Antrag auf Anerkennung von Prüfungen
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- Stephan Becke
- vor 7 Jahren
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1 WU Antrag auf Anerkennung von Prüfungen Studienkennzahl 1 An die Studienpräses der Universität Wien c/o Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät z.h. Herrn Vize SPL Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner LL.M. Schottenbastei A-1010 Wien Matrikelnummer NAME, Vorname Telefonnummer (für Rückfragen) Straße² Geburtsdatum PLZ Ort Staatsbürgerschaft Ich werde meinen Bescheid selbst vom Dekanat abholen. Ich ersuche um Anerkennung der im Folgenden bezeichneten Prüfungen für mein Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Bildungseinrichtung, an der dir Prüfung(en) ursprünglich abgelegt wurde(n). Bezeichnung der Studien, im Rahmen derer die Prüfung(en) ursprünglich abgelegt wurde(n). Zeitraum, in dem die Prüfung(en) ursprünglich abgelegt wurde(n):³ Studienjahr bis Studienjahr Datum Unterschrift Anmerkung: mit diesem Antrag sind folgende Unterlagen (in Kopie) einzureichen: Wiener Studienbuchblatt für das Semester, in dem der Antrag gestellt wird; Leistungsnachweise (Zeugnisse, Sammelausdruck ect.); eventuell Stellungnahme eines Fachprofessors bzgl. Anerkennung einer Seminar- oder Diplomarbeit- Fehlende Unterlagen oder Anträge verzögern die Bearbeitung! 1
2 LV / Prüfung WU Datum Note Anerkennung für: LV / Prüfung REWI Jus Erster Studienabschnitt PI Privatrecht I (4 SWS) APÜ aus Zivilrecht, 1 SWS / ECTS PÜ aus Zivilrecht, Einführung i.d. Rechtswissenschaften (3 SWS) Wirtschaftsprivatrecht I Europ. u. öffentliches Wirtschaftsrecht I ( SWS) PI Privatrecht I (4 SWS) ein PI aus dem öffentl. Recht (1 SWS) Lehrveranstaltung oder Kolloquium aus Rechtsphilosophie ( SWS) PI Strafrecht (4 SWS) PI Individualarbeitsrecht PI Kollekt. Arbeitsrecht PI Sozialrecht PI Privatrecht II ( SWS) Fachprüfung aus Privatrecht einschließl. zivilgerichtlichem Verfahren PI Integrierte Fallstudien zum Verfassungsrecht u. allgem. VWR (1 SWS) Integrierte Fallstudien zu Verfahren u.rechtsschutz (1 SWS) PI Integrierte Fallstudien Schriftliche Prüfung aus Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden, 6 SWS / 15 ECTS Jus abschnittsunabhängig APÜ aus Strafrecht, 1 SWS / ECTS PÜ aus Straf- und Strafprozessrecht, Jus Zweiter Studienabschnitt Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht, Pflichtübung aus Unternehmensrecht, Mündliche Fachprüfung aus Bürgerlichem Recht, 8 SWS / 10 ECTS Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht, Jus Dritter Studienabschnitt APÜ aus öffentlichem Recht, 1 SWS / ECTS oder APÜ aus öffentlichem Recht, 1 SWS / ECTS APÜ aus öffentlichem Recht, 1 SWS / ECTS
3 Fachprüfung Öffentliches Recht PI Europarecht ( SWS) PI Principles of International Law WU MASTER ( SWS) PI Grundkurs SteuerR ( SWS) Einf.i.d. SteuerR ( SWS) PI Grundkurs SteuerR ( SWS) Vertiefungskurs SteuerR( SWS) Einführung i.d. BWL ( SWS) Accounting and Mgmt Control I oder II (3 SWS) LV aus Finanzwissenschaften / VWL ( SWS): z.b. GL der VWL 1 UNichtU Finanzierung! PÜ aus öffentlichem Recht für Fortgeschrittene, Pflichtübung aus Europarecht, Pflichtübung aus Völkerrecht, 1 SWS / ECTS Pflichtübung aus Steuerrecht, Modul Steuerrecht komplett (= PÜ und MP Steuerrecht), insges. 11 ECTS Kurs aus BWL, SWS / ECTS Kurs aus Bilanzrecht, SWS / ECTS Lehrveranstaltungsprüfung aus Finanzwissenschaften, SWS / 3 ECTS LV mit UjuristischemU Inhalt in Fremdsprache ( SWS): Titel: Modul abschnittsunabhängige Lehrveranstaltungen Nachweis der Fremdsprachenkompetenz, SWS / 3 ECTS (und zusätzlich als Wahlfach wenn es ein inhaltlich entsprechendes Wahlfach im REWI Studienplan gibt) 3
4 Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation I Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation II Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens (1 SWS) Vorbereitung zur Abfassung einer juristischen Bachelorarbeit Fachseminar WU MASTER ( SWS) Nachweis der Fremdsprachenkompetenz, SWS / 3 ECTS (WIKO geht UnichtU zusätzlich als Wahlfach!) Medienkompetenz II, 1 SWS / 1 ECTS Medienkompetenz komplett (= MK I + MK II), SWS / ECTS Wahlfachmodul Anmerkung: SWS = 3 ECTS credits, 1 SWS = ECTS credits Regeln für die Anerkennung im Bereich der Wahlfächer: Lehrveranstaltungen / Fachprüfungen, die als APÜ / PÜ angerechnet werden können, können stattdessen wahlweise auch als Wahlfach angerechnet werden, wenn es ein inhaltlich entsprechendes Wahlfach im REWI Studienplan gibt. (Juristische) Wahlfächer und Seminare aus dem WU Bachelor und MASTER Wirtschaftsrecht können als Wahlfach angerechnet werden, wenn es ein inhaltlich entsprechendes Wahlfach im REWI Studienplan gibt. Achtung: Die Anerkennung für ein Wahlfach führt NICHT automatisch auch zur Anerkennung für den entsprechenden Wahlfachkorb (für das Zusatzdiplom); das entscheidet der/die jeweilige Korbkoordinator/in. Normalerweise werden Umaximal 4 SWS Uvon außerhalb des Juridicums für einen Wahlfachkorb anerkannt. Wählen Sie bitte insgesamt nicht mehr als 1 SWS Wahlfächer aus, da im Studienplan REWI nicht mehr verpflichtende Wahlfachstunden vorgesehen sind. (Ausnahme: bis zu 4 SWS pro UaktivemU Wahlfachkorb, am besten nach Rücksprache mit dem / der Korbkoordinator/in). Weitere anrechenbare Wahlfächer sind in der Tabelle angeführt: LV aus VWL: Titel: LV-Titel SWS Datum Note Wahlfach gem. 18 des Wiener REWI Studienplans Finanzwissenschaften (vertiefend) Pers / F / O Human Resources Management Marketing Public Relations u. Medienarbeit 4
5 SBWL Vertiefung: LV aus Personalmanagement SBWL Vertiefung: LV aus Public Management LV aus Controlling Aufbaukurs II (Verhandeln) Englisch WU MASTER Aufbaukurs II (Verhandeln) Französisch WU MASTER Aufbaukurs II (Verhandeln) slawische Sprache WU MASTER LV-Titel SWS Datum Note Human Resources Management New Public Management Revision und Controlling International Legal Practice and Language (ILPL) Culture Juridique francophone européenne et internationale Mittel- und Osteuropäische Studien (MOEST) Wahlfach gem. 18 des Wiener REWI Studienplans Datum Unterschrift 5
6 Raum für Aktenvermerke des Sachbearbeiters Name des Sachbearbeiters: Datum des AV: Art: Telefonat mit Persönliches Gespräch Antragsteller(in) Notiz: Schriftwechsel ANMERKUNGEN UND AUSFÜLLHILFEN a) Das Antragsformular ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Fehler können zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung führen. b) Geben Sie alle notwendigen Unterlagen in Kopie dem Antrag bei. c) Reichen Sie den Antrag (persönlich oder postalisch) am Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Wien ein. d) Für Auskünfte und Rückfragen stehen ihnen die Sachbearbeiter der Studienprogrammleitung zur Verfügung bzw. beachten Sie bitte Hinweise auf 1 Studienkennzahl: Rechtswissenschaftliches Diplomstudium Wien A101; Rechtswissenschaftliches Doktorratsstudium A083 ² Zustelladresse: Bitte geben Sie Ihre aktuelle Zustelladresse an, an die der Bescheid mittels RSb-Sendung zugestellt wird. ³ Zeitraum der ursprünglichen Prüfungen: Sollten Sie die Prüfungen nur innerhalb eines Studienjahres absolviert haben, können Sie das zweite Feld frei lassen. 6
Antrag auf Anerkennung von Prüfungen
WU An den Studienpräses der Universität Wien c/o StudienServiceCenter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät z.h. Herrn Vize SPL Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner LL.M. Schottenbastei 10-16 A-1010 Wien Antrag
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MehrAntrag auf Anerkennung von Prüfungen. Nachname: Vorname(n): Geburtsdatum: Tel.: Straße: PLZ/Ort:
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DEKANATSZAHL: Eingelangt am: GRAZ An den Studienpräses der Universität Wien c/o StudienServiceCenter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät z.h. Herrn Vize SPL Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner LL.M. Schottenbastei
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