Flut setzte die Stadt unter Wasser

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1 Chemnitz Stadt der Moderne Rathaus-Journal Erscheinungsweise: wöchentlich, mittwochs Exemplare 24. Jahrgang Juni 2013 Hochwasser S.2 Nach 2002 und 2010 war Chemnitz abermals von einem Hochwasser betroffen. Hochwasser S.3 Institutionen, die Kommune und auch Privatpersonen helfen den Betroffenen. Kunst S.4 Eine neue Ausstellung zeigt Kunstwerke von Henry van de Velde und Edvard Munch. Verkehr S.4 Zur Radtour»Vital & Mobil«wollen sich Radfreunde erneut treffen und Chemnitz durchqueren. Ausschreibungen Aktuell veröffentlicht die Stadt Chemnitz in dieser Ausgabe sechs Ausschreibungen. Flut setzte die Stadt unter Wasser Flüsse traten über die Ufer Hilfskräfte im Dauereinsatz Warnungen über Sirenen, Lautsprecher und SMS Für viele Chemnitzer und zahlreiche Einsatzkräfte war es ein aufreibendes Wochenende: Nach tagelangem Dauerregen mit heftigen Schauern stiegen seit Ende voriger Woche die Flusspegel bedrohlich an und erreichten die höchste Warnstufe 4. Die Chemnitz trat an verschiedenen Stellen über die Ufer, gleiches galt auch für andere Flüsse in der Stadt. 43 Straßen und Brücken mussten ganz oder teilweise gesperrt werden. Zeitweise waren Tausende Menschen ohne Strom. Am Sonntag musste Katastrophenalarm ausgerufen werden, der erst am Montagnachmittag wieder aufgehoben werden konnte. Zugleich konnte am Montag kein regulärer Unterricht Bereits seit der Nacht zum Freitag warnte die Stadtverwaltung mit Sirenen, Lautsprecherdurchsagen und SMS-Meldungen, die Anwohner von Gewässern vor akuter Hochwassergefahr. Die Chemnitz erreichte schließlich am Sonntagabend gegen 20 Uhr ihren Höchststand bei 3,85 Meter, die Würschnitz in Harthau schwoll Sonntagnacht auf 2,81 Meter und die Zwönitz in Altchemnitz auf 2,76 Meter an. Teile von Chemnitz standen am Wochenende unter Wasser, da Würschnitz, Zwönitz und Chemnitz sowie Pleißenbach und Kappelbach aufgrund ungewöhnlich starker Niederschläge über die Ufer traten. Wie hier an der Annaberger Straße, waren verschiede Stadtgebiete überflutet. Foto: Wolfgang Schmidt Die Berufsfeuerwehr Chemnitz, alle 15 freiwilligen Feuerwehren, das THW, der ASB, das DRK, Polizei, CVAG, die Energieversorger, die Ämter der Stadtverwaltung und zahlreiche freiwillige Helfer waren rund um die Uhr im Einsatz. Zwei Züge der Berufsfeuerwehr Berlin kamen ebenfalls zur Unterstützung. Zu den Schwerpunkten des Einsatzgeschehens zählten immer wieder Röhrsdorf, Klaffenbach, Einsiedel, Erfenschlag sowie Teile der Innenstadt.»Ein großer Dank an alle Einsatzkräfte und die vielen freiwilligen Helfer, die in diesen Tagen im Dauereinsatz waren. Was sie geleistet haben, ist einfach beeindruckend«, sagte Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig. Gleiches gelte für die Hilfsbereitschaft der Chemnitzer. Zahlreiche Bürger hatten zum Beispiel beim Befüllen von Sandsäcken geolfen. Noch am Montagmorgen informierten sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und Ministerpräsident Stanislaw Tillich bei Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig und beim Zivil- und Katastrophenstab der Stadt Chemnitz über die Situation in Chemnitz über die Lage in Chemnitz. Ministerpräsident Tillich sagte Unterstützung zu. Foto: Wolfgang Schmidt Die Stadt richtete übers Wochenende ein Bürgertelefon ein, das allein am Sonntag mehr als 3500 Mal angerufen wurde. Am heutigen Mittwoch wird dieses Telefon noch bis 20 Uhr geschaltet sein, danach können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen und Anliegen rund um das Thema Hochwasser an die Rufnummer 115 wenden. Zudem fanden Ratsuchende auf Im Dauereinsatz sicherten Einsatzkräfte Gefahrenstellen und halfen den von Fluten betroffenen Menschen. Es wurden Sandsäcke von freiwilligen und professionellen Helfern befüllt und verbaut. Vielerorts, wie hier im Wasserschloss Klaffenbach, pumpte die Feuerwehr Gebäude leer. Foto: Wolfgang Schmidt der städtischen Internetseite, die zehn Mal öfter als an normalen Tagen angeklickt wurde, laufend aktualisierte Informationen zum Thema. Die genaue Schadenshöhe nach dem Hochwasser wird derzeit ermittelt. Bereits jetzt hat die Stadtverwaltung ein Spendenkonto eingerichtet. Mehr auf den Seiten 2 und 3

2 Juni 2013 Land unter auch in Chemnitz Das Aufräumen beginnt Informationen zu Flutfolgen Kein Durchkommen mehr: Auch die Fahrbahn der B107 zwischen Wittgensdorfer Weg und Ortsausgang wurde überflutet. Foto: Wolfgang Schmidt Pausenlos waren Rettungskräfte im Einsatz. Foto: Wolfgang Schmidt Umgang mit Lebensmitteln»Schäden in Lebensmittellagern wie auch in Privathaushalten sind als Folge des Hochwassers zu erwarten«, vermutet Dr. Christoph Klug vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. So können Abwässer und Abwässerschlämme Vergiftungs- und Infektionsgefahren mit sich bringen. Auslösende Substanzen dafür sind beispielsweise Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Fäkalien, infektiöses Material, Benzin oder Klärschlämme. Die Qualität von Lebensmitteln, die damit in Kontakt kamen, kann beeintträchtigt sein durch physikalische, chemische und mikrobiologische Veränderungen bis hin zum Verderb des Lebensmittels. Zu erkennen ist dies u.a. an Klumpenbildung, dem Zerfließen kristalliner Erzeugnisse sowie Schimmelwachstum.»Lebensmittel, die von Hochwasser überflutet wurden, sind als verunreinigt und möglicherweise infiziert anzusehen«, warnt der Experte. Besteht der Verdacht, dass Gifte oder hochinfektiöse Abwässer in das Hochwasser gelangt sein können, sind verunreinigte Lebensmittel in jedem Fall schadlos zu beseitigen. Die Verwendung von Lebensmitteln ist ansonsten abhängig vom Schutz durch ihre Verpackung. Öffentliche Gebäude betroffen Die Chemnitz hatte in Altchemnitz ihr Bett verlassen und die Annaberger Straße wie auch die Gustav-Freytag- Straße überflutet. Feuerwehr und THW fischten Treibgut aus den Gewässern, um den Durchfluss an Hindernissen wie Brücken zu gewährleisten. Foto: Wolfgang Schmidt Die IHK hilft Unternehmen Die IHK hat ein Spendenkonto eingerichtet. Sachspenden werden direkt an bedürftige Unternehmen vermittelt. Für die Begutachtung von Hochwasserschäden nennt die IHK Sachverständige und Gutachter und bezuschusst die Kosten für Gutachten, wenn diese nicht gefördert werden. Bei Lieferschwierigkeiten stellen die Geschäftsstellen der IHK entsprechende Bescheinigungen für Unternehmenskunden aus. Zusätzlich erden Beratungen zu Finanzierungsnd Unternehmensfragen angeboten. eitragszahlungen können auf Anrag gestundet werden. Das volltändige Hilfsangebot steht auf ww.chemnitz.ihk24.de. Ein Krisenelefon unter (0371) hilft ei der Suche nach dem richtigen Anprechpartner. Zu den Unterstützungsngeboten des Freistaates informiert und berät Ihre IHK umgehend. Zuvor jedoch muss sich der Freistaat ein genaues Schadensbild verschaffen, wofür die Kammern und Gebietskörperschaften och in dieser Woche zuarbeiten. Arbeitsagentur, Handwerkskammer, IHK und ASR sichern Hilfe zu Kurzarbeitergeld Die Arbeitsagentur hilft bei Arbeitsausfall durch Hochwasser. Unternehmen, die aus diesem Grund mit einem Arbeitsausfall ihrer Beschäftigten rechnen, können Kurzarbeitergeld beantragen. Die Fachleute der Agentur beraten schnell und unkompliziert. Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld wird gewährt, wenn in Betrieben oder Abteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Kontakt: Agentur für Arbeit Chemnitz, Fachexperten des Teams Kurzarbeitergeld & 0371 / sowie über die gebührenfreie Nummer & ASR verstärkt Einsätze Beschäftigte der Straßenreinigung beseitigen jetzt verstärkt Schwemmgut und Unrat. Die Spätschicht wurde verlängert und die Nachtschicht begann ihren Einsatz früher. Es sind voraussichtlich mehrfach Reinigungsaktivitäten erforderlich, schätzt ASR-Sprecherin Beate Bodnar. Seit gestern sind auch die Beschäftigten der Abfallentsorgung verstärkt im Einsatz. Die vom Hochwasser betroffenen Grundstückseigentümer können ihren Sperrabfall an den Straßenrand legen. Es erfolgt in diesen Gebieten eine Sperrabfall-Straßensammlung. Kundenservice beim ASR & Der ASR sammelt die Sandsäcke in den Ortsteilen ab morgen wieder ein, es werden an folgenden Orten Container bereitgestellt. Einsiedel Einsiedler Haupstraße 95a (Feuerwehr, Bürgerservicestelle) und Altenhainer Allee (Altenheim) Erfenschlag Dr. Karl- Wolf- Str. (Feuerwehr) Klaffenbach Rödelwaldstraße 3 (Feuerwehr) und Aufgewühlt strömten die Wassermassen flussabwärts an der Markthalle vorbei. Ulf Dahl Würschnitztalstraße 65 (Bauhof) Harthau Klaffenbacher Str. 51 (Garagenkomplex) und Annaberger Str. 348 (Firma. Fahrzeughof & Reifenservice Uhlig) Altchemnitz Schulstraße (nahe Hausnummer 89) Glösa/Draisdorf Bornaer Straße 205 (Feuerwehr) und Blankenburgstraße 62 (Betriebshof des ASR) Röhrsdorf Limbacher Str. 25a (Feuerwehr) Schadensregulierung Vom Hochwasser betroffene Handwerksbetriebe können sich bei der Handwerkskammer melden. Die Kammer berät zur Schadensermittlung und -regulierung unter der Rufnummer & Wie private, sind auch öffentliche Gebäude durch die Wassermassen in Mitleidenschaft gezogen worden, so der Keller des Stadtbades, das deshalb bis auf weiteres geschlossen ist. Als Ausweich bieten sich die Schwimmhallen»Am Südring«und- Bernsdorf an. Letztere hat in der laufenden Woche geöffnet: Mo: 7-15 Uhr, Do 7-11 Uhr für Senioren und Behinderte sowie Uhr, Fr Uhr. Die Halle am Südring hat in dieser Woche Mo Uhr, Mi, Do,Fr Uhr, So 9-16 Uhr. Samstag geschlossen. Wasser trat auch in den Kellern des Rathauses, des Moritzhofes und des Kulturhauses Tietz ein. Nahverkehr beeinträchtigt In Folge von Überflutungen ist die Strecke 522 Chemnitz-Stollberg im Abschnitt Altchemnitz-Stollberg beeinträchtigt, teilt die City-Bahn Chemnitz mit. Von Stollberg über Hutholz nach Altchemnitz und Scheffelstraße verkehren Busse direkt über die Bundesstraße 169 mit ersatzweiser Bedienung Leukersdorf, B 169 und Neukirchen, Zentralhaltestelle. Ab Hutholz ist die Weiterfahrt mit der Tramlinie 4 über die Stollberger Straße ins Stadtzentrum möglich. Ab Altchemnitz kann man mit Buslinie 51 über die Reichenhainer Straße ins Stadtzentrum fahren. Einschränkungen im Streckennetz der CVAG veröffentlicht das Verkehrsunternehmen aktuell unter

3 Juni Professionelle und freiwillige Helfer waren im Dauereinsatz. Ein Krisenstab leitete deren Vorgehen von der Leitstelle in der Schadestraße aus. Hochwasser 2013: Das große Aufräumen Foto: Andreas Seidel achdem sich die Lage zu Wochenbeinn wieder entspannt hatte, beginnt un das große Aufräumen vor allem in rfenschlag, Harthau, Klaffenbach, Einiedel, Borna, Wittgensdorf, Röhrsdorf, lösa und entlang der Annaberger Strae. Schwerpunkte des Einsatzgescheens sind inzwischen vollgelaufene eller, die ausgepumpt werden. Am ochenende mussten sich die Einatzkräfte auf Rettungs- und Sicheungsmaßnahmen konzentrieren. Insesamt wurden rund 350 Einsätze abearbeitet, dazu kamen ungezählte Fäle, die gar nicht gemel- det wurden, eil sich hier Nachbarn gegenseitig alfen. An den vier Sandsackausgabetellen, die eingerichtet wurden, wurden ährend des Wochenendes mehr als Tonnen Sand und Säke verteilt. Schulen und Kitas n den meisten Chemnitzer konnte m Dienstag der Unterricht wieder ufgenommen werden. Ausgenommen avon waren die Schulobjekte, die ufgrund von Hochwasser bzw. Geäudeschäden noch nicht genutzt werden können, darunter beispielsweise das Gymnasium Einsiedel oder die Annenschule. Zwei Kitas waren auch gestern noch geschlossen, die Einrichtung in der Moritzstraße und in der Einsiedler Hauptstraße. Hochwasserschutz In den nächsten Wochen sollen die Ereignisse des Wochenendes ausgewertet werden. Nach einer ersten Einschätzung haben die Warnsysteme deutlich besser funktioniert.»das gesamte Thema Hochwasserschutz werden wir gemeinsam mit der Landestalsperrenverwaltung, die für die Gewässer erster Ordnung zuständig ist, auswerten, um zu sehen, was gut und weniger gut geklappt hat. Und klar ist, dass das auch von der LTV gewollte Regenrückhaltebecken Jahnsdorf so schnell wie möglich kommen muss«, so Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig. Die Kommune ist selbst für Gewässer zweiter Ordnung verantwortlich. Wenn wie angekündigt in erheblichem Maße Bundesmittel zur Unterstützung fließen, so die OB, dann wäre es für die Stadt hilfreich, wenn Bundes- und Landesmittel zusammen in Förderprogramme für nachhaltigen Hochwasserschutz fließen würden, so dass es bei diesen Projekten wie auch bei anderen Infrastrukturmaßnahmen 90 Prozent Förderung gäbe. Dann könnten auch Regenrückhaltebecken in anderen Ortsteilen, zum Beispiel in Röhrsdorf, in Angriff genommen werden. Straßen und Nahverkehr Die wegen des Hochwassers gesperrten Straßen werden nach Reinigung und Prüfung schrittweise wieder geöffnet. Die Übersicht nach wie vor nicht befahrbarer Straßen ist im Internet unter nachzulesen. Wie stark betroffene Straßen und Brücken geschädigt sind, wird derzeit ermittelt. Die Einschränkungen auf den Strecken der CVAG und der Citybahn, die aufgrund der Hochwasserlage am Wochenende teils erheblich waren, werden je nach Befahrbarkeit aufgehoben. Aktuelle Details sind auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen unter und zu finden. Infrastruktur Das Stadtbad, das vom Hochwasser ebenfalls betroffen war, muss bis auf weiteres geschlossen bleiben. Dort hatte das Wasser bis zu einer Höhe von 1,50 Metern im Keller gestanden. Das Tietz, das am Montag geschlossen bleiben musste, konnte gestern wieder öffnen. Straßenreinigung Seit Montagnachmittag waren die Beschäftigten des ASR bei der Straßenreinigung verstärkt im Einsatz, um Schwemmgut und Unrat zu beseitigen. Die Spätschicht wurde verlängert und die Nachtschicht begann ihren Einsatz früher. Es sind voraussichtlich mehrfache Reinigungsaktivitäten erforderlich, weil sich nach Entfernen der groben Verunreinigung der Schmutzschleier nicht mit einer einmaligen Reinigung entfernen lässt. Informationen Wichtige Informationen wurden auf der städtischen Webseite ständig aktualisiert. Allein am Sonntag wurde Mal aufgerufen. Die Meldung zu geschlossenen Schulen erreichte über Facebook Nutzer. Der SMS-Warnservice für Hochwasser an Chemnitzer Flüssen zählt mittlerweile über 2200 Abonnenten. Unterstützung Institutionen wie IHK und Handwerkskammer kündigten Unterstützung für betroffene Unternehmen an. Die CWE hat unter der Telefonnummer eine Hotline eingerichtet, an die sich Firmen wenden können. Die Stadt nimmt Informationen zu Schäden in Wohnungen unter der Rufnummer 115 entgegen. Neben der Rufnummer 115 können sich Bürger wenden an die Mailanschrift: hochwasserhilfe@stadt-chemnitz.de. Bürger, die Hilfe beim Aufräumen brauchen, melden sich bitte ebenfalls an der 115 oder unter der adresse hochwasserhilfe@stadt-chemnitz.de. Die Stadt Chemnitz hat zudem ein Spendenkonto eingerichtet. Spendenkonto der Stadt Chemnitz Sparkasse Chemnitz Konto-Nr BLZ Kennwort: Hochwasser Teile der Innenstadt waren mehrere Tage für den Verkehr gesperrt. Etwa 40 Straßen waren nicht befahrbar, wie hier in Richtung Bernsbachplatz. Foto: Wolfgang Schmidt Die Feuerwehren rückten aus, um Menschen wie auch Firmen zu helfen, deren Eigentum durch die Fluten bedroht wurde. Foto: Andreas Seidel Kontrolliert wurde dort, wo das Wasser Straßen für den Verkehr unpassierbar machte. Foto: Ulf Dahl

4 Juni 2013 Esche und Munch: Ihr Wirken in Chemnitz Blick in den Musiksalon der Villa Esche. Foto: PUNCTUM/Hans-Christian Schink Teile eines 1904 von van de Velde entworfenen Service. Foto: May Voigt 1894 schuf Munch in Kaltnadeltechnik»Zwei Menschen.Die Einsamen«. Abb.: bpk/kunstsammlungen Chemnitz/ Foto: May Voigt/VG Bild-Kunst, Bonn 2013 usstellung über zwei egbereiter der lassischen Moderne Den 150. Geburtstag von Henry van de Velde nehmen Städte darunter auch Chemnitz zum Anlass, den Künstler sowie dessen Architektur und Design zu würdigen. Der Belgier gilt als Wegbereiter der Bauhaus-Tradition und Repräsentant der Klassischen Moderne. Sein Schaffen reicht von der architektonischen Gestaltung von Häusern und Räumen über den Entwurf von Schmuck bis hin zum Design von Alltagsgegenständen. Auch der Geburtstag eines künstlerischen Wegbegleiters van de Veldes, Edvard Munch, jährt sich 2013 zum 150. Mal. Das Wirken beider Künstler lässt sich auch in Chemnitz nachzeichnen. Chemnitz ist mit dem Werk Henry van des Veldes eng verbunden, erhielt er doch hier 1902 mit der Villa Esche seinen ersten architektonischen Bauauftrag in Deutschland. Henry van de Velde inspirierte darüber hinaus den Bauherrn, Edvard Munch als Familienporträtisten zu beauftragen. In der Folge fanden zwischen 1906 und 1929 fünf Werkpräsentationen, sowie 1999/2000 eine umfangreiche Edvard-Munch-Ausstellung mit 150 Werken in Chemnitz statt. Der Textilunternehmer Herbert Eugen Esche ( ) beauftragte van de Velde, das neue Haus der Familie als Gesamtkunstwerk zu gestalten. Der Bauherr pflegte schon zuvor Beziehungen zu dem belgischen Künstler, denn dieser richtete bereits die Wohnung der Esches auf dem Kaßberg ein. Anlässlich der 150. Geburtstage Henry van de Veldes und Edvard Munchs zeigen die Kunstsammlungen Chemnitz eine umfangreiche Ausstellung. Es werden Werke van des Veldes aus seiner Berliner und seiner Weimarer Zeit, vor allem aus privaten Sammlungen zu sehen sein: Möbel, Textilien, kostbare Stücke wie Silbergeräte und Schmuck, Keramiken, Porzellan und Arbeiten auf Papier. Mehr als 300 Objekte präsentieren dem Ausstellungsbesucher den Universalkünstler, Architekten, Innenarchitekten und Gestalter. Henry van de Velde und Edvard Munch, die über einen längeren Zeitraum in Chemnitz wirkten, sind wegweisend für die Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts. Norwegens berühmtester Maler, Edvard Munch ( ) gilt als Wegbereiter des Expressionismus in der modernen Malerei. Das Werk dieser beiden herausragenden Künstler ist nun vom 9. Juni bis 9. September in den Kunstsammlungen Chemnitz zu sehen. Die Ausstellung gibt darüber hinaus einen sehenswerten Einblick in das Schaffen von Edvard Munch mit Beispielen aus dem Sammlungsbestand der Kunstsammlungen Chemnitz die zusätzlich durch Leihgaben ergänzt sind. Vortrag über Bücher-Rettung in Mali Ellen R. Tise, Direktorin der Universitätsbibliothek von Stellenbosch in Südafrika, gehört der UNESCO-Experten-Arbeitsgruppe für die Restaurierung und Rekonstruktion des kulturellen Erbes in Mali an. In einem Vortrag am 12. Juni, 13 Uhr im Veranstaltungssaal der Stadtbibliothek im Tietz hält die Expertin einen Vortrag in englischer Sprache mit dem Titel»The future of Mali s past: efforts to preserve the Malian treasure trove«. Dabei geht es um die Aktivitäten zum Erhalt und zur Wiederherstellung der malischen Kulturschätze. Bei den kriegerischen Auseinandersetzungen in Mali fiel Anfang 2013 das Ahmed-Baba-Zentrum in Timbuktu Plünderungen und einem Brandanschlag zum Opfer. Laut malischem Kulturministerium wurden im 1973 gegründeten Zentrum für Dokumentation und Forschung bis zu alte Schriften aufbewahrt. Ein Dolmetscher steht für die auszugsweise Übersetzung zur Verfügung. Spendenaufruf Mehrfach hat Chemnitz zum Spenden für die vom Bürgerkrieg betroffenen Menschen in Timbuktu aufgerufen. Spenden können eingezahlt werden auf das Spendenkonto der Stadt Chemnitz: Konto-Nr.: , BLZ: Zahlungsgrund: Timbuktu. Zensus 2011: Chemnitz hat Einwohner Deutschland führte wie alle anderen Staaten Europas im Jahr 2011 Befragungen zum Zensus 2011 durch. Hierzu gehörte eine Stichprobenbefragung von privaten Haushalten sowie die Erhebung der in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften lebenden Personen und eine Gebäude- und Wohnraumzählung. Seit vergangenen Freitag liegen die Ergebnisse vor. Chemnitz hatte am 9. Mai 2011, dem Zensusstichtag, Einwohner. Diese neue amtliche Einwohnerzahl hat das Statistische Bundesamt für Chemnitz nach dem amtlichen Zensus 2011 festgesetzt. Dies unterscheidet sich von der bisher vom Statistischen Landesamt amtlich auf Basis der vom 3. Oktober 1990 Radtour»vital und mobil«startet am 9. Juni, 10 Uhr am Neumarkt Für Radbegeisterte ist die Familienradtour»vital und mobil«längst ein fester Termin. Am 9. Juni startet das Peloton 10 Uhr vom Neumarkt. Jährlich schwingen sich dazu mehr als 1000 Männer, Frauen und Kinder auf ihre Bikes und auch Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig fährt wieder mit. Wie gewohnt erhalten die Teilnehmer In Familie durch Chemnitz radeln T-Shirts und Verpflegungspakete und Kurzentschlossene ohne eigenes Bike können ein solches beim Verein Chemnitzer Stadtfahrrad leihen. Zunächst führt die Tour vom Stadtzentrum über die Reichenhainer und die Werner-Seelenbinder-Straße zum Vita-Center. Hier empfiehlt der Veranstalter für Familien mit Kindern, die Angebote des Radfahrfestes auf dem Parkdeck des Centers zu nutzen. Nach kurzem Stopp, beginnt die 24 Kilometer lange Fahrt über die Stollberger Straße und die Wolgograder Allee vorbei am Pfarrwald in Richtung fortgeschriebenen Einwohnerzahl um 2693 Einwohner. Mit der Neufestlegung ihrer Einwohnerzahlen verzeichnen die sächsischen Städte mit mehr als Einwohnern zwischen einem und vier Prozent weniger Einwohner. In Chemnitz liegt die Einwohnerzahl um 1,1 Prozent niedriger. Vergleicht man die Zahlen zum gewählten Zensus-Stichtag 2011 mit dem Stand des Chemnitzer Einwohnermelderegisters zu diesem Zeitpunkt, so liegt die Differenz sogar nur bei 200 Einwohnern.»Dass die amtlichen Zahlen so nahe an unseren bisherigen liegen, spricht für die Qualität unseres Melderegisters und die daraus resultierenden zuverlässigen Daten, mit denen die Statistiker arbeiten«, so die Chenitzer Oberbürgermeisterin.»Chemnitz ist und bleibt die drittgrößte Stadt Ostdeutschlands. Trotz dieses im Vergleich zu anderen Städten erfreulichen Ergebnisses ist unsere Aufgabe, Menschen für unsere Stadt zu gewinnen.«insbesondere das Wanderungssaldo hat sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt: Seit 2009 kommen mehr Menschen nach Chemnitz als von hier weggehen. Im Jahr 2012 lag das Saldo bei Personen. Den größten Anteil in dieser Gruppe insgesamt 1530 Personen nehmen die 16- bis 29 Jährigen ein, die für Studium oder die Berufsausbildung nach Chemnitz kommen. Details: 48,2 Prozent Männer und 51,8 Prozent Frauen leben hier. 12,4 Prozent sind unter 18 Jahre alt, 14, Harthau und dann zur Reichenhainer Straße. Bergauf fahren die Biker von dort aus nach Gablenz; über die Charlottenstraße und die Geibelstraße führt die Strecke weiter zur Augustusburger Straße und tangiert dort das Yorckgebiet bevor es zurück in Richtung Innenstadt geht. Kurz bevor diese erreicht wird, fährt des Feld vorbei am Schauspielhaus weiter über den Bernsbachplatz und via Altchemnitzer zur Heinrich-Lorenz-Straße. Hier ist der Stadtpark erreicht, Zeit für weniger sportliche Fahrer durchzuschnaufen, bevor das Streckenprofil wieder etwas anspruchsvoller wird und ansteigt hinauf 6 Prozent zwischen 18 und 30 Jahre. 24,8 Prozent der Chemnitzer sind zwischen 30 und 50 Jahre alt, 21,3 Prozent bis 65 Jahre. Über 65 Jahre alt sind 26,9 Prozent. Der Anteil der Chemnitzer mit Migrationshintergrund liegt bei 6,2 Prozent, der Ausländeranteil liegt bei 2,9 Prozent. 28,4 Prozent der Chemnitzer verfügen über Fachhochschul- oder Hochschulreife, 40,9 Prozent haben die mittlere Reife, 26,8 Prozent besitzen einen Hauptschulabschluss. 66,4 Prozent der Chemnitzer haben eine berufliche Ausbildung absolviert, 19,4 Prozent haben einen Hochschulabschluss. Die Erwerbstätigenquote der Chemnitzer liegt bei 51,6 Prozent, davon wiederum arbeiten 10,3 Prozent selbstständig. in Richtung Wladimir-Sagorski-Straße. Die letzte Passage vor dem Ziel am Vita-Center hatten die Fahrer am Beginn der Tour schon einmal zurückgelegt. Dort können die Teilnehmer dann auf dem Parkdeck im Rahmen des Radfahrfestes, einen Imbiss zu sich nehmen und sich bis 15 Uhr über neuste Fahrradentwicklungen informieren. Fragen zur Radtour werden via radverkehr@stadt-chemnitz.de und per Telefon beantwortet. Die komplette Streckenführung der Radtour wird im Netz auf veröffentlicht.

5 Juni 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 5 Die an Frau/Herrn Gerhard Werner Weinberger, wohnhaft Rathausstr. 2, Fuchsmühl, gerichtete Mitteilung nach 7 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Aktenzeichen Öffentliche Zustellungen , kann bei der Stadtverwaltung Chemnitz, Amt für Jugend und Familie, Bahnhofstr. 53, Zi. 255, während der Öffnungszeiten (Dienstag, Donnerstag, Freitag je Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag Uhr) eingesehen werden. Da der derzeitige Aufenthaltsort trotz umfangreicher Bemühungen nicht zu ermitteln war, ist die öffentliche Zustellung notwendig. Zwei Wochen nach dem Tag des Aushangs der Mitteilung gilt diese als zugestellt. Ein entsprechender Aushang erfolgt im Schaukasten des Bürgerverwaltungszentrums 1 (Moritzhof). Tag des Aushangs: Tag der Abnahme: Der an Frau Franciny Sousa Zimmer, zuletzt wohnhaft Matthesstr. 39, Chemnitz, gerichtete Einstellungsbescheid nach demunterhaltsvorschussgesetz (UVG) Aktenzeichen , kann bei der Stadtverwaltung Chemnitz, Amt für Jugend und Familie, Bahnhofstr. 53, Zi. 252, während der Öffnungszeiten (Dienstag, Donnerstag, Freitag je Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag Uhr) eingesehen werden. Da der derzeitige Aufenthaltsort trotz umfangreicher Bemühungen nicht zu ermitteln war, ist die öffentliche Zustellung notwendig. Zwei Wochen nach dem Tag des Aushangs der Mitteilung gilt diese als zugestellt. Ein entsprechender Aushang erfolgt im Schaukasten des Bürgerverwaltungszentrums 1 (Moritzhof). Tag des Aushangs: Tag der Abnahme: gemäß 4 Gesetz zur Regelung des erwaltungsverfahrens- und des Veraltungszustellungsrechts für den reistaat Sachsen in Verbindung mit 10 Verwaltungszustellungsgesetz) er an Herrn TU PHUC, Hung gerichete Bescheid der Stadt Chemnitz om , Az.: Gr-TUPHUC3, Betreff: Ausweisung aus dem Bundesgebiet, Ausreisefristsetzung, Androhung der Abschiebung, wird öffentlich zugestellt, da sein derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist und eine Zustellung im Ausland nicht möglich war oder keinen Erfolg versprach. Die letzte bekannte Anschrift lautet: Freiberger Str. 14, Chemnitz. Der Bescheid kann im Ordnungsamt der Stadt Chemnitz, Düsseldorfer Platz 1, Zimmer 3.032, zu den Sprechzeiten von Herrn TU PHUC, Hung oder einem Bevollmächtigten zu den Sprechzeiten eingesehen und abgeholt werden. Die öffentliche Zustellung erfolgt durch das Aushängen einer Benachrichtigung an der Aushangstelle im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Moritzhof (Bürgerund Verwaltungszentrum), Bahnhofstraße 53. Die Benachrichtigung wurde am ausgehangen und wird am abgenommen. Der o. g. Bescheid gilt an dem Tage als öffentlich zugestellt, an dem seit dem Tage des Aushängens der Benachrichtigung 2 Wochen verstrichen sind. Es können Fristen durch die öffentliche Zustellung des Bescheides in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

6 6 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Juni 2013 Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses öffentlich Tagesordnung: Dienstag, den , 16:30 Uhr, Beratungsraum 118 des Rathauses, Markt 1, Chemnitz 1. Eröffnung, Begrüßung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses öffentlich vom Informationen zum Umbau des Stadions an der Gellertstraße 5. Beschlussvorlage an den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Aufstellung eines Lärmaktionsplanes Stufe 2 für die Stadt Chemnitz gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Vorlage: B-141/ Bericht über den Straßenzustand und die Winterschadensbeseitigung 7. Verschiedenes 7.1. Mündliche Informationen der Verwaltung 7.2. Fragen der Ausschussmitglieder 8. Bestimmung von zwei Ausschussmitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschrift der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses öffentlich Petra Wesseler // Bürgermeisterin Sitzung des Ortschaftsrates Wittgensdorf öffentlich Mittwoch, den , 19:00 Uhr, Sitzungszimmer des Rathauses Wittgensdorf, Rathausplatz 1, Chemnitz Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des Ortschaftsrates Wittgensdorf öffentlich vom Vorlagen an den Ortschaftsrat 4.1. Durchführung von 1 bis 2 Einwohnerversammlungen in den sitzungsfreien Monaten Vorlage: BA-017/2013 Einreicher: Inge Lechner, Mario Wehland, Gisela Endesfelder 4.2. Bildung einer Arbeitsgruppe zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 06/07 Lug ins Land Vorlage: BA-021/2013 Einreicher: Gisela Endesfelder, Mario Wehland, Daried Wehner, Inge Lechner 4.3. Verbesserter Informationsfluss auf elektronischem Wege Vorlage: BA-022/2013 Einreicher: Gisela Endesfelder, Mario Wehland, Daried Wehner, Inge Lechner 5. Informationen des Ortsvorstehers 6. Anfragen der Ortschaftsratsmitglieder 7. Einwohnerfragestunde 8. Benennung von zwei Ortschaftsratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschrift der Sitzung des Ortschaftsrates Wittgensdorf öffentlich Dr. Ullrich Müller // Ortsvorsteher Tagesordnung: Sitzung des Ortschaftsrates Einsiedel öffentlich Mittwoch, den , 19:00 Uhr, Sitzungssaal, Rathaus Einsiedel, Einsiedler Hauptstraße 79, Chemnitz 1. Eröffnung, Begrüßung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des Ortschaftsrates Einsiedel öffentlich vom Stellungnahme des Ortschaftsrates zu Bauvorhaben in Einsiedel 5. Informationen des Ortsvorstehers 6. Anfragen der Ortschaftsratsmitglieder 7. Benennung von zwei Ortschaftsratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Einsiedel Dr. Peter Neubert // Ortsvorsteher Tagesordnung: Sitzung des Ortschaftsrates Mittelbach öffentlich Montag, den , 19:00 Uhr, Sitzungsraum, Rathaus Mittelbach, Hofer Straße 27, Chemnitz 1. Eröffnung, Begrüßung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des Ortschaftsrates Mittelbach öffentlich vom 4. Informationen des Ortsvorstehers 5. Anfragen der Ortschaftsratsmitglieder 6. Einwohnerfragestunde 7. Benennung von zwei Ortschaftsratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschrift der Sitzung des Ortschaftsrates Mittelbach öffentlich G. Fix // Ortsvorsteher Stellenangebot Stadt Chemnitz Tiefbauamt zum sind zwei Stellen Techniker/innen Lichtsignalanlagen (025/66) mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung als Techniker Fachrichtung Elektrotechnik/Elektronik oder gleichwertige/ähnliche Qualifikation (Meister) oder Nachweis entsprechender Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Berufspraxis zu besetzen. (Vergütungsgruppe Vc/Vb BAT/ Entgeltgruppe 8 TVöD) Detaillierte Informationen finden Sie unter Impressum HERAUSGEBER Stadt Chemnitz Die Oberbürgermeisterin SITZ Markt 1, Chemnitz AMTLICHER UND REDAKTIONELLER TEIL DES AMTSBLATTES Chefredakteurin Katja Uhlemann Redaktion Monika Ehrenberg Tel. (0371) Fax (0371) VERLAG Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz Brückenstraße 15, Chemnitz Tel. (0371) Fax (0371) Abonnement mtl. 11,- GESCHÄFTSFÜHRUNG Tobias Schniggenfittig Ulrich Lingnau ANZEIGENTEIL VERANTWORTLICH Objektleitung Kerstin Schindler, Tel. (0371) Anzeigenberatung Hannelore Treptau, Tel. (0371) Bianka Polster, Tel. (0371) Reklamationen Tel. (0371) SATZ // Page Pro Media GmbH Chemnitz DRUCK // Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG VERTRIEB // VDL Sachsen Holding GmbH & Co. KG, Winklhoferstraße 20, Chemnitz // amtsblatt@blick.de Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom

7 Juni 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 7 Vergabe Nr. 66/13/039 a) Name, Anschrift, Kontaktdaten des Auftraggebers (Vergabestelle): Stadt Chemnitz, Tiefbauamt, Annaberger Straße 89, Chemnitz, Tel.: , Fax: , tiefbauamt@stadt-chemnitz.de b) Gewältes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A d) Art des Auftrags: Bauauftrag e) Ort der Ausführung: Stadt Chemnitz, Untere Aktienstraße, Hermannstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Chemnitz f) Art und Umfang der Leistung: - ca. 150 m² Bitumen aufbrechen - ca. 70 m³ SoB aufbrechen / aufnehmen - ca. 100 m² Plattenbelag aufnehmen / herstellen - ca. 50 m Bord aufnehmen - ca. 150 m Bord herstellen - ca. 150 m³ Boden lösen / lagern / einbauen - ca. 90 m³ Pflanzgruben herstellen - ca. 100 m² bituminöse Verkehrsfläche herstellen - ca. 100 m² Planum zur Pflanzvorbereitung - ca. 50 m Verkehrsmarkierung - ca. 200 t Stoffe entsorgen - ca. 80 t Asphaltaufbruch entsorgen Zuschlagskriterien: Sollten sich die angebotenen Leistungen nach Art und Umfang nicht unterscheiden, wird das einzige Zuschlagskriterium der Preis sein. g) Zweck der baulichen Anlage bzw. des Auftrags: Entscheidung über Planungsleistungen: nein h) Art und Umfang der einzelnen Lose: Aufteilung in mehrere Lose: nein Vergabe der Lose an verschiedene Bieter: nein i) Zeitpunkt und Dauer des Bauleistungsauftrages: Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: 66/13/039: Beginn: , Ende: j) Zulässigkeit von Nebenangeboten nach 8 Absatz 2 Nummer 3 VOB/A 2009: Zulässigkeit von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. k) Ausgabe der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Stadt Chemnitz, Submissionsstelle, Frau Irmscher, Zimmer 018, Annaberger Straße 89, Chemnitz, Tel.: , Fax: , submissionsstelle@stadtchemnitz.de l) Kosten der Vergabeunterlagen: Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: 66/13/039: 10,00 EUR Zahlungsweise: Einzahlungsbeleg Zahlungseinzelheiten: Bargeldzahlung bei Abholung möglich. Der Versand erfolgt nach Vorlage der Kopie des Zahlungsbeleges (keine Schecks). Anforderung der Verdingungsunterlagen bis: Verspätet eingehende Anforderungen werden nicht berücksichtigt. Abholung/Versand ab: Ausschreibung Anschrift: Stadt Chemnitz, Submissionsstelle, Annaberger Straße 89, Chemnitz Öffnungszeiten: Mo Uhr und Uhr, Di-Mi Uhr, Do Uhr, Fr geschlossen Die Anforderung der Ausschreibung auf Datenträger, Datenart 83 nach GAEB ist möglich. Verwendung GAEB-Schnittstelle Ausgabe Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Zahlungsempfänger: Stadt Chemnitz, Kassen- und Steueramt, Kreditinstitut: Sparkasse Chemnitz, Kontonummer: , Bankleitzahl: , Verwendungszweck: , 66/13/039 n) Frist für den Eingang der Angebote: , Uhr o) Abgabe der Angebote: Anschrift, an die die Angebote schriftlich zu richten sind: Stadt Chemnitz, Submissionsstelle, Annaberger Straße 89, Chemnitz, Tel.: , Fax: , submissionsstelle@stadt-chemnitz.de p) Sprache, in der die Angebote verfasst sein müssen: deutsch q) Eröffnungstermin: Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen Stadt Chemnitz, Submissionsstelle, Zimmer 016, Annaberger Straße 89, Chemnitz Datum und Uhrzeit der Eröffnung der Angebote: Bei Gesamtvergabe Los 66/13/039: , Uhr; Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) Geforderte Sicherheiten: keine s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Verdingungsunterlagen t) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Eignungsnachweise: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen mit folgendem Inhalt vorzulegen. Angaben/Erklärungen über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen, mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen, das Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, die Eintragung in das Berufsregister, Insolvenzverfahren bzw. Liquidation, das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, die Zahlung von Steuern und Abgaben, die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen: Aufgliederung der Arbeitskräfte nach Lohngruppen für die letzten 3 Geschäftsjahre mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Freistellungsbescheinigung nach 48 b EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft. Weiterhin sind mit dem Angebot vorzulegen: Anlage 1 zum Formblatt 241 (Abfall) v) Zuschlagsfrist: w) Prüfstelle für Verstöße gegen Vergabebestimmungen: Allg. Fach-/ Rechtsaufsicht: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, Chemnitz, Tel.: , Fax:

8 8 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Juni 2013 Vergabe Nr. 66/13/053 a) Name, Anschrift, Kontaktdaten des Auftraggebers (Vergabestelle): Stadt Chemnitz, Tiefbauamt, Annaberger Straße 89, Chemnitz, Tel.: , Fax: , b) Gewältes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A d) Art des Auftrags: Bauauftrag e) Ort der Ausführung: Stadt Chemnitz, Altenhainer Dorfstraße / Am Winkel,09128 Chemnitz f) Art und Umfang der Leistung: m³ Schicht ohne Bindemittel aufnehmen - 50 m² Oberbodeneinbau - 60 m Anschlussleitung DN 150 herstellen - 60 m Leitungszone verfüllen - 6 Stück Straßenabläufe einbauen - 8 Stück Schachtanschlüsse herstellen - 70 m³ Frostschutzschicht herstellen - 90 m² Asphaltbefestigung aufnehmen m² Asphalttragschicht AC 22 TN herstellen m² Asphaltdeckschicht AC 8 herstellen m Fugenvergussmasse Typ N 2 herstellen m Natursteinborde setzen m Betonbordsteine setzen m² Pflasterdecke aus Betonsteinen setzen - 6 m Geländereinbau Zuschlagskriterien: Sollten sich die angebotenen Leistungen nach Art und Umfang nicht unterscheiden, wird das einzige Zuschlagskriterium der Preis sein. g) Zweck der baulichen Anlage bzw. des Auftrags: Entscheidung über Planungsleistungen: nein h) Art und Umfang der einzelnen Lose: Aufteilung in mehrere Lose: nein Vergabe der Lose an verschiedene Bieter: nein i) Zeitpunkt und Dauer des Bauleistungsauftrages: Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: 66/13/053: Beginn: , Ende: j) Zulässigkeit von Nebenangeboten nach 8 Absatz 2 Nummer 3 VOB/A 2009: Zulässigkeit von Nebenangeboten: Nebenangebote sind zugelassen. Pauschalangebote werden ausgeschlossen. k) Ausgabe der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Stadt Chemnitz, Submissionsstelle, Frau Irmscher, Zimmer 018, Annaberger Straße 89, Chemnitz, Tel.: , Fax: , submissionsstelle@stadtchemnitz.de l) Kosten der Vergabeunterlagen: Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: 66/13/053: 9,00 EUR Zahlungsweise: Einzahlungsbeleg Zahlungseinzelheiten: Bargeldzahlung bei Abholung möglich. Der Versand erfolgt nach Vorlage der Kopie des Zahlungsbeleges (keine Schecks). Anforderung der Verdingungsunterlagen bis: Ausschreibung Verspätet eingehende Anforderungen werden nicht berücksichtigt. Abholung/Versand ab: Anschrift: Stadt Chemnitz, Submissionsstelle, Annaberger Straße 89, Chemnitz Öffnungszeiten: Mo Uhr und Uhr, Di-Mi Uhr, Do Uhr, Fr geschlossen Die Anforderung der Ausschreibung auf Datenträger, Datenart 83 nach GAEB ist möglich. Verwendung GAEB-Schnittstelle Ausgabe Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Zahlungsempfänger: Stadt Chemnitz, Kassen- und Steueramt, Kreditinstitut: Sparkasse Chemnitz, Kontonummer: , Bankleitzahl: , Verwendungszweck: , 66/13/053 n) Frist für den Eingang der Angebote: , Uhr o) Abgabe der Angebote: Anschrift, an die die Angebote schriftlich zu richten sind: Stadt Chemnitz, Submissionsstelle, Annaberger Str. 89, Chemnitz, Tel.: , Fax: , submissionsstelle@stadt-chemnitz.de p) Sprache, in der die Angebote verfasst sein müssen: deutsch q) Eröffnungstermin: Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen Stadt Chemnitz, Submissionsstelle, Zimmer 016, Annaberger Straße 89, Chemnitz Datum und Uhrzeit der Eröffnung der Angebote: Bei Gesamtvergabe Los 66/13/053: , Uhr; Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) Geforderte Sicherheiten: keine s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Verdingungsunterlagen t) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Eignungsnachweise: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen mit folgendem Inhalt vorzulegen. Angaben/Erklärungen über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen, mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen, das Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, die Eintragung in das Berufsregister, Insolvenzverfahren bzw. Liquidation, das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, die Zahlung von Steuern und Abgaben, die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen: Aufgliederung der Arbeitskräfte nach Lohngruppen für die letzten 3 Geschäftsjahre mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Freistellungsbescheinigung nach 48 b EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft. v) Zuschlagsfrist: w) Prüfstelle für Verstöße gegen Vergabebestimmungen: Allg. Fach-/ Rechtsaufsicht: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, Chemnitz, Tel.: , Fax:

9 Juni 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 11 Vergabe Nr. 66/13/044 a) Name, Anschrift, Kontaktdaten des Auftraggebers (Vergabestelle): Stadt Chemnitz, Tiefbauamt, Annaberger Straße 89, Chemnitz, Tel.: , Fax: , b) Gewältes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A d) Art des Auftrags: Straßenbau e) Ort der Ausführung: Stadt Chemnitz, Josephinenstraße, Chemnitz Sonstige Angaben zum Ort der Ausführung: zwischen Wilhelm-Külz- Platz und Ottostraße f) Art und Umfang der Leistung: m Asphalt- und Pflasterbefestigung ausbauen, Untergrund profilieren m² Asphalttragschicht m² Asphaltdeckschicht m² Granitplatten aufnehmen und neu verlegen in Gehweg m² Granitpflaster neu verlegen in Gehweg m² Ungebundene Deckschicht m Bordsteine m Pflastermulde - 8 St Straßenabläufe m Parkflächenmarkierung Verkehrsregelnde Beschilderung erneuern Zuschlagskriterien: Sollten sich die angebotenen Leistungen nach Art und Umfang nicht unterscheiden, wird das einzige Zuschlagskriterium der Preis sein. g) Zweck der baulichen Anlage bzw. des Auftrags: Entscheidung über Planungsleistungen: nein h) Art und Umfang der einzelnen Lose: Aufteilung in mehrere Lose: nein Vergabe der Lose an verschiedene Bieter: nein i) Zeitpunkt und Dauer des Bauleistungsauftrages: Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: 66/13/044: Beginn: , Ende: j) Zulässigkeit von Nebenangeboten nach 8 Absatz 2 Nummer 3 VOB/A 2009: Zulässigkeit von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. k) Ausgabe der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Stadt Chemnitz, Submissionsstelle, Frau Henke, Zimmer 018, Annaberger Straße 89, Chemnitz, Tel.: , Fax: , submissionsstelle@stadtchemnitz.de l) Kosten der Vergabeunterlagen: Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: 66/13/044: 10,00 EUR Zahlungsweise: Einzahlungsbeleg Zahlungseinzelheiten: Bargeldzahlung bei Abholung möglich. Der Versand erfolgt nach Vorlage der Kopie des Zahlungsbeleges (keine Schecks). Anforderung der Verdingungsunterlagen bis: Verspätet eingehende Anforderungen werden nicht berücksichtigt. Abholung/Versand ab: Anschrift: Stadt Chemnitz, Submissionsstelle, Annaberger Straße 89, Chemnitz Öffnungszeiten: Mo Ausschreibung Uhr und Uhr, Di-Mi Uhr, Do Uhr, Fr geschlossen Die Anforderung der Ausschreibung auf Datenträger, Datenart 83 nach GAEB ist möglich. Verwendung GAEB-Schnittstelle Ausgabe Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Zahlungsempfänger: Stadt Chemnitz, Kassen- und Steueramt, Kreditinstitut: Sparkasse Chemnitz, Kontonummer: , Bankleitzahl: , Verwendungszweck: , 66/13/044 n) Frist für den Eingang der Angebote: , Uhr o) Abgabe der Angebote: Anschrift, an die die Angebote schriftlich zu richten sind: Stadt Chemnitz, Submissionsstelle, Annaberger Str. 89, Chemnitz, Tel.: (0371) , Fax: , submissionsstelle@stadt-chemnitz.de p) Sprache, in der die Angebote verfasst sein müssen: deutsch q) Eröffnungstermin: Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen Stadt Chemnitz, Submissionsstelle, Zimmer 016, Annaberger Straße 89, Chemnitz Datum und Uhrzeit der Eröffnung der Angebote: Bei Gesamtvergabe Los 66/13/044: , Uhr; Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) Geforderte Sicherheiten: Ab einer Auftragssumme von ,00 ohne Umsatzsteuer Bürgschaft für Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme und Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Verdingungsunterlagen t) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Eignungsnachweise: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen mit folgendem Inhalt vorzulegen. Angaben/Erklärungen über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen, mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen, das Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, die Eintragung in das Berufsregister, Insolvenzverfahren bzw. Liquidation, das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, die Zahlung von Steuern und Abgaben, die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen: Aufgliederung der Arbeitskräfte nach Lohngruppen für die letzten 3 Geschäftsjahre mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, Gewerbeanmeldung, Handelsregisteraus- zug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Freistellungsbescheinigung nach 48 b EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft. Wei- terhin sind mit dem Angebot vorzulegen: Anlage 1 zum Formblatt 241 (Abfall) v) Zuschlagsfrist: w) Prüfstelle für Verstöße gegen Vergabebestimmungen: Allg. Fach-/ Rechtsaufsicht: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, Chemnitz, Tel.: , Fax:

10 12 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Juni 2013 Vergabe Nr. 31/31/13/041 Abschnitt I:) Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen: Stadt Chemnitz, Zentrale Verwaltungsdienste und Beschaffungsstelle, Fr. Beck, Markt 1, Chemnitz, Tel.: , Fax: , stadt-chemnitz.de Weitere Auskünfte erteilen: siehe Anhang A.I Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: siehe Anhang A.II Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: siehe Anhang A.III I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeiten Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber nein Abschnitt II:) Auftragsgegenstand II.1.1) Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber: Rahmenvertrag zur Beschaffung von Fachliteratur, Fachzeitschriften und Ergänzungslieferungen über 1 Jahr mit der 3-maligen Option der Verlängerung um 1 Jahr in 2 Losen II.1.2) Art des Auftrags: Lieferauftrag Lieferauftragsart: Kauf Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Chemnitz II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS): Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 1 + Option Jahre II.1.5) Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Rahmenvertrag zur Beschaffung von Fachliteratur, Fachzeitschriften und Ergänzungslieferungen über 1 Jahr mit der 3-maligen Option der Verlängerung um 1 Jahr in 2 Losen Los 1: Beschaffung von Fachliteratur und Fachzeitschriften Los 2: Beschaffung von Ergänzungslieferungen II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Aufteilung in Lose: ja Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig nein II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: siehe Punkt II.1.5 II.2.2) Optionen: ja Beschreibung der Optionen: 3-malige Option der Verlängerung um je ein Jahr II.2.3) Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 3 II.3) Beginn: Abschluss: Abschnitt III) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Information III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: nein III.1.2) Wesentliche Finanzierungsund Zahlungsbedingungen und/ oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: siehe Vergabeunterlagen III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Gewerbeanmeldung III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand - Die Erbringung Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein Ausschreibung III.3.2) Juristische Personen müssen den Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV) Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart: Offen IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs - Abwicklung des Verfahrens in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote: nein IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis IV.2.2) Angaben zu elektronischen Auktion - Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 31/31/13/041 IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen - Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: , Uhr Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: je 5,00Euro Zahlungsbedingungen und -weise: Anforderung der Verdingungsunterlagen: schriftlich. Nur bei der Submissionsstelle angeforderte Verdingungsunterlagen werden gewertet. Der Versand erfolgt nach Vorlage der Kopie des Einzahlungsbeleges (kein Scheck). Verspätet eingehende Anforderungen werden nicht berücksichtigt. Das eingezahlte Entgeld wird nicht erstattet. Stadt Chemnitz, Zentrale Verwaltungsdienste und Beschaffungsstelle, Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, Chemnitz Öffnungszeiten: Montag -Freitag: Uhr, Dienstag - Donnerstag: Uhr Zahlungsempfänger: Stadt Chemnitz, Kassen und Steueramt, Kreditinstitut: Sparkasse Chemnitz, Kontonummer: ; Bankleitzahl: , Verwendungszweck: /31/13/041 Los-Nr.: IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: , Uhr IV.3.6) Sprache(n) in der (denen) die Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Folgende Amtssprache(n) der EU: Deutsch IV.3.7) Bindefrist des Angebots: bis IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: , Uhr Ort der Angebotsöffnung: Stadt Chemnitz, Zentrale Verwaltungsdienste und Beschaffungsstelle, Submissionsstelle VOL; Personen, die bei der Öffnung des Angebotes anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI) Weitere Angaben VI.1) Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Auftrag in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/ Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, Leipzig, Tel.: , Fax: VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen - Angaben zu Fristen für Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachrüfungsverfahren nach 107 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, Chemnitz, Tel.: , Fax: VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Anhang A Sonstige Adressen und Kontaktstellen II) Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind: Stadt Chemnitz, Zentrale Verwaltungsdienste und Beschaffungsstelle, Submisssionsstelle VOL, Frau Beck, Markt 1, Chemnitz, Tel.: , Fax: , vol.submissionsstelle@stadt-chemnitz.de III) Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind: Stadt Chemnitz, Zentrale Verwaltungsdienste und Beschaffungsstelle, Submissionsstelle VOL, Frau Beck, Markt 1, Chemnitz, Tel.: , Fax: , vol.submissionsstelle@ stadt-chemnitz.de Anhang B: Angaben zu den Losen LOS Nr.: 1 - Beschaffung von Fachliteratur und Fachzeitschriften 1) Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag zur Beschaffung von Fachliteratur, Fachzeitschriften und Ergänzungslieferungen über 1 Jahr mit der 3-maligen Option der Verlängerung um 1 Jahr - Beschaffung von Fachliteratur und Fachzeitschriften 2) CPV: ) Menge oder Umfang: siehe Leistungsverzeichnis LOS Nr.: 2 - Beschafffung Ergänzungslieferungen 1) Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag zur Beschaffung von Fachliteratur, Fachzeitschriften und Ergänzungslieferungen über 1 Jahr mit der 3-maligen Option der Verlängerung um 1 Jahr - Beschaffung von Ergänzungslieferungen 2) CPV: ) Menge oder Umfang: siehe Leistungsverzeichnis

11 14 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Juni 2013 Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten einschließlich der Kosten für die Leistungen des Gutachterausschusses Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301, ber. SächsGVBl. S. 445) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 562) in Verbindung mit 25 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S.698), zuletzt geändert durch Art. 31 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 556) hat der Stadtrat der Stadt Chemnitz am 22. Mai 2013 folgende Satzung beschlossen: 1 Kostenpflicht Die Stadt Chemnitz erhebt für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten einschließlich der Leistungen des Gutachterausschusses Verwaltungsgebühren und Auslagen (Kosten). 2 Kostenschuldner (1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, 1. wer die Amtshandlung veranlasst, im Übrigen derjenige, in dessen Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird, 2. wer die Kosten einer Behörde gegenüber schriftlich übernommen hat oder für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet, 3. im Rechtsbehelfsverfahren und in streitentscheidenden Verwaltungsverfahren derjenige, dem die Kosten auferlegt werden. (2) Auslagen im Sinne des 4 Abs. 1, die durch unbegründete Einwendungen eines Beteiligten oder durch Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten entstanden sind, können diesem auferlegt werden. (3) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Kostenhöhe (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich unter Berücksichtigung - des Verwaltungsaufwandes der an der Amtshandlung beteiligten Behörden und Stellen, - der Bedeutung der Angelegenheiten für die Beteiligten, nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten kommunalen Kostenverzeichnis. Die Kostenfestsetzung innerhalb einer Rahmengebühr liegt im Ermessen der festsetzenden Behörde. Für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten, die weder einer Nichterhebung von Kosten entsprechend 3 SächsVwKG oder einer Gebührenbefreiung nach 4 SächsVwKG unterliegen noch im Kommunalen Kostenverzeichnis durch Ausweisung einer Verwaltungsgebühr bestimmt sind, bemisst sich die zu erhebende Gebühr nach einer vergleichbaren im Kommunalen Kostenverzeichnis bewerteten Amtshandlung. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung im Kommunalen Kostenverzeichnis, so wird die Gebühr innerhalb einer Rahmengebühr i. H. v. 5 EUR bis EUR festgesetzt. Anlage Kommunales Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung 1 Allgemeine Verwaltung 1 1 Schreibauslagen Ohne Berücksichtigung der Art der Herstellung für die 0,50 ersten 50 Seiten je Seite für jede weitere Seite 0,15 (angefangene Seiten werden voll berechnet) Ausfertigung und Abschrift für Lehr-, Studien- und ähnliche Zwecke, je angefangene Seite 0, Ausfertigung und Abschriften in elektronischer Form je Datei 2, Aufwendungen für die besondere Ausstattung einer Urkunde sind als Auslagen nach 12 SächsVwKG zu erheben Anfertigung einer besonders zeitraubenden oder Schreibauslagen nach kostspieligen Ausfertigung oder Abschrift Tarifstellen 1.1 bis 1.4 können bis auf das 5-fache erhöht werden 1 2 Beglaubigung einer Abschrift, Fotokopie, Schulzeugnis und 5,00 dergleichen durch die Meldebehörde, die Bürgerservicestellen, Werden mehrere gleiche das Standesamt oder das Stadtarchiv je Beglaubigung (2) Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung zu berechnen, so ist dieser zur Zeit der Beendigung der Amtshandlung maßgebend. Für Wertgebühren, für die im Kostenverzeichnis keine Gebühr vorgesehen ist, beträgt diese 1 % des Gegenstandes. Der Kostenschuldner ist verpflichtet, die zur Festsetzung der Kosten erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen sowie die notwendigen Unterlagen in Urschrift oder beglaubigter Abschrift beizubringen. 4 Auslagen (1) Auslagen sind Aufwendungen, die im Einzelfall im Zusammenhang mit einer Amtshandlung im Sinne von 1 Abs. 1 und 2 SächsVwKG entstehen. Auslagen sind insbesondere: 1. Entschädigungen, die Zeugen und Sachverständigen zustehen 2. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, ausgenommen die Entgelte für einfache Briefsendungen 3. Aufwendungen für amtliche Bekanntmachungen 4. Reisekosten im Sinne der Reisekostenvorschriften und sonstige Aufwendungen bei Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle 5. Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zustehen 6. Aufwendungen für Druckleistungen auf besonderen Antrag (Ausfertigungen, Abschriften, Kopien u. Ä.) Auslagen werden grundsätzlich in tatsächlich entstandener Höhe erhoben. Abschriften, Fotokopien, Schulzeugnisse und dergleichen gleichzeitig beglaubigt, wird für die zweite und jede weitere Beglaubigung eine Gebühr in Höhe von 2,50 erhoben. 1 3 Ausstellung von Zeugnissen, Urkunden, Bescheinigungen, wenn nicht durch andere Tarifstellen festgesetzt 10, Allgemeine Verwaltungstätigkeiten, die mit besonderer Mühewaltung verbunden sind, auf besonderen Antrag zum unmittelbaren Nutzen des Antragstellers je angefangene halbe Stunde 18,20 bis 39, Akteneinsicht, Auszüge Einsicht in Akten, Karteien, Register, wenn diese nicht öffentlich ausgelegt sind je Vorgang/je Akte aus dem Bauaktenarchiv/ Denkmalarchiv zzgl. Aufwendungen (Kopien, Material u. Ä.) 9,10 bis 90, Niederschriften von Privatpersonen zu deren Nutzen gewünscht, wenn nicht durch spezielle Regelungen anders bestimmt (Erhebung von Rechtsbehelfen ausgenommen) je Blatt 7,70 bis 19,30 (2) Im Kostenverzeichnis können Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen werden. (3) Auslagen im Sinne des Absatzes 1 werden auch dann erhoben, wenn die kostenerhebende Behörde aus Gründen der Gegenseitigkeit, der Verwaltungsvereinfachung oder aus ähnlichen Gründen an die anderen Behörden, Einrichtungen oder Personen Zahlungen nicht zu leisten hat. 4 a Zusätzliche Aufwendungen für Leistungen des Gutachterausschusses (1) Veranlasst der Antragsteller den Gutachterausschuss oder dessen Geschäftsstelle nach Abschluss der Wertermittlung zu einer Erörterung von Gegenvorstellungen ohne Auswirkungen auf die Wertaussage des Gutachtens, werden hierfür Gebühren analog Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben. (2) Für zusätzlichen Aufwand (wie z. B. zusätzliche Besprechungen auf Veranlassung des Antragstellers, zusätzliche Ausarbeitung auf Verlangen des Antragstellers, zusätzlicher Ortstermin) werden Gebühren analog Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben. 5 Entstehung der Kosten (1) Die Kosten entstehen mit der Beendigung der kostenpflichtigen Amtshandlung. In den Fällen, in denen mehrere Amtshandlungen innerhalb eines Verfahrens getätigt werden, entstehen sie mit der Beendigung der letzten kostenpflichtigen Amtshandlung oder nach Zurücknahme oder Erledigung des Antrags oder Rechtsbehelfs. (2) Verwaltungskosten, die aufgrund von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften erhoben werden, bleiben von dieser Satzung unberührt. 6 Zeitpunkt der Fälligkeit Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, wenn nicht die Stadt Chemnitz einen späteren Zeitpunkt bestimmt. 7 Anwendungen von Bestimmungen des SächsVwKG Gemäß 25 Abs. 2 SächsVwKG finden die 2, 3, 4, 5, 6 Abs. 2 Satz 2 bis 7, Abs. 3 bis 5, die 8 bis 17, der 19, 20 Abs. 1 und die 21 bis 23 des SächsVwKG bei der Erhebung von Kosten nach dieser Satzung entsprechend Anwendung. 8 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Chemnitzer Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten beschlossen am 18. Januar 2006, ausgefertigt am 24. Januar 2006, in der vom 03. Januar 2013 geltenden Fassung, öffentlich bekannt gemacht im Chemnitzer Amtsblatt Nr. 01/13 vom 02. Januar 2013 außer Kraft. Chemnitz, den Barbara Ludwig // Oberbürgermeisterin (Dienstsiegel) 2 Finanzverwaltung 2 1 Aufstellung über den Stand des Steuerkontos für jedes Haushaltsjahr 11, Erstellen einer Saldenmitteilung 15, Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahre pro Jahr 7, Auszüge aus Konten und Akten, ggf. inklusive deren Versand je angefangene halbe Stunde 20,20 bis 28, Ausstellen einer Hundesteuerersatzmarke 5, Bescheinigung nach 7i Abs. 2 EStG und Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Steuerbegünstigungen nach 10f Abs. 1 und 2, 10g Abs. 3 und 11b EStG 40,00 bis 1.000,00 3 Recht, Sicherheit und Ordnung 3 1 Fundsachen Ausstellung einer Negativbescheinigung für Versicherungszwecke 10, Verwaltungsgebühr für die Behandlung und Verwahrung von Fundsachen Mindestgebühr 5,00 Höchstgebühr 500,00 bei einem Schätzwert von 5 50 Euro 5,00 bei einem Schätzwert ab 50 Euro 10 % vom Schätzwert Geldfunde über 50 Euro 10 % 3 2 Auslagen bei Eheschließungen außerhalb der Dienststelle des Standesamtes: Villa Esche Parkstraße 58 25,40 Felsendome Rabenstein Weg nach dem Kalkwerk 4 38,80 Wasserschloss Klaffenbach Wasserschlossweg 8 25,00 Historische Straßenbahn Zwickauer Straße ,30 Kapellchen Zeisigwald Forststraße ,30 4 Schule und Kultur 4 1 Gelöscht

12 Juni 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 15 Fortsetzung von Seite 14 5 Soziales, Jugend und Kultur 5 1 Gelöscht 6 Bauwesen 6 1 Bescheinigung über Nichtbestehen, Nichtausüben (Verzicht) bzw. Wahrnehmen eines Vorkaufsrechtes nach Sächsischem Denkmalschutzgesetz bzw. Waldgesetz des Freistaates Sachsen 30,30 bis 77, Bescheinigungen über Nichtbestehen oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach Baugesetzbuch 23,10 bis 138, Ausstellung einer Anliegerbescheinigung für ein Grundstück 64,20 bis 144, Wohnungsverwaltung Gemäß Sächsischem Belegungsrechtsgesetz (SächsBelG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 396), dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376) sowie dem geförderten Mietwohnungsbau im Rahmen der Landesprogramme des Freistaates Sachsen Ablehnung einer Wohnberechtigungsbescheinigung 13, Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung Bescheinigung ohne Vergünstigung 13, Inhaber Chemnitzpass 7, Abs. 3 WoFG (Härtefall) 22, Zuweisung/Bestätigung einer Adresse 19,30 bis 193, Genehmigung einer Überfahrt 111,30 bis 333, Sanierungsrechtliche Genehmigung nach 144 BauGB 81,20 bis 162, Negativzeugnis gemäß 172 BauGB (Erhaltungssatzung) 23,10 bis 46, Bereitstellung eines Löschwassernachweises bis DIN A4 (Papier) 26,60 > DIN A4 bis DIN A3 (Papier) 31, Bestätigung der Gemeinde über die gesicherte Erschließung und die ausreichende Löschwasserversorgung für Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung nach 62 SächsBO 56, Erteilen einer schriftlichen Auskunft zu Erschließungsbeiträgen nach BauGB bzw. Ausbaubeiträgen nach KAG auf einem Formblatt 12,10 bis 48, Erteilung/Versagung der Zustimmung zu Medienverlegungen/ Trassenbestätigungen, je Stunde 57, Gutachterausschuss Bodenrichtwert-/Marktrichtwertauskünfte schriftliche Auskunft über Richtwerte nach 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB 20,00 je Richtwert digitale Datenabgabe Richtwerte 100,00 Grundgebühr zzgl. 0,50 je Datensatz Abgabe einer Richtwertkarte (analog) für den gesamten Zuständigkeitsbereich nach 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB 60, Richtwertkarten älterer Jahrgänge 50 % von Tarifstelle Teilkarten oder besondere Bodenrichtwertkarten (Sanierungsgebiet, Entwicklungsmaßnahmen) 20, Grundstücksmarktbericht nach 12 Abs. 2 SächsGAVO Grundstücksmarktbericht aktuell 50, Grundstücksmarktberichte älterer Jahrgänge 50 % von Tarifstelle schriftliche Auskunft aus der Kaufpreissammlung nach 10 Abs. 1 SächsGAVO bis zu 5 Kauffälle je 20,00 je weiteren Kauffall 10,00 mindestens 20, nach 10 Abs. 4 SächsGAVO 30,00 je angefangene halbe Stunde schriftliche Auskünfte über sonstige, zur Wertermittlung erforderliche Daten nach 193 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit ImmoWertV, 2. Abschnitt, 9 bis 14 20,00 je Auskunft Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken nach 193 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie Rechten an Grundstücken, über die Höhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust und die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile nach 193 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BauGB bis Mindestgebühr 700,00 gruppenr über bis ,0 Promille des Verkehrswertes, zzgl. 500, über bis ,0 Promille des Verkehrswertes, zzgl. 600, über bis ,0 Promille des Verkehrswertes, zzgl. 850, über bis ,5 Promille des Verkehrswertes, zzgl , über bis ,0 Promille des Verkehrswertes, zzgl , über bis ,5 Promille des Verkehrswertes, zzgl , über ,25 Promille des Verkehrswertes, zzgl ,00 Anmerkungen: (1) Wird ein Grundstück innerhalb von zwei Jahren erneut bewertet, ohne dass sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse grundlegend geändert haben, ermäßigt sich die Gebühr um 30 % (2) Bei Wertermittlungen mehrerer Grundstücke eines gleichen Antragstellers, die eine wirtschaftliche Einheit bilden, wird die Gebühr aus der Summe der Verkehrswerte errechnet. (3) Bei einer Wertermittlung zu einem Grundstück für unterschiedliche Stichtage sind der höchste ermittelte Verkehrswert in voller Höhe und die übrigen Verkehrswerte zur Hälfte zu addieren, die Gebühr ist aus der Summe zu errechnen. (4) Ist ein Grundstück mit einem oder mehreren Rechten belastet, errechnet sich die Gebühr aus dem Verkehrswert des unbelasteten Grundstücks und einem Zuschlag von 20 %. (5) In den Gebühren sind alle Auslagen und eine Ausfertigung des Gutachtens für den Antragsteller enthalten. Ist der Antragsteller nicht Eigentümer oder Teil der Eigentümergemeinschaft, erhält der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft eine weitere Ausfertigung. Für jede weitere Ausfertigung auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften, werden Gebühren in Höhe von Tarifstelle je Seite berechnet. (6) Sofern zur Wertermittlung der Verkehrswert von Rechten an Grundstücken ermittelt werden muss, errechnet sich die Gebühr aus dem Verkehrswert des unbelasteten Grundstücks und einem Zuschlag von 20 % über den ortsüblichen Pachtzins im erwerbsmäßigen Obstund Gemüseanbau nach 5 Abs. 2 Satz 1 BKleingG 750, über die ortsüblichen Nutzungsentgelte für vergleichbar genutzte Grundstücke nach 7 Abs. 1 Satz 1 NutzEV 750, über Miet- und Pachtwerte, soweit nicht von den Tarifstellen oder erfasst 750, sonstige Amtshandlungen mit hohem Schwierigkeitsgrad 37,50 je angefangene halbe Stunde, mindestens 75, in allen übrigen Fällen 30,00 je angefangene halbe Stunde, mindestens 60,00 7 Öffentliche Einrichtung 7 1 Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang je angefangene halbe Stunde 23, Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung aufgrund einer Satzung 23,20 bis 834, Nachträgliche Auflagen, Rücknahme bzw. Widerruf, Aufhebung einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung nach Tarifgruppe 7, Tarifnummer 2 oder 6 23,00 bis 834, Ablehnung eines Antrages aufgrund einer Satzung oder eines Gesetzes je angefangene halbe Stunde 23, Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung 27,80 bis 834, Genehmigung zum Anschluss und zur Benutzung sowie deren Änderungen bzw. nachträgliche Auflagen je angefangene halbe Stunde 23, Feststellung einer satzungsmäßigen Verpflichtung je angefangene halbe Stunde 23,00 Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-GemO) Zur öffentlichen Bekanntmachung der Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten einschließlich der Kosten für die Leistungen des Gutachterausschusses und die Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für kommunale ienstleistungen im Bereich der Verwaltung wird folgender Hinweis gegeben: Nach 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs- GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

13 16 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Juni 2013 Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für kommunale Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung Der Stadtrat der Stadt Chemnitz hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2013 mit Beschluss-Nr. B-111/2013 die folgende Entgeltordnung beschlossen: 1 Entgelterhebung Für den Empfang von Dienstleistungen der Verwaltung der Stadt Chemnitz werden Entgelte auf privatrechtlicher Basis nach dieser Ordnung erhoben, soweit nicht Gesetze, Rechtsverordnungen oder Gebührensatzungen etwas anderes bestimmen. 2 Entgeltbemessung Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach Grundsätzen der Kostendeckung bzw. unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit nach Orientierung an marktüblichen Preisen. Entgelttarif für kommunale Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung 1 Allgemeine Verwaltung 1 1 Vervielfältigungen Bürokopien: Papier DIN A4 s/w je Seite 0,10 DIN A3 s/w je Seite 0,20 Farbkopien Preisverzeichnis der Hausdruckerei Leistungen der Hausdruckerei Preisverzeichnis der Hausdruckerei Schülerkopie je Seite (DIN A4) 0, Vorbereitung des Versandes von Abschriften/Kopien 3,50 und Sonstigem zzgl. Portokosten Akteneinsicht (auf Anfrage) je angefangene 5 Min. Arbeitszeit zzgl. Aufwendungen 3,60 (Kopien, Material u. Ä.) Tarifgruppe 1, Tarif-Nr Erstellen eines Datenträgers (je CD) 4,40 zzgl. bei Versand 0,10 zzgl. Portokosten 1 3 Kommunalstatistik Statistische Veröffentlichungen Periodische Veröffentlichungen - Statistisches Jahrbuch (pdf-dokument) 20,50 - Straßennamenverzeichnis (pdf-dokument) 13,00 - Stadtteilinformation (pdf-dokument) 13,00 - Statistischer Quartalsbericht (pdf-dokument) 5,00 - Wahlberichte (anlassbezogen) (pdf-dokument) 7,50 bis 13,00 - Mietspiegel (nur Druckversion) 5,00 Sonstige Veröffentlichungen (pdf-dokument) 1,50 bis 15, Bereitstellung statistischer Sachdaten je angefangene halbe Stunde bis 30,00 (Mindestentgelt 7,00 EUR) Adressangaben (in elektronisch weiter verarbeitbarer Form, z. B. als EXCEL-Datei, txt-datei, csv-datei, o. Ä.) Adressbereiche im kommunalen Gliederungsbezug - Stadtteilgliederung je Stadtteil 2,50 - Distriktgliederung je Distrikt 2,00 - Blockgliederung je Block 1,50 - PLZ-Gliederung je Postleitzahlbereich 3,00 (Mindestentgelt 10,00 EUR) Adressen Je Adressangabe 0,10 (Straßenname/Straßenschlüssel, Hausnummer, Hausnummernzusatz) (Mindestentgelt 5,00 EUR) Rechte zur Weitergabe an Dritte zehnfaches Entgelt UPDATE (jährlich) 200,00 Für Abonnementkunden erfolgt die Rechnungslegung für den Bezug von Adresskorrekturen halbjährlich Digitale Graphikdaten Kommunales Gliederungssystem - Stadtteilgliederung je Stadtteil 5,00 - Distriktgliederung je Distrikt 2,50 - Blockgliederung je Block 1,50 - PLZ-Gliederung je Postleitzahlbereich 5,50 Adressen - je Adresskoordinate 0,05 - je Adressangabe (Straßenname/ 0,10 Straßenschlüssel, Hausnummer, Hausnummernzusatz) UPDATE (monatlich) 51,00 Rechte zur Weitergabe an Dritte zehnfaches Entgelt Kartenplots Aufbereitung je angefangene halbe Stunde 28,50 Materialeinsatz (Papier, Tinte) je Rollenmeter 2, Überlassen von technischen Geräten 1,50 bis 57, Bestätigungen und Stellungnahmen der Feuerwehr Bestätigung von Einsätzen der Feuerwehr je angefangene 10 Min. 9, Stellungnahme für Baufirmen im Zusammenhang zur Gewährung der Freihaltung von Rettungswegen bzw. Zufahrten für Rettungsdienst und Feuerwehr je angefangene halbe Stunde 27,00 2 Finanzverwaltung 2 1 Abgabe des Haushaltsplanes, Beteiligungsberichtes (auf Anfrage) auf Datenträger 8, Erklärungen zugunsten von Grundpfandrechten und anderen dinglichen Rechten Dritter, bei Geschäftswert bis EUR 42,00 je weitere angefangene EUR zusätzlich 6, Erklärungen für Rechte zu Löschungsbewilligungen, Pfandentlassungen u. Ä., die nicht unter Tarifgruppe 2, Tarifnummer 2 fallen bis EUR 42,00 je weitere angefangene EUR zusätzlich 6, Anmahnung rückständiger Beträge privatrechtlicher Forderungen 5,00 Sie sind in einem Entgelttarif zusammengefasst, der Bestandteil dieser Ordnung ist. Die Leistungsangebote mit Preisspannen sind durch den jeweiligen Leistungserbringer entsprechend untersetzt. 3 Entgeltentrichtung Der Empfänger der Dienstleistung ist zur Entrichtung des Entgeltes verpflichtet. 4 In-Kraft-Treten Diese Entgeltordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Chemnitzer Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für kommunale Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung, beschlossen am , ausgefertigt am , öffentlich bekannt gemacht im Chemnitzer Amtsblatt Nr. 45/07 vom außer Kraft. Chemnitz, den Barbara Ludwig // Oberbürgermeisterin (Dienstsiegel) 6 Bauwesen 6 1 Bebauungspläne, Vorhabenbezogene Bebauungspläne, Rahmenpläne Planfeststellungsverfahren Erläuterung je Seite DIN A4 s/w 0,90 je Seite DIN A4 farbig 1,20 je Seite DIN A3 s/w 1,00 je Seite DIN A3 farbig 1,50 amtes bearbeitet, vervielfältigt, an Dritte weitergegeben und veröffentlicht werden. Die Pläne s/w DIN A4 (0,06 m 2 ) 19,40 DIN A3 (0,12 m 2 ) 19,70 bis DIN A2 (0,25 m²) 20,20 bis DIN A1 (0,50 m²) 21,20 bis DIN A0 (1,00 m²) 23,20 größer DIN A0 (bis 1,50 m²) 25,50 (bis 2,00 m²) 27,50 (bis 2,50 m²) 29,50 Pläne farbig DIN A4 (0,06 m 2 ) 19,70 DIN A3 (0,12 m²) 20,20 bis DIN A2 (0,25 m²) 21,20 bis DIN A1 (0,50 m²) 23,20 bis DIN A0 (1,00 m²) 27,20 größer DIN A0 (bis 1,50 m²) 31,50 (bis 2,00 m²) 35,50 (bis 2,50 m²) 39,50 Vollfarbplot 16,40 zzgl. Aufwendungen (Plotkosten) Tarifgruppe 1,Tarif-Nr. 1.1 zzgl. Datenträger Tarifgruppe 1,Tarif-Nr. 2 zzgl. bei Versand Tarifgruppe 1,Tarif-Nr. 1.3 bei Fremdvergabe laut Rechnung der Kopierfirma 6 2 Bereitstellung von digitalen Karten, Plänen, Tabellen auf Anfrage u. a. generelle Übersichtdarstellungen zur Verkehrsbelastung je Stunde 57, Lichtsignalanlagen, Verkehrszeichen Baustellen - Prüfung der eingereichten verkehrstechnischen Unterlagen für transportable Lichtsignalanlagen je halbe Stunde 28,50 - Abnahme der transportablen Lichtsignalanlagen vor Ort je halbe Stunde 28,50 - Bereitstellung von Signalzeitenplänen zur Nutzung je Signalzeitenplan und nach Schwierigkeit 285,00 bis 570, Zuarbeit auf Anfragen zu Rechtsstreitigkeiten vor Amtsgerichten - Bearbeitungsaufwand je Vorgang und je angefangene halbe Stunde 28,50 - Entgelt für Nutzung von Unterlagen (Lagepläne, Signalzeitenpläne usw.) Kopie pro Plan DIN A4 Tarifgruppe 1, Tarif-Nr. 1.1 pro Plan DIN A3 Tarifgruppe 1, Tarif-Nr Vorsorgliche Auskunft über die Lage von Leitungen von Lichtsignalanlagen je angefangene halbe Stunde 20, Erstellen einer Farbtonkarte 167,50 Mehrfertigung von Farbtonkarten 61, Mehrfertigungen des vereinfachten Kulturdenkmalverzeichnisses - ausgedruckt 22,60 - als Datei 13, Abgabe von Höhen des geodätischen Verdichtungsnetzes der Stadt Chemnitz je Festpunkt 6, Stadtgrundkarte Chemnitz M 1:200 bis 1:2500 (DSGK) Die Daten dieser Tarifnummer dürfen nur mit Erlaubnis des Städtischen Vermessungs- Erteilung der Erlaubnis bedarf eines schriftlichen Antrages Abgabe in analoger Form DSGK mit Gebäuden (Gebäude nur informativ zur Übersicht) bis DIN A4 18,00 größer DIN A4 bis DIN A3 25,00 größer DIN A3 bis DIN A0 40, DSGK mit ALK (ALK: Automatisierte Liegenschaftskarte) bis DIN A4 25,50 größer DIN A4 bis DIN A3 36,50 größer DIN A3 bis DIN A0 58, Abgabe DSGK (nur Topographie) in digitaler Form (Abgabe erfolgt für volle Hektar) Zeile Fläche in ha Entgelt in EUR Zuzüglich Entgelt pro Hektar aus Zeile 1 bis , bis , bis ,84 1 und 2 4 ab ,42 1 bis 3 Tabelle 1 Fortsetzung Seite 17

14 Juni 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN als Rasterdaten (TIFF und vergleichbare) 25 % nach Tabelle als Vektordaten ohne Objektstruktur (DXF und vergleichbare) 50 % nach Tabelle als Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur 90 % nach Tabelle 1 (Shape und vergleichbare) als Vektordaten mit Objektstruktur (EDBS und vergleichbare) 100 % nach Tabelle Reduzierte Bereitstellungsgebühr für die Weitergabe von 20 % der Bereit- Informationen in bearbeiteter Form an Dritte im Zusammen- stellungsgebühr nach hang mit Folgeprodukten. Es muss sichergestellt sein, dass Tarif-Nr. 7.2 die bereitgestellten Informationen nicht in ihrer ursprüngli- chen Struktur aus dem Folgeprodukt abgeleitet werden können. Anmerkung zur Tarif-Nr. 7.3: nach Tarif-Nr an. 6 8 Grundkarte Chemnitz M 1:5.000 (DGK5) Die Daten dieser Tarifnummer dürfen nur mit Erlaubnis des Städtischen Vermessungsamtes bearbeitet, vervielfältigt, an Dritte weitergegeben und veröffentlicht werden. Die Erteilung der Erlaubnis bedarf eines schriftlichen Antrages Abgabe in analoger Form bis DIN A3 15,00 größer DIN A3 30, Abgabe in digitaler Form (Abgabe erfolgt für volle km 2 ) als Rasterdaten (TIFF und vergleichbare) je km 2 7, als Vektordaten ohne Objektstruktur (DXF und vergleichbare) je km 2 15, als Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur (Shape und vergleichbare) je km 2 27, Reduzierte Bereitstellungsgebühr für die Weitergabe von 20 % der Bereit- Informationen an Dritte ohne Bearbeitung auf Antrag stellungsgebühr gewerblicher oder geschäftsmäßig handelnder Wiederverkäufer nach Tarif-Nr. 8.2 Anmerkung zur Tarif-Nr. 8.3: nach Tarif-Nr an Reduzierte Bereitstellungsgebühr für die Weitergabe von 20 % der Bereit- Informationen in bearbeiteter Form an Dritte im Zusammenhang stellungsgebühr mit Folgeprodukten. Es muss sichergestellt sein, dass die bereit- nach Tarif-Nr. 8.2 gestellten Informationen nicht in ihrer ursprünglichen Struktur aus dem Folgeprodukt abgeleitet werden können. Anmerkung zur Tarif-Nr. 8.4: nach Tarif-Nr an. 6 9 Topographische Karte Chemnitz M 1:10000 (DTK 10) Die Daten dieser Tarifnummer dürfen nur mit Erlaubnis des Städtischen Vermessungsamtes bearbeitet, vervielfältigt, an Dritte weitergegeben und veröffentlicht werden. Die Erteilung der Erlaubnis bedarf eines schriftlichen Antrages Abgabe in analoger Form bis DIN A0 10,00 zzgl. 0,20 je angefangene dm Abgabe in digitaler Form (Abgabe erfolgt für volle km 2 ) als Rasterdaten (TIFF und vergleichbare) je km 2 4, als Vektordaten ohne Objektstruktur (DXF und vergleichbare) je km 2 8, als Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur (Shape und vergleichbare) je km2 14, Reduzierte Bereitstellungsgebühr für die Weitergabe von 20 % der Bereit- Informationen an Dritte ohne Bearbeitung auf Antrag gewerb- stellungsgebühr licher oder geschäftsmäßig handelnder Wiederverkäufer nach Tarif-Nr. 9.2 Anmerkung zur Tarif-Nr. 9.3: nach Tarif-Nr an Reduzierte Bereitstellungsgebühr für die Weitergabe von 20 % der Bereit- Informationen in bearbeiteter Form an Dritte im Zusammen- stellungsgebühr hang mit Folgeprodukten. Es muss sichergestellt sein, dass nach Tarif-Nr. 9.2 die bereitgestellten Informationen nicht in ihrer ursprünglichen Struktur aus dem Folgeprodukt abgeleitet werden können. Anmerkung zur Tarif-Nr. 9.4: nach Tarif-Nr an Stadtplan Chemnitz Die Daten dieser Tarifnummer dürfen nur mit Erlaubnis des Städtischen Vermessungsamtes bearbeitet, vervielfältigt, an Dritte weitergegeben und veröffentlicht werden. Die Erteilung der Erlaubnis bedarf eines schriftlichen Antrages Abgabe in analoger Form je Plan 20,00 bis DIN A1 10,00 zzgl. 0,20 je angefangene dm Abgabe in digitaler Form (Abgabe erfolgt für volle km 2 ) als Rasterdaten (TIFF und vergleichbare) je km 2 1, als Vektordaten ohne Objektstruktur (DXF und vergleichbare) je km 2 3, als Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur (Shape und vergleichbare) je km 2 6, Reduzierte Bereitstellungsgebühr für die Weitergabe von 20 % der Bereit- Informationen an Dritte ohne Bearbeitung auf Antrag stellungsgebühr gewerblicher oder geschäftsmäßig handelnder Wieder- nach Tarif-Nr verkäufer amtes bearbeitet, vervielfältigt, an Dritte weitergegeben und veröffentlicht werden. Die Anmerkung zur Tarif-Nr. 10.3: nach Tarif-Nr an Reduzierte Bereitstellungsgebühr für die Weitergabe von 20 % der Bereit- Informationen in bearbeiteter Form an Dritte im Zusammen- stellungsgebühr hang mit Folgeprodukten. Es muss sichergestellt sein, dass nach Tarif-Nr die bereitgestellten Informationen nicht in ihrer ursprüng- lichen Struktur aus dem Folgeprodukt abgeleitet werden können. Anmerkung zur Tarif-Nr. 10.4: nach Tarif-Nr an Orthophotos Die Daten dieser Tarifnummer dürfen nur mit Erlaubnis des Städtischen Vermessungs- Erteilung der Erlaubnis bedarf eines schriftlichen Antrages. Auf Antrag kann Studierenden für die Lösung von Prüfungsaufgaben eine Ermäßigung Orthophoto Abgabe in analoger Form DIN A4 20,00 DIN A3 26,00 DIN A2 33,00 DIN A1 42,00 DIN A0 70, Abgabe in digitaler Form als Rasterdaten (TIFF und vergleichbare) je km 2 9,00 (Abgabe erfolgt für volle km 2 ) Orthophoto mit ALK (ALK: Automatisierte Liegenschaftskarte) Tarif-Nr der in analoger Form Entgeltordnung zzgl. DIN A4, DIN A3, DIN A2, DIN A1, DIN A0 Tarifstelle der 2. SächsVermKoVO Reduzierte Bereitstellungsgebühr für die Weitergabe von 20 % der Bereit- Informationen an Dritte ohne Bearbeitung auf Antrag stellungsgebühr gewerblicher oder geschäftsmäßig handelnder Wiederverkäufer nach Tarif-Nr Anmerkung zur Tarif-Nr. 11.3: nach Tarif-Nr an Reduzierte Bereitstellungsgebühr für die Weitergabe von 20 % der Bereit- Informationen in bearbeiteter Form an Dritte im Zusammen- stellungsgebühr hang mit Folgeprodukten. Es muss sichergestellt sein, dass nach Tarif-Nr die bereitgestellten Informationen nicht in ihrer ursprüng- lichen Struktur aus dem Folgeprodukt abgeleitet werden können. Anmerkung zur Tarif-Nr. 11.4: nach Tarif-Nr an Übermittlung aktualisierter digitaler Daten nach Tarifnummer 7 bis 11 aufgrund eines Antrages zur regelmäßigen Datenübermittlung, wenn die Übermittlung nicht länger als 12 Monate zurückliegt 18 % der Bereitstellungsgebühr nach den Tarif-Nr. 7 bis nicht länger als 6 Monate zurückliegt 12 % der Bereitstellungsgebühr nach den Tarif-Nr. 7 bis nicht länger als 3 Monate zurückliegt 7 % der Bereitstellungsgebühr nach den Tarif-Nr. 7 bis Übermittlung von Daten der Tarifnummern 7 bis 11 an 20 % der Bereit- Schüler und Studenten für ausschließlich schulische oder stellungsgebühr wissenschaftliche Zwecke ohne Gewinnerzielungsabsicht nach den Tarif-Nr. pro Leistung 7 bis 11 Anmerkung zu Tarif-Nr. 13: des Entgeltes nach den Tarif-Nrn. 7 bis 11 von 100 % zugebilligt werden Erteilung der Erlaubnis zur Verwendung der Informationen aus den Datenbeständen für die Tarif-Nr. 7 bis Tarif-Nr. 11 an mehr als fünf Arbeitsplätzen sowie zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte und Veröffentlichung Erteilung der Erlaubnis zur Verwendung von Informationen an mehr als fünf Arbeitsplätzen Anmerkung zu Tarif-Nr. 14.1: Die Gebühr fällt zusätzlich zur Bereitstellungsgebühr nach Tarif-Nr. 7 bis 11 an Verwendung an 6 bis 20 Arbeitsplätzen 50 % der Bereitstellungsgebühr Verwendung an 21 bis 100 Arbeitsplätzen 100 % der Bereitstellungsgebühr Verwendung an über 100 Arbeitsplätzen 150 % der Bereitstellungsgebühr Fortsetzung Seite 18

15 18 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Juni Erteilung der Erlaubnis zur Bearbeitung von bereitgestellten Informationen für den eigenen Gebrauch kostenfrei Erteilung der Erlaubnis zur Vervielfältigung von bereitgestellten Informationen für den eigenen Gebrauch kostenfrei Erteilung der Erlaubnis zur kostenpflichtigen Weitergabe der bereitgestellten Informationen nach Tarif-Nr. 8.3, 9.3, 10.3 und 11.3 an Dritte ohne Bearbeitung auf Antrag gewerblicher oder geschäftsmäßig handelnder Wiederverkäufe 60 % der Bereitje Weitergabe stellungsgebühr Anmerkung zu Tarif-Nr. 14.4: Die Gebühr fällt zusätzlich zur reduzierten Bereitstellungsgebühr nach Tarif-Nr. 8.3, 9.3, 10.3 und 11.3 an Erteilung der Erlaubnis zur kostenpflichtigen Weitergabe der bereitgestellten Informationen nach Tarif-Nr. 7.3, 8.4, 9.4, 10.4 und 11.4 an Dritte in bearbeiteter Form im Zusammenhang mit Folgeprodukten. Es muss sichergestellt sein, dass die bereitgestellten Informationen nicht in ihrer ursprünglichen Struktur aus dem Folgeprodukt abgeleitet werden können Anmerkung zu Tarif-Nr. 14.5: Die Gebühr fällt zusätzlich zur reduzierten Bereitstellungsgebühr nach Tarif-Nr. 7.3, 8.4, 9.4, 10.4 und 11.4 an für Folgeprodukte in analoger oder digitaler Form, abhängig 5 bis 25 % des Umvon den Umsatzerlösen für das Folgeprodukt satzerlöses für das Folgeprodukt, mindestens 2 bis 10 % der Bereitstellungsgebühr jährlich, nach Tabellen 2 und 3 Anteil der übermittelten Grad der Umarbeitung der Informationen am Folgeprodukt übermittelten Informationen In Prozent Wertpunkte In Prozent Wertpunkte bis bis über 25 bis über 25 bis über über Tabelle 2 Wertpunkte für die Weitergabe von Folgeprodukten Summe der Gebühr in % des Jährliche Mindestgebühr Wertpunkte Umsatzerlöses in % der Bereitstellungsgebühr Tabelle 3 Gebühren entsprechend Wertpunkten für Folgeprodukte in analoger oder digitaler Form, für die Berechnung erfolgt Umsatzerlöse nicht oder schwer ermittelbar sind, abhängig über folgende Formel: von der Auflagenhöhe des Folgeproduktes 1,00 /dm 2 * 0,5*F*Wurzel (A) F genutzte Karten- oder Orthophotofläche in dm 2 im Originalmaßstab A Anzahl der Vervielfältigungsstücke (Auflagenhöhe) Erteilung der Erlaubnis zur Weitergabe von Informationen an kostenfrei Dritte in bearbeiteter Form, wenn die Weitergabe kostenfrei erfolgt, sichergestellt ist, dass die Originaldaten nicht abgeleitet werden können und die Informationen a) für die Herstellung von insgesamt bis zu 100 analogen Ausgaben, b) für die Herstellung von insgesamt bis zu analogen Ausgaben, welche die Größe DIN A4 nicht überschreiten, oder c) mit einem Umfang von höchstens 1 Million Pixel für digitale Ausgaben in Verbindung mit thematischen Informationen im Kartenbild genutzt werden Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung von bereitgestellten Informationen Veröffentlichung bei der aktuellen Berichterstattung kostenfrei sowie in Fachzeitschriften Veröffentlichung durch Einstellung einzelner Abbildungen kostenfrei auf Internetseiten, wenn es sich um eine einzige statische Darstellung je Internetseite (Domain) mit einem Umfang von höchstens 1 Million Pixel handelt, der Zugang zur Internetseite (Domain) kostenfrei ist und ein Link auf die Internetseite der Stadtverwaltung Chemnitz angebracht wird Erteilung der Erlaubnis zur Nutzung für nicht gewerbliche kostenfrei Unterrichts-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecke 6 15 Übermittlung von Informationen aus den Datenbeständen des Städtischen Vermessungsamtes einschließlich der Erteilung der Erlaubnis zur Nutzung soweit nicht die Tarifnummern 6 bis 11 und 14 anzuwenden sind pro Leistung 5,00 bis ,00 EUR 6 16 Bereitstellung von Verkehrszählungsdaten vierarmiger Knoten 49,60 dreiarmiger Knoten 40,10 Querschnittszählung 30, Ziel- und Handlungskonzepte Stadtentwicklung Erläuterung Tarifgruppe 1, Tarif-Nr. 1.1 Pläne Tarifgruppe 6, Tarif-Nr. 1 Vollfarbplott Tarifgruppe 6, Tarif-Nr. 1 Aufwendung Ringbindung Tarifgruppe 1, Tarif-Nr. 1.1 Datenträger Tarifgruppe 1, Tarif-Nr. 2 Versand Tarifgruppe 1, Tarif-Nr Abgabe von Broschüren über Stadtentwicklung und Städtebauliche Planung nach Inhalt und Umfang pro Broschüre 2,70 bis 13, Bereitstellung Baurechtszustände je angefragtes Flurstück Baurechtszustände 10,70 Luftbild DIN A4 3,00 Luftbild DIN A3 6,40 DSGK 15,00 Jagdgenossenschaft Chemnitz Nord-Ost Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 15. März 2013 können bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Chemnitz sowie beim Jagdvorstand 4 Wochen nach Erscheinen im Amtsblatt der Stadt Chemnitz eingesehen werden. gez. Linke // Jagdvorsteher

16 Juni 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 19 Vergabe Nr. 17/13/466 Abschnitt I:) Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen: Stadt Chemnitz, Gebäudemanagement und Hochbau, Stadt Chemnitz, Gebäudemanagement und Hochbau, Herr Gläser; Frau Kovács, Annaberger Straße 89, Chemnitz, Tel.: ; , Fax: , Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: siehe Anhang A.III I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeiten Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber nein Abschnitt II:) Auftragsgegenstand II.1.1) Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber: Neubau Schulischer Einrichtungen Heinrich-Schütz-Straße II.1.2) Art des Auftrags: Bauauftrag Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Chemnitz, Heinrich-Schütz- Straße II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS): Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Los 180: Fenster und Außentüren Stück Kunststofffenster/ Fenstertüren, rechteckig, ein-/ mehrteilig, teilweise mit Festverglasung - 1 Stück Alu-Fensterelement, 2-flüglig, als RWA-Fenster - 7 Stück Alu-Glas-Türelement, rechteckig, ein-/mehrteilig, teilweise mit Festverglasung - 1 Stück Alu-Glas-Türelement, F90-22 Stück Alu-Glas-Elemente in Pfosten-Riegel-Konstruktion, Glas ESG/VSG, teilweise mit Festverglasung - 1 Stück Aluminium-Rohrprofil- Türelement, 2-flüglig - 7 Stück Verschlusssystem für Paniktür - 4 Stück Stahl-Revisionstür II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): ; ; ; ; ; II.1.8) Aufteilung in Lose: nein Angebote sind möglich nur für ein Los II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig nein II.3) Beginn: 36. KW 2013 Abschluss: 15. KW 2014 Abschnitt III) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Information III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Vertragserfüllung ab einer Auftragssumme von ,00 ohne Umsatzsteuer in Höhe von 5% der Auftragssumme, Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3% der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. III.1.2) Wesentliche Finanzierungsund Zahlungsbedingungen und/ oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: gemäß Verdingungsunterlagen III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen mit folgendem Inhalt vorzulegen. Angaben/Erklärungen über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen, mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen, das Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, die Eintragung in das Berufsregister, Insolvenzverfahren bzw. Liquidation, das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, die Zahlung von Steuern und Abgaben, Ausschreibungen die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen: Aufgliederung der Arbeitskräfte nach Lohngruppen für die letzten 3 Geschäftsjahre mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Freistellungsbescheinigung nach 48 b EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: siehe III.2.1 III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: siehe III.2.1 III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand - Die Erbringung Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Juristische Personen müssen den Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV) Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart: Offen IV.2.1) Zuschlagskriterien: das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien (die Zuschlagskriterien sollten nach ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist) Kriterium 1: Preis (Gewichtung: 100%) IV.2.2) Angaben zu elektronischen Auktion - Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 17/13/466 IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen - Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: möglichst bis zum Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: Los 180;16,00 Euro Zahlungsbedingungen und -weise: Der Versand erfolgt nach Vorlage der Kopie des Einzahlungsbeleges (keine Schecks). Verspätet eingehende Anforderungen werden nicht berücksichtigt. Zahlungsempfänger: Kassen- und Steueramt: Stadt Chemnitz, Kreditinstitut: Sparkasse Chemnitz, Kontonummer: , Bankleitzahl: , Verwendungszweck: Verg.-Nr. 17/13/466 und Los-Nr. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bargeldzahlung bei Abholung möglich. Öffnungszeiten Submissionsstelle: Montag: Uhr und Uhr, Dienstag - Mittwoch: Uhr, Donnerstag: Uhr, Freitag geschlossen Die Anforderung der Ausschreibung auf Datenträger, Datenart 83 nach GAEB, Ausgabe 2000 ist möglich. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: , Uhr IV.3.6) Sprache(n) in der (denen) die Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Folgende Amtssprache(n) der EU: Deutsch IV.3.7) Bindefrist des Angebots: bis: IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: , Uhr Ort der Angebotsöffnung: Stadt Chemnitz, Submissionsstelle, Annaberger Straße 89, Chemnitz, Zimmer 016; Personen, die bei der Öffnung des Angebotes anwesend sein dürfen: Bieter und ihre bevollmächtigten Vertreter Abschnitt VI) Weitere Angaben VI.1) Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Auftrag in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/ Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Freistaates Sachsens bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, Leipzig, Tel.: , Fax: VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen - Angaben zu Fristen für Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach 107 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Allg. Fach-/Rechtsaufsicht: Landesdirektion Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, Chemnitz, Tel.: , Fax: VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Anhang A Sonstige Adressen und Kontaktstellen III) Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind: Submissionsstelle, Zimmer 018, Submissionsstelle, Frau Henke, Annaberger Straße 89, Chemnitz, Tel.: , Fax: , submissionsstelle@stadtchemnitz.de Anhang B: Angaben zu den Losen LOS Nr.: Fenster und Außentüren 1) Kurze Beschreibung: Umfang bzw. Menge: siehe Punkt II.1.5 2) CPV: ; ; ; ; ergabe Nr. 31/TIE/13/001 ) Name und Anschrift der Vergaestelle (Auftraggeber): Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Stadt Chemnitz, Zentrale Verwaltungsdienste und Beschaffungsstelle, Frau Beck, Markt 1, Chemnitz, Tel.: , Fax: 1090, vol.submissionsstelle@stadt-chemnitz.de Den Zuschlag erteilende Stelle: Das TIETZ Eigenbetrieb der Stadt Chemnitz, Vergabestelle, Moritzstraße 20, Chemnitz, Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Stadt Chemnitz, Zenrale Verwaltungsdienste und eschaffungsstelle, Frau Beck, Markt 1, Chemnitz, Tel.: , Fax: 1090, vol.submissionsstelle@ stadt-chemnitz.de b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A c) Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote: schriftlich d) Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung: Ausführungsort: Das TIETZ Eigenbetrieb der Stadt Chemnitz, Moritzstraße 20, Chemnitz Art und Umfang der Leistung: Lieferung, Installation und Konfiguration von Bildschirmarbeitsplätzen im Das TIETZ Eigenbetrieb der Stadt Chemnitz. Es sind etwa 22 PCs und Thin-Clients und 22 Drucker zu liefern, einzurichten und für den produktiven Einsatz aufzustellen. f) Zulassung von Nebenangeboten: zugelassen g) Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: 31/TIE/13/001: Beginn: , Ende: h) Ausgabe der Vergabeunterlagen durch: Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Stadt Chemnitz, Zentrale Verwaltungsdienste und Beschaffungsstelle, Frau Beck, Markt 1, Chemnitz, Tel.: , Fax: 1090, vol.submissionsstelle@stadt-chemnitz.de i) Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist: Angebotsfrist: , Uhr, Bindefrist: , Uhr l) Geforderte Eignungsnachweise: Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, nicht älter als 3 Monate m) Kosten der Vergabeunterlagen: Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: 31/TIE/13/001: 5,00 EUR Zahlungsweise: Einzahlungsbeleg Zahlungseinzelheiten: Nur bei der Submissionsstelle angeforderte Verdingungsunterlagen werden gewertet. Der Versand erfolgt nach Vorlage der Kopie des Einzahlungsbeleges (keine Schecks). Verspätet eingehende Anforderungen werden nicht berücksichtigt. Anforderung bis: Abholung / Versand: Stadt Chemnitz, Submissionsstelle VOL, Markt 1 / Zi. 416a, Chemnitz Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr, Dienstag und Donnerstag Uhr Das eingehende Entgelt wird nicht erstattet. Bargeldzahlung bei Abholung möglich. Zahlungsempfänger: Stadt Chemnitz, Kassen- und Steueramt, Kreditinstitut: Sparkasse Chemnitz, Kontonummer: , Bankleitzahl: , Verwendungszweck: /TIE/13/001

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