IZW-EXTRAAusgabe. Sonderausgabe für Abonnenten des Beratungsbriefs Meister Persönlich EXTRA-Ausgabe
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- Sophia Kurzmann
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1 2015 InformationsZentrum für die Wirtschaft IZW-EXTRAAusgabe Sonderausgabe für Abonnenten des Beratungsbriefs Meister Persönlich EXTRA-Ausgabe Wie Sie Ihren Geschäftswagen steuerlich optimieren EXTRAEXTRA-Ausgabe: Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion August 2015 EXTRA Liebe Leserin, lieber Leser, jeder zweite Wagen in Deutschland wird auf eine Firma angemeldet. Kein Wunder, dass sich unzählige Steuerparagrafen, Verwaltungsanweisungen und Richtlinien um das Auto drehen. In der Tat kann man mit einem Firmenwagen erheblich Steuern sparen, aber genauso löst er auch erhebliche Steuer - zahlungen aus. Viel falsch machen kann man in jedem Falle. Mit den häufigsten Fragen, die für Sie relevant sind, haben wir uns in diesem EXTRA beschäftigt. Wie Sie Ihren Geschäftswagen steuerlich optimieren Viele Unternehmer mit Geschäftswagen klagen über die Ein-Prozent-Regelung. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, diese zu senken. Oft werden sie nicht genutzt. Man kann die Versteuerung eines Privatanteils in bestimmten Fällen sogar komplett vermeiden! Man kann zum Beispiel ein Fahrtenbuch führen (sich aber hier auch ganz leicht alle Mühe umsonst machen) und in bestimmten Fällen völlig legal die Kosten deckeln. Oder Sie können einiges aus dem maßgeblichen Bruttolistenneupreis ausscheiden. Kann man die Ein-Prozent Regel vermeiden durch ein zusätzliches Privatauto? Ja, der Unternehmer kann das - beim GmbH-Geschäftsführer klappt es leider nicht zuverlässig. Unser Service für Sie Exklusive Tipp-Datenbank mit Checklisten, Musterverträgen, Archiv... Beschäftigen Sie sich ein wenig mit den wichtigsten Steuerregeln rund ums Firmenauto! Und alleine eine Idee, auf die Sie bisher noch nicht gekommen sind, kann Ihnen im Jahr ein paar 100 Euro oder sogar noch mehr einsparen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ulrike Mattis Ihre Redaktions-Hotline Montag bis Freitag 10 Uhr bis 11 Uhr: Telefon oder jederzeit per Fax: oder Mail: ulrike.mattis@izw-info.de
2 Sollten Sie leasen oder kaufen? Die Frage, die am Anfang steht: Leasing oder Kauf? Eine allgemein gültige Antwort hierauf gibt es nicht. Wenn beide Varianten gleiche Kosten aufweisen, sollten Sie aus bilanztechnischen Gründen dem Leasing den Vorzug geben. Denn Sie erreichen beim Leasing eine Bilanzverkürzung. Weder müssen Sie auf der Aktivseite das Auto bilanzieren, noch auf der Passivseite die Schulden. Sie buchen einfach jeden Monat die Leasingrate als Aufwand. Auch dies kann gelegentlich für das Leasing sprechen: Manche Hersteller packen in die Leasingraten enorme Rabatte, die sie auf den Kaufpreis nicht geben. Fragen Sie also am besten Ihren Händler, für welche Modelle gerade besondere Verkaufs förderungsaktionen laufen. Tipp: Am besten immer Leasing mit Kilometerabrechnung wählen. Hier müssen Sie schätzen, wie viele Kilometer Sie im Jahr fahren. Aufgrund dieser Kilometerleistung wird die Leasingrate berechnet - im Voraus! Fahren Sie mehr Kilometer, müssen Sie nachzahlen, fahren Sie weniger, bekommen Sie eine Erstattung. Großer Vorteil: Wie viel das Auto nach Leasingende wert ist, kann Ihnen egal sein. Meiden Sie die Restwertabrechnung: Hier ist die Kilometerleistung weitgehend gleichgültig, wird aber dennoch häufig zur Kunden-Irreführung in den Vertrag aufgenommen. Entscheidend ist bei der Restwertabrechnung, ob das Auto bei Leasingende noch so viel wert ist, wie bei Leasingbeginn kalkuliert wurde. Ist das nicht der Fall, müssen Sie nachzahlen. Wann ein Kauf besser ist In zwei Konstellationen lohnt sich Leasing in aller Regel nicht: 1. Sie sind kein Neuwagenfetischist und fahren Ihr Auto sechs Jahre, sieben Jahre oder gar noch länger. Dann kommen Sie mit einem gekauften Auto natürlich deutlich besser davon, weil Sie dann den Umstand nutzen können, dass ältere Autos nur noch sehr wenig an Wert verlieren. 2. Extrem hohe Fahrleistungen: Falls Sie pro Jahr Kilometer oder noch mehr fahren, werden Leasing - raten so hoch, dass sich Leasen meistens nicht lohnt. Kaufen Sie in diesem Fall am besten einen Jahres - wagen mit oder Kilometer, fahren dann innerhalb von drei oder vier Jahren , Kilometer drauf und verkaufen das Auto dann wieder. Sie werden zwar einen hohen Wertverlust haben, aber immer noch viel geringere Kosten als beim Leasing. Können Sie jedes Auto absetzen - ohne Obergrenze? Eine festgelegte Grenze wie in manchen Ländern, z. B. Österreich: Euro, gibt es in Deutschland nicht. Das heißt: Sie können die Kosten eines jeden Autos in der Regel voll geltend machen. Eine Grenze ist dort erreicht, wo die Kosten in einem krassen Missverhältnis zu Umsatz und Ertrag des Unternehmens stehen. Solche Fälle sind aber eher selten. 2 Meister Persönlich EXTRA-Ausgabe August
3 Können Sie alle Autokosten absetzen? Sie können ein Geschäftsauto nur dann Ihrem Meisterbetrieb zuordnen, wenn Sie es mindestens zu zehn Prozent geschäftlich nutzen. Zwischen zehn und 50 Prozent haben Sie ein Wahlrecht, ob Sie das Auto als betrieblich oder privat deklarieren wollen. Wenn Sie das Auto als betrieblich einstufen, buchen Sie 100 Prozent der Kosten als betrieblich. Wie Sie die Privatnutzung versteuern, lesen Sie weiter unten. Bei Mitarbeiter - fahrzeugen gilt: Die Überlassung von Fahrzeugen an Arbeitnehmer gilt aus Sicht Ihres Betriebs stets als zu 100 Prozent betrieblich veranlasst - selbst wenn der Mitarbeiter gar kein Auto braucht. Deshalb werden hier immer 100 Prozent der Kosten als betrieblich gebucht. Wie schreiben Sie ein Auto ab? Den Kaufpreis für Ihren Geschäftswagen setzen Sie nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe an, sondern schreiben ihn ab. Die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt sechs Jahre, lineare AfA somit 16,67 Prozent pro Jahr. Abschreibung von Gebrauchtwagen: Rein steuerlich sind Gebrauchtwagen seit 2008 sogar attraktiver. Denn seit 2008 bekommen Sie die Mittelstands-Sonderabschreibung auch für Gebrauchtwagen. Weiterer Vorteil: Gebrauchtwagen haben eine kürzere Restnutzungsdauer, sodass man sie schneller abschreiben kann. Die Restnutzungsdauer bei einem Gebrauchtwagen ist natürlich kürzer als sechs Jahre. Es ist nun aber nicht möglich, einfach das Alter des Gebrauchtwagens von den sechs Jahren abzuschreiben. Denn sonst könnte man ja zum Beispiel einen gebrauchten Mercedes Baujahr 2010 sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben. Also am besten plausibel schätzen, aber auf dem Teppich bleiben. Wie wird die private Nutzung besteuert? Wenn Sie oder ein Arbeitnehmer ein Geschäftsauto auch zu privaten Zwecken verwenden können, sieht das Finanzamt darin einen geldwerten Vorteil, der auf der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers versteuert werden muss. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: die Ein-Prozent-Regel oder das Fahrtenbuch. I. Die Fahrtenbuch-Methode Wenn Sie Ihren privaten Nutzungsanteil mit der Fahrtenbuch-Methode berechnen wollen, brauchen Sie ein Fahrtenbuch und den Einzelnachweis der Kosten Ihres Fahrzeugs. Bei Ihren geschäftlichen Fahrten erwartet das Finanzamt folgende Angaben von Ihnen (R 8.1 (9) Nr. 2 LStR): 1. Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Geschäftsfahrt, 2. Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute, 3. Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner. EXTRA-Ausgabe August 2015 Meister Persönlich 3
4 Bei Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb genügen die Kilometerangaben und die Angabe Privatfahrt. Bei Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb genügt jeweils ein kurzer Vermerk. Ein Fahrtenbuch kann also zum Beispiel so aussehen: Datum Kilometerstand zu Beginn Kilometerstand am Ende Reiseziel mit Reise - route Reisezweck mit Angabe des aufgesuchten Geschäftspartners Stuttgart über A8 Fa Müller, Einkäufer Schulze Heimfahrt Unterbrunn Bestellung III Q Fa Meier, Hr. Meier Bad Tölz B 318 Computron AG, Hr. Gschwendtner Rosenheim Autowerkstatt privat Wenn Sie Ihr Fahrtenbuch das ganze Jahr geführt haben, können Sie am Schluss des Jahres den Anteil der betrieblichen Fahrten ermitteln. Beispiel: Sie sind während des gesamten Jahres km gefahren. Die betrieblichen Fahrten beliefen sich auf km. Dies entspricht einer Quote von 80 Prozent betrieblichen Fahrten und 20 Prozent privaten Fahrten. Anschließend ermitteln Sie die gesamten Kosten aus der Buchführung und setzen 20 Prozent als geldwerten Vorteil an. Besorgen Sie sich am besten ein Fahrtenbuch aus dem Schreibwarenladen. Dieses enthält alle Angaben, auf die die Finanzämter Wert legen. Genauso gut, aber teurer: ein elektronisches Fahrtenbuch, wie es beispielsweise die Firma VDO anbietet. Wann lohnen sich überhaupt die Mühen eines Fahrtenbuchs? Vor allem bei niedriger Privatnutzung und bei Autos mit niedrigen Kosten und hohem Listenpreis. Und: Führen Sie ein Fahrtenbuch nur, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass es 100-prozentig glaubhaft ist und einer kritischen Überprüfung standhält. Denn schon kleine Fehler reichen aus, damit es der Betriebsprüfer verwirft. Elektronisches Fahrtenbuch muss manipulationssicher sein: Es muss sichergestellt sein, dass Änderungen an einmal vorgenommenen Einträgen entweder gar nicht möglich sind oder nur so, dass die Änderung deutlich gekennzeichnet wird und der ursprüngliche und der neue Datensatz klar erkennbar sind. Ist es hingegen möglich, Einträge spurlos zu verändern, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, was da ursprünglich einmal eingetragen war, ist das Fahrtenbuch wertlos und wird steuerlich nicht anerkannt. (FG Baden- Württemberg, , 11 K 736/11, EFG 15, 458) Kann man eigentlich wechseln von der Ein-Prozent-Methode zum Fahrtenbuch? Ja, aber nur jeweils zum Jahreswechsel. Dann muss man die Fahrtenbuchmethode auch mindestens für zwölf Monate durchhalten. Wer zum Beispiel nur von Januar bis Mai Fahrtenbuch führt und zur Ein-Prozent-Regel wechseln will, der hat sich die Mühe umsonst gemacht. Das Finanzamt wird für das ganze Jahr die Ein-Prozent-Regel zugrunde legen und das 4 Meister Persönlich EXTRA-Ausgabe August
5 Fahrtenbuch in den Monaten Januar bis Mai war dann für die Katz (BFH, , VI R 35/12, DStR 14, 1271). Ausnahme: Wer sein Fahrzeug wechselt, kann auch unterjährig die Methode wechseln (R 8.1 Abs. 9 Nr. 3 LStR). II. Die pauschale Ein-Prozent-Regel Wenn Ihnen ein Fahrtenbuch zu aufwändig ist, setzen Sie den Privatanteil pauschal mit einem Prozent vom Brutto-Listen-Neupreis inklusive aller Extras, jedoch abzüglich des Autotelefons an (R 8.1 (9) Nr. 1 S. 6 LStR). Beispiel: Meister M hat als Geschäftswagen ein Auto mit einem Bruttolistenneupreis von Euro. Da er kein Fahrtenbuch führen will, muss er pro Jahr als geldwerten Vorteil 12 x 400 Euro versteuern. Auch wenn Sie beim Kauf einen Rabatt herausschinden oder den Wagen als Re-Import oder Gebrauchtwagen erwerben: Maßgebend ist immer der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Wenn Sie einen gebrauchten Luxuswagen kaufen, kann der Wert laut Ein-Prozent-Regel höher sein als die gesamten Kfz-Kosten. In diesem Fall wird der geldwerte Vorteil auf die tatsächlichen Kfz-Kosten begrenzt. (BMF, , BStBl. I 09, 1326, Rz. 18) Bemessungsgrundlage der Ein-Prozent-Regel ist der Bruttolistenneupreis: Nachträglich eingebaute Sonderausstattungen (z. B. Flüssiggasanlage) gehören nicht zum Bruttolistenneupreis. Es kommt also auf den Zeitpunkt der Erstzulassung an. Was nach diesem Datum eingebaut wurde, zählt nicht mit (BFH, , VI R 12/09, BStBl. II 11, 361). Außerdem gehören nicht zum Bruttolistenneupreis: die Kosten für Überführung und Zulassung, betriebsbedingte Sonderausstattungen (Firmenbeschriftung, zweiter Pedalsatz bei Fahrschule, Werkstatt - ausstattung bei einem Wartungsfahrzeug) und der Wert eines weiteren Satzes Reifen einschl. Felgen (zum Beispiel Winterreifen). Wer es hier auf die Spitze treiben will, kann das Auto mit billigen Winterrädern bestellen und die Breitreifen mit den teuren Alu - felgen erst nach der Erstzulassung anschaffen. Dann zählen sie nicht mit beim Bruttolistenneupreis. III. Ein-Prozent-Regel vermeiden ohne Fahrtenbuch durch Vorhalten eines Privatautos? Wer die Ein-Prozent-Regel für die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmen - wagens vermeiden will, muss ein Fahrtenbuch führen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung werden nämlich nach der allgemeinen Lebenserfahrung... dienstliche Fahrzeuge, auch stets tatsächlich privat genutzt. Ausweg ohne Fahrtenbuch: Der Bundesfinanzhof hat nun aber entschieden, dass ein Privatfahrzeug eben doch ausreicht, um die Ein-Prozent-Regel - auch ohne Fahrtenbuch - auszuhebeln. Allerdings nur dann, wenn das private Auto in Status und Gebrauchswert vergleichbar ist. In dem konkreten Fall hatte der Unternehmer einen betrieblichen Porsche 911, für den er kein Fahrtenbuch führte. Privat hatte er noch einen Porsche 928 S4, sowie einen Volvo V70T5. Das erfreuliche Urteil: Der Steuerpflichtige muss nicht beweisen, dass eine private Nutzung des Porsche 911 nicht stattgefunden hat. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein Sachverhalt dargelegt (und im Zweifelsfall nachgewiesen) wird, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrungen entsprechenden Geschehens ergibt. Angesichts der beiden privat zur EXTRA-Ausgabe August 2015 Meister Persönlich 5
6 Verfügung stehenden Fahrzeuge ist der Anscheinsbeweis für die private Nutzung des Porsche 911 erschüttert. Es wäre daher Aufgabe des Finanzamtes gewesen, die private Nutzung des Porsche nachzuweisen. Diesen Beweis hat das Finanzamt nicht erbracht. (BFH, , VIII R 42/09, DStR 13, 243). Im Streitfall nutzte es dem Unternehmer, dass er fünf Kinder hatte und sich die Richter nicht vorstellen konnten, wie die alle in einen Porsche 911 passen sollen. Fazit: Es klappt nicht, pro forma im Privatvermögen einen minderwertigen Kleinwagen vorzuhalten, um damit die Ein-Prozent-Regel des betrieblichen Luxusautos zu vermeiden. Wenn die Autos aber in etwa gleichwertig sind, muss umgekehrt das Finanzamt beweisen, dass man das Betriebsauto privat gefahren ist. Achtung: Keine Ein-Prozent-Regel für VW-Bus, Ford Transit & Co! Dieser Fall wurde entschieden: Ein Handwerker hatte einen Mercedes, für den er die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regelung versteuerte und einen Ford Transit, für den er keine Privatnutzung ansetzte. Das Finanzamt unterstellte ihm anlässlich einer Betriebsprüfung, dass seine Frau und Kinder den Kastenwagen für Privatfahrten nutzen und wollte auch für den Transporter Steuern nach der Ein-Prozent-Regel kassieren. Der Meister ging jedoch vor Gericht und gewann dort. Das erfreuliche Urteil: Für einen Ford Transit muss man keine Privatnutzung versteuern. Aus dem Urteil: Unter dem Begriff Lkw werden ( ) Kraftfahrzeuge erfasst, die ( ) vorwiegend zur Beförderung von Gütern dienen. Insoweit sind auch sog. Werkstattwagen, die ( ) typischerweise ( ) nur zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, von der Anwendbarkeit der Ein-Prozent-Regelung ausgenommen. Folgendes sind laut Gericht die Merkmale, die ein Fahrzeug zum Lkw machen: Anzahl der Sitzplätze, äußeres Erscheinungsbild, Verblendung der hinteren Seitenfenster und Abtrennung zwischen Lade- und Fahr - gastraum (FG München, , 10 K 152/09, DStRE 11, 1439/BFH, , VI R 34/07, BStBl. II 09, 381). Übrigens: Alleine die Kfz-steuerliche Einordnung als Lkw lässt die Ein-Prozent-Regel NICHT entfallen. Die cleverste Methode, wenn Sie ein älteres Auto fahren Weder Fahrtenbuch noch Ein-Prozent-Regel: Die Ein-Prozent-Regelung kann man seit 2006 nur noch für mehr als 50 Prozent geschäftlich genutzte Autos ansetzen. Falls Sie Ihr Auto überwiegend privat nutzen, ist das jedoch halb so schlimm! Denn Sie dürfen laut Verwaltungsanweisung gleichwohl alle Autokosten als Betriebsausgaben geltend machen, müssen aber in Höhe der Privatnutzung eine Entnahme verbuchen (BMF ). Was der Gesetzgeber wohl nicht gewollt hat: Das kann bei Gebrauchtwagen sogar günstiger sein als die Ein- Prozent-Regelung. Beispiel: Kfz-Meister Meier hat einen gebrauchten S-Klasse-Mercedes gekauft (Neupreis: Euro). Der Wagen verursacht jährliche Kosten von Euro und wird zu etwa 40 Prozent betrieb- 6 Meister Persönlich EXTRA-Ausgabe August
7 lich genutzt. Bis 2005 musste Meier nach der Ein-Prozent-Regelung versteuern: 12 x 800 Euro = Euro. Es blieben nur 400 Euro zum Absetzen übrig. Nach der neuen 2006er-Regelung kann er ohne Fahrtenbuch 40 Prozent (= Euro) geltend machen. Das ist zehmmal soviel Betriebsausgaben-Abzug wie vorher! Wohlgemerkt: Diese Methode klappt nur, wenn Sie eine überwiegende Privat(!)nutzung glaubhaft machen - z. B. 60 Prozent. Am besten wären natürlich genau 51 Prozent Privatnutzung, aber man soll den Finanz - beamten ja nicht unbedingt mehr provozieren, als notwendig. Wie Sie Umsatzsteuer auf die Auto-Privatnutzung reduzieren Die private Mitbenutzung Ihres Geschäftswagens kostet nicht nur Einkommenssteuer, sondern auch Umsatzsteuer. Hier gibt es neben der Fahrtenbuchmethode zwei Berechnungsmethoden. Zum einen können Sie den Wert laut Ein-Prozent-Regel nehmen, pauschal davon 20 Prozent abziehen und das als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer verwenden. Oder: Sie ermitteln die Kosten mit Vorsteuerabzug (z. B. Benzin, Reparaturen, Leasingraten oder die Abschreibung, sofern Sie das Auto mit Vorsteuerabzug gekauft haben). Dann schätzen Sie die private Nutzung plau sibel (z. B. auf 30 oder 40 Prozent) und führen auf diese Bemessungsgrundlage die Mehrwertsteuer ab. Nicht möglich ist jedoch diese Vorgehensweise: Den Wert laut Ein-Prozent-Regel nehmen und statt des 20-prozentigen Abschlages einen individuell ermittelten höheren Abschlagswert verwenden. (BFH, , XI R 32/08, DStR 10, 1939) Steuerspar-Tipp: Den Privatanteil zu schätzen (ohne Fahrtenbuch zulässig!) ist fast immer günstiger, als den Wert laut Ein-Prozent-Regel zu verwenden. Beispiel: Das Auto hat einen Bruttolistenneupreis von Euro, Ein-Prozent-Wert also 700 Euro im Monat. Es sind Kosten mit Vorsteuerabzug (Benzin, Leasing usw.) von Euro im Jahr angefallen und solche ohne Vorsteuerabzug (Versicherung, Steuer) in Höhe von Euro. Methode nach Ein-Prozent-Regel: 700 x 12 = nach Abzug von 20 Prozent Abschlag bleiben 6.720, darauf 19 Prozent, sind 1.276,80 Euro Umsatzsteuer auf den Privatanteil. Schätzungsmethode: Euro Kosten mit Vorsteuerabzug (nur diese sind relevant); geschätzter Privat anteil 40 Prozent = Euro. Darauf 19 Prozent MwSt. = 646 Euro. So haben Sie etwa die Hälfte gespart. Ein Auto genügt nicht? Wie Sie Ihren Zweit- und Drittwagen jetzt optimieren Sie können genauso wie beim Erstwagen alle Kosten eines Zweitwagens absetzen. Es gibt zwar offiziell eine steuerzahlerfreundliche Regelung, wonach man eine Privatnutzung nur für das überwiegend genutzte Fahrzeug ansetzen muss (BMF, , BStBl. I 02, 148 Tz. 9 Satz 2). Doch Finanzämter und -gerichte verlangen EXTRA-Ausgabe August 2015 Meister Persönlich 7
8 für jedes Auto Fahrtenbuch oder Ein-Prozent Regel (BMF, , BStBl. I 09, 1326 Tz. 12). Und auch der BFH sagt: Man muss für jedes Auto die Privatnutzung versteuern. (BFH, , VIII R 24/08, DStR 10, 800) Wie Sie bei mehreren Autos Fahrtenbuch und Ein-Prozent-Regel kombinieren: Bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils mehrerer Autos können Sie durchaus Fahrtenbuch und Pauschalregel kombinieren. Das teurere Auto sollten Sie nach Möglichkeit vorwiegend betrieblich einsetzen, was durch ein Fahrtenbuch dokumentiert wird. Der hohe betriebliche Anteil einerseits und die niedrigere Anzahl der Fahrten nimmt dem Fahrtenbuch seinen Schrecken. Das preiswerte Auto wird über die pauschale Ein-Prozent-Regel abgerechnet und vorwiegend für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb genutzt. Durch den niedrigen Neupreis schlägt der geldwerte Vorteil nicht so stark zu Buche. Autos für volljährige Kinder? Wenn Sie einen Zweitwagen in Ihrer Firma halten, versteuern Sie den geldwerten Vorteil mit Ihrem hohen Steuersatz. Der Ausweg: Sie schließen mit Ihren Kindern einen Familien-Arbeitsvertrag mit Dienstwagenüberlassung. (Wichtig: Dieser muss so durchgeführt werden, wie er auf dem Impressum Papier steht!) Denn Autos, die an Arbeitnehmer (und seien es Familienangehörige) überlassen werden, gelten stets als 100-prozentig betrieblich genutzt. Und das unabhängig davon, was der Arbeitnehmer damit macht. Meister Persönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geld - werten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater Wenn Sie Ihr Auto verkaufen Verkaufen Sie einen Firmenwagen an eine Privatperson, können Sie die Gewährleistung nicht völlig ausschließen. Die Gewährleistung dauert sechs Monate. Unser Rat daher: Verkaufen Sie Firmenautos nur an Kfz-Händler oder Firmen, um diese Haftung zu vermeiden. Auch beim Verkauf gibt es steuerlich noch Optimierungsmöglichkeiten: Wenn Sie einen neuen Geschäftswagen kaufen, und Ihren alten Wagen in Zahlung geben, können Sie an zwei Stellschrauben drehen: Entweder, Sie bekommen beim Neuwagen einen hohen Rabatt, müssen sich aber mit einem niedrigen Inzahlungnahmepreis für Ihren Gebrauchten zufrieden geben. Oder: Sie erhalten einen relativ hohen Preis für Ihren alten Wagen, bekommen dafür aber nur einen geringen Nachlass beim Neuwagen. Tipp: Mit der ersten Variante (hoher Rabatt, niedriger Inzahlungnahmepreis) fahren Sie besser. Denn den hohen Verkaufserlös für den alten Wagen müssen Sie sofort versteuern, während sich die höhere Abschreibung für den Neuwagen nur auf sechs Jahre verteilt steuerlich auswirkt. Herausgeber: IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH Heiliggeiststr München Telefon Telefax service@izw-info.de Geschäftsführerin: Ulrike Mattis, Dipl.-Volksw. (V.i.S.d.P.) Fachlicher Beirat: Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, StB Dr. jur. Ludwig Macher, StB Der Inhalt des Beratungsbriefs wurde mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und geprüft. Haftung und Gewähr kann wegen der Komplexität und der ständigen Veränderungen der zugrundeliegenden Materie nicht übernommen werden. Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Einwilligung des Herausgebers by IZW München/ZKZ Meister Persönlich EXTRA-Ausgabe August
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