MUSTERTEXT Übertragung von Unternehmerpflichten Arbeitsschutz und Umweltschutz (Ergänzung zum Arbeitsvertrag) Herr / Frau XYZ, Leiter AA
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- Bernt Hofer
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1 MUSTERTEXT Übertragung von Unternehmerpflichten Arbeitsschutz und Umweltschutz (Ergänzung zum Arbeitsvertrag) Herr / Frau XYZ, Leiter AA Hiermit übertrage/n ich/wir Herrn / Frau XYZ für den Bereich / Abteilung die dem Unternehmer hinsichtlich des Arbeitsschutzes (Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren) und des Umweltschutzes obliegenden Pflichten: 1. Aufgaben (Rangfolge ohne Wertung) Herr / Frau XYZ hat im Rahmen seiner / ihrer betrieblichen und finanziellen Kompetenzen in eigener Verantwortung insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die betrieblichen Regelungen (z. B. Brandschutzordnung, Betriebsvereinbarungen) beachtet und angewendet werden. Dieses ist regelmäßig stichprobenartig zu kontrollieren und zu dokumentieren. die Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung der betroffenen Beschäftigten sowie die Beurteilung von Umweltrisiken durchgeführt, dokumentiert und regelmäßig fortgeschrieben und Maßnahmen zur Minimierung festgelegt werden. für den Verantwortungsbereich Betriebsanweisungen erstellt, die Mitarbeiter hierin vor Arbeitsaufnahme und danach mindestens jährlich nachweislich unterwiesen werden und deren Anwendung und Umsetzung regelmäßig kontrolliert wird.
2 notwendige Mittel (z. B. Arbeitsmittel; Erste-Hilfe-Mittel; Persönliche Schutzausrüstung; Mittel zum Schutz von Boden, Luft und Wasser) beschafft bzw. zur Verfügung gestellt, dazugehörige Unterlagen in deutscher Sprache (z. B. CE-Dokumentation, Zulassungsbescheide) vorgehalten, die Mittel regelmäßig nachweislich fachkundig überprüft und diese entsprechend den Weisungen von den Mitarbeitern verwendet werden. festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt oder entsprechende Informationen zur Einleitung von Maßnahmen zu deren Beseitigung unverzüglich weitergegeben werden. Prüfbücher für prüfpflichtige Anlagen geführt werden. Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. die Vorschriften zur Ladungssicherung / Gefahrgut eingehalten werden. Beschäftigungsbeschränkungen eingehalten werden. regelmäßig auf die Möglichkeiten der Wunsch- und Angebotsvorsorge hingewiesen und die Pflichtvorsorge fristgerecht (vor Aufnahme der Tätigkeit, danach in regelmäßigen Abständen und vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen) durchgeführt wird. eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt wird, Ersthelfer bestellt sind und für eine regelmäßige Aus- und Fortbildung der Ersthelfer gesorgt wird. Brandschutzhelfer bestellt sind und für eine regelmäßige Aus- und Fortbildung der Brandschutzhelfer gesorgt wird. Evakuierungshelfer bestellt sind und für eine regelmäßige Aus- und Fortbildung der Evakuierungshelfer gesorgt wird. Informationen zu Unfällen oder Umweltereignissen unverzüglich an die festgelegten Stellen im Unternehmen gemeldet werden.
3 sich Versicherte nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert oder beseitigt werden. der von ihm / ihr beauftragte Verantwortliche der Fremdfirma nachweislich am Arbeitsplatz eingewiesen wird, die gegenseitigen Gefährdungen ermittelt und Sicherheitsmaßnahmen festgelegt und dokumentiert, die Maßnahmen kontrolliert und die Leistungen abgenommen werden (siehe u. a. DGUV Information ). 2. Befugnisse Herr / Frau XYZ ist befugt, zur Erfüllung seiner / ihrer vorstehenden Aufgaben verbindliche Weisungen gegenüber den ihm / ihr unterstellten Mitarbeitern zu erteilen. verbindliche Weisungen gegenüber Mitarbeitern aus anderen Bereichen zu erteilen, sofern gegen geltendes Recht verstoßen wird. notwendige Anschaffungen zu tätigen. Sind Aufwendungen in größerem Rahmen oder wesentliche organisatorische Änderungen der Arbeitsabläufe erforderlich, ist unverzüglich der übergeordnete Vorgesetzte einzuschalten, der die weitere Vorgehensweise festlegt. Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung im Rahmen von Störungen sowie Gefahren für
4 Leib und Leben oder Gefahren für die Umwelt sind unabhängig von finanziellen Kompetenzen durchzuführen. 3. Zeitlicher Umfang Wenn und soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung der vorstehenden Aufgaben erforderlich ist, wird Herr / Frau XYZ von seinen / ihren anderen Aufgaben zeitweise befreit. 4. Fortbildung Herr / Frau XYZ ist verpflichtet, sich über den aktuellen Inhalt der für seinen / ihren Aufgabenbereich betrieblichen Regelungen und einschlägigen Rechtsvorschriften zu informieren (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien etc.). Dazu steht Herrn / Frau XYZ das betriebliche Rechtskataster zur Verfügung. Das Unternehmen stellt sicher, dass sich Herr / Frau XYZ durch den Besuch von Lehrgängen (z. B. Berufsgenossenschaft) und Messen das notwendige Wissen aneignen kann. 5. Unterstützung Er / Sie wird dabei durch die Beauftragten Personen 1 des Unternehmens sowie durch die Mitarbeiter der Personalabteilung unterstützt. 1 Beauftragte Personen können sein: Abfallbeauftragte, Betriebsarzt, Biostoffbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Datenschutzbeauftragte, Ersthelfer, Frauenbeauftragte, Gefahrgutbeauftragte, Gewässerschutzbeauftragte, Hygienebeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte, Laserschutzbeauftragte, Qualitätsmanagementbeauftragte, Schwerbehindertenbeauftragte, Sicherheitsbeauftragter, Sicherheitsfachkraft, Störfallbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte (nicht abschließend)
5 6. Vertretung Herr / Frau XYZ wird durch Herrn / Frau ABC hinsichtlich der vorgenannten Pflichten vertreten. 7. Haftungsfreistellung Für im Zusammenhang mit der Übertragung von Unternehmerpflichten verbundene Schäden haftet Herr / Frau XYZ im Verhältnis zum Arbeitgeber nur bei unstreitig oder rechtskräftig festgestelltem grob-fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten (Tun oder Unterlassen). Die mit der Ausübung der Tätigkeit verbundenen Risiken sind in versicherungsüblicher Weise versichert, vorliegend durch folgende Versicherungen: Gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft BCD Betriebshaftpflichtversicherung bei der V-Versicherungs-AG Strafrechtsschutz-Versicherung bei W-Versicherungs-AG Es besteht Einvernehmen, dass durch diese Vereinbarung der grundsätzlich für den Arbeitnehmer nach dem Anstellungsvertrag, den gesetzlichen und tarifrechtlichen Vorschriften geltende Haftungsmaßstab für den übertragenen Tätigkeitsbereich zugunsten des Arbeitnehmers eingeschränkt wird Herr / Frau XYZ bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er / sie mit der Übertragung der Unternehmerpflichten im o. g. Umfang ausdrücklich einverstanden ist. Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Unterschrift des Unternehmers des Verpflichteten des Betriebs-/Personalrates
6 Hinweise: Bitte beachten Sie die Entscheidung des BAG ( ABR 73/12) zur Mitbestimmung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes durch den Betriebsrat. Die enthaltenen Informationen stellen keine rechtliche Beratung in einem konkreten Fall dar. Jeder Einzelfall hat seine Besonderheiten und muss je nach den Einzelheiten des Sachverhalts durch einen Rechtsanwalt geprüft und bewertet werden. Jegliche Haftung für die Nutzung dieser Informationen ist daher ausgeschlossen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen. Impressum: Dr. Hartmut H. Frenzel Orffweg Wuppertal. Deutschland Telefon Für Hinweise jeglicher Art bin ich sehr dankbar.
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