Ver- und Entsorgung 4.4 Abfall

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1 4.4 Abfall Allgemeines Stoffkreisläufe sind wo immer möglich und sinnvoll zu schliessen. Zu diesem Zweck ist der Einsatz von aus Recyclingmaterialien hergestellten Gütern und Produkten zu fördern. Der Qualität der entsprechenden Güter und Produkte ist besondere Beachtung zu schenken. Es ist darauf zu achten, dass Lösungen in der Abfallbewirtschaftung wenn immer möglich über die Kantonsgrenzen hinweg koordiniert werden. Die Abfallwirtschaft entwickelt sich immer mehr zu einer Ressourcenwirtschaft, d. h. die in den Abfällen enthaltenen Stoffe werden immer mehr benötigt, um neue Produkte herzustellen. Entsprechend wichtig ist, die Qualität der Recyclingstoffe hoch zu halten. Die im Kantonalen Richtplan ausgeschiedenen Deponiestandorte für Reaktorstoffe decken den Bedarf auf lange Frist. Für nicht verwertbare Abfälle stehen ausreichende Entsorgungskapazitäten zur Verfügung. Bei den Bauabfällen haben die Kosten für die nachträgliche Sortierung und das Verbot, Bauabfälle unsortiert zu deponieren, zur Abfalltrennung auf der Baustelle (Mehrmuldenkonzept des Baumeisterverbandes) und zur vermehrten Wiederverwertung geführt. In Zukunft gilt es, die Qualität der Recyclingprodukte aus dem Baubereich noch zu verbessern (Normierung) und deren Einsatz zum Durchbruch zu verhelfen. KRP TG, Juni 2009 / 4. Ver- und Entsorgung Ziffer 4.4 Seite 1 / 11

2 Abfall 4.4 Ver- und Entsorgung Sammlung, Verwertung und Transport Die Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Thurgau in Weinfelden ist seit 1997 in Betrieb. Unter anderem dank Abfalllieferungsverträgen aus Süddeutschland ist sie seit einigen Jahren und voraussichtlich auch in Zukunft voll ausgelastet. Die Zusammenarbeit zwischen den benachbarten Kehrichtverbrennungsanlagen ist hervorragend. Bezüglich Energienutzung gehört die Kehrichtverbrennungsanlage Weinfelden zu den besten der Schweiz, obwohl die Abwärme, welche über den Luftkondensator entweicht, grundsätzlich ebenfalls genutzt werden könnte. Die Sammelquote für Separatsammlungen bewegt sich auf hohem Niveau. Zudem wurde die Sammellogistik verbessert und die Kosten für die Gemeinden sowie die Bevölkerung konnten deutlich reduziert werden. Die Bewilligung des Departements für Bau und Umwelt der Kantonalen Nutzungszone für die Kehrichtverbrennungsanlage Weinfelden von 1992 schreibt vor, dass die weit überwiegende Mehrheit aller Transporte per Bahn geschehen soll. Dies gilt sowohl für den Antransport des eingesammelten Haushalt- und Industriekehrichts als auch für den Abtransport der Verbrennungsrückstände (Schlacken, Filterstaub). Das zu diesem Zweck eingeführte IES-Logistikkonzept der Kehrichtverbrennungsanlage hat sich bewährt; es braucht aber weitere Anstrengungen, um den Anteil Bahntransporte zu halten bzw. zu steigern. Seite 2 / 11 Ziffer Ver- und Entsorgung / KRP TG, Juni 2009

3 Kehrichtverbrennung Die Kapazitätsplanung der Kehrichtverbrennungsanlagen hat in der Region Ostschweiz koordiniert zu erfolgen. Im Vordergrund steht die Entsorgungssicherheit für Siedlungsabfälle; dazu sind ausreichend Kapazitäten bereit zu stellen. Im Weiteren ist die Schaffung von Überkapazitäten zu vermeiden. Zur Ausgangslage gehört die Kehrichtverbrennungsanlage Thurgau in Weinfelden. Ausgangslage Die bei der Verbrennung entstehende Prozessenergie der Kehrichtverbrennungsanlage Thurgau wird weitgehend direkt genutzt oder umgewandelt. KRP TG, Juni 2009 / 4. Ver- und Entsorgung Ziffer 4.4 Seite 3 / 11

4 Abfall 4.4 Ver- und Entsorgung Deponiestandorte In den vorgesehenen Deponiestandorten sind nur Stoffe abzulagern, für die keine weitere Verwertungsmöglichkeit besteht. Inertstoffdeponien sind regional verteilt zur Verfügung zu stellen. Auf der Richtplankarte sind die möglichen Deponiestandorte bezeichnet. In welcher Reihenfolge die Standorte allenfalls in Betrieb genommen werden, hängt vom effektiven Bedarf gemäss laufender Abfallplanung sowie von den jeweiligen Umweltverträglichkeitsprüfungen ab. Um die Deponien möglichst wirtschaftlich zu betreiben, wird mit den umliegenden Kantonen zusammen gearbeitet. Vorderhand genügt die Reaktordeponie Kehlhof (Berg). Der Standort Rüti (Frauenfeld) wird voraussichtlich mittel- oder langfristig als Reaktordeponie benötigt. Die Rekultivierung der Deponie Emmerig (Pfyn), in welcher die Schlacke der Kehrichtverbrennungsanlage Thurgau abgelagert wurde, wird noch 2009 abgeschlossen werden. Zukünftig wird die Schlacke in der Deponie Burgauerfeld (Flawil SG) abgelagert. Die Inertstoffdeponie Hinderi Höchi in Pfyn hat ihren Betrieb Mitte 2008 eingestellt und wird rekultiviert. Die restlichen Deponiestandorte werden deshalb vorläufig als Reservestandorte freigehalten. Der Bedarf an Inertstoffdeponien ändert sich relativ kurzfristig. Insbesondere für die Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial hat sich ein Bedarf ergeben. Daher muss die entsprechende Planung laufend erfolgen. Ausgangslage Reaktor- und Reststoffdeponiestandorte Die Deponie Kehlhof (Berg) ist die einzige in Betrieb stehende Reaktordeponie im Thurgau. Zwischenergebnisse Der Standort Rüti (Frauenfeld) ist für die Nutzung als Reaktorbzw. Reststoffdeponie vorgesehen. Zur Sicherung der Kehrichtschlackenentsorgung hat die Kehrichtverbrennungsanlage Thurgau in Weinfelden mit dem Zweckverband Abfallbewirtschaftung Bazenheid einen Vertrag zur Ablagerung der Schlacke auf der Deponie Burgauerfeld in Flawil abgeschlossen. Seite 4 / 11 Ziffer Ver- und Entsorgung / KRP TG, Juni 2009

5 Inertstoffdeponiestandorte Kanton und Gemeinden sollen die Bestrebungen zur Erstellung von Inertstoffdeponien durch Private unterstützen, sofern der Bedarfsnachweis erbracht wird. Zur Ausgangslage gehören folgende Inertstoffdeponien: Paradies, Schlatt; Schienenbühl, Tobel-Tägerschen; Bälisteig West, Eschenz; Fuchsbüel / Gloten, Sirnach; Aspi, Homburg. Ausgangslage Inertstoffdeponien dienen der geordneten und kontrollierten Ablagerung von gesteinsähnlichen Abfällen, die chemisch nicht mehr reagieren. Auf der Inertstoffdeponie darf nur Material abgelagert werden, das nicht wassergefährdend und relativ schadstoffarm ist; in der Regel handelt es sich dabei um Bauabfälle, sofern sie nicht verwertet werden können. In Sirnach ist eine Erweiterung der Inertstoffdeponie Fuchsbüel / Gloten vorgesehen. Deponiestandorte für unverschmutztes Aushubmaterial Unverschmutzter Aushub ist in erster Linie auf der Baustelle wieder zu verwenden. In zweiter Linie sind Abbaugebiete mit Aushub zu rekultivieren. Kleinere Mengen nachweislich unverschmutzten Aushubs dürfen für lokale Terrainveränderungen verwendet werden. Reichen diese Kapazitäten nicht aus, sind überregionale und gut zugängliche Ablagerungsgebiete auszuscheiden. Deponiestandorte für unverschmutztes Aushubmaterial sollen nur dort geschaffen werden, wo sie bestehende Ablagerungsräume nicht konkurrenzieren. Sie sind regional zu planen und zu betreiben und sollen grundsätzlich eine Mindestgrösse von m 3 aufweisen. Es ist anzustreben, dass die Nutzung für alle Materialanlieferer zu gleichen Konditionen erfolgen kann. Als prioritäre Gebiete für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub bestehen die Vorranggebiete für den Kies- und Sandabbau sowie die Lehm- und Tongruben. Ausgangslage KRP TG, Juni 2009 / 4. Ver- und Entsorgung Ziffer 4.4 Seite 5 / 11

6 Abfall 4.4 Ver- und Entsorgung Festsetzungen Deponiestandorte für unverschmutztes Aushubmaterial sind nur in den auf der Übersichtskarte «Deponiestandorte für unverschmutztes Aushubmaterial» dargestellten Gebieten möglich. Die gute Baukonjunktur hat überdurchschnittlich grosse Aushubmengen zur Folge. Dies führt zu einer Abnahme des für die Ablagerung zur Verfügung stehenden Deponievolumens. Viel Aushub wird auch aus den benachbarten Kantonen angeliefert, was die Situation verschärft. Gemäss der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) soll unverschmutztes Aushubmaterial für die Rekultivierung von Kiesgruben und andere Materialentnahmestellen respektive für landwirtschaftlich begründete Terrainveränderungen verwendet werden. Materialentnahmestellen sind im Allgemeinen räumlich ungleichmässig verteilt. Hinzu kommt, dass landwirtschaftlich begründete Terrainveränderungen nur dann bewilligt werden können, wenn sie den in der Richtlinie «Terrainveränderungen» definierten Kriterien entsprechen. Deshalb kann regional ein Bedarf nach geeigneten Ablagerungsmöglichkeiten entstehen. Dementsprechend ist es notwendig, Möglichkeiten für die Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial zur Verfügung zu stellen; dazu werden sogenannte «Inertstoffdeponien für unverschmutztes Aushubmaterial» geschaffen. In solchen Deponien darf lediglich schad- und fremdstofffreies Material abgelagert werden. Der Thurgau hat basierend auf der Auffüllplanung jene Regionen ausgeschieden, in denen bei Bedarf solche «Inertstoffdeponien für unverschmutztes Aushubmaterial» erstellt werden können. Auf Grund der durch die TVA geforderten Mindestgrösse sind gemeindeübergreifende, regionale Lösungen erforderlich. Mit entsprechenden Auflagen in den jeweiligen Betriebsbewilligungen ist die Benützung von «Inertstoffdeponien für unverschmutztes Aushubmaterial» möglichst für jedermann zu gleichen Bedingungen zu gewährleisten. Zwischenergebnisse Reservestandorte für Deponien Die folgenden Areale haben sich als geeignete Deponiestandorte erwiesen und sind bereits in Planung: Altegg, Schönholzerswilen / Mettlen. Seite 6 / 11 Ziffer Ver- und Entsorgung / KRP TG, Juni 2009

7 Die folgenden Areale haben sich als geeignete Deponiestandorte erwiesen: Zelgli / Altishausen, Kemmental; Hau / Schmittenholz, Amriswil; Schlatt / Engwang, Wigoltingen; Rietwiesen / Oppikon, Bussnang; Fuchsbüel / Gloten, Sirnach; Riet, Sommeri. Massnahmen, die eine solche Nutzung verunmöglichen, sind zu vermeiden. Vororientierungen Im Rahmen der kantonalen Abfallplanung in den 1980-er Jahren wurden mögliche Deponiestandorte abgeklärt und für geeignet befunden, wobei bis heute noch nicht alle Standorte gebraucht wurden. Die oben aufgeführten Reservestandorte eignen sich für verschiedene Arten von Deponien. KRP TG, Juni 2009 / 4. Ver- und Entsorgung Ziffer 4.4 Seite 7 / 11

8 Abfall 4.4 Ver- und Entsorgung Belastete Standorte und Altlasten Um Brachflächen zu vermeiden, sind belastete Standorte möglichst wieder einer geeigneten Nutzung zuzuführen. Festsetzungen Die Gemeinden haben dem Kanton im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bauliche Eingriffe in Standorte gemäss Verdachtsflächenplan sowie gemäss Kataster der mit Abfällen belasteten Standorte zu melden. Der seit 1994 bestehende Verdachtsflächenplan wird zur Zeit in den Kataster der belasteten Standorte (KbS) überführt. Aus diesem Grund wird der Verdachtsflächenplan nicht mehr aktualisiert. Solange die Überführung nicht abgeschlossen ist, bildet der Verdachtsflächenplan nach wie vor die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben. Ist ein Standort im Verdachtsflächenplan oder im Kataster der belasteten Standorte eingetragen, benötigt jeder Eingriff eine Bewilligung des Kantons. Standorte im Kataster werden zunächst unterschieden in solche, bei denen keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind und die somit nicht weiter untersucht werden müssen und in solche, die untersuchungsbedürftig sind. Nur wenige der im Kataster aufgenommenen Standorte sind tatsächlich sanierungsbedürftig und daher unabhängig von einem Bauvorhaben zu sanieren. Darunter fallen z. B. die meisten stillgelegten oder viele der an Gewässern respektive über Grundwasser liegenden Schiessanlagen. Der Begriff Altlast ist nur für die sanierungsbedürftigen Standorte reserviert. Werden die Begriffe korrekt verwendet, kann auch gegenüber Kreditgebern eine klare Unterscheidung zwischen Standorten im Verdachtsflächenplan, bei denen eine Belastung vermutet aber nicht nachgewiesen ist, den Standorten im Kataster der belasteten Standorte, bei denen feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie belastet sind und den eigentlichen Altlasten, d. h. sanierungsbedürftigen Standorten, vorgenommen werden. Seite 8 / 11 Ziffer Ver- und Entsorgung / KRP TG, Juni 2009

9 Übrige Abfälle Das stoffliche Recycling von Bauabfällen, kompostierbarem Material und anderen Wertstoffen wie z. B. Elektro- und Elektronikabfällen hat sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt. Grundsätzlich ist es möglich, Recyclingmaterial herzustellen, das Neumaterial in nichts nachsteht. Voraussetzung dafür ist, dass die Anforderungen an die Qualität rigoros durchgesetzt werden. Hier besteht in Zukunft noch Handlungsbedarf. Verstärkt wird künftig die Anforderung, Abfälle auch energetisch zu nutzen. Dies ist insbesondere bei den Grünabfällen der Fall. Entsprechend unterliegt der Bau und Betrieb von Vergärungsanlagen einem starken Wachstum. Klärschlamm darf nicht mehr für landwirtschaftliche Verwertung eingesetzt sondern muss entsorgt werden. Dafür ist der neu zu errichtende Wirbelschichtofen in Bazenheid vorgesehen. Kompost / Vergärung Geeignete biogene Abfälle sind durch Kompostierung oder Vergärung zu verwerten. Die Verbrennung von feuchten biogenen Abfällen ist zu vermeiden. Die Vergärung mit Nutzung der Energie ist der reinen Kompostierung vorzuziehen. Die Nährstoffe müssen in geeigneter Form dem Kreislauf wieder zugeführt werden. Die anfallenden biogenen Abfälle sollen möglichst lokal verwertet werden. Kommt nur eine Kompostierung in Frage, steht die Kompostierung im Garten oder im eigenen Betrieb im Vordergrund. Die Vergärung ist der Kompostierung wegen der Nutzung der Energie vorzuziehen. Je nach Gegebenheiten sind aber verschiedene Möglichkeiten der lokalen Kompostierung sinnvoll. Dabei steht die private Kompostierung von kleinen Mengen im eigenen Garten oder im eigenen Betrieb im Vordergrund. Für den Betrieb von grösseren Anlagen sind professionelle Fachleute nötig, um regelmässig ein Produkt von guter Qualität zu erhalten. Der Qualität der Produkte (Kompost, Gärgut etc.) ist besondere Beachtung zu schenken. Komposte wie auch Endprodukte aus der Vergärung enthalten u. U. Schadstoffe, weshalb sie nicht bedenkenlos ausgebracht werden können, da sich gewisse dieser Stoffe im Boden anhäufen können. Deshalb ist eine regelmässige analytische Überprüfung nötig. KRP TG, Juni 2009 / 4. Ver- und Entsorgung Ziffer 4.4 Seite 9 / 11

10 Abfall 4.4 Ver- und Entsorgung Seite 10 / 11 Ziffer Ver- und Entsorgung / KRP TG, Juni 2009

11 KRP TG, Juni 2009 / 4. Ver- und Entsorgung Ziffer 4.4 Seite 11 / 11

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