Statuten. Der Leserlichkeit halber wird grundsätzlich die männliche Schreibweise verwendet. Gemeint sind selbstverständlich immer beide Geschlechter.

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1 Statuten Panathlon-Club Biel-Bienne Stand Der Leserlichkeit halber wird grundsätzlich die männliche Schreibweise verwendet. Gemeint sind selbstverständlich immer beide Geschlechter. I. Name, Sitz, Zweck Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Name und Sitz Der Panathlon-Club Biel-Bienne, Service-Club für Sport in der Region, ist ein Verein im Sinne von Artikel 6O ff ZGB. Das Rechtsdomizil befindet sich am Wohnsitz des Präsidenten. Der Club ist Teil des Panathlon Distrikts Schweiz und Fürstentum Liechtenstein sowie Mitglied der Dachorganisation Panathlon International. Unabhängigkeit Der Club ist politisch und konfessionell unabhängig und neutral. Zweck Der Panathlon-Club Biel-Bienne bezweckt die Förderung von Verständnis für die Belange des Sports im Interesse der Jugend, der Volksgesundheit, der Leistungsfähigkeit und setzt sich ein für die Verwirklichung eines sportlichen Ideals. Umsetzung Zu diesem Zweck - fördern und verbreiten seine Mitglieder ethische Werte des Sports, - erweitern ihre Kenntnisse über Sport durch Vorträge, Diskussionen, Besuche von Trainings, Wettkämpfen und andern themenbezogenen Veranstaltungen, - unterstützen Aktionen zu Gunsten Behinderter, von Gewaltlosigkeit und zum Verzicht auf Doping sowie Bemühungen um Einbezug von geeignetem Sport in Erziehung und Ausbildung, - vergeben Preise zur Förderung des sportlichen Nachwuchses sowie zur Auszeichnung besonderer Leistungen oder Verdienste auf dem Gebiet des Sports in der Region Biel, (Details dazu sind in den Grundlagen festgelegt) - und pflegen die Freundschaft unter einander, halten freundschaftliche Beziehungen hoch zu Panathleten sowie zu Personen, die im Sportbereich tätig sind. Statuten 2012 Seite 1

2 II. Mitgliedschaft Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Mitglieder Dem Club gehören an - Aktive - Senioren Aktivmitglied kann unter Vorbehalt von Art. 7 jede volljährige und in bürgerlichen Ehren und Rechten stehende Person werden, sofern sie mit dem Sport, sei es in Wettkampf, Lehre, Ausbildung oder Führung, eng verbunden ist oder war. Seniorenmitglied wird, wer das 65. Altersjahr erreicht hat. Senioren werden bei der Höchstzahl von Mitgliedern pro Sportart gemäss Art. 6 nicht mitgerechnet. Numerus clausus Die Mitgliederzahl ist beschränkt. Dem Panathlon-Club Biel-Bienne können pro - von Panathlon International klassifizierter - Sportart gleichzeitig höchstens drei Personen angehören. In Sonderfällen ist für die Überschreitung dieser Beschränkung die Bewilligung des Distrikt-Präsidenten einzuholen. Aufnahme neuer Mitglieder Das Aufnahmeverfahren ist wie folgt festgelegt: a) Jedes Clubmitglied kann, als Pate 1, zusammen mit einem zweiten aus dem Mitgliederkreis, als Pate 2, dem Präsidenten der Aufnahmekommission schriftlich Kandidaten vorschlagen, die seiner Meinung nach die Aufnahmebedingungen gemäss Art. 5 erfüllen. Der Vorschlag muss minimal folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Wohnort, Klassifikation. Diese Daten sind zu beschaffen, ohne die Kandidaten im Voraus zu kontaktieren. b) Die Aufnahmekommission prüft jede Kandidatur. Ihr Entscheid kann zustimmend oder begründet ablehnend sein. c) Die Aufnahmekommission orientiert die Mitglieder schriftlich mit dem Hinweis, eventuelle Bedenken oder Einsprachen schriftlich an den Präsidenten der Aufnahmekommission zu richten. Dieses Schreiben ist vertraulich zu behandeln. d) Die Aufnahmekommission stellt, nach Ablauf der Einsprachefrist, schriftlichen Antrag an den Vorstand, der abschliessend entscheidet. e) Nach Genehmigung durch den Vorstand werden die Pate benachrichtigt, damit sie die Kandidaten anfragen, an die nächste Generalversammlung einladen und sie dort einführen können. Gleichzeitig ist dem Vorstand je der offizielle Aufnahmeantrag einzureichen. Statuten 2012 Seite 2

3 Artikel 8 Verlust der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt eines Mitgliedes wird rechtlich erst wirksam, nachdem dieses seine finanziellen Pflichten gegenüber dem Club erfüllt hat. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschliessen, das trotz schriftlicher Mahnung mit Fristansetzung seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Club nicht erfüllt hat. Ferner kann der Vorstand ein Mitglied ausschliessen, das sich durch sein Verhalten der Panathlonbewegung unwürdig oder für die Zwecke des Clubs als schädlich erwiesen hat. Der Ausschluss ist dem betreffenden Mitglied mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Das betroffene Mitglied hat das Recht, innert 20 Tagen an die Generalversammlung zu rekurrieren. Der Rekurs ist dem Vorstand schriftlich einzureichen, der ihn einer ausserordentlichen Generalversammlung zum endgültigen Entscheid unterbreitet. Das Mitglied hat die Möglichkeit, sich an dieser Versammlung zu rechtfertigen. III. Rechte und Pflichten Artikel 9 Beiträge Jedes Mitglied leistet einen Jahresbeitrag, bestehend aus - Mitgliederbeitrag und - Veranstaltungsbeitrag Neue Mitglieder entrichten zusätzlich einmalig ein Eintrittsgeld. Mitgliedern, die das 82. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 20 Jahre Mitglied von Panathlon-Clubs sind, wird der Mitgliederbeitrag erlassen. Artikel 10 Monatsveranstaltungen Die Mitglieder versammeln sich in der Regel einmal im Monat zu einer Veranstaltung. Den Mitgliedern anderer Panathlon-Clubs des In- und Auslandes stehen, mit Ausnahme des Stimmrechtes, die gleichen Rechte zu wie den Mitgliedern des Panathlon-Clubs Biel-Bienne. Werden an einer Monatsveranstaltung Panathlon-Preise vergeben, so sind die anwesenden Mitglieder dafür zuständig, vorausgesetzt die Verleihung wurde auf der Einladung angekündigt. (Details dazu sind in den Grundlagen festgelegt.) Statuten 2012 Seite 3

4 IV. Organisation Artikel 11 Organe Die Organe des Clubs sind A) Generalversammlung B) Vorstand C) Aufnahmekommission D) Rechnungsrevisoren Artikel 12 A) Generalversammlung Die ordentliche Generalversammlung ist das oberste Organ des Clubs. Sie findet jährlich in der Regel im ersten Quartal statt. Artikel 13 Einberufung Die Vorankündigung der Generalversammlung erfolgt - im Jahresprogramm - mit Hinweis auf der Einladung zur Monatsveranstaltung des Vormonats Die definitive Einberufung/Einladung erfolgt grundsätzlich schriftlich (in der Regel elektronisch), mindestens zwei Wochen vor der Generalversammlung durch den Vorstand. Die Einladung beinhaltet Datum, Ort, Zeit und Traktandenliste, zudem liegen ihr bei - Wahlvorschläge - Anträge - evtl. weitere Unterlagen Artikel 14 Aufgaben Die ordentlichen Jahresgeschäfte: 1. Genehmigung der Jahresberichte 2. Finanzen - Jahresrechnung + Revisorenbericht: Genehmigung - Festsetzen von Jahresbeitrag und Eintrittsgeld - Genehmigung Budget 3. Wahlen - des Präsidenten und der Vorstandsmitglieder (ohne Vizepräsident/Programmchef) - der Rechnungsrevisoren - evtl. Kommissionsmitglieder 4. Behandlung evtl. Rekurse 5. Beschluss über Anträge von Vorstand und Mitgliedern 6. Entscheid über Ergänzungen/Revision der Statuten und evtl. Reglemente Artikel 15 Anträge Die Generalversammlung kann nur über Anträge und Wahlvorschläge befinden, die mindestens eine Woche vor der Generalversammlung schriftlich dem Präsidenten eingereicht worden sind. Statuten 2012 Seite 4

5 Artikel 16 Beschlussfassung, Wahlverfahren Die Generalversammlung entscheidet mit einfachem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. Der Vorsitzende hat im Falle von Stimmengleichheit Stichentscheid. Für Statutenrevisionen (Art. 25) und Auflösung des Clubs (Art. 26) gelten besondere Bestimmungen. Sämtliche Abstimmungen und Wahlen sind offen vorzunehmen. Geheime Stimmabgabe kann verlangt werden, setzt aber voraus, dass diese von mindestens einem Fünftel der anwesenden Mitglieder verlangt wird. Artikel 17 Ausserordentliche Generalversammlung Eine ausserordentliche Generalversammlung kann unter schriftlicher Angabe der Gründe verlangt werden: - vom Vorstand - wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder diese schriftlich fordert. Die Fristen für die schriftliche Einladung sowie für das Einbringen von Anträgen richten sich nach den Bestimmungen für die ordentliche Generalversammlung (Art. 13) Artikel 18 B) Vorstand Der Vorstand setzt sich zusammen aus - Präsident - Vizepräsident/Programmchef - Sekretär - Kassier - Medienverantwortlicher/Internet Administrator - Verantwortlicher für die Panathlonpreise - Mitgliederbetreuer Beisitzer mit besonderen Funktionen Der Vizepräsident wird an einer Monatsveranstaltung in der Regel im Herbst des Vorjahres, der restliche Vorstand an der GV gewählt. Artikel 19 Amtsdauer Präsident: Grundsätzlich 2 Jahre, eine Wiederwahl ist in der Regel ausgeschlossen. Vizepräsident/Programmchef: Grundsätzlich 2 Jahre, tritt in der Regel anschliessend die Nachfolge des Präsidenten an. Übrige Vorstandsmitglieder: Wahl für 2 Jahre. Wiederwahl möglich. Artikel 20 Aufgaben Der Vorstand vertritt den Club nach aussen, führt die Clubgeschäfte und entscheidet in allen Angelegenheiten die nicht gem. Art. 14 der Generalversammlung vorbehalten sind. Der Club verpflichtet sich durch die kollektive Unterschrift des Präsidenten (im Verhinderungsfalle des Vizepräsidenten) und eines anderen Vorstandsmitglieds. Der Vorstand tritt auf Einladung des Präsidenten zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr gefasst, evtl. Stichentscheid fällt der Präsident. Statuten 2012 Seite 5

6 Artikel 21 C) Aufnahmekommission Die Aufnahmekommission besteht aus abgetretenen Präsidenten, total aus sieben Mitgliedern. Jeder abtretende Clubpräsident wird Vorsitzender der Aufnahmekommission. Alle zwei Jahre scheidet das amtsälteste Mitglied aus. Bei gleicher Amtsdauer scheidet das an Jahren ältere Mitglied aus. Aufgaben: Gemäss Art. 7 : Arbeit im Rahmen des Aufnahmeverfahrens von Neumitgliedern. Artikel 22 D) Rechnungsrevisoren Die Generalversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren, von denen alle zwei Jahre der amtsältere ausscheidet, und einen Suppleanten. Die Rechnungsrevisoren bilden die Kontrollstelle für die Rechnungsführung des Panathlon-Club Biel-Bienne. Mitglieder des Vorstandes können diese Funktion nicht ausüben. Artikel 23 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. V. Finanzen Artikel 24 Clubfinanzen Die Einnahmen setzen sich zusammen aus - Jahresbeiträgen - Eintrittsgeldern - allfälligen Zinsen und Zuwendungen. Die Ausgaben werden im jeweiligen Jahresbudget festgelegt. Wesentliche Überschreitungen der im Budget bewilligten Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Mitglieder anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung. Den Clubmitgliedern steht kein Recht auf den aktiven Überschuss des Clubvermögens zu. Für die Verbindlichkeiten des Clubs haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Statuten 2012 Seite 6

7 VI. Schlussbestimmungen Artikel 25 Statutenrevision Für eine Statutenrevision ist die Zustimmung von zwei Dritteln der an der Generalversammlung anwesenden Mitglieder notwendig. Artikel 26 Auflösung des Clubs Die Auflösung kann nur an einer ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen werden, die ausschliesslich zu diesem Zweck mindestens drei Wochen vorher einberufen worden ist. Für die Auflösung ist die Zustimmung von zwei Dritteln aller anwesenden Mitglieder erforderlich. Wird die Auflösung beschlossen, so hat die ausserordentliche Generalversammlung über die Verwendung oder Zuwendung des noch vorhandenen Vereinsvermögens zu befinden. Artikel 27 Inkrafttreten Die Statuten vom 1. Februar 2012 ersetzen diejenigen vom und treten im Anschluss an die Genehmigung durch die Generalversammlung in Kraft. Biel, 1. Februar 2012 Panathlon-Club Biel-Bienne Der Präsident Der Sekretär Beat Zurflüh Beat Howald Statuten 2012 Seite 7

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