Wir unterbreiten Ihnen den Kleinkredit für die Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) zur Beschlussfassung.
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- Tristan Weiner
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1 Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 29. Mai Kantonales Integrationsprogramm (KIP) ; Kleinkredit Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen den Kleinkredit für die Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) zur Beschlussfassung. Zusammenfassung Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, gute Rahmenbedingungen für die Integration der Ausländerinnen und Ausländer zu schaffen. Das Einführungsgesetz zum Ausländerrecht (EGAR) vom 25. November 2008 bildet auf kantonaler Ebene die gesetzliche Grundlage zur Entrichtung von finanziellen Beiträgen an Integrationsmassnahmen. Gleichzeitig sind in den gesetzlichen Grundlagen die Verpflichtung der Migrantinnen und Migranten zum Spracherwerb und die Möglichkeit zum Abschluss von Integrationsvereinbarungen festgelegt. Gestützt auf das AuG und das EGAR sowie das Umsetzungskonzept des Regierungsrats vom Oktober 2008 leistet der Kanton seit 2009 finanzielle Beiträge an die Integrationsförderung. Der Bund und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben im November 2011 ein gemeinsames Grundlagenpapier zur Weiterentwicklung der Integrationsförderung verabschiedet. Darin einigten sie sich auf die strategischen Ziele in der Integrationsförderung und kamen überein, dass der Bund ab 2014 in vierjährigen Programmvereinbarungen mit den Kantonen die Integrationsförderung verstärkt mitfinanzieren wird. Die künftige Ausrichtung von Bundesbeiträgen an die Kantone für die spezifische Integrationsförderung ist an die Voraussetzung geknüpft, dass diese ein Kantonales Integrationsprogramm (KIP) gemäss den vereinbarten Grundlagen erarbeiten. Der Regierungsrat beauftragte am 30. März 2011 das Departement Volkswirtschaft und Inneres, in Zusammenarbeit mit dem Departement Gesundheit und Soziales und dem Departement Bildung, Kultur und Sport sowie den Gemeinden und weiteren Akteuren der Integrationsförderung, ein KIP gemäss Grundlagen des Bundes und der KdK auszuarbeiten. Der Prozess wurde begleitet durch einen Steuerungsausschuss mit Vertretungen von Gemeinden und der beteiligten Departemente sowie eine Begleitgruppe mit Vertretungen von Migrationsorganisationen, Fachstellen und Organisationen der Integrationsförderung.
2 - 2 - Unter Einbezug der Gemeinden, Fachstellen und Institutionen wurde eine Bestandes- und Bedarfsanalyse der Integrationsförderung im Aargau erarbeitet. Diese bestätigt im Wesentlichen die bisherige Stossrichtung der kantonalen Integrationsförderung, die sich primär an Personen mit fehlender oder geringer Bildung richtet, welche ohne Unterstützung kaum eine erfolgreiche Integration erreichen können sowie an spätimmigrierte Jugendliche und vorläufig Aufgenommene sowie anerkannte Flüchtlinge. Unterstützt werden schwerpunktmässig Massnahmen in den Bereichen Sprachförderung und Vernetzung sowie arbeitsmarktliche Integration. Die Analyse weist jedoch auch auf Lücken hin, insbesondere im Bereich Information, aber auch in der Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter. Mit dem vorliegenden KIP erfüllt der Kanton Aargau die Vorgaben des Bundes in formaler, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht. Das vierjährige Programm erlaubt es, die bisherige Arbeit weiterzuführen und wo nötig zu optimieren. Mit der Erhöhung der Bundesbeiträge an die spezifische Integrationsförderung können die erkannten Lücken geschlossen und die Gemeinden in ihrer Integrationsarbeit vermehrt unterstützt werden. Die so geschaffenen guten Rahmenbedingungen ermöglichen den Migrantinnen und Migranten, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Integrationsprozesses nachzukommen. Gelingende Integration ist zentral für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und liegt im Interesse der einheimischen und der zuwandernden Bevölkerung. Die Nettoaufwendungen des Kantons für die Integrationsmassnahmen beliefen sich in den letzten beiden Jahren auf 1,5 Millionen Franken (2011) und 1,6 Millionen Franken (2012). Im Budget 2013 sind 1,69 Millionen Franken enthalten. Im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ist eine Erhöhung auf 1,81 Millionen Franken pro Jahr geplant. Die Nettoaufwendungen des Kantons für die Umsetzung des KIP gemäss vorliegender Botschaft belaufen sich auf gesamthaft 4,618 Millionen Franken oder durchschnittlich 1,15 Millionen Franken pro Jahr. Durch die Reduktion der Aufwendungen und die Auflösung von Rücklagen, die aus zweckgebundenen Bundesbeiträgen (Übergangsbeiträge 2008; vgl. Kapitel 3.3) gebildet worden sind, wird die Nettobelastung für den Kanton gegenüber dem AFP um durchschnittlich Fr. 600'000. pro Jahr oder gesamthaft rund 2,46 Millionen Franken gesenkt. Die durchschnittlichen Nettoaufwendungen pro Jahr liegen auch unter denjenigen in den Jahren Die vorliegende Botschaft ist somit nicht aufgrund von höheren kantonalen Aufwendungen für die Integrationsförderung erforderlich, sondern aus finanzrechtlichen Gründen. Die Ziele und Massnahmen der kantonalen Integrationsförderung werden im KIP systematisch zusammengefasst. Das KIP basiert zudem auf einer Programmvereinbarung, die der Kanton mit dem Bund abschliesst. Aus dieser Vereinbarung ergeben sich finanzielle Verpflichtungen des Kantons für die Jahre Deshalb ist die Bewilligung eines Kleinkredits für einen einmaligen Nettoaufwand von 4,939 Millionen Franken (inklusive Aufwand von Fr. 321'000. für die Erarbeitung des KIP) erforderlich.
3 - 3 - Für die Genehmigung des KIP und den Abschluss der Programmvereinbarung ist der Regierungsrat zuständig, wobei die finanzrechtlichen Kompetenzen des Grossen Rats vorbehalten sind. Für die Bewilligung des notwendigen Kleinkredits ist der Grosse Rat zuständig. Der Antrag für den Kleinkredit erfolgt nicht im Rahmen einer Sammelvorlage, damit der Grosse Rat im Rahmen der Einzelvorlage vertieft über den Inhalt des KIP informiert werden kann. Mit dem Kleinkredit wird auch die Transparenz über die kantonalen Aufwendungen für die Integrationsförderung im Budget und im AFP erhöht. Die Zusammenfassung in einem Kleinkredit im Aufgabenbereich 225 'Migration' tritt anstelle der bisherigen Aufteilung auf Globalbudgets, Kleinkredite sowie Leistungsunabhängige Aufwendungen und Erträge in zwei Aufgabenbereichen (225 und 310). 1. Ausgangslage 1.1 Rechtliche Grundlagen der Integrationsförderung Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG), das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, und die dazu gehörende Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländer (VIntA) legen die eidgenössische Integrationspolitik fest. Mit dem Einführungsgesetz zum Ausländerrecht (EGAR) vom 25. November 2008 wurde auf kantonaler Ebene in 29 die gesetzliche Grundlage zur Entrichtung von finanziellen Beiträgen an Integrationsmassnahmen gelegt. Gleichzeitig sind in den gesetzlichen Grundlagen die Verpflichtung der Migrantinnen und Migranten zum Spracherwerb und die Möglichkeit zum Abschluss von Integrationsvereinbarungen festgelegt. Einzelheiten und Verfahren sind in der Verordnung über die Integration der ausländischen Bevölkerung (IntegrationsV) vom 14. Januar 2009 geregelt. Gestützt darauf sowie auf das Umsetzungskonzept des Regierungsrats vom Oktober 2008 leistet der Kanton seit 2009 finanzielle Beiträge an Massnahmen zur Integrationsförderung. Die Grundlage für die Vereinbarung des Bundes mit den Kantonen bildet das Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) vom 5. Oktober Integrationsverständnis Das Gesetz umschreibt Integration als Ziel und als gegenseitiger Prozess: Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz (Art. 4 Abs. 1 AuG). Integration ist ein gegenseitiger Prozess der einheimischen und ausländischen Bevölkerung: - Eine erfolgreiche Integration setzt den Willen und die Bereitschaft der Ausländerinnen und Ausländer voraus, sich zu integrieren und sich mit den Lebensbedingungen in der Schweiz aktiv auseinanderzusetzen. So wird von ihnen erwartet, dass sie ihren Beitrag zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit leisten, die am Wohnort gesprochene Landessprache lernen und die rechtsstaatlichen Normen und demokratischen Grundprinzipien respektieren (Art. 4 Abs. 4 AuG; Art. 4 VIntA).
4 Der Staat verpflichtet sich zur Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit und die Teilhabe der ausländischen Bevölkerung am öffentlichen Leben (Art. 53 AuG). - Von der einheimischen Bevölkerung wird Offenheit und ein Klima des gegenseitigen Respekts und der Wertschätzung vorausgesetzt (Art. 4 Abs. 1 und 3 AuG). Dieses Integrationsverständnis bildet die Grundlage des vorliegenden Kantonalen Integrationsprogramms (KIP). 1.3 Integration als Verbundaufgabe Integration ist eine Verbundaufgabe, die der Bund, die Kantone und die Gemeinden gemeinsam wahrzunehmen haben und die auf allen drei Ebenen eine Verpflichtung zur Förderung der Integration beinhaltet (Art. 53 AuG). Der Bund legt in Übereinstimmung mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die strategischen Ziele der Integrationsförderung fest und unterstützt die spezifische Integrationsförderung in den Kantonen mit mehrjährigen Programmvereinbarungen. Die Kantone konkretisieren die strategischen Programmziele entsprechend ihrer besonderen Gegebenheiten und sind für die Umsetzung verantwortlich. Da Integration eine Querschnittaufgabe ist, erfolgt sie in erster Linie in den bestehenden Regelstrukturen (zum Beispiel Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt, den Institutionen der sozialen Sicherheit und des Gesundheitswesens) und wird aus den ordentlichen Budgets der zuständigen Stellen finanziert. Ergänzend dazu wirkt die spezifische Integrationsförderung, die einerseits das Angebot der Regelstrukturen ergänzt beziehungsweise vorhandene Lücken schliesst (zum Beispiel Sprachförderung von spät immigrierten Jugendlichen, für Erwachsene ausserhalb von Berufsbildung, die berufliche Integration von vorläufig Aufgenommenen sowie Flüchtlingen, etc.). Dabei richtet sich die spezifische Integrationsförderung insbesondere an spezielle Personengruppen, welche aufgrund fehlender Voraussetzungen die bestehenden Angebote nicht nutzen können. Zum Anderen unterstützt die spezifische Integrationsförderung die Regelstrukturen darin, ihren Integrationsauftrag wahrzunehmen. Die Gemeinden sind gemäss AuG verpflichtet, bei der Integrationsförderung mitzuwirken (Art. 53 Abs. 1 und 5 AuG). Diese Verpflichtung wird im Kanton Aargau weder auf Gesetzesnoch auf Verordnungsstufe konkretisiert, da sich der Bedarf nach Integrationsförderung je nach Grösse, Ausländeranteil und Bevölkerungsstruktur einer Gemeinde stark unterscheidet. Gemeinden haben folglich einen grossen Ermessensspielraum bei der Gestaltung der Integrationsförderung. Der Kanton unterstützt sie bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe Zuständigkeiten innerhalb des Kantons Für die Genehmigung des KIP und den Abschluss der Programmvereinbarung ist der Regierungsrat zuständig, wobei die finanzrechtlichen Kompetenzen des Grossen Rats vorbehalten sind. Für die Bewilligung des notwendigen Kleinkredits ist der Grosse Rat zuständig.
5 Beteiligte der Integrationsförderung im Kanton Aargau Den 216 Aargauer Gemeinden kommt in der Integration eine zentrale Rolle zu. Sie sind in der Regel für die zuziehenden Ausländerinnen und Ausländer die erste Kontakt- und in vielen Belangen die Ansprechstelle vor Ort. Die Gemeinden sind in der Integrationsförderung unterschiedlich aktiv. Vor allem grössere Gemeinden und Gemeinden mit hohem Ausländeranteil unterstützen Angebote der Integrationsförderung, insbesondere in den Bereichen Information, Begegnung sowie Spracherwerb. Die beiden Städte Aarau und Baden verfügen zudem über eine eigene Fachstelle Integration. Im Rahmen der Regelstrukturen wird in Schul- und Berufsbildung, der Kinder- und Jugendförderung, der Arbeitsmarktintegration sowie im Bereich der sozialen Sicherheit und des Gesundheitswesens mit gezielten Massnahmen die Integration der ausländischen Bevölkerung gefördert. In der kantonalen Verwaltung koordiniert die Sektion Integration und Beratung im Amt für Migration und Integration (MIKA) die spezifische Integrationsförderung. Sie steuert und koordiniert Massnahmen zur Integrationsförderung insbesondere im Bereich Sprache sowie Information und Beratung. Seit 2010 werden mit bestimmten Personen im Familiennachzug aus Drittstaaten bei Bedarf Integrationsvereinbarungen abgeschlossen, um einen raschen Spracherwerb zu fördern. Mit vorläufig Aufgenommenen sowie anerkannten Flüchtlingen wird seit Herbst 2011 direkt nach ihrer Aufenthaltsregelung ein Abklärungsgespräch durchgeführt, um sie geeigneten bildungs- und arbeitsmarktlichen Massnahmen zuführen zu können. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Sozialdienst und dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA). Die Anlaufstelle Integration Aargau (AIA) übernimmt im Rahmen eines Leistungsauftrags Aufgaben im Bereich Information und Beratung, Dokumentation und Vernetzung. Viele weitere Beteiligte leisten im Kanton Aargau einen massgeblichen Beitrag zu einer erfolgreichen Integration. Dazu gehören Migrationsorganisationen, Vereine sowie kirchliche Institutionen. Viele der Integrationsangebote leben davon, dass Ehrenamtliche sich mit grossem Engagement einsetzen. Den wichtigsten Beitrag zur Integration aber ist von den Migrantinnen und Migranten selbstverantwortlich zu erbringen. Eine wichtige Rolle spielen dabei gut integrierte Personen, welche ihre Landsleute im Integrationsprozess unterstützen (sogenannte Schlüsselpersonen). 1.5 Migration im Kanton Aargau Der Kanton Aargau ist mit seinen 627'282 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand Dezember 2012) der viertgrösste Kanton der Schweiz. Die ständige ausländische Wohnbevölkerung umfasst 143'180 Personen, womit der Kanton mit einer Ausländerquote von rund 22,8 % leicht unter dem schweizerischen Durchschnitt von 23,2 % liegt. Die ausländische Bevölkerung verteilt sich innerhalb des Kantons sehr unterschiedlich. Zwischen den einzelnen Gemeinden findet sich eine Spannbreite des Ausländeranteils zwischen 1,8 % (in Wiliberg) und 51,3 % (in Spreitenbach), aber auch zwischen den verschiedenen Bezirken sind die Unterschiede gross.
6 - 6 - Zwischen 2001 und 2012 ist der Ausländeranteil an der ständigen Wohnbevölkerung von 19,5 % auf über 23 % angestiegen. Betreffend die Zuwanderung gilt es zwischen jener aus "neuen" und jener aus "alten" Herkunftsländern zu unterscheiden. Zu den alten Herkunftsländern werden die klassischen Auswanderungsländer des Mittelmeerraums sowie Teile Asiens, Lateinamerikas und Afrikas gezählt. Als "neue" Herkunftsländer gelten nordeuropäische und andere Regionen, aus welchen vor allem gut qualifizierte Personen einreisen. Obwohl vermehrt Ausländerinnen und Ausländer aus West- und Nordeuropa zuziehen und zunehmend wissensintensivere Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind, ist die im Kanton Aargau lebende sowie die neu zuziehende ausländische Bevölkerung im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlich stark von der alten Zuwanderung geprägt. So stammten noch immer 7 von 10 Migrantinnen und Migranten aus den klassischen Herkunftsregionen des Südens. Diese bringen tendenziell eine eher tiefere Berufs- und Schulbildung mit, was bei der Ausgestaltung der Integrationsförderung berücksichtigt werden muss. Durch die Wirtschaftskrise in gewissen EU-Ländern ist zudem zukünftig wieder von einem verstärkten Zuzug von Personen aus den alten Herkunftsländern Südeuropas auszugehen. 1.6 Vorgaben des Bundes für die künftige Integrationsförderung Der Bund und die KdK haben im November 2011 ein gemeinsames Grundlagenpapier 1 zur Weiterentwicklung und zum Ausbau der Integrationsförderung der ausländischen Bevölkerung verabschiedet. Darin einigten sie sich auf die strategischen Ziele der Integrationsförderung und kamen überein, dass der Bund ab 2014 in vierjährigen Programmvereinbarungen mit den Kantonen die spezifische Integrationsförderung verstärkt mitfinanzieren wird. Die künftige Ausrichtung von Bundesbeiträgen an die Kantone für die spezifische Integrationsförderung ist an die Voraussetzung geknüpft, dass diese ein KIP gemäss den vereinbarten Grundlagen erarbeiten. In formaler Hinsicht bedeutet das Folgendes: - Das KIP enthält eine generelle Bestandsaufnahme der Integrationsförderung der Regelstrukturen und der Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung. - Auf der Grundlage dieser Analyse wird der Bedarf an spezifischer Integrationsförderung beschrieben und auf allfälligen Handlungsbedarf innerhalb der Regelstrukturen hingewiesen. - Gestützt auf diese Bestands- und Bedarfsanalyse wurde im Rahmen eines Aktionsplans eine Übersicht der bestehenden und neuen Massnahmen erstellt. - Das KIP enthält ein Budget, das den Einsatz der kantonalen Mittel sowie der vom Bund beantragten Beiträge ausweist. Inhaltlich sind folgende Vorgaben zu beachten: Bund und KdK haben sich auf drei Pfeiler mit verschiedenen Schwerpunkten sowie den dazu gehörenden strategischen Zielen verständigt. Diese strategischen Ziele sind bei der Festlegung des Aktionsplans als verbindliche Leitsätze zu beachten. 1
7 Pfeiler Information und Beratung (Schwerpunkte: Erstinformation und Integrationsförderbedarf, Beratung, Schutz vor Diskriminierung). 2. Pfeiler Bildung und Arbeit (Schwerpunkte: Sprache und Bildung, Frühe Förderung, Arbeitsmarktfähigkeit). 3. Pfeiler Verständigung und gesellschaftliche Integration (Schwerpunkte: interkulturelles Übersetzen, soziale Integration). In finanzieller Hinsicht sind folgende Vorgaben zu erfüllen: - Im Rahmen der spezifischen Integrationsförderung müssen Kanton und Gemeinden einen ebenso hohen Betrag für die Integrationsförderung einsetzen wie der Bund. Für den Kanton Aargau sieht der Bund einen jährlichen Beitrag von durchschnittlich Fr. 2'119'000. vor. - Bei der Integrationspauschale, die der Bund zweckgebunden für die vorläufig Aufgenommenen sowie anerkannten Flüchtlinge auszahlt, ist keine Mitfinanzierung durch die Kantone erforderlich. - In den Pfeilern 1 und 2 werden Mindestanteile verlangt: Von den gesamten Mitteln (Bund und Kanton) müssen mindestens 20 % im Pfeiler Information und Beratung eingesetzt werden, davon mindestens 10 % im Teilbereich Erstinformation und Integrationsförderbedarf und mindestens 40 % im Bereich Bildung und Arbeit. Die Angebote und Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung richten sich grundsätzlich an alle Migrantinnen und Migranten in der Schweiz, die zur ständigen Wohnbevölkerung gehören und die einen Bedarf nach Integrationsfördermassnahmen haben. Ausge-
8 - 8 - nommen sind hingegen Asylsuchende und Personen, die kein Aufenthaltsrecht haben, also abgewiesene Asylsuchende und sogenannte "Sans Papiers". Bei der spezifischen Integrationsförderung wird der Fokus insbesondere auf bildungsferne Personen gelegt, welche ohne Unterstützung kaum eine erfolgreiche Integration erreichen können sowie auf spätimmigrierte Jugendliche und vorläufig Aufgenommene sowie anerkannte Flüchtlinge. 1.7 Auftrag des Regierungsrats Der Regierungsrat unterstützt die integrationspolitische Strategie des Bundes. Diese entspricht der im Entwicklungsleitbild des Regierungsrats und im Umsetzungskonzept vom Oktober 2008 festgehaltenen Stossrichtung im Bereich Migration und Integration. Der Regierungsrat beauftragte daher am 30. März 2011 das Departement Volkswirtschaft und Inneres, in Zusammenarbeit mit dem Departement Gesundheit und Soziales und dem Departement Bildung, Kultur und Sport, sowie den Gemeinden und weiteren Akteuren der Integrationsförderung, ein Kantonales Integrationsprogramm gemäss Grundlagen des Bundes und der KdK auszuarbeiten. 1.8 Entwicklungsschwerpunkt Die Neuausrichtung der kantonalen Integrationsförderung gemäss den Bundesvorgaben im Rahmen der Entwicklung kantonaler Integrationsprogramme und begleitender Massnahmen (EKIM; Vorprojekt zum KIP) wurde vom Grossen Rat mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) als Entwicklungsschwerpunkt im Aufgabenbereich 225 'Migration' beschlossen (ES0005). Mit der vorliegenden Botschaft wird der Entwicklungsschwerpunkt auf politischer Ebene umgesetzt. 1.9 Parlamentarische Vorstösse Die (12.213) Motion Franz Hollinger, CVP, Brugg, vom 28. August 2012 betreffend Integration von Ausländerinnen und Ausländern durch Information wurde am 28. Mai 2013 in ein Postulat umgewandelt. Der Vorstoss verlangt eine möglichst frühzeitige Information und Erstberatung von ausländischen Personen anlässlich eines persönlichen Gesprächs, um sie auf ihre Rechte und Pflichten aufmerksam zu machen und ihnen alles Wissenswerte für den Integrationsprozess zu vermitteln. Mit dem vorliegenden Integrationsprogramm und der geplanten Umsetzung insbesondere im Pfeiler 1 Information und Beratung nimmt der Regierungsrat das Anliegen auf und sieht spezifische Massnahmen im Bereich der Erstinformation vor. Das Postulat kann daher abgeschrieben werden. 2. Handlungsbedarf 2.1 Vorgehen und Projektorganisation Um das KIP möglichst breit abzustützen, wurden die verschiedenen Beteiligten in der Integrationsförderung mit verschiedenen Befragungsmethoden in die Erarbeitung der Bestandsund Bedarfsanalyse miteinbezogen:
9 Schriftliche Befragung aller Gemeinden im Kanton Aargau - Hearings in Form von Runden Tischen mit Migrationsorganisationen und Akteuren der Integrationsförderung - Interviews und Workshops mit Fachleuten aus den kantonalen Departementen Begleitet wurde der Prozess durch einen Steuerungsausschuss unter der Leitung des Departementvorstehers Volkswirtschaft und Inneres mit Vertretungen der Gemeinden und der hauptsächlich betroffenen Departemente. Vertreterinnen und Vertretern von Migrationsorganisationen sowie Fachstellen und Netzwerke der Integrationsförderung waren in einer Begleitgruppe vertreten. Mit diesem Vorgehen sollte sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Blickwinkel berücksichtigt und die Bedürfnisse möglichst konkret und realitätsnah erfasst werden. 2.2 Bedarf an Integrationsförderung im Kanton Aargau Die Resultate der Bestands- und Bedarfsanalyse des vorliegenden KIP zeigen, dass die Integration der ausländischen Bevölkerung grundsätzlich gut gelingt. Viele Akteure sind daran beteiligt und zahlreiche Angebote unterstützen den Integrationsprozess. In den Regelstrukturen besteht ein gutes Angebot an Massnahmen, zum Beispiel im Rahmen der Berufsbildung und der Arbeitsmarktintegration. Einen wichtigen Beitrag zur Integration leistet der Arbeitsmarkt, der Arbeitsstellen für die einheimische wie die ausländische Bevölkerung zur Verfügung stellen kann. In der spezifischen Integrationsförderung gibt es vor allem im Bereich der Sprachförderung niederschwellige Angebote. Dazu gehören MuKi-Deutsch- und Familienfrauenkurse, Sprachangebote auf verschiedenen Niveaus inklusive Alphabetisierungskursen sowie Sprach- und Integrationskurse. Besonders grössere Gemeinden und Gemeinden mit hohem Ausländeranteil unterstützen Angebote zum Spracherwerb, für Information, Begegnung, Austausch sowie bei Bedarf den Einsatz von interkulturellen Übersetzenden. Wenn im Folgenden der Bedarf sowie die Massnahmen des Aktionsplans in den einzelnen Bereichen umschrieben werden, so handelt es sich dabei vor allem um bestehende Angebote, die weitergeführt und allenfalls optimiert werden. Die aufgezeigten Lücken können dank zusätzlicher Bundesmittel mit ergänzenden Massnahmen geschlossen werden. 2.3 Schwerpunkte der Integrationsförderung im Kanton Aargau Pfeiler 1: Information und Beratung Gute Informationen für Migrantinnen und Migranten über das Leben und Arbeiten in der Schweiz, über die Rechte und Pflichten sowie über Integrationsförderangebote sind eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. In einer ersten Phase des Integrationsprozesses benötigen Ausländerinnen und Ausländer zielgruppenspezifische Erstinformationen. Die Gemeinden sollen darin unterstützt werden, ein solches Angebot aufzubauen. In einer zweiten Phase braucht es gut zugängliche Informationen über die verschiedenen Lebensbereiche (Bildung, Arbeit, Gesundheit etc.) sowie spezifische Beratungsangebote. Bereits bestehende Angebote sollen in Zukunft besser vernetzt und zu einem dezentralen Informations- und Beratungsangebot aufgebaut werden. Die Beratung richtet sich aber nicht nur an Ausländerinnen und Ausländer, sondern auch an Fachleute, Arbeitgeber und Interes-
10 sierte. Gemeinden sollen bei der Einschätzung des Bedarfs nach spezifischer Integrationsförderung und der Entwicklung von angemessenen Massnahmen unterstützt werden. Bei Vorliegen eines Integrationsförderbedarfs soll wie bis anhin auf kantonaler Ebene mit Personen im Familiennachzug aus Drittstaaten eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen werden. Auch die Abklärungsgespräche bei vorläufig Aufgenommenen sowie anerkannten Flüchtlingen sollen weitergeführt und optimiert werden, um die Integration in Arbeitswelt und Gesellschaft möglichst rasch in die Wege zu leiten. Die Bevölkerung sowie Institutionen der Regelstrukturen und der Arbeitswelt sollen für die Integrationsthematik und bestehende Integrationshindernissen sensibilisiert werden, um so den Schutz vor Diskriminierung sicherzustellen. Das bisherige Beratungsangebot für Opfer von Diskriminierung soll überprüft und allenfalls angepasst werden. Zusammenfassung der Massnahmen im Pfeiler 1: Information und Beratung: - In Zusammenarbeit mit den Gemeinden dezentral Informationsangebote aufbauen - Gemeinden bei der Einschätzung des Bedarfs nach spezifischer Integrationsförderung und der Entwicklung von Projekten und deren Umsetzung beraten und unterstützen - Bevölkerung sowie Institutionen der Regelstrukturen und der Arbeitwelt für die Integrationsthematik und bestehende Integrationshindernisse zum Schutz vor Diskriminierung sensibilisieren Pfeiler 2: Bildung und Arbeit Der Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt ist zentral für eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Erste Massnahmen setzen bereits im Kindsalter an. Die Frühe Förderung hat zum Ziel, Kindern unabhängig von ihrem sozioökonomischen und/oder familiären Hintergrund gute Startbedingungen für die Bildungs- und Arbeitslaufbahn zu ermöglichen. Dabei kommt der Elternbildung eine grosse Bedeutung zu. Es ist wichtig, dass die Stossrichtung der Förderung der Kinder im Vorschulalter auf kantonaler Ebene festgelegt und die Koordination der bereits bestehenden Frühförderprojekte gewährleistet wird. Sprache ist eine zentrale Voraussetzung für die Integration im Allgemeinen, speziell aber für den Erwerb von Bildung und damit verbunden für eine nachhaltige Integration im Arbeitsmarkt. Die im Gesetz festgehaltene Forderung, die am Wohnort gesprochene Landessprache zu erlernen, setzt jedoch voraus, dass für alle Migrantinnen und Migranten gut erreichbare Sprachkurse auf verschiedenen Niveaustufen angeboten werden. Das bereits bestehende Angebot der spezifischen Integrationsförderung soll mit zielgruppenspezifischen Angeboten ergänzt und besser vernetzt werden, so dass in den verschiedenen Regionen Angebote für einen kontinuierlichen Spracherwerb vorhanden sind. Ein weiterer Fokus liegt auf der Berufsbildung. In diesem Bereich will die spezifische Integrationsförderung in Zusammenarbeit mit dem Departement Bildung, Kultur und Sport eine zielgruppengerechte Information der Jugendlichen und deren Eltern sowie der verschiedenen involvierten Fachleute verstärken. Von besonderer Bedeutung ist der Zugang zur Berufsbildung für Jugendliche und junge Erwachsene, die nach Abschluss der obligatorischen Schulbildung in die Schweiz kommen, sei es als spätimmigrierte Jugendliche oder als vorläufig Aufgenommene sowie anerkannte Flüchtlinge. Diese sind aufgrund der häufig fehlenden Berufsbildung besonders von Arbeitslosigkeit und auch von der Gefahr, Sozialhilfe beziehen zu müssen, betroffen. Es ist zu klären, wie dieser Personengruppe der Zugang zu vorberei-
11 tenden Angeboten der Berufsbildung ermöglicht werden kann. Bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote im Prozess zum Erwerb eines Berufsabschlusses sind zielgruppengerecht zu verstärken. Nicht nur der Zugang zur Berufsbildung ist für Spätimmigrierte, vorläufig Aufgenommene sowie anerkannte Flüchtlinge erschwert, auch die Integration in den Arbeitsmarkt. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit sollen daher weiterhin arbeitsmarktliche Massnahmen den Bedürfnissen dieser speziellen Zielgruppen angepasst und im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes angeboten werden. Der Dialog und die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern sollen intensiviert werden, um gemeinsam Massnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit von Migrantinnen und Migranten zu entwickeln und umzusetzen. Zusammenfassung der Massnahmen im Pfeiler 2: Bildung und Arbeit - Die bisherigen Sprachangebote weiterführen, optimieren und koordinieren - Massnahmen der Frühen Förderung für bildungsferne, sozioökonomisch schlecht gestellte Familien in Zusammenarbeit mit den Regelstrukturen weiterführen und weiterentwickeln - Angebote zur Verbesserung des Zugangs zu Ausbildung und zum Arbeitsmarkt für spätimmigrierte Jugendliche, vorläufig Aufgenommene sowie anerkannte Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit dem Departement Bildung, Kultur und Sport und AWA weiterführen und weiterentwickeln - Sozialpartner für die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit von Migrantinnen und Migranten sensibilisieren und einbeziehen Pfeiler 3: Verständigung und gesellschaftliche Integration Verwaltungsstellen und Institutionen sind immer wieder in der Situation, dass sie mit Migrantinnen und Migranten schwierige Fragen klären sollten, diese jedoch noch nicht über die nötigen Deutschkenntnisse verfügen, um an einem anspruchsvollen Gespräch teilhaben zu können. Schulen, Sozialdienste, Gemeindeverwaltungen, Spitäler und Ärzte werden daher weiterhin auf kompetente Übersetzerinnen und Übersetzer mit interkulturellem Wissen angewiesen sein. Das Angebot von interkultureller Übersetzung soll daher im Kanton Aargau auch in Zukunft sichergestellt werden. Eine wichtige Voraussetzung um die in den Pfeilern 1 und 2 anvisierten Ziele zu einer erfolgreichen Integration zu erreichen, ist die soziale Integration vor Ort. So sollen niederschwellige Angebote für Begegnung und Austausch, welche gemeinsame Aktivitäten im Gemeinwesen ermöglichen, unterstützt werden. Handlungsbedarf zeigt sich beim erschwerten Zugang und der teilweise schlechten Nutzung von bestehenden Angeboten der Regelstruktur durch bestimmte Gruppen von Migrantinnen und Migranten. Die Gemeinden sollen im Einsatz von Schlüsselpersonen, welche den Zugang zu ihren Landsleuten erleichtern, unterstützt werden.
12 Zusammenfassung der Massnahmen im Pfeiler 3: Verständigung und gesellschaftliche Integration: - Interkulturelle Übersetzung für spezielle Gesprächssituationen sicherstellen - Kommunale Anstrengungen zur sozialen Integration der ausländischen Bevölkerung unterstützen - Die Erreichbarkeit der verschiedenen Zielgruppen durch den Einsatz von Schlüsselpersonen und spezifischen Informationsmitteln verbessern 2.4 Umsetzungsplanung Für die Steuerung des KIP ist das Departement Volkswirtschaft und Inneres zuständig. Die Umsetzungsplanung erfolgt schrittweise in Absprache mit den anderen beteiligten Departementen im Rahmen der vorgesehenen Massnahmen und der eingestellten Mittel. Das Controlling der Umsetzungsmassnahmen und der Zielerreichung der im KIP definierten strategischen Ziele und Teilziele wird durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres über ein kontinuierliches Monitoring gewährleistet. 3. Finanzielle und personelle Auswirkungen 3.1 Gesamtübersicht der finanziellen Auswirkungen Der Aufwand und die Finanzierung der Umsetzung des KIP setzen sich wie folgt zusammen: (Beträge in Fr. 1'000. ) Total Gesamtaufwand -6'227-6'980-7'325-7'612 28'144 Bundesbeiträge Auflösung Rücklagen aus Bundesbeiträgen '536 5'033 5'302 5'589 20' '368 1'168 3'066 Nettoaufwand Kanton -1'427-1' '618 Für Einzelheiten zum Gesamtaufwand wird auf das Kapitel 2.3 sowie auf die Beilagen (vor allem Beilage 1) verwiesen. Die Auflösung der Rücklagen aus den Bundesbeiträgen 2008 (sogenannte Übergangsbeiträge; vgl. Kapitel 3.3) erfolgt nicht gleichmässig, weil in den Jahren 2016 und 2017 die Gesamtsituation des Kantonshaushalts besonders angespannt ist und im KIP höhere Aufwendungen anfallen.
13 Bundesbeiträge Der Bund leistet jährlich Beiträge an die Kantone zur spezifischen Integrationsförderung. Diese setzen sich aus zwei Teilen zusammen: - Beitrag für die spezifische Integrationsförderung - Beitrag für die berufliche und soziale Integration von vorläufigen Aufgenommenen sowie anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (sogenannte Integrationspauschale [IP]) Im Rahmen der Weiterentwicklung und Stärkung der Integrationspolitik hat der Bundesrat beschlossen, die Beiträge an die Kantone zur spezifischen Integrationsförderung aufzustocken. Für die Jahre stellt er dem Kanton Aargau gesamthaft maximal Fr. 8'476'000. für die spezifische Integrationsförderung in Aussicht. Die Integrationspauschale soll neu als fixer Beitrag, basierend auf dem Durchschnitt der jährlichen Zahlungen der vergangenen vier Jahre, erhöht um 10 % auf gesamthaft Fr. 11'984'000., festgelegt werden. Die Bundesbeiträge für die Programmperiode betragen somit insgesamt Fr. 20'460'000.. Bundesbeiträge (in Fr. 1'000. ) Programmvereinbarung 2009/11 Programmvereinbarung 2012/13 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Total Spezifische Integrationsförderung Integrationspauschale '540 2'037 2'306 2'593 8'476 2'459 3'217 3'035 1'857 2'500 2'996 2'996 2'996 2'996 11'984 Total 3'101 3'814 3'587 2'543 3'486 4'536 5'033 5'302 5'589 20'460 Die künftige Ausrichtung von Bundesbeiträgen ist an die Voraussetzung geknüpft, dass Kanton und Gemeinden zusammen einen ebenso hohen Betrag für die spezifische Integrationsförderung einsetzen wie der Bund dem Kanton zur Verfügung stellt. Bei der Integrationspauschale ist keine Mitfinanzierung durch die Kantone erforderlich. Zu den Beiträgen der Gemeinden ist festzuhalten, dass es keine Gesamtübersicht über die in den Gemeinden aufgewendeten Mittel in der Integrationsförderung gibt. Eine Umfrage bei grösseren Gemeinden hat ergeben, dass diese kaum in der Lage sind, zuverlässige Angaben über den Aufwand zu machen, da die wenigsten in ihren Budgets die Integrationsförderung separat ausweisen. Die Beiträge sind in der Regel aufgeteilt auf verschiedene Kostenstellen in verschiedenen Bereichen, sei es Soziales, Schule, Gesellschaft etc. Ein Zusammenzug der Aufwendungen auf kommunaler Ebene wäre nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand für die Gemeinden möglich. In die Zusammenstellung der Gemeindebeiträge wer-
14 den daher nur exemplarisch die beiden Städte Aarau und Baden aufgenommen, die beide über eine eigene Fachstelle für Integration verfügen. Gemäss Auskunft der Fachstellen weisen die Budgets für 2013 folgende Beiträge aus: - Aarau: Fr. 138' Baden: Fr. 403'000. Die folgende tabellarische Übersicht zeigt auf, wie die Vorgabe des Bundes betreffend Mitfinanzierung der spezifischen Integrationsförderung durch Kanton und Gemeinden erfüllt werden (Details vgl. Beilage 1): Programmperiode Total Kantonale Mittel (Brutto) 1'691 1'947 2'023 2'023 7'684 davon nicht anrechenbare Mittel '360 davon kantonale anrechenbare Mittel 1'351 1'607 1'683 1'683 6'324 Beitrag der Städte '164 Kanton und Städte 1'892 2'148 2'224 2'224 8'488 Bundesbeiträge für KIP 1'540 2'037 2'306 2'593 8'476 Auch die Voraussetzung betreffend Mindestanteile ist mit den vorgesehenen Massnahmen erfüllt (vgl. Kapitel 1.6). Im Pfeiler 1 "Information und Beratung" werden 21 % der anrechenbaren Gesamtmittel eingesetzt, im Bereich "Erstinformation und Integrationsförderbedarf" sind es 13 % der Gesamtmittel (63 % der im gesamten Pfeiler 1 aufgewendeten Mittel). Für "Bildung und Arbeit" im Pfeiler 2 werden 69 % der Gesamtmittel verwendet und im Pfeiler 3 sind es 6 %. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass mit den im Kleinkredit für das KIP vorgesehenen finanziellen Mitteln die Voraussetzungen des Bunds für die Ausrichtung der Bundesbeiträge erfüllt werden. Der Kanton Aargau erhält im Rahmen des KIP während der vierjährigen Programmdauer Bundesbeiträge in der Höhe von insgesamt Fr. 20'460' Auflösung von Rücklagen aus Integrationspauschalen des Bundes Seit 2008 zahlt der Bund an die Kantone Beiträge für die Integrationsförderung von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen: wurde ein Gesamtbetrag für den damaligen Bestand der Kantone an vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen ausgerichtet (sogenannte Übergangsbeiträge). Der Kanton Aargau erhielt Fr. 4'361' Seither bezahlt der Bund den Kantonen jährlich für die neu zugewiesenen vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge eine Integrationspauschale. Die Gesamtbeträge für die Jahre beliefen sich auf 1,8 3,2 Millionen Franken pro Jahr. 2 Personalkosten sowie Aufwendungen für Modellvorhaben im Bereich Projets Urbains und Periurbans werden vom Bund nicht beziehungsweise nur teilweise als kantonale Mittel angerechnet.
15 Die Integrationspauschalen sind zweckgebunden. Sie werden deshalb in einer Spezialfinanzierung bewirtschaftet. Die jährlichen Belastungen, Entnahmen und Einlagen erfolgen über die leistungsunabhängigen Aufwendungen und Erträge des Aufgabenbereichs 225 'Migration'. Die Integrationspauschalen konnten bisher nicht voll ausgeschöpft werden. Die Rücklagen in der Spezialfinanzierung werden Ende 2013 die folgenden Bestände aufweisen: - Übergangsbeiträge 2008 Fr. 3'066' Restbeträge Integrationspauschalen Fr. 2'937'000. Der Restbestand der Bundesbeiträge in Form der Übergangsbeiträge 2008 kann zugunsten der Finanzierung des KIP aufgelöst werden. Diese müssen jedoch zweckgebunden für den Integrationsbereich verwendet werden und dürfen nicht anderweitig eingesetzt werden. Für die Verwendung der Restbeträge aus den Integrationspauschalen legt der Bund folgendes Vorgehen fest: Die Schlussabrechnungen erfolgen im Lauf des Jahrs 2014, die verbleibenden Restbeträge sind dem Bundesamt für Migration (BFM) per 30. April 2015 zurückzuerstatten. 3.4 Kleinkredit Für die Finanzierung des KIP ist ein Kleinkredit für einen einmaligen Nettoaufwand von Fr. 4'939'000. erforderlich, der sich wie folgt zusammensetzt: (Beträge in Fr. 1'000. ) Betrag Nettoaufwand für die Erarbeitung des KIP -321 Nettoaufwand für die Umsetzung des KIP* Total Nettoaufwand Kanton -4'618-4'939 * zu den Details vgl. die Finanzübersicht Beilage 1 zur Botschaft Für die Erarbeitung des KIP hat der Regierungsrat einen Kleinkredit für einen einmaligen Nettoaufwand von Fr. 495'000. bewilligt. Davon werden effektiv nur Fr. 321'000. beansprucht. Für die Bewilligung des Kleinkredits ist der Grosse Rat zuständig. Der Antrag für den Kleinkredit erfolgt nicht im Rahmen einer Sammelvorlage, damit der Grosse Rat im Rahmen der Einzelvorlage vertieft über den Inhalt des KIP informiert werden kann. 3.5 Aufgaben- und Finanzplan (AFP) Gegenüber dem AFP (inklusive Fortschreibung 2017) ergeben sich aufgrund des vorliegenden Kleinkredits die folgenden Minderaufwendungen für die Umsetzung des KIP in den Jahren :
16 (Nettobeträge in Fr. 1'000. ) R 2011 R 2012 BU 2013 P 2014 P 2015 P 2016 P 2017 Total AFP AB 225 Integrationsmassnahmen -1'276-1'336-1' '003 AB 310 Integrationsmassnahmen '068 AB 225 KIP '324-1'492-1'492-1'492-6'121 Total AFP -1'561-1'808-1'743-1'644-1'812-1'812-1'812-12'192 Effektiver Finanzbedarf AB 225/Kleinkredit KIP -1'427-1' '618 Minderaufwand ' '462 Durch die Reduktion der Aufwendungen und die Auflösung von Rücklagen, die aus zweckgebundenen Bundesbeiträgen (Übergangsbeiträge 2008; vgl. Kapitel 3.3) gebildet worden sind, wird die Nettobelastung für den Kanton gegenüber dem AFP um durchschnittlich Fr. 600'000. pro Jahr oder gesamthaft rund 2,46 Millionen Franken gesenkt. Die durchschnittlichen Nettoaufwendungen pro Jahr liegen mit 1,15 Millionen Franken auch unter denjenigen in den Jahren Personelle Auswirkungen Die Entwicklung und Umsetzung der geplanten Massnahmen, insbesondere im Bereich Information und Beratung, in dem sehr eng mit den verschiedenen Gemeinden zusammen gearbeitet werden soll, erfordern zusätzliche personelle Ressourcen. Auch müssen Monitoring und Evaluation verstärkt werden, damit im Hinblick auf künftige Weiterentwicklungen die bisherigen Erfahrungen dokumentiert werden können. Die Bestands- und Bedarfsanalyse hat zudem deutlich gemacht, dass die Koordination und Vernetzung auf verschiedenen Ebenen verstärkt werden soll: Einerseits müssen die Angebote in den Gemeinden und Regionen besser aufeinander abgestimmt werden, andererseits sind die verschiedenen Akteure in der Integrationsförderung vor Ort miteinander zu vernetzen, um Synergien gut nutzen zu können. Auch die verwaltungsinterne Zusammenarbeit unter den verschiedenen Departementen und Abteilungen ist zu intensivieren. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, sind für die Programmdauer von vier Jahren ( ) 3,5 Projektstellen mit insgesamt 350 Stellenprozenten notwendig. Davon ersetzen zwei Projektstellen mit 200 Stellenprozenten zwei bisher fremdfinanzierte Stellen mit ebenfalls 200 Stellenprozenten. Der Mehrbedarf beträgt somit netto 1,5 Projektstellen mit 150 Stellenprozenten.
17 Die Aufwendungen für die Projektstellen sind in den Gesamtaufwendungen gemäss Kapitel 3.1 und Beilage 1 enthalten. Die Umwandlung von zwei fremdfinanzierten Stellen in Projektstellen führt nicht zu Mehraufwendungen für den Kanton. Die Finanzierung erfolgt wie bisher aus den Rücklagen aus den Übergangsbeiträgen 2008 des Bundes. Die Umwandlung muss jedoch aus formellen Gründen erfolgen, weil die Stellen neu Teil eines Kleinkredits sind. 4. Weitere Auswirkungen 4.1 Auswirkungen auf die Gesellschaft Aufgrund der Attraktivität des Kantons Aargau bezüglich Arbeitsplätzen ist auch in Zukunft damit zu rechnen, dass der Zuzug von Migrantinnen und Migranten aus dem Ausland mindestens im gleichen Umfang wie in den letzten Jahren anhalten wird. Zudem verzeichnet der Kanton Aargau bei der ausländischen Bevölkerung im Kantonsvergleich den zweithöchsten Binnenwanderungssaldo. Mit der Umsetzung des KIP werden der Zugang der ausländischen Bevölkerung zu den gesellschaftlichen Einrichtungen und Angeboten und die Verständigung zwischen den Bevölkerungsgruppen gefördert. Dies stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und trägt dazu bei, negative Auswirkungen von verpasster Integration wie Ghettoisierung und Parallelgesellschaften vorzubeugen. 4.2 Auswirkungen auf die Gemeinden Das KIP will die Gemeinden in ihrem Integrationsauftrag unterstützen: - Im Bereich der Erstinformation von zuziehenden Migrantinnen und Migranten werden die Gemeinden bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags sowohl fachlich wie auch finanziell unterstützt. Die vorgesehne Verankerung von dezentralen Informations- und Beratungsangeboten fördert die Vernetzung der verschiedenen Integrationsanstrengungen vor Ort und steigert deren Wirkung. Dies kommt sowohl den Gemeindebehörden und Institutionen wie auch der ausländischen Bevölkerung zugut. - Verstärkte Investitionen in die Frühe Förderung und Elternbildung versprechen erfolgreichere Schulkarrieren von Kindern aus sozioökonomisch schwächeren Familien. Davon profitieren sowohl ausländische wie schweizerische Familien. Ein gelungener Einbezug der ausländischen Eltern erleichtert zudem der Schule die Erfüllung ihrer Kernaufgabe. - Die Mitfinanzierung von Sprachangeboten erleichtert den Migrantinnen und Migranten den schnellen Spracherwerb und verbessert vor Ort die Verständigung. - Wo noch zu wenige Sprachkenntnisse vorhanden sind, ermöglicht die interkulturelle Übersetzung die notwendige Kommunikation. Nutzniesser sind Schulen, Behörden, Spitäler, Sozialdienste etc., die in besonderen Gesprächssituationen die Kommunikation mit anderssprachigen Personen unter Berücksichtigung der kulturellen Unterschiede sicher stellen können. - Durch das KIP werden zukünftig Projekte der sozialen Integration und der Gemeinwesenentwicklung in den Gemeinden mitunterstützt, was die Einbindung nicht genügend integrierter Ausländerinnen und Ausländer fördert, kulturellen Konflikten entgegenwirkt und das Zusammenleben von einheimischer und ausländischer Bevölkerung positiv beeinflusst.
18 Mit dem im KIP geplanten Einsatz von Schlüsselpersonen erhalten die Gemeinden mit entsprechendem Bedarf ein Instrument, um schwer erreichbare, ausländische Bevölkerungsgruppen besser ansprechen zu können. Schlüsselpersonen unterstützen somit auch die mit der Integrationsförderung befassten Behörden und Institutionen in den Gemeinden. 4.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft In Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und dem AWA sollen Massnahmen für ausländische Arbeitnehmende entwickelt und umgesetzt werden, um diese nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Damit soll eine höhere Erwerbsquote erreicht werden, um Folgekosten in der Sozialhilfe, der Arbeitslosenversicherung und im Gesundheitswesen vermindern zu können. Dank der Aus- und Nachholbildungen von Migrantinnen und Migranten mit niedrigem Bildungsniveau sowie durch Diplomanerkennung von qualifizierten Ausländerinnen und Ausländern kann den Auswirkungen der demografischen Alterung (Fachkräftemangel, steigende Kosten für die Renten und Sozialversicherungen etc.) entgegen gewirkt werden. 4.4 Auswirkungen auf die Beziehung zum Bund und anderen Kantonen In den letzten Jahren entwickelte sich in der Integrationsförderung zwischen dem Bund und den Kantonen eine enge, partnerschaftliche Zusammenarbeit. Basierend auf den durch die KdK und dem Bund entwickelten strategischen Zielen und dem von allen Kantonsregierungen verabschiedeten Grundlagenpapier zur Integrationsförderung erhält diese Kooperation mit dem KIP einen neuen strukturellen Rahmen. Der Bund verstärkt im Rahmen des Programms sein finanzielles Engagement stark. Zurzeit bekunden alle Kantone die Absicht, die in Aussicht gestellten Bundesbeiträge in Anspruch zu nehmen. Es wäre wohl schwer verständlich, wenn der Kanton Aargau als viertgrösster Kanton mit einer hohen Zuwanderung, welche in den nächsten Jahren noch steigen dürfte, sein bisheriges Engagement in der Integrationsförderung zurückfahren würde. Der Bund seinerseits würde seine Beiträge an den Kanton Aargau entsprechend reduzieren. Auch die derzeit gute Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen über die Kantonsgrenze hinaus würde durch einen Alleingang des Kantons Aargau erschwert. 5. Weiteres Vorgehen Das vorliegende KIP wird dem Bund am 30. Juni 2013 eingereicht, unter Vorbehalt der Genehmigung des Kleinkredits durch den Grossen Rat. Es ist vorgesehen, dass Ende September 2013 der Regierungsrat auf der Grundlage des KIP und des Kreditbeschlusses des Grossen Rats eine Programmvereinbarung für abschliesst, in welcher sich der Kanton Aargau und der Bund zur Umsetzung der im Aktionsplan definierten Programmziele verpflichten und die Zahlungsmodalitäten vereinbaren.
19 Die eigentliche Umsetzung erfolgt unter Federführung des Departements Volkswirtschaft und Inneres in enger Zusammenarbeit mit den weiteren beteiligten Departementen, den Gemeinden und den bestehenden Organisationen und Institutionen. Die interdepartementale Fachgruppe für Integrationsfragen stellt den Informationsfluss und die Koordination der verschiedenen Projekte und Massnahmen zu den einzelnen Departementen und Abteilungen sicher. Die Migrationskommission (regierungsrätliche Kommission mit Vertretung der Gemeinden, Sozialpartner und Fachleuten) begleitet das KIP. Voraussichtlich wird 2016 über die ersten drei Programmjahre Bericht erstattet und dem Grossen Rat ein entsprechender Verpflichtungskredit für ein angepasstes zweites Programm (Programmperiode ) vorgelegt. A n t r a g : 1. Für die Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) wird für die Programmperiode ein Kleinkredit für einen einmaligen Nettoaufwand von Fr. 4'939'000. beschlossen. 2. Das (12.213) Postulat Franz Hollinger, CVP, Brugg, vom 28. August 2012 betreffend Integration von Ausländerinnen und Ausländern durch Information wird abgeschrieben. Aarau, 29. Mai 2013 IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS Landammann: Staatsschreiber: Alex Hürzeler Dr. Peter Grünenfelder Beilagen: Beilage 1: Finanzübersicht Umsetzung KIP Beilage 2: Anmerkungen zur Finanzübersicht Beilage 3: Kantonales Integrationsprogramm (KIP)
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