Informationen für Kundinnen und Kunden. Welche Angebote gibt es bei LiS? Das hängt ganz davon ab, was Sie brauchen:

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1 Welche Angebote gibt es bei LiS? Das hängt ganz davon ab, was Sie brauchen: Sie wollen Kontakte zu anderen Menschen pflegen. Sie wollen mit Eltern und Sachwalterin oder Sachwalter sprechen oder zusammenarbeiten. Sie wollen Assistenz bei Behörden (z.b. Gemeindeamt, Krankenkassa). Sie wollen Ihre Rechte besser kennen lernen. Sie wollen eine Wohnung mieten, Sie wollen in eine Wohnung einziehen. 1

2 Sie wollen ihre Möbel in Ihre neue Wohnung bringen. Sie wollen Ihre Wohnung gemütlich einrichten. Sie wollen Assistenz beim: Kochen Putzen und so weiter. Sie wollen sich beim Einkaufen gut auskennen. Sie wollen Ihr Geld gut einteilen können. 2

3 Sie wollen Assistenz, wenn Sie Medikamente brauchen. Sie wollen nicht alleine zum Arzt oder zur Ärztin gehen. Sie wollen Ihre Umgebung besser kennen lernen. Sie wollen Ihre Freizeit anders verbringen und wissen noch nicht wie Sie wollen Unterstützung an Ihrem Arbeitsplatz oder in Ihrer Werkstätte. 3

4 Sie wollen Unterstützung, wenn Sie Bus oder Zug fahren. Sie wollen Unterstützung bei Problemen. 4

5 Wo ist das Wohnangebot? LiS unterstützt Sie, damit Sie in Ihrer eigenen Wohnung leben können. Sie können selbst bestimmen, wo Sie wohnen möchten. Sie können selbst bestimmen, ob Sie alleine oder mit anderen zusammen eine Wohnung mieten möchten. LiS unterstützt Sie, eine Wohnung zu finden, die Ihnen gefällt. Wann ist ein Assistent oder eine Assistentin für sie da? Sie vereinbaren mit der Assistentin oder dem Assistenten, wann Sie Unterstützung brauchen. Sie können die Assistenz nach Vereinbarung zu folgenden Zeiten bekommen: Montag bis Sonntag. Das ganze Jahr über. Auch an Feiertagen. Welche Regeln gibt es? Sie haben eine Assistentin oder einen Assistenten. Diese Assistentin oder dieser Assistent ist für Sie da, wenn Sie Unterstützung brauchen. Sie schließen mit der Assistentin oder dem Assistenten einen Assistenzvertrag ab. Assistenzvertrag heißt: Es wird gemeinsam aufgeschrieben, was Ihnen und Leben in Selbständigkeit wichtig ist. Wenn alle mit dem Aufgeschriebenen zufrieden sind, unterschreiben Sie und Ihre Assistentin oder Assistent den Vertrag. Wenn es neue Wünsche gibt, werden diese neu aufgeschrieben. 5

6 Folgende Regeln stehen im Persönlichen-Assistenz- Vertrag: Sie wollen so selbständig und selbstbestimmt wie möglich leben. Ihre Sachwalterin oder Ihr Sachwalter ist damit einverstanden, dass Sie alleine oder zu zweit oder zu dritt wohnen wollen. Sie wollen mit den Assistentinnen und Assistenten zusammenarbeiten. Es wird genau aufgeschrieben, wann die Assistenzzeiten normalerweise stattfinden. Sie nehmen in Notsituationen Unterstützung an. Zum Beispiel wenn Sie krank sind. Die Zusammenarbeit mit LiS kann nach Ablauf von einem Monat beendet werden. Wenn Sie das wollen, schreiben Sie einen kurzen Brief an LiS. Wenn Sie eine Sachwalterin oder einen Sachwalter haben, wird gemeinsam darüber gesprochen und aufgeschrieben, wie Sie so leben können, so wie Sie das wollen. Das sagt LiS über sich: Unser Ziel ist: Menschen mit erheblicher Lernbehinderung/Lernschwierigkeiten und mehrfacher Behinderung bei einem selbst bestimmten und möglichst selbständigen Leben zu unterstützen. Assistentinnen und Assistenten von LiS bieten dazu die nötige persönliche Unterstützung/Assistenz an. LiS baut gemeinsam mit ihren Kundinnen und Kunden ein tragfähiges Netzwerk auf. Dieses Netzwerk besteht z.b. aus Nachbarschaft, Freunde und Freundinnen, Verwandten der Kundinnen und Kunden. 6

7 Das Netzwerk kann auch durch andere Institutionen, Vereine. erweitert werden. Netzwerke sind auch dazu da, Sie zu unterstützen. So wie Sie es sich wünschen. Assistentinnen und Assistenten hören von ihren Kundinnen und Kunden: Es ist schön, so zu leben wie ich will. Es macht mich stolz, dass ich selber über mein Leben bestimme. Ich kann so vieles, ich lerne so vieles das macht mich stolz. Ich bin mein eigener Chef. Ich sage meinen Kollegen und Kolleginnen, dass sie das auch können. Kosten Bezüglich der Kosten für die Assistenzleistungen ist eine Bewilligung von der Abteilung IVa der Vorarlberger Landesregierung nötig. Gerne informieren wir Sie darüber. Das Team von LiS freut sich auf Ihre Fragen! 7

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