Universität Bamberg Praktikumsamt für Lehrämter Kapuzinerstr. 25
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1 Universität Bamberg Praktikumsamt für Lehrämter Kapuzinerstr. 25 Übersicht über die Praktika für die Qualifikation als Beratungslehrkraft nach 34 und 111 LPO I A. Allgemeine schulische Praktika (zuständig das Praktikumsamt für Lehrämter der Universität) Lehramt Grundschule/Hauptschule Studienbegleitendes zusätzliches Praktikum Studiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (Bachelor- und Master-Studiengang) Fachdidaktisches Praktikum Lehramt Realschulen (zuständig das Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten in Bayreuth) Lehramt Gymnasien (zuständig das Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten in Hof) B. Praktische Tätigkeiten (zuständig das Praktikumsamt beim Ministeralbeauftragten für die Gymnasien) Zwei Praktika sind für die Qualifikation als Beratungslehrkraft verpflichtend.
2 2 1. Praktikum: 6 Wochen (Zusammenhängender Zeitraum im Umfang einer Vollbeschäftigung) Wo An einer Einrichtung der Schulberatung einschließlich zweier Hospitationen von je einwöchiger Dauer bei Stellen der Berufsberatung und der Erziehungsberatung. Staatliche Schulberatungsstelle (6 Wochen), davon a) eine Hospitation von einwöchiger Dauer (fünf bis sechs Tage) bei einer oder mehreren Einrichtungen der Berufsberatung der Arbeitsämter und b) eine Hospitation von einwöchiger Dauer (fünf bis sechs Tage) bei einer oder mehreren Erziehungsberatungsstellen. Betreuung Die Betreuung liegt beim Leiter der staatlichen Schulberatungsstelle. Wann Frühestens nach dem 4. Semester des Lehramtsstudiums und nach dem 2. Semester des Studiums für die Qualifikation als Beratungslehrkraft. Aufgabe und Ziel Es soll dem Studierenden ermöglicht werden, einen Einblick in die Tätigkeit der staatlichen Schulberatungsstellen und anderer Beratungseinrichtungen, mit denen der Beratungslehrer zusammenarbeitet, zu vermitteln. Meldung und Zuweisung Die Einrichtungen wählt der Studierende selbst. Informationen hierzu können im Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken, Gymnasiumsplatz 4-6, Hof, erfragt werden.
3 3 Leiter des Praktikumsamtes: Herr StD H. Döhler, Tel.Nr.: 09281/ , Sekretariat: Frau VAe G. Schmidt, Tel.Nr.: 09281/ , Fax: 09281/ , Auch die zuständigen Schulämter geben Informationen. Die Antragsvordrucke liegen im Praktikumsamt für Lehrämter (Kapuzinerstr. 22) bereit. Die Anmeldung wird an das Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien im Regierungsbezirk Oberfranken, Jean-Paul- Gymnasium Hof, Gymnasiumsplatz 4-6, Hof, gesandt. Die Meldung muß dem Praktikumsamt in Hof spätestens zum 15. Januar (bei Praktikumsbeginn im/ab März) bzw. zum 01. Juli (bei Praktikumsbeginn im/ab September) vorliegen. 2. Praktikum: Hospitationen an verschiedenen Schularten (Zusammenhängender Zeitraum von je einer Unterrichtswoche mit je 20 besuchten Unterrichtsstunden) Wo a) an einer öffentlichen Grund- und Hauptschule (oder Grundschule und Teilhauptschule), b) an einer öffentlichen oder geeigneten privaten Förderschule, c) an einer öffentlichen beruflichen Schule, d) an einer öffentlichen Realschule, e) an einem öffentlichen Gymnasium
4 4 Bei Hospitationen in Gesamtschulen müssen die entsprechenden Differenzierungen berücksichtigt werden. Fragen der Schulverwaltung sind einzubeziehen. Das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum gemäß 34 Abs. 3 LPO I (an der Schulart, auf der sich das Lehramtsstudium bezieht), wird voll angerechnet, dementsprechend entfallen im Einzelfall die Hospitationen nach Buchst. a, b, c, d oder e. Betreuung Die Betreuung der Praktikanten wird jeweils vom Beratungslehrer der Schule wahrgenommen. Wann Frühestens nach dem 4. Semester des Lehramtsstudiums. Aufgabe und Ziel Der Praktikant nimmt am Unterricht des Beratungslehrers teil und wird in die spezifischen pädagogischen Probleme der jeweiligen Schulart eingeführt. Dabei werden Gesichtspunkte der Schullaufbahn und der Lernund Verhaltensschwierigkeiten von Schülern besonders berücksichtigt. Der Beratungslehrer vermittelt, insbesondere wenn er z.b. nur in der Grundschule oder nur in der Hauptschule unterrichtet, dem Praktikanten nach Möglichkeit auch Hospitationen bei anderen Lehrern seiner Schule. Die Gesamtaufsicht über das Praktikum liegt beim Leiter der jeweiligen Schule, der dem Praktikanten auch Einblicke in spezifische Fragen des Schulrechts und der Schulorganisation an der jeweiligen Schulart vermittelt. Meldung und Zuweisung Die Abwicklung des Praktikums wird aus Gründen der organisatorischen Vereinfachung einheitlich durch das Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien im Regierungsbezirk Oberfranken, Jean-Paul-Gymnasium Hof, Gymnasiumsplatz 4-6, Hof, übernommen (Nr der Organisationsbestimmungen für das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt und dem Studium für die Qualifikation des Beratungslehrers).
5 5 Leiter des Praktikumsamtes: Herr StD H. Döhler, Tel.Nr.: 09281/ , Sekretariat: Frau VAe G. Schmidt, Tel.Nr.: 09281/ , Fax: 09281/ , Die Zuweisung der Studierenden zu den Hospitationen erfolgt im Benehmen mit den für die einzelnen Schularten zuständigen Praktikumsämtern. Die Meldung muß dem Praktikumsamt spätestens zum 15. Januar (bei Praktikumsbeginn im/ab März) bzw. zum 1. Juli (bei Praktikumsbeginn im/ab September) vorliegen. Bei einer nachträglichen Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG mit der Qualifikation als Beratungslehrkraft entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach 111 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 LPO I gemäß 111 Abs.5 LPO I. Ersatz durch andere Praktika Anträge auf Anerkennung von gleichwertigen Praktika, die außerhalb Bayerns abgeleistet wurden, sind an das beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost eingerichtete Praktikumsamt zu richten. Der Meldung zur Prüfung ist in diesem Fall die Bestätigung dieses Praktikumsamts über die Gleichwertigkeit des Praktikums beizufügen.
Universität Bamberg Praktikumsamt für Lehrämter Kapuzinerstr. 25
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