Holland HOOFDDORP HILVERSUM

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1 Holland HOOFDDORP HILVERSUM 67

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3 Holland 67 Inhalt Inhalt TEIL A Vorwort 07 Prospektverantwortung 08 Angebot im Überblick 10 Risikohinweise 16 Investitionsvorteile 28 Wölbern Group 31 Die Niederlande Spitze in Europa 36 Der Standort Hilversum und die Immobilie 38 Mieter und Mietvertrag Hilversum 42 Der Standort Hoofddorp und die Immobilie 44 Mieter und Mietvertrag Hoofddorp 48 Investitions- und Finanzplan (Prognose) 50 Liquiditätsentwicklung der Emittentin (Prognose) 54 Liquidationsprognose 60 Kapitalrückflussrechnung (Prognose) 62 Beispielrechnung 65 Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von der Prognose) 66 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin 70 TEIL B Rechtliche Grundlagen 76 Der vorliegende Prospekt wurde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übermittelt. Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben war nicht Gegenstand der Prüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Kapitalanlage einschließlich der mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken sind im Kapitel Risikohinweise dargestellt. Steuerliche Grundlagen 100 Hinweise für gemeinnützige Stiftungen 111 TEIL C Gesellschaftsvertrag 116 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 132 Vertragspartner 138 Glossar 142 Wichtige Verbraucherinformationen 144 Leitfaden zur Zeichnung 148 Impressum/Haftungsbeschränkung 150 Anlage Zeichnungsschein 03

4 Leistungszentrum Langer Atem. Es läuft gut für das Groene Hart, die grüne Lunge inmitten der Randstad. Vom Niederländischen Ministerium für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt wird das Gebiet gezielt gefördert, um als Erholungszentrum für die Menschen der umgebenden Randstad da zu sein. Ein eigens dafür entwickeltes raumplanerisches Konzept hat diese Zielsetzung für Jahre festgeschrieben. Diese Art des geordneten Wachstums birgt Vorteile für die Menschen. Vor allem für diejenigen, die am Morgen oder am Wochenende gerne die Laufschuhe anziehen, um sich für anstrengende Arbeitstage fit zu halten. Für Hotels ist es mittlerweile immer häufiger ein echter Standortvorteil, wenn in der nahen Umgebung schöne Laufstrecken zu finden sind. Manager auf Geschäftsreisen wissen das zu schätzen. Aber nicht nur Breitensport und Naherholung sind im Herzen der Randstand fest verankert. Auch der Spitzensport hat sich mit den beiden großen Marathonläufen in Amsterdam und Rotterdam einen festen Platz erobert. Der Grund, warum gerade diese beiden Rennen bei den Top-Läufern so beliebt sind, sind das sehr flache Streckenprofil und die vergleichsweise niedrigen Temperaturen. 9 C gelten bei den Absolventen der berühmten 42,195 Kilometer als ziemlich ideal. Und sind beste Voraussetzungen für Weltrekorde. Die beste Langstreckenläuferin der Niederlande ist Hilda Kibet. Unmittelbar nachdem die Sportlerin kenianischer Herkunft die niederländi sche Staatsbürgerschaft angenommen hatte, erreichte sie beim Amsterdam- Marathon eine Zeit von 2:32:10 h.

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6 Farbig: Der Media Park in Hilversum

7 Vorwort Liebe Leserinnen und liebe Leser, die Randstad das Herz der Niederlande gilt als wirtschaftlich pulsierendes Ballungsgebiet im Westen des Landes. Die Region liegt gemessen an ihrem Bruttoregionalprodukt auf Platz vier im europäischen Vergleich hinter London, Paris und Mailand. Obwohl dieses Gebiet nur ca. 20 % der Gesamtfläche der Niederlande ausmacht, wohnen mehr als 43 % der Bevölkerung im Kerngebiet des Landes. Wichtige staatliche Funktionen fließen hier zusammen und auch bedeutsame Zentren von Handel, Industrie und Landwirtschaft sind hier zu Hause. Im Zentrum der Randstad, zwischen den dichtbevölkerten Städten, liegt ein ausgedehntes, landwirtschaftlich genutztes Erholungsgebiet, das auch über die Grenzen der Niederlande hinaus liebevoll Groene Hart grünes Herz genannt wird. Was Immobilieninvestoren an den Niederlanden reizt, ist die trotz des sich abkühlenden Welthandels relativ robuste Wirtschaft des Landes. Die Niederlande sind nicht nur als Handelsregion in Europa, sondern auch mit ihrer im Euroland mit Abstand niedrigsten Arbeitslosenquote hervorragend aufgestellt (Stand April 2009). Hinzu kommt die im internationalen Vergleich sehr hohe Transparenz des niederländischen Gewerbeimmobilienmarktes: Nach dem neuesten Immobilien-Transparenz-Index von Jones Lang LaSalle und LaSalle Investment Management mit Stand 2008 besetzen die Niederlande auch weiterhin eine der Spitzenpositionen weltweit. sind u. a. der niederländische Rundfunk als auch RTL Niederlande und Endemol Media zu Hause. Hoofddorp ist vor allem durch seine unmittelbare Lage zur niederländischen Hauptstadt bekannt, denn es grenzt an das Stadtgebiet Amsterdam und an den Flughafen Amsterdam Schiphol. Bei beiden Immobilien handelt es sich um Büroneubauten, die aufgrund ihrer technischen und ökologischen Ausstattung die hohen Ansprüche der Anleger nach Qualität und Sicherheit erfüllen sollten. Diversifikation war uns aber nicht nur hinsichtlich der Standorte wichtig, sondern spielte auch bei der Wahl der Mieter eine große Rolle. Mit den renommierten und international erfolgreichen Unternehmen NIKE European Operations Netherlands B. V. und Abbott B. V. haben wir diese Aspekte vereint. Wir sind überzeugt davon, dass wir Ihnen mit Holland 67 eine grundsolide und zugleich lukrative Investmentmöglichkeit bieten, die nicht nur unser langjähriges Konzeptions- und Markt- Know-how beinhaltet, sondern eine intelligente und ertragreiche Kapitalanlage darstellt, die in ein breit aufgestelltes Vermögensportfolio gehört. Herzlichst, Ihre Wölbern Invest AG An diesem spannenden Immobilienmarkt können Sie sich als Investor unmittelbar beteiligen. Für das vorliegende Beteiligungsangebot Holland 67 haben wir erneut zwei Büroneubauten in der Randstad, im Herzen der Niederlande, identifiziert und zwar in den Städten Hilversum und Hoofddorp. Hilversum gilt als die Medienstadt der Niederlande, denn hier 07

8 Prospektverantwortung Die nachstehende Gesellschaft übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des vorliegenden Prospektes (Prospektverantwortliche): ANBIETERIN UND PROSPEKTVERANTWORTLICHE Wölbern Invest AG Sitz: Hamburg Geschäftsanschrift: Zirkusweg 1, Hamburg ERKLÄRUNG Die Angaben in diesem Prospekt sind das Ergebnis sorgfältiger Planungen auf der Grundlage der Verträge und der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für den Inhalt des Prospektes sind nur die bis zum Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes bekannten und erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Eine Haftung für den Eintritt der angestrebten Ergebnisse sowie für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Änderungen wird, soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen. Jedem Anleger wird empfohlen, im eigenen Interesse die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben, insbesondere die Risikohinweise und steuerlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Umstände kritisch zu beurteilen und gegebenenfalls den fachkundigen Rat Dritter einzuholen. Die Prospektverantwortliche, vertreten durch ihren Vorstand, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. PROSPEKTAUFSTELLUNGSDATUM Hamburg, den Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte Vorsitzender des Vorstandes Wölbern Invest AG 08

9 Filigran: Die Calatrava in Hoofddorp

10 Angebot im Überblick ZEICHNUNGSANGEBOT UND ZIELGRUPPE Das Beteiligungsangebot bietet dem Anleger die Möglichkeit zur Beteiligung an der Siebenundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG (nachfolgend auch Emittentin oder Fondsgesellschaft genannt) in Hamburg mit einem geplanten Kommanditkapital von (nach Vollplatzierung) zzgl. einer Überplatzierungsreserve von Das Kommanditkapital teilt sich auf in das Emissionskapital in Höhe von sowie das Kapital der geschäftsführenden Kommanditistin in Höhe von Vom Kommanditkapital werden 20 % als Haftsumme im Handelsregister eingetragen. Das Beteiligungsangebot richtet sich grundsätzlich an: in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten. Anleger, die eine attraktive Immobilienanlage suchen und bereit sind, ein langfristiges Engagement einzugehen. Anleger, die über einen ausreichenden finanziellen Spielraum verfügen. FONDSIMMOBILIEN Büroimmobilie Paula Radcliffe in Hilversum, ArenA Park Fertigstellung erfolgte im Mai Geplante Übernahme durch die Fondsgesellschaft mit Vollplatzierung spätestens zum Der Kaufpreis für das Grundstück und die Immobilie beträgt zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (ohne Berücksichtigung von Kaufnebenkosten). Kaufnebenkosten in Höhe von zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer für die vom Verkäufer gebotene Möglichkeit, die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt abzunehmen (Bereitstellungsgebühr) sowie für Mietereinbauten in Höhe von zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vermietbare Nutzfläche: insgesamt m² (davon m² Bürofläche und 152 m² Lagerraum) Pkw-Stellplätze: 77 Büroimmobilie in Hoofddorp, Wegalaan Geplante Fertigstellung/Übernahme durch die Fondsgesell- schaft zum Der voraussichtliche Kaufpreis für das Grundstück und die Immobilie beträgt zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (ohne Berücksichtigung von Kaufnebenkosten), er ist über eine Ankaufsrendite in Höhe von 7,18 % an die noch zu vermessende Mietfläche und den hierfür vom Mieter zu entrichtenden Mietzins gekoppelt. Darüber hinaus ist an den Verkäufer eine Optionsvergütung in Höhe von 1,25 % des voraussichtlichen Kaufpreises zu zahlen. Diese Optionsvergütung erfolgt, da der Verkäufer auf eine Zinszahlung verzichtet und bereit ist, die Immobilie bereits mehr als ein halbes Jahr vor der voraussichtlichen Fertigstellung zu verkaufen und bis zu diesem Zeitpunkt alle laufenden Kosten tragen wird. Weitere Kaufnebenkosten in Höhe von zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer werden für technische Verbesserungen gezahlt. Vermietbare Nutzfläche: voraussichtlich m² Pkw-Stellplätze: voraussichtlich 98 bis 104 VERMIETUNGSSITUATION Büroimmobilie Paula Radcliffe in Hilversum, ArenA Park 100%ige Vermietung der Immobilie an NIKE European Operations Netherlands B. V. Der Mietzins bei Übernahme beträgt zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 10

11 Holland 67 Angebot im Überblick Mietvertragslaufzeit: zehn Jahre fest ab Übernahme der Im- mobilie durch den Mieter zum Es wurden mieterseitige Verlängerungsoptionen von zweimal fünf Jahren vereinbart. Mietsteigerung erfolgt jährlich zum eines jeden Jahres, erstmalig am Anpassung des Mietzinses erfolgt entsprechend der Veränderung des niederländischen Konsumentenpreisindex (CPI) zu 100 % (Basis 2006 = 100). Büroimmobilie in Hoofddorp, Wegalaan 100 %ige Vermietung der Immobilie an Abbott B. V. Der voraussichtliche Mietzins bei Übernahme beträgt zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Mietvertragslaufzeit: zehn Jahre fest ab Übernahme der Immobilie Es wurde eine mieterseitige Verlängerungsoption von fünf Jahren vereinbart. Im Anschluss verlängert sich der Mietvertrag um jeweils fünf Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Mietsteigerung erfolgt jährlich zum eines jeden Jahres. Anpassung der Miete erfolgt entsprechend der Veränderung des niederländischen Konsumentenpreisindex (CPI) zu 100 % (Basis 2006 = 100). GESAMTINVESTITION (PROGNOSE) Das geplante Gesamtinvestitionsvolumen der Fondsgesellschaft beträgt inkl. 5 % Agio auf das Emissionskapital. Eine detaillierte Darstellung des Gesamtinvestitionsvolumens finden Sie auf S. 50 ff. Der Fondsgesellschaft werden (Finanzierung Immobilie in Hilversum) sowie (Finanzierung Immobilie in Hoofddorp) über Hypothekendarlehen mit einer Laufzeit bis bereitgestellt. LAUFZEIT Die Fondsgesellschaft wurde mit einer Laufzeit bis zum kalkuliert. MINDESTZEICHNUNGSSUMME Die Mindestzeichnungssumme beträgt zzgl. 5 % Agio. Höhere Beträge müssen ohne Rest durch teilbar sein. EINZAHLUNG UND BEITRITT Die gesamte Zeichnungssumme zzgl. 5 % Agio ist innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Annahmeerklärung der Treuhänderin vom Anleger einzuzahlen (vgl. 3 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages). Der Beitritt der Anleger erfolgt mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin, frühestens zum (vgl. 3 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages). ZEICHNUNGSFRIST Dieses Zeichnungsangebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Prospektes (vgl. 9 VerkProspG) und endet mit Vollplatzierung. AUSZAHLUNGEN Ab dem Geschäftsjahr 2010 werden Auszahlungen in Höhe von 6,25 % p. a. ansteigend auf 6,50 % p. a. über die prospektierte Fondslaufzeit prognostiziert. Für das Geschäftsjahr 2009 ist eine anteilige Auszahlung von 3 % p. r. t. geplant. Diese erfolgt frühestens ab Beitritt, Einzahlung der jeweiligen Zeichnungssumme und Kaufpreiszahlung für die Immobilie in Hilversum. STEUERN Die Fondskonzeption berücksichtigt das deutsch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen in der derzeit gültigen 11

12 Zielfondsmanager Angebot und im Überblick Zielfonds europa Holland 0167 Fassung (weitere Details hierzu siehe auch Steuerliche Grundlagen, S. 100 ff.). Unter den prospektierten Bedingungen ist die Ertragsbesteuerung in den Niederlanden verhältnismäßig gering. In Deutschland unterliegen nur die von der Fondsgesellschaft erzielten Zinseinnahmen dem deutschen Besteuerungsrecht. Weitere Details hierzu siehe auch Steuerliche Grundlagen, S. 100 ff. GUTACHTEN Die vereinbarten Kaufpreise der Immobilien wurden von dem unabhängigen Gutachter Savills Valuations im Auftrag der Wölbern Invest AG (siehe Vertragspartner, S. 140) zum Zeitpunkt der Bewertung, dem , für marktgerecht erklärt. Die vorliegenden Bauunterlagen sowie die Gebäude wurden von Rietmeijer Huisvestingsadviseurs (siehe Vertragspartner, S. 141), einem Unternehmen der CB Richard Ellis Gruppe, im Auftrag der Wölbern Invest AG am gutachterlich geprüft. Gemäß Gutachten befindet sich die Büroimmobilie in Hilversum in einem guten Zustand. Die Projektentwicklung in Hoofddorp erfüllt die Anforderungen des niederländischen Büro- und Immobilienmarktes. Bei beiden Immobilien wurden keine bedeutenden strukturellen und/oder technischen Defekte festgestellt. Die steuerliche Konzeption für die Niederlande wurde durch ein Gutachten einer international tätigen Anwaltskanzlei bestätigt. Die steuerliche Konzeption für Deutschland wurde durch eine gutachterliche Stellungnahme eines steuerlichen Beraters unterlegt. Weitere Bewertungsgutachten existieren nicht. RECHTE AUS DER VERMÖGENSANLAGE Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um eine Kommanditbeteiligung an einer deutschem Recht unterliegenden Personengesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG). Der Anleger verfügt über die mit einer Kommanditbeteiligung verbundenen Gesellschaf- terrechte (insbesondere Kontroll-/Entnahme-/Stimm- und Gewinnbeteiligungsrechte) gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft. Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch einen Anleger vor dem oder ein sonstiges Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, nicht möglich (weitere Einzelheiten hierzu vgl. Rechtliche Grundlagen, S. 76 ff.). HAFTUNG Nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) haftet ein Kommanditist den Gläubigern einer Kommanditgesellschaft bis zur Höhe seiner Einlage unmittelbar. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist ( 171 HGB). Der Umfang der Haftung richtet sich nach der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme ( 172 HGB). Diese beträgt 20 % der von dem Anleger gezeichneten Beteiligung. Eine Nachschusspflicht besteht grundsätzlich nicht (weitere Einzelheiten hierzu vgl. Rechtliche Grundlagen, S. 76 ff.). TREUHÄNDERIN Als Treuhänderin wird die Wölbern Treuhand AG beauftragt. PROSPEKTERSTELLUNG Der vorliegende Prospekt orientiert sich an dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) herausgegebenen Standard über die Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen in der Fassung vom (IDW S4) sowie an der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte vom Der Prospekt gibt die zum bekannten und erkennbaren Fakten wieder. GESAMTBETRAG DER VERGÜTUNGEN Die Gründungsgesellschafter sowie die Anbieterin erbringen in der Investitionsphase gegenüber der Fondsgesellschaft unterschiedliche Leistungen, die nachfolgend aufgeführt werden: 12

13 Holland 67 Angebot im Überblick GESAMTBETRAG DER VERGÜTUNGEN Leistungen gegenüber der Fondsgesellschaft in (Empfänger in Klammern) 1. Objektauswahl (Wölbern Invest AG) Konzeption, Projektprüfung (Wölbern Invest AG) Platzierungskosten (Wölbern Invest AG) Projektmanagement (Wölbern Invest AG) Treuhandabwicklung in der Investitionsphase (Wölbern Treuhand AG) Vergütung für Geschäftsführung (IFH Geschäftsführung für Holland GmbH) Komplementärin (Verwaltung Siebenundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH) Gesamtbetrag Fondsgesellschaft ohne Agio (inkl. nichtabzugsfähiger gesetzlicher Vorsteuer) Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, beträgt unter Berücksichtigung eines Agios von 5 % auf das Emissionskapital ( ), zahlbar an die Wölbern Invest AG. Die Positionen 1, 2 sowie 4 bis 6 verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. In den Positionen 3 und 7 ist etwaige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Weiterhin ist in der Position 5 voraussichtlich nichtabzugsfähige Vorsteuer enthalten. Das Gesamtvergütungsaufkommen wird aus den von den Erwerbern der Vermögensanlage aufgebrachten Mitteln geleistet. 13

14 Zielfondsmanager Angebot und im Überblick Zielfonds europa Holland Checkliste HILVERSUM Lage der Immobilie ArenA Park, Hilversum (Geplante) Übernahme Kaufpreis Ankaufsfaktor (ohne Berücksichtigung der Kaufnebenkosten) 13,72 Bruttoankaufsrendite (ohne Berücksichtigung der Kaufnebenkosten) 7,29 % Kaufnebenkosten (Mietereinbauten) (Bereitstellungsgebühr) Mietvertragsinhalte Mieter NIKE European Operations Netherlands B. V. Mietzins bei Übernahme Vermietbare Nutzfläche gesamt m² Stellplätze 77 Mietvertragsmindestlaufzeit zehn Jahre Verlängerungsoption des Mieters zweimalig um fünf Jahre Indexierung der Miete Anpassung jährlich entsprechend der Veränderung des CPI zu 100 % (Basis 2006 = 100) Checkliste Hoofddorp Lage der Immobilie Wegalaan, Hoofddorp (Geplante) Übernahme (Voraussichtlicher) Kaufpreis Ankaufsfaktor (ohne Berücksichtigung der Kaufnebenkosten) 13,93 Bruttoankaufsrendite (ohne Berücksichtigung der Kaufnebenkosten) 7,18 % Kaufnebenkosten (technische Verbesserungen) 1,25 % des voraussichtl. Kaufpreises (Bereitstellungsgebühr) Mietvertragsinhalte Mieter Abbott B. V. Mietzins bei Übernahme voraussichtlich Vermietbare Nutzfläche gesamt voraussichtlich m² Stellplätze voraussichtlich 98 bis 104 Mietvertragsmindestlaufzeit Zehn Jahre Verlängerungsoption des Mieters einmalig um fünf Jahre (im Anschluss Verlängerung um jeweils fünf Jahre, soweit keine vorherige Kündigung erfolgt) Indexierung der Miete Anpassung jährlich entsprechend der Veränderung des CPI zu 100 % (Basis 2006 = 100) 14

15 Holland 67 Zielfondsmanager Angebot im Überblick und Zielfonds Checkliste Fonds Fondsbezogene Vorkosten (inkl. 5 % Agio) In % des Investitionsvolumens 7,82 % In % des Eigenkapitals 15,95 % Auszahlungen Jährliche Auszahlung Auszahlung ab dem in Höhe von 6,25 % p. a. auf 6,50 % p. a. steigend, für das Jahr 2009 ist eine anteilige Auszahlung von 3 % p. r. t. vorgesehen Preissteigerung Unterstellte Inflationsrate 2,25 % p. a. Unterstellter Kostenzuwachs für externe Kosten (bspw. Steuerberatung) 2,48 % p. a. Kostenzuwachs für vertraglich vereinbarte interne Kosten (bspw. Treuhandverwaltung) 2,00 % p. a. Fremdfinanzierung Gesamter Darlehensbetrag Darlehensbetrag Hilversum Darlehensbetrag Hoofddorp Anteil am Gesamtinvestitionsvolumen inkl. Agio 50,98 % Festzinsperiode bis Zinssatz 4,26 % p. a. bis zum , danach 6,00 % p. a. bis zum (Prognose) Tilgung ab bis zum : 0,50 % p. a., danach ab bis zum : 0,50 % p. a. (Prognose) Gutachten Steuergutachten Wertgutachten liegen vor liegen vor 15

16 Risikohinweise ALLGEMEINE HINWEISE Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist eine Vermögensanlage, die mit finanziellen Risiken behaftet ist, insbesondere bestehen wirtschaftliche, steuerliche und personenbezogene Risiken. sie zugeordnet wurden, sondern können auch phasenübergreifende Relevanz besitzen und/oder sich auf den Eintritt anderer Risiken auswirken. RISIKEN IN DER INVESTITIONSPHASE Es wird daher ausdrücklich angeraten, dass die Anleger vor Eingehen einer Beteiligung selbst alle Risiken eingehend prüfen und sich soweit erforderlich dazu eigener, fachkundiger Berater bedienen. Nachfolgend werden die mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken aufgeführt, nicht aber mögliche individuelle Risiken einzelner Anleger. Über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der einzelnen, nachfolgend beschriebenen Risiken können keine Angaben gemacht werden. Die genaue Höhe des maximalen Risikos ist auch bei sorgfältiger Prüfung aller Risiken nicht quantifizierbar. Die Beteiligung kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Beteiligungsbetrages und des Agios führen und bei einer Anteilsfinanzierung und/oder in Verbindung mit Steuerzahlungen mit weiteren Vermögensnachteilen verbunden sein (Maximales Risiko). Dies kann im Extremfall auch zur Privatinsolvenz für den Anleger führen. Alle Risiken können allein, kumuliert oder in einer besonders starken Ausprägung eintreten. Die aufgeführten Risiken wurden nicht nach der Wahrscheinlichkeit ihres Eintreffens, ihrer Ergebnisauswirkung und dergleichen untergliedert, sondern zum besseren Verständnis nach Phasen (Investitionsphase, Betriebsphase, Veräußerungsphase) und in Sonstige Risiken geordnet. Die einzelnen Risiken beziehen sich dabei nicht ausschließlich auf die Phasen, denen Fertigstellung Die Fertigstellung der Büroimmobilie in Hilversum ist im Mai 2009 erfolgt und sie wird im Juni 2009 an den Mieter übergeben. Die Büroimmobilie in Hoofddorp befindet sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch im Bau und wird plangemäß spätestens zum fertiggestellt. Es besteht daher die Möglichkeit, dass einige bei Neubauten übliche Restmängel nicht zeitnah behoben werden, die Immobilie nicht und/oder nicht vertragsgemäß fertiggestellt und übernommen wird. Dies kann zu einer Reduzierung der Auszahlungen an die Anleger führen. Bauqualität/Bauausführung Eine unsachgemäße Bauausführung könnte, insbesondere nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, zu nicht kalkulierten Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen führen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass einige bei Neubauten übliche Restmängel nicht zeitnah behoben werden. Altlasten Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen keine wesentlichen Verdachtsmomente auf etwaige Altlasten, Schadstoffe etc. innerhalb der Gebäude bzw. im Boden der Grundstücke. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass unvorhergesehene Altlasten z. B. im Erdreich oder im Grundwasser entdeckt werden, deren Beseitigungskosten zu einer Reduzierung der Auszahlungen führen. Außerdem könnten sol- 16

17 Holland 67 Risikohinweise che Altlasten zu einer erheblichen Verminderung der Veräußerungsmöglichkeiten bzw. der Veräußerungserlöse führen. Investitionen Die tatsächlich anfallenden Kostenpositionen des Investitionsplans können, soweit sie nicht vertraglich fixiert sind, höher ausfallen als geplant. Dies würde zu einer Reduzierung des prognostizierten Ergebnisses führen. Das Bürogebäude in Hoofddorp befindet sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung im Bau. Der zu zahlende Kaufpreis ist über eine Ankaufsrendite an die endgültig errichteten Flächen und die dafür zu zahlenden Mietzinsen gekoppelt. Sollten der tatsächlich zu zahlende Kaufpreis bzw. einzelne Kostenpositionen stark von den prospektierten Werten abweichen, kann dies zu einem Über- oder Unterschreiten des Investitionsplans führen mit der Folge, dass zusätzliches Fremdkapital aufgenommen werden müsste und zusätzlich Zinsen und Gebühren an die darlehensgewährende Bank zu zahlen wären. abweichenden Tilgungsvereinbarung abgeschlossen werden kann, sodass sich der Liquiditätsüberschuss und damit die Auszahlungen entsprechend verringern könnten. Auch wenn im jeweiligen Darlehensvertrag die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner im Einzelnen festgelegt sind, besteht dennoch das Risiko, dass es zu Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Darlehensvertrages kommt. So kann z. B. der Darlehensgeber unter Verletzung der Darlehensverträge auf die Sicherheiten Zugriff nehmen und/oder die Darlehensverträge kündigen. Der Darlehensgeber ist bei Nichtleistung des Kapitaldienstes durch die Fondsgesellschaft berechtigt, auf die bestellten Sicherheiten zuzugreifen. Ferner besteht das Risiko, dass die Bank bereits zugesagte Darlehen nicht bzw. nicht vollständig auszahlt bzw. auszahlen kann. Sofern keine andere Finanzierung vereinbart werden kann, kann dies zur Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft führen. Weiterhin besteht das Risiko, dass der Darlehensbetrag nicht in voller Höhe in Anspruch genommen wird. Auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag wäre dann eine Vorfälligkeitsentschädigung an die finanzierende Bank zu leisten, dies könnte zu einer Reduzierung des prognostizierten Ergebnisses führen. Zinsänderungs-/Finanzierungsrisiken Der nominale Zinssatz der Hypothekendarlehen wurde bis zum fixiert. Ab dem Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung wird mit einem Zinssatz in Höhe von 6 % p. a. kalkuliert. Es besteht das Risiko, dass für den Zeitraum bis zur geplanten Liquidation zum die Anschlussfinanzierung nur mit einem höheren Zinssatz bzw. einer von der Prognoserechnung Weiterhin besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank für die Darlehen nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit keine Anschlussfinanzierung gewährt und eine Alternativfinanzierung nicht gefunden werden kann. Eine längere als die in der Prognoserechnung angenommene Platzierungsdauer hätte für den Zeitraum bis zur Vollplatzierung höhere Fremdkapitalzinsen zur Folge. Sofern das Zinsniveau über der prognostizierten Auszahlung liegt, würde dies zu einer Reduzierung des Liquiditätsüberschusses und damit der Auszahlung führen. Zudem kann aufgrund eines niedrigeren Platzierungsstandes als geplant das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital zulasten des Eigenkapitals ansteigen. Dem Risiko einer veränderten Kapitalstruktur würde durch eine Er- 17

18 Zielfondsmanager Risikohinweise und Zielfonds europa Holland 0167 höhung der Tilgung begegnet, was wiederum die Höhe der prognostizierten Auszahlungen beeinflussen würde. In der Investitionsphase wird für Zwecke der Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuer mit einem Zinssatz von 6 % p. a. kalkuliert. Es besteht das Risiko, dass der Zinssatz während der Laufzeit der Zwischenfinanzierung über 6 % p. a. ansteigt. Dies würde eine Reduzierung des geplanten Ergebnisses zur Folge haben. In der Prognoserechnung wird über den gesamten Prognosezeitraum für die laufenden Liquiditätsüberschüsse ein Anlagezinssatz in Höhe von 2,75 % p. a. vor Kapitalertragsteuer kalkuliert. Es besteht das Risiko, dass eine Anlage nur zu einem geringeren Zinssatz möglich ist. Dies könnte eine Reduzierung des geplanten Ergebnisses zur Folge haben. RISIKEN IN DER BETRIEBSPHASE Bonität der Vertragspartner Es besteht das Risiko, dass sich die Leistungsfähigkeit von Vertragspartnern verschlechtert oder Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Dies kann zu Kostenerhöhungen oder zu Einnahmeausfällen führen, die das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft und damit auch des Anlegers negativ beeinflussen können. Mietentwicklung Die Mietentwicklung ist vertraglich an den veröffentlichten niederländischen Konsumentenpreisindex (CPI) gekoppelt. In der Prognoserechnung wird eine Inflationsrate von 2,25 % p. a. angenommen. Die tatsächliche Mietsteigerungsrate kann jedoch auch geringer ausfallen und zu entsprechend geringeren Auszahlungen führen. Vermietung Es besteht das Risiko, dass die Mietverträge außerordentlich (z. B. bei einer Insolvenz des Mieters) vor Ablauf der Festmietzeit gekündigt werden, die Optionen auf Verlängerung der Mietverhältnisse mieterseitig nicht ausgeübt werden und/oder die Flächen neu vermietet werden müssen. Für etwaige Leerstandszeiten hätte die Fondsgesellschaft zusätzlich die anfallenden Nebenkosten zu tragen. Die mit einer Neuvermietung verbundenen Kosten (z. B. Umbaukosten, Makler) sind in der Prognoserechnung nicht enthalten und würden zu einer entsprechenden Reduktion des Bewirtschaftungsergebnisses der Fondsgesellschaft führen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Neuvermietung nur zu einem niedrigeren Mietzins durchgeführt werden kann. Auch dies würde eine Reduzierung des Bewirtschaftungsergebnisses und der Auszahlungen der Fondsgesellschaft zur Folge haben. Drittverwendungsmöglichkeit Im Fall der Neuvermietung der Immobilien besteht das Risiko, dass die Flächen nur an Mieter mit entsprechenden Ansprüchen an die Nutzung der Immobilie weitervermietet werden können. Die Gebäude sind möglicherweise nicht ohne Umbaumaßnahmen an Dritte zu vermieten, die spezielle Nutzungsanforderungen haben. Die Drittverwendungsmöglichkeit der Immobilie in Hilversum könnte zudem dadurch eingeschränkt sein, dass eine Vermietung und Veräußerung der Immobilie an Unternehmen, die in einem Wettbewerbsverhältnis mit dem Mieter stehen oder Tabakprodukte herstellen oder vertreiben, nicht möglich ist. Die mit einer Neuvermietung verbundenen Kos ten würden zu einer entsprechenden Reduktion des Bewirtschaftungsergebnisses der Fondsgesellschaft führen. Mieterbonität Trotz eingeholter Bonitätsauskünfte der Mieter bzw. des Garanten besteht das Risiko, dass sich die Leistungsfähigkeit des Mieters bzw. des Garanten zukünftig verschlechtert oder der Mieter bzw. der Garant seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Im Fall eines vorübergehenden oder dauerhaften Mietausfalls, z. B. bei einer Insolvenz eines Mieters, könnten sich negative Folgen für die Auszahlungen bzw. den Liquidationserlös ergeben. Instandhaltungs-/Bewirtschaftungs-/Betriebskosten Im Rahmen der Bewirtschaftung der Objekte werden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung bestimmte Kostenverläufe hinsichtlich der laufenden Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- 18

19 Holland 67 Risikohinweise und Betriebskosten (insbesondere Objektverwaltungskosten, Grundsteuer usw.) unterstellt. Es ist nicht auszuschließen, dass höhere Aufwendungen anfallen, die zu einer entsprechenden Reduzierung des Liquiditätsergebnisses der Fondsgesellschaft führen würden. So besteht beispielsweise das Risiko, dass die im Rahmen der Betriebskosten zu berücksichtigende Kostenlast für Versicherungsprämien, Grundsteuern etc. durch nicht zu beeinflussende Entscheidungen des Staates oder der Vertragspartner erhöht wird oder dass die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen höher ausfallen als geplant oder dass nicht durch eine Versicherung abgedeckte Schadensfälle entstehen. Insbesondere hinsichtlich der Instandhaltungsaufwendungen wird sich voraussichtlich ein anderer Kostenverlauf ergeben, da in einigen Jahren keine oder nur geringe Instandhaltungsaufwendungen anfallen, in anderen Jahren jedoch umfänglichere Arbeiten erforderlich sein können bzw. Maßnahmen aus zukünftigen Jahren aus kaufmännischer Sicht zusammengefasst und vorgezogen werden. Mängel können zu deren Beseitigung Aufwendungen nötig sein, die das prognostizierte Ergebnis negativ beeinflussen und die Auszahlungen für die Anleger reduzieren oder auch gänzlich wegfallen lassen. Kostenrisiko Sollten der Fondsgesellschaft außerordentliche, nicht kalkulierte Kosten entstehen, können diese Kosten die Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflussen. Versicherung Durch die Fondsgesellschaft werden die Versicherungen im branchenüblichen Umfang abgeschlossen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist und die Fondsgesellschaft den Schaden selbst zu tragen hat. Bei Eintritt eines Schadensfalls kann sich das Ergebnis durch branchenübliche Selbstbehalte verschlechtern. Höhere Versicherungsprämien bei einem erforderlichen Neuabschluss oder bei Verlängerung des bestehenden Versicherungsvertrages können zu höheren Ausgaben und folglich zu reduzierten Auszahlungen führen. Gebäudeverwaltung Ein schlechtes Gebäudemanagement, ein Wechsel der beteiligten Personen und/oder die Kündigung einer bzw. beider Verwaltungsverträge können den Abschluss neuer Verträge mit anderen Objektverwaltern zu ungünstigeren Konditionen für die Fondsgesellschaft erforderlich machen. Diese erhöhten Kosten und die mit der Suche nach neuen Objektverwaltern verbundenen Kosten können zu höheren Ausgaben und folglich zu reduzierten Auszahlungen führen. Sach- oder Rechtsmängel Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich während der Fondslaufzeit Sach- oder Rechtsmängel ergeben, die gegenüber den Verkäufern im Rahmen der kaufvertraglichen Gewährleistung bzw. gegenüber den ausführenden Bauunternehmen nicht oder nicht mehr (z. B. im Falle der Insolvenz) durchgesetzt werden können. In diesem Fall trägt die Fondsgesellschaft und somit der Anleger das Risiko. Je nach Art und Schwere dieser Zinseinnahmen Die zukünftigen Zinseinnahmen könnten geringer als prognostiziert ausfallen und damit die Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflussen. RISIKEN IN DER VERÄUSSERUNGSPHASE Wertentwicklung Der Verkauf der Immobilien kann von einer Vielzahl von Faktoren (z. B. Rezession, Zinsanstieg, Inflation) im Investitionsland und am Immobilienstandort sowie von der weltweiten Kredit- und Finanzmarktkrise negativ beeinflusst werden. Bei der Immobilie in Hoofddorp besteht zudem das Risiko, dass innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Kaufvertragsunterzeichnung die Immobilie nicht veräußert werden kann bzw. kein dingliches Nutzungsrecht eingeräumt werden kann, sofern vom Magistrat der Gemeinde Haarlemmermeer keine Befreiung erteilt wurde. 19

20 Zielfondsmanager Risikohinweise und Zielfonds europa Holland 0167 Mit der Liquidation können höhere Kosten verbunden sein als in der Liquidationsprognose berücksichtigt. Aus diesem Grunde wird im Abschnitt Liquidationsprognose auf S. 20 f. dieses Pros pektes eine entsprechende Bandbreite bei der Betrachtung möglicher Verkaufsszenarien dargestellt. Letztendlich besteht das Risiko, dass der Verkaufspreis der Immobilien nicht ausreicht, um das valutierende Fremdkapital der Fondsgesellschaft vollständig zurückzuführen und somit der prognostizierte Erfolg der Beteiligung nicht eintritt, sodass die Zeichnungssumme der Anleger nicht zurückgezahlt werden kann. Rechtliche und steuerliche Risiken Die steuerlichen Ausführungen und Berechnungen sind von niederländischen und deutschen steuerlichen Beratern aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage und der bekannten Auffassung der jeweiligen Finanzbehörden entwickelt und geprüft worden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen und/oder die Anwendung der Gesetze durch Rechtsprechung und Erlasse der deutschen und/oder niederländischen Finanzverwaltung ändern werden und/oder das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden gekündigt oder geändert wird. Insbesondere sind die angekündigten Gesetzesänderungen bezüglich der steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften und der Erbschaftsteuer in den Niederlanden zu beachten. Diese werden sich erwartungsgemäß auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie gegebenenfalls auf die Grunderwerbsteuer beim Erwerb der Beteiligung auswirken. Ebenso wenig lässt sich grundsätzlich ausschließen, dass die Finanzverwaltung oder Rechtsprechung in den Niederlanden und/oder Deutschland eine andere Auffassung als die Anbieterin bzw. deren steuerliche Berater vertreten. Auch die in der Vergangenheit erlangte steuerliche Anerkennung für die von der Wölbern Group aufgelegten Holland-Fonds gewährt keine Sicherheit, dass das dieser Emission zugrunde liegende steuerliche Konzept im Rahmen der steuerlichen Veranlagung oder gegebenenfalls im Rahmen einer abschließenden steuerlichen Betriebsprüfung nicht zu einer abweichenden Behandlung der im vorliegenden Beteiligungsangebot dargestellten steuerlichen Auswirkungen führt. Negative Auswirkungen auf das prognostizierte Ergebnis sind dabei nicht auszuschließen. Einkommensteuer Die steuerliche Konzeption des Fonds beruht auf der steuerlichen Transparenz der Fondsgesellschaft, die hinsichtlich des niederländischen Steuerrechts davon abhängt, dass bei einem Beitritt außerhalb der Sechsmonatsfrist oder einem Gesellschafterwechsel alle übrigen Gesellschafter zustimmen. Im Falle einer Verletzung dieser Regelung besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft in den Niederlanden als Kapitalgesellschaft zu besteuern ist, was gegebenenfalls zu einer höheren steuerlichen Belastung führt. Hinsichtlich der Freistellung der Vermietungseinkünfte in Deutschland besteht das Risiko, dass die deutsche Finanzverwaltung diese nach Maßgabe des 50 d Abs. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht gewährt. Hiernach wäre die Freistellung nicht zu gewähren, wenn die Niederlande das Abkommen so anwenden würde, dass die Einkünfte nur vermindert oder gar nicht besteuert würden. Dies gilt in gleicher Weise, wenn die Einkünfte in den Niederlanden nur wegen der fehlenden unbeschränkten Steuerpflicht nicht besteuert würden. Beides würde dazu führen, dass die Einkünfte aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens im Inland steuerpflichtig wären. Insoweit käme eine Anrechnung der gegebenenfalls gezahlten niederländischen Ein kommensteuer auf die deutsche Einkommensteuer in Betracht. Es besteht jedoch das Risiko einer höheren Gesamtsteuerbelastung. Sollte sich das Beteiligungsangebot wirtschaftlich negativ entwickeln, würde aufgrund der Steuererhebung in den Niederlanden auf Basis einer pauschalen Bemessungsgrundlage (Box 3-Einkünfte) trotzdem Einkommensteuer erhoben. Sollte die Fondsgesellschaft die Immobilien verkaufen, ist nicht auszuschließen, dass diese Verkäufe bei einem Anleger als 20

21 Holland 67 Risikohinweise Zählobjekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze zu berücksichtigen sind. Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass der Anleger zu mehr als 10 % an der Fondsgesellschaft beteiligt ist bzw. der Wert seiner Beteiligung oder der anteilige Wert des Grundstücks mehr als beträgt. Insoweit besteht das Risiko, dass auf Ebene des Anlegers in der Gesamtschau ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen ist und damit Einkünfte aus der Veräußerung auch anderen Grundvermögens oder anderer Immobilienbeteiligungen auf Anlegerebene auch außerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig wären. Soweit ein Anleger seine Beteiligung individuell durch Aufnahme eines Kredites finanziert, besteht aus deutscher steuerlicher Sicht das Risiko, dass die Überschusserzielungsabsicht auf Ebene des Gesellschafters entfällt. In diesem Fall könnten die aus der Beteiligung bezogenen Einkünfte einkommensteuerlich irrelevant sein. Soweit ein Anleger seine Beteiligung individuell durch Aufnahme eines Kredites finanziert, besteht das Risiko, dass aus niederländischer steuerlicher Sicht die Vermögensverwaltungsqualifikation auf Ebene des Anlegers entfällt. In diesem Fall könnten die aus der Beteiligung tatsächlich bezogenen Einkünfte einkommensteuerlich relevant sein. Sollte die Finanzverwaltung zu dem Ergebnis kommen, die Beteiligung an der vermögensverwaltenden Fondsgesellschaft durch eine Stiftung sei ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, könnte unter Umständen die Gemeinnützigkeit der Stiftung gefährdet sein. Sollte ein Anleger durch Beitritt beziehungsweise Übertragung eines Kommanditanteils außer durch Erbschaft wesentlich an der Fondsgesellschaft beteiligt sein, dann fällt auf den anteiligen Immobilienwert Grunderwerbsteuer an. Erbschaft- und Schenkungsteuer Nach der derzeitigen niederländischen Rechtslage würde bei Schenkung oder Vererbung eines Fondsanteils, wenn der Erwerber nach der Übertragung wesentlich an der Fondsgesellschaft beteiligt ist, Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfallen. Zudem ist nach der derzeitigen Rechtslage ungeklärt, ob Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfällt, wenn die Beteiligung des Erwerbers nach der Schenkung bzw. Übertragung keine wesentliche Beteiligung darstellt. Steuerliche Abwicklung Die Anleger sind grundsätzlich verpflichtet, jedes Jahr in den Niederlanden eine Steuererklärung abzugeben. Bisher wurde mit dem zuständigen Steuerinspektor eine vereinfachte Veranlagungsregelung vereinbart. Dieser Regelung zufolge würden Anleger, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten, ihre Erklärungspflichten vereinfacht erfüllen können. Jedoch würde jeder Anleger die Möglichkeit behalten, selbst eine Steuererklärung einzureichen, wenn dies in seinem Interesse ist. Es kann zu Ergänzungen und Abänderungen dieser Regelung kommen. Die Regelung kann sowohl durch das Finanzamt als auch von der Fondsgesellschaft vor dem Ende eines Jahres ab Beginn des nächsten Jahres gekündigt werden. Dies kann zu erhöhten Kosten auf Ebene des Anlegers führen. Grunderwerbsteuer/Umsatzsteuer Hinsichtlich des Vorsteuerabzuges der Fondsgesellschaft für Leistungen von Unternehmern an die Fondsgesellschaft besteht das Risiko, dass dieser von der niederländischen oder deutschen Finanzverwaltung ganz oder teilweise nicht gewährt wird, wenn bzw. soweit die Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug nicht vorliegen oder von der Fondsgesellschaft nicht vollständig nachgewiesen werden können. Dies würde zu einer Verschlechterung der Liquiditätslage der Fondsgesellschaft führen. SONSTIGE RISIKEN Risiken im Zusammenhang mit Angaben und Aussagen Dritter Es besteht das Risiko, dass Aussagen, Einschätzungen, Bewertungen und/oder Prognosen Dritter, wie z. B. von Gutachtern oder technischen Beratern, sich als unzutreffend herausstellen und die Geschäftsentwicklung der Fondsgesellschaft einen schlechteren als den prognostizierten Verlauf nimmt. Dies würde die Ergebnisse der Anleger entsprechend verringern. Da die Bonitätsauskünfte zeitpunktbezogen sind, lässt sich keine ab- 21

22 Zielfondsmanager Risikohinweise und Zielfonds europa Holland 0167 schließende Aussage darüber treffen, ob die Mieter bzw. der Garant die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Mietvertragslaufzeit erfüllen können. Auseinandersetzungsguthaben (ermittelt auf Basis des Verkehrswertes der Immobilien) in zwei Halbjahresraten bis zum nächsten Jahresultimo. Andere Rechtskreise, Rechtsänderungen Einzelne Verträge unterliegen dem niederländischen Recht. Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen richten sich daher nach niederländischen Gesetzen. Daher kann sich eine Durchsetzung von Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder Kosten verursachen, die in der Prognoserechnung nicht enthalten sind. In rechtlicher Hinsicht wird die Veräußerbarkeit des Weiteren dadurch eingeschränkt, dass der Anleger seinen Anteil unabhängig von seinem obigen Kündigungsrecht nach rund zehnjähriger Laufzeit zwar zum Ende eines jeden Geschäftsjahres veräußern kann. Die Veräußerung bedarf jedoch vorab der Zustimmung aller Gesellschafter (vgl. 18 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages). Unabhängig von der Rechtsordnung, der die Verträge oder Rechtsverhältnisse unterliegen, besteht das Risiko einer Änderung von Gesetzen, Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis, was zu einer Belastung der Fondsgesellschaft und damit zu einer Reduzierung der Auszahlungen führen kann. Soweit Verträge noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen sind, kann es dazu kommen, dass ein beabsichtigter Vertragsabschluss nicht erfolgt und die Investition damit nicht prospektgemäß durchgeführt werden kann. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne oder mehrere der abgeschlossenen bzw. abzuschließenden Verträge ganz oder teilweise fehlerhaft, unwirksam oder lückenhaft sind. Sofern diese Rechtsmängel nicht geheilt werden, kann dies im Extremfall zum vollständigen Verlust des angelegten Kapitals führen. Kündigung, eingeschränkte Veräußerbarkeit von Anteilen Ein Ausscheiden des Anlegers oder die Kündigung des Gesellschaftsvertrages ist vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist grundsätzlich nicht möglich. Die Veräußerbarkeit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft unterliegt außerdem starken wirtschaftlichen und rechtlichen Einschränkungen. Wirtschaftlich eingeschränkt wird die Veräußerbarkeit durch die Tatsache, dass weder ein amtlicher Markt, noch ein Rückgaberecht an die Fondsgesellschaft existieren. Es besteht das Risiko, dass zumindest ein Gesellschafter seine Zustimmung nicht erteilt, und dass der Anleger seinen Anteil nicht veräußern kann. Daher kann die Treuhänderin Verkaufswünsche, die sich aus dem Gesellschafterkreis während der Fondslaufzeit ergeben, in der praktischen Umsetzung in der Regel nicht erfüllen. Sofern eine Veräußerung zustande kommt, besteht die Möglichkeit, dass dies nur zu einem geringeren als zum erwarteten Preis erfolgen kann. Die geschäftsführende Kommanditistin kann die erforderliche Zustimmung aus wichtigem Grund verweigern ( 18 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages). Liegt ein solcher Grund vor, ist die Veräußerung ebenfalls ausgeschlossen. Der Anleger muss daher davon ausgehen, dass er seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft über die gesamte Laufzeit des Beteiligungsangebots halten muss und eine kurzfristige Verwertung der Beteiligung nicht möglich ist. Platzierung Es besteht das Risiko, dass das geplante Emissionskapital der Fondsgesellschaft bis zum nicht vollständig eingeworben wird. Für diesen Fall sieht der Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit vor, bereits bei Erreichen eines geringeren Kommanditkapitals die Vollplatzierung zu erklären, wenn die Umsetzung des Investitionsplanes durch die Erhöhung des Fremdkapitalanteils sichergestellt ist. Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis nur jährlich erstmals zum kündigen und erhält sein Dies würde zu einem prozentual höheren Anteil eines jeden Gesellschafters am Vermögen der Gesellschaft führen. Die Be- 22

23 Holland 67 Risikohinweise dienung des zusätzlichen Fremdkapitals kann sich jedoch nachteilig auf die Liquiditätssituation der Fondsgesellschaft und auf die Auszahlungen an die Gesellschafter auswirken. Rückabwicklung Die nicht vollständige Platzierung des Emissionskapitals der Fondsgesellschaft, eine Kündigung der Darlehensverträge oder ein wesentlicher zusätzlicher Fremdkapitalbedarf könnte zur Rückabwicklung bzw. vorzeitigen Liquidation des Investments führen. Die Realisierung eines wirtschaftlichen Risikos bis hin zum Verlust der gesamten Investition kann dabei nicht ausgeschlossen werden. Der Anleger hat keinen Anspruch auf die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Die Kaufverträge für die Immobilien in Hilversum und Hoofddorp wurden unter auflösenden Bedingungen geschlossen. Es besteht das Risiko, dass die auflösenden Bedingungen nicht erfüllt werden und die Kaufverträge daher rückabgewickelt werden müssen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass durch die finanzierende Bank Ansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft erhoben werden bzw. weitere Kosten in Rechnung gestellt werden. Sollte dieser Fall eintreten, hätte dies voraussichtlich die Insolvenz der Fondsgesellschaft zur Folge und würde dazu führen, dass der Anleger sein eingesetztes Kapital nicht oder nicht vollständig zurückerhält. Darüber hinaus sind die geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhänderin zusammen (siehe auch 3 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages) berechtigt, den Anleger aus der Gesellschaft auszuschließen oder die Einzahlung gerichtlich durchzusetzen. Die im Falle der Ausschließung an den betreffenden Anleger zu zahlende Abfindung bemisst sich nach den von diesem Anleger auf dessen Kapitaleinlageverpflichtungen geleisteten Zahlungen abzüglich eines Ersatzes der der Treuhänderin entstandenen Aufwendungen. Soweit ein Anleger seiner übernommenen Einzahlungsverpflichtung nachgekommen ist, besteht keine Nachschusspflicht. Die Anleger können allerdings verpflichtet sein, von der Fondsgesellschaft erhaltene Auszahlungen an diese zurückzugewähren, sofern die Auszahlungen unter dem Vorbehalt des Wiederabrufs erfolgten oder sie gesetzlich hierzu verpflichtet sind. Nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches haftet ein Kommanditist den Gläubigern einer Kommanditgesellschaft bis zur Höhe seiner Einlage unmittelbar. Der Umfang der Haftung richtet sich nach der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme ( 172 HGB). Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist ( 171 HGB). Auszahlungen können zu einem Wiederaufleben der Haftung des Anlegers führen, wenn das Kapitalkonto durch die Auszahlungen die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme unterschreitet. Erfolgt die Bezahlung der Kaufpreise für die Immobilien nicht fristgerecht, besteht das Risiko einer Vertragsstrafe, die das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft und damit auch der Anleger verschlechtern kann. Einzahlungsverpflichtung, Nachschusspflicht Mit Übernahme einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft verpflichtet sich der Anleger zur Leistung einer Kapitaleinlage und des Agios. Der Anleger bleibt auch dann zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft verpflichtet, wenn sich die Beteiligung nicht erwartungsgemäß entwickelt. Kommt der Anleger seinen Zahlungspflichten nicht nach, können Verzugskosten entstehen. Scheidet ein Kommanditist aus der Fondsgesellschaft aus und erhält er seine Einlage zurück, so haftet er ab Eintragung seines Ausscheidens im Handelsregister für alle bis zu seinem Ausscheiden begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft für die Dauer von fünf Jahren bis zur Höhe seiner Haftsumme, wenn die Ansprüche innerhalb dieser Frist fällig werden und gerichtlich oder schriftlich gegen ihn geltend gemacht werden. Bei Auflösung der Fondsgesellschaft verjähren Ansprüche von Gläubi gern gegenüber den Kommanditisten fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung. Werden die Ansprüche erst nach der Eintragung fällig, so verjähren sie fünf Jahre nach Eintritt der Fälligkeit. Die vorstehend beschriebenen Bestimmungen zum Wiederaufleben der Haftung sowie der Nachhaftung bei Ausscheiden aus 23

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