Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels
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- Johanna Bretz
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1 FACHGRUPPENNEWS 1 14 Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels Senior Aktuell bis 29. März 2014 Seit über 40 Jahren bietet die Messe Senior Aktuell jedes Frühjahr eine breite Plattform für alle aktiven Menschen, die sich über neue Dienstleistungen und Produkte informieren möchten. Damit ist diese große Zielgruppenveranstaltung der Wiener Wirtschaft die längste durchgehende Veranstaltung dieser Art in Europa. Die Drogisten und der Parfümeriewarenhandel bieten auf dem Stand 178 wieder viele Informationen, Beratungen und Verkostungen von Produkten zu den Themen Gesundheit und Schönheit. Zur 41. Senior Aktuell von März 2014 in der Wiener Stadthalle erwarten die Besucher einige Neuerungen: 3 Schwerpunkttage zu den Themen Sicher ist sicher: Sicherheit zu Hause und auf Reisen (26.3.), Lebe, liebe, lache: schön und gesund mit Humor (27.3.), Himmlische Genüsse grenzenlos genießen ohne Reue (28.3.) Workshop-Center mit Fach-Vorträgen und Aktiv-Workshops z.b. die Fa. Sonnen Moor mit den Vorträgen Gesundheit aus dem Kräutertopf (26.3.) und Moor- und Kräuterprodukte für die Gesundheit (28.3.) Sonderschau Genießen in Wien Weitere Infos finden Sie auf der Messe-Homepage unter W Freundliche Grüße Die Wiener Wirtschaft präsentiert: Ihre Erlebniswelt wartet! Willkommen in der besten Zeit Ihres Lebens! KommR Gerhard Fischler Obmann VON BIS Uhr, Wiener Stadthalle EINTRITT FREI! Rudolf Vogt Geschäftsführer INHALT Nr. 1 Februar 2014 Landesgremium Wien des Parfümerieund Drogerie-Einzelhandels Obmann: KommR Gerhard Fischler Geschäftsführer: Rudolf Vogt Sachbearbeiterin: Andrea Berger Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien T F E andrea.berger@wkw.at W wko.at/wien/parfuemerie-drogerie Fachliche Informationen...2 Branchenmaterial...3 Veranstaltungen - Rückblick...4 Personal & Sozialversicherung...5, 6 Publikationen...7 Service...8
2 FACHGRUPPENNEWS 2 Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandel FACHLICHE INFORMATIONEN Änderung der Abgrenzungsverordnung 2004 Bekanntlich fordert der Drogeriewarenhandel seit Jahren die Ausweitung seiner Vertriebsbefugnisse für Arzneimittel. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Stoff oder Zubereitung Gesundheitsministerium, der Pharmawirtschaft, Apotheken und einer entsprechenden Empfehlung der Abgrenzungskommission wurde ein Entwurf zur Änderung der Abgrenzungsverordnung zur Begutachtung Kennzeichnung ausgesandt. Mit dieser Änderung sollen folgende 12 Stoffe und Zubereitungen in die Anlage der Abgrenzungsverordnung vorbehaltlich der Beschlussfassung aufgenommen werden. Anguraté Tee (Mentzeliae cordifoliae herba) Augentrostkraut (Euphrasiae herba) Cayennepfeffer (Capsici fructus) Ginsengwurzel (Ginseng radix) Johanneskrautöl (Hyperici oleum) Kürbissamenöl (Cucurbitae oleum) Mariendistelkraut (Cardui mariae herba) Passionsblumenkraut (Passiflorae herba) Rosskastanientinktur (Hippocastani tinctura) Taigawurzel (Eleutherococcvi radix) Teufelkrallenwurzel (Harpagophytiradix) Thymianöl (Thymiaetheroleum) Zur Teezubereitung bei leichten Magen-Darm-Beschwerden. 1 Esslöffel Droge mit 250 ml kochendem Wasser übergießen, 7-8 Minuten schwach kochen lassen und abseihen. 3mal täglich, möglichst warm, vor dem Essen trinken. Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Zur äußerlichen Anwendung in Form von lauwarmen Augenkompressen bei leichtem Augenbrennen und Juckreiz. 1-2 Teelöffel fein zerschnittene Droge mit 200 ml kochendem Wasser übergießen oder mit kaltem Wasser ansetzen und kurz aufkochen, nach 5-10 Minuten abseihen. Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Bei infektiösen Augenerkrankungen ist ein Arzt aufzusuchen. Zubereitung ausschließlich zur äußerlichen Anwendung in Form von Umschlägen bei rheumatischen Beschwerden und schmerzhaften Muskelverspannungen. Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Maximal 2 Tage und nicht auf geschädigter Haut anwenden. Bei Auftreten von starken Hautreizungen oder Blasen die Anwendung sofort abbrechen und einen Arzt aufsuchen. Nicht mit Augen oder Schleimhäuten in Berührung bringen. Herstellung: Eine Messerspitze mit 500 ml Wasser mischen. Anwendung zur Stärkung und Kräftigung bei Müdigkeits- und Schwächegefühlen als Tonikum und als Teeaufguss. Für eine Tasse Tee 1 Teelöffel fein geschnittene Droge mit kochendem Wasser übergießen, 5-10 Minuten zugedeckt stehen lassen und abseihen. Einnahme 1 bis 3mal täglich. Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Zur äußeren Behandlung von leichten Entzündungen der Haut und zur Unterstützung der Heilung oberflächlicher Wunden. Nach der Anwendung Sonneneinstrahlung meiden. Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Zur Stärkung und Kräftigung der Blasenfunktion. Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Anwendung als Tee zur Unterstützung der Verdauung. ½ Teelöffel fein zerschnittener Droge mit siedendem Wasser übergießen und nach 5-10 Minuten abseihen. Täglich 2-3 Tassen. Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Anwendung als Teeaufguss bei Einschlafstörungen und nervösen Unruhezuständen. 1 Teelöffel fein geschnittene Droge mit kochendem Wasser übergießen, nach 5-10 Minuten abseihen. Täglich 1-2 Tassen. Warnhinweis: Zubereitung kann die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen. Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Zur äußerlichen Behandlung bei Erkrankungen der Beinvenen. Für Kinder unerreichbar aufbewahren Anwendung als Tee zur Stärkung und Kräftigung bei Müdigkeits- und Schwächegefühlen. 1 Teelöffel Droge mit 150 ml kochendem Wasser übergießen, 5-10 Minuten ziehen lassen und abseihen. 1-3 Tassen Tee über den Tag verteilt trinken. Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Anwendung als Tee bei Gelenksschmerzen. Bei Gelenksschmerzen 1 Teelöffel mit ml kochendem Wasser übergießen und 8 Stunden bei Raumtemperatur stehen lassen, dann abseihen. In 3 Portionen über den Tag verteilt trinken. Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Nur zur äußerlichen Anwendung als Badezusatz bei Katarrhen der oberen Atemwege. 4-5 Tropfen dem Badewasser zusetzen. Nicht geeignet für Kinder unter 12 Jahren. Für Kinder unerreichbar aufbewahren.
3 3 BRANCHENMATERIAL Parfümerie Grifflochtaschen Als werbeunterstützende Maßnahme bietet das Landesgremium seinen Mitgliedern attraktive Tragtaschen kostengünstig an, ebenso werden die Lieferkosten getragen. Die Beträge enthalten keine Umsatzsteuer, da die Wirtschaftskammer Wien und damit das Landesgremium als Körperschaft öffentlichen Rechts kein Unternehmen im Sinne des 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 ist. Kunststoff-Tragetaschen mit ausgestanztem Griffloch, weiß gefärbt Grifflochtaschen groß, Format 360 x 450 mm, 50 mm stark In Kartons zu Stück, um 90,-- Grifflochtaschen klein, Format 225 x 360 mm, 60 mm stark in Kartons zu Stück um 60,-- Drogerie - Papiertragetaschen mit neuem Logo Zum Start des neuen Logos schenken wir den Wiener Drogisten 250 Stück (1 Karton) dieser hochwertigen Papiertragetaschen. Tragtaschen aus weißem Kraftpapier, nicht plastifiziert, mit neuem Logo 2 kurze, rote gedrehte Papiergriffe, verklebt Format 23 x 10 x 32 cm in Kartons zu 250 Stück verpackt Gefallen Ihnen die Papiertragetaschen, können Sie jeden weiteren Karton zum Sonderpreis von 29,00 bestellen. Bestellen Sie Ihr Branchenmaterial unter der T 01/ (Fr. Berger) oder unter E andrea.berger@wkw.at. Praxishandbuch Parfümerie / Duft, Kosmetik und Verkauf Das Fachbuch der Parfümeriebranche vermittelt in übersichtlicher Form die für die Arbeit in der Parfümerie notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten. Es ist jedoch mehr als ein Ausbildungsbuch, sondern ein Begleiter für die tägliche Beratungspraxis. Dieses Fachbuch soll alle FachberaterInnen in den Parfümerien in ihrer Aufgabe, die Kunden jederzeit optimal zu beraten, unterstützen. Wir bieten Ihnen das Praxishandbuch Parfümerie/Duft zum Vorzugspreis von 29,-- an. Bestellen Sie das Praxishandbuch unter der T 01/ (Fr. Berger) oder unter E andrea.berger@wkw.at. Journal - Absolut Beautiful Es liegen für die Branche Parfümeriewarenhandel noch Restexemplare der Ausgabe 2/2013 auf. Nutzen Sie unser kostenloses Angebot zur Gratisverteilung an Ihre Kunden und holen Sie sich im Gremium Exemplare ab.
4 FACHGRUPPENNEWS 4 Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandel VERANSTALTUNGEN - RÜCKBLICKE Woche des Wiener Handels im BiWi Zum 23. Mal fand die jährliche Branchenpräsentation der Wiener Wirtschaft statt. Vom 7. bis 11. Oktober 2013 gaben unsere Funktionäre am Gesund & Schön-Stand den Jugendlichen, die vor ihrer Berufsentscheidung stehen, praxisnahe Informationen zu den erlernbaren Berufen. Das Interesse der SchülerInnen war groß und die Möglichkeit Verkaufsgespräche unter Anleitung der Wirtschaftsvertreter zu führen wurde angenommen. Nach jedem Modul beantworteten die SchülerInnen auf einem Fragebogen einige Testfragen, die am Ende ausgewertet und die besten Jugendlichen prämiert wurden. Flair de Parfüm 2013 Der 21. Flair de Parfüm, das vom Parfümeriewarenhandel veranstaltete Jubiläumsfest rund um das Thema Duft, fand am 12. Oktober 2013 im Parkhotel Schönbrunn statt. Der Luxury-Flair 2013 wurde heuer an die Schauspielerin Barbara Wussow und den Sportler Rainer Schönfelder verliehen. Der Reinerlös beim Roulette de Parfum von EUR 2.179,-- wurde zu Gunsten von GLOBAL FAMILY erspielt. Dazu kommt der Erlös aus der Gutschein-Versteigerung mit 1.900,--. Einen Bericht, Fotos sowie ein Video finden Sie auf der Homepage parfumerie-drogerie. Lehrabschlussfeier im Drogistenmuseum Am 27. November 2013 wurden zur alljährlichen Lehrabschlussfeier im Österreichischen Pharma- und Drogistenmuseum alle Parfümerie- und Drogistenlehrlinge eingeladen, die die Prüfung bestanden haben. Gremialobmann KommR Gerhard Fischler, der Berufszweigobmann Helmut Bogner und Obmann- Stellvertreter Wolfgang Stummer gratulierten den Absolventen zum erfolgreichen Lehrabschluss und überreichten als Anerkennung ihrer Leistungen den Parfümeriewaren-Einzelhandelskauffrauen ein hochwertiges Pinselset und der Drogistin einen Messingmörser. Als Ehrengäste konnten wir die Direktorin der Berufsschule für Einzelhandel & EDV-Kaufleute, Eva-Maria Redl und den Direktor der Berufsschule für Handel und Reisen, Dr. Heinrich Vittori, begrüßen.
5 5 PERSONAL UND SOZIALVERSICHERUNG Die Pflegeteilzeit Die Pflegeteilzeit ermöglicht die Pflege und Betreuung eines nahen Angehörigen durch Herabsetzung der wöchentlich vereinbarten Normalarbeitszeit. Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, die den Beginn, die Dauer, das Ausmaß und die Lage der Teilzeitbeschäftigung regelt. Voraussetzungen der Pflegeteilzeit Die Pflegeteilzeit kann vereinbart werden, wenn der nahe Angehörige zumindest Pflegegeld der Pflegegeldstufe 3 (bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Pflegestufe 1 ausreichend) oder nachweislich an Demenz leidet und zumindest Pflegegeld der Pfleggeldstufe 1 bezieht. Der Arbeitnehmer kann Pflegeteilzeit für einen Zeitraum von mindestens einem Monat, maximal bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Die Vereinbarung der Pflegeteilzeit in mehreren Teilen ist nicht zulässig. Während der vereinbarten Pflegeteilzeit muss die wöchentliche Normalarbeitszeit mindestens zehn Stunden betragen. Das arbeitslosenversicherungspflichtige Dienstverhältnis muss unmittelbar vor Beginn der Pflegeteilzeit ununterbrochen zumindest drei Monate gedauert haben. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen in Saisonbetrieben kann die Pflegeteilzeit bereits nach zwei Monaten beginnen, sofern eine Beschäftigung von insgesamt mindestens drei Monaten innerhalb der letzten 4 Jahre zum selben Dienstgeber vorliegt. Grundsätzlich kann Pflegeteilzeit nur einmal pro zu betreuendem nahen Angehörigen in Anspruch genommen werden. Im Falle einer wesentlichen Erhöhung des Pflegebedarfs, nämlich von zumindest einer Pflegegeldstufe, hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht: Er kann Pflegekarenz oder eine weitere Pflegeteilzeit vereinbaren. Hat der Arbeitnehmer bereits eine Pflegekarenz angetreten, kann keine Pflegeteilzeit für dieselbe zu betreuende Person vereinbart werden. Beispiel: Der Arbeitnehmer möchte seinen Vater pflegen, der an Demenz leidet und Pflegegeld der Stufe 1 bezieht. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber Pflegeteilzeit vom bis Da sich im April der Gesundheitszustand des Vaters wesentlich verschlechtert und ihm die Pflegegeldstufe 3 mittels Bescheid zuerkannt wird, möchte er im Anschluss an die Pflegeteilzeit Pflegekarenz im Ausmaß von 3 Monaten in Anspruch nehmen. Da die Voraussetzungen vorliegen, kann dem Wunsch des Arbeitnehmers entsprochen werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit an Stelle der Pflegekarenz nochmals Pflegeteilzeit zu vereinbaren. Nahe Angehörige Der Kreis der nahen Angehörigen umfasst die Ehegatten und deren Kinder, die Eltern, Großeltern, die Adoptiv- und Pflegeeltern, (Stief-, Adoptiv-, Pflege)kinder, Enkel, die Lebensgefährten und deren Kinder, die eingetragenen Partner und deren Kinder sowie Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Vorzeitige Rückkehr aus der Pflegeteilzeit Der Arbeitnehmer kann vorzeitig zur ursprünglich vereinbarten Normalarbeitszeit zurückzukehren, wenn der nahe Angehörige in stationäre Pflege oder in ein Pflegeheim aufgenommen wird, nicht nur vorübergehend von einer anderen Betreuungsperson gepflegt wird oder verstorben ist. Die Rückkehr kann frühestens jedoch zwei Wochen nach der Meldung des Eintritts des Rückkehrgrundes erfolgen. Pflegekarenzgeld Für die Dauer der vereinbarten Pflegeteilzeit gebührt ein aliquotes Pflegekarenzgeld. Die Gewährung von Pflegekarenzgeld für die Betreuung einer pflegebedürftigen Person ist auf maximal sechs Monate beschränkt. Kommt es zu einer wesentlichen Erhöhung des Pflegebedarfs so kann Pflegekarenzgeld erneut für bis zu sechs Monaten pro zu betreuender pflegebedürftiger Person bezogen werden.der Grundbetrag gebührt monatlich aliquot zur herabgesetzten Arbeitszeit, zumindest aber in Höhe des aliquoten Teiles der Geringfügigkeitsgrenze. Ende des Arbeitsverhältnisses Wird das Arbeitsverhältnis während der Pflegeteilzeit beendet, ist der Abfertigung und Urlaubsersatzleistung das für den letzten Monat vor Antritt der Pflegeteilzeit gebührende Entgelt zugrunde zu legen. Der Dienstnehmer ist während der Pflegeteilzeit nicht kündigungsgeschützt. Allerdings darf eine Kündigung nicht wegen einer beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegeteilzeit erfolgen. Dies entspricht dem allgemeinen Motivkündigungsschutz. Kann der Dienstnehmer im Anfechtungsverfahren vor Gericht glaubhaft machen, dass er wegen Inanspruchnahme der Pflegeteilzeit gekündigt wurde, wird das Gericht entscheiden, dass das Dienstverhältnis nicht gekündigt und damit aufrecht ist. Wegen der Dauer von Anfechtungsverfahren drohen dann beträchtliche finanzielle Forderungen des Dienstnehmers. Corbis. All Rights Reserved.
6 FACHGRUPPENNEWS 6 Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandel Überbrückungshilfe für GSVG-Versicherte im Jahr 2014 Seit können selbständig Erwerbstätige bei außergewöhnlichen Ereignissen unter Berücksichtigung der Vermögens- und Familienverhältnisse einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) sieht eine Mindestbeitragsgrundlage vor, auf deren Basis Unternehmer Beiträge auch dann zu entrichten haben, wenn die Einkünfte tatsächlich geringer sind oder Verluste erwirtschaftet werden. In Notfällen kann die Entrichtung der SV- Beiträge existenzbedrohend sein. Um diese Härtefälle abzumildern, können selbständig Erwerbstätige eine Überbrückungshilfe bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft beantragen. Voraussetzungen Überbrückungshilfe wird nur jenen selbständig Erwerbstätigen gewährt, die bereits seit 3 Jahren in der Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder dem Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG) pflichtversichert sind. Das monatliche Nettoeinkommen darf 1.126,-- nicht übersteigen. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für den Ehepartner bzw. eingetragenen Partner um 483,-- und für jedes unversorgte Kind um 239,--. Außergewöhnliches Ereignis Die Überbrückungshilfe wird nur bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Ereignisses gewährt. Dies ist ein Ereignis, das vom Versicherten weder langfristig vorhersehbar, noch beeinflussbar oder abwendbar war. Beispiele: Ein Einzelunternehmer erleidet auf einem Dienstweg einen Unfall, infolge dessen er schwer verletzt wird und für 4 Monate arbeitsunfähig ist. Die Betriebsstätte des Unternehmers wird im Zuge eines Hochwassers völlig zerstört. Der Wiederaufbau dauert einige Monate, in denen der Unternehmer keinerlei Aufträge annehmen kann. Liegen die Gründe für einen finanziellen Engpass im unternehmerischen Risiko, wie etwa das Ausbleiben von Aufträgen und Kunden, so wird keine Überbrückungshilfe gewährt. Höhe und Dauer der Überbrückungshilfe Die Überbrückungshilfe wird unter Berücksichtigung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse der zu unterstützenden Person in Form einer Gutschrift auf dem Beitragskonto gewährt. Der Zuschuss beträgt die Hälfte der Differenz zwischen der Beitragslast aufgrund der tatsächlichen Einkünfte und jener aufgrund der Mindestbeitragsgrundlage. Die Überbrückungshilfe wird einmalig für drei Monate ausbezahlt. In besonders schweren Fällen, wie etwa bei Auftreten mehrerer außergewöhnlicher Ereignisse, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung auf insgesamt maximal sechs Monate. Antrag Ein Antrag auf Überbrückungshilfe ist bis zum bei der zuständigen SVA-Landesstelle einzubringen. Das Antragsformular samt Beiblatt finden Sie auf: Derzeit ist die Überbrückungshilfe für das Jahr 2014 befristet. Anträge, die nach dem einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt. Über Anträge auf Überbrückungshilfe nach den Richtlinien über die Gewährung von Beitragszuschüssen aus den Mitteln des Überbrückungshilfefonds (RL Überbrückungshilfe 2014) entscheidet der Vorsitzende der Landesstellenausschüsse mit nachträglicher Berichterstattung an den Landesstellenausschuss. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Überbrückungshilfe! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter Wien, erreichbar unter T Pensionsberechnung ab 1. Jänner 2014: Kontoerstgutschrift Derzeit erfolgt die Pensionsberechnung für die Jahrgänge ab 1955 im Rahmen einer Parallelrechnung. Dabei wird die Pension sowohl nach dem Recht aufgrund der Pensionsreform 2003, als auch nach dem neuen APG-Recht berechnet und zwar verhältnismäßig je nach Anzahl der vor und nach 2005 erworbenen Versicherungsmonate. Diese Parallelrechnung, die einen fließenden Übergang vom alten zum neuen Pensionsrecht gewährleistet entfällt ab dem 1. Jänner 2014 und wird durch die Kontoerstgutschrift ersetzt. Kontoerstgutschrift Eine Kontoerstgutschrift zum ist für alle Personen zu ermitteln, die nach dem geboren sind und bis zum mindestens ein Versicherungsmonat nach dem ASVG, GSVG, FSVG oder BSVG erworben haben. Dabei sind nur solche Versicherungsmonate relevant, die vor dem Inkrafttreten des APG, also vor dem entstanden sind. Tipp! Eine Kontoerstgutschrift ist nicht zu ermitteln, wenn der Versicherte ausschließlich Versicherungsmonate nach dem APG, also ausschließlich Versicherungsmonate ab dem 1. Jänner 2005 vorliegen hat. Inhalt der Kontoerstgutschrift Sämtliche bisher erworbenen Versicherungszeiten werden mit einem fixen Wert berechnet. Daraus wird eine sogenannte Kontoerstgutschrift ermittelt und zum als Ausgangswert in das Pensionskonto übertragen. Die Vorteile des Pensionskontos liegen in seiner Transparenz und Übersichtlichkeit. Die Kontoerstgutschrift soll auch als Anreiz für einen späteren Pensionsantritt wirken. Berechnung der Kontoerstgutschrift Zur Ermittlung der Kontoerstgutschrift werden zum Stichtag der sogenannte Ausgangsbetrag sowie ein Vergleichsbetrag berechnet. Die Berechnung des Ausgangsbetrages erfolgt unter Heranziehung aller bis zum Ende des Jahres 2013 erworbenen Ver-
7 7 sicherungszeiten, die nach den folgenden Parametern berechnet werden. Der Bemessungszeitraum beträgt 28 Jahre. Dabei werden zur Bemessung die höchsten 336 Monatsbeitragsgrundlagen herangezogen. Die Beitragsgrundlagen werden mit gesetzlich festgelegten Aufwertungsfaktoren vervielfacht. Diese Faktoren sind zusätzlich mit dem um 30 % erhöhten Prozentsatz des Anpassungsfaktors für das Jahr 2013 aufzuwerten, um Verluste aus dem verlängerten Durchrechnungszeitraum zu kompensieren. Kindererziehungszeiten werden mit dem individuellen Einkommen des Versicherten berücksichtigt. Dieses spiegelt sich entsprechend aufgewertet in der allgemeinen Bemessungsgrundlage wieder. Letztere ist allerdings begrenzt und zwar mit mindestens 122 % sowie mit höchstens 170 % des Ausgleichszulagen-Einzelrichtsatzes für das Jahr Das sind somit die Beträge von 1.046,43 bzw ,14. Der Steigerungsbetrag für je 12 Versicherungsmonate beträgt 1,78 %. Dies betrifft alle ab dem Eintritt in die Pensionsversicherung bis erworbenen Versicherungsmonate. Der Ausgangsbetrag ist unter der Annahme des erreichten Regelpensionsalters, daher also ohne Abschläge, zu berechnen. Vor dem erworbene Teilpflichtversicherungsmonate nach dem APG und damit Versicherungszeiten aufgrund von Arbeitslosengeld-, Krankengeld- sowie Wochengeldbezug sind für die Berechnung der Kontoerstgutschrift nicht heranzuziehen. Vergleichsbetrag Der Vergleichsbetrag ist die fiktive Alterspension die nach den zum geltenden Bestimmungen unter der Annahme, dass das Regelpensionsalter erreicht ist. Er wird somit ebenfalls ohne Abschläge berechnet. Kontoerstgutschrift Der Ausgangs- und der Vergleichsbetrag werden einander gegenübergestellt und daraus die Kontoerstgutschrift berechnet. Dabei ist aber sichergestellt, dass die Kontoerstgutschrift von einer nach der bisherigen Parallelrechnung zu erzielenden Pensionshöhe zum nicht mehr als maximal 3,5 % nach unten oder oben abweicht. Diese Verlust- bzw. Gewinndeckelung ist nach den Geburtsjahrgängen 1955 bis 1965 gestaffelt. Die Kontoerstgutschrift ist bis längstens 30. Juni 2014 als Gesamtgutschrift für das Jahr 2013 in das Pensionskonto aufzunehmen und der kontoberechtigten Person mitzuteilen. Frühere Gutschriften werden dadurch ersetzt. Tipp! Auf gesonderten Antrag des Versicherten ist über die Kontoerstgutschrift ein Bescheid zu erlassen. Der Antrag ist spätestens bis zu stellen. Gegen den Bescheid ist eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht möglich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter Wien, erreichbar unter der T 01/ PUBLIKATIONEN Geschäftsraum - Miete; Unternehmens-Pacht Im Zusammenhang mit bestehenden Mietbzw. Pachtverträgen gibt es eine Reihe von Sachverhalten, die verschiedenste schriftliche Mitteilungen erforderlich machen. Zahlreiche dieser Schriftstücke sind an die Einhaltung strenger Formvorschriften gebunden. Diese Broschüre enthält Musterschreiben für die in der Praxis am häufigsten anzuwendenden Mitteilungen, wie Kündigung, Über- und Weitergabe und Wertsicherung. Ergänzt werden diese mit praxisgerechten Kommentierungen. Mitgliederpreis: 10,-- zzgl. 3,30 Versandpauschale Nichtmitgliederpreis: 15,-- zzgl. 3,30 Versandpauschale Die Finanzpolizei Leitfaden über die Rechte und Pflichten des Unternehmers und der Finanzpolizei, sowie Strafen und Beschwerdemöglichkeiten Organisation und grundlegende Aufgaben der Finanzpolizei werden ausführlich erläutert. Die umfangreichen Rechte und Pflichten der Finanzpolizei und der kontrollierten Unternehmer werden beschrieben. Auf das etwaige Strafausmaß und die Beschwerdemöglichkeiten wird eingegangen. Abschließend findet man eine praktische Checkliste zur Vorbereitung der Unternehmer und ihrer Mitarbeiter auf eine Kontrolle durch die Finanzpolizei Mitgliederpreis: 10,-- zzgl. 3,30 Versandpauschale Nichtmitgliederpreis: 15,-- zzgl. 3,30 Versandpauschale Diese Broschüren können Sie beim Mitgliederservice der Wirtschaftskammer Österreich unter der T , per F , im Internet auf W webshop.wko.at sowie per E unter mservice@wko.at anfordern.
8 FACHGRUPPENNEWS 27 8 Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandel SERVICE Wiener Kleinkreditaktion verlängert Die Wiener Kleinkreditaktion ist seit Jahren eine beliebte Finanzierungsquelle für Wiener Wirtschaftstreibende, die aufgrund der großen Nachfrage verlängert wird. Oft benötigen vor allem kleinere Betriebe nur wenige tausend Euro, um Betriebsmittel kaufen oder Investitionsvorhaben durchführen zu können. Im Vergleich zu großen Unternehmen, die bei der Wahl der Finanzierungsform eine größere Auswahl haben (Venture Capital, Unternehmensanleihen, mezzanine Finanzierungen, Börsengang, usw.), sind für KMUs die Banken die wichtigste Finanzierungsquelle. Um den Finanzierungsbedürfnissen der Kleinbetriebe unbürokratisch entsprechen zu können, haben daher die führenden Banken Wiens im Jahr 2010 die Kleinkreditaktion entwickelt. Dabei stehen den UnternehmerInnen zwei Angebote zur Verfügung: Die Aktion Überziehungsrahmen sowie der Verbürgte Kleinkredit. Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben die Institute entschieden diese Produkte weiter anzubieten. Aktion Überziehungsrahmen Wiener Kleinbetriebe mit einem Jahresumsatz bis zu ca können Kredite bis zu aufnehmen. Voraussetzung dafür ist das mindestens einjährige Bestehen des Unternehmens am Markt. Der Unternehmer wendet sich direkt an seine Hausbank, die auf Basis einer banküblichen Bonitäts- und Liquiditätsbeurteilung über die Gewährung der Überziehung und deren Höhe entscheidet. Des Weiteren muss vom Unternehmer das Investitionsprojekt oder das Betriebsmittelerfordernis nachgewiesen werden. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre. Die Aktion Überziehungsrahmen ist für all jene Unternehmen vorgesehen, die noch keine oder im geringen Ausmaß Kredite haben sowie eine geringe oder keine private Verschuldung vorweisen. Verbürgter Kleinkredit Speziell für kleine und mittlere Unternehmen ermöglicht die Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank AG (WKBG) Kreditvergaben der Banken, indem sie bei fehlender oder nicht ausreichender Sicherheit Haftungen zu 60 % übernimmt. Im Gegenzug muss der Unternehmer pro Jahr 1 % Haftungsentgelt begleichen. Die Kreditsumme beträgt zwischen und die Rückzahlung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen. Die Zinssätze orientieren sich am Euribor zusätzlich maximal 3 % p.a., der tatsächliche Wert wird auf Basis einer bankenüblichen Bonitäts- und Liquiditätsbeurteilung festgelegt. Beantragung des Kredits Aktion Überziehungsrahmen Bank Austria; Erste Bank; Volksbank Wien-Baden Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien Verbürgter Kleinkredit Hausbank Wiener Kreditbürgschafts- & Beteiligungsbank AG Maximales Kreditvolumen bis zu 5.000, ,-- bis ,-- Finanzierungszweck Investitionen oder Betriebsmittel Investitionen oder Betriebsmittel Laufzeit maximal 3 Jahre maximal 3 Jahre Zinskonditionen von den Partnerbanken frei gestaltbar nach dem Hausbankenprinzip Euribor + 3 % p.a. maximal Kreditvertragsverrichtungsgebühr keine 0.8 % einmalig Haftung ohne Haftung 60 % Haftung der WKBG, Haftungsentgelt 1 % p.a. Abwicklungsdauer ca. 1 Woche ca. 2 Wochen Impressum Nr. 1 Feb Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: Landesgremium Wien des Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels, Wien 4., Schwarzenbergplatz 14, Herstellungsort: 1040 Wien Layout und Design: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Sparte Handel Fotos: Valua Vitaly, Nail-78, Stuart Miles, Natalya Korolevskaya, Andrejs Pidjass, Hannes Eichinger, K.C. - Fotolia.com; GG Vogt; Sparte Handel Druckerei: Robitschek & Co GmbH, Wien Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses Rundschreibens sind Fehler nie auszuschließen. Jede Haftung der Wirtschaftskammer oder des Autors dieser Information wird daher ausgeschlossen. Offenlegung: wko.at/wien/parfuemerie-drogerie/offenlegung
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