EINLADUNG zur Gemeindeversammlung

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1 EINLADUNG zur Gemeindeversammlung Mittwoch, 18. September Uhr im Gemeindesaal Einwohnergemeinde Schlossgasse 4 Telefon Zwingen Fax

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3 1 EINWOHNERGEMEINDE ZWINGEN Gemeindeversammlung Inhaltsverzeichnis Seite Traktandenliste 2 Traktandum 1 3 Traktandum 2 5 Traktandum 3 8 Traktandum 4 9 Traktandum 5 9 Traktandum 6 11 Traktandum 7 13 Traktandum 8 13 Einladung zur Gemeindeversammlung Zwingen, Gemeindesaal Mittwoch, 18. September 2013, 20:15 Uhr

4 2 TRAKTANDEN 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Juni Beratung und Genehmigung des generellen Entwässerungsplans (GEP) 3. Beratung und Genehmigung des Wasserreglementes 4. Beratung und Genehmigung des Abwasserreglementes 5. Beratung und Genehmigung des Vertrages über eine gemeinsame Sozialhilfebehörde Laufental (GSHB) und der Statuten des Zweckverbandes Sozialberatung Laufental (SBL) 6. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines unselbständigen Baurechts auf der Parzelle 530 (Etzmatt) zum Betrieb eines Fahrsicherheitszentrums und Genehmigung des Baurechtsvertrages 7. Kenntnisnahme der Kreditabrechnung Studienauftrag "Umgestaltung Dorfstrasse" 8. Informationen und Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden können 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zu den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Schlossgasse 4, eingesehen werden. Die Gemeindeversammlungen sind nach 53 des kantonalen Gemeindegesetzes öffentlich. Mit der Vollendung des 18. Altersjahres sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung berechtigt. Nicht Stimmberechtigte haben sich jedoch an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen nur unter Vorbehalt mitreden. 2. September 2013 Gemeinderat Zwingen

5 3 TRAKTANDUM 1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2013 Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2013, Uhr bis Uhr Anwesend: 37 stimmberechtigte Personen Beschluss-Protokoll 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 Das Versammlungsprotokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 wird ohne Wortbegehren einstimmig genehmigt und verdankt. 2. Genehmigung sämtlicher Gemeinderechnungen 2012 einschliesslich Nachtragskrediten und Kreditüberschreitungen Die Gemeindeversammlung genehmigt die Gemeinderechnungen 2012 einschliesslich den Nachtragskrediten und Kreditüberschreitungen einstimmig. Der Gewinn von CHF 87' wird dem Eigenkapital zugeführt.

6 4 3. Einbürgerung von Herrn Aliu Heshurim, geb. am 14. März 1988, Nationalität Mazedonien und Festlegung der Einbürgerungsgebühr Die Gemeindeversammlung beschliesst einstimmig, Herrn Aliu Heshurim ins Bürgerrecht der Gemeinde Zwingen aufzunehmen. Die Einbürgerungsgebühr wird auf CHF festgelegt. 4. Einbürgerung von Frau Dauti Alije, geb. am 29. August 1991, Nationalität Mazedonien und Festlegung der Einbürgerungsgebühr Die Gemeindeversammlung beschliesst einstimmig, Frau Dauti Alije ins Bürgerrecht der Gemeinde Zwingen aufzunehmen. Die Einbürgerungsgebühr wird auf CHF festgelegt. 5. Beratung und Genehmigung des Quartierplans Strengenfeld III Die Gemeindeversammlung genehmigt den Quartierplan Strengenfeld III und das dazugehörende Reglement einstimmig. 6. Beratung und Beschlussfassung eines Kredits über CHF 76' für die Sanierung der Einfahrt zum Gewerbegebiet Ried Die Gemeindeversammlung genehmigt den Kredit von CHF 76' für die Sanierung der Einfahrt zum Gewerbegebiet Ried einstimmig. 7. Beratung und Beschlussfassung über die Unterstützung der Gemeindeinitiative zum weiteren Vorgehen für die Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse Die Gemeindeversammlung unterstützt die Gemeindeinitiative einstimmig.

7 5 8. Informationen und Verschiedenes Gemäss detailliertem Versammlungsprotokoll. 12. Juni 2013 GEMEINDERAT ZWINGEN TRAKTANDUM 2 Beratung und Genehmigung des generellen Entwässerungsplans (GEP) Einleitung Die rechtliche Grundlage für die Erstellung und Umsetzung eines generellen Entwässerungsplans bildet das Dekret Genereller Entwässerungsplan (GEP) SGS Die Entwässerung und Abwasserentsorgung von Gemeinden und im Einzugsgebiet von Kläranlagen werden in Generellen Entwässerungsplänen (GEP resp. ARA-GEP) geregelt. Ziel des GEP ist ein sachgemässer Gewässerschutz und eine angemessene Siedlungsentwässerung. Die Grundlagen für den GEP werden in sechs Zustandsberichten zusammengestellt. Diese werden erstellt für die Bereiche: Gewässer, Fremdwasser, Versickerung, Kanalisation, Einzugsgebiete und Gefahren. In den Plänen wird rechtsverbindlich festgelegt in welchem System die Siedlung innerhalb und ausserhalb der Bauzonen zu entwässern ist, wo Fremdwasser von der Kanalisation abgetrennt werden muss, wo Regenwasser versickert werden muss, wo Misch- und Regenwasser behandelt werden muss, wo schadhafte Kanalisationen saniert werden müssen und wo Gewässer zu revitalisieren sind. Der GEP ist damit die Grundlage für die Bewilligung der Liegenschaftsentwässerungen, den Ausbau der Kanalisation- und Sauberwasserleitungsnetze, die kommunale Regenwasserbewirtschaftung,

8 6 die Öffnung und Revitalisierung von Gewässern, die kommunalen Abwasserreglemente und gebühren und die Finanzierung der kommunalen Abwasserentsorgung. Der GEP ist behördenverbindlich. Zurzeit bereitet das AUE einen GEP-Check vor. Damit soll die Realisierung der in den GEP festgehaltenen Massnahmen im Gespräch mit den Gemeinden regelmässig überprüft werden. Zustandsbericht Entwässerung für die Gemeinde Zwingen Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen hat das Ingenieurbüro Jauslin und Stebler für die Gemeinde Zwingen die geforderten sechs Zustandsberichte erarbeitet. Versickerung Die Versickerung im Siedlungsbereich ist durch die für den Grundwasserschutz definierten Grundwasserschutzzonen (S2 und S3) im Bereich des Dorfkerns und des Gewerbegebiets Obermatt stark eingeschränkt. Gewässer Der Fandelbach ist innerhalb des Siedlungsgebiets eingeholt. Der Leitungsquerschnitt des Fandelbachs ist oberhalb der Einlaufstelle zu klein, um das bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis anfallende Wasser abzuleiten. Der Leisibodenbach ist im Siedlungsgebiet ebenfalls eingeholt, kann die Ableitung eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses aber bewältigen. Er wird in eine bestehende Mischwasserleitung eingeleitet. Kanalisation Die Kanalisationsleitungen befinden sich, über das ganze Netz betrachtet, in einem mittelmässigen bis guten Zustand. Der grösste Handlungsbedarf besteht im alten Dorfkern, wo sich ein grosser Teil der Leitungen in einem schlechten Zustand befinden. Einzelne Leitungsstränge sind schon bei einem 5-jährlichen Hochwasserereignis überlastet. Fremdwasser Der zulässige Fremdwasseranteil von 30% des Trockenwetterabflusses wird über die ganze Gemeinde betrachtet klar eingehalten. Er spielt deshalb in Zwingen keine zentrale Rolle bei der Festlegung des Entwässerungskonzepts. Im Bereich Hinterfeld, Friedhof und Schulhaus wird eine Überschreitung des Grenzwerts festgestellt. (Laufbrunnen sind die wahrscheinlichen Verursacher) Einzugsgebiete In Zwingen sind bis Dato 30% der bebauten Wohnfläche (Liegenschaften und Strassen) im Trennkanalisationsverfahren entwässert. 70% der bebauten Wohnfläche (Liegenschaften und Strassen) sind noch im Mischsystem (Gesamtabwasser zur ARA Laufental-Lüsseltal) entwässert. Gefahren Die Gefahren für das Abwasser befinden sich im Bereich der Verkehrswege Laufenstrasse, Baselstrasse und Hinterfeldstrasse. Das Risiko für das Schutzgut Wasser als Folge einer Havarie, verursacht durch einen Verkehrsunfall wurde an der Laufen- und Baselstrasse als hoch und an der Hinterfeldstrasse als mittel eingestuft.

9 7 Generelles Entwässerungskonzept für die Gemeinde Zwingen Das für die Gemeinde Zwingen vom Ingenieurbüro Jauslin und Stebler vorgeschlagene Entwässerungskonzept versteht sich als Zielzustand für die Entwässerung auf dem Gemeindegebiet, welcher in 30 Jahren zu erreichen ist. Das vorliegende Konzept wurde auf ein vernünftiges Kosten/Wirksamkeitsverhältnis optimiert und bildet für die Gemeinde das Planungsinstrument im Bereich Entwässerung für die nächsten 30 Jahre. Es sieht folgende Massnahmen vor: Undichte und Schafhafte Leitungen sind zu sanieren. Die Priorisierung der Massnahmen wird nach Wichtigkeit der Leitung und der Art des Schadens festgelegt. Im Weiteren sind diese Sanierungsarbeiten mit anderen Massnahmen wie Strassenbau zu koordinieren. Neuerschliessungen und umfassende Sanierungen werden neu grundsätzlich im Trennsystem ausgeführt. Parzellen, deren Untergrund (gemäss Zustandsbericht Versickerung) eine gute Versickerungsmöglichkeit bietet, sollen das Meteor- und Fremdwasser versickern. Parzellen, welche an einen Vorfluter (Bach) angrenzen, sollen das Meteor- und Fremdwasser in diesen ableiten. Behebung von Hydrologischen Kapazitätsengpässen. Die Fremdwassereinleitung aus Laufbrunnen und ähnlichen Anlagen in die Schmutzwasserkanalisation soll reduziert oder gänzlich in die Sauberwasserkanalisation eingeleitet werden. Die im neu ausgearbeiteten Abwasserreglement erforderlichen, GEP-relevanten Aktivitäten aus dem geforderten Massnahmenkatalog wurden eingearbeitet. Der vorliegende, generelle Entwässerungsplan hat die Schlussprüfung des Amtes für Umweltschutz und Energie erfolgreich durchlaufen. Approximative Kosten zur Umsetzung des GEP Die Umsetzung des generellen Entwässerungskonzepts ist mit erheblichen Kosten verbunden. Kostenart Massnahmen Kosten/Jahr Fixkosten gem. Abwasserrechnung Investitionskosten Werterhalt Leitungsnetz Unterhalt Leitungsnetz ARA-Betriebskosten Leitungserneuerungen Behebung Kapazitätsengpässe Netzausbau Trennsystem Einstellung Regenauslässe CHF Gesamtkosten über 30 Jahre CHF Total Aus der Kostenzusammenstellung geht hervor, dass die Hälfte der anfallenden Kosten als ARA - Betriebskosten ausgewiesen ist. Diese Kosten sind Mittelwerte aus der jährlichen Abwasserrechnung.

10 8 Somit verbleiben CHF als GEP getriebene Kosten während den nächsten 30 Jahren. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den generellen Entwässerungsplan (GEP) zu genehmigen. TRAKTANDUM 3 Beratung und Genehmigung des Wasserreglementes Das Wasserreglement der Gemeinde Zwingen ist seit dem 1. Juli 1997 in Kraft. Während den letzten 16 Jahren haben viele gesetzliche Grundlagen für die Wasserversorgung geändert. Die Ansprüche an die Wasserversorgungsicherheit sind gestiegen und die technischen Weisungen für den Betrieb des Wasserleitungsnetzes haben geändert. Der Gemeinderat hat sich entschieden, das Wasserreglement zu überarbeiten und den neuesten Vorlagen und Ansprüchen anzupassen. Als Vorlage für das neue Wasserreglement wurde das Musterreglement des Kantons Basel- Landschaft benutzt. Im überarbeiteten Wasserreglement werden neu folgende Punkte geregelt: Die Allgemeinen Bestimmungen Die Wasserabgabe Die Anlagen des öffentlichen Wasserversorgung Die Anschlussleitungen Die Hausinstallation Die Bewilligungs- und Meldepflicht Die Wassermessung Die Finanzierung Die Schlussbestimmungen Die Gebühren, welche jährlich an der Budgetgemeindeversammlung festgelegt werden, sind im Anhang zum Wasserreglement festgehalten. Das vorliegende Wasserreglement wurde zur Vorprüfung dem Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) zugestellt. Das AUE hat das Reglement geprüft und empfiehlt mit Schreiben vom 20. März 2013 das Wasserreglement der Gemeindeversammlung vorzulegen. Nach der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung muss das Reglement durch die Bau- und Umweltschutzdirektion genehmigt werden. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Wasserreglement zu genehmigen.

11 9 TRAKTANDUM 4 Beratung und Genehmigung des Abwasserreglementes Das Abwasserreglement der Gemeinde Zwingen ist seit dem 1. Juli 1997 in Kraft. Während den letzten 16 Jahren haben viele gesetzliche Grundlagen für die Abwasseranlagen geändert. Der Gemeinderat hat entschieden, das Abwasserreglement zu überarbeiten. Die Erkenntnisse und Massnahmen aus dem GEP sind in das neue Reglement eingeflossen und wurden verankert. Als Vorlage für das neue Abwasserreglement wurde das Musterreglement des Kantons Basel-Landschaft benutzt. Im überarbeiteten Abwasserreglement werden neu folgende Punkte geregelt: Die Allgemeinen Bestimmungen Die Abwasseranlagen der Gemeinde Die privaten Abwasseranlagen Die Finanzierung mit der Festlegung der Beiträge und Gebühren Die Schlussbestimmungen Die Gebühren, welche jährlich an der Budgetgemeindeversammlung festgelegt werden, sind im Anhang zum Abwasserreglement festgehalten. Das vorliegende Abwasserreglement wurde zur Vorprüfung dem Amt für Umweltschutz und Energie zugestellt. Das AUE hat das Reglement geprüft und empfiehlt mit Schreiben vom 7. März 2013 das Abwasserreglement der Gemeindeversammlung vorzulegen. Nach der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung muss das Reglement durch die Bau- und Umweltschutzdirektion genehmigt werden. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Abwasserreglement zu genehmigen. TRAKTANDUM 5 Beratung und Genehmigung des Vertrages über eine gemeinsame Sozialhilfebehörde Laufental (GSHB) und der Statuten des Zweckverbandes Sozialberatung Laufental (SBL) Ausgangslage Die Sozialhilfe ist kantonal per Gesetz geregelt (SGS ). Zuständig ist die Gemeinde, bzw. deren Sozialhilfebehörde. Der Kanton empfiehlt den Gemeinden sich zusammenzuschliessen und die Aufgabe gemeinsam zu bewältigen. Bis dato sind die Laufentaler Gemeinden mit Ausnahme von Duggingen - unter dem Dach des Zweckverbandes Sozialdienste Laufental zusammengeschlossen und besteht aus vier Fachstellen:

12 10 Freiwillige und gesetzliche Sozialberatung (obligatorisch) Mütter- und Väterberatung (obligatorisch) Tagesbetreuung (fakultativ) Familien- und Erziehungsberatung (fakultativ) Die letzte grössere Reorganisation der Sozialdienste Laufental wurde im Jahr 2000 umgesetzt. Aus dem damaligen Verein entstand ein Zweckverband und die Finanzierung wurde neu geregelt. Dieser Finanzierungsschlüssel sorgte von Beginn an für Diskussionsstoff, zeigte sich doch bald, dass der Sockelbeitrag pro Gemeinde vor allem die kleineren Gemeinden (mit geringerem Anteil an Sozialbedürftigen) über Gebühr belastet. Handlungsbedarf Die bestehende Organisationsform mit zwölf Sozialhilfebehörden, einer Delegiertenversammlung, einem Vorstand und einem Geschäftsführer ist bürokratisch und kompliziert und kann verbessert werden. Zudem werden mit dem aktuellen Verteilschlüssel (65% nach Einwohner, 35% nach Fallaufwand) die kleinen Gemeinden über Gebühr belastet. Die Buchhaltung aber auch die Dossiers werden im SDL und den Gemeinden teilweise doppelt geführt. Gemeinsame Lösung Die Laufentaler Gemeinden haben sich 2009 zum Ziel gesetzt, diese Organisation zu überarbeiten. In einer ersten Variante wurde - analog dem Modell der Vormundschaftsbehörde - eine Laufentaler Sozialhilfebehörde, mit einem Geschäftsführer und diversen Spruchkörpern vorgeschlagen. Die Stadt Laufen mit fast der Hälfte des Fallaufkommens (Hauptkunde des SDL's) hat diesen Vorschlag verworfen und die Kündigung des Vertrages ausgesprochen. In einem zweiten Anlauf haben sich die Gemeinden nochmals an einen Tisch gesetzt und eine Lösung erarbeitet:

13 11 Neu gibt es drei Sozialhilfebehörden (Laufen, Grellingen und Zwingen): SHB1 (Laufen): Laufen SHB2 (Grellingen): Blauen, Brislach, Grellingen, Nenzlingen und Röschenz SHB3 (Zwingen): Burg, Dittingen, Liesberg, Roggenburg, Wahlen und Zwingen Vorteile: Kurze Kommunikationswege: Die Sozialarbeiter werden direkt von der zuständigen Sozialhilfebehörde geführt. Doppelte Buchhaltung entfällt: Zahlungen werden von der Sozialberatung Laufental vorbereitet und von den Gemeinden ausgeführt. Zentrale Dossierverwaltung - doppelte Ablage entfällt. Die Gemeinde muss nur die effektiv entstehenden Kosten tragen. Die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Lösung ist eine kostengünstige, schlanke Laufentaler Lösung, die den Anliegen der grossen und der kleinen Gemeinden Rechnung trägt. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Vertrag über eine gemeinsame Sozialhilfebehörde (GSHB) und die Statuten des Zweckverbandes Sozialberatung Laufental zu genehmigen. TRAKTANDUM 6 Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines unselbständigen Baurechts (Dauer 17 Jahre) auf der Parzelle 530 (Etzmatt) zum Betrieb eines Fahrsicherheitszentrums und Genehmigung des dazugehörenden Baurechtsvertrages Einleitung Im Frühling dieses Jahres hat der Regierungsrat des Kantons Basellandschaft den Teilzonenplan Papierfabrik/Etzmatt genehmigt. Nun ist der Weg frei für eine Zwischennutzung. Diese konnte mit der Firma DCC, einem Fahrsicherheitszentrum gefunden werden. Der Gemeinderat beabsichtigt, mit der Firma einen Vertrag über ein unselbständiges Baurecht während 17 Jahren fest abzuschliessen. Der Vertrag verweist auf eine Vereinbarung, in der die Rahmenbedingung für die Betriebsabläufe verbindlich definiert sind. Der Baurechtsvertrag kann nach Ablauf der 17 Jahre um jeweils ein Jahr verlängert werden. Damit ist gewährleistet, dass die Gemeinde Zwingen nach der Festzeit von 17 Jahren einen möglichen Eigenbedarf des Grundstücks schnell realisieren kann.

14 12 Die Nutzung der Etzmatt deckt sich auch mit den Zielen des Gemeinderats, welche im Legislaturplan die bessere Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Liegenschaften festgelegt hat. Der Gemeinderat möchte diese Gelegenheit nutzen und auf dem Areal der Etzmatt durch diese Zwischennutzung gute Erträge zu erzielen. Baurechtszins pauschal Jahr jährlich Ab dem 6. Jahr zusätzlich pro Jahr Maximale Obergrenze des Baurechtszinses ohne Kinderverkehrsgarten CHF 80' CHF 2' CHF 130' mit Kinderverkehrsgarten CHF 100' CHF 2' CHF 150' Anlässlich der Orientierungsversammlung vom 24. April 2012 hat die Firma DCC das folgende Projekt vorgestellt: Was steckt hinter dem Fahrsicherheitszentrum Zwingen? Der Verwaltungsrat der Drivers Competence Centre (DCC) AG, möchte auf der Parzelle 530 (Etzmatt) in der Gemeinde Zwingen eine Fahrübungsanlage erstellen. Der Gemeinderat Zwingen steht diesem Anliegen positiv gegenüber. Wer ist die Drivers Competence Centre (DCC) AG? Die DCC AG ist die Schulungsorganisation des Regionalen Fahrlehrerverbandes Basel (RFB) mit einem Aktienkapital von CHF (300 Aktien à CHF ). Der momentane Sitz ist in Pratteln, soll aber nach Zwingen verlegt werden. Die DCC AG bietet Aus- und Weiterbildungsanlässe für den motorisierten Privatverkehr an. Wichtigstes Angebot ist die Organisation und Durchführung des obligatorischen Unterrichts für Neulenker (2-Phasenunterrricht). Zudem werden auch Weiterbildungsangebote (Refresherkurse) für Senioren und mittlere Alterskategorien sowie Eco-Drive-Kurse angeboten. Die Durchführung von E-Bike-Kursen sowie der Betrieb eines Kinderverkehrsgartens werden geprüft. Warum braucht es Fahranlagen? Seit Dezember 2005 müssen alle Neulenker nach der erfolgten Führerprüfung zwei Weiterbildungstage absolvieren. Der 1. Kurstag findet auf einer Fahranlage und der 2. auf den Strassen in der Region Basel statt. Die Anbieter solcher Kurse müssen in Ermangelung einer geeigneten Anlage in der Region auf Anlagen in den Kantonen Jura (Develier bei Delémont), Aargau (Frick) oder Breisach bei Freiburg (D) ausweichen. Für die Kursteilnehmer sind das jeweils Distanzen von 40-80km pro Weg. Ein umweltpolitischer Unsinn! Da bietet sich Zwingen als idealer Standort an. Die Fahranlage in Zwingen Die Fahranlage muss laut Bundeserlassen folgende Kriterien erfüllen: Masse: Länge, ca. 180m und Breite ca.60m. Beschaffenheit der Fahrbahn: Die Fahrbahn besteht aus einem asphaltierten Oval. Dazu gehören Aktionsflächen für Brems- und Kurvenfahrübungen, welche bewässert werden und zum Teil mit Gleitbelag versehen sind. Bewässerung: Die Bewässerung erfolgt per Kreislaufsystem. D.h. das benötigte Wasser wird aufgefangen und zurück in einen unterirdischen Tank geführt.

15 13 Abwasser: Durch das Kreislaufsystem fallen praktisch keine Abwässer an. Lärm: Da pro Kurs höchstens 24 Autos zugelassen sind und die maximale Geschwindigkeit nur 50km/h beträgt, ist mit sehr geringen Lärmemissionen zu rechnen. Zudem sind die Aktionsflächen bewässert, was das Quitschen der Reifen drastisch mindert. Die DCC AG plant die Anlage auf der Nordostseite mit einem Lärmschutzwall zu versehen. Sicherheit: Die Anlage muss vollständig eingezäunt werden. Eine Haftpflicht- und Betriebsversicherung ist vom Bund vorgeschrieben. Gebäulichkeiten: Ein Theorieraum mit Toiletten sowie ein Unterstand innerhalb des Ovals sind vorgeschrieben. Es ist vorgesehen, das bestehende Gebäude auf der Nordseite der Parzelle zu benützen. Betriebszeiten und -Tage: Die 2-Phasenkurse finden grundsätzlich tagsüber sowie von Montag bis Samstag statt. Diverses Da die Kurse den ganzen Tag dauern, werden wir für die Verpflegung Gastbetriebe in Zwingen berücksichtigen. Auch für den Bau und den Unterhalt der Anlage, möchten wir soweit möglich das Gewerbe in der näheren Umgebung berücksichtigen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Errichtung eines unselbständigen Baurechts (Dauer 17 Jahre) auf der Parzelle 530 (Etzmatt) zum Betrieb eines Fahrsicherheitszentrums und den dazugehörenden Baurechtsvertrag zu genehmigen. TRAKTANDUM 7 Kenntnisnahme der Kreditabrechnung Studienauftrag "Umgestaltung Dorfstrasse" GV Beschluss vom Voranschlag Abrechnung Studienauftrag "Umgestaltung Dorfstrasse" CHF 100' Abrechnung CHF 99' Kostenunterschreitung CHF Total CHF 100' CHF 100' TRAKTANDUM 8 Informationen und Verschiedenes

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