Teil. Helfer-vor-Ort - ein Projekt des DRK KV Heilbronn
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- Gert Berg
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1 Helfer-vor-Ort Teil Ein Projekt des DRK Kreisverband Heilbronn
2 AK Neudenau
3 HvO im KV HN Was ist Helfer-vor-Ort Protokollierung, Statistik usw. Rechtliche Aspekte (StvO, Schweigepfl.) Diskussion
4 Was ist/sind Helfer-vor-Ort? Personen, die durch ihre Ausbildung besonders qualifiziert sind Erste-Hilfe zu leisten Helfer, die durch die Rettungsleitstelle alarmiert werden und Lebensrettende Sofortmaßnahmen und EH-Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchführen Ein rein ehrenamtlicher Dienst
5 Ziele des Projektes: Verkürzung des therapiefreien Intervalls Ergänzung der Rettungskette um ein 6. Kettenglied Helfer-vor-Ort als qualifizierte Erste- Hilfe LSM Notruf Helfer-vor- Ort Erste Hilfe Rettungsdienst Klinik Die Nachbarschaftshilfe, als eine ureigene Aufgabe des Deutschen Roten Kreuzes, neu zu beleben
6 Stärkung des Ansehens des Deutschen Roten Kreuzes in der Öffentlichkeit Integration ehrenamtlicher Kräfte in die örtliche Notfallversorgung Motivation der ehrenamtlichen Mitglieder durch eine sinnvolle Aufgabe Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Haupt-und Ehrenamt
7 Aufgaben des Helfers-vor-Ort Der Helfer-vor-Ort führt Lebensrettende und Erweiterte Lebensrettende Sofortmaßnahmen durch Er informiert die Rettungsleitstelle über Telefon (soweit möglich und nötig) Er leistet Erste-Hilfe und unterstützt den Rettungsdienst (wenn nötig) Er betreut die Angehörigen nach dem Abtransport, stellt aber kein Ersatz zur NFS/NND dar
8 Die Alarmierung Alarmierungszeit: 24 Stunden, 365 Tage/Jahr Alarmierungsindikation: Bei allen Notfällen, bei denen ein Rettungsmittel mit Sondersignal anfährt und keine qualifizierte Hilfe (Arzt, RS/RA o.ä.) vor Ort ist
9 Die Alarmierung 2010: 2003 Einsätze (+22%) FW2008: 2013
10 Die Alarmierung Sonstige Notfälle 7% Pädiatrische Notfälle 5% Verkehrsunfälle 10% Chirurgische Notfälle 20% Internistischer Notfälle 58% Internistischer Notfälle Chirurgische Notfälle Verkehrsunfälle
11 Voraussetzungen für die Teilnahme: Persönliche Eignung nach Beurteilung durch die BL Mindestalter 18 Jahre Führerschein und PKW Sanitätsausbildung Teil A+B Rettungsdiensterfahrung: mind. 10 Notfälle (> NACA 3) als 3. Mann Eignung (Beurteilung aufgrund der Ausbildung und des Rettungsdienst-Praktikums
12 Ausbildung der Helfer: Notfalltraining Reanimation/Frühdefibrillation Einsatzorganisation/Einweisung in das HvO- Projekt Rechtliche Aspekte (Schweigepflicht, StVO...) Seelsorgerische und psychologische Aspekte Die Helfer verpflichten sich, mindestens 8 Stunden HvO-Fortbildung im Jahr zu absolvieren
13 Die Ausstattung
14 Fahrzeug Kennzeichnung Durch: eingeschaltete Warnblinkanlage HvO Schild hinter Windschutzscheibe
15 oder
16
17 Prinzipiell gilt
18 ! Handelt der Ersthelfer nach bestem Wissen und Gewissen und leistet er seinen Fähigkeiten entsprechend -die ihm bestmögliche Hilfe, so braucht er grundsätzlich weder mit zivilrechtlichen noch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die sich nachteilig für ihn auswirken. Selbst wenn ihm bei der Hilfeleistung ein Fehler unterlaufen sollte, bleibt er straffrei, da er in jedem Falle seine Hilfe leistete, umeinemanderenzu helfen.
19 Schweigepflicht Reden ist Silber Schweigen ist gold Die Schweigepflicht gilt umfassend und gegenüber jedermann; sie betrifft all das, was dem Arzt oder nichtärztlichen Helfer aufgrund seiner Stellung und Funktion und des zwischen ihm und dem Patienten bestehenden Vertrauensverhältnisses von diesem mitgeteilt wird wie auch das, was er ohne besondere Mitteilung des Patienten selbst feststellt oder erfährt.
20 203: Verletzung von Privatgeheimnissen (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, [...] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Den in Absatz 1 und Satz 1 Genannten stehen ihre berufsmäßig tätigen Gehilfen und die Personen gleich, die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind.
21 Probleme bei HvO - Einsätzen Überforderung An seine Grenzen stossen Nicht wissen was der Patient hat Begrenzte Ausstattung Auf sich alleine gestellt sein Demotivation Wieder nur ein Besoffener Der 3. Einsatz in der Nacht Keine Notfallretter-Romantik Häufig unspektakulär
22 Probleme bei HvO - Einsätzen Dienst erfordert sehr hohes Engagement zur Arbeit und der sonstige Arbeit im Verein Begeisterung lässt mit der Zeit nach Helferstamm schwindet Erster Strafzettel Erste Beule im Auto...
23 Vorschau HvO- im Ehrenamt noch leistbar? Harald Schugt (Landeskatastrophenschutzbeauftragter des DRK Baden Württemberg) Wie machen es die anderen? Jörg Assenheimer/Christoph Mailänder (Notfallteam Gschwend) StvO und ihre Auswirkungen auf das HvO Jens Kuder (HvO- Unterheinriet) Strategien in der Versorgung des Herzinfarktes vom Ersthelfer bis zur Intensivtherapie Dr. med. F. Abend (FA f. Allgemeinmedizin, DRK-OV-Arzt) Airwaymanagement Möglichkeiten und Fallgruben Dr. med. M. Gutjahr(FA. F. Anästhesie, DRK OV Arzt) Reanimation immer? Aktuelles zum Thema Patientenverfügung Versorgung von Schwerstverletzten was können HvO ler leisten F. Petzold (FA f. Anästhesie, ASB RV Arzt, LNA) Versorgung von Schwerverletzten was passiert in der Klinik ASchugt (Fachkrankenpfleger für Anä/Intensiv) PSA im HvO Einsatz (kurze Hosen oder Vollschutz?)
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