Personalvertretung. Bildungskarenz Bildungsteilzeit. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. für Vertragslehrer/innen
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1 ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Bildungskarenz Bildungsteilzeit für Vertragslehrer/innen Personalvertretung Bedingungen, Höhe Weiterbildungsgeld, Dauer, gesetzliche Grundlagen, Februar 2015
2 Bildungskarenz - Eine Möglichkeit zur Weiterbildung Die Bildungskarenz ermöglicht Arbeitnehmer/innen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Durch den Bildungsurlaub werden zeitlich befristete Arbeitsplätze frei. Wer kann Bildungskarenz in Anspruch nehmen? Bildungskarenz kann nur zwischen Arbeitgeber und Vertragslehrer/innen vereinbart werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bildungskarenz. Für pragmatisierte Lehrer/innen ist Bildungskarenz leider nicht möglich. Wie lange kann Bildungskarenz dauern? Bildungskarenz kann für mindestens zwei bis maximal 12 Monate vereinbart werden, die Abteilung 2 genehmigt aber grundsätzlich nur Bildungskarenz für die Dauer eines Schuljahres. Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung? Während der Bildungskarenz bekommen Sie Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: 14,53 Euro), wenn Sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, dem AMS die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegen und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können. Darf man während des Bezugs von Weiterbildungsgeld dazuverdienen? Arbeitnehmer/innen in Bildungskarenz dürfen bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 405,98 Euro (im Jahr 2015) dazuverdienen. Kann Bildungskarenz mehrmals in Anspruch genommen werden? Eine neuerliche Bildungskarenz kann frühestens nach dem Ablauf von vier Jahren ab dem Antritt der letzten Bildungskarenz vereinbart werden. Wozu dient Bildungskarenz? Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen oder Fremdsprachenschulungen. Höherqualifizierung des Personals und Reduktion der Lohnkosten.
3 Wie kann ich Bildungskarenz bekommen? Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: Arbeitsverhältnis von mindestens 6 Monaten ununterbrochener Dauer. Zurzeit gewährt der Dienstgeber Bildungskarenz grundsätzlich nur Lehrer/innen mit einem unbefristeten Vertrag. Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme: Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden, bei Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr, für die keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, mindestens 16 Wochenstunden betragen. Umfasst die Weiterbildungsmaßnahme nur eine geringere Wochenstundenanzahl, so ist nachzuweisen, dass zur Erreichung des Ausbildungszieles zusätzliche Lernund Übungszeiten in einem Ausmaß erforderlich sind, dass insgesamt eine vergleichbare zeitliche Belastung besteht. Frist für Ansuchen um Bildungskarenz einhalten (Formular Karenz ) Längere ferienbedingte Unterbrechungen können nur dann akzeptiert werden, wenn das Ausbildungssemester erst mit Ende der Ferien und zu Beginn des neuen Semesters ausläuft und in der Regel hier keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (z. B. bei Hochschulstudien, Fachhochschulen, Kollegs u. dgl.) Die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit ist zulässig, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird. Wichtig! Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz besteht Krankenund Unfallversicherungsschutz und diese Zeiten werden auch bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.
4 Bildungsteilzeit - Eine Möglichkeit zur Weiterbildung Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen Lohnersatz bekommen. Der Vorteil zur traditionellen Bildungskarenz ist: für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Arbeitsplatz. Ein Überblick, wie die Bildungsteilzeit im Detail funktioniert und was es zu beachten gibt. Wer kann Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen? Bildungsteilzeit kann nur zwischen Arbeitgeber und Vertragslehrer/innen, die mindestens 6 Monate mit gleichbleibender Normalarbeitszeit beschäftigt sind, vereinbart werden. Für pragmatisierte Lehrer/innen ist Bildungsteilzeit leider nicht möglich. Wie lange kann Bildungsteilzeit dauern? Eine Bildungsteilzeit kann innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt 4 Jahren im Gesamtausmaß von maximal 2 Jahren abgeschlossen werden. Die Reduzierung ist immer pro Schuljahr. Sie können maximal 50 % der Arbeitszeit, mindestens 25 % der Arbeitszeit reduzieren. Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung? Für jede Arbeitsstunde, die Sie weniger arbeiten, zahlt das AMS 0,77 Euro Bildungsteilzeitgeld pro Tag (z. B. ergibt eine Reduktion der Arbeitszeit um 10 Stunden einen täglichen Anspruch von 7,70 Euro). Darf man während des Bezugs von Weiterbildungsgeld dazuverdienen? Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 405,98 Euro (im Jahr 2015) ist (bei einem anderen Arbeitgeber!) gestattet. Nachweis der Weiterbildung Nachgewiesen werden muss z.b. Kursbesuchsbestätigung; bei einem Studium: Prüfungen über 2 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 4 ECTS pro Semester oder bei Abschlussarbeiten wie z.b. einer Diplomarbeit Bestätigungen über den Fortschritt. Wenn Sie die Nachweise nicht erbringen, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern!
5 Wie kann ich Bildungsteilzeit bekommen? Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: Arbeitsverhältnis von mindestens 6 Monaten mit gleichbleibender Normalarbeitszeit Sie können nachweisen, dass Sie in diesem Zeitraum an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung (wie während eines Studiums) teilnehmen. Dienstgeber Formular: Verminderung der Jahresnorm AMS Bildungsteilzeit Weiterbildungsgeld beantragen Alle Informationen finden Sie auf Bildungskarenz: Bildungsteilzeit:
6 Wo finde ich die nächste AMS-Geschäftsstelle? Nähere Auskünfte zu den Bildungsmaßnahmen und zum Weiterbildungsgeld erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice. AMS Bischofshofen Kinostraße 7, 5500 Bischofshofen, Tel: (06462) 2848, Fax: (06462) ; Mo - Do 7:30 bis 15:30 Uhr, Fr bis 13:00 Uhr AMS Hallein Hintnerhofstraße 1, 5400 Hallein, Tel: (06245) 80451, Fax: (06245) ams.hallein@ams.at Mo - Do 7:30 bis 15:30 Uhr, Fr bis 13:00 Uhr AMS Salzburg Auerspergstraße 67, 5020 Salzburg, Tel: (0662) 8883, Fax: (0662) ams.salzburg@ams.at Mo - Do 7:30 bis 15:30 Uhr, Fr bis 13:00 Uhr
7 AMS Tamsweg Friedhofstraße 6, 5580 Tamsweg, Mo - Fr 7:30 bis 15:30 Uhr Tel: (06474) 8484 Fax: (06474) ams.tamsweg@ams.at Mo - Do 7:30 bis 15:30 Uhr, Fr bis 13:00 Uhr AMS Zell am See Brucker Bundesstraße 22, 5700 Zell am See, Mo - Fr 7:30 bis 15:30 Uhr Tel: (06542) 73187, Fax: (06542) ams.zellamsee@ams.at Mo - Do 7:30 bis 15:30 Uhr, Fr bis 13:00 Uhr
8 Broschüre zusammengestellt von: Sigi Gierzinger 0660/ Christine Haslauer 0664/ Toni Polivka 0664/ Peppo Wiendl 0664/ Gerhard Wildling- Radmacher 0664/ alle: Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen - Zentralausschuss Nonnbergstiege 2/I, 5010 Salzburg
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