LIONS CLUB ZÜRICH GESCHÄFTS REGLEMENT

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1 GESCHÄFTS REGLEMENT Zürich, 30. Juni 2010

2 Gestützt auf Art. 23 der Statuten erlässt der Vorstand des Lions Club Zürich folgendes Geschäftsreglement. I Ausführungsbestimmungen zur Mitgliedschaft Art. 1 Aufnahmekommission Aufgaben und Pflichten Die Aufnahme-Kommission soll aktiv handeln. Sie ist für eine kontinuierliche und sinnvolle Erneuerung der Mitgliedschaften besorgt. Einwandfreie Prüfungsverfahren mit Pate und Kandidat, eventuelle Differenzbereinigungen, Schaffung von Transparenz und Einhaltung einer klaren Informationspolitik gehören ebenfalls zu den Pflichten der Aufnahme-Kommission. Kriterien für die Auswahl neuer Mitglieder Unter den in den Statuten und im vorliegenden Reglement aufgestellten Voraussetzungen ist bei der Beurteilung eines Kandidaten das Hauptgewicht auf dessen Persönlichkeit zu legen. Dazu gehören insbesondere: guter Ruf in geschäftlicher wie privater Hinsicht, Aufgeschlossenheit, Toleranz, politische Integrität, Fähigkeit und Bereitschaft zur Übernahme eines Amtes und zu einer Präsenz von mindestens 50 %. Im Weiteren sollen seine finanziellen Verhältnisse geordnet und nicht zu eng sein, so dass sie sich mit der Mitgliedschaft in unserem Club vertragen. Kandidaten sollen in die jeweilige Altersstruktur passen und in Zürich und Umgebung berufstätig und/oder wohnhaft sein. Wird die Aufnahme eines Kandidaten geprüft, dessen Berufsgruppe oder Geschäftszweig bereits im Club aktiv vertreten ist, muss vor Orientierung des Clubs das betreffende Clubmitglied begrüsst werden. Kandidaten werden dem Club zu Aufnahme vorgeschlagen, wenn mindestens 3 Mitglieder der Kommission dafür sind. Art. 2 Vorgehensphase bei der (erfolgreichen) Aufnahme von Neumitgliedern Für das Vorgehen bei der Aufnahme von Neumitgliedern ist der Phasenplan gemäss Anhang I zu diesem Reglement zu beachten (siehe Seiten 14/15). Art. 3 CV für Bewerbungen Kandidaten für die Mitgliedschaft im Lionsclub Zürich haben ein CV nach dem Muster gemäss Anhang II zu diesem Reglement zu verfassen (siehe Seiten 16/17). Art. 4 Checkliste für Paten Mögliche Paten von Neumitgliedern haben bei der Anwerbung von Kandidaten die Vorgaben der Checkliste für Paten gemäss Anhang III zu diesem Reglement zu beachten (siehe Seiten 18/19). Seite 2

3 II Ausführungsbestimmungen zu den Finanzen Art. 5 Mitgliederbeiträge (Stand 30.Juni 2010) Aktivmitglieder Aufnahmegebühr: CHF 500. Jahresbeitrag Club: CHF 250. Jahresbeitrag Activity: CHF 250. Verrechnung Essen: im Voraus, zurzeit CHF pro Jahr (CHF 70. x 20 Meetings). Für nicht bezogene Essen erfolgt keine Rückerstattung! at Large Mitglieder Jahresbeitrag Club: CHF 250. Jahresbeitrag Activity: CHF 250. Verrechnung Essen: gemäss effektiver Anzahl besuchter Meetings, zurzeit CHF 70. pro Meeting Vorzugsmitglieder Jahresbeitrag Club: CHF 250. Jahresbeitrag Activity: CHF 130. Verrechnung Essen: gemäss effektiver Anzahl besuchter Meetings, zurzeit CHF 70. pro Meeting Mitglieder auf Lebenszeit Jahresbeitrag Club: entfällt Jahresbeitrag Activity: entfällt Verrechnung Essen: gemäss effektiver Anzahl besuchter Meetings, zurzeit CHF 70. pro Meeting Das Mitglied auf Lebenszeit kann die entsprechenden Beiträge freiwillig trotzdem bezahlen Art. 6 Löwensammlung An jedem Meeting wird eine Sammlung durchgeführt Jeder Teilnehmer bezahlt mindestens CHF 10. in die Kasse Der gesamte Erlös aus der Löwensammlung wird der Activity-Kasse gutgeschrieben. Seite 3

4 III Ausführungsbestimmungen zur Activitykommission Art. 7 Einsatz und Engagement Die Mitgliedschaft im Lions Club ganz allgemein, besonders aber die Mitgliedschaft in der Activity-Kommission setzt die Bereitschaft voraus, sich neben der Pflege von Kameradschaft und Freundschaft tatkräftig für Bedürftige einzusetzen. Dazu gehört der Wille, das persönliche Potential innerhalb der Kommission und des ganzen Clubs phantasievoll und aktiv einzubringen und die übrigen Clubmitgleider dazu anzuregen, sich über die routinemässigen Spenden hinaus den Notleidenden und der ganzen Gemeinschaft zu helfen. Die Activity-Kommission erstellt für jedes Amtsjahr einen Plan beabsichtigter Engagements, sowohl der finanziellen Zuwendungen wie auch der persönlichen Arbeitseinsätze. Sie informiert die Clubmitglieder regelmässig über ihre Tätigkeiten. Art. 8 Aktionsradius Die Aktivitäten der Kommission beschränken sich grundsätzlich auf die Schweiz und weiten sich nur dann auf das Ausland aus, wenn sie von den Lions Clubs Schweiz- Liechtenstein angeführt werden. Aktivitäten im Interesse einzelner Kommissionsmitglieder oder ihnen nahe stehender Personen dürfen nicht mitgetragen werden. Indessen kann auch die Unterstützung von in Not geratenen Lions inner- oder ausserhalb des Clubs eine Aufgabe der Activity- Kommission sein. Art. 9 Beschlussfähigkeit Alle von der Kommission durchzuführenden Aktivitäten bedingen Einstimmigkeit, so dass Beschlüsse nur dann gefasst werden dürfen, wenn alle Kommissionsmitglieder anwesend sind. Seite 4

5 IV Todesfälle Art. 10 Vorgehen bei Todesfällen von Clubmitgliedern 1. Sofortige Benachrichtigung aller Clubmitglieder (Sekretär) 2. Bestimmung einer Beerdigungsdelegation (Präsident) 3. Kranz und Trauerkarte an Trauerfamilie organisieren (Zensor) 4. Möglicherweise gewünschte Spende in die Wege leiten (CHF 500. an wohltätige Institution veranlassen anstelle des Kranzes) (Zensor/Kassier) 5. Schweigeminute am nächsten Meeting (Präsident) 6. Anpassen des Mitgliederstatus (Sekretär/Kassier/Webmaster) 7. Verfassen eines Nachrufs im LION (Info-Beauftragter) Seite 5

6 V Geschäfts-Reglement Art. 11 Besondere Auslagen und Budgets Geburten Der Vater des Kindes meldet dem Sekretär die Geburt. Dieser orientiert den Club und den Zensor. Der Zensor besorgt für die Mutter Blumen (Gegenwert ohne Lieferkosten CHF 150. ) und für das Kind ein Geschenk (z. B. einen Stofflöwen) und erledigt den Versand an deren Heimadresse. Eheschliessungen Der Bräutigam meldet dem Sekretär das Datum der Hochzeit. Dieser orientiert den Club und den Zensor. Der Zensor organisiert ein Geschenk des Clubs (Gegenwert ohne Lieferkosten CHF 150. ) und erledigt den Versand an die Heimadresse. Langjährige Mitgliedschaft Mitglieder, die 20, 30, 40, 50 und mehr Jahre dem Club angehören, werden mit dem Pin von Lions International ausgezeichnet. Der Zensor organisiert im Namen des Clubs ein Erinnerungsgeschenk im Wert von CHF 150. ; dessen Übergabe erfolgt nach Absprache mit dem Präsidenten und dem geehrten Mitglied. Anlässe des Präsidenten Dem Präsidenten steht für besondere Anlässe wie Lions Reise, Weihnachtsfeier, Apéros bei Exkursionen, Geschenke und Transportentschädigungen für Referenten ein Budget von CHF pro Clubjahr zur freien Verfügung. Das Essen wird dabei separat über die mit der Jahresrechnung bezahlten Essensbeiträge für Mitglieder und Gäste abgerechnet, wobei intern ein Richtbetrag von CHF 120. pro Person eingesetzt werden kann und die Clubkasse die entsprechende Differenz zum Normalbeitrag bezahlt. Diese Regelung gilt ebenfalls für die Partnerinnen und Witwen der Mitglieder. Die Abrechnung erfolgt gegenüber dem Kassier mit den entsprechenden Belegen. Seite 6

7 Aufnahme- und Activity-Kommission Für Interviews von Kandidaten oder Meetings im Zusammenhang mit Activities stehen den Kommissionsmitgliedern Entschädigungen für Verpflegung von max. CHF 50. pro Teilnehmer zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt gegenüber dem Kassier mit den entsprechenden Belegen. Delegierte Delegierte zu Meetings des Districts, Multidistricts, der Zone und an Festivitäten der Patenclubs werden für zusätzliche Unterkunfts-, Verpflegungs- und Transportkosten entschädigt; vornehme Bescheidenheit gilt als vorausgesetzt. Die Abrechnung erfolgt gegenüber dem Kassier mit den entsprechenden Belegen. Gäste Referenten, Eingeladenen oder Besuchern aus anderen Serviceclubs werden das Essen und die Getränke während des Meetings oder Anlasses durch den Club offeriert. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Partnerinnen und Witwen der Mitglieder. President s Night Dem Organisator der President s Night steht ein Budget für Besonderes von CHF zur Verfügung. Das Essen wird dabei separat über die mit der Jahresrechnung bezahlten Essensbeiträge für Mitglieder und Gäste abgerechnet, wobei intern ein Richtbetrag von CHF 120. pro Person eingesetzt werden kann und die Clubkasse die entsprechende Differenz zum Normalbeitrag bezahlt. Diese Regelung gilt ebenfalls für die Partnerinnen und Witwen der Mitglieder. Seite 7

8 Art. 12 Delegationen District, Multidistrict, Zone, Patenclubs, andere Serviceclubs Der Vorstand stellt die Delegationen zusammen, wobei sie in der Regel vom Präsidenten angeführt werden. Die Teilnahme an den Versammlungen des Districts, Multidistricts und der Zone ist zwingend (max. 6 Teilnehmer). Der Club nimmt grundsätzlich Einladungen zu Jubiläen der Patenclubs an. Delegierte des Clubs werden für Unterkunft, Verpflegung und Transporte entschädigt; vornehme Bescheidenheit gilt als vorausgesetzt. Die Abrechnung erfolgt gegenüber dem Kassier mit den entsprechenden Belegen. Der Präsident überbringt eine markante Grussbotschaft; er kann einen anderen Clubdelegierten damit beauftragen. Der Activitykasse des feiernden Clubs wird ein Check von CHF zulasten der Clubkasse überreicht. Veranstaltungen wie Benefizanlässe anderer Serviceclubs können von Clubmitgliedern nach freier Wahl besucht werden. Diese Besuche erfolgen auf Kosten des Mitglieds, und es entsteht kein Anspruch auf Entschädigung durch den Club. Der Sekretär ist für die Publikation dieser Veranstaltungen besorgt. Seite 8

9 Art. 13 Sitzungen Vorstand Zu Beginn eines Clubjahrs legt der Präsident die Termine der Vorstandssitzungen fest; er spricht diese zusätzlich mit den Kommissionspräsidenten ab. Dadurch soll die Teilnahme aller Vorstandsmitglieder an den Vorstandssitzungen sichergestellt werden. Zusätzliche Teilnehmer werden vom Präsidenten bestimmt. Ein Beschlussprotokoll der Vorstandssitzungen wird allen Clubmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Aufnahme- und Activity-Kommission Die Kommissionspräsidenten formulieren anfangs eines Clubjahrs die Ziele ihrer Kommissionen und bringen sie dem Vorstand und den Clubmitgliedern schriftlich zur Kenntnis. Die Kommissionen erstellen ein Kurz-Protokoll ihrer Sitzungen bzw. Interviews und stellen es Vorstand und Mitgliedern zur Verfügung. Sie legen in der Regel ihre Sitzungen so, dass diese zeitlich vor den Vorstandssitzungen stattfinden und sorgen dafür, dass das Protokoll der Kommissionssitzung an der Vorstandssitzung vorliegt. Seite 9

10 Art. 14 Besondere Veranstaltungen Weihnachtsfeier Die Art der Weihnachtsfeier wird durch den Präsidenten festgelegt. Wird anlässlich der Feier eine Activity durchgeführt, so wird eine finanzielle Einlage von CHF 100. pro Paar bzw. Einzelperson erwartet. Lions-Reise In jedem Clubjahr kann eine Lions-Reise, die der Präsident organisiert, durchgeführt werden. In der Regel findet sie am Auffahrtstag statt; je nach Art der Reise können ein oder zwei nachfolgende Tage dazukommen. Die Kosten werden von den Mitgliedern selbst getragen. Der Präsident kann einen Anteil auf Kosten seines Budgets von CHF nehmen. President s Night Anstelle des zweiten Juni-Meetings organisiert der Past-President die President s Night nach eigenem Ermessen. Aufnahme neuer Mitglieder Das Aufnahmeprozedere sieht vor, was folgt: Der Pate schildert kurz den Werdegang und die persönlichen Verhältnisse des Kandidaten. Der Präsident der Aufnahmekommission orientiert den Kandidaten über wichtige Passagen des Ehrenkodexes, der Statuten (Beispiel Art. 2 und 3) und übergibt die vom Sekretär bereitgestellten Abzeichen und Dokumente. Der Club-Präsident führt die offizielle Aufnahme durch mit kurzer Würdigung und Aufforderung zur Tat. Meetings mit Referenten Der Präsident bestimmt rechtzeitig und im Voraus die Sitzordnung der an den Präsidententisch eingeladenen Clubmitglieder. Seite 10

11 Art. 15 Besondere Bestimmungen Attendance Grundsätzlich wird die Teilnahme an offiziellen Lions-Tagen und Club-Activities von allen Aktivmitgliedern des Clubs erwartet. Aktivmitglieder, die während zweier Jahre an weniger als 50 % der Meetings teilnehmen, werden aufgrund einer Aufforderung des Vorstands an den Paten durch diesen ermahnt und auf den möglichen Ausschluss hingewiesen. Dieser wird, falls sich die Situation nicht bessert, nach dem dritten Clubjahr vollzogen. Die Teilnahme an einer Sitzung oder einer Activity ausserhalb der Club-Meetings gilt als Attendance und muss von den verantwortlichen Chefs dem Zensor gemeldet werden. Member at large Der Status «Ortsabwesend» kann einem Clubmitglied während höchstens zweier Clubjahre gewährt werden. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Mitglied entscheiden, ob es wieder als Aktivmitglied eintreten, einem anderen Club angehören oder aus dem Lions Club austreten will. Nach Rückkehr in die Schweiz oder nach Zürich und Umgebung wird das ehemalige Club-Mitglied ohne weitere Formalitäten wieder als Aktiv-Mitglied in den Club aufgenommen. Seite 11

12 Art. 16 Verschiedenes Leos Der Vorstand kann Leo-Clubs zu Meetings oder zu besonderen Veranstaltungen als Gäste einladen. Der Präsident der Aufnahmekommission ist angehalten, dabei nach möglichen Kandidaten für unseren Club Ausschau zu halten. Geburtstage der Club-Mitglieder Bei runden (Zehner) und halbrunden (Fünfer) Geburtstagen schickt der Zensor im Namen des Vorstandes eine Glückwunschkarte an das Mitglied. Der Präsident orientiert zudem mündlich anlässlich der Meetings über die bis zum nächsten Meeting bevorstehenden Geburtstage sämtlicher Mitglieder. Ab dem 65. Geburtstag erhält das Mitglied vom Club bei jedem halbrunden und runden Geburtstag einen Blumenstrauss oder eine Flasche Wein (Gegenwert ohne Lieferkosten CHF 50. ). Der Zensor ist für die rechtzeitige Beschaffung besorgt; die Übergabe erfolgt nach Absprache mit dem Präsidenten und dem beschenkten Mitglied. Betreuung kranker Club-Mitglieder Insbesondere jene Clubmitglieder, deren Paten krank sind und nicht mehr den Meetings beiwohnen können, sind angehalten, sich um ihre kranken Paten zu kümmern, sie zu besuchen und über das Clubgeschehen zu informieren sowie den Club zu orientieren. Gleiches gilt umgekehrt bei kranken Patensöhnen. Witwen Die Ehefrauen verstorbener Clubmitglieder werden werden zum Weihnachtsanlass und zur President s Night eingeladen. Der Sekretär ist für die Führung einer entsprechenden Liste und den Versand der Einladungen verantwortlich. Geschenke an den Club Geschenke an den Club werden laufend und im Rahmen eines Club-Meetings versteigert und der Erlös der Activity-Kasse zugesprochen. Dabei ist zu beachten, dass keine Gäste anwesend sind. Seite 12

13 Art. 17 Inkraftsetzung und Gültigkeit Mit der Inkraftsetzung dieses Geschäftsreglementes werden sämtliche je erstellten früheren Kommissionsreglemente und Pflichtenhefte für Amtsträger vollumfänglich ersetzt. Zürich, 30. Juni 2010 Der Präsident (Dave Zollinger) Der Sekretär (Rolf A. Müller) Seite 13

14 ANHANG I PHASENPLAN LIONS CLUB ZÜRICH ANHANG I PHASENPLAN Vorgehensplan bei der (erfolgreichen) Aufnahme von Neumitgliedern Phase 1 Interesse Phase 2 Checkliste Phase 3 CV und Gespräch Phase 4 Antrag Phase 5 Besuche Phase 6 Abstimmung Phase 7 Aufnahme Phase 8 Abschluss Pate 1. fragt Kandidaten an 3. informiert den Präsidenten 5. beurteilt Kandidaten nach der Checkliste 6. informiert den Präsidenten 10. gibt Kandidaten Muster-CV 11. reicht das Ergebnis der Kommission ein 17. spricht mit Kandidaten Besuchsphase ab 23. assistiert bei der Aufnahme Kandidat 2. äussert Interesse 5. wird getestet 10. erstellt CV nach Muster 18. besucht 5 Meetings 19. stellt definitives Aufnahmegesuch 25. wird aufgenommen Präsident der Aufnahmekommission 4. nimmt generell Stellung und gibt Paten Checkliste 7. informiert die Kommission 9. gibt Paten Muster-CV 13. stellt Aufnahme- Antrag an den Vorstand 16. informiert alle Parteien über Ablauf Einsprachefrist und Beginn Besuchsphase 23. assistiert bei der Aufnahme Aufnahmekommission 8. studiert Ergebnis, gibt provisorisch grünes Licht 12. lädt Kandidaten zu einem Gespräch ein, gibt definitives grünes Licht Vorstand LC Zürich 14. Sekretär informiert die Clubmitglieder und definiert Einsprachefrist 20. Präsiden legt Abstimmung fest 22. Präsident gestaltet Aufnahmeakt 24. Sekretär hält Dok. bereit 26. Kassier löst Zahlung aus 26. Webmaster: Präs liste 26. Sekretär: Lions Base 27. Präsident legt Vorstellungsreferat fest Clubmitglieder 15. studieren Empfehlung und Kandidaten-CV 21. stimmen ab Seite 14 Seite 15

15 ANHANG II CV FÜR BEWERBUNGEN Curriculum Vitae (Muster) Lieber Bewerber Wir nehmen gerne an, dass Sie in der Lage wären, ohne unseren Beistand ein CV zu verfassen. Nun wollen wir aber keinen Mitarbeiter einstellen, sondern ein neues Mitglied für unseren Club auswählen, also einen zukünftigen Lionsfreund, der in jeder Beziehung zu uns passt und der sich bei uns auch wohlfühlt. Deshalb gelten für den von Ihnen zu erstellenden Lebenslauf besondere Normen. Ihr Curriculum Vitae soll folgendem Schema entsprechen und über folgende Punkte Aufschluss geben: 1. Persönliche Daten 1.1. Personalien (Name, Vorname, Bürgerort, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, , aktuelles Foto) 1.2. Zivilstand, Kinder (wenn vorhanden) 1.3. Allfälliges politisches und/oder soziales Engagement 1.4. Allfällige Mitgliedschaften in (bekannten) Vereinen und Verbänden 1.5. Allfällige Tätigkeit in Behörden und Kommissionen 1.6. Allfällige militärische Einteilung und militärischer Grad 1.7. Hobbies, Liebhabereien 1.8. Besondere kulturelle, sportliche und touristische Vorlieben und Aktivitäten 1.9. Spezialkenntnisse Seite 16

16 ANHANG II CV FÜR BEWERBUNGEN 2. Schulischer und beruflicher Werdegang 2.1. Schulischer Werdegang ab Sekundarschule/Mittelschule 2.2. Berufsausbildung/Studium und entsprechende Abschlüsse 2.3. Beruflicher Werdegang und weitere Ausbildungen 2.4. Jetzige Position und Tätigkeit 2.5. Arbeitsort 2.6. Geplante oder bald anstehende Veränderungen 3. Lionismus (zu beantwortende Fragen) 3.1. Wissen Sie, worum es in unserem Club geht? Kennen und akzeptieren Sie die hohe ethische Zielsetzung des Lionismus? 3.2. Sind Sie willens und in der Lage, ein engagierter Lions zu werden und am Clubleben aktiv teilzunehmen? 3.3. Sind Sie willens und in der Lage, dereinst auch einmal zeitraubende Ämter zu bekleiden und im Rahmen des Clubs Verantwortung zu übernehmen? 3.4. Sind Sie darüber im Bild, dass die Mitgliedschaft in einem Lions Club mit grösseren Auslagen verbunden sein wird (ca. CHF bis /Jahr)? Seite 17

17 ANHANG III CHECKLISTE FÜR PATEN Checkliste für Paten Lieber Lionsfreund Wir danken dir für die Bereitschaft, ein neues Mitglied für unseren Club zu werben. Damit der Lions Club Zürich jung und dynamisch bleibt, ist es nötig, dass regelmässig Neumitglieder aufgenommen werden. Allerdings muss ein Kandidat gewisse Anforderungen erfüllen, damit er in unseren Club passt. Die nachfolgende Checkliste zeigt, worauf es ankommt und was abgeklärt werden muss, bevor ein Kandidat überhaupt der Aufnahmekommission gemeldet wird. 1. Charakter 1.1. Ist der Kandidat charakterlich ausgeglichen? 1.2. Ist er moralisch integer? 1.3. Hat er Humor? 1.4. Ist er ein sozialer Typ, der aus sich herauskommt und auf die Leute zugeht? 1.5. Ist er selbstbewusst? Kann er sich vor Leute hinstellen und eine eigene Meinung vertreten? 1.6. Hat er Führungseigenschaften? Käme er auch als Präsident unseres Clubs in Frage? 2. Privater Hintergrund 2.1. Lebt der Kandidat in geordneten, durchschaubaren Verhältnissen? 2.2. Ist seine gesellschaftliche Stellung gefestigt? Hat er Freunde, «macht er mit»? 2.3. Ist seine finanzielle Situation gesund? Seite 18

18 ANHANG III CHECKLISTE FÜR PATEN 3. Beruf 3.1. Ist der Beruf des Kandidaten in unserem Club noch nicht vertreten? 3.2. Ist der Kandidat in seinem Beruf in gehobener Position oder sonst herausragend? 3.3. Plant der Kandidat in nächster Zeit eine berufliche Veränderung? 4. Bezug zum Lions Club 4.1. Weiss der Kandidat grundsätzlich, worum es im Lions Club geht? 4.2. Was ist das Motiv des Kandidaten, in unseren Club zu kommen? 4.3. Ist er bei keinem anderen Service Club oder in einer Loge Mitglied? 4.4. Woher kennst du ihn? Welcher Art ist deine Beziehung zu ihm? 4.5. Warum glaubst du, dass dieser Kandidat für unseren Club eine Bereicherung ist? Wenn du diese Fragen abgeklärt hast, nimm bitte mit dem Präsidenten der Aufnahmekommission Kontakt auf, damit die Kandidatur weiter besprochen werden kann. Vielen Dank! Seite 19

19 LCI District 102E Zone 21 Ausgabe vom 30. Juni 2010

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