarifbeschäftigte. des feuerwehrtechnischen. Dienstes der Gemeinden und Kreise sowie des Landes
Nr. Darstellung der Schulterklappe mit Knopffixierung (Ausführungsbeispiele) 1. a) Farbe der Einfassung b) Farbe und Anzahl der Streifen c) Farbe der Mützenkordel und des Feuerwehremblems an der Kopfbedeckung
MehrMusterberechnungen. Gültig ab 01. April 2019
Musterberechnungen für Brutto-/Nettobezüge für Beamte während der Ausbildung und nach Eintritt in die Laufbahn des mittleren technischen Verwaltungsdienstes Fachrichtung Feuerwehr Gültig ab 01. April 2019
MehrDer Oberbürgermeister Feuerwehrstraße 1 30169 Hannover 0511 / 912-1285 0511 / 912 1260 0511 / 912-1661 NÄCHSTER EINSTELLUNGSTERMIN: 01.08.2011 BEWERBUNGSSCHLUSS: 31.08.2010 Einstellungsvoraussetzungen
MehrBrandmeisteranwärter/in Beamter/in des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes
Seite 1 Brandmeisteranwärter/in Beamter/in des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes Allgemeines Der Dienst bei der Feuerwehr ist interessant und abwechslungsreich. Die Aufgaben der Feuerwehr in den
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
H 13614 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 245 2015 Ausgegeben zu Wiesbaden am 18. Juni 2015 Nr. 15 Tag Inhalt Seite 4. 6. 15 Hessische Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten
MehrVerordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Polizeilaufbahnverordnung - PolLV -)
Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Polizeilaufbahnverordnung - PolLV -) Polizeilaufbahnverordnung Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 30.09.2012 V
MehrInternetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum -
Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Bezüge FAQ s Besoldung BEARBEITUNG D 2.1 DATUM 13.08.2010 Inhalt 1. Was versteht man unter Besoldung? 2. In welchem Abstand
MehrDas Aufgabenfeld der Laufbahngruppe 1 umfasst folgende Tätigkeitsbereiche:
Einstellungsinformationen Informationen über die Beamtenlaufbahn der Laufbahngruppe 1 I. Aufgaben der Berufsfeuerwehr - Rettung von Personen und Tieren aus Notlagen - Bekämpfung von Bränden - Sicherung
MehrDie Steuerverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt informiert
Die Steuerverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt informiert Mit Sicherheit die richtige Entscheidung: Finanzwirtin Finanzwirt als Steuersekretärin/Steuersekretär im mittleren Dienst der Steuerverwaltung
MehrLaufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst
Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf Mittlerer Dienst Wir geben Nachwuchstalenten eine Chance! Sie sind auf der Suche nach einem abwechslungsreichen,
MehrLaufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst
Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf Mittlerer Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes Wir geben Nachwuchstalenten
MehrInformationen und Einstellungsbedingungen für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bei der Feuerwehr der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Informationen und Einstellungsbedingungen für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bei der Feuerwehr der Wissenschaftsstadt Darmstadt Aufgaben, Einstellungsvoraussetzungen und Einstellungsverfahren
MehrVerordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Bremische Polizeilaufbahnverordnung - BremPolLV)
Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Bremische Polizeilaufbahnverordnung - BremPolLV) Bremische Polizeilaufbahnverordnung Zum 11.05.2018 aktuellste verfügbare Fassung
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Art.-Nr. 76491602 Gesetz- und Verordnungsblatt 5 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 72. Jahrgang Nr. 2 Berlin, den 28. Januar 2016 03227
MehrKrankenversorgung Feuerwehrbeamte (gem. Landesbeamtengesetz)
Private Krankenversicherung Krankenversorgung (gem. Landesbeamtengesetz) INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Stand Mai 2015 Ein Unternehmen der AXA Gruppe in Deutschland sind Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr, welche
MehrReformen im Beamtenrecht II
Rechtslage nach der Föderalismusreform im Jahre 2009 I. Einleitung II. Dienstrechtsneuordnungsgesetz III. Dienstrecht der Landesbeamten I. Einleitung Beamtenstatusgesetz verkündet im Juni 2008 regelt alles,
MehrKrankenversorgung Polizeibeamte
Private Krankenversicherung Krankenversorgung INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Stand Mai 2015 Ein Unternehmen der AXA Gruppe Die Polizei Fast 264.000 und Polizeibeamtinnen sorgen in den Bundesländern Deutschlands
MehrDer Beruf Feuerwehr. Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
Der Beruf Feuerwehr Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst Die Feuerwehr Kassel Die Feuerwehr Kassel gliedert sich in Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr. Auf zwei (perspektivisch drei)
Mehrreguläre Ausbildungsdauer verkürzte Ausbildungsdauer Ausbildungsverträge insgesamt Veränderung Zuständigkeitsbereich Veränderung Veränderung
Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Industrie und Handel 9.826 10.269 443 4,5 1.129 1.074-55 -4,9 10.955 11.343 388 3,5 Handwerk 5.675 5.687 12 0,2 1.301 1.301 0 0,0 6.976 6.988 12 0,2 Öffentlicher
MehrDeutscher Hochschulverband KURZINFORMATION. Jubiläumszuwendungen in Bund und Ländern
Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION en in Bund und Ländern Anlässlich von Dienstjubiläen honorieren Bund und Länder langjährige Dienstzeiten ihrer Beamtinnen und Beamten häufig neben einer Dankurkunde
MehrErste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher
Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher Vom 5. Dezember 2016 Auf Grund des 30 des Sächsischen Beamtengesetzes
MehrJustizvollzugsanstalt Willich I. Informationen
Justizvollzugsanstalt Willich I Informationen über die Laufbahn des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten des Landes NRW 1. Welche Stellung und Aufgaben hat ein Beamter des Werkdienstes? Die Justizvollzugsanstalten
MehrAusbildung zur Brandmeisterin/zum Brandmeister
Ausbildung zur Brandmeisterin/zum Brandmeister Im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Feuerwehrdienstes werden Sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt und führen die
MehrDer Beruf Feuerwehr. Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
Der Beruf Feuerwehr Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst Die Feuerwehr Kassel Die Feuerwehr Kassel gliedert sich in Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr. Auf zwei (perspektivisch drei)
MehrVom 19. Mai 2000 (GVM 2000 Nr. 1 Z. 3) Änderungen
Kirchengesetz über die Besoldung und Versorgung der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der Bremischen Evangelischen Kirche () Vom 19. Mai 2000 (GVM 2000 Nr. 1 Z. 3) Änderungen Lfd. Nr. Datum Fundstelle
MehrAus der Vielzahl der Aufgabengebiete:
Start frei für Ihre Laufbahn Der gehobene Dienst in der allgemeinen Verwaltung des Landes Hessen (Stand: August 2018) Das Ziel lohnt sich Im gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung können Sie in
MehrAktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
MehrInhalt. Der Herausgeber...5 Der Buchautor...6 Vorwort...7 Vorwort zur zweiten Auflage...9 Abkürzungsverzeichnis Grundlagen...
10 Inhalt Der Herausgeber...5 Der Buchautor...6 Vorwort...7 Vorwort zur zweiten Auflage...9 Abkürzungsverzeichnis... 15 1 Grundlagen... 17 1.1 Geschichte des Beamtenrechts... 17 1.2 Der öffentliche Dienst
MehrKarriere im höheren berg- und bergvermessungstechnischen Dienst bei den Bergbehörden der Länder
Karriere im höheren berg- und bergvermessungstechnischen Dienst bei den Bergbehörden der Länder Vortragender: Ltd. Bergvermessungsdirektor Andreas Welz 1 Voraussetzungen Abgeschlossenes bergmännisches
MehrVerordnung des Innenministeriums zur Änderung der Laufbahnverordnung- Innenministerium. Vom 17. November 2014
Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Laufbahnverordnung- Innenministerium Vom 17. November 2014 Auf Grund von 16 Absatz 2, 19 Absatz 5 Satz 2 und 22 Absatz 4 Satz 1 und 3 Nummer 1 und 2 des
MehrBesoldungsüberleitungsgesetz (BesÜG)
Besoldungsüberleitungsgesetz (BesÜG) BesÜG Ausfertigungsdatum: 05.02.2009 Vollzitat: "Besoldungsüberleitungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 221, 462), das letzt durch Artikel 5 des Gesetzes
MehrWeiteres Informationsmaterial erhalten Sie beim:
Weiteres Informationsmaterial erhalten Sie beim: Bundesamt für Wehrverwaltung ZA 3 - Nachwuchswerbung Postfach 29 63 53019 Bonn Karriere-Hotline 0800-9 80 08 80 (bundesweit kostenfrei) E-Mail zivileberufe@bundeswehr.org
MehrAktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
Mehr! 16. an einer wissenschaftlichen Hochschule und mit abgeschlossenem Referendariat oder Vorbereitungsdienst.
! 16 2. Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind, in der Tätigkeit von Lehrkräften mit abgeschlossenem Lehramtsstudium
MehrS t e l l e n a u s s c h r e i b u n g
Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe, den 14.03.2019 Referat 31 S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Ausbildung für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst (Inspektoriat) Bei den Landratsämtern
MehrJustizvollzugsanstalt Attendorn. Informationen über die Laufbahn des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein Westfalen
Justizvollzugsanstalt Attendorn Informationen über die Laufbahn des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein Westfalen 1. Welche Stellung und Aufgaben hat ein Werkdienstbeamter?
MehrLaufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst
Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf Gehobener Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes Wir geben Nachwuchstalenten
MehrLaufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst
Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf Gehobener Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes Wir geben Nachwuchstalenten
MehrLaufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf. Gehobener Dienst
Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf einzigartig geheim Gehobener Dienst Wir geben Nachwuchstalenten eine Chance! Sie sind auf der Suche
MehrAusbildung bei der Hansestadt Stralsund. Brandmeister/in Brandmeister/in bei der Berufsfeuerwehr Datum Datum Datum Datum
Ausbildung bei der Hansestadt Stralsund Brandmeister/in Brandmeister/in bei der Berufsfeuerwehr Datum Datum Datum Datum Der Beruf Brandmeister/in ist richtig für mich, weil ich Interesse am Umgang mit
MehrMISSAufstV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang Intelligence and Security Studies (MISSAufstV) MISSAufstV Ausfertigungsdatum: 28.02.2019 Vollzitat:
MehrBewerbungsbogen. Regierungsinspektoranwärter/ - in. Studium Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes - Diplom-Verwaltungswirt/-in
1 / 7 Bewerbungsbogen Regierungsinspektoranwärter/ - in Studium 2017 - Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes - Diplom-Verwaltungswirt/-in Kennziffer: HSB-Ausbildung-2017-gD Behörde: Hochschule
MehrGewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund Zahlen des Verfassungsschutzes *
Presseinformationen Rechtsextremismus, Stand 19. Mai 29 Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund Zahlen des Verfassungsschutzes 21 28* Der Verfassungsschutz schlüsselt die Gewalttaten mit extremistischem
MehrÜberblick über die Änderungen im Beamtenrecht in NRW durch das Inkrafttreten des BeamtStG und die Neufassung des LBG NRW zum 01.
Dipl.Rpfl. Ralf Pannen M.A., Fachhochschule für Rechtspflege NRW Überblick über die Änderungen im Beamtenrecht in NRW durch das Inkrafttreten des BeamtStG und die Neufassung des LBG NRW zum 01. April 2009
MehrInformationsmappe der Berufsfeuerwehr Heidelberg
Informationsmappe der Berufsfeuerwehr Heidelberg Sie interessieren Sich für den Beruf der Feuerwehrfrau / des Feuerwehrmanns bei der Berufsfeuerwehr Heidelberg? Hier erhalten Sie erste grundlegende Einstellungsinformationen
MehrVom 24. November 1999 (GVM 1999 Nr. 2 Z. 4) Änderungen
Pfarrerbesoldungs- und -versorgungsgesetz 5.120-Archiv Kirchengesetz über die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer der Bremischen Evangelischen Kirche (Pfarrerbesoldungs- und -versorgungsgesetz)
MehrStand vom 6. Dezember Merkblatt
Stand vom 6. Dezember 2012 Merkblatt über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Regierungsvermessungsreferendar/in)
MehrRichtlinien. für den Dienst. bei der Berufsgenossenschaft. Handel und Warendistribution (BGHW)
Richtlinien für den Dienst bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) Stand: 01.07.2012 I N H A L T I. Allgemeines...3 1 Geltungsbereich...3 2 Begriffsbestimmungen...3 3 Leistungsgrundsatz...3
MehrEntwurf Stand:
Entwurf Stand: 14.06.2016 V e r o r d n u n g z u r Ä n d e r u n g d e r N i e d e r s ä c h s i s c h e n V e r o r d n u n g ü b e r d i e L a u f b a h n d e r L a u f b a h n g r u p p e 2 d e r F
MehrBewerbungsbogen FACHINFORMATIKER / INNEN, TECHNISCHE SYSTEMINFORMATIKER / INNEN, INFORMATIONSELEKTRONIKER / INNEN
Bewerbungsbogen BfV-2018-058 (Bundesamt für Verfassungsschutz) 1/19 Bewerbungsbogen FACHINFORMATIKER / INNEN, TECHNISCHE SYSTEMINFORMATIKER / INNEN, INFORMATIONSELEKTRONIKER / INNEN an den Hauptstandorten
MehrFreistaat Thüringen. Thüringer Oberlandesgericht. Informationsblatt
Freistaat Thüringen Thüringer Oberlandesgericht Informationsblatt für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes (Justizsekretär/in) Dieses Informationsblatt soll Ihnen bei der Berufswahl behilflich sein.
MehrStand vom 15. September Merkblatt
Stand vom 15. September 2017 Merkblatt über die Bewerbung und Einstellung zum Vorbereitungsdienst für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (Vorbereitungsdienst als Regierungsvermessungsreferendar/in)
MehrVerordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV)
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim (PolBTLV) PolBTLV Ausfertigungsdatum: 20.08.2013 Vollzitat: "Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes vom 20. August 2013
MehrBewerbungsbogen BÜROSACHBEARBEITER/INNEN
1 / 14 Bewerbungsbogen BÜROSACHBEARBEITER/INNEN Kennziffer: BfV-2018-004 Behörde: Bundesamt für Verfassungsschutz Ausschreibungsende: 26.06.2018 Onlinebewerbung: https://bewerbung.dienstleistungszentrum.de/basys3obs/bfv-2018-004/index.html
MehrA N T W O R T. zu der Anfrage. des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne)
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1924 (15/1874) 12.09.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Handwerkmeister im öffentlichen Dienst Vorbemerkung
MehrÄnderungen durch das Fachkräftegewinnungsgesetz
Berlin, im Juli 2012 Änderungen durch das Fachkräftegewinnungsgesetz Am 22. März 2012 ist das Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
MehrJuristinnen und Juristen. im höheren Dienst der Finanzverwaltung
Juristinnen und Juristen im höheren Dienst der Finanzverwaltung Juristinnen und Juristen im höheren Dienst der Finanzverwaltung Die Finanzverwaltung verfügt über ein breites Aufgabenspektrum Haupteinsatzbereich
MehrBlock 1: Block 2: Block 3: Block 1:
Raum Rosenheim (Bayern) Block 1: 19.10.2015 22.10.2015 Block 2: 14.12.2015 17.12.2015 Block 3: 22.02.2016 26.02.2016 Köln (Nordrhein-Westfalen) Block 1: 19.10.2015 22.10.2015 Block 2: 04.01.2016 07.01.2016
MehrFERIEN IM SCHULJAHR 2012/2013
Taubenstr. 0, 07 Berlin Tel: 030/548-499, Fax: 030/548-450 0 0/ FERIEN IM SCHULJAHR 0/ in den Ländern Baden-Württemberg (5) 9.0. 0.. 4.. 05.0. - 5.03. 05.04..05. 0.06. 5.07. - 07.09. Bayern () 9.0 03..
MehrGrößere Sorgen im Osten Sachsen-Anhalt an der Spitze. Vergleich nach Bundesländern. in Prozent. Ost. West
Größere Sorgen im Osten Sachsen-Anhalt an der Spitze Vergleich nach Bundesländern 55 49 45 42 42 42 41 39 37 34 33 32 28 West Ost Bundesländervergleich: Stärkster Rückgang im Norden Ost und West haben
MehrS t e l l e n a u s s c h r e i b u n g
Regierungspräsidium Freiburg Freiburg, den 31.03.2016 Referat 31 S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Ausbildung für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst (Inspektoriat) Bei den Landratsämtern
MehrFeuerwehrtechnischer Dienst
Feuerwehrtechnischer Dienst Der höhere Dienst als Managementaufgabe Information zur Ausbildung, Laufbahn und Verwendung Dr. Frank Knödler Stadtdirektor Leiter der und der Feuerwehr Stuttgart, Präsident
MehrBeiblatt Familienzuschlag für Besoldungsberechtigte
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-01 Stand: 07/2016 Beiblatt Familienzuschlag für Besoldungsberechtigte Ergänzende Hinweise zum Merkblatt Familienzuschlag
MehrS t e l l e n a u s s c h r e i b u n g
Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe, den 11.03.2019 Referat 31 S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Ausbildung für landwirtschaftstechnische Lehrer und Berater Bei den Landratsämtern in Baden Württemberg
MehrVerordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Polizeilaufbahnverordnung - PolLV)
Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Polizeilaufbahnverordnung - PolLV) Polizeilaufbahnverordnung Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 16.09.2000 bis 30.09.2001 V aufgeh.
MehrAusbildung bei der Kreisverwaltung Kusel. zur Beamtin/ zum Beamten des zweiten Einstiegsamtes im Verwaltungsdienst (ehem.
Ausbildung bei der Kreisverwaltung Kusel zur Beamtin/ zum Beamten des zweiten Einstiegsamtes im Verwaltungsdienst (ehem. mittlerer Dienst) Das Berufsbild Als Beamtin/ Beamter des zweiten Einstiegsamtes
MehrInformationen und Einstellungsbedingungen für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bei der Feuerwehr der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Informationen und Einstellungsbedingungen für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bei der Feuerwehr der Wissenschaftsstadt Darmstadt Aufgaben, Einstellungsvoraussetzungen und Einstellungsverfahren
MehrMenschen - Demographie
Communication s 14.0 Menschen - Demographie Geschlecht, Alter, Familienstand, Ortsgrößen, Nielsen-Gebiete, Personen im Haushalt, Schulabschluss, Berufsausbildung, Beruf, Bildungsweg/Schulabschluss Kinder
Mehr