Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)

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1 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Kriterien und Bedingungen über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von nicht investiven Projekten im Bereich von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen aus ökologischem Landbau nach VO (EG) Nr. 834/2007 durch das Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen (KÖN) Erlass des ML /7 vom Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe der VO (EU) Nr. 702/2014 und der VV zu 44 LHO Zuwendungen für nicht investive Projekte im Bereich von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen aus dem ökologischem Landbau nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 durch das Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen (KÖN). Durch die gewachsene Nachfrage nach Bioprodukten ergeben sich für die landwirtschaftlichen Erzeuger in Niedersachsen neue Chancen zugleich aber auch neue Herausforderungen. Ziel der Förderung ist es, durch eine Vielzahl von nicht investiven Projekten in verschiedenen Wirtschaftsbereichen die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von ökologisch erzeugten Produkten zu verbessern. Um eine unabhängige und qualifizierte Umsetzung der Maßnahme zu gewährleisten, wird das Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen (KÖN) mit der Umsetzung der Projekte betraut. 1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Förderung Gefördert werden die beihilfefähigen Ausgaben für nicht investive Projekte im Bereich von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen aus ökologischem Landbau für:

2 2 2.1 Erstmalige Teilnahme an Qualitätsregelungen 2.2 Allgemeine Beobachtung der Marktentwicklung im Ökolandbau ) 2.3 Aus- und Fortbildung im Bereich des ökologischen Landbaus bzw. zur Umstellung auf ökologischen Landbau inklusive Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen 2.4 Beratung (Erzeuger, Verarbeiter, Vermarkter) im Bereich des ökologischen Landbaus bzw. zur Umstellung auf ökologischen Landbau einschl. Beratung zu ökologischer Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit 2.5 Veranstaltung von und Teilnahme an Wettbewerben, Messen und Ausstellungen 2.6 Erstellung von Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus ökologischem Landbau: Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Sachinformationen über Qualitätsregelungen 2.7 Forschung im Agrarsektor Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt auf Grundlage und nach den Vorschriften der VO (EU) Nr. 702/2014 vom (ABl. der EU L 193 Agrar- Freistellungsverordnung) und hier im Besonderen die Artikel 20, 21, und 31. Die Angebote im Rahmen der Projektumsetzung müssen potentiell allen Erzeugern zur Verfügung stehen. Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass ab dem die Angaben nach Artikel 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 auf einer nationalen oder regionalen Beihilfen-Website veröffentlicht werden soweit die Veröffentlichungsschwellen nach Artikel 9 Abs. 2 dieser Verordnung überschritten werden. 3. Zuwendungsempfänger 3.1. Zuwendungsempfänger ist das Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen (KÖN).

3 Begünstigte der Beihilfen sind kleine und mittlere Betriebe, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus ökologischem Landbaus tätig sind oder kleine und mittlere Betriebe, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind und die beabsichtigen, ihre Produktion auf den ökologischen Landbau umzustellen. Weitere Begünstigte sind Unternehmen aus den Bereichen der Verarbeitung und Vermarktung. Die Förderung erfolgt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 702/ Von der Förderung ausgeschlossen sind: direkte Geldleistungen an in der Primärproduktion tätige Unternehmen tätige Unternehmen sowie Unternehmen, - die nicht die Kriterien der Definition der Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen gemäß Anhang I der VO ( EU) 702/2014 vom erfüllen - in Schwierigkeiten Artikel 2 Ziffer 14 der VO (EU)702/2014 vom , - über deren Vermögen ein Insolvenz-, Vergleichs-, Konkurs-, Sequestrations- oder ein Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, die eine eidesstattliche Versicherung nach 807 ZPO oder 284 Abgabenordnung abgegeben haben sowie - die einer Rückforderung auf Grund einer Rückforderungsanordnung auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben. 4. Zuwendungsvoraussetzungen Das ML bewertet die eingereichten Projektanträge und entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über deren Durchführung. Der Antragsteller hat vor Beginn der Arbeiten für ein Vorhaben oder einer Tätigkeit einen schriftlichen Antrag mit mindestens folgenden Angaben zu stellen: - Name und Größe des Unternehmens - Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des Beginns und des Abschlusses - Standort des Vorhabens - Kosten des Vorhabens

4 4 - Art der Beihilfe (z.b. Zuschuss, Kredit, Garantie, rückzahlbarer Vorschuss oder Kapitalzuführung) und Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen Finanzierung. Der Antragsteller hat in einem Finanzierungsplan darzulegen, dass - das Projekt eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage hat und - die Finanzierung bzw. die Durchführung des Projektes ohne Zuwendung nicht möglich ist. 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung gewährt. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Gefördert werden nur die Vorhaben, die im betreffenden Förderantrag bzw. in der Bewilligung erfasst sind. Zuwendungsfähige Ausgaben sind die tatsächlich entstandenen Ausgaben für - die Personal- sowie die Sachkostenausgaben, die aufgrund der Organisation und Durchführung der Projekte entstehen, - Zusätzlich zu den Personalausgaben wird eine Pauschale von 7 pro abgerechneter Arbeitsstunde für Büroausgaben gewährt. Die Büroausgaben beinhalten die in Anlage 1 aufgeführten Ausgabenarten. - Reisekosten im Rahmen des BRKG. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren ab dem auf die Schlusszahlung folgenden Jahr. 7. Anweisungen zum Verfahren Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids sowie die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu 44 LHO, soweit nicht in dieser Regelung Abweichungen zugelassen worden sind oder in dem unmittelbar im Inland geltenden Gemeinschaftsrecht der EU oder im Bewilligungsbescheid abweichende Regelungen getroffen sind.

5 5 7.1 Bewilligungs- und Kontrollbehörde Bewilligungsbehörde ist das ML, Referat Antrags- und Bewilligungsverfahren Anträge sind formlos an das ML zu richten. Der Antrag muss insbesondere folgende Mindestbestandteile enthalten: - detaillierte Projektbeschreibung zum Inhalt und Ziel des Projektes, - Finanz- und Kostenplan, - Übersicht über die eingesetzten Mitarbeiter. Die Bewilligungsbehörde stellt sicher, dass im Rahmen der Projekte sektorübergreifend möglichst alle Wirtschaftsbeteiligten der landwirtschaftlichen Primärproduktion berücksichtigt werden. 7.3 Abrechnung der Leistungen Personalausgaben Abweichend von Nr. 1.4 ANBest-P ist der Abruf der Mittel grundsätzlich mit dem Nachweis der geleisteten Arbeiten und Ausgaben zu verbinden. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen der tatsächlich entstandenen Kosten; Sachkosten sind mittels Rechnung zu belegen, die Abrechnung von Personalkosten erfolgt ausschließlich über die tatsächlich erbrachten Stunden sowie die entsprechenden Vergütungssätze gemäß TVL. Der Nachweis über die abzurechnenden Zeiteinheiten wird über eine Auflistung der geleisteten Stunden und den damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten erbracht (stichwortartige Beschreibung der in der Zeiteinheit durchgeführten Tätigkeiten durch den jeweiligen Mitarbeiter). Mitarbeiter des Projekts, die auch Leistungen für andere mit Landesmitteln geförderte Maßnahmen erbringen, haben ihre für diese Maßnahmen geleisteten Arbeitsstunden auch zu dokumentieren Sachausgaben Alle Sachausgaben sind mittels Rechnungsbeleg und Zahlungsbeleg nachzuweisen Reisekosten

6 6 Zur Abrechnung der Reisekosten sind die Einzelbelege der Mitarbeiter sowie die entsprechenden Zahlungsbelege vorzulegen. 8. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt am in Kraft und am außer Kraft.

7 7 Anlage 1 Die Bürokosten in Höhe von 7 pro abgerechneter Arbeitsstunde beinhalten folgende Kostenarten: Bereitstellungskosten Miete Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom, Müllabfuhr etc.) Reparaturkosten, Wartungskosten für Gebäude und Geräte Reinigungskosten (Personal) Versicherungskosten Büroausstattung Büromöbel, wie z.b. Schreibtisch, Stühle, Schränke, Lampen, Teppiche etc. Telefon, Anrufbeantworter, Fernmeldekosten Computer, Maus, Drucker, Scanner, Modem und zugehörige/benötigte Software inkl. Lizenzkosten Jalousien, Markise, Ventilator Kopierer Faxgerät Beamer Verkabelung Mülleimer Verbrauchsmaterialien Arbeitsmaterialien, wie z.b. Stifte, Taschenrechner, Ordner, Locher, Kalender, Lineal, Klebeband, Schere, Schreibblock, Briefumschläge etc. Verbrauchsmaterialien für Bürogeräte, z.b. Drucker- und Kopierpapier, Druckerpatrone, Druckerschwärze, Reinigungsmittel Sonstiges Buchführungskosten Fachliteratur (Zeitschriften, Bücher)

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