TÜV SÜD Industrie Service GmbH
|
|
- Victoria Busch
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dr. Johann R. Mandl Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München,
2 Problem der Definition Ist ein Produktionsrückstand Abfall oder Nebenprodukt? Wann endet die Abfalleigenschaft? Wann gelten Registrierpflichten nach REACH, z. B. für Sekundärrohstoffe? TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 2
3 EU-Abfallrahmenrichtlinie und REACH (1) Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (EU-Abfallrahmenrichtlinie) Artikel 3: Abfall (Begriffsbestimmung) Artikel 5: Nebenprodukte Artikel 6: Ende der Abfalleigenschaft TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 3
4 EU-Abfallrahmenrichtlinie und REACH (2) VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)... Registrierung aller Stoffe in Mengen über 1 Jahrestonne (je Hersteller/Importeur) Bewertung (Evaluierung) von Stoffen Zulassung (Autorisierung) von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) Regelung von Mitteilungspflichten (Lieferkette) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 4
5 EU-Abfallrahmenrichtlinie Begriff Abfall Abfall ist jeder Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt entledigen will oder entledigen muss TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 5
6 EU-Abfallrahmenrichtlinie Bestimmungen zu Nebenprodukte (1) Artikel 5 Nebenprodukte (1) Ein Stoff oder Gegenstand...kann nur dann als Nebenprodukt und nicht als Abfall im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 gelten, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1) es ist sicher, dass der Stoff oder Gegenstand weiter verwendet wird, 2) der Stoff oder Gegenstand kann direkt ohne weitere Verarbeitung, die über die normalen industriellen Verfahren hinausgeht, verwendet werden, 3) der Stoff oder Gegenstand wird als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt und 4) die weitere Verwendung ist rechtmäßig TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 6
7 EU-Abfallrahmenrichtlinie Bestimmungen zu Nebenprodukte (2) (2) Auf der Grundlage der Voraussetzungen nach Absatz 1 können Maßnahmen getroffen werden, um die Kriterien zu bestimmen, nach denen bestimmte Stoffe oder Gegenstände als Nebenprodukt und nicht als Abfall im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 anzusehen sind TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 7
8 EU-Abfallrahmenrichtlinie Ende der Abfalleigenschaft (1) (1) Bestimmte festgelegte Abfälle sind nicht mehr als Abfälle anzusehen, wenn sie ein Verwertungsverfahren durchlaufen haben und spezifische Kriterien erfüllen, die gemäß den folgenden Bedingungen festzulegen sind: a) Stoff/Gegenstand wird gemeinhin für bestimmte Zwecke verwendet; b) Markt/Nachfrage besteht c) Stoff/Gegenstand erfüllt die technischen Anforderungen und genügt den bestehenden Rechtsvorschriften und Normen für Erzeugnisse und d) Verwendung führt insgesamt nicht zu schädlichen Umwelt- oder Gesundheitsfolgen (Kriterien enthalten erforderlichenfalls Grenzwerte für Schadstoffe ) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 8
9 EU-Abfallrahmenrichtlinie Ende der Abfalleigenschaft (2) (2) Spezielle Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft sind unter anderem mindestens für körniges Gesteinsmaterial, Papier, Glas, Metall, Reifen und Textilien in Betracht zu ziehen. (3) Abfälle, die gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht mehr als Abfälle angesehen werden, sind auch für die Zwecke der Verwertungs- und Recyclingziele der Richtlinien 94/62/EG, 2000/53/EG, 2002/96/EG und 2006/66/EG sowie anderer einschlägiger Gemeinschaftsvorschriften nicht mehr als Abfälle anzusehen (4) Wurden auf Gemeinschaftsebene keine Kriterien nach dem Verfahren in den Absätzen 1 und 2 festgelegt, so können die Mitgliedstaaten im Einzelfall entscheiden, ob bestimmte Abfälle unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung nicht mehr als Abfälle anzusehen sind. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 9
10 REACH Regelungen zu Abfall und Verwertungsprodukten Abfälle sind keine Stoffe / Gemische / Erzeugnisse im Sinne von REACH Produkte und Nebenprodukte aus der Abfallverwertung (Stoffe, Stoffgemische, und Erzeugnisse, die Stoffe beabsichtigt freisetzten) sind von REACH betroffen und unterliegen der Pflicht zur Registrierung! Zellstoff aus der stofflichen Altpapierverwertung sowie Kompost und Biogas sind von den Registrierpflichten ausgenommen (REACH Anhang V) Glas, keramische Fritten sind ausgenommen soweit keine gefährlichen Stoffe enthalten sind (REACH Anhang V) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 10
11 REACH Regelung für rückgewonnene Stoffe Ausnahme von der Registrierpflicht gemäß Artikel 2 (7) d) REACH: Nach Titel II registrierte Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen, die in der Gemeinschaft zurückgewonnen werden, sind von den Titel II, V und VI ausgenommen, wenn i) der aus dem Rückgewinnungsverfahren hervorgegangene Stoff mit dem nach Titel II registrierten Stoff identisch ist und ii) dem die Rückgewinnung durchführenden Unternehmen, die in den Artikeln 31 oder 32 vorgeschriebenen Informationen über den gemäß Titel II registrierten Stoff zur Verfügung stehen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 11
12 REACH Pflichten für Erzeuger/Importeure von Abfällen und Produkten aus Abfällen Abfallverwertung Abfall Verwertungsprodukt Stoff Gemisch Erzeugnis Keine Pflichten nach REACH Registrierpflicht bei 1 t/a Unter Beachtung von Ausnahmen nach Anhang IV und V und Art. 2 Mitteilungspflichten nach Titel IV für enthaltene Stoffe siehe Stoffe Registrierpflicht für Stoffe 1 t/a, die beabsichtigt freigesetzt werden Anmeldepflicht bei möglicher Freisetzung von SVHC (> 0,1 %, > 1 t/a) Informationspflicht gegenüber Kunden, wenn bei SVHC-Gehalt > 0,1 % TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 12
13 Ende der Abfalleigenschaften und Bedeutung von REACH am Beispiel der Herstellung von Kunststofffolien und der Verwertung von Folienabfällen Kunststoffgranulat (Neuware) Additive (z. B. Pigmente) Kunststoff-Folie Produktionsrückstände Abfall oder Nebenprodukt Abfall Abfallbehandlung (z. B. sortieren, zerkleinern) Produktionsrückstände Abfall oder Nebenprodukt Mahlgut, Agglomerat Additive Regranulat Recycling-Folie Produktionsrückstände Abfall oder Nebenprodukt TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 13
14 Anmerkungen zu Fallbeispielen Verwertung von Kunststoffabfällen Verwertung von Bauschutt Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen Verwertung von metallischen Abfällen Verwertung von Lösemittelabfällen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 14
15 Abschließende Bemerkungen Die Einstufung von Produktionsrückständen als Nebenprodukte sowie die Festlegung des Endes der Abfalleigenschaften erfordert in der Regel eine eingehende Einzelfallbetrachtung Die Einzelfallbetrachtung erfordert eine Abklärung nach technischen und rechtlichen Gesichtspunkten Zukünftige Festlegungen auf der Basis der EU-Abfallrahmenrichtlinie und nationaler Regelungen sind zu beachten Weiterhin ist in Problemfällen mit gerichtlichen Entscheidungen zu rechnen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit TÜV SÜD Industrie Service GmbH Westendstraße München Dr. Johann R. Mandl Telefon +49 (0) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition / Dr. Johann R. Mandl / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 16
Was ist Abfall wann endet die Abfalleigenschaft? Was bringt die neue AbfallrahmenRL? MR Rüdiger Wagner Bundesumweltministerium Bonn
Was ist Abfall wann endet die Abfalleigenschaft? Was bringt die neue AbfallrahmenRL? MR Rüdiger Wagner Bundesumweltministerium Bonn Gliederung Stand des Verfahrens der AbfRahmenRL Abfallbegriff Nebenprodukte
MehrVERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH)
CHEMISCHES ABENDGESPRÄCH RECYCLING UND REACH - SYMBIOSE ODER KRAMPF? 12. MÄRZ 2015 17:30 20:00 UHR WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH SAAL 5, WIEDNER HAUPTSTRASSE 63 1045 WIEN MR DR. MARTIN WIMMER BMLFUW ABTEILUNG
MehrHäufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling
Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling 0001 Müssen Abfälle eingestuft und für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden? Nein, Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG (Abfall-Rahmenrichtlinie)
MehrREACH und angrenzende Rechtgebiete
REACH-Netzwerksveranstaltung am 11.Oktober 2017 in Karlsruhe REACH und angrenzende Rechtgebiete Beitrag REACH-Pflichten bei Recyclingprodukten Walter Adebahr UVM Baden-Württemberg mailto:walter.adebahr@uvm.bwl.de
MehrWorkshop 1. Die Auswirkungen der neuen REACH-Regelungen auf das Stahlschrottrecycling. Referat. von Rechtsanwalt Dr. Günter Kitzinger, Köln
Workshop 1 Die Auswirkungen der neuen REACH-Regelungen auf das Stahlschrottrecycling Referat von Rechtsanwalt Dr. Günter Kitzinger, Köln Rechtsanwälte Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Köhler
MehrStatistik Vorregistrierung ( )
REACH & Abfallrecycling Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Zeitfenster - Vorregistrierung 1. Juni: In Kraft treten von REACH 2007 2008 1. Juni: Beginn der Vorregistrierung bei 6 Monate der ECHA
MehrLars Tietjen Auswirkungen von REACH auf verschiedene Aktivitäten, Materialströme und Branchen im Bereich Abfallbehandlung und Verwertung
REACH und Recycling Lars Tietjen Auswirkungen von REACH auf verschiedene Aktivitäten, Materialströme und Branchen im Bereich Abfallbehandlung und Verwertung Basis für den Vortrag UBA-Bericht zu den Auswirkungen
MehrRecycling-Privileg unter REACH Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d
Recycling-Privileg unter REACH Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Recycling REACH Recycling Zurückgewinnung Verwertung Wiederverwertung Aufarbeitung Herstellung
MehrDas Recycling Privileg praktische Umsetzung
REACH und Kunststoffrecycling Das Recycling Privileg praktische Umsetzung 01. Dezember 2009 Berlin 1 REACH und Kunststoffrecycling - Fachgespräch Gliederung Ende der Abfalleigenschaft Identität mit einem
MehrWas ist Abfall? Informationsveranstaltung der SBB Abfalltransport von A-Z. Ernst Wilke Assessor jur.
Was ist Abfall? Informationsveranstaltung der SBB Abfalltransport von A-Z Ernst Wilke Assessor jur. Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231, 14480 Potsdam Tel. (0331) 27 93-30
MehrEnde der Abfalleigenschaft
Ende der Abfalleigenschaft Der Weg vom Abfall zum Produkt Sabine Hennings Regierungsdirektorin Art. 6 Abfallrahmenrichtlinie Abfalleigenschaft endet für bestimmte Abfälle, wenn sie: 1.Verwertungs-/Recyclingverfahren
MehrRegistrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender
REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung
Mehr11. Baustoff-Recycling-Tag
11. Baustoff-Recycling-Tag REACH Anforderungen an die Baustoff-Recycler? - eine Handlungsempfehlung - RA Reinhard Fischer, GF Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe, Duisburg Veranstaltung am 8.10.2008
MehrInga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung
"Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales
MehrGrundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe
Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe Fachworkshop des REACH Hamburg Kompetenznetzwerkes 27. Juni 2008 Norddeutsche Affinerie AG, Hamburg 1 Fachworkshop Mechanismen Registration Registrierung
MehrWer muss was registrieren? Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Anna-Maria Zellermann, Bundesstelle für Chemikalien
Wer muss was registrieren? Ausnahmen von der Registrierungspflicht Anna-Maria Zellermann, Bundesstelle für Chemikalien Registrierungspflicht unter REACH: Artikel 6 gemäß Artikel 6 Absatz 1: Soweit in dieser
MehrWann sind tierische Nebenprodukte Abfall i.s.v. Art. 2 Nr. 13 Verordnung (EG) Nr.
Wann sind tierische Nebenprodukte Abfall i.s.v. Art. 2 Nr. 13 Verordnung (EG) Nr. 166/2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregisters (E- PRTR- Verordnung)?
MehrAbfallendeverordnungen auf EU-Ebene
1 Joint Research Centre (JRC) Abfallendeverordnungen auf EU-Ebene Peter Eder IPTS - Institute for Prospective Technological Studies Seville - Spain www.jrc.ec.europa.eu/ The views expressed are purely
MehrREACH, Abfall und Recycling: Betroffenheit eines Metallrecyclers. REACH Workshop: Auswirkungen von REACH auf Recycling und Verwertung, 27.
REACH Workshop: Auswirkungen von REACH auf Recycling und Verwertung, 27. Juni 2008 REACH, Abfall und Recycling: Betroffenheit eines Metallrecyclers Abfall Stoffströme Vorgehensweise - 1 - Agenda REACH
Mehr- Zertifizierung Energieaudit 16247
Übersicht Consulticstudie 2014 EPS - Qualitäten aus Abbruch, Rückbau Qualitäten vor und nach Behandlung Technik POWERBRUSH EPS Reinigungsanlage Beispiel: Renovierung Flachdach in Erfurt Mengenentwicklung
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D043371/02.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 18. März 2016 (OR. en) 7253/16 ENV 177 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. März 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D043371/02 Betr.:
MehrNeues von der Abfallrahmenrichtlinie
Neues von der Abfallrahmenrichtlinie Überlegungen zur Umsetzung in Deutschland Aktuelles Abfallrecht 2009 am 30.04.2009 in Essen Dr. Rebecca Prelle Gliederung 1. Meilensteine zu einer neuen Abfallrahmenrichtlinie
MehrZum Ende der Abfalleigenschaft von Kunststoffen
Zum Ende der Abfalleigenschaft von Kunststoffen Bildnachweis: Janz (2012) ORR Dr. Alexander Janz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn Referat WR II 6 Ressourcenproduktivität
MehrROHSTOFF oder ABFALL? Was ist der Unterschied?
ROHSTOFF oder ABFALL? Was ist der Unterschied? Chemisches Abendgespräch WKO, Wien 22.2.2018 Dr. Peter Hodecek, MBA Scholz Austria GmbH 1 / 1x Chemikalien- versus Abfallrecht REACH-VO Registrierung, Bewertung
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/313/EU)
L 164/74 BESCHLUSS R KOMMISSION vom 28. Mai 2014 zur Änderung der Beschlüsse 2011/263/EU, 2011/264/EU, 2011/382/EU, 2011/383/EU, 2012/720/EU und 2012/721/EU zur Berücksichtigung von Entwicklungen bei der
MehrÜbersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien
Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Dortmund, 24.10.2011 Ziele der REACH-Verordnung Vereinheitlichung der Regelungen für Alt- und Neustoffe Verbesserung
MehrNovelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) Thomas Kemmerzehl Referent Innovation I Umwelt
Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) Thomas Kemmerzehl Referent Innovation I Umwelt 1. Weshalb ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz? 1.1 Nachhaltigkeitspolitik der EU Ziele Abfallwirtschaft:
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
18.4.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 108/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 348/2013 DER KOMMISSION vom 17. April 2013 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH
Chemikalienrecht, REACH, GHS aktueller Stand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Martin Albert, Dr. Dieter Reiml Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Programm Spezielle Themen Aktuelles
MehrFRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH
FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die Buchstaben und ergänzen
MehrNovelle des Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Novelle des Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Dr. Andreas Wasielewski, MLUR Kiel, den 25.11.2010 Dr. Andreas Wasielewski, MLUR 1 Novelle des KrW-/AbfG Anlass und Stand Eckpunkte Ausblick
MehrGefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler
Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viele Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2
MehrREACh - Information für Recycling-Baustoffe
REACh - Information für Recycling-Baustoffe European Quality Association for Recycling e. V. Juni 2010 EQAR European Quality Association for Recycling e. V. Inhalt 1. Vorwort 3 2. Die REACh-Verordnung
MehrVerordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen
Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) Änderung vom 27. September
MehrSicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß
Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Historie 1983 DIN 52900:1983-02 DIN-Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen; Formblatt und Hinweise zum Ausfüllen 1991
MehrREACH: Definitionen, Begriffe
REACH: Definitionen, Begriffe REACH Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien Produzent, Importeur, Alleinvertreter Hersteller oder Importeur von Chemikalien in der EU, für Registrierung und
MehrREACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016
REACH Registrierung und Ausnahmen Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Registrierung 2018 Fühlen Sie sich fit? Opt-out Rolle Erfolgreich registrieren 2018 Registrierung
MehrAmtsblatt der Europäischen Union
L 55/4 VERORDNUNG (EU) 2016/293 R KOMMISSION vom 1. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich
MehrREACH in der Praxis REACH & Abfallrecycling - Baustoff-Recycling -
REACH in der Praxis REACH & Abfallrecycling - Baustoff-Recycling - RA Reinhard Fischer, GF Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe, Duisburg Fachworkshop, 2.12.2008, Berlin Überblick I. Überblick (Grafik)
MehrGefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler
Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viel Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2 Wozu
MehrINFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid
Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur
MehrVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und
MehrVERORDNUNGEN. L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union
L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union 18.2.2011 VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2011 DER KOMMISSION vom 17. Februar 2011 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
MehrREACH - Stoffe in Erzeugnissen. Hamburg, 15. Dezember 2008
- Stoffe in Erzeugnissen Hamburg, 15. Dezember 2008 Agenda Begriffsbestimmungen unter REACH Muster Kundenanfragen (Artikel 33) Musteranschreiben REACH Sicherstellung der Kundeninformationspflicht Wie stellt
MehrDas neue Kreislaufwirtschaftsgesetz mögliche Auswirkungen auf die Industrie -
13. Juli 2012 Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz mögliche Auswirkungen auf die Industrie - Dr. Winfried Golla Ein paar Eckdaten Der VCI ist Interessenvertretung von über 1.600 deutschen Chemieunternehmen
MehrPraktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED)
ITVA Regionaltreffen Nordost Praktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED) - Vorgaben der IED zum Ausgangszustandsbericht - Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte
MehrFRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH
Formatted: Normal FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die
MehrA BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD.
A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. REACH heute Erfahrungen eines nachgeschalteten Anwenders Die Firma Firmensitz: Wels (OÖ) Hersteller von Beschichtungsstoffen Pulverlacke Farben & Lacke für DIY ca.
MehrAusgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren
Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren Dipl.-Geogr. Eila Eichhorn IDU IT+Umwelt GmbH Was ist ein AZB? Inhalt eines AZB? Wer muss einen AZB vorlegen? 01.10.2015 Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren
MehrREACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten
REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590
MehrAnwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011
Anwendung REACh / GHS Hannover, 01. September 2011 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung
MehrAbfallverwertung zwischen Abfallrecht und REACH Eine Orientierungshilfe
Abfallverwertung zwischen Abfallrecht und REACH Eine Orientierungshilfe Abfall oder REACH Abfälle sind unkonventionelle Rohstoffgemische. Viele Betriebe führen Abfälle wieder in den Stoffkreislauf zurück.
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH
GHS Expert Neues Programm von TÜV SÜD zur Umsetzung der europäischen GHS-Richtlinie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Thomas Dallmeier Immissionsschutz und Umwelt aktuell,
MehrUmsetzung Abfallrahmenrichtlinie
Seite 1 08.06.06 5-stufige Abfallhierarchie als priority order (Reihenfolge von Prioritäten) mit Abweichungsmöglichkeit Lebenszyklusdenken Seite 2 1 Abfallvermeidung Qualitative Abfallvermeidung Quantitative
MehrVerfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid
Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 337/31
11.12.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 337/31 VERORDNUNG (EU) Nr. 1179/2012 DER KOMMISSION vom 10. Dezember 2012 mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Bruchglas gemäß der Richtlinie
Mehr1) Pflichten gemäß gesetzlicher Stoffverbotsvorschriften
Einkaufsbedingungen zur Einhaltung gesetzlicher Stoffverbotsvorschriften und gesetzlicher Mitteilungspflichten bezüglich der Verwendung kritischer Inhaltsstoffe Um unseren gesetzlichen Pflichten in Bezug
MehrRechtliche Einordnung der Biokohle 73. Symposium des ANS e.v. am 19. und 20. September 2012
Rechtliche Einordnung der Biokohle 73. Symposium des ANS e.v. am 19. und 20. September 2012 Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Rechtliche Einordnung der Biokohle 1 Übersicht A. Grundideen B. Einsatz von Biokohle
MehrAbfälle im Störfallrecht - Einstufung in Anhang I der 12. BImSchV
ITAD Standforum Rückstände aus der thermischen Abfallbehandlung (Halle A4), Montag, 14. Mai 2018 Abfälle im Störfallrecht - Einstufung in Anhang I der 12. BImSchV Carsten Spohn, ITAD e.v. 1 Rechtsrahmen
MehrREACH für Händler und Importeure
REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. WAS HAT REACH MIT MIR ALS HÄNDLER ZU TUN? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,
MehrGesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO
Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels
MehrKommunikation zu Stoffen in Erzeugnissen: Vorgaben der REACH-Verordnung. Berlin, 26. April Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien
Kommunikation zu Stoffen in Erzeugnissen: Vorgaben der REACH-Verordnung Berlin, 26. April 2016 Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Artikel 7(2) und Artikel 33 der REACH-VO? Urteil des
MehrNeues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015
Neues im Umweltrecht REACH Rechte und Pflichten der IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 REACH Verordnung (EG) 1907/2006 vom 18.12.2006 Europäische Verordnung zur Registrierung (Registration),
MehrL 345/68 Amtsblatt der Europäischen Union
L 345/68 Amtsblatt der Europäischen Union 23.12.2008 RICHTLINIE 2008/112/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinien 76/768/EWG, 88/378/EWG und 1999/13/EG
MehrErzeugnisse unter REACH
Erzeugnisse unter REACH Erzeugnisse unter REACH 1. SIND MEINE ERZEUGNISSE (FERTIGWAREN) VON REACH BETROFFEN? Produzieren, importieren oder verkaufen Sie zb. Metallwaren, Bekleidung, Elektrogeräte, Spielzeug,
MehrHäufig gestellte Fragen zu Erzeugnissen
Häufig gestellte Fragen zu Erzeugnissen 0473 Gibt es REACH-Zertifikate hinsichtlich der Informationspflichten für Erzeugnisse? Nein, grundsätzlich sind keine Zertifikate (oder auch Konformitätsbestätigungen)
MehrRechtliche Anforderungen an die Abgrenzung zwischen Abfall und (Neben)Produkt
Berliner Konferenz Rechtliche Anforderungen an die Abgrenzung zwischen Abfall und (Neben)Produkt Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Kopp-Assenmacher & Nusser Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb 12.6.2017
MehrInhaltsverzeichnis. Was gehört in den Fliesstext, was in die Fussnote? Index. Table des matières. Normalfall: Kurzform-Verweisung
Table des matières 2 Inhaltsverzeichnis Normalfall: Kurzform-Verweisung... Ausnahme: Ausführliche... Verweisung Index 6 1 1.1 Normalfall: Kurzform-Verweisung 127 Im Fliesstext schweizerischer Erlasse werden
MehrVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des
MehrVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2017) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die
MehrKlärschlammmonoverbrennungsaschen als Abfall? Präsentation von Dr. Wolfram Schwetzel Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft
Phosphorrückgewinnung Gemeinsame Informationsveranstaltung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Umweltbundesamtes am 09.10.2013 in Bonn Präsentation von Dr. Wolfram
Mehr2 Europäisches Abfallrecht
2 Europäisches Abfallrecht 2.1 Abfallrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft Das oberste Ziel jeder Abfallpolitik sollte darin bestehen, die nachteiligen Auswirkungen der Abfallerzeugung und -bewirtschaftung
MehrCarl Roth. Aus Baden für Europa
Carl Roth Aus Baden für Europa Carl Roth in Zahlen 1879 CARL ROTH wird als "Material-, Colonial- und Farbwarenhandlung und Droguerie" in Karlsruhe gegründet. 1891 Privileg eines "großherzoglichbadischen
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) 11526/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 24. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D050725/02 Betr.: Generalsekretariat
MehrGute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA
Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk Überblick SDB im Internet Haltbarkeit eines SDB Export Registrierungsnummer Alternative
MehrREACH für Händler und Importeure
REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. Was hat REACH mit mir als Händler zu tun? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,
MehrMSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten
MSC der ECHA Ausschuss der Mitgliedsstaaten REACH Artikel 76 (1) e Der Ausschuss der Mitgliedstaaten ist zuständig für die Klärung von möglichen Meinungsverschiedenheiten zu: Entscheidungsentwürfen, die
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 150/14 VERORDNUNG (EU) 2017/1000 R KOMMISSION vom 13. Juni 2017 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung,
MehrWas bedeutet REACh für den Arbeitsplatz?
Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz? Rechte und Pflichten Aufbau wer ist betroffen? ECHA Sitz in Helsinki Industrie Hersteller europaweit Importeur außerhalb EU Alleinvertreter weltweit Nachgeschaltete
MehrLeitlinien zu Abfall und zurückgewonnenen Stoffen
Leitlinien zu Abfall und zurückgewonnenen Stoffen Version: 2 Mai 2010 RECHTLICHER HINWEIS In den vorliegenden Leitlinien zu REACH wird erläutert, welche Verpflichtungen sich aus der REACH- Verordnung ergeben
MehrUmweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung orechtliche Grundlagen ostoffe oorganisatorische Aspekte ogrenzen der Abfalltrennung Dipl.-Ing. Ulf Berger /
MehrMetalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr.
Metalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zulassung - Vergleich Primärherstellung
MehrKommunikation über Verwendungen in der Lieferkette
Einführung Warum ist eine Kommunikation in der Lieferkette über die jetzt nötig? Kommunikation über en in der Lieferkette 13. November 2009 Handwerkskammer Hamburg Olaf Wirth, Ökopol GmbH 1 REACH-HH -
MehrREACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen
REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. Was hat REACH mit mir zu tun? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe
MehrKonsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung. Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin
Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin GHS-VO (CLP) v. 16. 12. 2008 (Inhalt) Vortext (79 Erwägungsgründe)
MehrREACH - Stoffe in Erzeugnisse
REACH-Hamburg Kompetenznetzwerk REACH - Stoffe in Erzeugnisse Heike Lüskow, Ökopol GmbH 15. Dezember 2008 1 REACH - Stoffe in Erzeugnissen Überblick Pflichten bzgl. Erzeugnisse Registrierung Notifizierung
MehrDas Sicherheitsdatenblatt (SDB SDS MSDS) Dr. Michael Hagel
(SDB SDS MSDS) 20.02.2018 1. Rechtliche Grundlagen 2. Toxikologische Grundlagen 3. Aufbau des Sicherheitsdatenblattes 4. Inhalte der einzelnen Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen 3 Rechtliche Grundlagen Ia
Mehr1 Zuständigkeiten. 2 (aufgehoben) Version 01/2015 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1
Verordnung der Landesregierung, des Umweltministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts (Chemikalien-Zuständigkeitsverordnung
MehrFÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr.
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? Dr. Was ist REACH? Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments
MehrEU Chemikalienverordnung EG 1907/2006 REACH Konformitätserklärung
EU Chemikalienverordnung EG 1907/2006 REACH Konformitätserklärung Am 27. Juni 2018 wurde Blei in die REACH-Kandidaten-Liste aufgenommen. Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet uns, Ihnen die unten
MehrInformationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten
Letzte Aktualisierung: 15.05.2013 Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten Auch in galvanotechnischen Verfahren kommen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC- Stoffe) zum Einsatz. Artikel
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Kapitel Einführung in das Kosmetikrecht
Vorwort... V 1. Kapitel Einführung in das Kosmetikrecht I. Abgrenzung kosmetisches Mittel/Arzneimittel......... 2 II. Abgrenzung kosmetisches Mittel/Medizinprodukt...... 4 III. Abgrenzung kosmetisches
MehrVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2016) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und
MehrEG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting
EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der
MehrAnforderungen an die Kommunikation aus weiteren Regelungskontexten (Teil 1: Biozid-Richtlinie, Bauprodukten- Verordnung, RoHS-Richtlinie)
Anforderungen an die Kommunikation aus weiteren Regelungskontexten (Teil 1: Biozid-Richtlinie, Bauprodukten- Verordnung, RoHS-Richtlinie) REACH in der Praxis SVHC / Stoffe in Erzeugnissen 22. April 2013
Mehr