Dienstanweisung KIDICAP-Umsetzung der Einbeziehung des Krankentagegeldes in die Regelung des 7 Abs. 3 SGB IV

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1 Dienstanweisung KIDICAP-Umsetzung der Einbeziehung des Krankentagegeldes in die Regelung des 7 Abs. 3 SGB IV Verfasser: Frau Pniok Aktualisierte Fassung Stand Juni 2012 Stand: 06/ 2012 Seite 1 von 11 Vordr.-Nr. BTD033

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 0. Vorbemerkung Änderung des 7 Abs. 3 SGB IV Umsetzung in KIDICAP Beispiel privat Krankenversichert mit Bezug von Krankentagegeld ERF Bildung von SV-Tagen Berechnung Arbeitgeber-Zuschuss KV/PV DEÜV-Meldungserstellung Beispiel privat Krankenversichert ohne Bezug von Krankentagegeld ERF Bildung von SV-Tagen Berechnung Arbeitgeberzuschuss-Zuschuss zur KV/PV DEÜV-Meldungserstellung Fehlermeldung Abwicklung von Übergangsfällen...11 Seite 2 von 11

3 0. Vorbemerkung Diese Dienstanweisung aktualisiert die gleichnamigen Arbeitshinweise aus dem Jahr Aktualisierungsgrund ist die Verschiebung eines Erfassungsfeldes. Das Feld "Grund Verwaltung" im Dialog 24a wurde entfernt und durch das Feld "DEÜV-Abmeldung" auf dem Dialog 45 ersetzt. Ansonsten haben sich keine Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung ergeben. 1. Änderung des 7 Abs. 3 SGB IV Mit der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Änderung des 7 Abs. 3 Satz 2 SGB IV (Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2007) wurde das Krankentagegeld als Entgeltersatzleistung anerkannt. Daraus ergeben sich für privat Krankenversicherte Änderungen im DEÜV-Meldewesen. Bezieht ein privat Krankenversicherter während einer Unterbrechung ein Krankentagegeld, so ist künftig eine Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund 51 (bei einer Unterbrechung über einen vollen Kalendermonat) zu erstellen. Bezieht der privat Krankenversicherte während der Unterbrechung dagegen kein Krankentagegeld, bleibt es bei der Regelung, dass nach Ablauf eines Zeitmonats eine Abmeldung mit Abgabegrund 34 zu erzeugen ist. Einzelheiten zu der Einbeziehung des Krankentagegeldes in die Regelung des 7 Abs. 3 Satz 2 SGB IV sind dem Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 28. Dezember 2007 "Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum " und dem Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 05./06.November 2007 Punkt 9 "Meldungen für privat Krankenversicherte bei Bezug von Entgeltersatzleistungen" zu entnehmen. Das Rundschreiben bzw. Besprechungsergebnis ist z. B. unter Fachthemen Rundschreiben Rundschreiben 2007 bzw. Fachthemen Besprechungsergebnisse Besprechungsergebnisse 2007 veröffentlicht. 2. Umsetzung in KIDICAP Die Meldungserstellung bei den betroffenen Unterbrechungsgründen 01 oder 02 bei privat Krankenversicherten wird über das Feld "DEÜV-Abmeldung" im Dialog 45 gesteuert. Das Feld bleibt leer bei privat Krankenversicherten mit Bezug von Krankentagegeld Das Feld ist zu markieren bei privat Krankenversicherten ohne Bezug von Krankentagegeld Vor der Erfassung ist daher zu prüfen, welcher Sachverhalt vorliegt. Seite 3 von 11

4 Beispiel mit Krankentagegeld 3. Beispiel privat Krankenversichert mit Bezug von Krankentagegeld 3.1 ERF45 Beginn: Grund: 01 oder 02 DEÜV-Abmeldung leer 3.2 Bildung von SV-Tagen Für Zeiten der Unterbrechungen im Sinne von 7 Abs. 3 Satz 2 SGB IV (Krankengeld bzw. Krankentagegeld) werden keine SV-Tage gebildet. Im Beispiel werden 4 SV-Tage für die Zeit vor der Unterbrechung (bis ) angesetzt. Seite 4 von 11

5 Beispiel mit Krankentagegeld 3.3 Berechnung Arbeitgeber-Zuschuss KV/PV Bei voll unterbrochenen Monaten bzw. Monaten ohne SV-Tage wird kein Zuschuss gezahlt. Bei teilweise unterbrochenen Monaten bzw. Monaten mit weniger als 30 SV- Tagen wird der FKV-Gesamtbeitrag auf die vorhandenen SV-Tage anteilig umgerechnet. Auf Grundlage des anteiligen FKV-Gesamtbeitrags erfolgt dann die übliche Zuschussberechnung (Hälfte des allgemeinen durchschnittlichen Beitragssatzes multipliziert mit dem tatsächlichen KV-Entgelt, maximal jedoch die Hälfte des maßgeblichen FKV-Gesamtbeitrags). Im Beispiel beträgt der FKV-Gesamtbeitrag/Monat 466,20 Euro, für den VM 06 wird ein anteiliger FKV-Gesamtbeitrag von 62,16 Euro (466,20/30*4 SV-Tage) ermittelt. Vergleichszuschussberechnung: Wert 1 510,00 (KV-Brutto 2)* 7,3% 37,23 Wert 2 62,16 / 2 31,08 Der niedrigere Wert kommt zur Auszahlung. Die Zuschussberechnung zur PV erfolgt nach den gleichen Regeln. Seite 5 von 11

6 Beispiel mit Krankentagegeld 3.4 DEÜV-Meldungserstellung Es ist eine Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund 51 bis zum Tag vor dem Unterbrechungsbeginn zu erstellen, wenn die Unterbrechung mindestens einen vollen Kalendermonat andauert. Im Beispiel wird eine Unterbrechungsmeldung mit Meldegrund 51 vom bis erzeugt. Nach der Wiederaufnahme der Beschäftigung ist keine Anmeldung zu erstellen, die nächstfolgende Meldung (z.b. Jahresmeldung) beginnt mit dem Tag nach dem Unterbrechungs- Ende. Die Zeit der Unterbrechung bleibt ungemeldet. Seite 6 von 11

7 Beispiel ohne Krankentagegeld 4. Beispiel privat Krankenversichert ohne Bezug von Krankentagegeld 4.1 ERF45 Bei diesem Personenkreis ist bei den U-Gründen 01 oder 02 das Feld "DEÜV-Abmeldung" zu markieren. Beginn: Grund: 01 oder 02 DEÜV-Abmeldung Markieren 4.2 Bildung von SV-Tagen Für Unterbrechungen im Sinne von 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV (ohne Krankengeld bzw. Krankentagegeldbezug) werden für die Dauer eines Zeitmonats SV-Tage gebildet. Im Beispiel dauert der der Zeitmonat vom bis das ergibt folgende SV-Tage: AM 06 (Beschäftigungs- und Unterbrechungszeit zusammengerechnet) AM 07 (Zeitmonatsende ) 30 SV-Tage 4 SV-Tage Seite 7 von 11

8 Seite 8 von 11 Beispiel ohne Krankentagegeld

9 Beispiel ohne Krankentagegeld 4.3 Berechnung Arbeitgeberzuschuss-Zuschuss zur KV/PV Die Zuschussberechnung erfolgt nach den unter Punkt 3.3 dargestellten Regeln. Im Beispiel beträgt der FKV-Gesamtbeitrag/Monat 466,20 Euro. Vergleichszuschussberechnung: Wert 1 592,60 (KV-Brutto2) * 7,3% 43,26 Wert 2 466,20 / 2 233,10 Im AM 06 werden 43,26 Euro als Zuschuss gezahlt. Im AM 07 steht wegen fehlendem SV-Entgelt kein Zuschuss zu. Die Zuschussberechnung zur PV erfolgt nach den gleichen Regeln. 4.4 DEÜV-Meldungserstellung Es ist nach Ablauf eines Zeitmonats eine Abmeldung mit Abgabegrund 34 zu erstellen. Nach der Wiederaufnahme der Beschäftigung ist eine Anmeldung mit Meldegrund 13 zu erzeugen. Die Zeit der Unterbrechung bleibt ungemeldet. Im Beispiel wird eine Abmeldung vom bis mit Abgabegrund 34 erzeugt. Seite 9 von 11

10 Fehlermeldung 5. Fehlermeldung Das Feld "DEÜV-Abmeldung" ist nur für die U-Gründe 01 oder 02 zulässig. Das Markieren des Feldes bei anderen U-Gründen wird mit nachfolgender Fehlermeldung abgewiesen: Seite 10 von 11

11 Übergangsfälle 6. Abwicklung von Übergangsfällen Wegen der Problematik von Übergangsfällen über den 31. Dezember 2007 andauernder laufender Krankentagegeldbezugszeiten haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in ihrem Besprechungsergebnis vom 05./06. November 2007 z. B. für den nachfolgenden Sachverhalt folgende melderechtliche Verfahrensweise festgelegt: Dauert bei einem privat Krankenversicherten mit Bezug von Krankentagegeld der im Kalenderjahr 2007 begonnene Unterbrechungstatbestand noch keinen vollen Kalendermonat an und besteht er über den hinaus weiter fort, hat zum eine Unterbrechungsmeldung mit dem Abgabegrund 51 zu erfolgen, sofern der Unterbrechungstatbestand den ganzen Januar 2008 andauert. Bei Wiederaufnahme der Beschäftigung im Jahr 2008 ist keine Anmeldung vorzunehmen, vielmehr ist der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beschäftigung in die nächstfolgende Entgeltmeldung aufzunehmen. Beispiel: Beschäftigt seit Bezug von Krankentagegeld Wiederaufnahme der Beschäftigung am Zu erstattende Meldung: Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund Anmerkung: Eine Jahresmeldung für das Kalenderjahr 2007 ist nicht zu erstatten. Sofern die Jahresmeldung bereits erstattet wurde, ist diese zu stornieren und eine Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund 51 zum zu erstatten. Bei ununterbrochener Beschäftigung im Jahr 2008 ist mit der Jahresmeldung für das Jahr 2008 der Zeitraum vom bis zum zu melden. Dieser Sachverhalt kann maschinell in KIDICAP nicht abgebildet werden. Entweder würde eine Unterbrechungsmeldung mit Meldegrund 51 für den Zeitraum oder eine Jahresmeldung für 2007 und Abmeldung mit Meldegrund 34 mit Zeitraum (bei Grund-Verwaltung 05) erzeugt werden. Bei dem besonderen Sachverhalt sind daher die Meldungen falls erforderlich über SV-Net manuell zu korrigieren. Für weitere Beispiele von Übergangsfällen wird auf das Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 05./06. November 2007 Punkt 9 "Meldungen für privat Krankenversicherte bei Bezug von Entgeltersatzleistungen" verwiesen. Seite 11 von 11

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