Gewässerschutz auf Baustellen
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- Pamela Bader
- vor 7 Jahren
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Transkript
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2 Inhalt Baustellenabwasser Gesetze, Vorschriften SIA 431 Abwasserarten (Gebinde- und Chemikalienlagerung) Beispiele und Fragen
3 Von der grünen Wiese..zum Hochhaus Gewässerschutz ist immer ein Thema
4 gilt auch bei Umbauten Renovationen Sanierungen Abbrucharbeiten
5 Baustellenabwasser/Ausgangslage Abwässer von Baustellen, nicht fachgerecht behandelt, verursachen Verschmutzungen in Kanalisationen, Oberflächengewässern und Grundwasser.
6 Baustellenabwasser/Ausgangslage Baustellenabwasser ist trüb und alkalisch. Gewässer können verschmutzt und die Funktion des Kanalnetzes und der Kläranlagen beeinträchtigt werden.
7 Kanalisation Ablagerungen verursachen verstopfte Leitungen. Die Kanalisation muss aufwändig gereinigt werden!
8 Beeinträchtigung Kläranlagen Rückstände / Ablagerungen -> höherer Verschleiss von Anlagenteilen -> Negativer Einfluss auf die Reinigungsleistung Ablagerungen in der Hochleistungszentrifuge der Kläranlage (Herisau/AR, 2010)
9 Gewässerverschmutzung Für Fische und Kleinlebewesen tödlich! Gewässerverschmutzungen werden geahndet und sind teuer!
10
11 Gesetze/Vorschriften Den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie z.b. Baustellenabwasser regeln: das Gewässerschutzgesetz (GschG) die Gewässerschutzverordnung (GSchV) die Schweizer Norm SN (SIA 431) ZUDK Merkblatt «Entwässerung von Baustellen»
12 SIA 431 (Schweizer Norm)
13 ZUDK Merkblatt
14 Gewässerschutzverordnung Anhang 3.2 Einleitungsbestimmungen: ph-wert: 6.5 bis 9.0 Gesamte ungelöste Stoffe: 20 mg/l (bei Einleitung in ein Gewässer) Gesamte Kohlenwasserstoffe: 20 mg/l (bei Einleitung in Schmutzwasserkanalisation)
15 SIA 431 gilt für alle Baustellen im Hoch- und Tiefbau. regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf der Baustelle und die fachgerechte Ableitung von Baustellenabwasser. kommt dort zur Anwendung, wo Abwasser anfällt, wo eine Wasserhaltung notwendig ist oder wo wassergefährdende Stoffe benutzt werden.
16 Entwässerungskonzept nach SIA 431 Vom Planer oder Bauherr an die Gemeinde einzureichen! z.b. ab 100 m 2 Baugrubenfläche
17 SIA 431, Trennen des Abwassers Trennen des Abwassers verschmutzt Schmutzabwasserkanalisation ARA nicht verschmutzt 1. zur Versickerung, 2. in ein Gewässer Baugrube Absetzbecken Grundwasser Absetzbecken Baugrubenwasser Neutralisation Baugrubenwasser Versickerung oder Ableitung in Regenwasserkanalisation/Gewässer Ableitung in Schmutzabwasserkanalisation
18 SIA 431, Standardanforderungen Um die Bedingungen des Gewässerschutzes einhalten zu können, müssen grundsätzlich alle Baustellenabwässer über ein Absetzbecken, und bei einem ph-wert > 9 über eine zusätzliche Neutralisation in die Schmutzabwasserkanalisation eingeleitet werden.
19 SIA 431, Standardanforderungen Absetzbecken und Neutralisationsanlage müssen während der ganzen Bauphase betrieben werden. Auch im Hochbau fällt Abwasser (Lift- und Pumpenschächte) an. Einleitung in Schmutzwasserkanalisation. Keine Versickerung oder Einleitung in Regenwasserleitungen oder Gewässer.
20 Einleitungsbewilligung Gemeinde beurteilt Entwässerungskonzept und erteilt Einleitungsbewilligung
21 Achtung Trennsystem! Kanalisation ist nicht gleich Kanalisation. Teilweise ist das Kanalisationsnetz im Trennsystem ausgeführt. Gefahr der Gewässerverschmutzung zum Bach zur Kläranlage
22 Arten von Baustellenabwässern Baugrubenwasser (verschmutztes Regen- und Grundwasser, Waschabwasser) Sofern noch nicht betoniert wird, genügt eine Ableitung über Absetzbecken in die Schmutzwasserkanalisation. Sobald betoniert wird, ist ab ph 9 zwingend eine Neutralisationsanlage notwendig.
23 Arten von Baustellenabwässern Waschabwasser (Kübelwäsche, Betonmischerreinigung und Betonumschlaggeräten etc.) Muss über Absetzbecken und Neutralisation (ph > 9) in die Schmutzabwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Einleitung in ein Oberflächengewässer oder in die Versickerung ist nicht zulässig.
24 Arten von Baustellenabwässern Grundwasser aus Wasserhaltungen Versickerung vorsehen oder über Absetzbecken in Regenwasserkanalisation und Oberflächengewässer ableiten. Nur mit Bewilligung der Gemeinde darf es in die Schmutzwasserkanalisation abgeleitet werden. Für die Grundwasserabsenkung muss eine kantonale Bewilligung vorliegen.
25 Arten von Baustellenabwässern Bohrwasser von Erdwärmesonden und Erdanker Über Absetzbecken in die Schmutzwasserkanalisation einleiten. Bei Betonarbeiten (ph > 9) zusätzlich neutralisieren. Bohrungen sind je nach Grundwassersituation eventuell verboten oder eingeschränkt.
26 Absetzbecken Becken richtig anschliessen! Regelmässig leeren!
27 Neutralisation mit CO 2 Genügend CO 2 Vorrat! Alarmvorrichtung mit Reserveflaschen! ph-sonde regelmässig kontrollieren! Kontrollmessung mit ph-streifen!
28 Beurteilungsbeispiele zu geringe Absetzwirkung, Beckenoberfläche ist zu klein
29 Beurteilungsbeispiele Absetzbecken fehlt Wasser alkalisch? Neutralisation vorsehen! Wohin geht der Schacht? Regenabwasser oder Schmutzabwasser?
30 Beurteilungsbeispiele sieht gut aus!
31 Beurteilungsbeispiele Aber das Becken ist voll!
32 Beurteilungsbeispiele Wasser ist alkalisch! Ableitung über Absetzbecken und Neutralisation in Schmutzwasserkanalisation!
33 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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