Kontraktorenmanagement

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1 Kontrktorenmngement der BASF Cotings GmbH Cotings Solutions

2 Inhlt 1. Einleitung 2. Stndortordnung 3. Auftrgsvergbe 4. Kontrktorenerklärung und Informtionspflicht 5. Gesetze und Vorschriften 6. Interne Sicherheitsrichtlinien und Betriebsnweisungen 7. Zertifizierung von Kontrktoren 8. Subkontrktoren 9. Gefährdungsermittlung 10. Arbeiten mit besonderen Gefhren 11. Koordintor 12. Mitrbeiter des Kontrktors 13. Einweisung 14. Unterweisung 15. E-Lerning Progrmm / Werkusweis / Werkzutritt 16. Sicherheitspss 17. Ptensystem für Kontrktoren 18. Unfll- und Schdensmeldungen 19. Arbeiten n Anlgen und Nutzung von Einrichtungen 20. Arbeitszeit 21. Arbeitsmittel 22. Arbeitskleidung und Persönliche Schutzusrüstung 23. Krtervermeidung 24. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung 25. Abfälle und Wertstoffe 26. Gefhrstoffe 27. Verschwiegenheitspflicht 28. Bustelleneinrichtungen und Kontrktorenunterkünfte 29. Miete und Nebenkosten 30. Versicherungsschutz 31. Kontrktorenbeurteilung 32. Anlgen 33. Internet Link Einleitung Die BASF Cotings GmbH (nchfolgend uch BASF oder Auftrggeber gennnt) verpflichtet sich mit ihrer Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltpolitik zur Einhltung ller einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Durch eine offene Informtionspolitik gegenüber Mitrbeitern und der Öffentlichkeit verbessert die BASF Cotings GmbH ds Verständnis für Sicherheit und Umweltschutz ller Tätigkeiten des Unternehmens. Dher erwrtet die BASF Cotings GmbH, dss die von ihr beuftrgten und lle uf ihrem Betriebsgelände rbeitenden Dienstleister (nchfolgend Kontrktoren oder Auftrgnehmer gennnt) die gleichen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzregelungen einhlten wie die BASF Cotings GmbH selbst. Impressum BASF Cotings GmbH Werkleitung Münster Abt. Occuptionl Sfety Glsuritstr Münster-Hiltrup Tel /14-0 BASF Cotings GmbH Werkleitung Würzburg Abt. Responsible Cre Würzburg Prdiesstrße Würzburg Tel / RELIUS COATINGS GMBH & CO. KG Donnerschweer Str Oldenburg Tel / Fx: / Ds Kontrktorenmngement sowie die Stndortordnung Münster hben Gültigkeit uch bei llen hier nicht einzeln ufgeführten Tochterunternehmen und n nderen Stndorten der BASF Cotings GmbH, sofern für diese keine eigenen Regelungen bestehen. Seite 2

3 2. Stndortordnung An den Stndorten gilt zusätzlich die jeweilige Stndortordnung, in der die Grundregeln für einen sicheren und reibungslosen Betrieb des Stndortes beschrieben sind. Inhlte und Regelungen der jeweiligen Stndortordnung sind: n Betreten und Verlssen des Stndortes n Befugnisse des externen Wchdienstes n Ein- und Auslsskontrollen n Melde- und Aufklärungspflichten n Verhlten m Stndort n Ruch-, Alkohol- und Drogenverbot n Verhlten bei Unfll- und Schdensereignissen n Strßenverkehrsregelungen m Stndort n Fotogrfier- und Filmverbot n Verhlten in EX-Bereichen (Mobile Telefone, Feuerzeugverbot usw.) n Trnsfer von Wren und Mteril n Einfuhr- und Ausfuhrregelungen n Gefhrgut-Kontrollen n Anwesenheit, Dokumenttion n Sicherheitseinrichtungen n Verhlten bei Unfällen n Alrm- und Gefhrenbwehr Die Auftrgnehmer stellen sicher, dss ihre Mitrbeiter sowie die von ihnen eingesetzten Subkontrktoren einschließlich deren Mitrbeiter die Stndortordnung kennen und einhlten. Exemplre der Stndortordnung sind n den Werktoren erhältlich, stehen im Internet bereit oder können beim Technischen Einkuf der BASF Cotings GmbH ngefordert werden. Mit Auftrgsnnhme wird und die Stndortordnung genu wie dies Kontrktorenmngement verbindlicher Vertrgsbestndteil des Auftrges! 3. Auftrgsvergbe Die Vergbe von Lieferungen und Leistungen erfolgt durch den Einkuf der BASF Cotings GmbH bzw. bei delegierten Einkufsfunktionen durch die zuständigen Fchbteilungen. Sofern nicht usdrücklich nderweitig geregelt, werden mit Auftrgsnnhme diese Richtlinien und die Allgemeinen Einkufsbedingungen der BASF SE und der mit ihr verbunden Unternehmen mit Sitz in Deutschlnd in ihrer jeweiligen ktuellen Internetfssung Vertrgsbestndteil (siehe Anhng/Internet). Die BASF Cotings GmbH benennt zu jedem Auftrg einen Auftrgsverntwortlichen; gegenüber dem Kontrktor ist dieser in fchlichen und sicherheitstechnischen Frgen weisungsberechtigt. Der Auftrgsverntwortliche bildet die Schnittstelle zu llen internen Einheiten und Fchstellen. Alle Abweichungen des Leistungsumfnges wie z. B. Unfälle, Sicherheits- und Gesundheitsschutzmängel, Defekte, Abweichungen von diesem Kontrktorenmngement usw. sind ihm unverzüglich (ggf. uch schriftlich) mitzuteilen. 4. Kontrktorenerklärung und Informtionspflicht Der Auftrgnehmer füllt vor Auftrgserteilung die Kontrktorenerklärung us und schickt diese unterschrieben (spätestens vor Arbeitsufnhme) n den technischen Einkuf der BASF Cotings GmbH. Der Auftrgnehmer teilt dem technischen Einkuf uch mit, wer für den Auftrg ls verntwortlicher Ansprechprtner des Auftrgnehmers vor Ort zuständig ist. Änderungen sowie sonstige Meldungen us diesem Kontrktorenmngement, dem Anhng und deren Aktulisierungen sind ebenflls schriftlich n den technischen Einkuf zu richten. 5. Gesetze und Vorschriften Gesetze und Vorschriften sind einzuhlten. Bei der Anwendung und Auslegung entscheiden ggf. die jeweiligen BASF Fchbteilungen. 6. Interne Sicherheitsrichtlinien und Betriebsnweisungen Neben den gennnten Vorschriften können im Bedrfsfll weitere Regelungen wie stndortbezogene Sicherheitsrichtlinien und Betriebsnweisungen nch Informtion durch den Auftrggeber zur Anwendung kommen. Seite 3

4 7. Zertifizierung von Kontrktoren Abgestuft nch Gefährdungspotentil der zu erbringenden Leistungen sind unterschiedliche Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU)-Zertifikte nchzuweisen. Die Form des nchzuweisenden Zertifiktes richtet sich nch dem Risikopotentil der zu erbringenden Leistung und dem Gefährdungspotentil des Ortes, n dem die Leistung erbrcht werden soll. Die Festlegung der erforderlichen Zertifikte, bezogen uf die zu erbringenden Gewerke, ist im Internet der BASF nchzulesen und wird bei der Ausschreibung festgelegt. Erbringen Sie gleichzeitig mehrere Gewerke, so ist ds höchste ngeforderte Zertifikt erforderlich. Eventuell eingesetzte Subkontrktoren müssen die für deren Gewerk erforderlichen Zertifikte ebenflls nchweisen können. Die BASF Cotings GmbH behält sich vor, die Kontrktoren nch Ankündigung durch eigene Mitrbeiter oder beuftrgte Experten zu uditieren. (siehe Punkt 33, Internet Link) Ein Arbeitsschutzmngementsystem (AMS) wird von Auftrgnehmern nicht benötigt, wenn Gegenstnd der Bestellung usschließlich kufmännische oder bertende Dienst- oder Werkleistungen sind (z. B. IT-Dienstleistungen, Bertung, Brief- und Pketzustellungen), die in Betriebsbereichen erbrcht werden sollen, in denen für die kufmännisch oder bertend tätigen Mitrbeiter eine persönliche Schutzusrüstung (PSA) nicht vorgeschrieben ist. 8. Subkontrktoren Der Einstz von Subkontrktoren bedrf grundsätzlich der vorherigen und schriftlichen Zustimmung des Auftrggebers. Die zum Einstz kommenden Subkontrktoren müssen über die für deren Gewerk erforderlichen Sicherheitszertifikte verfügen (siehe Zertifizierung von Kontrktoren und Anlgen Kontktorenerklärung / Subkontrktorennmeldung). Der Aufrgeber behält sich ds Recht vor, jederzeit bei Vorliegen schlicher Gründe und zur Whrung berechtigter Interessen dem Einstz des Subkontrktors zu widersprechen. Die jeweiligen Regeln und Richtlinien der BASF Cotings GmbH sind uch im vollen Umfng für Subkontrktoren verpflichtend. Der Aufrgnehmer ist verpflichtet seine Subkontrktoren s c h r i f t l i c h vor dem Einstz bei der BASF Cotings GmbH hinsichtlich der Einhltung dieses Kontrktormngements zu verpflichten und uf die Einhltung hinzu wirken. Subkontrktoren sind keine Vertrgsprtner des Auftrggebers. 9. Gefährdungsermittlung eder Kontrktor ist verpflichtet vor Arbeitsufnhme eine Gefährdungsermittlung seiner gewerkspezifischen Tätigkeiten eigenverntwortlich durchzuführen und uf Verlngen der BASF Cotings GmbH nchzuweisen. Insbesondere ist eine Beurteilung der gegenseitigen Gefährdung vorzunehmen. Bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich betriebsspezifischer Gefhren eines Chemieunternehmens unterstützen die Verntwortlichen der Betriebe und die entsprechenden internen Fchstellen der BASF Cotings GmbH den Kontrktor. 10. Arbeiten mit besonderen Gefhren Für folgende Arbeiten ist grundsätzlich eine schriftliche Erlubnis des Betreibers der Anlge / Gebäude erforderlich: n Arbeiten n gefährlichen Anlgen, n Arbeiten in Behältern, Gruben und engen oder gefährlichen Räumen, n Feuerrbeiten und lle Arbeiten mit Zündgefhren in explosionsgefährdeten Bereichen, n Grundushubrbeiten, n Arbeiten unter Absturzgefhr und Dchrbeiten ußerhlb der gesicherten Bereiche. Der Kontrktor benennt dem Auftrggeber seine verntwortlichen Personen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Rhmen von Erlubnisscheinen (Beispiel im Anhng). Weitere Ausführungen hierzu sind in den BASF-Sicherheitsrichtlinien der Stndorte geregelt. Siehe hierzu uch im Anhng Checkliste zum Erkennen von gefährlichen Arbeiten und Mustervorlge des Erlubnisscheins für Arbeiten mit besonderen Gefhren. 11. Koordintor Die BASF setzt bei Bedrf einen Koordintor für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) ein. Der SiGeKo ist in seiner Funktion dem Kontrktor gegenüber sicherheitstechnisch und in Frgen des Gesundheitsschutzes weisungsbefugt. Seite 4

5 12. Mitrbeiter des Kontrktors Kontrktoren dürfen nur usreichend qulifiziertes Personl unter Einhltung einschlägiger gesetzlicher, triflicher und sonstiger Vorschriften einsetzen. Insbesondere hben die Kontrktoren bei der Erfüllung ihrer vertrglichen Verpflichtungen die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung illegler Beschäftigung zu bechten. Die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehndlungsgesetzes sind einzuhlten. Insbesondere werden die Kontrktoren sowie deren Mitrbeiter uf die Unzulässigkeit von Benchteiligungen wegen Rsse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltnschuung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sowie uf die Unzulässigkeit von Belästigungen oder sexuellen Belästigungen im Sinn des Allgemeinen Gleichbehndlungsgesetzes hingewiesen und hben druf hinzuwirken, dss diese unterbleiben. Mitrbeiter von Kontrktoren können die Kntine der BASF Cotings GmbH nutzen, die Benutzung ller nderen Sozilräume, Rucherräume usw. bedrf der usdrücklichen Zustimmung des Auftrggebers. Auf Verlngen des Auftrggebers sind entsprechende Qulifizierungsbescheinigungen für ds eingesetzte Personl vorzulegen. (Siehe uch Sicherheitspss) Die Mitrbeiter müssen der deutschen Sprche so weit mächtig sein, dss sämtliche Sicherheitsnweisungen verstnden und befolgt werden. ugendliche, die ds 18. Lebensjhr noch nicht vollendet hben, dürfen nur zum Zwecke der Ausbildung ds Werk betreten, lle nderen Fälle nur mit vorheriger Genehmigung der Werkleitung. Sicherheitsbeuftrgte, Ersthelfer und Mitrbeiter, die in der Hndhbung von Hndfeuerlöschern unterwiesen sind, müssen in usreichender Anzhl vor Ort sein. Grundsätzlich bleibt die Personlverntwortung seiner Mitrbeiter beim Kontrktor. 13. Einweisung Nch Auftrgsnnhme setzen sich der Kontrktor bzw. dessen Verntwortlicher mit dem Auftrgsverntwortlichen, dem Verntwortlichen der Anlge oder dem Koordintor für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) des Auftrggebers in Verbindung, um ds Einweisungsgespräch zu führen. Ds Gespräch wird mit dem Einweisungsprotokoll dokumentiert. (siehe Anlge) 14. Unterweisung Vor Arbeitsufnhme und in jährlichen Abständen ht jeder Kontrktor sein m Stndort eingesetztes Personl hinsichtlich der zu bechtenden Sicherheitsvorschriften zu unterweisen. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren und uf Verlngen vorzulegen (siehe uch Sicherheitspss). An den Arbeitsplätzen vor Ort müssen die Mitrbeiter vor Arbeitsbeginn ebenflls uf die jeweiligen betrieblichen Verhltens- und Schutzmßnhmen sowie mögliche Gefährdungen insbesondere die Flucht-, Rettungswege und den Smmelpltz hingewiesen werden. Sofern der Auftrggeber zu Sicherheitsvernstltungen o.ä. einlädt, ist die Teilnhme für die Mitrbeiter des Kontrktors verpflichtend. (Siehe Anhng: Muster-Unterweisungsnchweis, Plkt-Beispiel Die wichtigsten Sicherheitsregeln der jeweiligen Stndorte. 15. E-Lerning Progrmm / Werkusweis / Werkzutritt Kontrktorenmitrbeiter die ständig oder in regelmäßigen Zeitbständen uf dem BASF Werkgelände tätig werden, müssen genu wie BASF Mitrbeiter jährlich wiederkehrend den Unterweisungsnchweis mit dem E-Lerning Progrmm Sicherheit Gegen Unfll und Brnd erbringen. Siehe Anhng / Internet Ein persönlicher Werkusweis wird nur in Verbindung mit einem bestndenem E-Lerning Zertifikt usgestellt. Zur jährlichen Verlängerung der Werkzutrittsberechtigung muss rechzeitig eine Kopie des ktuellen E-Lerning Zertifikts eingereicht werden. Auf Verlngen des Auftrgebers muss der Mitrbeiter des Kontrktors den E-Lerning- Test n einem zugewiesen Rechner persönlich erbringen. Bei Kontrktorenmitrbeitern / werkfremden Mitrbeitern, die nur eine temporäre Zutrittsberechtigung benötigen, behlten wir uns vor eine Kenntnisprüfung der erforderlichen Sicherheitsinhlte des Plktes Die wichtigsten Sicherheitsregeln vor Erteilung der Zutrittsberechtigung durchzuführen. Wird der Test nicht bestnden, knn der Zutritt verwehrt werden. Seite 5

6 16. Sicherheitspss Der Nchweis über durchgeführte Unterweisungen, ktuell erforderliche rbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen usw. sowie sonstige Qulifiktionszeugnisse und Vollmchten der Mitrbeiter muss bei entsprechenden Arbeiten bzw. Zutritt zu gefährdeten Bereichen (Lbor-, Appliktions- oder Produktionsräumen, Läger, Anlgen usw.) zu jeder Zeit vor Ort erbrcht werden können. Mitrbeiter von Kontrktoren, die in diesen Bereichen regelmäßig rbeiten, müssen diese Nchweise durch Mitführen eines Sicherheitspss erbringen können. Der elektronische Sicherheitspss der BASF bietet die Möglichkeit sämtliche Dokumente leicht ls pdf-dtei zu speichern. Hierzu finden Sie uch entsprechende Vorlgedokumente uf der BASF Internetseite (siehe Punkt 33, Internet Link). 17. Ptensystem für Kontrktoren Die BASF Cotings Stndorte benennen für Kontrktoren, die regelmäßig im größeren Umfng werkweite Leistungen für verschiedene Auftrgsverntwortliche erbringen, einen uftrgsübergreifenden BASF Pten. e nch Stndortgröße und Auftrgsvolumen wird die Ptenfunktion stndortweit; gewerkspezifisch oder für einen einzelnen Kontrktor festgelegt. Der BASF-Pte ist insbesondere der zentrle unbhängige Ansprechprtner für den Kontrktor und für lle BASF- Stellen wie z. B. Qulität, Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Der BASF-Pte ist nicht utomtisch uftrgsverntwortlich, ht ber gegenüber dem Kontrktor zu diesen Themen ein fchliches Weisungsrecht. Ihren jeweiligen Pten können Sie beim technischem Einkuf, dem Auftrgsverntwortlichen oder dem SiGeKo erfrgen. 18. Unfll- und Schdensmeldungen Bei Unfll- und Schdensereignissen sind die in der Stndortordnung beschriebenen Sofortmßnhmen zu ergreifen. Alle Ereignisse (Unfälle, Umweltereignisse, Schschäden usw.) sind unverzüglich dem Auftrgsverntwortlichen zur internen Erfssung in ds Ereignismeldesystem (EMS) zu melden. Eine Kopie der Unfllnzeige und die Anzhl der Ausflltge müssen der BASF Cotings GmbH -Arbeitsschutz übermittelt werden. Vertreter des Kontrktors und ggf. der Verunfllte hben sich n den Unflluntersuchungen zu beteiligen. 19. Arbeiten n Anlgen und Nutzung von Einrichtungen Für Arbeiten n Betriebsmitteln (z. B. Gebäuden, Anlgen, Mschinen usw.) bedrf es grundsätzlich der Genehmigung des Auftrggebers; gleiches gilt uch für die Nutzung und ds Bedienen von Geräten, Einrichtungen und Anlgen. 20. Arbeitszeit Alle Arbeiten sind werktgs während der Tgesrbeitszeit durchzuführen (7:00 Uhr bis 15:30 Uhr). Werden Abweichungen und Mehrrbeiten us betrieblichen Gründen erforderlich, sind diese mit dem Auftrgsverntwortlichen bzustimmen. Ncht- (22:00-06:00 Uhr), Smstg-, Sonn- und Feiertgsrbeiten müssen durch den Auftrgsverntwortlichem vorb beim Wchdienst für die Werkzutrittsberechtigung ngemeldet werden. Ansonsten wird kein Werkzutritt gewährt! Die Anmeldung ist uch für Kontrktorenmitrbeiter erforderlich, wenn sie ußerhlb ihrer uf dem Werkusweis hinterlegten Zutrittszeiten ds Werk betreten wollen. 21. Arbeitsmittel Eingebrchte Arbeitsmittel, wie z. B. Mschinen, Werkzeuge, Fhrzeuge usw., müssen sich in einem sicherheitstechnisch einwndfreien Zustnd befinden und für den Einstz (z. B. Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen) geeignet sein. Die eingesetzten Arbeitsmittel sind kontrktorenspezifisch zu kennzeichnen. An Gerüsten muss eine eindeutige Sperrkennzeichnung oder ein Freigbeschein ngebrcht sein. Kontrktoren müssen Nchweise über ihre uf ds Werkgelände eingeführten Mterilien und Arbeitsmittel führen. Hiermit sind huptsächlich BASF-Produkte, Produkte die uch von der BASF Cotings GmbH eingesetzt werden und Gegenstände, die von llgemeinem Interesse sind, mit einem Wert > 100 Euro gemeint. Entsprechende Listen sind usgefüllt vor Werkeinfhrt dem Wchdienst zu übergeben. Der Wchdienst ist verpflichtet entsprechende Kontrollen durchzuführen. Seite 6

7 22. Arbeitskleidung und Persönliche Schutzusrüstung Die notwendige und geeignete persönliche Schutzusrüstung muss seitens des Kontrktors zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss die Arbeitskleidung den Anforderungen der Tätigkeiten und des Arbeitspltzes entsprechen. Die entsprechenden Rechtsvorschriften, Normen und BG-Regeln einschließlich der Unfllverhütungsvorschriften sind hierbei zu bechten. Kontminierte Kleidung muss sofort gewechselt und einer geeigneten Reinigung oder fchlichen Entsorgung zugeführt werden. Hinweis: Zhlreiche Betriebsteile sind n den jeweiligen BASF-Stndorten ls explosionsgefährdeter Bereich ( EX- Bereich ) usgewiesen. Bei der Auswhl der geeigneten Arbeitsschutzkleidung für Arbeiten in diesen Bereichen müssen zusätzlich die Vorgben der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2153) Vermeidung von Zündgefhren infolge elektrosttischer Aufldung bechtet werden. Beim Betreten dieser Bereiche ist entsprechende Arbeitsschutzkleidung zu trgen. Alterntiv knn uch nch DIN EN zertifizierte Kleidung getrgen werden. In Teilbereichen müssen us qulitäts-, produktionstechnischen Gründen drüber hinusgehende Anforderungen n die jeweilige Schutzusrüstung hinsichtlich einer etwigen Produktkontmintion durch Fsern, Silikon usw. erfüllt werden, die im Einzelfll vom Auftrgsverntwortlichen beknnt gegeben werden. Bei Frgen zu diesem Them wenden Sie sich bitte n den Auftrgsverntwortlichen bzw. n den Verntwortlichen der jeweiligen Betriebsleitung des Auftrggebers (siehe uch Kpitel Krterverweidung ). 23. Krtervermeidung Die Herstellung hochwertiger Lcke stellt höchste Anforderungen n die verwendeten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Geringste Verunreinigungen können bei der Appliktion zu Beschichtungsstörungen führen. Ein Grund hierfür können Kontmintionen durch oberflächenstörende, z. B. silikonhltige Hilfs-, Betriebsstoffe oder Betriebsmittel sowie persönliche Schutzusrüstung sein. Bei Arbeiten, bei denen die Möglichkeit eines indirekten oder direkten Produktkontktes besteht, ht sich der Kontrktor hinsichtlich der Freigbe seiner eingesetzten Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe oder Betriebsmittel mit dem Auftrgsverntwortlichen bzustimmen. (Siehe hierzu uch den Flyer: Gib Krtern keine Chnce ). 24. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Mitrbeiter von Kontrktoren, die in Lbor- und Produktionsbetrieben rbeiten, können nur eingesetzt werden, wenn sie vor Arbeitsufnhme durch einen hierzu von der Berufsgenossenschft ermächtigten Fchrzt für Arbeitsmedizin nch folgenden speziellen berufsgenossenschftlichen rbeitsmedizinischen Vorschriften untersucht worden sind und dbei die Eignung bescheinigt wurde nch: n G23 Atemwegserkrnkungen n G24 Huterkrnkungen n G27 Isocynte n G29 Benzolhomologe Drüber hinus müssen für bestimmte Tätigkeiten ggf. weitere rbeitsmedizinische Untersuchungen vorliegen, z. B. nch n G 20 Lärm wenn in Lärmbereichen über 85 dba gerbeitet werden muss, n G 26 Atemschutz wenn unter Atemschutz gerbeitet werden muss, n G 99 Suerstoffreduzierter Bereich wenn in unserem Hochregllger MS G 201 gerbeitet werden muss. Die us den Untersuchungen resultierende Eignung ist uf Verlngen nchzuweisen (siehe Kpitel Sicherheitspss ). Weitere ggf. notwendige Untersuchungen, ergeben sich us der Gefährdungsbeurteilung. Bei Rückfrgen zu rbeitsmedizinischen Untersuchungen steht den Mitrbeitern des Kontrktors der werkärztliche Dienst unter der Tel.-Nr / zur Verfügung. Seite 7

8 25. Abfälle und Wertstoffe Die Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen, die im Eigentum der BASF Cotings GmbH stehen, wird durch die entsprechende Fchbteilung des Auftrggebers orgnisiert. Ausnhmen müssen vom Auftrggeber schriftlich genehmigt werden. Für die Entsorgung obiger Stoffe im Eigentum des Kontrktors trägt dieser uch die Kosten und Verntwortung der Entsorgung. Der Kontrktor muss uf Verlngen der BASF Cotings GmbH die entsprechenden Belege für die ordnungsgemäße Entsorgung vorlegen. 26. Gefhrstoffe Ds Lgern, Umfüllen und der Einstz von Gefhrstoffen (z. B. Treibstoff, Gs, Reinigungsmittel usw.) ist Kontrktoren uf den BASF-Werkgeländen nur mit usdrücklicher vorheriger Zustimmung durch die Fchbteilungen der Stndorte erlubt. 27. Verschwiegenheitspflicht Der Kontrktor ht seine Mitrbeiter hinsichtlich BASF interner Vorgänge zur Verschwiegenheit zu verpflichten. 28. Bustelleneinrichtungen und Kontrktorenunterkünfte Kontrktoren hben ihre Bu- und Montgeplätze sowie lle zugehörigen Einrichtungen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften einzurichten und zu unterhlten; explizit gilt dieses uch für Sozileinrichtungen der Mitrbeiter. Die Aufstellung und ds Erscheinungsbild der Bustelleneinrichtungen werden in Absprche mit den Fchstellen der Stndorte festgelegt. Einrichtungen der Kontrktoren sind durch ein entsprechendes Firmenschild (Nme, Ansprechprtner, Telefonnummer usw.) zu kennzeichnen. Es dürfen nur Bustelleneinrichtungen (z. B. Continer, Schnellbuhllen) in nicht brennbrer Ausführung eingesetzt werden. Werden diese Einrichtungen ufgrund ihrer Nutzung beheizt, müssen Sie über eine entsprechende Isolierung verfügen. Freilgerflächen sind einzuzäunen und zu sichern. Nch Abschluss der Bu- und Montgemßnhmen bzw. nch Abluf der Vertrgslufzeit müssen sämtliche Einrichtungen bgebut und us dem Werk btrnsportiert werden. Die Plätze müssen frei von Mterilresten, Abfällen und Verunreinigungen sein. Der ursprüngliche Zustnd ist wiederherzustellen. Die BASF-Fchbteilungen sind berechtigt, die Einrichtungen jederzeit und unngemeldet zu begehen. (Siehe uch Stndortordnung). 29. Miete und Nebenkosten Bei freigegebener Nutzung von Einrichtungen der BASF Cotings GmbH (Flächen, Gebäude), Energien (Strom, Druckluft, Dmpf) und Wsser/Abwsser behält sich die BASF Cotings GmbH vor, ein nutzungsbhängiges Entgelt dem Kontrktor nch Absprche bzw. Ankündigung in Rechnung zu stellen. Mit Energien muss grundsätzlich sprsm umgegngen werden. 30. Versicherungsschutz Der Kontrktor hftet vorbehltlich gesonderter einzelvertrglicher Regelungen nch den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kontrktor unterhält während der Durchführung des Auftrges sowie für die Zeit der Nchhftung eine Betriebs-, Produkt- und Umwelthftpflichtversicherung uf Bsis mrktüblicher Bedingungen, die die Hftpflichtrisiken des Auftrggebers in Zusmmenhng mit dem Auftrg bdecken. Die Deckungssumme beträgt mindestens EUR ,- für Personen-, Sch- und Vermögensschäden je Versicherungsfll und steht für lle Versicherungsfälle eines hres zweiml zur Verfügung. Der Kontrktor weist den Versicherungsschutz vor Beginn der Arbeiten durch Vorlge einer Versicherungsbestätigung seines Hftpflichtversicherers nch. 31. Kontrktorenbeurteilung Die gesmte Auftrgsbwicklung sowie die Leistungsfähigkeit von Kontrktoren werden nhnd eines Beurteilungssystems regelmäßig usgewertet. Die Leistungskriterien unterteilen sich wie folgt: n Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz n Qulität, n Leistung sowie n Wirtschftlichkeit. Seite 8

9 Sustinbility Regelungen und Vorlgen Auf dem Werkgelände gelten die Bestimmungen der Strßenverkehrsordnung und der Strßenverkehrszulssungsordnung. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Abweichungen sind zusätzlich beschildert. Es werden nur Fhrzeuge ins Werkgelände eingelssen, die unmittelbr für die Leistungserstellung erforderlich sind oder eine Einfhrgenehmigung besitzen. Alle nderen Fhrzeuge sind ußerhlb des Werkgeländes bzustellen. Prkende Fhrzeuge dürfen den Verkehrsfluss nicht behindern, nur uf den zugewiesenen oder gekennzeichneten Prkplätzen bgestellt werden und den Zugng zu Sicherheitseinrichtungen nicht versperren. Prkende Fhrzeuge müssen im Werk hinsichtlich des Benutzers sichtbr gekennzeichnet werden (z.b. Aufkleber/Durchlssschein hinter der Windschutzscheibe usw.) Fhrräder müssen verkehrssicher sein! Die Benutzung von privten Fhrrädern, und krftbetriebenen Zweirädern ist im Werkgelände untersgt. Dienstfhrräder sind durch entsprechende Firmenschilder m Rhmen zu kennzeichnen und unterliegen einer jährlichen Prüfung. Bei Glätte besteht Fhrrdfhrverbot! Fhrrdfhrer müssen einen Fhrrdschutzhelm trgen. 112 Notruf (Brnd, Unfll, Krnkenwgen) Wo geschh es? Ws geschh? Wie viele Verletzte? Welche Verletzung? Wrten uf Rückfrgen! In Sicherheit bringen Personen wrnen Hilflose Personen mitnehmen Im Alrmfll bzw. bei Gebäuderäumungen ist sofort der dem Gebäude zugeordnete Smmelpltz ufzusuchen und die Vollständigkeit festzustellen. Menschenrettung geht vor Brndbekämpfung! 2100 Snitätsstelle / Werkrzt Weitere wichtige Telefonnummern: 3488 Arbeitsschutz 2006 SIGEKO 3675 Wchdienst Tor Wchdienst Tor Werkfeuerwehr BASF Cotings GmbH Arbeitsschutz Inhlt: Elmr Hmmwöhner Ds Ruchen ist nur in besonders durch Rucherlubnisschilder" gekennzeichneten Räumen gestttet. Gefährdungen durch elektromgnetische Felder können nicht usgeschlossen werden. Personen mit beeinflussbren Körperhilfsmitteln müssen sich im Vorfeld melden. Gebäude mit diesen Hinweisschildern verfügen über eine Meldestelle. Der Zugng zum Gebäude drf hier nur nch Anmeldung / Abmeldung mit der entsprechenden Meldekrte n der Meldestelle erfolgen. Für folgende Arbeiten ist eine schriftliche Erlubnis des Betreibers erforderlich. Arbeiten n gefährlichen Anlgen Arbeiten in Behältern, Gruben oder engen oder gefährlichen Räumen Für Feuerrbeiten und für lle Arbeiten mit Zündgefhren in explosionsgefährdeten Bereichen Grundushubrbeiten Bei Behältern, Gebinden und Anlgen, die so oder ähnlich gekennzeichnet sind, bestehen Gefährdungen durch die Inhltsstoffe. Beim Umgng sind die Mßnhmen des jeweiligen Sicherheitsdtenblttes zu bechten. In einem chemischen Betrieb ist persönliche Hygiene der Mitrbeiter von größter Bedeutung. Essen und Trinken ist nur in den dfür vorgesehenen Räumen erlubt. Beschmutzte Arbeitskleidung muss rechtzeitig gewechselt werden. Kleidung, die mit Chemiklien in Berührung gekommen ist, muss sofort gewechselt werden. Auslufschäden und sonstige Umweltschäden sind der Werkfeuerwehr (Notfll 112 sonst Tel. 3228) sofort zu melden. Die Schdensusbreitung ist durch geeignete Mßnhmen (Gully bdecken) zu begrenzen. eder muss sich vor dem Betreten von Betrieben erkundigen, ob die Räume durch utomtische Löschnlgen geschützt sind. An den Zugngstüren sind entsprechende gelbe Hinweisschilder ngebrcht. Bei Ertönen der Sirene oder Hupe ist ds Gebäude sofort zu verlssen, es besteht kute Lebensgefhr. Nch Abluf der Vorwrnzeit, in der Regel 30 Sekunden, schließen die Türen und Fenster utomtisch, die Türen werden nicht verriegelt und lssen sich jederzeit noch von Hnd öffnen. Anschließend werden die Räume zur Brndbekämpfung mit Kohlendioxid geflutet. Ds Eintmen von erhöhten Kohlendioxidkonzentrtionen ht direkte Auswirkungen uf den menschlichen Orgnismus, und führt nch kürzester Zeit zum Erstickungstod. Arbeiten, bei denen ein Verlssen der Räume nicht innerhlb der Vorwrnzeit gewährleistet ist, z.b. Befhren von Behältern, Arbeiten uf Gerüsten, Hubgeräten usw., dürfen erst begonnen werden, wenn die utomtische CO2-Löschung durch die entsprechende Fchbteilung ußer Betrieb genommen worden ist. Aus diesem Grund dürfen uch keine Notusgngstüren, Fluchtwege, Treppen, sonstige Zu-/Ausgänge gesperrt bzw. deren utomtische Schließung ußer Krft gesetzt werden. Der Anlgenteil ist in einem gefährlichen Zustnd (z. B. hohe oder tiefe Tempertur, Über- oder Unterdruck) Bei den Arbeiten müssen Schutzvorrichtungen / Anlgenteile ußer Funktion gesetzt werden Für die Arbeiten muß die Anlge elektrisch freigeschltet werden In Betrieben oder Betriebsteilen, die mit dem dreieckigen Wrnschild mit der Aufschrift EX (Wrnung vor explosionsfähiger Atmosphäre) n den Eingngstüren entsprechend gekennzeichnet sind bzw. in deren Gebäudeumfeld, müssen zusätzliche Vorschriften und Verhltensregeln bechtet werden. Diese Bereiche dürfen nur mit Sicherheitsschuhen mit ntisttischer Sohle (mindestens EN 345 S1) betreten werden. Besucher dürfen nstelle von Sicherheitsschuhen uch festes Schuhwerk mit elektrosttischem Ableitstreifen trgen. Die Funktion des Ableitstreifens muß nch Anlegen mit dem Testgerät geprüft werden. In Ex-gefährdeten Bereichen ist es jedem grundsätzlich untersgt Geräte mitzuführen oder zu benutzen, die zur Zündquelle werden können, z. B. nicht Exgeschützte Krftfhrzeuge, Trnsportfhrzeuge, Funksprechgeräte, Werkzeuge, Mobiltelefon, Tschenlmpen, Kleingeräte wie Tschenrechner, Feuerzeuge, Streichhölzer usw. eder, der in Ex-gefährdeten Bereichen Feuerrbeiten oder ndere Arbeiten mit Zündgefhren durchführen will, drf mit diesen Arbeiten erst dnn beginnen, wenn er im Besitz eines entsprechenden Erlubnisscheines ist. Die Arbeiten umfssen ds Einsteigen in Behälter, Silos, enge Räume, Knlistionsschächte usw. Durch die Arbeiten knn die utomtische Löschnlge usgelöst werden Der Arbeitspltz knn nicht innerhlb der Vorwrnzeit der Löschnlge verlssen werden Bei den Arbeiten wird mit offener Flmme (Feuerrbeiten) gerbeitet (z. B. flexen, schweißen, schneiden, löten, betreiben von Gsbrennern usw.) Die Arbeiten werden in explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt und es können Zündfunken oder Erwärmung entstehen Es werden Grundushubrbeiten usgeführt (z. B. Erdushubrbeiten, Bohren und Eintreiben von Gegenständen mit mehr ls 30 cm Tiefe) Durch die Arbeiten können sich die Mitrbeiter/Firmen gegenseitig gefährden. Rücksprche mit den Verntwortlichen bzw. Fchbteilungen nehmen. (Betriebsnweisungen sind nicht bei Fremdfirmenmitrbeitern nwendbr) Checkliste Zum Erkennen Von Gefährlichen Arbeiten EH Bewertet wird über ein Punktesystem, us dem sich dnn folgende Leistungsktegorien ergeben. A-Liefernt: Die Leistungserstellung sowie die Art der Durchführung entsprechen den Vereinbrungen und den Erwrtungen der BASF Cotings GmbH. Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmßnhmen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen voll und gnz. B-Liefernt: Die Leistungserstellung sowie die Art der Durchführung entsprechen nicht in vollem Umfng den Vereinbrungen und den Erwrtungen der BASF Cotings GmbH. Bei Bedrf werden dem Liefernten diese Ergebnisse zur Optimierung der Leistungserstellung mitgeteilt. Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmßnhmen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Geringfügige Mängel wurden unverzüglich und duerhft bgestellt. C-Liefernt: Die Leistungserstellung sowie die Art der Durchführung entsprechen nicht den Vereinbrungen und den Erwrtungen der BASF Cotings GmbH. Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmßnhmen entsprechen nur teilweise oder nicht den gesetzlichen Anforderungen. Vertrgsprtner mit einer C-Liefernten-Bewertung sind duerhft nicht die geeigneten Vertrgsprtner der BASF Cotings GmbH. BASF Cotings GmbH Stndort: Münster Die wichtigsten Sicherheitsregeln 32. Anlgen n Kontrktoren Zertifizierungmtrix n Gewerkspezifische Kontrktoren Zertifizierungsliste n Kontrktor-Selbsterklärung n Allgemeinen Einkufsbedingungen der BASF SE und mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschlnd n Plkt Die wichtigsten Sicherheitsregeln n Unterweisungsnchweis n Muster Vorlge vom Erlubnisscheinsystem n Checkliste zum Erkennen von gefährlichen Arbeiten n Informtionen für Kontrktoren EDV Progrmm Sicherheit - gegen Unfll und Brnd (E-Lerning) n Informtionen zur Einführung des Sicherheitspsses für Kontrktorenmitrbeiter n Mteril- Mschinen- Werkzeugliste n Vollmchten und Beuftrgungen n Einweisungsprotokoll für Kontrktoren n Kontrktorenerklärung Subkontrktorennmeldung BASF Cotings GmbH Im gesmten Werkbereich besteht Ruchverbot; uch in Fhrzeugen. Checkliste zum Erkennen von gefährlichen Arbeiten Ein Kontkt mit bzw. Freisetzung von Stoffen mit gefährlichen Eigenschften ist möglich (z. B. giftig, ätzend, brndfördernd, leicht entzündlich, erstickend, rdioktiv, umweltgefährdend) Bei den Arbeiten werden Prmeter verstellt. (z. B. Druckluft, Mschineneinstellungen, elektronische Werte, Tempertur usw.) (z. B. Feuerrbeiten, Betrieb nicht explosionsgeschützter elektrischer Geräte, Arbeiten, bei denen Funken oder Erwärmung durch Bohren, Stemmen, uftreten knn) Bei den Arbeiten besteht eine Absturzgefhr bzw. ds Versinken in Untergründe (z. B. Wsser usw.) Diese Checkliste knn nicht lle verschiedenen Arbeiten mit besonderen Gefhren ufzeigen! Bei umfngreichen Arbeiten oder Sondermßnhmen sollte mn deshlb vorsichtshlber bei Unklrheiten Wenn keine Gefährdungen ermittelt wurden, knn diese Arbeit ohne Erlubnisschein usgeführt werden! Für diese Arbeiten ist ein Erlubnisschein für Arbeiten mit besonderen Gefhren erforderlich. Ein Erlubnisschein ist nicht erforderlich, wenn für diese regelmäßig wiederkehrende Arbeit eine ktuelle Betriebsnweisung vorliegt. Die verschiedenen Gefährdungen wurden berücksichtigt und entsprechende Mßnhmen festgelegt. Die Mitrbeiter wurden über die jeweiligen Gefhren regelmäßig unterwiesen. Diese regelmäßig wiederkehrende Arbeit knn unter Bechtung der Betriebsnweisung usgeführt werden! 33. Internet Link Dieses Kontrktorenmngement, ds E-Lerning Progrmm Sicher -Gegen Unfll und Brnd, sowie lle weiteren individuellen Anlgen für die verschiedenen Stndorte finden Sie uch im Internet. Dort können Sie diese berbeiten und uch herunterlden. Seite 9

10 BASF Cotings GmbH Kontrktoren Zertifizierungsmtrix Sehr hoch Befhrungen, Arbeiten mit Absturzgefhr, Feuerrbeiten Anschlgen von Lsten, offener Umgng mit Gefhrstoff, Strhlrbeiten, Atemschutz, mittel Arbeiten und Bedienen von Mschinen und Fhrzeugen Elektrorbeiten,. niedrig Überwchungs-, Kontroll-, Mess-, Prüftätigkeiten einfche hndwerkliche Arbeiten (Tpezieren, Lckieren, Reinigen),.. Gefährdungspotenzil der zu erbringenden Leistung Gefährdungspotenzil m Ort der Leistungserbringung niedrig Arbeiten uf Freiflächen mit Abstnd zu Gebäuden und Anlgen mittel Arbeiten in und n Verwltungsgebäuden, Rohbuten, stillgelegten technischen Gebäuden und Anlgen sehr hoch Arbeiten in und n in Betrieb, in Nutzung befindlichen Anlgen, wie Lbor-, Appliktions-, Technik-, Lger- und Produktionsräumen so wie Arbeiten n Freinlgen und uf Freiflächen im Umfeld von gefährlichen Anlgen Sicherheits Certifikt Contrktore (SCC**) > 35 MA und Einstz von Subunternehmern Sicherheits Certifikt Contrktore (SCC*) < 35 MA und ohne Einstz von Subunternehmern Sicherheits Certifikt für Personldienstleister (SCP), Arbeitsschutz-Mngement-Systeme (AMS), BASF Systemudit Kontrktor-Selbsterklärung (Grundvorussetzung für die Vergbe von Aufträgen n Kontrktoren) Kontrktoren Zertifizierungmtrix EH

11 BASF Cotings GmbH Gewerkspezifische Mindest-Zertifizierungs-Anforderungen Anlgenbu /Wrtung Anlgeninstndhltung AMS SCC Anlgeninstndhltung / Wrtung EX Anlgen KSE AMS Anlgeninstndhltung / Wrtung nicht EX KSE AMS Anlgenrückbu und Verschrottung AMS SCC Aufzüge, Fhrtreppen KSE AMS Fernmeldeleitungsnlgen, EDV Instlltion KSE AMS Feuerfestbu AMS SCC Feuerlöschnlgen und geräte AMS SCC Grntie und Herstellerrbeiten n Mschinen KSE Hochspnnungsnlgen SCC Industriereinigung "Menpower" AMS SCC Industriereinigung technologische Industriedienstleistungen AMS SCC Isolier- und Dämmrbeiten n Anlgen AMS SCC Lboreinrichtung KSE PLT Montge AMS SCC Rohrleitungsbu KSE AMS SCC Schwermontge AMS Sthl-, Anlgenburbeiten AMS Hochbu Abbruchrbeiten AMS Abdichtungsrbeiten n Gebäuden KSE AMS Bustelleneinrichtung KSE Beton- und Sthlbetonrbeiten KSE AMS Blitzschutz- und Erdungsnlgen AMS Bodenbelgsrbeiten KSE AMS SCC Dchbdichtungsrbeiten KSE AMS Dchdeckungsrbeiten KSE AMS SCC Dämmrbeiten Fssde KSE AMS SCC Empfngsntennennlgen KSE Estrichrbeiten KSE AMS SCC Fenster-/ Fssdenbu KSE AMS Fliesen- und Plttenrbeiten KSE AMS Gs-, Wsserinst., Abwsser KSE AMS Gerüstrbeiten AMS Heizungsbu KSE AMS Hochbu Murerrbeiten KSE AMS Kältetechnik KSE AMS Klempnerrbeiten KSE AMS Korrosionsschutzrbeiten KSE AMS Krnrbeiten KSE AMS Lüftung-, Klimnlgenbu AMS SCC Ntur- und Betonwerksteinrbeiten KSE Niederspnnungsnlgen AMS SCC PLT Montge AMS SCC Putz- und Stuckrbeiten KSE Rumlufttechn. Anlgen und Geräte KSE AMS Rolllden- und Sonnenschutzrbeiten KSE AMS Sprechnlgen / Elektrokust. Anlgen KSE AMS Sthlburbeiten Hochbu KSE AMS Tpezier-, Mler- und Lckierrbeiten KSE AMS Tischlerrbeiten KSE AMS Trockenburbeiten KSE AMS Verglsungsrbeiten KSE Zimmer- und Holzburbeiten KSE AMS Tiefbu Abscheider und Kleinklärnlgen KSE AMS Brunnen- und Aufschlussbohrungen AMS Erdrbeiten Tiefbu AMS Lndschftsburbeiten Pflnzen KSE AMS Pflsterrbeiten KSE AMS Ver-/ Entsorgungsleitungen Gs, Wsser, Abwsser Strom Telefon AMS Verbu-, Rmm- und Einpressrbeiten AMS Wsserhltungsrbeiten, Dränrbeiten KSE AMS Sonstiges Bewchung/ Security SCC Entsorger SCC Gebäudereinigung Gls-, Fssdenreinigung AMS SCC Gebäudereinigung Unterhltsreinigung AMS SCC Kntinenleistung KSE Personldienstleister SCP Unterhlt von Strßen, Wegen, Plätzen KSE AMS Vernstltungsservice KSE Die ktuelle Liste finden Sie im Internet unter: de/content/sustinbility/re gelungen-und-vorlgen SCC AMS KSE Sicherheits Certifikt Contrktore (SCC**) uneingeschränktes Zertifikt (>35 MA und Einstz von Subunternehmern) Sicherheits Certifikt Contrktore (SCC*) eingeschränktes Zertifikt (< 35 MA und ohne Einstz von Subunternehmern) Sicherheits Certifikt für Personldienstleister (SCP), Arbeitsschutz-Mngement-Systeme (AMS), BASF Systemudit Kontrktor-Selbsterklärung (Grundvorussetzung für die Vergbe von Aufträgen n Kontrktoren) Nur für Werkrhmen- / Serviceverträge Gewerkspezifische Kontrktoren Zertifizierungsliste EH03

12 BASF Cotings GmbH Kontrktor-Selbsterklärung Kontrktornschrift : Firm: Brnche / Gewerk: Ansprechprtner: PLZ/Ort: Strße: Telefon: Fx: E-Mil: Legen Sie diese usgefüllte und unterschriebene Seite Ihrer Auftrgsbestätigung bei. Kontrktor-Selbsterklärung Ds Unternehmen verfügt über ein Sicherheits-, Gesundheits- und j nein Umweltschutz-Konzept, ds die Orgnistion, die Regelung der Verntwortung und die Aufgben beschreibt (Orgnigrmm). Die Unternehmensleitung fordert die gleiche SGU-Leistung von ihren j nein Subunternehmern. Dies wird vertrglich festgehlten, geprüft und dokumentiert. j nein Ds Unternehmen ht eine Sicherheitsfchkrft gem. ASiG bestellt. j nein Ds Unternehmen ht einen Betriebsrzt gem. ASiG bestellt. j nein Ds Unternehmen verfügt über Ersthelfer gem. BGV A1 26. j nein Ds Unternehmen ht Gefährdungsbeurteilungen nch BetrSichV 3 j nein und ArbSchG 5 und 6 durchgeführt, dokumentiert und entsprechende Mßnhmen getroffen. Ds Unternehmen überprüft die fchliche und gesundheitliche j nein Qulifiktion seiner Mitrbeiter und stellt diese durch geeignete Mßnhmen sicher. Alle Mitrbeiter werden gem. ArbSchG 12 regelmäßig unterwiesen. j nein Die Unterweisungen werden dokumentiert. j nein Die Arbeitsstätten/-plätze werden regelmäßig durch die Vorgesetzten j nein begngen. Die Begehungen werden dokumentiert. Alle Unfllereignisse werden untersucht und dokumentiert. j nein Arbeitsmittel werden gem. den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig geprüft. j nein Zusätzlich für Betriebe mit mehr ls 20 Beschäftigten: Es gibt einen Arbeitsschutzusschuss (ASA) gem. ASiG 11 j nein Sicherheitsbeuftrgte nch BGV A1 20 sind bennnt j nein Die Richtigkeit der vorgennnten Angben wird hier bestätigt: Ort/Dtum: Unterschrift: Kontrktor-Selbsterklärung EH

13 Allgemeine Einkufsbedingungen der BASF SE und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschlnd 1 von 4 April Allgemeines 1.1 Diese Einkufsbedingungen sind Bestndteil ller (uch künftiger) Verträge über die Lieferung von Wren oder die Erbringung von Leistungen zwischen dem Wrenliefernten bzw. Leistungserbringer (nchfolgend Auftrgnehmer ) und der BASF SE bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschlnd (nchfolgend Auftrggeber ), sofern und soweit nicht im einzelnen Vertrg etws nderes vereinbrt ist. Geschäftsbedingungen des Auftrgnehmers gelten nur, wenn und soweit der Auftrggeber sich schriftlich und unter usdrücklicher Bezugnhme uf die Geschäftsbedingungen des Auftrgnehmers mit diesen einverstnden erklärt. Insbesondere stellt die bloße Bezugnhme uf ein Schreiben des Auftrgnehmers, ds seine Geschäftsbedingungen enthält oder uf solche verweist, kein Einverständnis des Auftrggebers mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen dr. 1.2 Diese Einkufsbedingungen gelten uch dnn, wenn der Auftrggeber in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Einkufsbedingungen bweichender Geschäftsbedingungen des Auftrgnehmers die Lieferung / Leistung vorbehltlos nnimmt. 2. Angebot 2.1 Angebote und Kostenvornschläge des Auftrgnehmers erfolgen unentgeltlich und begründen für den Auftrggeber keine Verpflichtungen. 2.2 Der Auftrgnehmer wird in seinem Angebot uf eventuelle Abweichungen gegenüber der Anfrge des Auftrggebers usdrücklich hinweisen und dem Auftrggeber Lösungen, die im Vergleich zur Anfrge technisch oder wirtschftlich günstiger sind, zusätzlich nbieten. 3. Liefertermin, Teillieferungen / Teilleistungen 3.1 Der Auftrgnehmer ht die für die Lieferungen und Leistungen vereinbrten Termine einzuhlten. Für die Einhltung des Liefertermins im Flle von Wrenlieferungen ist die Übergbe der mngelfreien Wre n den Auftrggeber zu gewöhnlichen Geschäftszeiten mit den erforderlichen Versndppieren n dem in der Bestellung bennnten Ort (nchfolgend Lieferort ) mßgebend. Flls zwischen dem Auftrgnehmer und dem Auftrggeber eine Lieferung mit Montge / Service vereinbrt worden ist, ist die Übergbe der mngelfreien Wre nch ordnungsgemäßer Ausführung der Montge / Service für die Rechtzeitigkeit der Lieferung mßgeblich. Soweit eine Abnhme gesetzlich vorgesehen oder vertrglich vereinbrt ist, ist der Zeitpunkt der Abnhme mßgeblich. Vorzeitige Lieferungen / Leistungen oder Teillieferungen / Teilleistungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftrggebers. 3.2 Erkennt der Auftrgnehmer, dss er seine vertrglichen Verpflichtungen gnz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen knn, ht er den Auftrggeber drüber unverzüglich unter Angbe der Gründe und der vorussichtlichen Duer der Verzögerung schriftlich zu unterrichten. Die vorbehltlose Annhme einer verspäteten (Teil-)Lieferung / (Teil-)Leistung stellt keinen Verzicht des Auftrggebers uf Rechte im Hinblick uf die nicht rechtzeitige (Teil-)Lieferung / (Teil-)Leistung dr. 3.3 Der Auftrgnehmer ist verpflichtet, die zur Ausführung der Bestellung von dem Auftrggeber gegebenenflls beizustellenden Unterlgen rechtzeitig nzufordern. 4. Nchhltigkeit 4.1 Der Auftrggeber richtet sich m Leitbild der nchhltigen Entwicklung us und bechtet interntionl nerknnte, grundlegende Stndrds für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, Arbeits- und Menschenrechte sowie für eine verntwortungsvolle Unternehmensführung (nchfolgend ESG- Stndrds ). Der Auftrggeber ht sein Verständnis der ESG- Stndrds im Verhltenskodex für Liefernten beschrieben ( Der Auftrggeber erwrtet vom Auftrgnehmer die Einhltung der ESG- Stndrds. Außerdem fordert der Auftrggeber den Auftrgnehmer uf, seine Sub- und Nchunternehmen zur Einhltung entsprechender Stndrds nzuhlten. Der Auftrggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftrggeber beuftrgte Dritte die Einhltung der ESG-Stndrds zu überprüfen. 4.2 Der Auftrgnehmer ht bei Durchführung des Vertrges die in der Bestellung des Auftrggebers konkretisierten Vorgben zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz zu erfüllen. 5. Qulität 5.1 Der Auftrgnehmer wird eine wirksme Qulitätssicherung durchführen, ufrechterhlten und dem Auftrggeber nch Aufforderung nchweisen. Der Auftrgnehmer wird uf Verlngen des Auftrggebers ein Qulitätsmngement-System gemäß ISO 9000 ff. oder gleichwertiger Art nwenden. Der Auftrggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftrggeber beuftrgte Dritte dieses Qulitätssicherungssystem zu überprüfen. 5.2 Änderungen des Liefer- oder Leistungsgegenstndes bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigbe des Auftrggebers. 6. Prüfungen während der Vertrgsdurchführung 6.1 Der Auftrggeber ht ds Recht, die Vertrgsusführung durch den Auftrgnehmer zu überprüfen. Der Auftrggeber ist berechtigt, zu diesem Zweck während der üblichen Betriebszeit nch vorheriger Anmeldung ds Werk des Auftrgnehmers zu betreten und die für die Vertrgsdurchführung mßgeblichen Einrichtungen und Anlgen zu besichtigen. Der Auftrgnehmer und der Auftrggeber trgen jeweils die ihnen durch die Prüfung entstehenden Aufwendungen. 6.2 Die vertrglichen oder gesetzlichen Rechte des Auftrggebers werden durch solche Prüfungen nicht berührt. 7. Einstz von Subunternehmen Der Einstz von Dritten zur Vertrgserfüllung (insbesondere Subunternehmen jeglichen Grdes) bzw. deren Austusch bedrf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftrggebers. Ist seitens des Auftrgnehmers von vornherein der Einstz von Dritten bei der Vertrgserfüllung bebsichtigt, ht der Auftrgnehmer dies dem Auftrggeber bereits in seinem Angebot mitzuteilen. 8. Versnd, Verpckung, Gefhrübergng 8.1 Die Lieferung von Wren ht, sofern nichts nderes vereinbrt ist, DAP (Incoterms 2010) n den Lieferort zu erfolgen. Der Lieferung sind, sofern nichts nderes vereinbrt ist, der Lieferschein in zweifcher Ausführung, Pckzettel, Reinigungstteste und Prüfzertifikte gemäß den vereinbrten Spezifiktionen und ndere erforderliche Dokumente beizufügen. In llen Versndunterlgen und bei verpckter Wre uf der äußeren Verpckung sind soweit beknnt Bestellnummer, Brutto- und Nettogewicht, Anzhl der Pckstücke und Art der Verpckung (Einweg / Mehrweg), Fertigstellungsdtum sowie Lieferort (Abldestelle) und Wrenempfänger und bei Projekten obnummer sowie Aufstellungsbu vollständig ufzuführen. 8.2 Bei Drittlndslieferungen (Importe) ist in den Versndppieren zu vermerken, ob es sich um verzollte oder unverzollte Wren hndelt. Bei unverzollten Wren ht der Auftrgnehmer dem Auftrggeber folgende Verzollungsunterlgen vorzulegen: Versndbegleitdokumente (z.b. T 1), Frchtppiere, Zoll- oder Hndelsrechnung, Präferenznchweise wie Form A, EUR.1, A.TR., Ursprungszertifikt / -zeugnis und gegebenenflls weitere für die Verzollung notwendige Dokumente. Der Auftrgnehmer stellt sicher, dss die Informtionen für ds Allgemeine Einkufsbedingungen der BASF SE und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschlnd April 2012 (uch r die nten d der Sitz in oweit rt ist. wenn unter ungen rklärt. reiben nthält des ungen n der iesen ungen ltlos hmers geber tuelle ebers n, die stiger und Einist die er zu sndlgend hmer ervice Wre ce für eine rt ist, Liefengen lichen tzeitig üglich er der ltlose istung inblick r. g der nflls ltigen rund- - und eine ESG- ESGrieben ( Der Auftrggeber erwrtet vom Auftrgnehmer die Einhltung der ESG- Stndrds. Außerdem fordert der Auftrggeber den Auftrgnehmer uf, seine Sub- und Nchunternehmen zur Einhltung entsprechender Stndrds nzuhlten. Der Auftrggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftrggeber beuftrgte Dritte die Einhltung der ESG-Stndrds zu überprüfen. 4.2 Der Auftrgnehmer ht bei Durchführung des Vertrges die in der Bestellung des Auftrggebers konkretisierten Vorgben zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz zu erfüllen. 5. Qulität 5.1 Der Auftrgnehmer wird eine wirksme Qulitätssicherung durchführen, ufrechterhlten und dem Auftrggeber nch Aufforderung nchweisen. Der Auftrgnehmer wird uf Verlngen des Auftrggebers ein Qulitätsmngement-System gemäß ISO 9000 ff. oder gleichwertiger Art nwenden. Der Auftrggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftrggeber beuftrgte Dritte dieses Qulitätssicherungssystem zu überprüfen. 5.2 Änderungen des Liefer- oder Leistungsgegenstndes bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigbe des Auftrggebers. 6. Prüfungen während der Vertrgsdurchführung 6.1 Der Auftrggeber ht ds Recht, die Vertrgsusführung durch den Auftrgnehmer zu überprüfen. Der Auftrggeber ist berechtigt, zu diesem Zweck während der üblichen Betriebszeit nch vorheriger Anmeldung ds Werk des Auftrgnehmers zu betreten und die für die Vertrgsdurchführung mßgeblichen Einrichtungen und Anlgen zu besichtigen. Der Auftrgnehmer und der Auftrggeber trgen jeweils die ihnen durch die Prüfung entstehenden Aufwendungen. 6.2 Die vertrglichen oder gesetzlichen Rechte des Auftrggebers werden durch solche Prüfungen nicht berührt. 7. Einstz von Subunternehmen Der Einstz von Dritten zur Vertrgserfüllung (insbesondere Subunternehmen jeglichen Grdes) bzw. deren Austusch bedrf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftrggebers. Ist seitens des Auftrgnehmers von vornherein der Einstz von Dritten bei der Vertrgserfüllung bebsichtigt, ht der Auftrgnehmer dies dem Auftrggeber bereits in seinem Angebot mitzuteilen. 8. Versnd, Verpckung, Gefhrübergng 8.1 Die Lieferung von Wren ht, sofern nichts nderes vereinbrt ist, DAP (Incoterms 2010) n den Lieferort zu erfolgen. Der Lieferung sind, sofern nichts nderes vereinbrt ist, der Lieferschein in zweifcher Ausführung, Pckzettel, Reinigungstteste und Prüfzertifikte gemäß den vereinbrten Spezifiktionen und ndere erforderliche Dokumente beizufügen. In llen Versndunterlgen und bei verpckter Wre uf der äußeren Verpckung sind soweit beknnt Bestellnummer, Brutto- und Nettogewicht, Anzhl der Pckstücke und Art der Verpckung (Einweg / Mehrweg), Fertigstellungsdtum sowie Lieferort (Abldestelle) und Wrenempfänger und bei Projekten obnummer sowie Aufstellungsbu vollständig ufzuführen. 8.2 Bei Drittlndslieferungen (Importe) ist in den Versndppieren zu vermerken, ob es sich um verzollte oder unverzollte Wren hndelt. Bei unverzollten Wren ht der Auftrgnehmer dem Auftrggeber folgende Verzollungsunterlgen vorzulegen: Versndbegleitdokumente (z.b. T 1), Frchtppiere, Zoll- oder Hndelsrechnung, Präferenznchweise wie Form A, EUR.1, A.TR., Ursprungszertifikt / -zeugnis und gegebenenflls weitere für die Verzollung notwendige Dokumente. Der Auftrgnehmer stellt sicher, dss die Informtionen für ds Allgemeine Einkufsbedingungen der BASF SE und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschlnd 2 von 4 April 2012 zollrechtliche Vornmeldeverfhren vollständig, richtig und rechtzeitig bei der zur Abgbe der Vornmeldung verpflichteten Stelle vorliegen. Bei verzollter Wre ist in den Frchtppieren der Verzollungsnchweis (z.b. ATC-Nummer, Steuerbescheid-Nummer) zu vermerken. 8.3 Der Auftrgnehmer ist verpflichtet, den Auftrggeber über etwige Genehmigungspflichten bei (Re-)Exporten gemäß den jeweiligen ntionlen Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslnds der Wren und Dienstleistungen usführlich und schriftlich zu unterrichten. 8.4 Der Auftrgnehmer ht die Interessen des Auftrggebers beim Versnd sorgfältig zu whren. Die Wren sind so zu verpcken, dss Trnsportschäden vermieden werden. Für Schäden infolge unschgemäßer Verpckung hftet der Auftrgnehmer. Der Auftrgnehmer wird uf Verlngen des Auftrggebers lle nfllenden Um-, Trnsport- und Verkufsverpckungen m Bestimmungsort bholen oder durch Dritte bholen lssen. Der Auftrgnehmer ht gefährliche Produkte nch den einschlägigen ntionlen und interntionlen Vorschriften zu verpcken, zu kennzeichnen und zu versenden. Der Auftrgnehmer erfüllt lle den Liefernten (im Sinne von Artikel 3 Nr. 32 EG-Verordnung 1907/2006/EG (nchfolgend REACH-VO )) treffenden Pflichten gemäß REACH-VO in Bezug uf die Lieferung der Wre. Insbesondere stellt er dem Auftrggeber in llen in Artikel 31 Ziffer 1 bis 3 REACH-VO vorgeschriebenen Fällen ein Sicherheitsdtenbltt gemäß Artikel 31 REACH-VO in der Sprche des Empfängerlndes zur Verfügung. 8.5 Bis zur ttsächlichen Übergbe der vertrgsgemäßen Wre, einschließlich der in Ziffern 8.1 und 8.2 gennnten Dokumente, m Lieferort trägt der Auftrgnehmer die Gefhr des Verlustes oder der Beschädigung. Flls eine Lieferung mit Instlltion / Montge / Service vereinbrt worden ist, erfolgt der Gefhrübergng nch ordnungsgemäßer Ausführung der Instlltion / Montge / Service und Übergbe. Ist eine Abnhme gesetzlich vorgesehen oder vertrglich vereinbrt, wird der Abnhmetermin uf schriftlichen Antrg des Auftrgnehmers gemeinsm festgelegt. Ds Ergebnis der Abnhme wird in einem Abnhmeprotokoll festgehlten. Der Gefhrübergng findet nicht vor Bestätigung der erfolgreichen Abnhme durch den Auftrggeber in dem Abnhmeprotokoll sttt. Auf ndere Weise knn die Abnhme nicht erfolgen, insbesondere nicht durch Prüfungen, Schverständigengutchten, Zertifikte oder Arbeitsnchweise. Die Zhlung von Rechnungsbeträgen bedeutet keine Abnhme. 9. Wrenursprung 9.1 Der Auftrgnehmer gibt den nichtpräferenziellen Ursprung der Wre (country of origin) in Hndelsppieren n und wird uf Verlngen des Auftrggebers ein Ursprungszertifikt/-zeugnis über die Herkunft der Wre erbringen. 9.2 Die Wre ht die Ursprungsbedingungen der bi- oder multilterlen Präferenzbkommen oder die einseitigen Ursprungsbedingungen des Allgemeinen Präferenzsystems für begünstigte Länder (APS) zu erfüllen, sofern es sich um Lieferungen im Rhmen dieser Wrenverkehre hndelt. 10. Beschffenheit der Lieferung / Leistung, Mängelrüge, Rechte bei Mängeln 10.1 Der Auftrgnehmer schuldet die Mängelfreiheit der Lieferungen und Leistungen, insbesondere die Einhltung der vereinbrten Produkt- bzw. Leistungsspezifiktionen, sowie drüber hinus ds Vorhndensein vertrglich grntierter Eigenschften und Merkmle. Der Auftrgnehmer steht ußerdem dfür ein, dss die Lieferungen und Leistungen dem Stnd der Technik und sofern relevnt dem llgemein nerknnten Stnd der Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechen, mit qulifiziertem Personl erbrcht werden und im Einklng mit llen einschlägigen Rechtsvorschriften stehen. Sind Mschinen, Geräte oder Anlgen Gegenstnd der Lieferung, müssen diese den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Vertrgserfüllung geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen für Mschinen, Geräte und Anlgen entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen Der Auftrgnehmer grntiert, dss lle in der Wre enthltenen Stoffe in Übereinstimmung mit den mßgeblichen Anforderungen der REACH-VO für die vom Auftrggeber beknntgegebenen Verwendungen wirksm vorregistriert, registriert (oder von der Registrierpflicht usgenommen) und, sofern einschlägig, zugelssen sind. Wenn es sich bei der Wre um ein Erzeugnis im Sinne von Artikel 7 REACH-VO hndelt, findet der vorngehende Stz in Bezug uf von diesen Erzeugnissen freigesetzte Stoffe Anwendung. Drüber hinus informiert der Auftrgnehmer den Auftrggeber unverzüglich, wenn in einer Komponente eines Erzeugnisses ein Stoff in einer Konzentrtion von mehr ls 0,1 Mssenprozent (W/W) enthlten ist, der die Kriterien der Artikel 57 und 59 REACH-VO erfüllt (sogennnte substnces of very high concern). Dies gilt uch für Verpckungsprodukte Der Auftrggeber wird offensichtliche Mängel gegenüber dem Auftrgnehmer innerhlb von vierzehn (14) Tgen nch Eingng der Wre m Lieferort rügen. Mängel, die erst später erkennbr werden, wird der Auftrggeber innerhlb von vierzehn (14) Tgen nch Erkennen rügen. Mßgeblich für die Whrung der Frist ist jeweils ds Dtum der Versendung der Anzeige n den Auftrgnehmer. Insoweit verzichtet der Auftrgnehmer uf den Einwnd der verspäteten Mängelrüge Der Auftrggeber ist bei Mängeln berechtigt, Ncherfüllung nch den gesetzlichen Bestimmungen zu verlngen. Die Whl der Art der Ncherfüllung liegt beim Auftrggeber. Für die Ncherfüllung wird die Wre dem Auftrgnehmer nch Whl des Auftrggebers m Lieferort oder m Ort, n dem sich die Wre bei Entdeckung des Mngels befindet, zur Verfügung gestellt. Der Auftrgnehmer ht die zur Ncherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu trgen. Der Auftrgnehmer ht sich bei der Abwicklung der Ncherfüllung nch den betrieblichen Belngen des Auftrggebers zu richten. Ist die Ncherfüllung nicht innerhlb ngemessener Frist erfolgt, ist sie fehlgeschlgen oder wr die Fristsetzung entbehrlich, knn der Auftrggeber die weiteren gesetzlichen Rechte bei Mängeln geltend mchen Kommt der Auftrgnehmer seiner Pflicht zur Ncherfüllung nicht ordnungsgemäß nch ohne die Ncherfüllung zu Recht zu verweigern oder verweigert der Auftrgnehmer die Ncherfüllung ernsthft und endgültig, oder ist die Ncherfüllung fehlgeschlgen, oder ist ein Nutzungsusfll zu befürchten oder duldet die Beseitigung des Mngels us nderen Gründen keinen Aufschub, ist der Auftrggeber berechtigt, den Mngel uf Kosten und Gefhr des Auftrgnehmers selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lssen und vom Auftrgnehmer den Erstz der erforderlichen Aufwendungen zu verlngen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Rechte des Auftrggebers us Mängelhftung oder Grntien bleiben unberührt Mängelnsprüche verjähren in dreißig (30) Monten b Gefhrübergng, es sei denn es gilt eine längere gesetzliche Frist. Ein Verzicht uf Mängelnsprüche seitens des Auftrggebers ist nur wirksm, wenn er usdrücklich und schriftlich erklärt ist. 11. Verletzung gewerblicher Schutzrechte Der Auftrgnehmer steht dfür ein, dss die Lieferung und / oder Leistung und deren vertrgsgemäße Nutzung keine Ptentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschdet der gesetzlichen Ansprüche stellt der Auftrgnehmer den Auftrggeber von llen Ansprüchen Dritter Allgemeine Einkufsbedingungen der BASF SE und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschlnd 2 von 4 April 2012 zollrechtliche Vornmeldeverfhren vollständig, richtig und rechtzeitig bei der zur Abgbe der Vornmeldung verpflichteten Stelle vorliegen. Bei verzollter Wre ist in den Frchtppieren der Verzollungsnchweis (z.b. ATC-Nummer, Steuerbescheid-Nummer) zu vermerken. 8.3 Der Auftrgnehmer ist verpflichtet, den Auftrggeber über etwige Genehmigungspflichten bei (Re-)Exporten gemäß den jeweiligen ntionlen Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslnds der Wren und Dienstleistungen usführlich und schriftlich zu unterrichten. 8.4 Der Auftrgnehmer ht die Interessen des Auftrggebers beim Versnd sorgfältig zu whren. Die Wren sind so zu verpcken, dss Trnsportschäden vermieden werden. Für Schäden infolge unschgemäßer Verpckung hftet der Auftrgnehmer. Der Auftrgnehmer wird uf Verlngen des Auftrggebers lle nfllenden Um-, Trnsport- und Verkufsverpckungen m Bestimmungsort bholen oder durch Dritte bholen lssen. Der Auftrgnehmer ht gefährliche Produkte nch den einschlägigen ntionlen und interntionlen Vorschriften zu verpcken, zu kennzeichnen und zu versenden. Der Auftrgnehmer erfüllt lle den Liefernten (im Sinne von Artikel 3 Nr. 32 EG-Verordnung 1907/2006/EG (nchfolgend REACH-VO )) treffenden Pflichten gemäß REACH-VO in Bezug uf die Lieferung der Wre. Insbesondere stellt er dem Auftrggeber in llen in Artikel 31 Ziffer 1 bis 3 REACH-VO vorgeschriebenen Fällen ein Sicherheitsdtenbltt gemäß Artikel 31 REACH-VO in der Sprche des Empfängerlndes zur Verfügung. 8.5 Bis zur ttsächlichen Übergbe der vertrgsgemäßen Wre, einschließlich der in Ziffern 8.1 und 8.2 gennnten Dokumente, m Lieferort trägt der Auftrgnehmer die Gefhr des Verlustes oder der Beschädigung. Flls eine Lieferung mit Instlltion / Montge / Service vereinbrt worden ist, erfolgt der Gefhrübergng nch ordnungsgemäßer Ausführung der Instlltion / Montge / Service und Übergbe. Ist eine Abnhme gesetzlich vorgesehen oder vertrglich vereinbrt, wird der Abnhmetermin uf schriftlichen Antrg des Auftrgnehmers gemeinsm festgelegt. Ds Ergebnis der Abnhme wird in einem Abnhmeprotokoll festgehlten. Der Gefhrübergng findet nicht vor Bestätigung der erfolgreichen Abnhme durch den Auftrggeber in dem Abnhmeprotokoll sttt. Auf ndere Weise knn die Abnhme nicht erfolgen, insbesondere nicht durch Prüfungen, Schverständigengutchten, Zertifikte oder Arbeitsnchweise. Die Zhlung von Rechnungsbeträgen bedeutet keine Abnhme. 9. Wrenursprung 9.1 Der Auftrgnehmer gibt den nichtpräferenziellen Ursprung der Wre (country of origin) in Hndelsppieren n und wird uf Verlngen des Auftrggebers ein Ursprungszertifikt/-zeugnis über die Herkunft der Wre erbringen. 9.2 Die Wre ht die Ursprungsbedingungen der bi- oder multilterlen Präferenzbkommen oder die einseitigen Ursprungsbedingungen des Allgemeinen Präferenzsystems für begünstigte Länder (APS) zu erfüllen, sofern es sich um Lieferungen im Rhmen dieser Wrenverkehre hndelt. 10. Beschffenheit der Lieferung / Leistung, Mängelrüge, Rechte bei Mängeln 10.1 Der Auftrgnehmer schuldet die Mängelfreiheit der Lieferungen und Leistungen, insbesondere die Einhltung der vereinbrten Produkt- bzw. Leistungsspezifiktionen, sowie drüber hinus ds Vorhndensein vertrglich grntierter Eigenschften und Merkmle. Der Auftrgnehmer steht ußerdem dfür ein, dss die Lieferungen und Leistungen dem Stnd der Technik und sofern relevnt dem llgemein nerknnten Stnd der Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechen, mit qulifiziertem Personl erbrcht werden und im Einklng mit llen einschlägigen Rechtsvorschriften stehen. Sind Mschinen, Geräte oder Anlgen Gegenstnd der Lieferung, müssen diese den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Vertrgserfüllung geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen für Mschinen, Geräte und Anlgen entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen Der Auftrgnehmer grntiert, dss lle in der Wre enthltenen Stoffe in Übereinstimmung mit den mßgeblichen Anforderungen der REACH-VO für die vom Auftrggeber beknntgegebenen Verwendungen wirksm vorregistriert, registriert (oder von der Registrierpflicht usgenommen) und, sofern einschlägig, zugelssen sind. Wenn es sich bei der Wre um ein Erzeugnis im Sinne von Artikel 7 REACH-VO hndelt, findet der vorngehende Stz in Bezug uf von diesen Erzeugnissen freigesetzte Stoffe Anwendung. Drüber hinus informiert der Auftrgnehmer den Auftrggeber unverzüglich, wenn in einer Komponente eines Erzeugnisses ein Stoff in einer Konzentrtion von mehr ls 0,1 Mssenprozent (W/W) enthlten ist, der die Kriterien der Artikel 57 und 59 REACH-VO erfüllt (sogennnte substnces of very high concern). Dies gilt uch für Verpckungsprodukte Der Auftrggeber wird offensichtliche Mängel gegenüber dem Auftrgnehmer innerhlb von vierzehn (14) Tgen nch Eingng der Wre m Lieferort rügen. Mängel, die erst später erkennbr werden, wird der Auftrggeber innerhlb von vierzehn (14) Tgen nch Erkennen rügen. Mßgeblich für die Whrung der Frist ist jeweils ds Dtum der Versendung der Anzeige n den Auftrgnehmer. Insoweit verzichtet der Auftrgnehmer uf den Einwnd der verspäteten Mängelrüge Der Auftrggeber ist bei Mängeln berechtigt, Ncherfüllung nch den gesetzlichen Bestimmungen zu verlngen. Die Whl der Art der Ncherfüllung liegt beim Auftrggeber. Für die Ncherfüllung wird die Wre dem Auftrgnehmer nch Whl des Auftrggebers m Lieferort oder m Ort, n dem sich die Wre bei Entdeckung des Mngels befindet, zur Verfügung gestellt. Der Auftrgnehmer ht die zur Ncherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu trgen. Der Auftrgnehmer ht sich bei der Abwicklung der Ncherfüllung nch den betrieblichen Belngen des Auftrggebers zu richten. Ist die Ncherfüllung nicht innerhlb ngemessener Frist erfolgt, ist sie fehlgeschlgen oder wr die Fristsetzung entbehrlich, knn der Auftrggeber die weiteren gesetzlichen Rechte bei Mängeln geltend mchen Kommt der Auftrgnehmer seiner Pflicht zur Ncherfüllung nicht ordnungsgemäß nch ohne die Ncherfüllung zu Recht zu verweigern oder verweigert der Auftrgnehmer die Ncherfüllung ernsthft und endgültig, oder ist die Ncherfüllung fehlgeschlgen, oder ist ein Nutzungsusfll zu befürchten oder duldet die Beseitigung des Mngels us nderen Gründen keinen Aufschub, ist der Auftrggeber berechtigt, den Mngel uf Kosten und Gefhr des Auftrgnehmers selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lssen und vom Auftrgnehmer den Erstz der erforderlichen Aufwendungen zu verlngen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Rechte des Auftrggebers us Mängelhftung oder Grntien bleiben unberührt Mängelnsprüche verjähren in dreißig (30) Monten b Gefhrübergng, es sei denn es gilt eine längere gesetzliche Frist. Ein Verzicht uf Mängelnsprüche seitens des Auftrggebers ist nur wirksm, wenn er usdrücklich und schriftlich erklärt ist. 11. Verletzung gewerblicher Schutzrechte Der Auftrgnehmer steht dfür ein, dss die Lieferung und / oder Leistung und deren vertrgsgemäße Nutzung keine Ptentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschdet der gesetzlichen Ansprüche stellt der Auftrgnehmer den Auftrggeber von llen Ansprüchen Dritter Allgemeine Einkufsbedingungen der BASF SE und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschlnd 3 von 4 April 2012 frei, die gegen den Auftrggeber wegen Verletzung der oben gennnten Schutzrechte geltend gemcht werden. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftrggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt der Auftrgnehmer. 12. Vertrgsstrfe Ist eine Vertrgsstrfe vereinbrt, so knn der Auftrggeber diese noch bis zur Schlusszhlung geltend mchen, ohne dss dies eines Vorbehlts gemäß 341 Abs. 3 BGB bedrf. 13. Versicherungen Der Auftrgnehmer ht für Schäden, die von ihm und seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu verntworten sind, eine usreichende Hftpflichtversicherung uf seine Kosten ufrecht zu erhlten. Die Höhe der Deckungssumme je Schdensereignis ist dem Auftrggeber uf Verlngen nchzuweisen. Die vertrgliche und gesetzliche Hftung des Auftrgnehmers bleibt durch Umfng und Höhe seines Versicherungsschutzes unberührt. 14. Rechnung, Zhlung 14.1 Die vereinbrten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen uszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen n Rechnungen nch dem Mehrwertsteuerrecht der Stten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftsverfhrens ht der Auftrgnehmer dem Auftrggeber lle Dten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorb ufgeführten Anforderungen des nwendbren Mehrwertsteuerrechts zu genügen Der Auftrgnehmer ht pro Bestellung eine Rechnung zu erstellen. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer des Auftrggebers und, sofern vorhnden, die Lieferscheinnummer des Auftrgnehmers nzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnchweise und ndere Nchweisdokumente beizufügen. Rechnungen hben den Angben in der Bestellung hinsichtlich Wrenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist n die in der Bestellung des Auftrggebers gennnte Rechnungsdresse zu übermitteln Zhlungsfristen lufen, sofern nichts nderes vereinbrt ist, b dem Zeitpunkt des Eingngs von Rechnungen, die den vorgennnten Anforderungen entsprechen, bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfhrens b dem Dtum der Erstellung der Gutschrift. Die Zhlung erfolgt vorbehltlich Richtigbefunds der Lieferung / Leistung Die Zhlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und lässt die Rechte des Auftrggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrchter Lieferung / Leistung, die Prüfungsrechte des Auftrggebers sowie ds Recht, eine Rechnung us nderen Gründen zu benstnden, unberührt Wenn der Auftrggeber Lizenzgebühren n usländische Auftrgnehmer leistet, ist der Auftrggeber gemäß 50 Einkommensteuergesetz zum Einbehlt von Quellensteuern verpflichtet. Ein Verzicht uf Quellensteuereinbehlt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftrgnehmer eine Freistellungsbescheinigung nch 50d Einkommensteuergesetz vorlegt. 15. Weitergbe von Bestellungen, Abtretung, Firmenänderung, Aufrechnung, Zurückbehltung 15.1 Der Auftrgnehmer drf die Rechte und Pflichten us dem Vertrg mit dem Auftrggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftrggebers uf Dritte übertrgen Der Auftrgnehmer ht dem Auftrggeber jeden krft Gesetzes eintretenden Vertrgsübergng und jede Änderung seiner Firm unverzüglich schriftlich mitzuteilen Der Auftrggeber drf die Rechte und Pflichten us dem Vertrg mit dem Auftrgnehmer jederzeit ohne vorherige Zustimmung des Auftrgnehmers n die BASF SE, Ludwigshfen (Rhein), oder n ein mit dieser im Sinne von 15 Aktiengesetz verbundenes Unternehmen übertrgen Der Auftrgnehmer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ufzurechnen. Ein Zurückbehltungsrecht steht dem Auftrgnehmer nur zu, wenn die Forderung, wegen der ds Zurückbehltungsrecht geltend gemcht wird, us demselben Vertrgsverhältnis stmmt. 16. Kündigung, Rücktritt 16.1 Der Vertrg knn fristlos us wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftrgnehmer eine erhebliche Pflichtverletzung begeht und nicht binnen einer vom Auftrggeber gesetzten ngemessenen Frist nch Zugng der schriftlichen Benstndung Abhilfe schfft, oder beim jeweils nderen Vertrgsprtner eine wesentliche Vermögensverschlechterung eingetreten ist, die die Vertrgserfüllung gefährdet oder der ndere Vertrgsprtner seiner Pflicht zur Abführung von Steuern oder Sozilversicherungsbeiträgen nicht nchkommt, oder der Kuf, die Verwendung der Wre oder die Leistung uf Grund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften gnz oder teilweise unzulässig ist oder wird. Kündigt der Auftrggeber einen Vertrg us wichtigem Grund und ist ds Festhlten n weiteren mit dem Auftrgnehmer bestehenden Verträgen us dem selben wichtigen Grund für den Auftrggeber unzumutbr, knn der Auftrggeber uch ndere zur Zeit der Kündigung bestehende und noch nicht erfüllte Verträge gegen nteilige Vergütung für die bereits erbrchte Leistung kündigen. Weitere Schdenerstz-, Aufwendungserstz- oder Vergütungsnsprüche stehen dem Auftrgnehmer in dem vorgennnten Fll nicht zu Ht der Auftrgnehmer vom Auftrggeber im Rhmen des Vertrges oder zum Zwecke dessen Ausführung Dokumente, Unterlgen, Pläne und Zeichnungen erlngt, so ht er diese im Fll der Kündigung dem Auftrggeber unverzüglich uszuhändigen. Dies gilt entsprechend im Flle des Rücktritts vom Vertrg. 17. Räumungspflichten des Auftrgnehmers bei Beendigung des Vertrges Im Flle der Beendigung des Vertrges, gleich us welchem Grund, ht der Auftrgnehmer unverzüglich die Demontge und den Abtrnsport seiner Anlgen, Werkzeuge und Geräte, die dieser ggf. beim Auftrggeber zur Erfüllung des Vertrges errichtet bzw. gelgert ht, uf seine Kosten zu besorgen. Etwige Abfälle und Buschutt, die durch die Arbeiten des Auftrgnehmers verurscht wurden, sind ebenflls unverzüglich durch den Auftrgnehmer uf dessen Kosten zu entfernen und fchgerecht zu entsorgen. Kommt der Auftrgnehmer diesen Pflichten nicht nch, knn der Auftrggeber, nch fruchtlosem Abluf einer ngemessenen Frist, die Arbeiten selbst vornehmen oder einen Dritten beuftrgen und die ngefllenen Kosten dem Auftrgnehmer in Rechnung stellen. 18. Unterlgen, Geheimhltung, Nutzungsrechte 18.1 Der Auftrgnehmer ht dem Auftrggeber die geschuldeten Pläne, Berechnungen oder sonstigen Unterlgen in der vereinbrten Anzhl so rechtzeitig uszuhändigen, dss die vertrglichen Ausführungsfristen eingehlten werden können Die Durchsicht der Unterlgen durch den Auftrggeber berührt nicht die Verntwortlichkeit des Auftrgnehmers. Allgemeine Einkufsbedingungen der BASF SE und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschlnd 3 von 4 April 2012 frei, die gegen den Auftrggeber wegen Verletzung der oben gennnten Schutzrechte geltend gemcht werden. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftrggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt der Auftrgnehmer. 12. Vertrgsstrfe Ist eine Vertrgsstrfe vereinbrt, so knn der Auftrggeber diese noch bis zur Schlusszhlung geltend mchen, ohne dss dies eines Vorbehlts gemäß 341 Abs. 3 BGB bedrf. 13. Versicherungen Der Auftrgnehmer ht für Schäden, die von ihm und seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu verntworten sind, eine usreichende Hftpflichtversicherung uf seine Kosten ufrecht zu erhlten. Die Höhe der Deckungssumme je Schdensereignis ist dem Auftrggeber uf Verlngen nchzuweisen. Die vertrgliche und gesetzliche Hftung des Auftrgnehmers bleibt durch Umfng und Höhe seines Versicherungsschutzes unberührt. 14. Rechnung, Zhlung 14.1 Die vereinbrten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen uszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen n Rechnungen nch dem Mehrwertsteuerrecht der Stten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftsverfhrens ht der Auftrgnehmer dem Auftrggeber lle Dten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorb ufgeführten Anforderungen des nwendbren Mehrwertsteuerrechts zu genügen Der Auftrgnehmer ht pro Bestellung eine Rechnung zu erstellen. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer des Auftrggebers und, sofern vorhnden, die Lieferscheinnummer des Auftrgnehmers nzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnchweise und ndere Nchweisdokumente beizufügen. Rechnungen hben den Angben in der Bestellung hinsichtlich Wrenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist n die in der Bestellung des Auftrggebers gennnte Rechnungsdresse zu übermitteln Zhlungsfristen lufen, sofern nichts nderes vereinbrt ist, b dem Zeitpunkt des Eingngs von Rechnungen, die den vorgennnten Anforderungen entsprechen, bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfhrens b dem Dtum der Erstellung der Gutschrift. Die Zhlung erfolgt vorbehltlich Richtigbefunds der Lieferung / Leistung Die Zhlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und lässt die Rechte des Auftrggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrchter Lieferung / Leistung, die Prüfungsrechte des Auftrggebers sowie ds Recht, eine Rechnung us nderen Gründen zu benstnden, unberührt Wenn der Auftrggeber Lizenzgebühren n usländische Auftrgnehmer leistet, ist der Auftrggeber gemäß 50 Einkommensteuergesetz zum Einbehlt von Quellensteuern verpflichtet. Ein Verzicht uf Quellensteuereinbehlt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftrgnehmer eine Freistellungsbescheinigung nch 50d Einkommensteuergesetz vorlegt. 15. Weitergbe von Bestellungen, Abtretung, Firmenänderung, Aufrechnung, Zurückbehltung 15.1 Der Auftrgnehmer drf die Rechte und Pflichten us dem Vertrg mit dem Auftrggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftrggebers uf Dritte übertrgen Der Auftrgnehmer ht dem Auftrggeber jeden krft Gesetzes eintretenden Vertrgsübergng und jede Änderung seiner Firm unverzüglich schriftlich mitzuteilen Der Auftrggeber drf die Rechte und Pflichten us dem Vertrg mit dem Auftrgnehmer jederzeit ohne vorherige Zustimmung des Auftrgnehmers n die BASF SE, Ludwigshfen (Rhein), oder n ein mit dieser im Sinne von 15 Aktiengesetz verbundenes Unternehmen übertrgen Der Auftrgnehmer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ufzurechnen. Ein Zurückbehltungsrecht steht dem Auftrgnehmer nur zu, wenn die Forderung, wegen der ds Zurückbehltungsrecht geltend gemcht wird, us demselben Vertrgsverhältnis stmmt. 16. Kündigung, Rücktritt 16.1 Der Vertrg knn fristlos us wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftrgnehmer eine erhebliche Pflichtverletzung begeht und nicht binnen einer vom Auftrggeber gesetzten ngemessenen Frist nch Zugng der schriftlichen Benstndung Abhilfe schfft, oder beim jeweils nderen Vertrgsprtner eine wesentliche Vermögensverschlechterung eingetreten ist, die die Vertrgserfüllung gefährdet oder der ndere Vertrgsprtner seiner Pflicht zur Abführung von Steuern oder Sozilversicherungsbeiträgen nicht nchkommt, oder der Kuf, die Verwendung der Wre oder die Leistung uf Grund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften gnz oder teilweise unzulässig ist oder wird. Kündigt der Auftrggeber einen Vertrg us wichtigem Grund und ist ds Festhlten n weiteren mit dem Auftrgnehmer bestehenden Verträgen us dem selben wichtigen Grund für den Auftrggeber unzumutbr, knn der Auftrggeber uch ndere zur Zeit der Kündigung bestehende und noch nicht erfüllte Verträge gegen nteilige Vergütung für die bereits erbrchte Leistung kündigen. Weitere Schdenerstz-, Aufwendungserstz- oder Vergütungsnsprüche stehen dem Auftrgnehmer in dem vorgennnten Fll nicht zu Ht der Auftrgnehmer vom Auftrggeber im Rhmen des Vertrges oder zum Zwecke dessen Ausführung Dokumente, Unterlgen, Pläne und Zeichnungen erlngt, so ht er diese im Fll der Kündigung dem Auftrggeber unverzüglich uszuhändigen. Dies gilt entsprechend im Flle des Rücktritts vom Vertrg. 17. Räumungspflichten des Auftrgnehmers bei Beendigung des Vertrges Im Flle der Beendigung des Vertrges, gleich us welchem Grund, ht der Auftrgnehmer unverzüglich die Demontge und den Abtrnsport seiner Anlgen, Werkzeuge und Geräte, die dieser ggf. beim Auftrggeber zur Erfüllung des Vertrges errichtet bzw. gelgert ht, uf seine Kosten zu besorgen. Etwige Abfälle und Buschutt, die durch die Arbeiten des Auftrgnehmers verurscht wurden, sind ebenflls unverzüglich durch den Auftrgnehmer uf dessen Kosten zu entfernen und fchgerecht zu entsorgen. Kommt der Auftrgnehmer diesen Pflichten nicht nch, knn der Auftrggeber, nch fruchtlosem Abluf einer ngemessenen Frist, die Arbeiten selbst vornehmen oder einen Dritten beuftrgen und die ngefllenen Kosten dem Auftrgnehmer in Rechnung stellen. 18. Unterlgen, Geheimhltung, Nutzungsrechte 18.1 Der Auftrgnehmer ht dem Auftrggeber die geschuldeten Pläne, Berechnungen oder sonstigen Unterlgen in der vereinbrten Anzhl so rechtzeitig uszuhändigen, dss die vertrglichen Ausführungsfristen eingehlten werden können Die Durchsicht der Unterlgen durch den Auftrggeber berührt nicht die Verntwortlichkeit des Auftrgnehmers. Allg BA Un 4 von Modelle, Muster, Zeichnungen, Dten, Mterilien und sonstige Unterlgen, die der Auftrggeber dem Auftrgnehmer zur Verfügung stellt (nchfolgend Auftrggeber-Unterlgen ), verbleiben im Eigentum des Auftrggebers und sind uf jederzeitiges Verlngen des Auftrggebers wieder n den Auftrggeber zurückzugeben. Ein Zurückbehltungsrecht des Auftrgnehmers n den Auftrggeber-Unterlgen wird usgeschlossen. Der Auftrgnehmer ht die Urheberrechte des Auftrggebers n den Auftrggeber-Unterlgen zu bechten Der Auftrgnehmer verpflichtet sich vorbehltlich gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Offenlegungspflichten, lle technischen, wissenschftlichen, kommerziellen und sonstigen Informtionen, die der Auftrgnehmer im Rhmen des Vertrges direkt oder indirekt erlngt, insbesondere die Auftrggeber-Unterlgen, (nchfolgend Vertruliche Informtionen ) geheim zu hlten, nicht kommerziell zu verwerten, nicht zum Gegenstnd gewerblicher Schutzrechte zu mchen, nicht n Dritte weiterzugeben oder Dritten in sonstiger Weise zugänglich zu mchen und zu keinem nderen Zweck ls dem der Durchführung des Vertrges zu verwenden. Die vorgennnte Geheimhltungsverpflichtung gilt für die Duer von 10 hren nch Beendigung des Vertrgs. Ausgenommen von dieser Geheimhltungspflicht sind lediglich Informtionen, welche sich zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung durch den Auftrggeber bereits rechtmäßig im Besitz des Auftrgnehmers befinden, rechtmäßigerweise offenkundig sind oder rechtmäßig von Dritten erlngt wurden. Ausgenommen von dieser Geheimhltungspflicht sind ferner Informtionen, die gegenüber Personen offenbrt werden, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wobei sich der Auftrgnehmer dzu verpflichtet, diese Personen nicht von dieser Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Der Auftrgnehmer trägt die Beweislst für ds Vorliegen dieser Ausnhme. Der Auftrgnehmer stellt durch geeignete vertrgliche Vereinbrungen sicher, dss uch seine jeweils durch diese Geheimhltungsvereinbrung betroffenen Mitrbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend den Regelungen dieser Einkufsbedingungen zur Geheimhltung verpflichtet werden. Der Auftrgnehmer wird dem Auftrggeber die Einhltung dieser Verpflichtungen uf Wunsch schriftlich nchweisen. Der Auftrgnehmer verpflichtet sich, lle erforderlichen und geeigneten Vorkehrungen und Mßnhmen zu treffen, dmit die erlngten Vertrulichen Informtionen jederzeit wirksm gegen Verlust sowie gegen unberechtigten Zugriff geschützt sind. Hierzu gehören insbesondere die Schffung und Aufrechterhltung von geeigneten und erforderlichen Zutritts- bzw. Zugriffsvorkehrungen für Räumlichkeiten, Behältnisse, IT- Systeme, Dtenträger und sonstige Informtionsträger, in bzw. uf denen sich Vertruliche Informtionen befinden, sowie die Durchführung geeigneter Unterweisungen für die Personen, die gemäß dieser Ziffer zum Umgng mit Vertrulichen Informtionen berechtigt sind. Der Auftrgnehmer verpflichtet sich, den Auftrggeber unverzüglich schriftlich zu benchrichtigen, wenn bei dem Auftrgnehmer ein Verlust und / oder ein unberechtigter Zugriff von / uf Vertruliche Informtionen eingetreten ist Die Verpflichtung zur Whrung der Vertrulichkeit wirtschftlich sensibler Informtionen im Sinne des Energiewirtschftsgesetzes und die Verpflichtung zur diskriminierungsfreien Offenlegung von Informtionen, die wirtschftliche Vorteile bringen können im Sinne des Energiewirtschftsgesetzes, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt Der Auftrgnehmer räumt dem Auftrggeber ds räumlich, inhltlich und zeitlich uneingeschränkte sowie frei übertrgbre Nutzungs- und Verwertungsrecht n llen Plänen, Zeichnungen, Grfiken, Berechnungen und sonstigen Unterlgen, die den Vertrg betreffen und die der Auftrgnehmer entweder selbst ngefertigt ht oder von Seiten Dritter ht nfer bek Intern Dte Rech verw sie w Dritte fängl Arbe vorge einzu Der A Verw stehe Auftr gelte Bei d tigen Lste pss ein ergeb (Rhe verbu 19. A Prüfu Der Aufbe begin währ der stehe zur verpf Doku über Gehe prtn des A 20. W Rech 20.1 Zusti verbi 20.2 mung Best 20.3 repub der V Wre Kollis 20.4 ds f oder Besti Allgemeine Einkufsbedingungen der BASF SE und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschlnd 4 von 4 April Modelle, Muster, Zeichnungen, Dten, Mterilien und sonstige Unterlgen, die der Auftrggeber dem Auftrgnehmer zur Verfügung stellt (nchfolgend Auftrggeber-Unterlgen ), verbleiben im Eigentum des Auftrggebers und sind uf jederzeitiges Verlngen des Auftrggebers wieder n den Auftrggeber zurückzugeben. Ein Zurückbehltungsrecht des Auftrgnehmers n den Auftrggeber-Unterlgen wird usgeschlossen. Der Auftrgnehmer ht die Urheberrechte des Auftrggebers n den Auftrggeber-Unterlgen zu bechten Der Auftrgnehmer verpflichtet sich vorbehltlich gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Offenlegungspflichten, lle technischen, wissenschftlichen, kommerziellen und sonstigen Informtionen, die der Auftrgnehmer im Rhmen des Vertrges direkt oder indirekt erlngt, insbesondere die Auftrggeber-Unterlgen, (nchfolgend Vertruliche Informtionen ) geheim zu hlten, nicht kommerziell zu verwerten, nicht zum Gegenstnd gewerblicher Schutzrechte zu mchen, nicht n Dritte weiterzugeben oder Dritten in sonstiger Weise zugänglich zu mchen und zu keinem nderen Zweck ls dem der Durchführung des Vertrges zu verwenden. Die vorgennnte Geheimhltungsverpflichtung gilt für die Duer von 10 hren nch Beendigung des Vertrgs. Ausgenommen von dieser Geheimhltungspflicht sind lediglich Informtionen, welche sich zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung durch den Auftrggeber bereits rechtmäßig im Besitz des Auftrgnehmers befinden, rechtmäßigerweise offenkundig sind oder rechtmäßig von Dritten erlngt wurden. Ausgenommen von dieser Geheimhltungspflicht sind ferner Informtionen, die gegenüber Personen offenbrt werden, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wobei sich der Auftrgnehmer dzu verpflichtet, diese Personen nicht von dieser Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Der Auftrgnehmer trägt die Beweislst für ds Vorliegen dieser Ausnhme. Der Auftrgnehmer stellt durch geeignete vertrgliche Vereinbrungen sicher, dss uch seine jeweils durch diese Geheimhltungsvereinbrung betroffenen Mitrbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend den Regelungen dieser Einkufsbedingungen zur Geheimhltung verpflichtet werden. Der Auftrgnehmer wird dem Auftrggeber die Einhltung dieser Verpflichtungen uf Wunsch schriftlich nchweisen. Der Auftrgnehmer verpflichtet sich, lle erforderlichen und geeigneten Vorkehrungen und Mßnhmen zu treffen, dmit die erlngten Vertrulichen Informtionen jederzeit wirksm gegen Verlust sowie gegen unberechtigten Zugriff geschützt sind. Hierzu gehören insbesondere die Schffung und Aufrechterhltung von geeigneten und erforderlichen Zutritts- bzw. Zugriffsvorkehrungen für Räumlichkeiten, Behältnisse, IT- Systeme, Dtenträger und sonstige Informtionsträger, in bzw. uf denen sich Vertruliche Informtionen befinden, sowie die Durchführung geeigneter Unterweisungen für die Personen, die gemäß dieser Ziffer zum Umgng mit Vertrulichen Informtionen berechtigt sind. Der Auftrgnehmer verpflichtet sich, den Auftrggeber unverzüglich schriftlich zu benchrichtigen, wenn bei dem Auftrgnehmer ein Verlust und / oder ein unberechtigter Zugriff von / uf Vertruliche Informtionen eingetreten ist Die Verpflichtung zur Whrung der Vertrulichkeit wirtschftlich sensibler Informtionen im Sinne des Energiewirtschftsgesetzes und die Verpflichtung zur diskriminierungsfreien Offenlegung von Informtionen, die wirtschftliche Vorteile bringen können im Sinne des Energiewirtschftsgesetzes, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt Der Auftrgnehmer räumt dem Auftrggeber ds räumlich, inhltlich und zeitlich uneingeschränkte sowie frei übertrgbre Nutzungs- und Verwertungsrecht n llen Plänen, Zeichnungen, Grfiken, Berechnungen und sonstigen Unterlgen, die den Vertrg betreffen und die der Auftrgnehmer entweder selbst ngefertigt ht oder von Seiten Dritter ht nfertigen lssen (nchfolgend Arbeitsergebnisse ) in llen beknnten Medienformen einschließlich elektronischer Medien, Internet und Onlinemedien, uf llen Bild-, Ton- und Dtenträgern ein. Der Auftrggeber ht insbesondere ds Recht, solche Arbeitsergebnisse gnz oder in Teilen zu verwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, sie zu verändern, sie weiterzuentwickeln, die vorgennnten Tätigkeiten durch Dritte usführen zu lssen sowie Dritten die gleichen vollumfänglichen Nutzungs- und Verwertungsrechte n solchen Arbeitsergebnissen einschließlich etwig zwischenzeitlich vorgenommener Veränderungen und Weiterentwicklungen einzuräumen. Der Auftrgnehmer räumt dem Auftrggeber ds Nutzungs- und Verwertungsrecht n den Arbeitsergebnissen in dem vorstehend beschriebenen Umfng uch für zum Zeitpunkt der Auftrgserteilung noch unbeknnte Nutzungsrten ein; insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Beschffung von Lizenzen und Ergebnissen us geistigen Leistungen, insbesondere Studien, Spezifiktionen, Lsten- und Pflichtenhefte, spezifische Entwicklung und Anpssung von Softwre erhält der Auftrggeber drüber hinus ein usschließliches, unwiderrufliches Recht, die Leistungsergebnisse beim Auftrggeber, bei der BASF SE, Ludwigshfen (Rhein), und der mit dieser im Sinne von 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen zu nutzen. 19. Aufbewhrung von Unterlgen und Unterstützung bei Prüfungen Der Auftrggeber ht während der gesetzlich vorgesehenen Aufbewhrungsduer mindestens jedoch für drei (3) hre, beginnend mit der Abnhme bzw. Lieferung ds Recht, während der üblichen Geschäftszeiten Einsicht in sämtliche mit der Lieferung oder Leistungserbringung in Zusmmenhng stehende Unterlgen zu nehmen und Kopien oder Abschriften zur eigenen Verfügung nzufertigen. Der Auftrgnehmer verpflichtet sich zur Unterstützung bei Prüfungen. Soweit die Dokumente vertruliche Dten des Auftrgnehmers wie solche über seine internen Berechungen, Vereinbrungen oder der Geheimhltung unterliegende Informtionen über Geschäftsprtner und / oder Mitrbeiter enthlten, ist ds Einsichtsrecht des Auftrggebers usgeschlossen. 20. Werbeverbot, slvtorische Klusel, nwendbres Recht, Gerichtsstnd 20.1 Der Auftrgnehmer drf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftrggebers uf die bestehende Geschäftsverbindung hinweisen Die Unwirksmkeit oder Undurchführbrkeit einer Bestimmung oder von Teilen einer Bestimmung des Vertrges ist uf Bestnd und Fortduer des jeweiligen Vertrges ohne Einfluss Der Vertrg unterliegt dem mteriellen Recht der Bundesrepublik Deutschlnd unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Ntionen über Verträge über den interntionlen Wrenkuf vom 11. April 1980 ( CISG ) und der deutschen Kollisionsregeln Gerichtsstnd ist nch Whl des Auftrggebers entweder ds für den Sitz des Auftrggebers schlich zuständige Gericht oder ds nch den nwendbren, llgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zuständige Gericht. Allgemeine Einkufsbedingungen der BASF SE und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschlnd Stnd: April 2012 Die jeweils ktuell gültigen Einkufsbedingungen finden Sie uf unsere Internetseite unter Regelungen und Vorlgen

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