Wie Sie Euro-Forderungen elektronisch einziehen SEPA-Basis- und -Firmenlastschrift (SEPA Core und B2B Direct Debit) für Zahlungsempfänger

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1 Wie Sie Euro-Forderungen elektronisch einziehen SEPA-Basis- und -Firmenlastschrift (SEPA Core und B2B Direct Debit) für SEPA-Lastschriftverfahren

2 SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit) ist das europäische Lastschriftverfahren in EUR. Damit können Sie unkompliziert Rechnungen in 34 Ländern Europas (inkl. der Schweiz) stellen Die SEPA-Länder PostFinance AG ist SEPA-Pionierin in der Schweiz. Euro-Länder Nicht-Euro-Länder der EU EWR-Länder und die Schweiz Die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums (SEPA) geht auf die Initiative der EU-Behörden zur Integration des elektronischen Zahlungs verkehrs in Euro zurück. Der SEPA-Raum umfasst 34 Länder, darunter die Schweiz und Liechtenstein.

3 Abwicklung eines SEPA-Lastschriftauftrags SEPA-Basislastschrift SEPA-Firmenlastschrift 1 2 Der verkauft dem Zahlungspflichtigen ein Produkt, erbringt eine Dienstleistung oder eine andere entgeltliche Leistung und sendet bzw. übergibt dem Zahlungspflichtigen das SEPA-Basis- bzw. -Firmenlastschrift-Mandat. Der Zahlungspflichtige schickt dem das unterschriebene SEPA-Basis- bzw. Firmenlastschrift- Mandat zurück bzw. übergibt es ihm Der archiviert das Mandat Der Zahlungspflichtige lässt seinem die relevanten Mandatsdaten bzw. das Mandat in der vereinbarten Art und Weise rechtzeitig zukommen. Das des Zahlungspflichtigen speichert die Mandatsdaten. Der lässt dem Zahlungspflichtigen eine Information zukommen, die die Belastung ankündigt (z. B. mit der Rechnung). Der sendet seinem den SEPA-Basis- bzw. Firmenlastschriftauftrag und die zugehörigen Mandatsdaten. Das des s sendet den Auftrag mit den Mandatsdaten an das des Zahlungspflichtigen weiter Das des Zahlungspflichtigen vergleicht die 7 Das des Zahlungspflichtigen belastet das Konto des Zahlungspflichtigen. erhaltenen Mandatsdaten (5.) mit den Daten aus dem Auftrag (8.) und belastet bei Übereinstimmung das Konto des Zahlungspflichtigen. 9 8 Das des Zahlungspflichtigen wird mit dem eingezogenen Betrag belastet, und gleichzeitig wird der Betrag dem des s gutgeschrieben Der Betrag wird dem gutgeschrieben Leistung 2. SEPA-Mandat 4. Vorinformation Zahlungspflichtiger 1. Leistung 2. SEPA-Mandat 6. Vorinformation Zahlungspflichtiger Gutschrift 5. Auftrag zum Einzug 7. Belastung (Einzug) Gutschrift 7. Auftrag zum Einzug 4. Mandatsdaten 9. Belastung (Einzug) des s 6. Einzug 8. Geldfluss des Zahlungspflichtigen des s 8. Einzug 10. Geldfluss 5. des Zahlungspflichtigen Beim SEPA-Lastschriftverfahren initiiert der die Belastung des geschuldeten Betrags beim Zahlungspflichtigen. Damit der geschuldete Betrag über dieses Verfahren belastet werden kann, haben sowohl das des s als auch jenes des Zahlungspflichtigen an diesem Verfahren teilzunehmen. Mit dem SEPA-Lastschrift - ver fahren erhalten Sie Ihr Geld am Fälligkeitstag.

4 Voraussetzungen und Ansprüche SEPA-Basislastschrift SEPA-Firmenlastschrift Der Zahlungspflichtige muss eine Firma sein. Voraussetzung für die Belastung ist ein gültiges SEPA-Basis- bzw. -Firmenlastschrift-Mandat des Zahlungspflichtigen, womit der Zahlungspflichtige den ermächtigt, Forderungen via SEPA-Lastschriftverfahren von seinem Konto einzuziehen. Der schliesst mit PostFinance einen Dienstleistungsvertrag ab, worin die Pflichten und Rechte geregelt werden. Der ist verpflichtet, das SEPA-Lastschrift-Mandat aufzubewahren und auf Verlangen seines s vorzuweisen. Der informiert den Zahlungspflichtigen im Voraus über die Belastung, z. B. mit der Rechnung (spätestens 14 Kalendertage vor der Belastung, sofern nichts anderes vereinbart). Der Zahlungspflichtige hat innert 56 Kalendertagen (acht Wochen) ab Belastung ein generelles Widerspruchsrecht, ohne dass er dafür Gründe angeben muss. Bei unautorisierten Belastungen aufgrund von nicht vorhandenen oder ungültigen SEPA-Basislastschrift-Mandaten hat der Zahlungspflichtige während 13 Monaten ab Belastung ein Widerspruchsrecht, das er unverzüglich nach Kenntnis der Belastung geltend machen muss. Der Zahlungspflichtige hat nur bei nicht autorisierten Belastungen, z. B. aufgrund nicht vorhandener oder ungültiger SEPA-Firmenlastschrift-Mandate, während 13 Monaten ab Belastung einen Anspruch auf Wiedergutschrift (Rückerstattung) bei seinem, den er unverzüglich nach Kenntnis der Belastung geltend machen muss. Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren sind grenzüberschreitende Lastschriften in EUR genauso einfach wie in der Schweiz. Elektronische Übermittlung des SEPA-Basis- bzw. -Firmenlastschriftauftrags im einheitlichen SEPA-Datenformat auf XML-Basis (ISO 20022) durch den an sein. Die genaue Formatspezifikation wird von SIX Interbank Clearing (w ww.iso-payments.ch) veröffentlicht. SEPA-Lastschrift-Mandat Mit der Unterzeichnung des SEPA-Basis- bzw. -Firmenlastschrift-Mandats ermächtigt der Zahlungspflichtige den, die fälligen Beträge bei seinem einzuziehen. Zugleich wird das des Zahlungspflichtigen ermächtigt, die fälligen Beträge zu belasten. Das Mandat wird vom dem Zahlungspflichtigen ausgehändigt und muss von diesem unterschrieben retourniert werden. Auf Seiten der Firmenlastschrift ist der Zahlungspflichtige ausserdem verpflichtet, seinem die relevanten Mandatsdaten bzw. das Mandat in der vereinbarten Art und Weise rechtzeitig zukommen zu lassen. Zudem muss der Zahlungspflichtige Änderungen der Mandatsdaten rechtzeitig und in der vereinbarten Art und Weise seinem sowie dem melden. Der ist verpflichtet, das Mandat zu archivieren. Sollte bei wiederkehrenden Belastungen während 36 Monaten keine Belastung erfolgen, muss vom ein neues Mandat eingeholt werden. Das Mandat ist inhaltlich standardisiert, das Layout kann allerdings vom individuell gestaltet werden. Beispielmandate finden sich im Dokument «CH-Richtlinien für das SEPA- Basislastschrift-Mandat» und «CH-Richtlinien für das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat» auf w ww.postfinance.ch/sdd. Das SEPA-Basis- bzw. -Firmenlastschrift-Mandat beinhaltet unter anderem folgende Mandatsdaten: Mandatsreferenz* Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen IBAN des Zahlungspflichtigen* BIC des s des Zahlungspflichtigen* Name und Anschrift des s* Identifikationsnummer des s* Kennzeichnung der Belastung: wiederkehrende oder einmalige Belastung Referenz Unterschriftsdatum des Mandats und Platzhalter für die Unterschrift * Änderungen der Mandatsdaten möglich. Diese übermittelt der seinem mit dem nächsten SEPA-Lastschriftauftrag.

5 Gegenüberstellung nationale Lastschriftverfahren europäisches SEPA-Lastschriftverfahren Schweizer Banken PostFinance SEPA-Lastschriftverfahren Nutzung Schweiz Schweiz SEPA-Länder (inkl. Schweiz) Ausprägung LSV+ (Standardprodukt mit Widerspruchsrecht) COR1 (mit Widerspruchsrecht) SEPA-Basislastschriftverfahren (mit Widerspruchsrecht) Mit der SEPA-Lastschrift rationalisieren Sie Ihren Zahlungsverkehr in Europa. SEPA-Basis- und Firmenlastschriften werden bei PostFinance kostengünstig verarbeitet. BDD (Standardprodukt ohne Widerspruchsrecht) B2B (ohne Widerspruchsrecht) SEPA-Firmenlastschriftverfahren (ohne Widerspruchsrecht) Währung des CHF CHF EUR Belastungsbetrags EUR (wobei das zu belastende EUR (wobei das zu belasten- EUR (wobei das zu belastenbende und das gutzuschreide Konto kein EUR-Konto de Konto kein EUR-Konto Konto keine EUR- sein muss). Das gutzuschreibende sein muss. Das Konto des Konten sein müssen). Konto muss ein EUR- s muss Konto sein. jedoch ein EUR-Konto sein.) Autorisation des Belastungsermächtigung mit Zahlungsermächtigung SEPA-Basislastschrift-Mandat Zahlungspflichtigen einer «LSV-Identifikation» mit Angabe des Rechnungsstellers; mit einer «Unique Mandate für die Kontobelastung (Identifikation des s); Aufbewahrung Reference» (Mandatsrefe- Speicherung durch den Rechnungssteller renz) und dem «Creditor durch Identifier» (Identifikation des und Weiterreichung an das s); des Zahlungspflichtigen Speicherung durch den Auftragserteilung Durch den Durch den Rechnungssteller von an die elektronischen an die elektronischen Einlie- Banken liefern den Auftrag Einlieferkanäle seiner Bank ferkanäle von PostFinance. an SIX Interbank Clearing oder an SIX Interbank Clearing Datenaustausch im ISO- ein (oder je nach Angebot (je nach Angebot der XML-Format der Bank auch über die Bank). Datenaustausch via (pain.008) mit Angabe der elektronischen Einliefer- Datentransfer TA875/D10 Belastungsdaten. kanäle). mit Angabe der Belastungsdaten. von PostFinance liefern den Auftrag über die elektro- nischen Einlieferkanäle (E-Finance, FDS, TBS, SWIFT FileAct) von PostFinance ein. Datenaustausch via ISO 20022, XML-Meldungstyp pain.008 mit Angabe der Belastungs- und Mandatsdaten. Belastungsdatum Vorgabe Fälligkeitsdatum Vorgabe Fälligkeitsdatum Vorgabe Fälligkeitsdatum Voravisierung Voravisierung der Belastung Keine Voravisierung der Voravisierung der Belastung der Belastung durch den Belastung durch den durch den Zahlungsempflichtigen an den Zahlungs- Rechnungssteller an den pfänger an den Zahlungs- Lastschriftzahler pflichtigen Kontonummer des IBAN-Format, proprietäre IBAN-Format IBAN-Format Zahlungspflichtigen Kontonummer Referenz für den 27-stellige Referenznummer Eine vom Rechnungssteller Internationale «Structured gemäss ESR-Format. gewählte Referenz. Creditor Reference». 20-stellige Referenznummer 27-stellige Referenznummer gemäss strukturiertem IPI- gemäss ESR-Format. Verwendungszweck. 20-stellige Referenznummer gemäss strukturiertem IPI- Verwendungszweck. Eine vom gewählte Referenz.

6 Gegenüberstellung nationale Lastschriftverfahren europäisches SEPA-Lastschriftverfahren Gutschrift beim Widerspruchsrecht des Zahlungspflichtigen Schweizer Banken Die Gutschrift erfolgt grundsätzlich am gewünschten Verarbeitungsdatum. LSV+: Der Zahlungspflichtige hat ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen ab Avisierung (Belastungsanzeige oder Kontoauszug) der Belastung. Die Rückbuchung erfolgt BDD: Der Zahlungspflichtige hat kein Widerspruchsrecht. PostFinance Die Gutschrift erfolgt grundsätzlich am gewünschten Verarbeitungsdatum. (COR1): Der Lastschriftzahler hat ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen ab Versand des Kontodokuments. Die Rückbuchung erfolgt mit ursprünglicher Valuta und ursprünglichem Betrag. (B2B): Der Lastschriftzahler hat kein Widerspruchsrecht. SEPA-Lastschriftverfahren Die Gutschrift erfolgt grundsätzlich am gewünschten Verarbeitungsdatum. Bei Firmenlastschrift besteht kein Widerspruchsrecht. Widerspruchsrecht bei SEPA-Basislastschrift ohne Angabe von Gründen von acht Wochen (56 Kalendertage) ab Belastung. Bei unautorisierten Belastungen, aufgrund von nicht vorhandenen oder ungültigen SEPA-Basislastschrift- Mandaten, kann während 13 Monaten ab Belastung Widerspruch erhoben werden. Die Rückbelastung bei SEPA-Basislastschrift erfolgt Maximale Wartefrist bei Widersprüchen für den Maximal 68 Kalendertage ab Verarbeitungsdatum des LSV+-Belastungsauftrags. Die Rückbelastung erfolgt Maximal 60 Kalendertage ab Verarbeitungsdatum des CH-DD-Auftrags. Die Rückbelastung erfolgt Bei Firmenlastschrift besteht kein Widerspruchsrecht und somit keine Wartefrist. Bei Widersprüchen ohne Angabe von Gründen: maximal 56 Kalendertage + zwei Postwerktage ab Verarbeitungsdatum des SEPA- Basislastschriftauftrags. Bei unautorisierten Belastungen, aufgrund von nicht vorhandenen oder ungültigen SEPA-Basislastschrift-Mandaten, maximal 13 Monate + 30 Kalendertage ab Verarbeitungsdatum des SEPA-Basislastschriftenauftrags. Die Rückbelastung erfolgt Beratung und Informationen Ihre PostFinance-Beraterin, Ihr PostFinance-Berater beantwortet gerne Ihre Fragen rund um SEPA- Produkte und zu Optimierungspotenzialen im europäischen Euro-Zahlungsverkehr. Weitere Informationen sowie die aktuell gültigen Preise finden Sie im Internet unter w w w.postfinance.ch/sdd. Sie können uns auch telefonisch unter (im Inland max. CHF 0.08/Min.) kontaktieren de (doc-shop/pf.ch/dok.pf) PF

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