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1 Haushaltsbuch 216

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3 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite Haushaltsbuch Haushaltssatzung 6 Haushaltssicherungskonzept 11 Projektion gem. Runderlass zu 76 GO NRW 17 Aufstellung der Haushaltssicherungsmaßnahmen 2 Darstellung der Anhebung der Hebesätze 22 Diagramm Entwicklung Ergebnisrechnung 23 Entwicklung der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage 24 Vorbemerkungen zum Haushaltsbuch 27 Gesamtergebnisplan 28 Gesamtfinanzplan 3 Schlussbilanz Kennzahlenset 34 Vorbericht zum Haushaltsbuch 39 1 Ausgangslage für das Haushaltsjahr 4 2 Voraussichtliche Entwicklung der Haushaltswirtschaft Einflussfaktoren Entwicklungen im Ergebnisplan Grundsteuer A und B Gewerbesteuer Anteil an der Umsatzsteuer Einkommensteueranteil Schlüsselzuweisungen Schulpauschale Zinserträge Erstattungen Einheitslasten Gewerbesteuerumlage Kreisumlage Zinsleistungen Krankenhausinvestitionspauschale Stärkungspakt/Kommunal-Soli Zusammenfassung zum Ergebnisplan des Zentralbudgets Ergebnisse der Fachbereiche Verwaltungskostenerstattungen (VKE) 56

4 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite 2.5 Innerbetriebliche Leistungsverrechnung Abschreibungen und Sonderposten Entwicklungen im Investitionsplan Zunkunftsprogramm Sanierung von Schulen und Sportstätten 64 3 Grundsätzliche Ausführungen zur Haushaltslage 65 Teilergebnisplan Zentralbudget 67 Grafische und tabellarische Darstellungen 71 Darstellungen des Haushaltsvolumens 72 Wesentliche Erträge und Aufwendungen 8 Entwicklung der Ergebnis- und Finanzplanung 82 Entwicklung der Verschuldung 83 Entwicklung der Gesellschafterdarlehen 88 Vorläufiger Anlagenspiegel für das Haushaltsjahr Fachbereichbudgets Fachbereich 1 - Fachbereichbudget Zentrale Dienste 91 Fachbereich 1 - Fachbereichbudget Bildung, Sport, Freizeit 139 Fachbereich 2 - Fachbereichbudget Bürgerservise, Öffentliche Ordnung 177 Fachbereich 2 - Fachbereichbudget Soziales 215 Fachbereich 3 - Bauen, Stadtentwicklung 247 Stellenplan 333 Anlagen 339 Ziele zur Steuerung der städtischen Finanzen 34 Eventualverbindlichkeiten 342 Sonderposten Gebührenausgleichsrücklage 343 Verpflichtungsermächtigungen 344 Verbindlichkeitenspiegel 345 Zuwendungen an die Fraktionen 346 NKF-Produktbereiche Teilergebnis- und Teilfinanzpläne 347

5 Haushaltsbuch 216 Haushaltssatzung Haushaltssicherungskonzept Vorbemerkungen zum Haushaltsbuch Gesamtergebnisplan Gesamtfinanzplan Schlussbilanz 212 Kennzahlenset 5

6 Haushaltssatzung der S t a d t O l s b e r g für das Haushaltsjahr Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch GO-Reformgesetz vom 2. September 27, hat der Rat der Stadt Olsberg mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 216, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag für Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren notwendig ist, wird auf festgesetzt. 6

7 4 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf und die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf festgesetzt. 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 19.. festgesetzt. 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 216 durch separate Hebesatzsatzung festgesetzt und werden hier rein deklaratorisch genannt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 34 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 486 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 46 v. H. 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Hauhaltsausgleich im Jahr 222 wieder hergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Haushaltssicherungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. 8 Die Bildung von Budgets erfolgt in einem zweistufigen System. Die erste Ebene bilden die Produktbudgets, welche wiederum zu den Fachbereichsbudgets zusammengefasst werden. Auf beiden Ebenen findet in der genannten Rangfolge die Deckungsfähigkeit gem. 21 Abs. 1 GemHVO Anwendung. Aufwendungen für Personal, für Abschreibungen und interne Leistungsbeziehungen sind nicht untereinander und auch nicht gegenüber anderen Aufwandspositionen deckungsfähig. Mehrerträge in den genannten Budgets des zweistufigen Systems berechtigen zu Mehraufwendungen in diesen Budgets. Das Gleiche gilt für Mehreinzahlungen zugunsten von Auszahlungsermächtigungen. 7

8 9 Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne des 81 Abs. 2 Ziff. 2 GO NW sind dann erheblich, wenn sie im Einzelfall mehr als 2 % der Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen betragen. 1 Als geringfügig i.s.d. 81 Abs. 3 Ziff. 1 GO NW gelten Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen, wenn die Gesamtauszahlungen der Einzelmaßnahme voraussichtlich nicht mehr als 1. betragen. 8

9 Aufstellungsvermerk Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Olsberg für das Haushaltsjahr 216 wurde nach den Vorschriften der 78 ff. GO NW aufgestellt und wird hiermit gem. 8 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch GO- Reformgesetz vom 2. September 27, zur Bestätigung vorgelegt. Olsberg, den Stefan Kotthoff Kämmerer Bestätigungsvermerk Der vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt OIsberg für das Haushaltsjahr 216 wird hiermit gem. 8 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der vorstehenden Fassung von mir bestätigt. Olsberg, den Wolfgang Fischer Bürgermeister Bekanntmachungsvermerk Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Olsberg für das Haushaltsjahr 216 mit Anlagen wird gem. 8 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe im Rathaus (Raum 127), Bigger Platz 6, Olsberg vom bis einschließlich öffentlich ausgelegt. Die Frist für Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen endet mit Ablauf des Olsberg, den Wolfgang Fischer Bürgermeister 9

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11 Haushaltssicherungs- konzept 5. Fortschreibung 11

12 Fünfte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Olsberg (ursprünglich für die Haushaltsjahre 211 bis 215) 1. Aktuelle Situation Die in 76 Abs. 1 GO NRW genannten Kriterien, die zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zwingen, wurden mit dem Haushalt 211 erstmalig wieder seit dem Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) überschritten. Das mit der Haushaltssatzung für das Jahr 211 beschlossene Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 211 bis 215 ist überwiegend umgesetzt. Eine Übersicht über die bereits umgesetzten, die in Umsetzung befindlichen und auch nicht umgesetzten Maßnahmen ist beigefügt (siehe Inhaltsverzeichnis). Das Erfordernis zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bleibt nach den aktuellen Plandaten weiterhin unverändert bestehen. 2. Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Lage seit dem Eintritt in die Haushaltssicherung Eine grundlegende Veränderung der haushaltswirtschaftlichen Lage ist, mit Blick auf die Haushaltsplanungen für 216 ff., im Vergleich zum Vorjahr nicht eingetreten (vgl. Gesamtergebnisplan; s. Inhaltsverzeichnis Haushaltsbuch 216). Eine sehr positive, und so nicht absehbare Entwicklung hat das Jahr 211 genommen. Ausgehend von einem geplanten Defizit von 4,1 Mio. konnte mit dem Jahresabschluss ein positives Ergebnis von 2,38 Mio. erreicht werden. Damit war die sehr ungewöhnliche Situation eingetreten, dass in einem Haushaltsjahr, in welchem die Stadt Olsberg den Vorgaben des sog. Nothaushaltes unterlag, das Jahresergebnis eine hohe Zuführung zur Ausgleichsrücklage zuließ. Dadurch erhöhte sich die Möglichkeit des Rückgriffs auf diese Rücklage im Jahr 212 entsprechend. Auch die Entwicklung des Jahres 212 verlief deutlich besser, als dies zum Planungszeitpunkt angenommen worden war. Das Gesamtergebnis konnte mit einem positiven Saldo von T 525 abgeschlossen werden. Die wichtige Ertragsposition der Gewerbesteuer erreichte mit T einen sehr guten Wert. Auch die gemeindlichen Anteile aus der Einkommensteuer wiesen Steigerungen auf. Ausgehend von einem geplanten Ergebnis von T konnte das Jahr 213 mit einem negativen Saldo von rd abgeschlossen werden. Dadurch kommt es dazu, dass im Jahr 214 noch ein Bestand von T 4.1 der Ausgleichsrücklage zur Verfügung steht. 12

13 Der Verlauf des Jahres 214 entwickelte sich relativ planmäßig. Mit einem Jahresergebnis von T konnte eine Verbesserung zur Planung von nur T 26 erzielt werden. Damit trat im Jahr 214 etwas ein, was in den vergangenen Jahren nur sehr selten der Fall war. Es haben sich keine nennenswerten Verbesserungen ergeben. In den Vorjahren kam es immer wieder durch die verschiedensten Faktoren dazu, dass das Ergebnis letztlich deutlich besser ausfiel, als die Planung. Häufig entwickelte sich das Gewerbesteueraufkommen deutlich positiver, als dies im Rahmen der vorsichtig positiven Planung erwartet werden konnte. Aber auch andere einmalige Faktoren führten zu deutlichen Verbesserungen. Das Jahr 214 gibt somit ein realistisches Bild für die Finanzlage der Stadt Olsberg wieder. Der Fehlbedarf in der Ergebnisrechnung konnte durch einen Rückgriff auf die noch verfügbare Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Die Entwicklung der Liquidität mit einem Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung von T 7. macht jedoch die weiterhin angespannte Situation deutlich. Das laufende Jahr 215 entwickelt sich ungewohnt schlecht. Nach derzeitigem Stand muss mit einem Fehlbedarf in der Ergebnisrechnung von überschlägigen T -6. gerechnet werden. Diese deutliche Verschlechterung zum geplanten Ergebnis von T -3.6 ist auf zwei Faktoren zurückzuführen, die in Summe bereits T 2. ausmachen. Es muss also nicht davon ausgegangen werden, dass derart negative Ergebnisse künftig die Regel sein werden. Dennoch muss realisiert werden, dass das Jahresergebnis ohne diese Faktoren wiederum im Bereich des geplanten Wertes gelegen hätte. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen der beiden Vorjahre war die Planung für 216 auch anzupassen. Insbesondere die enorm wichtige Ertragsart der Gewerbesteuer wurde deutlich reduziert veranschlagt. Auch die in den künftigen Jahren erwarteten Steigerungen wurden in Anlehnung an die Entwicklung der vergangenen 1 Jahre kalkuliert. Folge dieser restriktiveren Planung war, dass ein Erreichen des Haushaltsausgleichs im Jahr 222 ohne weitere nennenswerte Haushaltssicherungsmaßnahmen nicht mehr realistisch nachgewiesen werden konnte. 3. Rechtliche Rahmenbedingungen Am trat das am vom Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung des 76 GO NRW in Kraft. Darin wurde der Konsolidierungszeitraum auf 1 Jahre ausgedehnt. Kommunen, die nach den weiterhin gültigen Kriterien zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet sind, haben demnach 1 Jahre Zeit, den Haushaltsausgleich - zumindest planerisch - wieder darzustellen. Bislang war dieser Zeitraum so definiert, dass der Ausgleich im dritten Jahr nach dem Verursachungsjahr wieder erreicht werden musste. Ergänzend zu dieser Änderung der Gemeindeordnung hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Runderlass vom Vorgaben zur einheitlichen Handhabung der neuen gesetzlichen Grundlage gemacht, welche mit Ausführungserlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom fortgeschrieben worden sind. 13

14 Nachdem im Jahr 212 diese Betrachtung erstmalig im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes durchgeführt worden ist, wird diese jährlich fortgeschrieben. Der einmalig durch die Kommunalaufsicht festgeschriebene zeitliche Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 222 bleibt dabei bestehen. Dies bedeutet, dass der Zeitraum zur Erreichung des Haushaltsausgleichs von Jahr zu Jahr kürzer wird was die Herausforderung deutlich erhöht, das Ziel auch einzuhalten. Seitens der Verwaltung wurden die umfangreichen Berechnungen für die Stadt Olsberg angestellt. Die Ergebnisse sind als Anlage 1 beigefügt. Sowohl die sich aus den vorgegebenen Rechenschritten ergebenden Wachstumsraten, als auch die durch die Verwaltung nach sachlicher Abwägung festgelegten Werte sind dieser Darstellung zu entnehmen. 4. Fortschreibung der laufenden Haushaltssicherungsmaßnahmen Die Finanzplanung berücksichtigt ebenfalls die Fortschreibung der aktuellen Haushaltssicherungsmaßnahmen. Es handelt sich dabei um die in den Jahren seit 211 ergriffenen Maßnahmen. Als Anlage 2 beigefügt ist eine tabellarische Darstellung sämtlicher Haushaltssicherungsmaßnahmen. Sie soll dazu dienen, die Gesamtheit der Maßnahmen, auch derer, die inzwischen umgesetzt sind, weiterhin nachzuhalten. In Form der vorgeschriebenen Maßnahmenblätter werden nur diejenigen noch aufgeführt, die sich aktuell noch in der Umsetzung befinden, also den Endstand noch nicht erreicht haben oder aber ganz neu aufgenommen worden sind. Umgesetzte Maßnahmen wurden nicht erneut als einzelne Blätter dargestellt. Sofern Maßnahmen nicht wie geplant umgesetzt werden konnten oder die erfolgreiche Umsetzung inzwischen nicht mehr beibehalten werden kann, sind diese entsprechend gekennzeichnet. Alle übrigen Maßnahmen werden nach derzeitigem Stand die geplanten Verbesserungen erreichen bzw. haben diese bereits erzielt. Neu hinzugekommen sind folgende Maßnahmen: Erhöhung der Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule Anhebung der Realsteuerhebesätze (Gewerbe- und Grundsteuern A/B) Die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen können der Anlage 2 entnommen werden. Die beiden Maßnahmen sind in der Spalte Status mit neu gekennzeichnet. Die Anhebung der Realsteuerhebesätze ist in der Anlage 3 näher beschrieben. Für das Jahr 216 werden demnach die Hebesätze wie folgt erhöht: Grundsteuer A 264 % 324 % Grundsteuer B 423 % 486 % Gewerbesteuer 438 % 46 % 14

15 Bei den Grundsteuerarten entspricht die Entwicklung einer Erhöhung um ca. 15 %, bei der Gewerbesteuer beträgt diese ca. 5 %. Insgesamt können mit diesen Erhöhungen Mehrerträge in Höhe von rd erzielt werden. Dies unterstellt natürlich, dass die sonstigen Berechnungsgrundlagen unverändert bleiben. Trotz dieser Mehrerträge schließt der Gesamtergebnisplan 216 mit einem Ergebnis von T ab. Das lässt erkennen, dass diese Verbesserung auf der Ertragsseite längst nicht ausreicht, um annähernd einen ausgeglichenen Haushalt nachweisen zu können. Um bis zum Jahr 222 das gesteckte Ziel des ausgeglichenen Haushalts zu erreichen, sind in den Folgejahren weitere Steuererhöhungen vorgesehen. Soweit die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zukünftig keine gravierenden Verbesserungen ausweisen sollten, kann aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass mit folgenden zusätzlichen Erhöhungen der Weg aus der Haushaltssicherung geschafft werden kann: Erhöhung der Hebesätze für Gewerbesteuer sowie Grundsteuer A und B: in % ab 218 bis 222 jährlich 3 % 5. Ergebnis des 1-jährigen Konsolidierungszeitraumes Das als Anlage 4 beigefügten Diagramm macht anschaulich deutlich, dass bei Eintreffen der hier zugrunde gelegten Annahmen sowie bei Umsetzung der hier dargestellten Haushaltssicherungsmaßnahmen ab dem Jahr 22 wieder positive Jahresergebnisse in der Ergebnisrechnung möglich sind. Bis zum Jahr 222 würde sich die positive Entwicklung weiter fortsetzen und der jährliche Überschuss weiter anwachsen. Die mit dieser Projektion ermittelten Überschüsse ab dem Jahr 22 sind dringend erforderlich. Es darf nicht ausgeblendet werden, dass die vorgesehene Schrittweise Anhebung der Realsteuerhebesätze in den Jahren bis zum Wechsel von negativen zu positiven Jahresergebnissen, also bis einschließlich 219, dazu führt, dass das bereits jetzt angegriffene Eigenkapital weiter abgebaut wird. Im Gegenzug werden durch die weiterhin bestehende Unterdeckung an Liquidität die schon jetzt auf einem Rekordniveau liegenden Kassenkredite weiter anwachsen. Es reicht also nicht aus, künftig lediglich wieder ausgeglichene Ergebnisrechnungen vorzuweisen. Es muss auch gelingen, Überschüsse in der Ergebnis- und Finanzrechnung zu erwirtschaften, um damit Eigenkapital wieder aufzubauen und vorhandene Kassenkredite zurückzuführen. Mit diesem Haushaltssicherungskonzept wird somit ein Ziel vorgegeben sowie der mögliche Weg dorthin beschrieben und mit Zahlen hinterlegt. Den Entscheidungsträgern ist dabei bewusst, dass die getroffenen Annahmen und die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen ggf. dazu führen können, dass insbesondere die weiter in der Zukunft liegenden geplanten Konsolidierungsschritte nochmals angepasst werden müssen. 15

16 Bis zum Erreichen des Ziels bleibt aber der Status als Haushaltssicherungskommune erhalten. D.h. Haushaltskonsolidierung ist und bleibt eine Daueraufgabe. Die theoretisch immer vorhandene Möglichkeit, durch eine Anhebung der Realsteuerhebesätze den Haushaltsausgleich herzustellen darf nicht dazu führen, die Bemühungen auf der Aufwandsseite zu vernachlässigen. Anlagen Anlage 1: Projektion gem. Runderlass zu 76 GO NRW Anlage 2: Aufstellung der Haushaltssicherungsmaßnahmen Anlage 3: Darstellung der Anhebung der Hebesätze Anlage 4: Diagramm Entwicklung Ergebnisrechnung Anlage 5: Entwicklung Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage Olsberg, Wolfgang Fischer Bürgermeister Stefan Kotthoff Kämmerer 16

17 Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept Ermittlung der Wachstumsraten zur Berechnung der Plandaten für das Haushaltssicherungskonzept M1 M2 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Rang Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Rang Gewerbesteuer (brutto) Rang Grundsteuer A+B Rang Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen Rang Schlüsselzuweisungen an Gemeinden Rang Kreisumlage Rang Sozialtransferaufwendungen Fortschreibung der Orientierungsdaten Personalaufwendungen Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen Sozialtransferaufwendungen (soweit keine Berechnung der individuellen Wachstumsraten möglich ist) sonstige Transferaufwendungen 17

18 Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept Ermittlung der Wachstumsraten zur Berechnu Wachstumsrate Bemerkung Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2,19% Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 3,4% Gewerbesteuer (brutto) 2,26% ab 22 +3% lt. Hasiko Grundsteuer A+B 1,16% ab 22 +3% lt. Hasiko Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen 2,71% Schlüsselzuweisungen an Gemeinden -233,3% Kreisumlage 2,44% Sozialtransferaufwendungen 4,9% Fortschreibung der Orientierungsdaten Personalaufwendungen Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen Sozialtransferaufwendungen (soweit keine Berechnung der individuellen Wachstumsraten möglich ist) sonstige Transferaufwendungen O-Daten 218 1,% ,% ,% ,%

19 Anlage 3 zum Haushaltssicherungskonzept Ergebnisrechnung, Finanzplanung bis 216 und Projektion bis 222 Jahr Ergebnis 213 Ergebnis 214 Prognose 215 Plan 216 Plan 217 Plan 218 Plan 219 Wachstumsrate Plan 22 Plan 221 Plan 222 Steuern und ähnliche Abgaben differenziert Zuwendungen und allgemeine Umlagen ,% Sonstige Transfererträge ,% Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ,% Privatrechtliche Leistungsentgelte ,% Kostenerstattungen und Kostenumlagen ,% Sonstige ordentliche Erträge ,% Aktivierte Eigenleistungen ,% Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen ,% Versorgungsaufwendungen ,% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ,% Bilanzielle Abschreibungen ,% Transferaufwendungen differenziert Sonstige ordentliche Aufwendungen ,% Ordentliche Aufwendungen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Finanzerträge ,% Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen ,% Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Ergebnis vor internen Leistungsbeziehungen Erträge aus internen Leistungsbeziehungen ,% Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen ,% Ergebnis Anpassung Ergebnis 215 Berechnung nach dem Erlass zu 76 (2) GO 19

20 Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept Konsolidierungsmaßnahmen Konsolidierungsbeiträge in Planung Planung Planung Planung Lfd.Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme dauerhaft Status Verkleinerung des Rates 7. umgesetzt Reduzierung Aufwand für Repräsentationen 2. umgesetzt Streichung Infofahrten Politik 5 umgesetzt Rathaus aktuell nur 1 mal jährlich seit umgesetzt Reduzierung der Personalaufwendungen seit 28. umgesetzt Reduzierung Aufwand für Fortbildung weitere Umsetzung nicht möglich Reduzierung IT-Aufwand weitere Umsetzung nicht möglich Reduzierung Aufwand Porto- und Druckkosten 2.4 umgesetzt Reduzierung des Prüfungsaufwandes 2. umgesetzt Aufwandsreduzierung durch die Bildung eines Hausmeisterpools seit umgesetzt Erhöhung der OGS-Beiträge neu Reduzierung Geschäftsaufwand Grundschulen 6. umgesetzt Aufgabe des Schulstandortes Grundschule Wiemeringhausen in 213/ Reduzierung Geschäftsaufwand Sekundarschulen Reduzierung der Zuschüsse für bürgerschaftliches Engagement Reduzierung Aufwand für Heimatvereine, Schützenvereine, Ortschroniken Reduzierung der Zuschüsse zur baulichen Unterhaltung von Schützenhallen 25. umgesetzt 6. umgesetzt 3.5 umgesetzt 2.5 umgesetzt 2. umgesetzt Reduzierung Geschäftsaufwand Bücherei 9 umgesetzt Reduzierung Unterhaltungsmittel Sportplätze 11. umgesetzt Abschaffung der Gratulationskosten für Altersund Ehejubiläen 5 umgesetzt Reduzierung Unterhaltung Gewässer 5. umgesetzt Abschaffung der Zuschüsse zu den Altentagen 1.6 umgesetzt Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Familienkarte Kostendeckende Umlagen in der Bauleitplanung Verzicht auf die Aufstellung von Gestaltungssatzungen Reduzierung der Unterhaltung von Straßen und Wirtschaftswegen Reduzierung der Pflege des Straßenbegleitgrüns Reduzierung Sommerreinigung der Straßen und Plätze Übernahme der Straßenbeleuchtung von der RWE Verzicht auf unrentierliche, freiwilige Räumung des Außenbereichs Aufgabe von drei Kinderspielplätzen; Reduzierung von Pflegestandards Einschränkung der Betriebszeiten von öffenlichen Brunnen Reduzierung der Unterhaltung im Bereich von Grünanlagen Reduzierung der Pflegeaufwendungen für Kurparkanlagen 5 umgesetzt 1.5 umgesetzt 3.5 umgesetzt 35. umgesetzt weitere Umsetzung nicht möglich 2. umgesetzt Übernahme erfolgt; Einsparung nicht erreicht 9.5 umgesetzt weitere Umsetzung nicht möglich nicht umgesetzt weitere Umsetzung nicht möglich weitere Umsetzung nicht möglich Erhöhung der Pachten ab dem nicht umsetzbar 2

21 Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept Konsolidierungsmaßnahmen Konsolidierungsbeiträge in Planung Planung Planung Planung Lfd.Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme dauerhaft Status 9--1 Umsetzung des strategischen Zieles "Verantwortliche Haushaltsführung sicherstellen (Haushaltsausgleich)" 9--2 Reduzierung der Mietzahlungen an den Kommunalbetrieb bzw. reduzierter Unterhaltungsaufwand Daueraufgabe 5. umgesetzt Durchführung einer Hundebestandsaufnahme 15. umgesetzt Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer A neu Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer A neu Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes neu Eigenkapitalverzinsung Hochsauerlandwasser GmbH 36. umgesetzt Summen: Umgesetzte Maßnahmen In Umsetzung befindlich (Endzustand noch nicht ganz erreicht) Neue Maßnahmen Summe der Konsolidierungsmaßnahmen

22 Anlage 3 zum Haushaltssicherungskonzept Anhebung der Steuersätze zum Haushaltsausgleich Wachstumsraten ab 22 Pflicht gem. HaSiKo Hebesatz Grundsteuer A ,% 316 4,% 325 3,% 335 3,% 1,16% 345 3,% 355 3,% 366 3,% Grundsteuer A Hebesatz Grundsteuer B ,% 55 4,% 52 3,% 536 3,% 1,16% 552 3,% 569 3,% 586 3,% Grundsteuer B Hebesatz Gewerbesteuer ,% 478 4,% 492 3,% 57 3,% 2,26% 522 3,% 538 3,% 554 3,% Gewerbesteuer Aufkommen Zielwert 21.. Jährliche Steigerung ab 218 3,% Annahmen: Dem Stadthaushalt fehlen zum Ausgleich jährlich rund 3,5 Mio.. Durch steigende Aufwendungen von 1% jährlich (Vorgaben lt. O-Daten) würden in 222 zum Haushaltsausgleich rund 21 Mio. aus diesen drei Steuererträgen benötigt (Zielwert). Ab 22 müssen die zu ermittelnden Wachstumsraten gem. Runderlass zu 76 (2) GO zum Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt werden (also kein Beurteilungsspielraum). Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben und bilanziellen Auswirkungen: Eine Haushaltssicherungskommune ist grundsätzlich gehalten, ihre dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit schnellstmöglich wieder herzustellen. Das bedeutet, dass Maßnahmen, die zur Verbesserung der Situation ergriffen werden können, auch zu ergreifen sind. Übertragen auf die Überlegungen für Olsberg bedeutet das, dass mögliche Erhöhungen der Hebesätze nicht z. B. erst im Jahr 222 eingeplant werden können. Die Kommunalaufsicht wird konkrete Schritte fordern. Zudem wird mit jedem Jahr, in welchem die umgesetzten Verbesserungen unterhalb der erforderlichen 3,5 Mio. bleiben, das Eigenkapital ( rd. 28,6 Mio ) entsprechend weiter verzehrt werden. 22

23 Anlage 4 zum Haushaltssicherungskonzept Entwicklung der Ergebnisrechnung Ergebnis Gesamterträge Gesamtaufwendungen Finanzplanungszeitraum Konsolidierungszeitraum 23

24 Entwicklung Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage Anlage 5 zum Haushaltssicherungskonzept Jahr Jahresergebnis , , , , Ausgleichsrücklage zum Jahresanfang , , , , Zuführung/Inanspruchnahme(-) , , , , Ausgleichsrücklage zum Jahresende , , , ,75 Allgemeine Rücklage zum Jahresanfang , , , , Zuführung/Inanspruchnahme(-),, ,81, Erträge/Aufwendungen(-) aus Anlagevermögen,,, , Allgemeine Rücklage zum Jahresende , , , , Erhöhung/Verringerung(-) der allgemeinen Rücklage,%,% -8,13% -2,55% -16,69% -12,96% -7,61% -8,87% -4,49% Eigenkapital zum Jahresanfang , , , Zuführung/Inanspruchnahme(-) , , , Eigenkapital zum Jahresende , , , Erhöhung/Verringerung(-) des Eigenkapitals 7,54% 1,54% -7,52% -1,49% -2,69% -12,96% -7,61% -8,87% -4,49% *Umbuchung von aus der Ausgleichsrücklage in die Allgemeine Rücklage und verschiedene Bilanzkorrekturen lt. Prüfung der GPA 24

25 4.. Entwicklung Eigenkapital Anlage 5 zum Haushaltssicherungskonzept 15% ,6% 1% 3.. 6,8% 5% 25..,%,%,% Ausgeglichener Haushalt % -2,55% -4,49% 2,17% % 2.. Grenze der Haushaltssicherung 5% -8,13% -7,61% -8,87% -5% ,96% -1% ,69% -15% % Allgemeine Rücklage zum Ausgleichsrücklage zum Entwicklung allgemeine Rücklage zum Vorjahr -25% 25

26 26

27 Vorbemerkungen zum Haushaltsbuch 216 Status der Haushaltssicherung Mit dem Haushaltsbuch 211 war gleichzeitig ein Haushaltssicherungskonzept gem. 76 Gemeindeordnung (GO NRW) vorzulegen. Nach den zum damaligen Zeitpunkt gültigen Wortlaut des 76 GO NRW war der verpflichtende Haushaltsausgleich innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung wieder darzustellen. Diese in der Praxis zu ungewollten Fallkonstellationen führende Formulierung wurde dahingehend ausgelegt, dass der Ausgleich im dritten auf das Verursachungsjahr folgenden Jahr wieder zu erreichen ist. Da dies in Olsberg nicht zu erreichen war, befand sich die Stadt Olsberg 211 in der vorläufigen Haushaltsführung, dem sog. Nothaushalt. Dieser rechtliche Status besagt, dass die Stadt Olsberg über keine gültige Haushaltssatzung als Grundlage allen wirtschaftlichen Handelns im Jahr 211 verfügte. Alleinige Rechtsgrundlage war 82 GO NRW, also die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung. In dieser Situation ist es einer Kommune nur erlaubt diejenigen Aufwendungen entstehen zu lassen und zu begleichen, zu denen sie verpflichtet ist oder die für die Weiterführung ihrer notwendigen Aufgaben unaufschiebbar sind. Eine Änderung dieser Situation wurde seitens des Gesetzgebers ermöglicht. Am trat das am vom Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung des 76 GO NRW in Kraft. Darin wurde der Konsolidierungszeitraum auf 1 Jahre ausgedehnt. Kommunen, die nach den weiterhin gültigen Kriterien zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet sind, haben demnach 1 Jahre Zeit, den Haushaltsausgleich - zumindest planerisch - wieder darzustellen. Die Phase der Haushaltssicherung setzt sich auch im Jahr 216 weiter fort. Das war auch so zu erwarten. Die bereits laufenden Haushaltssicherungsmaßnahmen aus den Vorjahren haben weiterhin Gültigkeit und werden bis auf wenige Ausnahmen fortgesetzt. Eine Verschlechterung der finanziellen Situation führt ab 216 dazu, dass die weitere Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes lediglich mit einer spürbaren Verbesserung auf der Ertragsseite das verbindlich vorgegebene Ziel des Haushaltsausgleichs bis zum Jahr 222 realistisch erreichbar macht. Die mit der fünften Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vorgesehenen Erhöhungen der Realsteuerhebesätze sind im Zahlenwerk dieses Haushaltes berücksichtigt. Damit kann die Stadt Olsberg für das Haushaltsjahr 216 einen zwar unausgeglichenen Haushalt, aber ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen. Der Status der Kommune im Nothaushalt ist damit weiterhin nicht gegeben Inhaltliche und organisatorische Änderungen ab 216 Wesentliche Änderungen, die hier einer weitergehenden Erläuterung bedürfen, haben sich nicht ergeben. Insofern können die Daten und Aussagen gut mit dem Vorjahr verglichen werden. 27

28 Haushaltsbuch 216 Gesamtergebnisplan Erträge und Aufwendungen Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffenlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Ergebnis Nachrichtlich: Verrechnete Erträge mit der allgemeinen Rücklage Nachrichtlich: Verrechnete Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage Verrechnungssaldo

29 Haushaltsbuch 216 Übersicht Ergebnisplan nach Fachbereichbudgets Fachbereichbudget FB11 Zentrale Dienste Erträge Aufwendungen Ergebnis Fachbereichbudget FB12 Bildung, Sport, Freizeit Erträge Aufwendungen Ergebnis Fachbereichbudget FB21 Bürgerservice, Öffentliche Ordnung Erträge Aufwendungen Ergebnis Fachbereichbudget FB22 Soziales Erträge Aufwendungen Ergebnis Fachbereichbudget FB31 Bauen und Stadtentwicklung Erträge Aufwendungen Ergebnis Zentralbudget Erträge Aufwendungen Ergebnis Summe Gesamtergebnisplan Erträge Aufwendungen Ergebnis

30 Haushaltsbuch 216 Gesamtfinanzplan Einzahlungen und Auszahlungen Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Einzahlungen aus der Rückführung von Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung Tilgung und Gewährung von Darlehen Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung Saldo aus Finanzierungstätigkeit Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln Noch nicht auf Produkten verbuchte Zahlungsströme Anfangsbestand an Finanzmitteln Liquide Mittel

31 Haushaltsbuch 216 Übersicht Finanzplan nach Fachbereichbudgets Fachbereichbudget FB11 Zentrale Dienste Einzahlungen Auszahlungen Saldo Fachbereichbudget FB12 Bildung, Sport, Freizeit Einzahlungen Auszahlungen Saldo Fachbereichbudget FB21 Bürgerservice, Öffentliche Ordnung Einzahlungen Auszahlungen Saldo Fachbereichbudget FB22 Soziales Einzahlungen Auszahlungen Saldo Fachbereichbudget FB31 Bauen und Stadtentwicklung Einzahlungen Auszahlungen Saldo Zentralbudget Einzahlungen Auszahlungen Saldo Summe Gesamtfinanzplan Einzahlungen Auszahlungen Saldo

32 Stadt Olsberg Aktivseite Bilanz zum Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 45.37, , 1.2 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen , , Ackerland , , Wald, Forsten , , Sonstige unbebaute Grundstücke , , , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen ,3, Schulen ,, Wohnbauten,, Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude , ,3, Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , , Brücken und Tunnel , , Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , , , Bauten auf fremdem Grund und Boden , , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , , Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , , Betriebs- und Geschäftsausstattung , , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , , ,5 1.3 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen , , Beteiligungen , , Sondervermögen , , Wertpapiere des Anlagevermögens , , Ausleihungen an verbundene Unternehmen , , an Sondervermögen, , Sonstige Ausleihungen 35.18, , , ,5 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren , ,3 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren , , Beiträge 6.32, , Steuern 42.7, , Forderungen aus Transferleistungen , , Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , , , Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich , , gegenüber dem öffentlichen Bereich , , gegen verbundene Unternehmen , , gegen Beteiligungen 7.981,, gegen Sondervermögen 177, , , Sonstige Vermögensgegenstände , , , Liquide Mittel , ,2 3. Aktive Rechnungsabgrenzung , , , ,23 32

33 Stadt Olsberg Bilanz zum Eigenkapital Passivseite Allgemeine Rücklage , , Ausgleichsrücklage , , Jahresüberschuss (+) bzw. Jahresfehlbetrag (-) , , ,34 2. Sonderposten 2.1 für Zuwendungen , , für Beiträge , , für den Gebührenausgleich , , ,3 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen , , 3.2 Instandhaltungsrückstellungen , , Sonstige Rückstellungen nach 36 Abs. 4 und , , ,1 4. Verbindlichkeiten 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Sondervermögen, , vom privaten Kreditmarkt , , ,4 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 7.., 7.., 4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 85.82, , Sonstige Verbindlichkeiten , , Erhaltene Anzahlungen , , ,97 5. Passive Rechnungsabgrenzung , , , ,23 33

34 Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen für die Stadt Olsberg Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Ergebnis 21 Ergebnis 211 Ergebnis 212 Ergebnis 213 Planung 214 Planung 215 Planung 216 Planung 217 Planung 218 Planung 219 Aufwandsdeckungsgrad 92,4% 19,5% 16,2% 1,7% 95,1% 92,9% 94,9% 98,4% 98,1% 1,3% Eigenkapitalquote 1 32,5% 39,2% 35,2% 33,2% n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. Eigenkapitalquote 2 61,6% 69,2% 63,8% 62,7% n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. Fehlbetragsquote 7,8% -6,3% -1,5%,4% 8,4% 13,1% 12,1% 6,7% 7,7% 3,6% Kennzahlen zur Vermögenslage Ergebnis 21 Ergebnis 211 Ergebnis 212 Ergebnis 213 Planung 214 Planung 215 Planung 216 Planung 217 Planung 218 Planung 219 Infrastrukturquote 34,3% 37,1% 35,5% 35,9% n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. Abschreibungsintensität 8,1% 8,6% 8,3% 5,7% 9,2% 11,% 1,4% 1,3% 1,6% 1,9% Drittfinanzierungsquote 45,8% 5,3% 49,2% 73,5% 57,% 4,7% 43,7% 46,2% 47,1% 48,5% Investitionsquote 121,6% 14,4% 127,5% 28,8% n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. Kennzahlen zur Finanzlage Ergebnis 21 Ergebnis 211 Ergebnis 212 Ergebnis 213 Planung 214 Planung 215 Planung 216 Planung 217 Planung 218 Planung 219 Anlagendeckungsgrad 2 73,9% 8,5% 76,4% 8,5% n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. Dynamischer Verschuldungsgrad (Entschuldungsdauer) -13,1 7,7 16, 31,1 n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. Liquidität 2. Grades 28,% 29,% 27,7% 71,8% n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote 1,8% 7,3% 9,2% 1,2% n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. Zinslastquote 2,6% 2,7% 2,4% 2,% 3,% 2,7% 2,5% 2,4% 2,3% 2,3% Kennzahlen zur Ertragslage Ergebnis 21 Ergebnis 211 Ergebnis 212 Ergebnis 213 Planung 214 Planung 215 Planung 216 Planung 217 Planung 218 Planung 219 Netto-Steuerquote 64,1% 69,3% 68,7% 65,3% 64,1% 65,5% 57,8% 58,4% 61,1% 63,3% Zuwendungsquote 1,1% 8,8% 7,7% 8,6% 11,1% 9,% 8,4% 9,2% 8,7% 8,3% Personalintensität 17,7% 18,3% 17,8% 18,% 19,9% 18,9% 19,2% 19,1% 19,5% 19,6% Sach- und Dienstleistungsintensität 21,6% 2,5% 19,7% 18,9% 19,6% 19,9% 18,3% 2,6% 19,3% 17,9% Transferaufwandsquote 38,7% 39,4% 42,1% 45,8% 4,7% 43,6% 46,3% 44,6% 45,3% 46,1% n.b. = nicht berechenbar 34

35 Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Aufwanddeckungsgrad Ordentliche Erträge x 1 Ordentliche Aufwendungen Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentliche Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur duch eine vollständige Deckung erreicht werden. Eigenkapitalquote 1 Eigenkapital x 1 Bilanzsumme Die Eigenkapitalquote 1 zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommune durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern. Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 1 Bilanzsumme Bei der Eigenkapitalquote 2 werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem wirtschaftlichen Eigenkapital zugeordnet, da es sich hierbei um Beträge handelt, die i. d. R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. Fehlbetragsquote negatives Jahresergebnis x (-1) Ausgleichsrücklage+ Allg. Rücklage Dieser Wert zeigt an, wie stark sich der Jahresfehlbetrag auf die Ausgleichsrücklage und die Allgemeine Rücklage auswirkt. Ein hoher Wert ist negativ zu werten. Kennzahlen zur Vermögenslage Infrastrukturquote Infrastrukturvermögen x 1 Bilanzsumme Kommunen verfügen im Bereich der Daseinsfürsorge über ein umfangreiches Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Da das Infrastrukturvermögen in der Regel nicht veräußerbar ist, kann die Quote nur langfristig beeinflusst werden. Abschreibungsintensität Abschreibungen auf Anlagevermögen x 1 Ordentliche Aufwendungen Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Drittfinanzierungsquote Erträge aus der Sonderpostenauflösung x 1 Bilanzielle Abschreibungen Die Drittfinanzierungsquote gibt an, inwieweit Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Investitionsquote Bruttoinvestitionen x 1 Abgänge des AV + Abschreibungen AV Die Kennzahl gibt an, ob die Investitionen ausgereicht haben den Substanzverlust aus Abschreibungen und Vermögensabgängen auszugleichen. 35

36 Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen Kennzahlen zur Finanzlage Anlagendeckungsgrad 2 Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt Auskunft inwieweit das langfristige Vermögen mit langfristigem Kapital (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge finanziert ist. Grundsätzlich sollte der + Langfristiges Fremdkapital) x 1 Anlagendeckungsgrad II 1% betragen. Anlagevermögen Dynamischer Verschuldungsgrad Effektivverschuldung Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung Da der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung anzeigt, in welchem Ausmaß Finanzmittel in der vergangenen Rechnungsperiode zur freien Verfügung standen, und damit zur möglichen Schuldentilgung, gibt der dynamische Verschuldungsgrad an, in wie vielen Jahren es einer Gemeinde unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, ihre Effektivschulden (Fremdkapital - Liquide Mittel - kurzfristige Forderungen) aus den frei verfügbaren Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Liquidität 2. Grades (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) x 1 Kurzfristige Verbindlichkeiten Die Kennzahl gibt an, wie viel Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten mit den vorhandenen flüssigen Mitteln und den kurzfristigen Forderungen beglichen werden können. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Kurzfristige Verbindlichkeiten x 1 Bilanzsumme Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote verdeutlicht, wie hoch der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme ist. Da Haushaltsfehlbeträge in der Regel über Kassenkredite finanziert werden, ist diese Kennzahl ein Indikator dafür, wie stark sich die aufgelaufenen Defizite auf die Finanzlage der Kommune auswirken. Zinslastquote Finanzaufwendungen x 1 ordentliche Aufwendungen Die Zinslastquote verdeutlicht, in welchem Umfang sich die vorhandenen Kredite auf die aktuelle Haushaltssituation der Gemeinde auswirken. Eine hohe Zinslastquote engt den finanziellen Spielraum der Kommune ein. 36

37 Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen Kennzahlen zur Ertragslage Netto-Steuerquote (Steuern - GewSt.Umlage - Finanzbeteiligung Fonds Dt. Einheit) x 1 Ordentl.Erträge - GewSt.Umlage - Fianzbeteiligung Fonds Dt. Einheit Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde "selbst" finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Zuwendungsquote Erträge aus Zuwendungen x 1 ordentliche Erträge Die Zuwendungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Erträge aus Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Zuwendungsquote kann auf eine geringe Finanzkraft der Kommune hindeuten. Personalintensität Personalaufwendungen x 1 ordentliche Aufwendungen Die Personalintensität 1 gibt den Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Bei der Interpretation der Kennzahl ist der Grad an Ausgliederungen in der Kommune zu beachten. Sach- und Dienstleistungsintensität Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 1 ordentliche Aufwendungen Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Kommune für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Transferaufwandsquote Transferaufwendungen x 1 ordentlich Aufwendungen Die Kennzahl gibt an, in welchem Umfang die Kommune durch Transferaufwendungen belastet wird. Die Kennzahl dürfte insbesondere im interkommunalen Vergleich von Interesse sein. 37

38 38

39 Vorbericht Generelle Erläuterungen Zentralbudget 39

40 Vorbericht zum Haushaltsbuch der Stadt Olsberg für das Haushaltsjahr Ausgangslage für das Jahr 216 Die Betrachtung der weiteren Entwicklung der Ausgleichsrücklage (tabellarische Darstellung siehe Inhaltsverzeichnis) macht deutlich, dass die Ausgleichsrücklage, welche für zumindest einen fiktiven Ausgleich des Ergebnisplans eingesetzt werden könnte, im Jahr 215 vollständig aufgezehrt sein wird. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung muss mit einem Gesamtergebnis im Jahr 215 von 5,13 Mio. gerechnet werden. 2. Voraussichtliche Entwicklung der Haushaltswirtschaft Einflussfaktoren Wie jede Kommune unterliegt auch die Stadt Olsberg den verschiedensten Einflussfaktoren, die zum größten Teil nicht selber beeinflusst werden können. Dabei sind diese Einflussfaktoren längst nicht mehr regional begrenzt, sondern unterliegen den Entwicklungen in landes-, bundes-, europa- oder gar weltweiter Hinsicht. Die politischen und wirtschaftlichen Verflechtungen sind räumlich kaum noch begrenzt. Das macht eine Beurteilung der Entwicklungen hier vor Ort extrem schwierig. Eine der wesentlichen Fragen, die unmittelbaren Einfluss bis in den städtischen Haushalt haben, ist die weitere Entwicklung der Füchtlingssituation. Die Dynamik, mit der sich die Zahl der nach Europa einwandernden Menschen im noch laufenden Jahr 215 entwickelt hat, ist nicht ansatzweise so vorhergesagt worden. Ob diese Entwicklung an den entscheidenden Stellen hätte besser beurteilt werden können, kann hier nicht geklärt werden. Die Kommunen in Deutschland sind von der Situation völlig überrascht worden und standen bzw. stehen vor der schwierigen Aufgabe, den Menschen in kürzester Zeit eine angemessene Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten. Aus jetziger Sicht muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Flüchtlinge weiter schnell anwachsen wird. Die Versorgung dieser Menschen wird im Jahr 216 eine der größten Herausforderungen sein, welche in humanitärer, organisatorischer und finanzieller Hinsicht zu meistern sein wird. Eine Kalkulation der finanziellen Auswirkungen, welche mit Blick auf den hier vorliegenden Haushalt 216 zu fixieren sind, ist fast nicht möglich. Weitergehende Informationen zu diesem Thema können den Erläuterungen zu Budget 2212 im Fachbereich 2 entnommen werden. Die wesentlichen Ertragsquellen für die Stadt Olsberg sind die Gewerbesteuer, der gemeindliche Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer und die Grundsteuer B. Gewerbesteuer und Einkommensteuer sind stark konjunkturabhängig und unterliegen damit ebenso schwer einzuschätzenden Einflussfaktoren von teilweise globalem Ausmaß. Es stellt sich im Rahmen der Planung die Frage, wie man solche Rahmenbedingungen berücksichtigen soll. Sicherlich ist eine gewisse Zurückhaltung bei den 4

41 Planansätzen von Vorteil, will man keine negativen Überraschungen erleben. Die wichtige Ertragsquelle der Gewerbesteuer scheint sich derzeit bei einem Aufkommen von ca. 13, Mio. einzupendeln. Jährliche Schwankungen sind allerdings normal und können auch schnell nennenswerte Größenordnungen erreichen. Eine vorsichtig positive Entwicklung in den Folgejahren kann zugrunde gelegt werden. Neben diesen konjunkturellen und politischen Einflüssen unterliegen die Kommunen in Deutschland auch immer wieder konkreten gesetzgeberischen Veränderungen, auf welche sie einen nur geringen bis gar keinen Einfluss haben. Die grundlegende Systematik des kommunalen Finanzausgleichs wird nicht verändert. Wohl aber werden einzelne Gewichtungen im Vergleich zum Vorjahr angepasst bzw. verändert. Dabei treffen die Veränderungen im System der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen die Stadt Olsberg nur indirekt, da die eigene fiktive Steuerkraft weiterhin so hoch liegt, dass der ebenfalls fiktiv ermittelte Bedarf deutlich darunter liegt. Olsberg bleibt also weiterhin abundant und bezieht somit keine Schlüsselzuweisungen. Die mittelbare Betroffenheit besteht letztlich darin, dass die Schlüsselzuweisungen in die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage einfließen. Auf diesem Wege werden die Zahlungsverpflichtungen der anderen, nicht abundanten Kommunen im Hochsauerlandkreis beeinflusst und dadurch letztlich auch die in dem in sich geschlossenen System des Umlageverbandes zu ermittelnde Verpflichtung der Stadt Olsberg. Die erneute Anhebung der fiktiven Hebesätze (215 wurden diese ebenfalls erhöht) für die Grundsteuern und die Gewerbesteuern hat zwar für Olsberg auf die Berechnung der Schlüsselzuweisungen keinen Einfluss, wohl aber bei der Berechnung der Kreisumlage wenn auch durch die Referenzperiode zeitversetzt ab dem Jahr 217 (217 mit einem Halbjahr, 218 dann mit dem kompletten Jahr). Es werden der Stadt Olsberg höhere fiktive Erträge zugerechnet, von welchen dann je nach Umlagesatz die Kreisumlagen zu zahlen sind. Die Höhe der eigenen tatsächlichen Hebesätze spielt dabei keine Rolle. Unabhängig von der erneuten Erhöhung der fiktiven Hebesätze steht seit Jahren die Forderung insbesondere der kreisangehörigen (kleineren) Kommunen im Raum, dass die fiktiven Hebesätze gestaffelt werden müssen. Die Gleichbehandlung sämtlicher Kommunen unabhängig von deren Einwohnerzahl entspricht nicht der Realität. Die kleineren Kommunen weisen nachweislich geringere tatsächliche Hebesätze auf, als die Städte. Dies müsste berücksichtigt werden, will man eine realitätsnahe Ermittlung einer fiktiven Steuerkraft erreichen. Die umstrittene Einwohnerveredelung, also die höhere Anrechnung eines Einwohners mit steigender Einwohnerzahl einer Kommune, wird weiterhin fortgesetzt. Zur Abmilderung der häufig rückläufigen Einwohnerzahlen (insbesondere im ländlichen Raum) wurde schon 212 der Demografiefaktor eingeführt. Dieser besagt, dass der Einwohnerwert aus dem Durchschnitt dreier Jahresstatistiken ermittelt wird, wenn dieser Wert höher ist, als die Einwohnerzahl am für das GFG 216 maßgeblichen Stichtag. Erstmals werden aber ab 216 ausschließlich die durchschnittlichen Einwohnerzahlen aus den fortgeschriebenen Zensusdaten der Jahre 212 bis 214 ermittelt. Der im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen eingeführte Vorwegabzug wird mit 115 Mio. fortgesetzt. Zusätzlich tritt ab dem Jahr 216 ein weiterer Vorwegabzug in Höhe von 7 Mio. in Kraft, welcher eingeführt worden ist, um die Halbierung bzw. Streckung des Stärkungspaktes durch die Kommunen mitzufinanzieren. Die Abzüge betreffen die Kommunen, die Empfänger von Schlüsselzuwei- 41

42 sungen sind, somit nicht Olsberg (zumindest nicht direkt). Zusätzlich haben die sogenannten nachhaltig abundanten Kommunen weiterhin insgesamt einen Betrag in Höhe von jährlich 9,789 Mio. aufzubringen. Zu diesen Kommunen zählt weiterhin auch Olsberg mit einer Zahlung von voraussichtlich 211. (Vorjahr: 45. ). Derzeit gehören 8 Kommunen zum elitären Kreis der Zahler. 42

43 2.2 Entwicklungen im Ergebnisplan Entwicklung des Zentralbudgets 216 im Vergleich zum Vorjahr und zur Finanzplanung Finanzplan Budget Budget Differenz Bezeichnung Erträge Grundsteuer A und B Gewerbesteuer Umsatzsteueranteile Einkommensteueranteile incl. Fam.ausgl Schlüsselzuweisungen Hundesteuer Vergnügungssteuer Ertrag aus anteiliger Schulpauschale Zinserträge (Gesellschafterdarlehen; Eigenkapitalverzinsung) Erstattungen Einheitslasten Verrechnungseinnahmen (Verwaltungsgemeinkosten, Grundsteuern) Summe Erträge Aufwand Gewerbesteuerumlage Kreisumlage Zinsleistungen Weiterleitung anteiliger Schlüsselzuweisungen Förderschule Krankenhausinvestitionspauschale sonstige Transferaufwendungen (Soli) Summe Aufwand Überschuss aus periodischen Erträgen und Aufwand Ergebnisse der Fachbereichsbudgets Gesamtergebnis lt. Ergebnisplan Inanspruchnahme Ausgleichsrücklage korrigiertes Ergebnis

44 2.2.1 Grundsteuer A und B Grundsteuer A und B HH-Jahr Betrag Differenz zum Vorjahr Anteil an Gesamterträgen ,6% 5,55% ,72% 5,26% ,4% 6,3% ,1% 6,66% ,82% 5,94% ,5% 5,74% ,5% 6,% ,63% 5,63% ,6% 5,51% ,6% 5,83% Grundsteuer A und B Nachdem die Hebesätze in 215 auf Grund der Anhebung der fiktiven Hebesätze angepasst worden sind, ist der vorliegende Entwurf des Haushalts mit den im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Anhebungen der Hebesätze aufgestellt worden. Die Grundsteuer ist eine wichtige und verlässliche Ertragsposition im Haushalt, auch wenn sie letztlich an den Gesamterträgen mit deutlich unter 1 % beteiligt ist. Aus diesem Grund greifen immer mehr Kommunen auf deutliche Erhöhungen der Grundsteuer B zurück, um Haushaltsdefizite verlässlich zu lindern. Hebesätze ab Grundsteuer A Grundsteuer B % 32% % 33% 23 24% 381% 29 26% 412% % 423% % 486% 44

45 2.2.2 Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist seit vielen Jahren die wichtigste Ertragsquelle für die Stadt Olsberg. Hierin kommt die handwerkliche und gewerbliche Ausrichtung der heimischen Wirtschaft zum Ausdruck. Die Betriebe aus diesen Bereichen tragen das Gewerbesteueraufkommen. Stellt man auf die Zahl der Beschäftigten ab, so spielen auch die Unternehmen des Sektors Gesundheit und Soziales eine wichtige Rolle. Deren Beitrag zum Gewerbesteueraufkommen spielt jedoch eine zu vernachlässigende Rolle. Die Planung des Gewerbesteueraufkommens ist stets mit vielen Unsicherheiten verbunden. Das eine richtige Ergebnis für die korrekte Planzahl gibt es nicht. Ausgehend von dem für das Jahr 215 erwartete Ergebnis von rd. 13,4 Mio. und sonstigen Entwicklungen ist mit einem Aufkommen für das Jahr 216 von 13,13 Mio. kalkuliert worden. Dem liegt auch eine Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer um 5% auf dann 46% zu Grunde. Neben der Anhebung des Hebesatzes wird eine vorsichtig positive Entwicklung zugrunde gelegt. Nachhaltig negative Entwicklungen der heimischen Betriebe sind derzeit nicht bekannt. Gewerbesteuer nach Ertrag HH-Jahr Betrag Differenz zum Vorjahr Anteil an Gesamterträgen ,3% 38,74% ,8% 38,25% ,3% 37,49% ,54% 35,47% ,59% 5,38% ,48% 45,32% ,5% 39,5% ,8% 36,53% ,3% 36,86% ,87% 31,69% Vom Gewerbesteueraufkommen 215 entfallen (Stand: ): 8% auf 5 Betriebe mit über 25. 5% auf 6 Betriebe über 5. bis 25. 5% auf 13 Betriebe über 25. bis 5. 5% auf 41 Betriebe über 1. bis 25. 5% auf 215 Betriebe unter 1. 45

46 Die Entwicklung der Hebesätze stellt sich wie folgt dar: Hebesatz ab % % % 22 4% % % % % Anteil an der Umsatzsteuer Den Kommunen steht ein Anteil von 2,2 % des Aufkommens zu. Basierend auf den Daten der November-Steuerschätzung, den Orientierungsdaten des Landes, dem aktuellen durch Verordnung festgesetzten Anteil Olsbergs am Aufkommen sowie der Entwicklung im laufenden Jahr ist der Planbetrag für 216 ermittelt worden. Die vorübergehende Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer von 5 Mio. in 216 ist darin enthalten. Für Olsberg macht das einen Betrag von rd. 1. aus. Anteil an der Umsatzsteuer als Ersatz der Gewerbekapitalsteuer HH-Jahr Betrag Differenz zum Vorjahr Anteil an Gesamterträgen ,81% 1,96% ,34% 2,4% ,15% 2,15% ,72% 2,17% ,55% 2,33% ,51% 2,42% ,13% 2,48% ,18% 2,25% ,89% 2,43% ,43% 2,62% 46

47 2.2.4 Einkommensteueranteil Die Gemeinden erhalten 15 % des Aufkommens der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer. Die Planungsgrundlagen entsprechen den Grundlagen beim Anteil an der Umsatzsteuer. Die Ausgleichszahlungen, die für die Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs seit 1996 in Form von Zuweisungen an die Kommunen geleistet werden, sind in den unten abgebildeten Werten nicht enthalten. Der im Rahmen der Verteilung des gemeindlichen Anteils anzuwendende Schlüssel für die Jahre 215 bis 217 wurde Ende wie im Haushaltsbuch 215 schon erwartet - neu festgesetzt. Danach ist es zu einer Verschlechterung für Olsberg gekommen. Der Faktor zur Berechnung des Anteils Olsbergs wurde von,7863 auf,7523 reduziert. Diese scheinbar geringfügige Änderung macht je nach Grunddaten einen Minderbetrag von rd. 25. aus. Die im Rahmen der Ermittlung der Schlüssel anzusetzenden Höchstbeträge von derzeit 35. /7. wurden nicht verändert. In die Berechnung des Schlüssels fließen nur Einkommen bis zu diesem Höchstbetrag ein. Der Schlüssel je Kommune entspricht letztlich dem Anteil der Einkommensteuerleistungen der Bürger in der betreffenden Kommune an den gesamten Einkommensteuerleistungen aller Bürger im jeweiligen Bundesland. Anteile an der Einkommenssteuer HH-Jahr Betrag Differenz zum Vorjahr Anteil an Gesamterträgen ,59% 14,82% ,23% 15,21% ,85% 15,23% ,51% 15,21% ,75% 14,23% ,52% 15,27% ,89% 16,57% ,69% 16,55% ,16% 16,75% ,29% 15,23% 47

48 2.2.5 Schlüsselzuweisungen Schlüsselzuweisungen sollen einen gewissen Ausgleich für diejenigen Kommunen schaffen, die aus ihren eigenen Erträgen, also ihrer eigenen Steuerkraft, die ihnen obliegenden Aufgaben nicht finanzieren können. Um die Kommunen im Land besser vergleichbar zu machen, wird für jede einzelne Kommune die fiktive Steuerkraft ermittelt. Dieser rein theoretischen Steuerkraft wird ein ebenso fiktiver Bedarf gegenübergestellt. Für die Stadt Olsberg berechnet sich dieser fiktive Bedarf, der durch die sog. Ausgangsmesszahl ausgedrückt wird, auf 17,5 Mio. (Vorjahr 16,36 Mio. ). Die eigene fiktive Steuerkraft liegt bei 19,11 Mio. (Vorjahr 22,5 Mio. ) und übersteigt somit den Bedarf. Folge ist, dass Olsberg keine Schlüsselzuweisungen bekommt. Weiterhin muss hier bedacht werden, dass der Landschaftsverband Westfalen- Lippe den Anteil der Schlüsselzuweisungen, der auf die in der Schule an der Ruhraue beschulten Schüler entfällt, zunächst abschöpfen würde. In Jahren mit Schlüsselzuweisungen waren dies bislang rd Da aber keine Zuweisungen fließen, geht hier auch der LWL leer aus. Die nachfolgende Tabelle macht deutlich, dass in den vergangenen zehn Jahren nur sehr geringe oder eben gar keine Schlüsselzuweisungen geflossen sind. Schlüsselzuweisungen des Landes HH-Jahr Betrag Differenz zum Vorjahr Anteil an Gesamterträgen ,8% 1,67% ,95%,71% ,% 29 -,% ,51% ,% 212 -,% 213 -,% 214 -,% 215 -,% 216 -,% 48

49 2.2.6 Schulpauschale bzw. Bildungspauschale Die Schulpauschale/Bildungspauschale kann durch die Kommunen investiv oder für Zwecke der laufenden Verwaltung eingesetzt werden. Je nach Art der Verwendung findet sich die Schulpauschale als Ertrag im Ergebnisplan, oder als Einzahlung im Investitionsplan wieder. Eingeführt wurde diese Pauschale im Jahr 22. Ausgangswert Schüler Grundbetrag Zuweisung 22 5 Mio , Mio , Mio , Mio , Mio , Mio , Mio , Mio , Mio , Mio , Mio , Mio , Mio , Mio , Mio , Die gewählte Verwendung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Einsatzbereich Erfolgsplan Anteil Förderschule Grundschulen Schulen Sek. I Zinsanteil Zukunftsprogramm Schulen unverplanter Anteil Summe Erfolgsplan Investitionsplan bew. Vermögen Grundschulen bew. Vermögen Schulen Sek. I Investitionen an Schulgebäuden

50 Summe Investitionsplan Schulpauschale gesamt Grundsätzlich gilt, dass die Anteile der Schulpauschale, die zur Refinanzierung von Investitionen eingesetzt werden, als Sonderposten gebucht und bilanziell ausgewiesen werden müssen. Durch die ertragswirksame Auflösung entsprechend der Nutzungsdauer des dadurch (mit-) finanzierten Anlagegutes mindern sie die Belastung aus den Abschreibungen im Ergebnisplan. Der oben genannte Betrag für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe berechnet sich gem. den vertraglichen Regelungen nach der Schülerzahl der Schule an der Ruhraue. Hier gilt das gleiche Prinzip wie bei den Schlüsselzuweisungen Zinserträge Die durch die Touristik und Stadtmarketing Olsberg GmbH zu leistenden Zinslasten entwickeln sich planmäßig und sind bei Annuitätendarlehen leicht rückläufig. Seit dem Jahr 215 wird das in der Hochsauerlandwasser GmbH gebundene Eigenkapital verzinst. Bei einem Anteil am Eigenkapital von 6. (3% von 2, Mio. ) und einer Verzinsung mit 6, % ergibt sich eine Zahlung der GmbH an die Gesellschafterin, also die Stadt Olsberg, in Höhe von Erstattungen Einheitslasten Im Dezember 213 ist das Gesetz zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW in Kraft getreten. Eine Änderung des ELAG war erforderlich geworden, weil durch Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VerfGH NRW) eine entscheidende Regelung des ELAG für nichtig erklärt worden ist. Stark vereinfacht ausgedrückt war gerügt worden, dass seitens des Gesetzgebers lediglich die Belastungen des Landes NRW durch die Einheitslasten eingeflossen sind, nicht aber die sich im bundesstaatlichen Finanzausgleich ergebenden Entlastungen. Durch das ELAGÄndG kommt es überwiegend zu Erstattungen seitens des Landes an die Kommunen. Regelmäßige Nachzahlungen kommen auf die Gemeindeverbände (Kreise, Landschaftsverbände) zu, da diese unterjährig keine Gewerbesteuerumlagen zahlen. Der für 216 veranschlagte Erstattungsbetrag von 664. resultiert lt. Modellrechnung des Landes aus der Abrechnung des Jahres

51 2.2.9 Gewerbesteuerumlage Zahllast der vergangenen Jahre: Gewerbesteuerumlage HH- Jahr allgemeine Gewerbesteuerumlage Wiedervereinigungslasten Differenz zum Vor- Summe jahr Anteil am HH- Volumen Anteil am Aufkommen ,63% 17,19% ,39% 15,31% ,96% 15,47% ,6% 15,58% ,65% 16,39% ,7% 15,84% ,4% 16,14% ,26% 15,88% ,45% 15,86% ,12% 15,% Die Berechnung der Umlage erfolgt auf der Grundlage des Istaufkommens. Dazu wird das Istaufkommen durch den jeweiligen Hebesatz dividiert, um die Auswirkungen unterschiedlicher Hebesätze auszublenden, und anschließend mit den Umlagesätzen multipliziert. Die Umlagesätze haben sich wie folgt entwickelt: Bezeichnung /- allg. Gewerbesteuerumlage 35 Punkte 35 Punkte Zuschlag bestehend aus: Solidarpakt 29 Punkte 29 Punkte Fonds "Deutsche Einheit" 5 Punkte 5 Punkte Gesamt 69 Punkte 69 Punkte Kreisumlage Die Entwicklung der Kreisumlage stellt jedes Jahr eine der entscheidenden Fragen für die Planung des städtischen Haushalts dar. Der derzeitige in den Kreistag eingebrachte Entwurf des Kreiskämmerers sieht eine Erhöhung der allgemei- 51

52 nen Kreisumlage um,2 %-Punkt auf dann 38,15 % und der Jugendamtsumlage um,85 %-Punkte auf dann 17,25 % vor. Dieser Haushaltsentwurf der Stadt Olsberg berücksichtigt diese Anhebungen. Im eingebrachten Entwurf des Kreishaushaltes noch nicht enthalten ist die angekündigte Erhöhung der Landschaftsverbandsumlage des LWL um,3 %-Punkte auf dann 16,8 %. Bei den derzeitigen Umlagegrundlagen für die Kreisumlage entspräche diese mögliche Erhöhung der Landschaftsverbandsumlage zufällig auch einer Anhebung der allgemeinen Kreisumlage um etwa diesen Wert. Da seitens des Kreises angekündigt worden ist, dass eine mögliche Erhöhung der Landschaftsverbandsumlage 1:1 durch eine entsprechende Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage weitergegeben werden müsste, berücksichtigt dieser Entwurf des Stadthaushaltes zusätzlich auch eine solche Erhöhung um,3 %- Punkte. Ausgehend vom Umlagesatz 215 von 37,95 % ergibt sich somit für die Planung ein Umlagesatz von 38,45 % durch diese beiden Faktoren. Darüber hinaus muss für die Planung 216 berücksichtigt werden, dass sich die Finanzierungsbeteiligung im Rahmen des SGB II für die Kosten der Unterkunft ändern wird. Nachdem der Antrag der Stadt Arnsberg auf Gewährung eines Härteausgleichs ab dem Jahr 212 durch den Kreis abgelehnt worden war, hatte die Stadt Arnsberg gegen diese Entscheidung Klage erhoben. Dem war vorausgegangen, dass bis einschließlich 211 anstelle eines formalen Härteausgleichs eine auf 25 % reduzierte Spitzabrechnung erfolgte, was für Arnsberg eine Entlastung bedeutete. Seit 212 werden die gesetzlich als Regelfall festgesetzten 5 % der Kosten über die Spitzabrechnung den Kommunen belastet und die anderen 5 % über die allgemeine Kreisumlage weiterberechnet. Die Klage Arnsbergs gegen die Ablehnung des beantragten Härteausgleichs hatte Erfolg. Der Hochsauerlandkreis wurde mit dem Urteil aus August 215 verpflichtet, einen Härteausgleich festzusetzen. Die genaue Höhe wurde nicht vorgegeben. Die aktuellen Gespräche auf der Ebene der Hauptverwaltungsbeamten lassen vermuten, dass es wieder zu der früheren Quote von 25 % zu 75 % kommen könnte. Das hätte eine Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage um 1,63 %-Punkte zur Folge. Gleichzeitig würde sich die im Budget 221 veranschlagte direkte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft halbieren (von 5 % auf 25 %). Unter Berücksichtigung der sich halbierenden direkten Beteiligung verbleibt nach den aktuellen Umlagegrundlagen eine Mehrbelastung durch die Umstellung der Direktbeteiligung von rd. 1.. Diese sich andeutende Entwicklung wurde im vorliegenden Entwurf des städtischen Haushalts berücksichtigt. Die allgemeine Kreisumlage wurde folglich zusätzlich neben den oben beschriebenen Erhöhungen um weitere 1,63 %-Punkte höher angesetzt. Insgesamt wurde also mit einem Hebesatz von 4,8 % gerechnet (37,95% +,2%+,3%+1,63%). Die Abwicklung der Jahre 212 bis 215, für welche ebenfalls ein Härteausgleich zu gewähren ist, ist noch nicht weiter geklärt. Jugendamtsumlage Die Jugendamtsumlage soll um,85 %-Punkte auf dann 17,25 % erhöht werden. Der Zuschussbedarf des Jugendamtes steigt insgesamt von 26,3 Mio. auf 27,32 Mio.. 52

53 Die wesentlichen Entwicklungen stellen sich wie folgt dar: Kostensteigerung KiTas,38 Mio. Personal und Verwaltung,26 Mio. Höhere stationäre Hilfen zur Erziehung,33 Mio. Vormundschaften, Pflegeschaften,19 Mio. Mitnahmeeffekt Jugendamtsumlage,46 Mio. Die Entwicklung der Kreisumlage stellt sich auf der Basis des Entwurfs des Kreishaushaltes für den Stadthaushalt konkret wie folgt dar: Entwicklung der Kreisumlage Umlagegrundlagen Differenz Steuerkraftmesszahl Schlüsselzuweisung Summe Verteilung auf die Umlagearten: Allgemeine Kreisumlage 37,95% 4,8% 2,13% Umlage- Zahlbetrag Jugendamtsumlage 16,4% 17,25%,85% Umlage- Zahlbetrag Sonderumlagen ca. Drogen- Suchtberatung Summe Umlage Zahlbetrag Gesamtsumme Kreisumlage Der Rückgang der Umlagegrundlagen ist ganz überwiegend auf die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens in der Referenzperiode zurückzuführen Zinsleistungen Die Entwicklung der Zinsleistungen hängt einerseits natürlich stark von den geplanten und dann auch umgesetzten Investitionen ab. Langfristige Kredite dürfen lt. Gemeindeordnung ausschließlich für investive Zwecke aufgenommen werden. Es kommt hier immer wieder zu deutlichen Abweichungen zwischen den Planwerten und den sich dann entwickelnden Istwerten. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass sich die Finanzplanung von Jahr zu Jahr weiterentwickelt. Seit 214 enthalten die im Zentralbudget abgebildeten Zinsleistungen auch wieder die Aufwendungen für die Darlehen, die in der Vergangenheit durch den Kommunalbetrieb aufgenommen worden sind. Eine Ausnahme bilden die Darlehen, die speziell dem AquaOlsberg zuzuordnen sind. Diese sind direkt im Budget 53

54 1114 AquaOlsberg abgebildet. Damit soll weiterhin sichergestellt werden, dass das in der Ergebnisrechnung bei diesem bedeutsamen Budget ausgewiesene Ergebnis sämtliche Aufwendungen und Erträge enthält. Für die Jahre 216 ff. sind Darlehensaufnahmen eingeplant. Der wesentliche Grund hierfür liegt in der schrittweisen Umsetzung der Planungen des integrierten Handlungskonzeptes (Zentrenkonzept). Entsprechend der Förderung sind die erforderlichen Mittel für den Eigenanteil bereitzustellen, was ohne Darlehensaufnahmen nicht gelingt. Die Höhe der geplanten Darlehensaufnahmen kann der Darstellung des Zentralbudgets entnommen werden, welche vor den grafischen und tabellarischen Darstellungen zu finden ist (s. Inhaltsverzeichnis). Auch die Zinsen für Liquiditätskredite sind in diesen Werten enthalten. Zum Planungszeitpunkt belaufen sich diese Kredite auf 1, Mio.. Ein Teilbetrag von 9, Mio. konnte zu diesem Zeitpunkt mit einem Zinssatz von, % finanziert werden. Die Daten der Finanzplanung lassen einen weiteren Anstieg erwarten. Das derzeit noch immer extrem niedrige Zinsniveau macht die daraus erwachsende Zinsbelastung noch tragbar. Das Änderungsrisiko schwebt jedoch ständig über den Planzahlen. Eine detaillierte Darstellung der Entwicklung des Schuldenstandes sowie des Schuldendienstes kann dem Block Graphische und tabellarische Darstellungen (s. Inhaltsverzeichnis) entnommen werden Krankenhausinvestitionspauschale Die kommunale Beteiligung an den förderfähigen Investitionen gem 19 Krankenhausgesetz NRW wird fortgeschrieben. Informationen über eine Änderung der Beteiligung liegen nicht vor Stärkungspakt; Kommunal-Soli Das Stärkungspaktgesetz vom sieht einen zweistufigen Aufbau vor. In der ersten Stufe stellt das Land jährlich 35 Mio. zur Verfügung. Damit wird die Finanzhilfe für diejenigen Kommunen finanziert, die pflichtig am Stärkungspakt teilnehmen. Die zweite Stufe macht eine freiwillige Teilnahme am Stärkungspakt möglich. Ab dem Jahr 214 werden für diese zweite Stufe jährlich 31 Mio. im Gesetz vorgesehen. Die Finanzierung dieser Mittel wird durch die kommunale Familie selber sichergestellt (sog. Komplementärmittel). Einerseits geschieht dies über einen Vorwegabzug aus den Mitteln, die im Steuerverbund zur Verfügung stehen. Also den Mitteln, die u.a. als Schlüsselzuweisungen den Kommunen zustehen. In 212 betrug dieser Vorwegabzug 65 Mio. und seit Mio.. Zusätzlich sollten lt. Gesetz die Kommunen ab 214 jährlich 181,6 Mio. (ursprünglich noch geschätzte 195 Mio. ) aufbringen. Diese Summe sollte von denjenigen Kommunen im Wege einer Umlage erhoben werden, deren fiktive Steuerkraft über deren fiktiven Ausgangsmesszahl (Bedarf) liegt also den abundanten Kommunen. Zu denen zählt seit einigen Jahren auch die Stadt Olsberg. Die drohenden Verfassungsbeschwerden und die massiven Proteste haben dazu geführt, dass das Land die finanzielle Beteiligung reduziert hat. Mit dem am beschlossenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes reduzieren sich die jährlichen Zahlungen in den Jahren von 214 bis 22 54

55 von 181,6 Mio. auf 9,8 Mio.. Zusätzlich kommen aber dafür in den Jahren 221 und 222 Zahlungen von jeweils 7, Mio. auf die Kommunen zu. Nach den vorliegenden Werten der ersten Modellrechnung des Landes hat die Stadt Olsberg, da sie weiterhin nachhaltig abundant ist, im Jahr 216 einen Betrag von 22. (Vorjahr 45.3 ) zu leisten. Die starken jährlichen Schwankungen hängen mit der landesweiten Entwicklung der kommunalen Finanzen zusammen. Wenn mehr Kommunen abundant werden, reduzieren sich die Zahlungen für die einzelne Kommune. Die Höhe des auf jede Kommunen entfallenden Anteils an der Gesamtsumme ermittelt sich nach einem Prozentsatz, der jährlich neu festgelegt wird. Dazu wird die sog. überschießende fiktive Steuerkraft aller abundanten Kommunen ermittelt. Entsprechend dem Anteil einer jeden Kommune an dieser Summe wird die jeweilige Kommune an der Finanzierung der 9,8 Mio. beteiligt Zusammenfassung zum Ergebnisplan des Zentralbudgets Der Überschuss des Zentralbudgets, der zur Deckung der Zuschussbedarfe aus den Fachbereichsbudgets zur Verfügung steht, hat sich planerisch um rd. 1, Mio. erhöht. Die Gründe dafür liegen sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite. Die geplanten Erhöhungen der Realsteuerhebesätze wirken sich mit einer Verbesserung von insgesamt,9 Mio aus (siehe dazu auch die weiteren Ausführungen im Haushaltssicherungskonzept). Dennoch bleiben sie hinter den Planwerten des Jahres 215 zurück, welche jedoch aus jetziger Sicht voraussichtlich nicht erreicht werden. Eine spürbare Entlastung bringt die geringer ausfallende Zahllast bei der Kreisumlage. Trotz Erhöhung der Hebesätze geht diese um rd. 1, Mio. zurück. Die Ursache liegt in den geringeren Umlagegrundlagen der Stadt Olsberg. Das bedeutet allerdings, dass dem positiven Effekt der geringeren Kreisumlage ein geringeres Steueraufkommen in der Referenzperiode vorausgegangen ist. Grundsätzlich ist ein höheres eigenes Steueraufkommen die erstrebenswertere Variante, auch wenn ein nennenswerter Teil der Erträge anschließend abzuführen ist. 2.3 Ergebnisse der Fachbereiche Die Ergebnisse bzw. die Zuschussbedarfe der Fachbereiche stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: Ergebnis 214 Planung 215 Planung 216 FB FB FB FB FB

56 Summe Differenz zum Vorjahr Differenz zum Vorjahr in Prozent 1,48% 2,99% Mit dieser Betrachtung auf Fachbereichsebene soll verdeutlicht werden, dass es das dauerhafte Bestreben der Stadt ist, die Zuschussbedarf möglichst auf einem gleichbleibenden Niveau zu halten. Dies kann natürlich nur bedingt gelingen. Im Ergebnis 214 hatten sich die Fachbereiche im Vergleich zu ihren Planungen für 214 um rd. 22. verbessert. Der Vergleich des aktuellen Planjahres 216 mit den Planwerten des Vorjahres macht deutlich, dass in den Fachbereichen sehr eng und ohne unnötige Steigerungen geplant wird. Die Erhöhung des Zuschussbedarfes aller Fachbereiche um lediglich 372. wird dann zu einer positiv zu wertenden Planung, wenn man berücksichtigt, dass alleine der Zuschussbedarf des Budgets Flüchtlingshilfen lt. Planung zunächst um 5. erhöht werden musste. Die tatsächliche Entwicklung sowohl auf der Aufwands- als auch auf der Ertragsseite bleibt hier abzuwarten. Ebenfalls enthalten ist der Mehraufwand durch die Tariferhöhungen, welcher mit rd zu berücksichtigen war, ohne dass dieser beeinflusst werden kann. Je genauer jedoch eine solche Planung gemacht wird, um so eher kann natürlich der Umstand eintreten, dass einzelne Planansätze ggf. im laufenden Betrieb überschritten werden müssen. Hier greift das in Olsberg schon lange praktizierte System der Budgetierung und kann in vielen Fällen Lösungen bieten. Es kann aber seitens des Finanzmanagements festgehalten werden, dass diese Möglichkeiten von Jahr zu Jahr geringer werden. 2.4 Verwaltungskostenerstattungen (VKE) Im Periodenvergleich zum Vorjahr stellen sich die VKE wie folgt dar: Übersicht der VKE Budget NKF- Produkt Bezeichnung VKE 215 VKE 216 Veränderung Friedhof Kernstadt Abfallwirtschaft Winterdienst Abwasserwerk Touristik- und Stadtmarketing Olsberg GmbH Gesamtbetrag VKE

57 Die auffallende Reduzierung der VKE für die Touristik- und Stadtmarketing Olsberg GmbH resultiert daraus, dass einer der Geschäftsführer mit einem um 2% reduzierten Anteil seiner Arbeitszeit die Aufgaben der Geschäftsführung wahrnimmt und dafür wieder anteilig im Kernhaushalt eingesetzt wird. Grundsätzlich gilt für alle Bereiche, dass der Gemeinkostenzuschlagsatz im Rahmen der jährlichen Überprüfung weiterhin mit 3,% festgesetzt worden ist. Alle hier abgebildeten Planwerte werden zum Jahresende vor der endgültigen Abrechnung nochmals auf der Basis der Istwerte überprüft und ggf. angepasst. 2.5 Innerbetriebliche Leistungsverrechnung Innerbetriebliche Verrechnungen Differenz Sächliche Verwaltungskosten Verwaltungsgemeinkosten Winterdienst Personalservice Sondervolumen Windeltonne Grundsteuern Mieten Bauhofleistungen Summe der innerbetrieblichen Verrechnungen Die Darstellung gibt einen Überblick über Leistungen im Stadthaushalt, die aus unterschiedlichen Gründen zwischen den Budgets explizit verrechnet werden. Die speziell für diesen Zweck vorgesehenen Ertrags- und Aufwandskonten sollen letztlich darstellen, in welchem Maße ein Budget für ein anders Budget eine Leistung erbringt. Ertrag und Aufwand müssen dabei zwingend immer die gleiche Höhe ausweisen. Mit den sächlichen Verwaltungskosten wird eine Vielzahl verschiedenster Aufwandsarten zusammengefasst und unter Anwendung von Verteilschlüsseln den einzelnen Budgets zugerechnet. Es handelt sich dabei um Aufwendungen, welche dazu dienen, die Verwaltung arbeitsfähig zu halten. Der laufende Betrieb wird dadurch ermöglicht und sichergestellt. Die Verwaltungsgemeinkosten spielen im Rahmen der Ermittlung der Verwaltungskostenerstattungen eine Rolle. Sie dienen dazu, den ermittelten Gemeinkostenzuschlagssatz von 3 % auch umzusetzen. Beim Winterdienst bzw. Straßenreinigung werden zwei Sachverhalte über innerbetriebliche Leistungsverrechnungen abgebildet. Einerseits trägt das Budget Straßen den gemeindlichen Eigenanteil (Mindestanteil von 1%) am Winterdienst. Andererseits trägt das Budget auch den Anteil, der für den Winterdienst im Außenbereich anfällt, aber nicht über privatrechtliche Vereinbarungen gedeckt 57

58 wird. Beide Verrechnungen dienen dazu darzustellen, dass die Gebühren rechnende Einrichtung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten refinanziert wird. Beim Personalservice handelt es sich um die Dienstleistungen des städtischen Personalservice für die Mitarbeiter der Touristik und Stadtmarketing Olsberg GmbH, also eine externe Organisationseinheit. Auch wenn die GmbH letztlich städtische Aufgaben wahrnimmt, so muss auf diesem Wege der Verrechnung zumindest abgebildet werden, welcher Aufwand für die Personalverwaltung entsteht. Die in 215 eingerichtete Verrechnung des mit der Bereitstellung der Windeltonnen verbundenen Aufwandes beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe. Der Aufwand für dieses Angebot der Stadt an die betroffenen Bürger darf nicht mit in die Kalkulation der übrigen Müllsorten einbezogen werden. Es handelt sich um ein städtisches Angebot, welches auch durch den städtischen Haushalt, also über allgemeine Steuermittel zu finanzieren ist. Die Belastung findet im Budget 225 Familienförderung statt. Finanzstatistisch wird verlangt, dass die Grundsteuern der stadteigenen Liegenschaften abgebildet werden. Der größte Anteil entfällt auf das AquaOlsberg. Schulen, Kindergärten und Feuerwehren sind befreit. Die Mietpositionen wurden aufgenommen, um im Fachbereich 2 den Aufwand abzubilden, der dadurch entsteht, dass Notwohnungen und Flüchtlingswohnungen in stadteigenen Gebäuden vorgehalten werden. Die korrespondierende Ertragsposition hat das Budget Gebäudewirtschaft Die Bauhofleistungen bilden die Inanspruchnahme des Bauhofes durch die einzelnen städtischen Budgets ab. Die jeweiligen Aufwendungen in den Budgets ermitteln sich durch die seitens des Bauhofes geführte Auftragsabwicklung mit der daraus resultierenden Fakturierung. 2.6 Abschreibungen und Sonderposten Die Entwicklung der Abschreibungen und deren Neutralisierung durch die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten stellen sich im Finanzplanungszeitraum wie folgt dar: Jahr Abschreibung Sonderposten Differenz

59 Die jeweils verbleibende negative Differenz stellt die Belastung in der Ergebnisrechnung dar. Der deutliche Anstieg der negativen Differenz vom Jahr 213 zu 214 begründet sich insbesondere in der Wiedereingliederung des AquaOlsberg und der Gebäudewirtschaft in den Stadthaushalt. 2.7 Entwicklungen im Investitionsplan Der vorgelegte Haushaltsentwurf umfasst Auszahlungen für Investitionstätigkeiten von insgesamt rd. 3,69 Mio.. Darin enthalten ist die Kapitalzuführungen seitens des städtischen Kernhaushaltes an die Touristik und Stadtmarketing Olsberg GmbH in Höhe von,88 Mio.. Mit diesem Betrag kommt die Stadt Olsberg ihrer Verpflichtung nach, die Gesellschaft mit der erforderlichen Liquidität auszustatten. In den Fachbereichen sind somit investive Auszahlungen in Höhe von rd. 2,8 Mio. geplant. Davon können sie durch eigene Einzahlungen rd. 1,18 Mio. decken, was letztlich dazu führt, dass rd. 1,62 Mio. durch andere Deckungsmittel finanziert werden müssen. Inwieweit dies gelingt, zeigt die tabellarische Darstellung unten. Die betragsmäßig größten Maßnahmen sind wie folgt zu nennen: Erneuerung Straßen (KAG),23 Mio. Sonstige Maßnahmen an Straßen und Wegen,33 Mio. Radwege,6 Mio. Zentrenkonzept,88 Mio. Grundschule Olsberg,22 Mio. früheres Hauptschulgebäude,8 Mio. AquaOlsberg (Optimierung Kneippbox u. Filteranlage),16 Mio. Olsberger Kneipp Erlebnispark,42 Mio. Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick über die Salden der Fachbereiche aus ihren investiven Einzahlungen und investiven Auszahlungen sowie deren Finanzierungsmöglichkeiten: 59

60 Saldo aus Investitionstätigkeit in den Fachbereichen Deckungsmöglichkeiten aus dem Zentralbudget Fachbereich Fachbereich Fachbereich Fachbereich Fachbereich bereinigen um enthaltene Kapitalzuführung an TuS GmbH Saldo FBs bereinigt Zentralbudget Investitionspauschale Darlehensrückflüsse Deckungslücke Zur Deckung ist die Aufnahme investiver Darlehen geplant. Darüber hinaus sind noch zu finanzieren: Kapitalzuführung TuS laufende Tilgung Deckungslücke Hier wird einerseits deutlich, dass die Fachbereiche nicht in der Lage sind, ihre Investitionen selber zu finanzieren. Dies war so auch zu erwarten. Nach Bereinigung des Saldos um die Kapitalzuführung an die Touristik und Stadtmarketing Olsberg GmbH (TuS GmbH) verbleibt im Jahr 216 ein nicht gedeckter Betrag in Höhe von rd. 1,67 Mio.. Das Zentralbudget kann zur Finanzierung der verbleibenden negativen Salden zunächst die allgemeine Investitionspauschale anbieten. Diese wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches den Kommunen durch das Land zur Verfügung gestellt. Für 216 sind das voraussichtlich rd. 1,1 Mio.. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Darlehensaufnahme. Auf diesen Finanzierungsweg wird die 6

61 Stadt Olsberg in den Jahren der Finanzplanung wieder zurückgreifen müssen (vgl. Deckungslücke 1). Das ist vom Grundsatz her nicht gleich negativ zu beurteilen. Der Weg der Fremdfinanzierung ist durchaus legitim, solange die Rahmenbedingungen passen. Weitere investive Auszahlungen stellen die Kapitalzuführung an die TuS GmbH sowie die Tilgungsleistungen dar. Diese dürfen nicht durch Investitionsdarlehen refinanziert werden (Deckungslücke 2). Eine Finanzierung des verbleibenden Saldos ist nur durch einen entsprechenden Liquiditätsüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit oder aber durch Liquiditätskredite möglich. Da der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit lt. Gesamtfinanzplan in 216 negativ ist, wird es zu weiteren Liquiditätskrediten kommen. Die Gegenüberstellung von Tilgung und Kreditaufnahme zeigt folgendes Bild: Abgleich Tilgung zu Kreditaufnahme Jahr Tilgung Tilgung Tilgung Kreditaufnahme Entschuldung (-) ohne nur gesamt Ist/geplant Verschuldung (+) Zukunftsprogramm AquaOlsberg Die Tilgungsleistungen für das Zukunftsprogramm wurden außen vor gelassen, da hier die fest geplante Rückführung der kurzfristigen Verschuldung bis 216 einzuhalten ist. In 216 sind letztmalig rd. 66. zu tilgen. Damit ist dann eine Darlehenssumme von 4,52 Mio. getilgt worden (siehe unten Punkt 2.8). Seit dem Jahr 214 sind in der oben abgebildeten Tabelle die Werte des früheren Kommunalbetriebes enthalten. Das AquaOlsberg wurde separat dargestellt, da es sich einerseits um einen nennenswerten Bestandteil der Gesamtverschuldung handelt und es andererseits mit Blick auf die Entwicklung der Gesamtverschuldung einer besonderen Betrachtung bedarf. Grundsätzlich soll die Tabelle eine Aussage dazu treffen, ob durch die geplanten Darlehensaufnahmen eine Erhöhung der langfristigen Verschuldung eintreten wird. Dies ist dann der Fall, wenn die Neuaufnahme höher ist als die Tilgung. 61

62 Zieht man diesen Vergleich zwischen der gesamten Tilgungsleistung und den geplanten Kreditaufnahmen, so entsteht lediglich im Jahr 218 eine Erhöhung der Verschuldung, also eine Nettoneuaufnahme. Gute Gründe sprechen aber dafür, im Rahmen dieser Vergleichsbetrachtung auch die Tilgungsleistungen für das AquaOlsberg außen vor zu lassen. Das AquaOlsberg wurde seinerzeit über Fremdmittel finanziert. Dies ist so lange nicht problematisch, wie die Darlehensverpflichtungen getragen werden können und die Tilgung dem Verlauf des Werteverzehrs entspricht. Dadurch wird gewährleistet, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem in größerem Maße reinvestiert werden muss, die Fremdmittel getilgt sind und erneut die Finanzierung über neue Fremdmittel erfolgen kann. Insofern wäre es folgerichtig, die für das Bad anfallenden Tilgungsleistungen nicht in die Berechnung einzubeziehen. Das angewandte Prinzip der vollständigen Fremdfinanzierung macht nur dann Sinn, wenn die Rückführung der Darlehen innerhalb der Lebensdauer der Anlagegüter konsequent erfolgt. Das gelingt jedoch nicht, wenn man diese Tilgungsleistungen in die Betrachtung der Frage mit einbezieht, welche Darlehenssumme aufgenommen werden kann, ohne es zu einer Nettoneuverschuldung kommen zu lassen. Die Folge wäre nämlich, dass dann der Bestand der Darlehen einmalig durch die Fremdfinanzierung auf ein höheres Niveau angehoben wird und dann anschließend dieses höhere Niveau gehalten wird. Lässt man also die Tilgungsleistungen des AquaOlsberg außen vor, so sieht der oben angestellte Vergleich folgendermaßen aus: Abgleich Tilgung zu Kreditaufnahme Jahr Tilgung Tilgung Tilgung Kreditaufnahme Entschuldung (-) ohne nur gesamt Ist/geplant Verschuldung (+) Zukunftsprogramm AquaOlsberg Es wird schnell deutlich, dass es dann auch im Jahr 217 zu einem Anwachsen der Verschuldung kommen wird und der Zuwachs in 218 natürlich entsprechend höher ausfallen wird als bei der weiter oben angestellten Betrachtung. Mit Grundsatzbeschluss vom hat der Rat der Stadt Olsberg Ziele zur Steuerung der städtischen Finanzen in der Stadt Olsberg beschlossen (regelmäßig abgedruckt unter den Anlagen zum jeweiligen Haushaltsbuch). Unter Ziffer 3 dieser Ziele wird Folgendes festgelegt: Neuaufnahmen bleiben hinter der Entschuldungsquote zurück. Der hiermit vorgelegte Entwurf des städtischen Haushalts weicht hier von diesen Zielen ab. 62

63 Ein Abweichen von den sich selbst gesetzten Zielen kann unter Umständen Sinn machen oder gar unumgänglich sein, wenn die Rahmenbedingungen dies so vorgeben. Was jedoch nicht passieren darf wäre eine schleichende Aufgabe dieser sehr sinnvollen Ziele. Wenn aber Ziele vorübergehend nicht verfolgt werden, dann muss das zumindest durch sehr wichtigen Gründe gerechtfertigt sein. Seit dem Jahr 215 kommen die zahlreichen meist baulichen Maßnahmen des schon seit Jahren vorbereiteten Zentrenkonzeptes zur Umsetzung. Dieses mit korrespondierenden Fördermitteln des Landes NRW mitfinanzierte Konzept hat für die Stadt Olsberg enorme Bedeutung. Die Umgestaltung insbesondere des innerstädtischen Kerns in Olsberg wird deutlichen Einfluss auf die Entwicklung Olsbergs haben, so die Planung. Nachträglich ergänzt wurde dieses Konzept durch ein zweites Maßnahmenbündel, welches lt. Planung ab dem Jahr 219 in die Umsetzung gehen wird. Neben dem Zentrenkonzept hat die Stadt Olsberg die Möglichkeit erhalten, einen Antrag zur Förderung eines Grünflächenkonzeptes zu stellen. Inhalt dieses Konzeptes welches kurzfristig in die politische Beratung gehen wird um die fördertechnischen Terminvorgaben einhalten zu können, ist, vorhandene Grünflächen unter dem Aspekt der Wiederbelebung des Themas Kneipp in Olsberg baulich umzugestalten. Trotz eines Fördersatzes von 8% muss auch hier der Eigenanteil bereitgestellt werden. Unabhängig von diesen in die Zukunft gerichteten Entwicklungen und Prozessen gilt es vorhanden Infrastruktur, die auch künftig benötigt und vorzuhalten sein wird, zu erhalten. Hier sind insbesondere eine Reihe von Straßen zu nennen, die altersbedingt grundlegend zu erneuern sind. Teilweise handelt es sich dabei um KAG-Maßnahmen. Fasst man diese drei angesprochenen Faktoren unter finanziellen Gesichtspunkten zusammen, so führt das dazu, dass eine Finanzierung ohne entsprechende Darlehensaufnahmen nicht möglich ist. Auch der sich selber gesteckte Rahmen eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden kann nicht konsequent eingehalten werden. Dies wäre nur unter Verzicht oder durch zeitliche Streckung der geplanten Maßnahmen möglich. Sobald Fördermittel zugesagt sind, ist auch der zeitliche Rahmen teilweise vorgegeben. Mit Beschluss des Haushaltes bringt der Rat der Stadt Olsberg also zum Ausdruck, dass die hier genannten Faktoren höher zu werten sind, als die selbst gesteckten Ziele und insofern ein Abweichen rechtfertigen. Eines der wesentlichen haushaltswirtschaftlichen Probleme bleibt aber weiterhin, dass die Tilgungsleistungen in den vergangenen Jahren und auch in der nahen Zukunft nur über die Aufnahme von Liquiditätskrediten finanzierbar waren bzw. sind. Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung liegen diese bei 1, Mio.. Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick über die Positionen im Investitionsplan des Zentralbudgets. Hier finden sich die angesprochenen Tilgungsleistungen incl. Zukunftsprogramm und auch die Darlehensaufnahmen wieder. Lediglich die auf das AquaOlsberg entfallenden Tilgungsleistungen sind nicht enthalten, da diese direkt im Budget 1113 abgebildet werden, um dort die Gesamtschau des Bades sicherzustellen. 63

64 Entwicklung des Zentralbudgets 216 im Vergleich zum Vorjahr und zur Finanzplanung Finanzplan Budget Budget Differenz Bezeichnung Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Anteil der Schulpauschale Investitionspauschale des Landes Summe Einzahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit keine Summe Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Darlehensaufnahme Tilgung Darlehen TuS GmbH Summe Einzahlungen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Tilgungsleistungen (ohne AquaOlsberg) Summe Auszahlungen Saldo aus Finanzierungstätigkeit Zukunftsprogramm Sanierung von Schulen und Sportstätten Das Zukunftsprogramm ist abgewickelt worden. Die insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel von 23 1,72 Mio. 24 1,4 Mio. 25 1,4 Mio. wurden zweckentsprechend eingesetzt. Die Darlehensaufnahmen erfolgten auf der Grundlage eines präzisen und bindenden Tilgungsplans. Dieser wird weiterhin abgearbeitet, um die vollständige Tilgung der aufgenommenen Darlehen in 216 (kleiner Restbetrag) zu erreichen. Die graphische Darstellung im Anschluss an den Vorbericht hat somit weiterhin unverändert Gültigkeit. 64

65 3. Grundsätzliche Ausführungen zur Haushaltslage Im letzten Jahr habe ich an dieser Stelle die Lage mit folgendem Satz zusammengefasst: Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Auf dieser Aussage aufbauend müsste der Satz in diesem Jahr wie folgt lauten: Die Lage ist weiterhin ernst, aber noch nicht hoffnungslos. Mit nur zwei ergänzenden Worten bekommt die Aussage eine deutlich erhöhte Brisanz. Die Planung des Haushalts 216 und der Finanzplanungsjahre zunächst ohne zusätzliche Haushaltssicherungsmaßnahmen hat gezeigt, dass dann der angestrebte Haushaltsausgleich im Jahr 222 nicht erreicht werden kann. Dies hätte unweigerlich zur Folge, dass sich die Stadt Olsberg ab dem Jahr 216 im sogenannten Nothaushalt befinden würde. Allein diese konkret drohende Situation rechtfertigt sicherlich die Aussage, dass die Lage weiterhin ernst ist wenn nicht sogar noch ernster geworden ist. Es gelingt weiterhin nicht, die zwingend erforderlichen positiven Ergebnisse in der Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplanung zu erzielen. Hierin liegt das grundlegende Problem. Die gesamte kommunale Haushaltswirtschaft und die ihr zugrunde liegenden Regelungen basieren auf der Unterstellung, dass eine Kommune in der laufenden Verwaltungstätigkeit Überschüsse erzielt, welche dann ggf. für Investitionen und/oder Tilgungsleistungen eingesetzt werden können. Diese grundsätzlich richtige Sichtweise stellt jedoch seit vielen Jahren in Nordrhein-Westfalen eine bloße Theorie dar, welche mit der Realität reichlich wenig gemein hat. Der vorliegende Haushalt 216 berücksichtigt die im Haushaltssicherungskonzept aufgeführten Haushaltssicherungsmaßnahmen. Neben den aus den Vorjahren weiter fortgesetzten Maßnahmen sind insbesondere Erhöhungen der Realsteuerhebesätze als Haushaltssicherungsmaßnahmen neu hinzugekommen. Der unvermeidbare Rückgriff auf die Möglichkeit der Steuererhöhung hat sich in den vergangenen Jahren angedeutet. Im Haushaltsbuch 215 findet sich an dieser Stelle der Satz: Um das Ziel des Haushaltsausgleichs spätestens im Jahr 222 zu erreichen, wird es in den Folgejahren jedoch zwingen zu Anpassungen der Hebesätze kommen müssen. Selbst nach diesen Erhöhungen verbleibt im Jahr 216 im Gesamtergebnisplan ein negatives Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von annähernd - 3, Mio.. Auch der Gesamtfinanzplan weist am Ende einen Verzehr an liquiden Mitteln von rd. - 2,8 Mio. aus. Diese Finanzierungslücke kann letztlich nur über die Aufnahme weiterer Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) geschlossen werden. Derzeit weisen die Kassenkredite einen Bestand von 1, Mio. auf, was einen traurigen Rekord darstellt. Die Dimensionen der ausgewiesenen negativen Ergebnisse der beiden Gesamtpläne machen deutlich, dass nur massiverer Maßnahmen zu wirklich spürbaren 65

66 Ergebnissen führen. Verbesserungen durch das Einwirken von Bund oder Land sind nicht zu erwarten. Stattdessen ist es ein fortdauernder Kampf der Kommunen, sich gegen weitere Belastungen zur Wehr zu setzen und vielmehr auskömmliche Finanzierungen der verschiedensten ihnen übertragenen Aufgaben einzufordern. Letztlich werden wir uns in Olsberg - zumindest mittelfristig - selber helfen müssen. Ein mit den negativen Jahresergebnissen einhergehender Verzehr des Eigenkapitals sowie der weitere Aufbau von Kassenkrediten kann nicht hingenommen werden. Wenn die nachfolgenden Generationen nicht die Belastungen aus den von uns selber getroffenen Entscheidungen und den von außen vorgegebenen Rahmenbedingungen tragen sollen, müssen wir heute höhere finanzielle Belastungen in Kauf nehmen. Dabei muss auch bedacht werden, dass in der jüngeren Vergangenheit und auch ganz aktuell eine Reihe von Maßnahmen und Investitionen umgesetzt worden sind oder gerade umgesetzt werden, welche unsere Stadt lebenswert erhalten sollen. 66

67 Haushaltsbuch 216 Produkt B9 Zentralbudget Kotthoff, Stefan Kräling, Rüdiger Teilergebnisplan Steuern und ähnliche Abgaben , Zuwendungen und allgemeine Umlagen , Kostenerstattungen und Kostenumlagen 212, Sonstige ordentliche Erträge 3., Ordentliche Erträge , Transferaufwendungen , Sonstige ordentliche Aufwendungen 21.83,88 Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis , , Finanzerträge , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , Finanzergebnis , Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit , Ergebnis vor internen Leistungsbeziehungen , Erträge aus internen Leistungsbeziehungen , Ergebnis , Nachrichtlich: Verrechnete Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage ,88 Verrechnungssaldo ,88 67

68 Haushaltsbuch 216 Produkt B9 Zentralbudget Investitionen Kotthoff, Stefan Kräling, Rüdiger zukünftige Jahre 2111 Grundschulen allgemein Investitionseinzahlung Schulpauschale Saldo Steuern, allg. Zuweisungen, Um Investitionseinzahlung Investitionspauschale Saldo Sonstige allg. Finanzen Kreditaufnahmen f. Inv. v. Kreditinstituten/Bericht./Euro-Währ. (fester Zins) Aufnahme Liquiditätskredit Rückflüsse von Darlehen TUS GmbH Tilgung von Krediten für Investitionen von Kreditinstituten Tilgung Liquiditätskredite Saldo Zusammenfassung zukünftige Jahre Einzahlungen Auszahlungen Saldo

69 Haushaltsbuch 216 Produkt B9 Zentralbudget Teilfinanzplan Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen Kotthoff, Stefan Kräling, Rüdiger , , , , , Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen , , , Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Einzahlungen aus der Rückführung von Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit , , , , , Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag , Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung Tilgung und Gewährung von Darlehen Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung , , , , Saldo aus Finanzierungstätigkeit , Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln , Saldo (Einzahlungen./. Auszahlungen) ,

70 7

71 Übersichten Grafische und tabellarische Darstellungen Darstellungen des Haushaltsvolumens Wesentliche Erträge und Aufwendungen Entwicklung der Ergebnis- und Finanzplanung Gesamtschuldenstand Entwicklung der Verschuldung Entwicklung des Eigenkapitals Entwicklung der Gesellschafterdarlehen 71

72 ERTRÄGE 216 Grundsteuern; ; 5% Sonstige Steuern und Abgaben; 686. ; 2% Ergebnis; ; -7% Gewerbesteuer; ; 3% Außerordentliche Erträge; ; % Bestandsveränderungen; 193. ; % Aktivierte Eigenleistungen; 28. ; % Zinserträge und Gewinnanteile; 88.6 ; % Konzessionsabgaben; 46. ; 1% Erstattungen Flüchtlingshilfen; 3.1. ; 7% Kostenerstattungen; ; 8% Sonstige Erträge; ; 6% Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen; ; 1% Gebühren und Beiträge; ; 4% Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen; ; 3% Gemeindeanteil an der Einkommensteuer; ; 13% Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer; ; 2% Sonstige Zuweisungen; ; 4% 72

73 AUFWENDUNGEN 216 Kreisumlage; ; 25% Gewerbesteuerumlage; ; 5% Finanzierungsbeteiligung Grundsicherung; 221. ; 1% "Kommunalsoli"; 22. ; 1% Zinsen; ; 2% Flüchtlingshilfen; ; 9% Abschreibungen; ; 1% Sonstige Zuweisungen; ; 4% Schülerbeförderung; ; 2% Müllabfuhr und Deponiegebühren; ; 2% Unterhaltung des unbeweglichen Vermögen; ; 2% Innere Verrechnungen; ; 5% Personalaufwand; ; 18% Bewirtschaftung und Dienstleistungen; ; 15% 73

74 16.. Erträge Ergebnis 213 Ergebnis 214 Planung 215 Planung 216 Planung 217 Planung 218 Planung

75 14.. Aufwendungen Ergebnis 213 Ergebnis 214 Planung 215 Planung 216 Planung 217 Planung 218 Planung

76 EINZAHLUNGEN AUS INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT 216 Fehlende liquide Mittel; ; 43% Rückflüsse von Darlehen; ; 1% Aufnahme von Investitionskrediten; ; 11% KAG-Beiträge; ; 5% Veräußerung von Vermögensgegenständen; 3. ; 1% Veräußerung von Grundstücken; 5. ; 1% Investitionszuwendungen; ; 36% Schulpauschale; 83.5 ; 2% 76

77 AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT 216 Tilgung von Krediten; ; 25% Zuschüsse an verbundene Unternehmen; 885. ; 18% Tiefbaumaßnahmen; ; 37% Erwerb von Grundstücken; 5. ; 1% Erwerb von beweglichen Sachen; ; 12% Erwerb von Finanzanlagen; 38.1 ; 1% Hochbaumaßnahmen; 3. ; 6% 77

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