REVISION DER ORTSPLANUNG EINWOHNERGEMEINDE BELLACH. Orientierung zur Mitwirkung vom 3. Juni 2015
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1 REVISION DER ORTSPLANUNG EINWOHNERGEMEINDE BELLACH Orientierung zur Mitwirkung vom 3. Juni 2015
2 Wie sieht Bellach im Jahr 2025 aus? Wie setzen wir das Räumliche Leitbild Bellach 2013 um? Wie kommen wir der Forderung nach haushälterischem Umgang mit dem Boden nach? Wie gehen wir mit den neuen Anforderungen des Raumplanungsgesetzes und der Richtplanung um? 1. Begrüssung. Bellach, 3. Juni
3 Teil A: Vorstellung Ortsplanungsdossier 1. Begrüssung A. Probst 2. Einleitung und Ausgangslage B. Späti 3. Ablauf der Ortsplanung / Stand heute B. Späti 4. Mitwirkungsverfahren B. Späti 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach T. Ledermann - Ziele und Absichten OP-Revision - Rahmenbedingungen Bund, Kanton, Region, Gemeinde - Änderungen Nutzungspläne / Reglemente - Auswirkungen, Interessenabwägung, Würdigung Teil B: Informationsstände
4 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni
5 Rechtsgültige Ortsplanung 2001 Aktuell rechtsgültige Ortsplanung: Erarbeitet , genehmigt im Jahre 2001 mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2001/1255 Bestandteile der Ortsplanung Bauzonenplan, regelt Siedlungsgebiet Gesamtplan, regelt ausserhalb Siedlungsgebiet Erschliessungsplan, regelt Strassenhierarchie und Abstände (Strasse, Gewässer, Hecken- und Wald, etc.) Zonenreglement, enthält Vorschriften für das Bauen Gestaltungspläne, enthalten spezielle Überbauungsvorschriften Seither diverse Anpassungen, insbesondere Gebiet Spitzallmend und Bellach Ost 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni
6 Bevölkerungsentwicklung und -prognose 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni
7 Bauentwicklung seit 2002 gelb: Parzellen mit Neubau orange: Um- und Anbauten 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni
8 Auftrag zur neuen Ortsplanung Aktuell rechtsgültige Ortsplanung: Erarbeitet , genehmigt im Jahre 2001 mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2001/1255 Seither diverse Anpassungen, insbesondere Gebiet Spitzallmend und Bellach Ost Gemäss 9 und 10 kant. Planungs- und Baugesetz (PBG) sind die Nutzungspläne, d.h. ist die Ortsplanung in der Regel alle 10 Jahre zu überprüfen bzw. zu aktualisieren. Die Ortsplanung ist Aufgabe der Einwohnergemeinde (Gemeinderat). Bausteine der Ortsplanung: (1) Räumliches Leitbild (2) Grundlagen / Konzepte (3) Nutzungspläne/Vorschriften 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni
9 Räumliches Leitbild 2013 Gewünschte Entwicklung für die nächsten Jahre aufgezeigt Breite Bevölkerungsmitwirkung, verabschiedet an der GV vom 18. Juni 2013 Leitbildziele unter anderen: - Bevölkerungszunahme von 1%, maximal Einwohner (mit Bellach Ost, Spitzallmend) - ausgewogene Bevölkerungsstruktur (Familien, Wohnen im Alter, etc.) - Grundsatz: Entwicklung nach Innen, Massnahmen gegen Baulandhortung - Nördlicher Teil: ländlich, Dorfzentrum / südlicher Teil: urban - Füllen von Siedlungslücken (Turbenloch, Hintermatt, Mühlacker, Henzirain) - Entwicklung Gebiet Bellach Ost - Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni
10 Siedlungsentwicklung und Landschaft 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni
11 Rahmenbedingungen und Instrumente Bund: Neue Raumplanungsgesetzgebung (revrpg) seit 1. Mai 2014 Hauptanliegen: Siedlungsentwicklung nach Innen Kanton: Revision der kantonalen Richtplanung Genehmigung BR 2018 Hauptanliegen: Umsetzung revrpg Planungsaufträge an die Gemeinden (überdimensionierte Bauzonen reduzieren, Bauzonen verfügbar machen, Verdichtungspotentiale nutzen, etc.) Gemeinden: Nutzungsplanung Räuliches Leitbild Verabschiedet Sommer 2013 Überarbeitung der Ortsplanung Weitere Anforderungen: revidiertes Gewässerschutzgesetz GschG, neue kant. Gesetzgebungen (z. B. vertragliche Bauverpflichtung, Harmonisierung der Baubegriffe IVHB), Gefahrenkarte/Gewässerraum 2. Einleitung / Ausgangslage. Bellach, 3. Juni
12 Ablauf der Ortsplanung / Stand heute Ablauf der Planung / Stand heute (Verfahren): - Mai 2011 Beginn der Arbeiten zum räumlichen Leitbild - April 2013 Mitwirkung räumliches Leitbild - Juni 2013 Verabschiedung räumliches Leitbild durch Gemeindeversammlung - September 2013 Beginn der Revision der Ortsplanung - Sommer 2015 Mitwirkung Ortsplanungsrevision - Herbst/Winter 2015 kantonale Vorprüfung - offen öffentliche Auflage - offen Genehmigung durch Regierungsrat (RRB) in Abhängigkeit zur Genehmigung des kantonalen Richtplans 3. Ablauf der Ortsplanung / Stand heute. Bellach, 3. Juni
13 Wer erarbeitet die neue Ortsplanung? Gemeinderat (oberste Planungsbehörde) Spezialkommission Ortsplanungsrevision Bellach SPK OPR (vom Gemeinderat mit der Erarbeitung der Ortsplanung beauftragt): - Beat Späti (Präsident) - Jürg Gutjahr - Felix Glatz-Böni - Oswald Schneider - Christoph Henzi - Heli Schaffter - Stephan Henzi - Linda Walter-Naef BSB + Partner, Ingenieure und Planer (Ortsplaner) mit der Bevölkerung (Mitwirkung) 3. Ablauf der Ortsplanung / Stand heute. Bellach, 3. Juni
14 4-stufiges Mitwirkungsverfahren 1. Stufe Initialzündung Orientierungsabend 2. Stufe Sprechstunden, Gemeindehaus 10. Juni bis Uhr 15. Juni bis Uhr 18. Juni bis Uhr 3. Stufe Dauerausstellung, Gemeindehaus vom 5. Juni bis 6. Juli 4. Stufe Vernehmlassung (schriftlich mit Angabe des Absenders) bis 6. Juli an die Bauverwaltung 4. Mitwirkungsverfahren. Bellach, 3. Juni
15 Ziele und Absichten OP-Revision Überprüfung und Aktualisierung der Ortsplanung Berücksichtigung der neuen Anforderungen (Bund/Kanton/Region) / Berücksichtigung des Räumlichen Leitbildes Berücksichtigung paralleler Planungen/Studien (insbesondere Bellach Ost) Schaffung günstiger Voraussetzungen für eine weitere, geordnete räumliche Entwicklung (nicht nur Bellach Ost, sondern auch nördlich der Bielstrasse) Ausrichtung der Bauzone auf eine Bevölkerung von 6 000, mit einer gemischten Siedlungsstruktur (EFH, MFH) Massnahmen zur inneren Verdichtung der Bauzone (inkl. Umgang mit Baulandhortung) Schutz Ortsbild / Qualität im Siedlungsgebiet Erhalt / Stärkung naturnaher Lebensräume, Umsetzung Gefahrenkarte (Raumbedarf) 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
16 Inhalte der Ortsplanung Bauzonenplan Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufen Plan Naturgefahren Gesamtplan Strassen- und Baulinienpläne mit Strassenklassierung Zonenreglement (und Baureglement) Orientierend: Raumplanungsbericht Räumliches Leitbild Bellach 2013 Naturinventar Landwirtschaftsinventar Inventar der Fruchtfolgeflächen Bauentwicklung / Plan unbebaute Bauzonen 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
17 Thematische Schwerpunkte Innere Verdichtung Massnahmen gegen Baulandhortung Raumbedarf der Fliessgewässer sicherstellen Harmonisierung der Baubegriffe Quelle Abbildungen: 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
18 Schwerpunkt Innere Verdichtung Ausgangslage Jede Sekunde geht in der Schweiz ca. 1-2 m 2 Kulturland verloren. An dessen Stelle treten Siedlungen oder es wächst Wald. Revidiertes RPG: - Art. 1: die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken (Qualität) - Art. 3 Massnahmen zur besseren Nutzung brachliegender oder ungenügend genutzten Flächen in Bauzonen und Verdichtung Situation Bellach heute Räumliches Leitbild Bellach 2013: ausgewählte Siedlungslücken füllen, Gebiete massvoll verdichten, neue Wohngebiete mit dichteren Wohnformen, bessere Nutzung der Wohnfläche, Zonenzuteilung und Nutzungsdichten (Zonenreglement) überprüfen 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
19 Schwerpunkt Innere Verdichtung Umsetzung im Rahmen der Ortsplanung Bellach Einzonung von Baulücken innerhalb best. Siedlungsgebeit (bisherige Nicht- Bauzone) Auf- und Umzonung (z. B. von W3 zu W4, neue Zentrumszone) Bonus für Verdichtung (ohne Gestaltungsplan): z. B. bei Verdichtung durch zusätzliche Wohneinheiten, verdichtete Bauweise, etc. Aufstockung von Gebäuden an geeigneter Lage ermöglichen (z. T. geknüpft an Gestaltungspläne bzw. als Bonus für Nutzungen wie Wohnen im Alter ) Erhöhung der zulässigen Ausnützung in den Zonenvorschriften inkl. Festlegung der minimalen Ausnützung Festlegung von langfristigen Siedlungsgrenzen (z. B. kommunale Landschaftsschutzzone) 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
20 Schwerpunkt Baulandhortung Ausgangslage Die Baulandhortung behindert die nachhaltige Siedlungsentwicklung, fördert die Zersiedelung und schränkt die Gemeinden in ihrer Entwicklung teils in hohem Masse ein. (VLP-ASPAN, 2012) Situation Bellach heute unbebaute Bauparzellen in allen Zonentypen, verteilt über Siedlungsgebiet, meist eher klein verfügbares Bauland nur bedingt vorhanden (Ausnahmen: z. B. Bellach Ost ) unbebautes Bauland bremst die bauliche Entwicklung Räumliches Leitbild Bellach 2013: Primär unbebaute Bauparzellen nutzen (Regelung mittels Vereinbarungen) 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
21 Schwerpunkt Baulandhortung Umsetzung im Rahmen der Ortsplanung Bellach Vertragliche Bauverpflichtung mit Grundeigentümern von Neueinzonungen Vertragliche Bauverpflichtung mit Grundeigentümern unbebauter Grundstücke in bestehender Bauzone Nichteinzonung bzw. Umzonung bei fehlender Bauwilligkeit / Bauabsicht 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
22 Schwerpunkt Raumbedarf der Fliessgewässer Ausgangslage Die eidg. Gewässerschutzgesetzgebung fordert die Ausscheidung eines Gewässerraums im Rahmen der Ortsplanung. Gewässerraum = Raumbedarf der Fliessgewässer, welcher zur Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, zum Schutz vor Hochwasser und zur Gewässernutzung erforderlich ist 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
23 Schwerpunkt Raumbedarf der Fliessgewässer Situation Bellach heute Busletenbach (13-15 m), Sugbach (13-15 m), Haltenbach (11-20 m), Weierbach (11-12 m), Bülletsbach (20-26 m), Wildbach (12-20 m) Gefahrenkarte Wassergefahren: - Ergebnisse der Gefahrenkarte grundsätzlich in der Zonenplanung und im Zonenreglement umzusetzen. ; - In Zusammenhang mit der Erhöhung der Sicherheit vor Hochwassergefahren ist die Sicherung des Raumbedarfs der Fliessgewässer ein zentrales Anliegen. Räumliches Leitbild: bei allen Fliessgewässern der Raumbedarf festgelegt (Zonen, Baulinie) Die Gemeinde strebt an, wenig naturnahe Gewässer zu renaturieren. 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
24 Schwerpunkt Raumbedarf der Fliessgewässer Umsetzung im Rahmen der Ortsplanung Bellach Wo sinnvoll Ausscheidung Uferschutzzone entlang Gewässer auf Zonen- sowie Gesamtplan (v. a. am Siedlungsrand bzw. ausserhalb Siedlungsgebiet) Ausscheidung von Gewässerbaulinien entlang Gewässer auf Erschliessungsplan (v. a. im dichter bebauten Siedlungsgebiet) 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
25 Schwerpunkt Harmonisierung Baubegriffe Ausgangslage: 2011: Beitritt Kanton Solothurn zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) 2013: Überarbeitung Kantonale Bauverordnung, 70 KBV, Verhältnis zum bisherigen Recht: Die Gemeinden haben ihre Zonenpläne und -reglemente innert 10 Jahren dem neuen Recht anzupassen. 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
26 Schwerpunkt Harmonisierung Baubegriffe Situation Bellach heute und Umsetzung im Rahmen der Ortsplanung Zonenreglement Bellach heute: Ausnützungsziffer Zonenreglement Bellach neu: Überbauungsziffer (anrechenbare Gebäudefläche / anrechenbare Grundstücksfläche) Wahrung der Besitzstandgarantie 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
27 Wichtigste Änderungen Bauzonenplan Aufhebung Zonen: Überführung EFH-Zonen E2a/E2b in W2 (Harmonisierung) Neue Zonen: W2 mit speziellen Zonenvorschriften bzw. bedingter Aufstockung, Zentrumszone 3-geschossig entlang Strassenachsen (gebietsspezifisch 4-geschossig), Spezialzone Wohnen im Alter, Ortsbildschutzzone, Uferschutzzone (bzw. Gewässerbaulinien) Neueinzonungen: Mühlacker in W2 (Reservezone), Turbenloch in Wohnen im Alter (Reservezone), Stadtallmend in Industriezone (Reservezone), Henzirain (LW- Zone) Einzonung bereits überbauter Gebiete: ehem. Ökonomiegebäude Umzonungen: Divers, insb. Gebiet Blumenweg Aufhebung Reservezone: Gebiet Witimatten (gemäss Leitbild) 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Egerkingen. Bellach, 3. Juni
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30 Wichtigste Änderungen Erschliessungspläne Reduktion Baulinien: Alle öffentlichen Strassen mit Baulinien versehen (Ausnahme GP-Perimeter), Einbahnstrassen und Sackgassen: 3m, Erschliessungs- und Sammelstrassen mit Trottoir: 4m, übrige Sammelstrassen: 5m, Industriezone: 6m Gewässerbaulinien: Raumbedarf bzw. Unterhalt sicherstellen Hecken / Wald: Bestehende Baulinien werden übernommen, Hecken gemäss amtl. Vermessung Verkehrsknoten: Bei gefährlichen Verkehrsknoten werden Sichtzonen nach 50 KBV festgelegt (berechnet nach VSS-Norm) Bäume: Bestehende bzw. geplante Einzelbäume werden aktualisiert Private Erschliessungen: Gemäss festgelegten Grundsätzen, meist privat belassen 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
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33 Wichtigste Änderungen Gesamtplan Aktualisierung bestehende Planinhalte Anpassung gemäss Änderungen Bauzonenplan / Erschliessungsplan: Z. B. neue Einzonungsgebiete Ausscheidung kommunale Gewässerschutzzone Gefahrenschutz, Sicherstellung natürlicher Gewässerfunktion, Förderung Biodiversität, Nah- und Erlebnisraum 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
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35 Wichtigste Änderungen Zonenreglement Ergänzen mit Allgemeinen Bestimmungen: Zweck, Geltungsbereich, Zuständige Behörden, Geltungsbereich Aktualisierung: Unter Berücksichtigung neuer Anforderungen und gesetzl. Bestimmungen, Harmonisierung z. B. Überbauungsziffer Ergänzende Vorschriften (neu): Neu ausgewiesene Bau- und Schutzzonen, Ortsbildschutzzone, Naturgefahrenbereiche, Kultusbauten, Sexgewerbe, Sonnenkollektoren/Sonnenzellen und Mobilfunkanlagen, etc. Nutzungsboni, Gestaltungsplanpflicht, minimale Überbauungsziffer: Neuer Paragraphen im Sinn der inneren Verdichtung z. B. mit Bonus bei Verdichtung durch zusätzliche Wohneinheiten, verdichtete Bauweise, etc. Ansiedlungskriterien für Industriebetriebe (als Anhang) 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
36 Auswirkungen, Interessenabwägung, Würdigung OP entspricht den übergeordneten Zielsetzungen: z. B. nachhaltige Siedlungsentwicklung (Verdichtung, begrenzte Neueinzonungen ausserhalb Siedlungsgebiet, klare städtebauliche Entwicklung) Neue Anforderungen: Grösse der Bauzone auf erwartete Bevölkerungsentwicklung abgestimmt, Gefahrenkarte berücksichtigt, Pläne in digitaler Form bereitgestellt (GIS) Grundsätze aus dem Leitbild umgesetzt z. B. Bauzonenplan: Einzonungen beschränken sich grösstenteils auf best. Reservezone bzw. best. Siedlungsgebiet, FFF-Kontingent wird nach wie vor eingehalten Umzonungen bewirken häufig eine innere Verdichtung Zentrumszone, Stärkung der Hauptstrassenachsen und Ortsbildschutzperimeter 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
37 Vorbehalt zur Mitwirkung Die kantonale Vorprüfung ist noch ausstehend. Die vorliegende Ortsplanungsrevision und insbesondere die vorgesehenen Einzonungen entsprechen den Absichten der Einwohnergemeinde und wurden vom Kanton entsprechend noch nicht geprüft. Die Recht- und Zweckmässigkeit der Ortsplanung erfolgt erst mit dem Beschluss des Regierungsrats (RRB). 5. Vorstellung Revision der Ortsplanung Bellach. Bellach, 3. Juni
38 Ihre Meinung ist erwünscht! Bis am Montag, 6. Juli 2015 haben Sie die Möglichkeit, schriftlich zu den vorgesehenen Änderungen und Neuerungen Stellung zu nehmen bitte mit Angabe des Absenders schicken an: Einwohnergemeinde Bellach, Bauverwaltung, Dorfstrasse 3, Postfach 248, 4512 Bellach Die Unterlagen sind auf der Webseite der Einwohnergemeinde aufgeschaltet und können gleichzeitig auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Der Gemeinderat und die Spezialkommission Ortsplanungsrevision Bellach freuen sich auf eine rege Beteiligung, konstruktive Gespräche und ein engagiertes Mitwirken aller Interessierten! Quelle Abbildung: 38
39 Fragen Fragen allgemeiner Natur Detailfragen in den Sprechstunden 39
40 Besten Dank! 40
41 Teil B Informationsstände Teil B: Informationsstände. Bellach, 3. Juni
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