ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN

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1 ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN I. Wahlperiode Stenographischer Bericht 60. (Ordentliche) Sitzung II. Band Donnerstag, den 18. Dezember 1952 Nr. 28 Inhalt Seite Geschäftliches, darunter Bekanntgabe eines Schreibens des scheidenden französischen Kommandanten, General Carolet 889 Übernahme von Bundesgesetzen L und II. Beratung nachstehender Übernahmegesetze: Gesetz über die Erhöhung der Grundbeträge in der Rentenversicherung etc 890 Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt- Bundesamtes 890 Erstes Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes 890 Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Dienststrafrechts 890 Dringlichkeitsantrag zum Altbankengesetz 891 Iipschitz (SPD) '891 Günzel (FDP) 891, 892 Grantze(CDU) 891 Dr. Hertz, Senator für Kreditwesen 891 Beschlußfassung 892 Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß Art. 47 (1) über Verordnung über den Berliner Lokalgüterverkehr in der Binnenschiffahrt 893 Zur Kenntnis genommen Übernahme von Bundesgesetzen II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Güterkraftverkehrsgesetzes 893 Benecke (FDP), Berichterstatter 893 Beschlußfassung 893 II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Kündigungsschutzgesetzes, verbunden mit II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Betriebsverfassungsgesetzes, verbunden mit II. Beratung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Anerkennung als PrV 898 " Peschke (FDP) als Berichterstatter 893 als Abgeordneter 896, 901 Außner (SPD) als Berichterstatter 895 ate Abgeordneter 897 Meyer(SFD) 895,899 Ullmann (FDP) 896 ScfaelUn (CDU) *» Seite Fleischmann, Senator für Arbeit 901 Müller, Johannes (CDU) 902 Dr. Hänicke (FDP) 903 Hucklenbroich (FDP) 904 Beschlußfassung 904 II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Gesetzes über den Kapitalverkehr 905 Beschlußfassung 905 II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Ersten Gesetze? zur Förderung des Kapitalmarktes 905 Beschlußfassung 905 II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Gesetzes zur Aufhebung der Dividendenabgabeverordnung 905 Beschlußfassung 906 I. und II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik zu dem Abkommen über den Internationalen Währungsfonds etc., verbunden mit II. Beratung des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordaungen 906 Ausschußüberweisung 906 I. und II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) 906 Beschlußfassung 906 I. und II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Schaumweinsteuergesetzes 906 Beschlußfassung 906 I. und II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Gesetzes zur Verlängerung des Wirtacfcaftsstrafgesetzes 906 Beschlußfassung 906 I. und II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme der Gesetze über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen 906 Beschlußfassung 906 I. und II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial - und Arbeitsrosenversicherung.." 906 Beschlußfassung 906

2 Sitzung vom 18.D**ember 1952 Inhalt Seite Ausschußbeschluß über Auszahlung schädigungsansprüche der Ent 906 Beschlußfassung 906 Beschluß des Ausschusses für Vermögensverwaltung gemäß 36a der Geschäftsordnung 907 Beschlußfassung 907 Ausschußbeschluß überjdurchführungsbestimmungen zum Landesbeamtengesetz 907 Beschlußfassung 907 Ausschußbeschluß über Weihnachtsbeihilfeempfänger 907 Beschlußfassung 907 Ausschußbeschluß über Neubau eines Jugendheimes In Berlin-Zehlendorf 907 Beschlußfassung 907 Ausschußbeschluß über den Tag der Menschenrechte" in Berlin 907 Landsberg (SPD), Berichterstatter 907 Beschlußfassung 907 Ausschußbeschluß über Aufhebung des Sperrvermerks für fünf Planstellen zur Kreditprüfung und -Überwachung bei der Senatsverwaltung für Finanzen 907 Beschlußfassung 907 Ausschußbeschluß über Ausschuß und Betreuungsstelle für jugendliehe Flüchtlinge 907 Beschlußfassung 907 Ausschußbeschluß über Neubau eines Hauses der Kinder in Berlin-Schöneberg 907 Beschlußfassung 907 Ausschußbeschluß über Schüler- und Studentenspeisung 907 Landsberg (SPD), Berichterstatter. 908 Beschlußfassung 908 Ausschußbeschluß über Internationale Filmfestspiele 1953 : 908 Landsberg (SPD), Berichterstatter. 908 Beschlußfassung 908 Ausschußbeschluß über Dienstaufwandsentschädigungen für leitende Beamte, Richter und Hochschullehrer 908 Fischer (FDP), Berichterstatter 908 Beschlußfassung 908 Ausschußbeschlüsse über Eingaben und Beschwerden 908 Beschlußfassung 908 n. Beratung nachstehender Vorlagen: Erstes Änderungsgesetz zum Urlaubsgesetz 909 Peschke (FDP), Berichterstatter»09 Beschlußfassung 909 Gesetz über die Zahlung der Zinsen auf festverzinsliche Wertpapiere 909 Beschlußfassung 909 Juristische Ausbildungsordnung 909 Landsberg (SPD) als Berichterstatter 909 als Abgeordneter 911 Seite Amrehn (CDU) 910 Dr. Scheffler (FDP) 910, 912 Dr. Kielinger, Senator für Justiz 911 Frau Krappe (SPD) 912 Beschlußfassung 912 Besoldungsgesetz 912 Vertagt, Ausschußbeschluß über Gesetz zur Änderung der Getränkesteuerordnung (Senkung der Getränkesteuer) Frau Krüger (CDU), Berichterstatter 913 Meyerhof (FDP) 913 Beschlußfassung 913 I. und II. Beratung nachstehender Vorlagen: Gesetz zur Änderung und-ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Kriegsopferversorgung Schellin (CDU), Berichterstatter 913 Ganschow (SPD) 914 Dr. Hänicke (FDP) 914 Beschlußfassung 914 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Abschluß der Entnazifizierung 915 Beschlußfassung 915 I. Beratung des Gesetzes zur Förderung der Berufsausbildung in Lehr- und Anlernberufen 915 verbunden mit». Vorlage über Hilfsprogramm für arbeits- und berufslose Jugendliehe 916 Fleischmann, Senator für Arbeit "915 Zur Geschäftsordnung: ~ Mattiok (SPD) 916 Rosenstein (CDU) 916 Ausschußüberweisung 917 Vorlage über Bewilligung einer überplanmäßigen ungedeckten Mehrausgabe für das Entschädigungsamt 917 Ausschußüberweisung 917 Antrag über Gesetz zur Errichtung eines Berliner Senders 917 Weigelt (SPD) (z. GO) 917 Vertagt Antrag über Währungsüberwachung der Grundstücke 917 Luke (CDU) 917 Ausschußüberweisung 917 Antrag über Bestimmungen eines kurfürstlichen Rezesses 9)7 Lipschitz (SPD) 917, Ö18 Dr.Ronge (FDP) 918 Luke (CDU) «9 Neumann (SPD).' 919 Landsberg (SPD) 980 AusBchußüberweisung 920 Antrag über Änderung des gatsohaatgungsgesettes 920 i m Lipschitz (SFD> ; :**"" AusscnuMl>erjÄttig 920

3 60. Sitzung vom 18. Dezember labalt Seite Antrag über Werbung für politische Symbole 920 Dehms (SPD) 920, 921 Fischer. (FDP) 920, 922 Frau Dr. Barowsky (FDP) 921, 922 Lipschitz (SPD) 922 Neumann (SPD) 922 Ausschußüberweisung 923 Antrag über Schlüsselzahl für das Pflegepersonal in den städtischen Hospitälern 923 Frau Dr. Klingelhöfer (SPD) 923 Dr. Hoffmann (FDP) 923 Frau Dr. Heibig (CDU) 924 Beschlußfassung 921 Antrag über Schaffung fester Schalorganismen etc. 924 Lenz (SPD) 924 Dr. Tiburtius, Senator für Volksbildung 924 Grigoleit (FDP) 925 Ausschußüberweisung 925 Große Anfrage über Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes 925 Dr. Müller, Senator für Inneres 925 i Durch Beantwortung erledigt Große Anfrage über Industrietarife der Bewag Dr. Hausmann, Senator f. Verkehr u. Betriebe 925 Frau Krüger (CDU) 926 Schwennicke (FDP) 927 Klingelhöfer (SPD) 928 Durch Beantwortung und Aussprache erledigt Große Anfrage über zeitfremde Formulare 929 Dr. Müller, Senator für Inneres 929 Außner (SPD) 929 Durch Beantwortung und Aussprache erledigt Erklärung betr. Sitzungsgeld 930 Neumann (SPD) 930 Große Anfrage über Zusatzversorgungsanstalt des Bundes und der. Länder 930 Dr. Müller, Senator für Inneres 930 Votava (SPD) 931 Durch Beantwortung und Aussprache erledigt Weitere Große Anfragen Vertagt Stilles Gedenken für die Gefangenen und Verschleppten 931 Schlußworte des Präsidenten mit Weihnachts- und Neujahrswünschen -931 Die Sitzung wird um 13 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten eröffnet. Präsident Suhr: Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 80. Ordentliche Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin «nd darf zunächst einmal meiner Freude darüber Ausdruck geben, daß der Amerikareisende, Ehrenbürger von San Antonio in Texas, Besucher der Säoux-Indianer, der Bürgermeister von toeuzberg, heute hier in unserer Mitte weöt Ich begrüße Siel <Sravol),. ', #«nn habe ich bekanntzugeben, daß heute sechs Ab- «^ordnete verbindert «lad, an unserer Sttzuag teozunearoea;. 2»ffeasonde«- feittet der Her* Jtegifcreaäe Bürgermeister mich, ihn bei Ihnen zu entschuldigen, weil er an wichtigen Verhandhingen in Stuttgart und Bonn teilnimmt. Zu unserem Bedauern muß ich aber feststellen, daß zwei Abgeordnete nun schon längere Zeit krank sind; insbesondere fehlt die Abgeordnete Frau Lucht-Perske schon einen Monat, sie liegt mit einer schweren Erkrankung im Krankenhaus. Auch der Abgeordnete Batzel ist auf noch nicht absehbare Zeit entschuldigt, weil er sich wegen einer Erkrankung in ein Krankenhaus begeben mußte. Ich darf im Namen des Hauses den erkrankten Abgeordneten, insbesondere den beiden Genannten, die herzlichen Wünsche zur Genesung aussprechen. (Beifall.) Meine Damen- und Herren! Unter den heutigen Eingängen habe ich Ihnen zunächst ein Schreiben des scheidenden französischen Kommandanten, General C a r o 1 e t, bekanntzugeben. Es lautet:. Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist mir ein Bedürfnis, Ihnen und der demokratischen Versammlung, deren Vorsitz Sie führen, meine lebhafte Sympathie auszudrücken, bevor ich Berlin verlasse. Sie wissen, mit welchem Interesse ich während meines Aufenthalts in Berlin Ihre Arbeiten verfolgt habe, deren großen Wert ich schätzen gelernt habe. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie die Liebenswürdigkeit hätten, dem Abgeordnetenhaus von Berlin meine sehr bewegten Abschiedsgrüße zu übermitteln und ihm mitzuteilen, daß ich die ausgezeichneten Beziehungen, die ich zu den qualifizierten Vertretern der Berliner Bevölkerung unterhalten habe, in allerbester Erinnerung bewahren werde. Ich entbiete Ihnen meine aufrichtigsten Wünsche für die Zukunft Berlins und bitte Sie, sehr geehrter Herr Präsident, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung entgegenzunehmen. Meine Damen und Herren! Es ist eine selbstverständliche Verpflichtung und ich glaube damit auch im Namen aller Fraktionen sprechen zu dürfen, wenn ich dem scheidenden Kommandanten, Herrn General Carolet, unseren Dank nicht nur für die liebenswürdigen Abschiedsworte ausspreche, sondern für alles, was er in den zwei Jahren seiner Amtstätigkeit für Berlin getan hat. Es wäre sicherlich falsch, verschweigen zu wollen, daß aber wie sollte es auch anders sein nicht immer völlige Meinungsübereinstimmung zwischen uns und dem französischen wie auch den anderen Kommandanten bestanden hat. Aber es ist mir ein Bedürfnis, hier festzustellen, daß die Beziehungen, mit der französischen Kommandantur immer korrekt gewesen sind und daß, wo immer Meinungsverschiedenheiten aufgetreten sind, sie in echt französischer Weise ausgeglichen wurden, wobei die Herreh Verbindungsoffiziere uns ihre guten Dienste erwiesen haben., Wenn sich in den zwei Jahren, die Herr General Carolet hier in Beziin geweilt hat, die Beziehungen zwischen dem Abgeordnetenhaus und den Kommandanten geändert haben, so glaube ich darin einen Prozeß der Normalisierung zu sehen, einen Beweis für die größere Selbständigkeit der Verwaltungsorgane von Berlin, einen Prozeß, der hoffentlich durch das neue Besatzungsstatut noch beschleunigt und fortgesetzt werden wird. Wir alle aber wenden die Abschiedsgrüße des Herrn General Carolet herzlich erwidern mit dem Wunsche, daß es ihm in seiner neuen verantwortungsvollen Stelle beschienen»ein. möge, mit Glück und Erfolg zu arbeiten. Ich darf die Gelegenheit des Wechsels in der französischen Kommandantur in Berlin benutzen, um dem französischen Volk unsere aufrmitigen Sympathien zu bezeugen, tri der Hoffnung, daß die Zusammenarbeit mit

4 Sitzung vom 18. Dezember 1952 Subr dem neuen französischen Kommandanten und seinen Mitarbeitern dazu beitragen möge, die leider noch immer wieder auftretenden Spannungen zwischen Frankreich und Deutschland zu beseitigen, um den Weg für einen friedlichen Aufbau Europas zu sichern. (Beifall.) Meine Damen und Herren! Ihnen liegen dann in einem Verzeichnis die verschiedenen Eingänge von einer Reihe von Organisationen vor. Aber neben diesem Verzeichnis haben Sie heute noch ein besonderes Verzeichnis der Dringlichkeitssachen < vorgelegt bekommen. Ich schlage zur Vereinfachung der Geschäftsführung vor, daß wir uns zunächst einmal diese Dringlichkeitssachen mit zwölf Punkten, die ja quasi eine Brgänzungstagesordnung ausmachen, ansehen. Ich möchte in Abweichung vom üblichen Brauch im Hause nicht nur die einzelnen Sachen aufrufen, um die Dringlichkeit festzustellen, sondern ich bitte um Ihr Einverständnis, daß wir dann die einzelnen Sachen, soweit sie nicht mit Punkten auf der Tagesordnung zu verbinden sind, gleich erledigen, weil sonst bei der Fülle der Geschäfte eine zu starke Unterbrechung der übrigen Tagesordnung eintreten würde. Ich höre keinen Widerspruch; demzufolge verfahren wir so. Ich rufe daher jetzt die erste Drdnglichkeitssache auf: Vorlage zur Beschlußfassung über Gesetz zur Übernahme des Gesetzes über die Erhöhung der Grundbeträge in der Bentenversieherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten sowie über die Erhöhung der Renten in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Grundbetragserhöhungsgesetz). Meine Damen und Herren! Hier empfehle ich im Einverständnis mit dem Ältestenrat, die Dringlichkeit anzuerkennen und die erste und zweite Lesung heute hier gleich vorzunehmen. Ich höre keinen Widerspruch; demzufolge wird so verfahren. Es handelt sich um das übliche Mantelgesetz. Ich rufe auf die Artikel I, II und III und stelle fest, daß dazu das Wort nicht gewünscht wird, Abänderungsanträge nicht gestellt werden. Ich darf daher Ihr Einverständnis voraussetzen, daß ich die Einzelabstimmung mit der Schlußabstimmung verbinde und frage: Wer dem Gesetz zur Übernahme des Gesetzes über die Erhöhung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten sowie über die Erhöhung der Renten in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Gmndbetragserhöhungsgesetz) so, wie es in den Artikeln I bis III der Senatsvorlage einschließlich Anlagen formuliert wurde, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Ich rufe nunmehr die zweite Dringlichkeitsvorlage des Senats auf: Vorlage zur Beschlußfassung über Gesetz zur Übernahme des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes. Auch hier handelt es sich um das übliche Mantelgesetz. Ich darf daher namens des Ältestenrats empfehlen, die Dringlichkeit anzuerkennen und heute das Gesetz in erster und zweiter Lesung zu verabschieden. Ich höre keinen Widerspruch; demzufolge wird so verfahren. Ich stelle fest, daß das Wort zu den einzelnen Artikeln nicht gewünscht wird. Ich darf daher auch hier gleich die Einzelabstimmung mit der Gesamtabstimmung verbinden und frage: Wer dem Gesetz zur Übernahme des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes so, wie es in der Senatsvorlage in den Artikeln I bis III einschließlich Anlage formuliert wurde, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. ' Ich rufe nunmehr auf die dritte Dringlichkeitsvorlage: Vorlage zur Beschlußfassung über Gesetz zur Übernahme des Ersten Gesetzes zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetze». Hier habe ich von der Ermächtigung der Geschäftsordnung Gebrauch gemacht und das Gesetz bereits zur Vorberatung dem Hauptausschuß überwiesen. Der Beschluß des Hauptausschusses vom 17. Dezember liegt Ihnen ebenfalls hektographiert vor. Ich darf das Einverständnis des Hauses feststellen, daß gegen die Dringlichkeit keine Bedenken erhoben werden und daß die erste und zweite Lesung hier um so eher miteinander verbunden werden können, weil bereits eine Vorberatung im Ausschuß stattgefunden hat. Ich nehme an, daß die Frau Berichterstatterin, Frau Abgeordnete Krappe, auf das Wort verzichtet. Das ist der Fall. Wir können daher gleich zur Abstimmung schreiten, da ich Wortmeldungen nicht habe. Hier ist zu berücksichtigen, daß der Hauptausschuß Ihnen in seinem Beschluß empfiehlt, einen neuen Artikel III einzufügen, der eine Änderung unseres Berliner Notopfergesetzes vorsieht, die Erleichterungen des Bundes auf Berlin ab 1. Januar zu übernehmen. Die Folge davon ist, daß der ursprüngliche Artikel III der Senatsvorlage jetzt Artikel IV wird; Ich darf Ihr Einverständnis voraussetzen, daß ich diesen abändernden Beschluß, des Hauptausschusses gleich im Zusammenhang mit der Senatsvorlage zur Abstimmung bringe. Ich höre keinen Widerspruch. Deshalb frage ich: Wer dem Gesetz zur Übernahme des Ersten Gesetzes zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes unter Berücksichtigung des abändernden Beschlusses des Hauptausschusses vom 17. Dezember seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Ich habe nunmehr die Freude, einen Moment unterbrechen zu dürfen, um ein Geburtstagskind, den Abgeordneten Brandt, in unserer Mitte zu begrüßen und herzlich zu beglückwünschen. (Beifall.) Wir kommen dann zu einer vierten Dringlichkeitsvorlage des Senats. Es handelt sich hier um die Vorlage zur Beschlußfassung über Gesetz zur Übernahme des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des DIenststrafrectats. Hier darf ich auch Ihr Einverständnis feststellen, daß die Dringlichkeit anerkannt wird, daß die erste und zweite Lesung miteinander verbunden wird, daß Abänderungsanträge nicht gestellt werden, Wortmeldungen nicht vorliegen. Ich verbinde daher die Einzelabstimmung mit der Schlußabstimmung und frage: Wer dem Gesetz zur Übernahme des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Dienststrafrechts so, wie es in der Senatsvorlage in den Artikeln I bis III einschließlich den dazu gehörenden Anlagen formuliert ist, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Nunmehr finden Sie, meine Damen und Herren, auf dem Verzeichnis der Dringlichkeitssachen unter Punkt 5 eine. Vorlage zur Beschlußfassung über Gesetz zur Übernahme des Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte. Ich begnüge mich hier in diesem Augenblick mit der Feststellung, daß die Dringlichkeit dieses Gesetzes anerkannt wird. (Widerspruch rechts.) Nein? Der Dringlichkeit wird widersprochen? (Zurufe: Ja!) Also ich stelle fest, daß der Dringlichkeit widersprochen wird. Dann müssen wir abstimmen. Es äst eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, um das Gesetz heute zu behandeln. Ich frage: Wer der Dringlichkeit dieser Vorlage zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich wiederhole noch einmal die Frage: Wer der Dringlichkeit der Vorlage zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe.

5 Suhr Zweidrittelmehrheit ist nicht erreicht, es wird also die Dringlichkeit nicht anerkannt. (Unruhe.) Ich bitte um Ruhe! Wir kommen nunmehr zu dem 6. Punkt der Dringlichkeitssachen. Hier handelt es sich um einen (Anhaltende Unruhe.) Medne s Damen und Herren! Ich kann die Verhandlungen nicht fortsetzen, wenn weiter solche Unruhe im Hause herrscht. Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier um einen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP zum Altbankengesetz, der Ihnen hektographiert vorgelegt worden ist. Das Wort hat zur Begründung Herr Abgeordneter Lipschitz. Lipscfaitz (SPD): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Obwohl es sich um einen Dringlichkeitsantrag aller drei Fraktionen handelt, glaube ich, würden wir der Bedeutung der Sache nicht gerecht werden, wenn wir nicht auch einige Worte hier von der Tribüne des Abgeordnetenhauses an die Berliner Öffentlichkeit und an die es angehenden Kreise zur Begründung der Vorlage richten würden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was sich auf dem Gebiet des Altbankengesetzes abspielt, wächst sich langsam zu einem Politikum mit peinlichem Charakter aus. Am 17. Juli d. J. hat das Abgeordnetenhaus einstimmig in zweiter Lesung, d. h. nach normalem Gebrauch endgültig und wirksam das Altbankengesetz für Berlin verabschiedet. Seine Wirksamwerdung wurde aufgehalten durch die Mitteilung ich muß mich so vorsichtig ausdrücken, daß von alliierter Seite ein Einspruch gegen die Inkraftsetzung des Gesetzes vorliege. Da ein solcher Einspruch aufschiebende Wirkung hat, haben wir uns zunächst mit der Feststellung dieser Tatsache begnügt und erwartet, daß uns nunmehr dieser Einspruch begründet wird. Trotz mehrfacher Sitzungen im Ausschuß für Kreditwesen und ich darf auch gleich sagen trotz redlicher Bemühungen der zuständigen Senatsverwaltung ist es bis heute nicht möglich gewesen, uns überhaupt erst einmal die Gründe für den Einspruch gegen die Inkraftsetzung bekanntzugeben, geschweige denn, infolgedessen eine Diskussion über die Berechtigung dieser Grunde im Ausschuß vorzunehmen. Meine Damen und Herren! Es handelt sich ja hier nicht nur um einen technischen Vorgang, sondern es handelt sich hier um einen Vorgang von allererster sozial- und wirtschaftspolitischer Bedeutung, und uns liegt vor allen Dingen am Herzen das Interesse jener zahllosen älteren auf ihre Rechte heute noch vergeblich wartenden Bankangestellten, die in Berlin wohnhaft sind, die in langen Jahren fleißiger Berufsarbeit sich auf Grund der bestehenden Betriebs- und Tarifvereinbarungen Pensionsrechte erworben haben und die diese Pensionsrechte bis heute noch nicht genießen konnten und nun auch weiterhin nicht genießen können nur auf Grund des Einspruchs der alliierten Behörden. Ich glaube, wir haben alle im Kreditausschuß gerade auch aus diesen sozialpolitischen Gründen den Wunsch, dieses Gesetz bald verabschieden zu können, weil wir darin einen wirkungsvollen, gerechten und begrüßenswerten Ausgleich demgegenüber sahen, daß nun nicht immer nur eine bestimmte Kategorie in der Verwirklichung ihrer Rechte in Deutschland und Berlin zum Zuge kommt, sondern auch einmal Personenkreise, die kein unmittelbares öffentliches Dienstverhältnis haben. Es ist um so bedauerlicher, daß hier ein Einspruch die schwebende Unwirksamkeit oder Wirksamkeit dieses Gesetzes bewirkt hat, ein Einspruch, der dem Vernehmen nach mit der großen Hauptsache des Inhalts dieser Vorlage überhaupt nichts zu tun hat. Ich glaube, ich gebe die Stimmung im Ausschuß für Kreditwesen richtig wieder, wenn ich sage, daß alle drei dort vertretenen Fraktionen der Auffassung waren, daß das, was sich hier abspielt, sehr im Widerspruch zu den häufig von alliierter und anderer Seite abgegebenen Erklärungen zu 60. Sitzung vom 18. Dezember gunsten der Förderung der Berliner Interessen und der Berliner Wirtschaft steht. (Abg. Amrehn: Sehr richtig!) Wir meinen nun, meine Damen und Herren, daß wir es nicht mehr allein der zweifellos nach wie vor intensiv bemühten Senatsverwaltung für Kreditwesen überlassen können, in Verhandlungen, die sich leider meistens nur im Vorfeld abspielen, mit den zuständigen Stellen nun erst einmal in aller Bescheidenheit zu klären, was eigentlich an dem Gesetz beanstandet wird, sondern wir wollen die Öffentlichkeit, die interessierte und die Gesamtöffentlichkeit auf das aufmerksam machen, was sich hier abspielt, und feststellen, daß schnellstens eine Änderung des bisher bezogenen Stand-' Punktes eintreten muß. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, dieser Vorlage heute Ihre Zustimmung zu geben, und ich darf den zuständigen Herrn Senator dringendst bitten, mit dieser Entschließung des Abgeordnetenhauses nun auch die Herren alliierten Kommandanten bekanntzumachen, damit sie auf ihrem direkten Wege von alliierter Berliner Behörde zur alliierten westdeutschen Behörde nun diese apokryphen Schwierigkeiten ausräumen, die sich der Inkraftsetzung des Altbankengesetzes in Berlin entgegenstellen. Es steht ein wirklich auffälliger Widerspruch hier zur Diskussion zwischen Deklamation und Theorie einerseits und Praxis andererseits. Sollten alliierte Interessen, wie es heißt, davon berührt werden wir haben an keiner Stelle erklärt, daß wir uns berechtigten Interessen verschließen wollen. Es stehen aber elementarere deutsche Interessen hier zur Diskussion, und es muß in aller Offenheit ausgesprochen werden, daß mit diesen deutschen Interessen hier edn Spiel getrieben wird, dem wir nicht mehr stillschweigend zusehen können. (Beifall.) Präsident Suhr: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Günzel. Gfinzel (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es hat ja bekanntlich über ein Jahr gedauert, bis diese Vorlage des Altbankengesetzes endlich nach mühevoller und wir müssen schon sagen anerkennenswerter Referentenarbeit über die Bühne gezogen werden konnte. Wenn jetzt der alliierte Einspruch etwa dazu führen sollte, daß das Wirksamwerden des Gesetzes ad inflnitum verschoben wird, so ist das ein Zustand, der nicht hinzunehmen ist. Es scheint uns aber auch dieser Einspruch in dieser Form oder in dieser Dauer möchte ich sagen durch die Sache selbst nicht gerechtfertigt zu sein. Wenn man meint, die Befriedigung der Auslandsgläubiger und das scheint wohl einer der Gründe für den alliierten Einspruch zu sein sei unzureichend, so besteht durchaus die Möglichkeit, das Gesetz dahin zu modifizieren und nicht etwa hier für die Auslandsgläubiger ein negatives Präjudiz zu schaffen. Es sollten also Mittel und Wege gefunden werden, um etwa eine weitere Befriedigung der Auslandsgläubdger einem späteren Zeitpunkt vorzubehalten. Wir meinen, wo ein guter Wille ist, eine solche Modifizierung vorzunehmen, sollte sich auch ein Weg finden, um das alsbald zu tun. Der Kollege Lipschitz hat darauf hingewiesen, daß es ein wirtschaftliches und ein soziales Problem ist und daß aus diesem Grunde das Gesetz sehr schnell wirksam werden sollte. Ich gestatte mir den Hinweis, daß das Altbankengesetz ja ohnehin die Nachteile der Berliner ruhenden Banken gegenüber den seit Jahren tätigen westdeutschen Banken nicht aufzuheben geeignet ist. Ich weise darauf hin, daß auch das Berliner Altbankengesetz und das Ausstattungsgesetz, das kommen muß, nicht verhindern können, daß die Berliner Altbanken beispielsweise durch die Uraltkontenregelung sich eines wichtigen Aktivums, nämlich ihrer Kontokorrentkonten begeben mußten. Ich weise ferner darauf hin, daß, selbst wenn wir hier mit dem Inkrafttreten des Altbankengesetzes dieselben Pensionssätze zahlen wie im Bund, die Berliner Pensionäre ohnehin durch die siebenjährige Wartezeit in einem erheblichen Umfang in ihren Rechten geschmälert sind. Es soll nicht verkannt werden, daß eine Reihe von Banken zusätzlich

6 Sitzung vom 18. Dezember 1952 Gtinxel und freiwillig Pensionsaufwendungen zu den Versicherungsbeträgen zahlen. Hier handelt es sich aber um durchaus freiwillige Leistungen, und es besteht kein Rechtsanspruch der betreffenden Pensionäre. Aber uns scheint noch ein anderes wichtig. Es wird uns so oft gesagt: hilf dir selber, so hilft dir Gott. Dieses Altbankengesetz ist durchaus geeignet, in einem gewissen Umfange den Berliner Kreditapparat zu verstärken und vor allen Dingen dem Baukapitalmarkt wieder Mittel, auch westdeutsche Mittel, zuzuführen. Dieses Altbankengesetz ist die Voraussetzung dafür, daß auch wieder aus Nonvaleurs Valeurs werden, d. h. daß die Berliner Pfandbriefe bedient werden und daß auf diese Weise zusätzliches und notwendiges Kapital für Berlin geschaffen wird. Wenn man uns also an dieser Selbsthilfeaktion hindert, so sollten wir alles tun, um zu erreichen, daß dieser alliierte Einspruch beseitigt wird, und meine Bitte geht ebenfalls dahin, der Senat möge die Dinge so dringlich behandeln, wie dies mit diesem Dringlichkeitsantrag gemeint ist. Er möge sich nicht begnügen mit Besprechungen etwa auf Referentenebene. Wir halten die Angelegenheit für ein Politikum erster Ordnung und bitten aus diesem Grunde das Haus um Zustimmung zu dem Antrag. (Beifall.) Präsident Suhr: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Grantze. Grantze (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine beiden Herren Vorredner haben die Dinge so sachlich und einwandfrei dargestellt, daß es mir wirklich nicht mehr möglich ist, noch etwas Neues hierzu zu sagen. Ich möchte im Namen der Christlich-Demokratischen Union das Hohe Haus nur auf eines aufmerksam machen: daß der Appell, den wir durch diesen Dringlichkeitsantrag an den Senat und damit auch an die Alliierten richten, wirklich eine dringliche Angelegenheit für Berlin ist, nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern vor allen Dingen auch aus sozialen Erwägungen heraus. Es ist nicht so, daß wir mit dem Altbankengesetz irgendwelche ausländische Angelegenheiten zurückstellen oder irgendwie schmälern wollen. Wir wollen mit dem Altbankengesetz nur eins: daß dieses Gesetz gerade für die Berliner, die ja seit Jahren sehr viel schlechter daran sind als beispielsweise der Westen, endlich zum Tragen kommt, zum Tragen kommt in einer Form, die allen, die daran beteiligt sind, auch vollkommen gerecht wird. Für die Berliner Wirtschaft ist es unbedingt erforderlich, daß diese Dinge als solche endlich bereinigt werden; denn mit der Bereinigung wird auch eine wirkliche Hilfe für die Berliner Wirtschaft und damit für das gesamtberliner Wirtschaftsleben möglich sein. Unser Appell an den Senat, die Angelegenheit" mit allem Ernst und Nachdruck voranzutreiben, ist darum berechtigt: Namens meiner Fraktion bitte ich um Zustimmung des Dringlichkeitsantrages. Präsident Suhr: Herr Senator Dr. Hertz! Dr. Hertz, Senator für Kreditwesen: Meine Damen und Herren! Der Senat teilt das Bedauern, das in diesem Dringlichkeitsantrag zum Ausdruck kommt. Ich kann Ihnen nur noch einmal versichern, was ich schon vor einiger Zeit getan habe, daß wir mit Ihnen auch einig sind in der Bedeutung der Lösung des Altbankenproblems und daß wir alles getan haben, um eine möglichst schnelle Erledigung der inzwischen aufgetauchten Schwierigkeiten zu erreichen. Aber es würde doch ein falsches Bild ergeben, wenn das Haus unter dem Eindruck stände, daß hier nur Schwierigkeiten auf der alliierten Seite bestehen. Die Bedenken, die die Alliierten gegen das Altbankengesetz haben, und die wir im einzelnen nicht kennen, aber wahrscheinlich in kurzer Zeit kennenlernen werden, sind nicht die einzige Ursache dafür, daß dieses Gesetz noch nicht in Wirksamkeit treten konnte. Denn &lbst wenn die Alliierten ihren Widerspruch gegen das Altbankengesetz zurückziehen und es hier vom Abgeordnetenhaus in dritter Lesung verabschiedet werden kann, kann es materiell erst wirksam werden, wenn das Ausstattungsgesetz des Bundes, das die Mittel für diese Aufgabe zur Verfügung stellt, vom Bundestag verabschiedet ist. Es liegt aber bisher noch nicht einmal der Entwurf der Bundesregierung dem Bundestag oder des zuständigen Bundesministeriums der Bundesregierung vor, so daß sicherlich mindestens Wochen, wenn nicht Monate vergehen werden, ehe das Ausstattungsgesetz im Bunde rechtswirksam werden kann. Auch möchte ich sagen, daß es sich um eine Angelegenheit auch von großer finanzieller Bedeutung handelt. Denn das Ausstattungsgesetz des Bundes wird herbeiführen, daß der Bund Ausgleichsforderungen in Höhe von etwa 500 Millionen übernehmen muß. Ich sage das lediglich, um die Tatsache zu unterstreichen, daß es sich um ein großes, bedeutsames Gesetz handelt. Ich kann zum Abschluß noch einmal versichern: wir stehen sowohl mit den alliierten Behörden als auch mit der Bundesregierung in Verbindung und haben bisher und werden auch in Zukunft nichts unterlassen, um eine beschleunigte Erledigung dieser Vorlage herbeizuführen. Präsident Suhr: Das Wort hat Herr Abgeordneter Günzel. Gflnzel (FDP): Ich möchte noch einmal mit einigen Sätzen auf die Dinge zurückkommen. Es ist uns natürlich bekannt, Herr Senator, daß das Altbankengesetz _ zu seinem Wirksamwerden der Ergänzung durch das Berliner Bilanzierungsgesetz und durch das Ausstal?- tungsgesetz bedarf. Wir möchten daher die Bitte an Sie richten, Herr Senator, da ja die Verhandlungen um das Ausstattungsgesetz, das ein Bundesgesetz ist, im wesentlichen von dem Tempo der westdeutschen Ministerialbürokratie abhängen, ganz persönlich Ihre Aufmerksamkeit und Ihr besonderes Interesse auch diesem Ausstattungsgesetz zuzuwenden, um zu vermeiden, daß etwa auf der Ebene der mittleren Bürokratie die Dinge allzu lax und in einem allzu bequemen Tempo sich hinziehen, so daß durchaus die Gefahr besteht, daß möglicherweise, wenn der alliierte Widerspruch gegen das Altbankengesetz zurückgezogen ist und das Altbankengesetz in Kraft treten könnte, eventuell in dieser' Legislaturperiode des Bundestages das Ausstattungsgesetz nicht mehr über die Bühne rollt. Wir möchten Sie also sehr bitten und ich glaube, ich handle da in Übereinstimmung mit den beiden anderen Fraktionen, diesen Dringlichkeitsantrag dahin aufzufassen, oder ich möchte ihn gedanklich dahin erweitert sehen, daß alle Schwierigkeiten, die einem praktischen Wirksamwerden des Altbankengesetzes entgegentreten, auf höchster politischer Ebene ausgeräumt werden sollten, damit verhindert wird, daß etwa durch das gottgewollte Tempo der Bundesministerialbürokratie das Wirksamwerden des Altbankengesetzes über Gebühr verzögert wird. Präsident Suhr: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der drei Fraktionen zum Altbankengesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Mit Mehrheit beschlossen. Meine Damen und Herren! Wir kommen dann in der Liste der Dringlichkeitssachen zum Punkt 7. Dieser Beschluß des Ausschusses für Arbeit vom 17. Dezember 1952 zur Vorlage über das Gesetz zur Übernahme des Betriebsverfassungsgesetzes wird hier nur aufgerufen, um das Einverständnis des Hauses zur Behandlung festzustellen, im übrigen aber mit der lfd. Nr. 4 unserer Tagesordnung verbunden. Ich höre keinen Widerspruch; demzufolge wird so verfahren. Ebenso schlage ich den nächsten Punkt der Dringlichkeitsliste zu behandeln vor, den Beschluß des Hauptausschusses vom 17. Dezember 1952 zur Vorlage über ein Gesetz zur Übernahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz). Hier darf ich auch nur die Dringlichkeit und das Einverständnis des Hauses feststellen, daß dieser Beschluß mit Punkt 9 unserer Tagesordnung verbunden wird, und ich

7 Suhr darf gleichzeitig darauf hinweisen, daß zu der ursprünglichen Senatsvorlage 1632 heute der Anhang eine umfangreiche Drucksache mit alten Gesetzen und Verordnungen, die dabei übernommen werden sollen verteilt worden ist. Das gleiche gilt im Grunde genommen für Punkt 9 der Dringlichkeitssachen. Dieser Beschluß des Ausschusses für Justiz befaßt sich mit dem Gesetz über die Zahlung der Zinsen auf festverzinsliche Wertpapiere. Dieses Gesetz ist unter Nr. 30 der Tagesordnung aufgeführt. Ich stelle hier nur das Einverständnis des Hauses fest, daß die Dringlichkeit anerkannt wird und dieser Beschluß mit dem Punkt 30 verbunden wird. Ich darf verkürzt sagen, daß auch der unter Punkt 10 aufgeführte Beschluß des Ausschusses für Sozialwesen mit diesem Aufruf in seiner Dringlichkeit anerkannt und mit Punkt 34 der Tagesordnung verbunden wird. Dasselbe darf ich mit Ihrem Einverständnis feststellen für den Beschluß des Ausschusses für Inneres zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Abschluß der Entnazifizierung. Die Dringlichkeit ist hiermit anerkannt; der Beschluß wird mit Punkt 35 der Tagesordnung verbunden. Nun kommen wir zu dem letzten Punkt der Dringlichkeitsliste. Hier handelt es sich um einen Beschluß des Ausschusses für Gesundheitswesen vom 16. Dezember und des Hauptausschusses vom 17. Dezember zur Beschlußfassung über die Erhöhung des Zuschusses zu den laufenden Betriebskosten der nichteigenen Krankenanstalten zum Zwecke der Aufbesserung der Personalbezüge. Ich habe hier zu fragen, ob die Dringlichkeit anerkannt wird. (Abg. Frau Krappe: Nein!) Der Dringlichkeit wird widersprochen. Wir müssen abstimmen. Um die Angelegenheit behandeln zu können, ist Zweidrittelmehrheit erforderlich. Wer also die Dringlichkeit dieser beiden Beschlüsse anerkennen will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. Ich bitte um die Gegenprobe. Es war keine Zweidrittelmehrheit. (Abg. Fischer: Aber jetzt auch kein Drittel!) Herr Bürgermeister, Pardon, Herr Abgeordneter Fischer, gestatten Sie uns, das hier festzustellen: es waren in Ihrem Sinne vielleicht leider nicht zwei Drittel. Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zu unserer eigentlichen Tagesordnung. Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung, Drucksache 1628: Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 47 (1) der Verfassung über Verordnung über den Berliner Lokalgüterverkehr in der Binnenschiffahrt. Ich habe keine Wortmeldungen und stelle fest, daß das Haus Kenntnis genommen hat. Wir kommen nun zu der Liste der neu zu übernehmenden Bundesgesetze. Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung, Drucksache 1639: II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG), Drucksache 1555, gemäß Beschluß des Ausschusses für Verkehr und Betriebe. Das Wort hat der Herr Berichterstatter, Abgeordneter Benecke. Benecke (FDP), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Bundestag ist mit Zustimmung des Bundesrates ein Gesetz über den Güterkraftverkehr am 17. Oktober dieses Jahres verabschiedet worden. Es ist dies ein Gesetz, das eine grundlegende Änderung und Zusammenfassung herbeiführt und das hier in dem Ausschuß,für Wirtschaft und im Ausschuß für Verkehr und Betriebe eingehend erörtert wurde. Es. enthalt im 105 die Berlin-Klausel, so daß wir uns nur beschränkt mit der Materie befassen konnten. 60. Sitzung: vom 18. Dezember Das Gesetzeswerk enthält 106 Paragraphen auf 13 Druckseiten. Ich möchte es mir und Ihnen ersparen, eingehend auf die einzelnen Gegenstände einzugehen. Ich darf nur mitteilen, daß es sich hierbei um ein Gesetz handelt, das nicht nur den lokalen Güterverkehr, sondern auch den Fernverkehr umfaßt und alle dazu notwendigen Maßnahmen einschließt. Sowohl der Ausschuß für Verkehr und Betriebe wie der Ausschuß für Wirtschaft und Ernährung haben dem Gesetz zugestimmt und haben nur dem Senat den Auftrag erteilt, zu prüfen, 1. inwieweit bei der Durchführung des Gesetzes das Preisamt aus der Überwachung der Kraftverkehrstarife und der Ahndung von Tarifverletzungen ausgeschaltet werden darf, 2. inwieweit und zu welchem Zeitpunkt die Subveitionierung für den Kraftverkehr wegfallen kann. Beide Ausschüsse haben der Vorlage mit diesem Zusatz zugestimmt. Ich bitte, entsprechend auch hier die Zustimmung auszusprechen. Präsident Suhr: Weitere Wortmeldungen habe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über Punkt I des Beschlusses des Ausschusses, wie er in der Drucksache 1639 formuliert ist. Das bedeutet also eine Abstimmung über die Senats vorläge: Gesetz zur Übernahme des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG), auf Drudesache Da ich das Einverständnis des Hauses voraussetze, die Einzelabstimmung mit der Generalabstimmung zu verbinden, so frage ich: Wer dem Gesetz zur Übernahme des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) so, wie es in der Senatsvorlage in den Artikeln I bis IV formuliert ist, unter Berücksichtigung der Anlage seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Wir kommen nunmehr zu Punkt II des Ausschußbeschlusses in Drucksache Hier wird dem Senat ein besonderer Auftrag erteilt. Wer diesem Beschluß des Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen.. Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Wir kommen nunmehr zu Punkt 3 der Tagesordnung, Drucksache 1646: II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), Drucksache 1416, gemäß Beschluß des Ausschusses für Arbeit. Ich verbinde diesen Punkt mit dem nächstfolgenden Punkt 4, Drucksache 1647: II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Betriebsverfassungsgesetzes, Drucksache 1574, gemäß Beschluß des Ausschusses für Arbeit vom 10. Dezember 1952 und des Verfassungsausschusses vom 3. Dezember Ich verbinde diesen Punkt außerdem noch mit Punkt 29 unserer Tagesordnung, Drucksache 1648: 11. Beratung der Vorlage über Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Anerkennung als politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Drucksache 1415, gemäß Beschluß des Ausschusses für Arbeit. Das Wort hat zur Berichterstattung zunächst zu Punkt 3 und 4 Herr Abgeordneter Peschke. Peschke (FDP), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese drei zur Debatte stehenden Punkte sind insoweit miteinander verwoben, als mit der Übernahme des Betriebsverfassungsgesetzes auch ein Kündigungsschutzgesetz angesprochen und damit das bestehende Kündigungsschutzgesetz außer Kraft gesetzt wird und demzufolge wieder ein Teil des jetzigen Rechtes in einem anderen Gesetz über die Anerkennung der politisch, rassisch und religiös Verfolgten zum Zuge kommen soll. Meine Damen und Herren! Das Kündigungsschutzgesetz gemäß Drucksache 1416 ist ein in Westdeutsch-. land gültiges Gesetz, das keine Berlin-Klausel hat, das

8 Sitzung vom 18. Dezember 1952 Peschke auch nach dem Dritten Überleitungsgesetz nicht zu den übernahmepfiichtigen Gesetzen gehört, bei denen also das Abgeordnetenhaus von Berlin in seiner Beschlußfassung frei ist. Dieses Gesetz findet sich aber im Betriebsverfassungsgesetz, das eine Berlin-Klausel hat und das Berlin annehmen muß, verankert, wodurch sich die Frage ergibt: besteht nun wirklich eine gewisse zwingende Notwendigkeit, auch das westdeutsche Kündigungsschutzgesetz zu übernehmen? Auf Grund dieser Frage und auch im Hinblick darauf, daß wir ja einmal ein Bundesarbeitsgericht haben möchten, das letzten Endes auf Grund einheitlichen Rechtes alle entscheidenden Urteile spricht, die in Westdeutschland wie auch in West-Berlin allgemein Gültigkeit haben sollen, entstand die nächste Frage, die nun gelöst werden mußte, bevor in die sachliche Beratung der vorliegenden Drucksache 1416 über das Kündigungsschutzgesetz eingetreten werden konnte. Die Frage wurde mit Genehmigung des Präsidenten des Abgeordnetenhauses dem Verfassungsausschuß zugeleitet, der dann auch dazu Stellung genommen und empfohlen hat, die Bundesregelung zu übernehmen, ohne auf die ändere Frage näher einzugehen, sondern nur mit der Mitteilung, es erschiene zweckmäßig, möglichst sogar zum gleichen Zeitpunkt, wenn nicht etwas früher, das Kündigungsschutzgesetz des westdeutschen Rechtes zu übernehmen. Nach dieser Festlegung und Feststellung trat der Ausschuß für Arbeit in die sachliche Beratung ein. Dabei konnte festgestellt werden, daß gewisse mehr oder minder von den einzelnen Fraktionen als entscheidend betrachtete Unterschiede zwischen dem bestehenden Gesetz und dem zu beschließenden Gesetz vorhanden sind. Vor allen Dingen fällt z. B. der Kündigungsschutz für Betriebsratskandidaten fort sowie das Verbot der Kündigung im Falle der Erkrankung. Es war auch strittig, ob der 23 des Bundesgesetzes über die Kündigung in Arbeitskämpfen mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung stehen würde. Diese Frage wurde einmal aufgeworfen, aber ohne daß zu einer Abstimmung geschritten wurde. Nachdem der Verfassungsausschuß seine Empfehlung ausgesprochen hatte, wurden weitere Punkte nicht mehr zur Diskussion gestellt. Es wurde nunmehr nur das Mantelgesetz beraten, und zwar Artikel I ohne Änderung, Artikel II ebenfalls ohne Änderung. Zu Artikel III war jedoch der Ausschuß für Arbeit der Auffassung, daß für den Zeitpunkt des Inkrafttretens ein fester Termin gewählt werden sollte, und zwar wurde dieser Artikel III in der Fassung beschlossen, wie er in der Drucksache 1646 formuliert worden ist: Dieses Gesetz mit der Anlage tritt am 1. Januar 1953 in Kraft. Der Absatz 2 bleibt bestehen: Gleichzeitig tritt das Kündigungsschutzgesetz vom 22. Mai 1950 außer Kraft. Es bestand also im Ausschuß für Arbeit die einmütige Auffassung, dem Kündigungsschutzgesetz unter Berücksichtigung der in Drucksache 1646 vorgelegten Abänderung die Zustimmung zu geben. Mit der Beratung dieses Punktes wurde dann anschließend und auch parallel die Beratung des Betriebsverfassungsgesetzes begonnen. Das Betriebsverfassungsgesetz war ja bereits einmal Gegenstand einer Beratung, und zwar wurde im Februar dieses Jahres auf Antrag der Fraktion der SPD ein Betriebsverfassungsgesetz eingebracht, das aber in der Beratung immer wieder ausgesetzt wurde im Hinblick darauf, daß ja der Bundestag einmal das gleiche oder ein ähnliches in Beratung befindliches Gesetz abschließend behandeln müßte, wobei wir dann beim Vorhandensein der Berlin-Klausel in Berlin die Beschlußfassung durchführen müßten, anderenfalls wir uns überlegen könnten, welche Übernahmemöglichkeit bestünde. Nachdem nun diese Tatsache Wirklichkeit geworden ist, d. h. der Bundestag einen Beschluß gefaßt hat, liegt Ihnen das Übernahmegesetz in Drucksache 1574 vor. Es konnte hier materiell kaum etwas geändert werden, es sei denn, daß wir in dem Mantelgesetz bestimmte Ergänzungen hinsichtlich der besonderen Berliner Lage aufnehmen würden oder daß wir eine Erklärung in den Mantel mit hineinnehmen könnten, so daß also die sachliche Beratung über die Aufstellung der Betriebsräte, über die Möglichkeiten der Betriebe, über das Mitbestimmungsrecht usw. nicht mehr Gegenstand der Beschlußfassung waren. Es wurde allerdings bei den einzelnen Paragraphen darauf hingewiesen, welche Auslegungsmöglichkeiten bestünden, z. B. im 51, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat sich jeder parteipolitischen Tätigkeit im Betrieb enthalten müssen. Daß solche Betätigung zu unterlassen ist, sollte nach Meinung des Ausschusses für Arbeit nicht etwa so ausgelegt werden, daß Betriebsratsmitglieder nicht gleichzeitig auch einer politischen Partei angehören dürfen und daß eventuell damit Betriebsgruppen der politischen Parteien ausgeschaltet würden. Das sei einmal dazu gesagt. Auch 49, in dessen Absatz 2 es heißt: Betriebsrat und Arbeitgeber dürfen keine Kampfmaßnahmen gegeneinander durchführen, sollte natürlich nicht so auszulegen sein, daß keine Streitigkeiten entstehen dürften, die eventuell dann auch Beschlüsse nach sich ziehen, die durch einen bedingten Streik zutage treten könnten, z. B. Solidaritätsmaßnahmen bei Entlassungen oder bei der Durchführung des personellen Rechtes. Man meinte, dieser Paragraph könnte nicht so aufgefaßt werden, daß das grundsätzlich unter Strafe gestellt wird. Das Betriebsverfassungsgesetz hatte noch weiterhin eine Unklarheit im 7. Danach sind wählbar für den Betriebsrat alle Wahlberechtigten, die das Recht haben, zum Bundestag zu wählen, was ja hier in Berlin im direkten Verfahren noch nicht gültig ist, solange das Grundgesetz hier in Berlin nicht vollgültiges Recht ist Deswegen wurde das Betriebsverfassungsgesetz auch zur Beratung dem Verfassungsausschuß vorgelegt,, wo dann nach Anhörung der Justizverwaltung festgelegt und beschlossen wurde, daß auch hier der 7 des Bundesgesetzes durchaus in seiner bestehenden Form ohne besonderen Hinweis im Mantelgesetz völlige Gültigkeit für Berlin hat und daß daraus sich keine Möglichkeit einer Beanstandung ergeben könnte. Meine Damen und Herren! Im übrigen waren Gegenstand der Diskussion noch die Fragen der 86 und 89. Im 86 heißt es, daß Betriebsräte, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bestanden, spätestens bis sechs Monate nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt bleiben. Hierbei ergab sich eine Schwierigkeit, meine Damen und Herren, die mit der Dringlichkeitsvorlage des Senats zusammenhängt, deren Dringlichkeit wir unter Punkt 4 der Dringlichkeitstagesordnung widersprochen hatten. Ich darf hierzu Stellung nehmen. Wenn ein Betriebsrat im Verlaufe der Bestimmungen des Kontrollratsgesetzes 22 gewählt wurde, so gibt 86 die Möglichkeit einer Klärung. Anderenfalls ist es aber so, daß bei uns die Mehrzahl der Betriebsräte bereits länger als ein Jahr im Amt sind. Daraus ergibt sich die Rechtsfrage, ob ihre Amtstätigkeit dann nicht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufhört Es muß vermieden werden das ist ja der Sinn der Dringlichkeitsvorlage, das wirksam werden zu lassen. Der Ausschuß für Arbeit hat sich nun gestern in Vorberatung der Dringlichkeitsvorlage des Senats dahin ausgesprochen, diese Frage gleich mit in die Mantelgesetzgebung des Betriebsverfassungsgesetzes aufzunehmen. Sie finden eine entsprechende Formulierung in dem hektographlerten Beschluß zur Drucksache Dort finden Sie in mindestens inhaltlicher Übereinstimmung mit der westdeutschen Regelung die Festlegung, daß- die Wahlperiode der Betriebsräte, die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befinden, bis zum 31. März 1953 verlängert wird, auch wenn ihre Befugnisse und Pflichten durch Artikel I des Betriebsverfassungsgesetzes und der darin genannten Gesetze nicht geregelt sind. Ansonsten bleiben die Vorschriften des 86, von dem ich sprach, unberührt Weiterhin sind natürlich mit dieser Formulierung der Wahlperiode der Betriebsräte nicht nur die Be-

9 Peschke triebsräte gemeint, die in den privatwirtschaftlichen Betrieben arbeiten und tätig sind, sondern auch die der öffentlichen Hand, also die in Anstalten öffentlichen Rechtes oder bei der Behörde tätig sind. Für diese Betriebsräte gilt aber das Betriebsverfassungsgesetz nicht. Aber gemäß 88 des Betriebsverfassungsgesetzes wird auch die Legislaturperiode dieser Betriebsräte durch den Zusatz des Ausschusses für Arbeit verlängert. Allerdings wurde dann noch festgelegt, daß dadurch keine Präjudizierung gegenüber einem anderen Gesetz, nämlich dem Landesbeamtengesetz, eintreten sollte, und es wurde nicht der Feststellung widersprochen, daß 187 Absatz 1 Ziffer 1 des Landesbeamtengesetzes diesem Beschluß widersprechen würde. Das wurde noch einmal kurz diskutiert. Man war jedoch der Auffassung, man brauche das nicht besonders in das Mantelgesetz mit aufzunehmen. Weiterhin ist festgestellt worden, daß 89 dieses Gesetzes eine Schwierigkeit mit sich bringen würde. Das Gesetz wird zum 14. November in Kraft gesetzt, also rückwirkend. Es ist selbstverständliches übliches Recht, daß Strafbestimmungen aus einem Gesetz erst dann in Kraft treten können, wenn das Gesetz verkündet ist. Hierbei würde sich also folgender Tatbestand ergeben. Das Betriebsverfassungsgesetz wird rückwirkend ab 14. November in Kraft gesetzt zu dem gleichen Zeitpunkt wie in Westdeutschland, aber Strafmaßnahmen, die sich aus dem Gesetz ergeben könnten, können erst wirksam 'werden zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung. Infolgedessen beschloß der Ausschuß, da der juristische Berater diese Selbstverständlichkeit mitgeteilt hatte, den zweiten Halbsatz im Artikel III auf Drucksache 1574 zu streichen. Es ist auch selbstverständlich, daß Amtshandlungen und Maßnahmen, die sich in dem Gesetz befinden, erst dann wirksam werden können, wenn das Gesetz verkündet ist. Aus denselben Überlegungen heraus kann auch der 89 erst nach der Veröffentlichung im Verordnungsblatt wirksam werden. Es wurde ein Antrag gestellt, den 89 ausnahmsweise um vier oder sechs Wochen später in Kraft zu setzen. Nach diesen Überlegungen ist es selbstverständlich, daß er erst in Kraft treten kann, wenn das Gesetz verkündet wird. Es wurde daher von diesem Antrag Abstand genommen. Das bedeutet: Hauptversammlungen, die in der Zeit vom 14. November bis zur Verkündung des Gesetzes getagt haben, sind rechtens bis zur nächsten Hauptversammlung. Versammlungen, die nach Verkündung des Gesetzes durchgeführt werden, unterliegen selbstverständlich dem Gesetz, so daß es Aufgabe der Gesellschaften ist, den Termin der nächsten Hauptversammlung so zu wählen, daß damit auch die Bestimmungen dieses Gesetzes respektiert werden. Es heißt nämlich, daß dann auch die Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat gewählt werden können, daß die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder to Übereinstimmung mit dem Gesetz stehen muß, daß auch die Betriebsräte und die Betriebsangehörigen die Möglichkeit haben, rechtzeitig nach 87 ihre Mitglieder zu nominieren. All das wird erst wirksam nach Veröffentlichung des Gesetzes, nicht aber in der Zwischenzeit für die Hauptversammlungen, die schon durchgeführt worden sind. Aus diesem Grunde wurde diese Änderung beschlossen. Meine Damen und Herren! Das waren im wesentlichsten die strittigsten Punkte. Der Verfassungsausschuß hat dem Ausschuß für Arbeit mitgeteilt, wie Sie es auch in der Drucksache 1574 vorliegen haben, daß keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Der Ausschuß für Arbeit hat in sachlicher Diskussion das eben Ausgeführte besprochen und kam dann bei einer Stimmenthaltung zu der Auffassung, Ihnen zu empfehlen, dem Dringlichkeitsbeschluß zuzustimmen, der also die Artikel I und II übernimmt wie vorgesehen, einep neu formulierten Artikel III aufnimmt und den bisherigen Artikel IH zum Artikel IV macht mit der Maßgabe, den letzten Halbsatz zu streichen. Das, meine Damen und Herren, war zu den Punkten 3 und 4 zu berichten;.zu dem Punkt 29 liegt die Berichterstattung dem Kollegen Außner ob. 60. Sitzung vom lg. Dezember Präsident Suhr: Ich nehme an, daß Herr Abgeordneter Außner jetzt Bericht erstatten wird zu Punkt 29. Bitte, Herr Abgeordneter Außner! Außner (SPD), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Wie Herr Abgeordneter Peschke bereits ausgeführt hat, würde durch die Übernahme des Kündigungsschutzgesetzes des Bundes auf das Land Berlin der 11, der im Kündigungsschutzgesetz von Berlin enthalten ist und einen gesonderten, einen gehobenen Kündigungsschutz für die politisch, rassisch oder religiös Verfolgten vorsieht, außer Kraft gesetzt werden. Um das zu vermeiden, hat uns der Senat unter Drucksache 1415 eine entsprechende Vorlage gemacht. Der Ausschuß hat sich mit dieser Materie sehr eingehend befaßt und ist zu der Auffassung gekommen, der Vorlage des Senats zu folgen. Im einzelnen ist.dazu folgendes zu sagen. Die CDU hat einen Antrag während der Ausschußberatungen eingebracht, der Ihnen, meine Damen und Herren, unter Ziffer 1 des vom Ausschuß formulierten ' 10 a vorliegt und dahin geht, daß die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines anerkannten politisch, rassisch oder religiös Verfolgten und seines von der Verfolgung mitbetroffenen Ehegatten der Zustimmung bedarf. Es war die verehrte Frau Abgeordnete Ehlers, die auf diese Dinge hingewiesen hat. Wir haben uns im Ausschuß darüber unterhalten, daß im PrV-Gesetz im 3, wo es sich um die Unterstützung der Hinterbliebenen handelt, die Frage der Ehegatten angesprochen ist, darüber hinaus aber dem Ehegatten die Lebensgefährtin bzw. der Lebensgefährte gleichgestellt wird. Wir haben als Sozialdemokraten innerhalb des Ausschusses auf dem Standpunkt gestanden, daß diese Formulierung in dem 10 a im Übernahmegesetz enthalten sein sollte. Diese Frage ist aber durch die Mehrheitsentscheidung nicht mit hineingekommen. Im ganzen gesehen hat die Fraktion der Freien Demokraten und der Abgeordnete Schellin von der Fraktion der CDU gegen diese Vorlage im Ausschuß gestimmt, und zwar mit der Begründung, daß durch die Vorlage genau das Gegenteil von dem erreicht würde, was sie eigentlich sich zum Ziel gesetzt hat. Die Herren gingen von der Voraussetzung aus, daß die Unternehmungen es sich sehr überlegen würden, derartige Leute in ihren Betrieb einzustellen, weil sie von vornherein wissen, daß bei irgendwelchen Schwierigkeiten und einer damit zusammenhängenden Entlassung bzw. Kündigung diesen Unternehmungen derartige Schwierigkeiten entstehen würden, daß sie lieber von vornherein auf eine Einstellung dieser Menschen verzichten. Die Herren glaubten deswegen, diesem Gesetz ihre Zustimmung nicht geben zu können. Im übrigen hat der Ausschuß mit Mehrheit dieser Vorlage, wie sie Ihnen unter der Nr vorliegt, zugestimmt, und ich bitte meinerseits ebenfalls das Hohe Haus, dieser Vorlage die Zustimmung zu erteilen. Präsident Suhr: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Meyer. Meyer (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Berichterstatter des Ausschusses für Arbeit, der Kollege Außner, hat hier mitgeteilt, daß die sozialdemokratische Fraktion bereits innerhalb des Ausschusses für Arbeit den Vorschlag gemacht hat, daß man den Lebensgefährten dem Ehegatten bei den Kündigungsschutzbestimmungen für politisch, rassisch und religiös Verfolgte gleichstellen soll. Für diesen unseren Antrag ist im Ausschuß für Arbeit keine Mehrheit zustande gekommen. Wir erlauben uns, hier im Plenum erneut den Antrag einzubringen, im Artikel I 10 a Absatz 1 als letzten Satz anzufügen: Dem Ehegatten ist der Lebensgefährte des Betroffenen gleichzustellen. Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist eine Pflicht, den Menschen, die in den Jahren von 1933 bis 1945 aktiv an der Bekämpfung des Nationalsozialismus teilgenommen haben, heute zu danken und ihnen diese

10 Sitzung vom 18. Dezember 1052 Meyer kleine Anerkennung zu geben, daß man ihnen einen gewissen* Schutz des Arbeitsverhältnisses zubilligt, wenn man in Betracht zieht, daß auf der anderen Seite Gelder ausgegeben werden und Schutzbestimmungen ' bestehen für Menschen, die in jenen Jahren nicht immer so gehandelt haben, wie sie hätten handeln müssen. Der Personenkreis, der hierfür in Frage kommt, ist sehr eng begrenzt, und ich glaube, es ist die Pflicht aller Arbeitgeber, diesen Menschen die Möglichkeit zu geben, in den letzten Jahren ihres Lebens zum mindesten einen festen Arbeitsplatz für sich zu beanspruchen. Ich bitte das Haus, diesem unseren Zusatzantrag die Zustimmung zu geben. (Sehr gut! bei der SPD.) Präsident Suhr: Das Wort hat Herr Abgeordneter Ullmann. Ulimann (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter zu Punkt 4 der Tagesordnung: Betriebsverfassungsgesetz, hat bereits erwähnt, daß im Ausschuß für Arbeit ein Antrag vorgelegen hatte, den 89 erst später wirksam werden zu lassen. Dieser Antrag ist im Ausschuß für Arbeit abgelehnt worden. Er wird hiermit von der Fraktion der FDP erneut eingebracht. Es soll nach diesem Antrag, den wir anzunehmen bitten, in dem Artikel III unter Umständen wird dies Artikel IV der Vorlage 1574 hinter in Kraft" hinzugefügt werden: mit Ausnahme des 89, der erst einen Monat nach Verkündung in Kraft tritt". Zur Begründung dieses Antrags weise ich auf folgendes hin: Wenn das Gesetz mit Wirkung von 15. November in Kraft tritt, dann können zwischen diesem Termin und dem Verkündungstermin eine Reihe von Hauptversammlungen stattgefunden haben. Der Herr Berichterstatter hat gesagt, daß nach der Ansicht der Mehrheit des Ausschusses diese Hauptversammlungen von den Bestimmungen des 89 nicht betroffen würden, weil der Text das ausschlösse. Im Text heißt es im 89: Die in den 76 und 77 vorgeschriebenen Wahlen sind erstmalig zwei Wochen vor der ersten nach * Inkrafttreten dieses Gesetzes abzuhaltenden Hauptversammlung vorzunehmen. Ich gebe zu, daß, wenn in dem Gesetz gestanden hätte abgehaltenen Hauptversammlung", dann jedenfalls die Auffassung voll berechtigt wäre, daß diese Hauptversammlungen auch von dem Gesetz betroffen werden. Bei der Fassung abzuhaltenden Hauptversammlung" kann man über diese Frage verschiedener Meinung sein. Diese Zweifel sollen einmal durch den Antrag der FDP ausgeräumt werden. Schlimmer und ganz eindeutig liegt aber die Angelegenheit hinsichtlich der Hauptversammlungen, die in der Zeit von der Verkündung des Gesetzes bis 14 Tage nach der Verkündung stattfinden. (Sehr richtig!) Diese Hauptversammlungen sind keinesfalls durch die Fassung abzuhaltende Hauptversammlung" ausgenommen. Sie fallen unter das Gesetz: das Mandat der gewählten Aufsichtsratsmitglieder erlischt mit der Beendigung der Hauptversammlung, d. h. es werden in dieser Hauptversammlung die neuen Mitglieder gewählt. Da die Wahlen seitens der Arbeitnehmer frühestens 14 Tage vor dieser Hauptversammlung stattfinden können, können sie überhaupt nicht mehr stattfinden, und der Aufsichtsrat besteht faktisch überhaupt nur aus den in dieser Hauptversammlung gewählten Arbeitgebervertretern. Wir wollen eine loyale Durchführung dieses Gesetzes für beide Seiten, wenn man hier überhaupt von zwei Seiten sprechen kann. Dabei möchte ich nicht unerwähnt lassen, daß unsere Fraktion in Berlin genau wie unsere Fraktion im Bund das Betriebsverfassungsgesetz bejaht. Wir wollen verhindern, daß hier durch eine unklare Fassung bzw. durch eine nifihteingeführte Korrektur Schwierigkelten entstehen. Wir bitten Sie daher, unserem Antrage, der nur im allseitigen Interesse liegt, zuzustimmen und sich damit einverstanden zu erklären, daß der 89 erst einen Monat nach Verkündung in Kraft tritt. Präsident Suhr: Das Wort hat Herr Abgeordneter Peschke. Peschke (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Außner hatte Bericht erstattet über die Vorlage 1648 bzw über den Kündigungsschutz der Personen, die unter das Gesetz über die Anerkennung der politisch, Tassisch und religiös Verfolgten fallen. Kollege Meyer hat noch den Zusatzantrag gestellt über die Erweiterung des Personenkreises. Meine Damen und Herren! Es ist eine selbstverständliche Pflicht und Notwendigkeit, den Menschen, die aus irgendwelchen von ihnen nicht zu verantwortenden Taten Schaden erlitten haben, nach Möglichkeit eine Wiedergutmachung zuteil werden zu lassen. Das ist eine Tatsache, der man nicht widersprechen kann. Es ist dabei eine zweite Frage, ob man dieser Notwendigkeit, der im Kündigungsschutzgesetz Berliner Fassung bereits Rechnung getragen ist, durch die vorliegende Beschlußfassung gerecht wird. Wir haben in anderer Form bei der Wiedergutmachung von irgendwelchen Schäden Spezialgesetze^ für die einzelnen betroffenen Kreise gemacht und auch Beschlüsse gefaßt, die dann diesen Menschen helfen sollten. Gewiß, sie haben da und dort wirklich geholfen. Wenn man es aber von der Gesamtwarte aus betrachtet, so sind Unterschiede in der Wiedergutmachung aufgetreten. Wir haben durch die Vielzahl der Gesetze dann eine Gliederung der Dringlichkeit vorgenommen oder uns die Möglichkeit einer Rangordnung vorbehalten. Auch hier, meine Damen und Herren, ist natürlich ein Schutz gegen eine Entlassung eigentlich notwendigerweise zu verkoppeln mit einer bevorzugten Einstellung, denn sonst muß, und das zeigt sich meiner Ansicht nach auch aus der Statistik eine gewisse Schlechterstellung oder Benachteiligung der Personen eintreten, die noch nicht wieder in Arbeit sind. Ob das gewollt oder ungewollt gemacht wird, will,ich hier nicht untersuchen. Aus den Tatsachen, die uns im Ausschuß für Arbeit zugeleitet wurden, ergibt sich, daß in der Zeit vom 17. Juni 1950 bis zum 24. September 1952, also in einem Zeitraum von 2V2 Jahren insgesamt 135 Anträge auf Zustimmung zur Kündigung gestellt wurden, wobei dann nach einer reinen verfahrensmäßigen Absprache über 101 Anträge zu entscheiden war. Dabei wurde in 44 Fällen der Kündigung zugestimmt, in 29 Fällen wurde die Kündigungszustimmung verweigert und bei 28 Anträgen wurde ein Vergleich geschlossen, ein Vergleich vor dem Senator für Arbeit mit zum Teil erheblichen Abstandssummen., Meine Damen und Herren! Es kann wiederum meines Efachtens nicht nur Sinn eines Kündigungsschutzes sein, zu sagen, wir haben einen Vergleich geschaffen und haben dann dem Betroffenen eine sehr große Abstandssumme gegeben, denn die» läßt sich ja auch mit dem norpialen Kündigungsschutzgesetz durchführen. Außerdem ergibt sich auch aus der Statistik, daß ein verhältnismäßig großer Prozentsatz der insgesamt Betroffenen noch ohne Arbeit ist, also auch wieder meiner Ansicht nach eine Bestätigung der Schwierigkeiten, die sich damit ergeben. Sind wir aber nun, meine Damen und Herren, nicht in der Lage, auch eine bevorzugte Einstellung vorzunehmen, dann muß meiner Ansicht nach diese Beschlußfassung eher- hemmend als fördernd für den gesamten Kreis wirken. Denen, die in Arbeit sind, gönne ich das, und ich würde es begrüßen, wenn die Gerichte in dieser Frage auch die besonderen sozialen Belange dieser zu schützenden Menschen überprüfen und auch in dieser Richtung im Urteil bewerten. Aber auf der anderen Seite möchte ich doch meinen, wir müssen zum mindesten den Menschen, die noch nicht wieder in Arbeit sind, die gleichen Chancen geben. Weiter scheint es mir auch zweckmäßig' zu sein, daß man ein Gesetz über die Anerkennung nicht mit einem

11 Peschke lebensfremden Paragraphen verkoppeln sollte. Wir das gilt für mich und einen großen Teil meiner Fraktion würden sofort unsere Zustimmung in dem Falle geben, wenn wie im Falle der Schwerbeschädigten-Gesetzgebung dieser Teil als ein Teil der zu schützenden Personen mit einbegriffen würde. Dann wäre nämlich automatisch die Genehmigungspflicht damit verbunden, und außerdem durch die Zehnprozentklausel auch ein weiteres Hineindrängen und eine bessere Inarbeitsetzung ermöglicht. Da dies aber zur Zeit nicht geht, sind wir, nicht etwa, w-eü wir den Leuten nicht helfen wollen, sondern gerade, weil wir ihnen helfen möchten, indem wir sie wieder in Arbeit bringen, nicht bereit, dieser Vorlage zuzustimmen. Präsident Suhr: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Außner. Außner (SPD): Meine Damen und Herren! Wenn wir heute vor der Tatsache stehen, das Betriebsverfassungsgesetz des Bundes auf das Land Berlin zu übernehmen, so ist uns absolut klar, daß wir keinerlei Möglichkeiten haben, den materiellen Teil irgendwie zu verändern. Und vielleicht werde ich oder die Sozialdemokratische Partei gefragt: wenn dem so ist, warum reden Sie überhaupt dann noch über dieses Problem? Meine Damen und Herren! Das Betriebsverfassungsgesetz hat wohl wie selten ein Gesetz auf dem Gebiete des Arbeitsrechts die Gemüter erschüttert und bewegt. Uns allen ist bekannt, welche Kämpfe sich im Bundesgebiet abgespielt haben und auch bis in unser Land Berlin ausgestrahlt sind. Ich möchte im Namen der Sozialdemokratischen Partei hier noch einmal die Feststellung treffen, daß wir uns von Anfang an die Forderungen fler Gewerkschaften zu eigen gemacht haben. (Zuruf des Abg. Fischer.) Und dieser unser Standpunkt, Herr Fischer, ist auch durch unsere Redner in der Bundestagsfraktion sehr deutlich zum Ausdruck gekommen. Leider sind die RegierungskoaMtion und die Parteien, die diese Koalition tragen, unseren Anträgen und Anregungen in den entscheidenden Punkten nicht gefolgt. (Weiterer Zuruf des Abg. Fischer.) Ja, Herr Fischer, über Rückschrittlichkeit oder umgekehrt über den Fortschritt kann man verschiedener Auffassung sein. Wenn Sie für den Fortschritt wären, wären Sie wahrscheinlich auch nicht in der FDP. (Abg. Fischer: Oho! Heiterkeit.) Meine Damen und Herren! Wir haben vielmehr den Eindruck, daß die Bundesregierung hier einen Weg beschreitet, der zum Ziele hat, alle die Errungenschaften, die sich die Gewerkschaften seit dem Jahre 1945, d. h. nach ihrem Neuaufbau erkämpft haben, Stück um Stück wieder abzubauen. * (Abg. Fischer: Die alte Walze!) Ja, das ist eine alte Walze, Herr Fischer, aber ich möchte Ihnen sagen, diese Walze, wie Sie sie bezeichnen, (Abg. Fischer: Natürlich!) wird solange gedreht werden, bis auch die letzten Forderungen der Gewerkschaften ihre Erfüllung gefunden haben. (Beifall bei der SPD. Zurufe rechts.) Für uns ist jedenfalls diese Entwicklung sehr besorgniserregend. Das möchte ich mit aller Deutlichkeit hier zum Ausdruck bringen. Es ist mir im Hahmen dieser Debatte nicht möglich, alte Dinge, die im Betriebsverfassungsegesetz behandelt werden, hier aufzureißen und zu besprechen bzw. kritisch zu beleuchten. Aber einige, und ich möchte betonen, meine Damen und Herren, für uns entscheidende Punkte möchte ich noch einmal mit allem Nachdruck heute hier hervorheben. Wir halten das für notwendig, damit die Menschen in den Betrieben und das sei auch zum Teil für die Unternehmer gesagt wissen, 60. Sitzung vom 18. Dezember welchen Forderungen wir unsere Zustimmung geben wollten und welchen Forderungen wir auch unsere Zustimmung geben werden. Wir werden insbesondere in der Frage der Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit auch nicht ein Jota zurückstecken ich habe das ja vorhin bereits ausgeführt, (Abg. Fischer: Sie meinen das Kapital der Gewerkschaften.) und zwar solange, bis die absolute Gleichberechtigung sowohl auf der betrieblichen wie auch der überbetrieblichen Grundlage gewährleistet ist. (Abg. Neumann: Sehr wahr! Abg. Fischer: Bei den Gewerkschaften!) Das vorliegende Gesetz, meine Damen und Herren, geht ja an diesen Dingen vorbei bzw. hat in vielen Punkten nur eine halbe Regelung vorgenommen, und unsere entscheidenden Einwände richten sich ich möchte der Reihe nach die einzelnen Paragraphen erwähnen bereits gegen die 10 und 13. (Abg. Fischer: Immer der 10!) Die 10 und 13 behandeln die Gruppenwahl. Was heißt und was bedeutet Gruppenwahl? (Erneuter Zuruf des Abg. Fischer.) Das Kontrollratsgesetz Nr. 22 hat uns auf diesem Gebiet so möchte ich sagen eine für uns absolut befriedigende Lösung gebracht. * (Abg. Fischer: Für uns nicht!) Es hat nämlich die einheitlichen Betriebsräte geschaffen, unabhängig davon, ob ein Mitglied Angestellter ist oder ob der andere zur Kategorie der Arbeiter oder Techniker gehört. Entscheidend war, meine Damen und Herren und davon haben sich auch die Belegschaften überzeugen lassen (Zuruf rechts: Na, na!) die Qualität des einzelnen, dem die Belegschaften ihre Stimme gegeben haben, um ihn in das Betriebsratsgremium hineinzuwählen. (Bravo! bei der SPD.) Ich glaube, aus der Praxis heraus darf ich mir erlauben zu sagen, daß sich diese Methode außerordentlich gut bewährt hat. Meine Damen und Herren, ich war auch lange Zeit Mitglied eines geschäftsführenden Ausschusses in einem Größbetrieb, und mir ist nicht bekannt, daß, wenn irgendein Belegschaftsmitglied zu uns heraufgekommen ist, wir erst gefragt hätten: wonach wirst du denn bezahlt, gehörst du zur Angestellten- oder zur Arbeiterkategorie? Wir haben uns 1 vielmehr die Nöte und die Wünsche des Betreffenden angehört, und dann wurde entschieden nach Recht und Billigkeit. Meine Damen und Herren, uns ist es unverständlich, daß man im Jahre 1952 hier die Dinge wieder auf ein Gebiet zurückdrängen will, das wir für überwunden hielten. (Abg. Fischer: Das ist eben der Fortschritt!) Gruppenwahl erzeugt Gruppenegoismus, und wir möchten, wie ich bereits sagte, diese Dinge nicht mehr in den Vordergrund gerückt sehen. Ebenso behandelt der 13 die Frage des Wahlverfahrens. Es ist eigenartig, daß die Parteien, die auf der politischen Ebene immer so sehr nach dem Persönlichkeitswahlrecht schreien, (Zuruf: Wer?) hier plötzlich für das Verhältniswahlrecht eingetreten sind. Was bedeutet denn Verhältniswahlrecht innerhalb der Betriebsrätewahlen, meine Damen und Herren? Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als daß den Wählenden im Betrieb nur die Möglichkeit gegeben ist, entweder eine Liste zu wählen oder sich überhaupt nicht an der Wahl zu beteiligen. Hier sollte das zutreffen, was ich vorhin bereits ausgeführt habe: die Persönlichkeit, der Kollege, der mit uns als arbeitender Mensch in

12 898 6*. Sitzung vom 18. Dezember 1852 Außner einem Betrieb täglich zusammenlebt, ist bekannt, und die Belegschaft wird ihre Entscheidung so treffen, daß sie den Menschen ihre Stimme gibt, die sich immer für ihre Belange und für ihre Forderungen eingesetzt haben. Aber man kann niemals, meine Damen und Herren, diese echte Entscheidung in Form einer Listenwahl finden. Listenwahlen sind eine Gefahr. Man sollte eigentlich annehmen, daß die rechte Seite des Hauses im Bundestag diesen Standpunkt vertreten hätte. Listenwahlen führen zwangsläufig zu einer Verpoldtifsierung des Betriebsratskörpers. (Zuruf rechts: Wieso?) ' Meine Damen und Herren, wir können uns dieser Dinge noch sehr deutlich aus der Zeit vor 1933 erinnern. Damals gab es eine Liste der Freien Gewerkschaften, eine Liste der Roten Gewerkschaftsorganisation und eine Liste der Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften, und später kamen dann noch die sogenannten NS-Verbände hinzu. Damals ist auf Grund dieses Wahlsystems eine absolute Aufteilung je nach der politischen Einstellung innerhalb der Betriebsräte hervorgerufen worden. Aus diesem Grunde lehnen wir als Sozialdemokraten im Einverständnis mit den Freien Gewerkschaften das Verhältniswahlsystem ab. Die entscheidende Frage aber, meine Damen und Herren, ist nun zweifellos die der Mitbestimmung, die in den 66, 67 usw. behandelt wird. Sehen wir uns einmal die Formulierung im Betriebsverfassungsgesetz an, meine Damen und Herren. Im 67 wird der Wirtschaftsausschuß angesprochen, und es heißt im Absatz 2: Der Wirtschaftsausschuß hat Anspruch auf Unterrichtung über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens an Hand der Unterlagen, und dann heißt es weiter: soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden. Meine Damen und Herren, diese Formulierung.Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses' kehrt noch an anderer Stelle wieder, nämlich da, wo die Frage des Aufsichtsrates behandelt wird. Für uns als Sozialdemokraten ist es genau so selbstverständlich wie auch für Sie, meine Damen und Herren, daß Betriebsund Geschäftsgeheimnisse zu wahren sind. (Zuruf rechts: Na also!) Wir wehren uns aber dagegen, daß man immer nur den Arbeitnehmer so einschätzt, als wäre er des Vertrauens nicht würdig, und man dieserhalb immer wieder in einem Gesetz Extraformulierungen bringt. (Sehr richtig! bei der SPD.) Wenn die Entscheidung einzig und allein auf der einen Seite l\egt, was vertrauenswürdig ist und. was nicht, dann gibt man dem Unternehmer einseitig ein Machtmittel in die Hand, dergestalt daß er an allen Punkten, wo es ihm gefällt, die Arbeitnehmerseite aus dieser Unterrichtung ausschalten kann. (Abg. Lipschitz: Das ist ja auch beabsichtigt!) Und das, meine Damen und Herren, muß ich sagen, hat mit einer auch nur annähernden Mitbestimmung und Mitwirkung nur noch sehr wenig zu tun. (Sehr wahr! bei der SPD.) Das gleiche gilt für den 76. Ihnen ist bekannt, daß sowohl die Gewerkschaften als auch die Sozialdemokratische Partei den Standpunkt vertreten haben, daß die Aufsichtsräte nach diesem Betriebsverfassungsgesetz nur in Parität zusammengesetzt sein können, d. h. 50 zu 50. Wir haben erleben müssen, daß die Regierungskoalition in Bonn (Abg. Wille: Pfui! Heiterkeit.) Jawohl, Kollege Wille, dazu kann allerdings die Arbeiter- und Angestelltenschaft auch nur pfui sagen, und ich bin auch der Überzeugung, daß sehr viele Gewerkschaftler aus den Reihen Ihrer Fraktion, Herr Kollege Wille, (Abg. Wille: Es wird nachher einer reden!) auf der Bundesebene dazu pfui gesagt haben. (Abg. Lipschitz: Aber ganz leise!) Ganz leise, sehr richtig. (Abg. Wille: Wir haben die gleiche Disziplin wie ihr!) Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einen entscheidenden Punkt hier erwähnen. Das ist der 88. Dieser 88 bringt die Ausschaltung der öffentlichen Betriebe und der Verwaltungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Damit aber hat die Mehrheit in Bonn einen Weg beschritten ob gewollt oder ungewollt, mag dahingestellt sein, den das Naziregime seinerzeit ebenfalls gegangen ist, und zwar soweit es sich um die Trennung der Betriebsräte und Betriebsvertretungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft gehandelt hat. (Abg. Hucklenbroich: Das war schon früher so!) Ich erinnere an das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 24. Januar 1934 für die private Wirtschaft, und ich erinnere an das Gesetz zur Ordung der nationalen Arbeit in den öffentlichen Verwaltungen'und Betrieben. Hier hat der Nazismus seinerzeit bewußt die Trennung und Spaltung auf diesem Gebiet vorgenommen. (Abg. Lipschitz: Sehr richtig!) Wenn heute das Betriebsverfassungsgesetz diesen gleichen Weg geht, so, muß ich sagen, bringt es eine entscheidende Verschlechterung auch gegenüber dem Betriebsrätegesetz vom 4. Februar Denn dort wurde im 4 schon gesagt, daß die Betriebsräte der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft gemeinsam gewählt werden und gemeinsam wirken. Ich muß sagen, meine Damen und Herren, uns haben diese Dinge erschüttert, und wenn hier vorhin in der Berichterstattung die Frage des Kündigungsschutzgesetzes angesprochen worden ist, so möchte ich hier im Namen der Sozialdemokratischen Partei mit aller Deutlichkeit sagen, daß wir der Übernahme dieses Kündigungsschutzgesetzes hier in diesem Hause unsere Zustimmung nicht geben werden. (Abg. Hucklenbroich: Echte Angleichung!) Ich werde das begründen. Der Berichterstatter, Herr Abgeordnete Peschke, hat vorhin bereits diese Dinge dargestellt, indem er darauf hinwies, daß auf Bitten des Ausschusses für Arbeit hin der Verfassungsausschuß sich mit dieser Frage befaßt hat. Innerhalb des Verfassungsausschusses und das ist bisher hier noch nicht zum Ausdruck gekommen hat die Sozialdemokratische Partei den Antrag gestellt, daß entsprechend der Vorlage zur Übernahme des Kündigungsschutzgesetzes und der Begründung, die der Senat gegeben hat, falls das Kündigungsschutzgesetz des Bundes noch nicht in Berlin in Kraft sein sollte, analog die Bestimmungen des Berliner Kündigungsschutzgesetzes in Kraft treten. Der Verfassungsausschuß ist sich über diese Frage nicht einig geworden, und der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion ist dort abgelehnt wprden. Mit Mehrheit ist dann beschlossen worden auch im Ausschuß für Arbeit, das Kündigungsschutzgesetz für das Land Berlin zu übernehmen, obwohl es keine Berlin-Klausel beinhaltet Nun, meine Damen und Herren, stehen wir vor einer recht eigenartigen Tatsache. Die 66 und 74 des Betriebsverfassungsgesetzes sprechen nämlich das Kündigungsschutzgesetz des Bundes an, und ich muß sagen, obwohl ich mich mit diesen Dingen sehr eingehend befaßt habe, sehe ich trotz dieser Ansprache im Gesetz keine Notwendigkeit, das Bundeskündigungsschutzgesetz hiermit zu übernehmen, sondern ich glaube, daß man mit der Formulierung, daß analog das Berliner Gesetz in Kraft tritt, absolut auskommen kann.

13 Außner Warum sind wir gegen die Übernahme des Kündigungsschutzgesetzes des Bundes? Dieses Kündigungsschutzgesetz des Bundes bringt entscheidende Verschlechterungen für die Arbedtnehmerseite, beginnend in 1, wo die Fristen verändert wurden, nämlich bisher nach dem Berliner Gesetz Kündigungsschutz bereits nach drei Monaten Beschäftigung, nach dem Bundeskündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten. 24: Zulassung verspäteter Klagen bisher 12 Monate, nach dem Bundeskündigungsschutzgesetz 6 Monate, Entscheidend aber, meine Damen und Herren, ist in diesem Zusammenhang der 1 Absatz 3, und den möchte ich mir hier erlauben zu verlesen. Er lautet nämlich: Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen ihn Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist diie Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Soweit gut, meine Damen und Herren. Aber dann kommt der entscheidende Satz, der uns veranlaßt, das gesamte Gesetz abzulehnen: Das gilt nicht, wenn betriebstechnische, wirtschaftliehe oder sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer bestimmter Arbeitnehmer bedingen und damit der Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten entgegenstehen. Meine Damen und Herren! Ich frage Sie: Was bedeutet überhaupt die Formulierung, die ich vorher vorgelesen habe, wenn man sie im nächsten Satz wieder aufhebt? Ich glaube, die Dinge sind so klar und so verständlich, daß man sich darüber kaum streiten kann. Das gleiche gilt für den 23' unter der Überschrift Kündigung in Arbeitskämpfen". Hier heißt es: Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden. (Hört! Hört! bei der SPD.) Wir haben uns ja bereits im Ausschuß über diese Frage sehr eingehend unterhalten, und es ist dort auch die Meinung aufgekommen, daß dieser Paragraph sogar gegen das Grundgesetz verstößt. Aber das ist letztendlich Aufgabe der Experten von der juristischen Fakultät. Es wäre allerdings wirklich eine Messe wert, sich einmal mit dieser Frage zu beschäftigen. (Abg. Schellin: Verfassungsgericht! Abg. Neumann: Schellin, vorsichtig sein!) Vielleicht, Herr Schellin, kann man sich dieserhalb einmal mit dem Verfassungsgericht ins Benehmen setzen. (Abg. Wille: Ndcht zuständig für Berlin!) Ich hätte persönlich nichts dagegen, diese Dinge einmal zur Untersuchung zu stellen. (Zuruf des Abg. Hucklenbrodch.) Haben Sie doch nicht immer eine so furchtbare Angst um den Streik, Herr Hucklenbroich, so gefährlich sind die Dinge ja gar nicht. (Abg. Hucklenbroich: Bei Ihnen nicht!) Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend ausammenfassen. Ich möchte hier sagen: Die Sozialdemokratische Partei wird, wenn uns durch die Bevölkerung bei den nächsten Wahlen im Bundesgebiet die Möglichkeit dazu gegeben wird,, es als eine ihrer ersten Aufgaben ansehen, dieses Betriebsverfassungsgesetz dergestalt zu ändern, daß es auch ein wirkliches Gesetz für die arbeitoehmende wie für die arbeitgebende Seite ist, (Zuruf des Abg. Fischer) 60. Sitzung vom 18. Dezember nämlich in einer gemeinsamen und absoluten Mitbestimmung auf allen diesen Gebieten, Herr Fischer. Das möchte ich zu dieser Frage abschließend grundsätzlich sagen. Aber noch ein paar Sätze zu dem Antrag des Kollegen Ulimann. Kollege Ulimann, in dem, was Sie in dem letzten Teil Ihrer Ausführungen, hier anführten mit Betrieben, die nur eine vierzehntägige Frist noch übrighaben, gebe ich Ihnen absolut recht. Aber ich kann mich nun einmal des Eindrucks nicht erwehren, daß Ihr Antrag eine lex specialis darstellt, und zwar mit einem Blick auf einen ganz bestimmten hier in Berlin vorhandenen Betrieb. (Sehr richtig! Abg. Hucklenbroich: Das ist doch kein Gesichtspunkt!) Ja, eben, das ist kein Gesichtspunkt, Herr Hucklenbroich; da stimme ich mit Ihnen vollkommen überein. Weil das eben kein Gesichtspunkt ist, deswegen, meine Damen und Herren, werden wir den Antrag des Kollegen Ullmann als sozialdemokratische Fraktion ablehnen. (Beifall bei der SPD.) Präsident Suhr: Das Wort hat Herr Abgeordneter Meyer. Meyer (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, noch einmal auf die Drucksache 1648 zurückzukommen. Der Kollege Peschke von der FDP hat hier erklärt, daß es nicht notwendig sei, daß man einen besonderen Schutz für die politisch, rassisch und religiös Verfolgten einbaue, (Zuruf von der FDP: nicht zweckmäßig!) mit dem Zusatz, daß man den Lebensgefährten dem Ehekameraden gleichstelle, und er sei der Auffassung, daß durch eine derartige gesetzliche Festlegung die Arbeitgeber daran gehindert würden, politisch, rassisch und religiös Verfolgte einzustellen, und es wäre doch besser, um diesen Kreis zu schützen, davon abzusehen. Sinngemäß ist das die Erklärung des Kollegen Peschke gewesen. Es ist doch eine Tragik, wenn wir uns sieben Jahre nach dem Zusammenbruch hinstellen müssen und Gesetze schaffen, daß den Menschen eine Anerkennung zuteil wird, die ich habe es vorhin schon ausgeführt in der Nazizeit dafür gesorgt haben, daß Deutschland nach 1945 wieder eine Anerkennung in der Welt gefunden hat. (Sehr wahr! bei der SPD.) Es müßte doch eine Pflicht für jeden Betrieb sein, Leute einzustellen, die schon in den Jahren des Naziregim.es eine demokratische Grundeinstelktng bewiesen haben. Es wäre uns allen wohler, wenn wir derartige Gesetze nicht zu schaffen brauchten. Da aber die Arbeitgeber nicht immer gewillt sind, Leute mit demokratischer Grandeinstellung in den Betrieb einzustellen, müssen wir eben dazu kommen, den Menschen eine gesetzliche Fundamentierung zu geben, um ihren Arbeitsplatz zu halten. Sehen Sie, Kollege Peschke, wir sind einer anderen Auffassung als Sie. Wenn nämlich diese Schutzbestimmung nicht mehr vorhanden ist, dann werden die Arbeitgeber zu einem großen Teil noch die in ihrem Betrieb befindlichen PrVs kündigen und aus dem Betrieb entlassen. (Abg. Wille: Aber warum denn?), Das ist eine Befürchtung, die wir haben, und wir haben bestimmte Beweise dafür, daß derartige Dinge eintreten könnten. Aus diesem Grunde stehen wir auf dem Standpunkt, man soll sowohl denjenigen, die wirklich gelitten haben, als auch den Ehekameraden und den Lebensgefährten die Anerkennung nicht versagen, weil sie sehserzeit nicht die Ehe mit dem Verfolgten eingehen konnten und zu einem Teil heute auch ndcht mehr dazu in der Lage sind, und soll ihnen die Möglichkeit geben, einen Arbeitsplatz zu bekommen und zu halten. Ich bitte noch einmal das Hohe Haus, unserem Zusatzantrag zuzustimmen.

14 Sitzung vom 18. Dezember 1952 Präsident Suhr: Das Wort hat Herr Abgeordneter Schellin. Scheitln (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Verhalten der sozialdemokratischen Kollegen im Ausschuß für Arbeit bin ich einigermaßen erstaunt, daß hier heute eine so starke Philippica gegen das Kündigungsschutzgesetz und gegen das Betriebsverfassungsgesetz geritten wird. (Abg. Swolinzky: Was heißt das auf deutsch?) Im Ausschuß waren die Verhandlungen durchaus von sachlichen Erwägungen geleitet. Es sind zwar diese und jene Bedenken geäußert worden, aber zu irgendwelchen entscheidenden Beschlußänderungen ist es nicht gekommen. Das hat auch seinen guten Grund. Denn man steht in dieser Frage vor der Entscheidung, ob man Bundesgesetze von A bis O annehmen oder ablehnen will. Meine Herren Kollegen, es hat gar keinen Zweck, hier heute über den Wert dieses oder jenes Paragraphen zu streiten. Selbst wenn wir Ihnen recht geben könnten, könnten 'wir nichts daran ändern, daß wir zum Schluß sagen müssen: entweder nehmen wir das Kündigunigsschutzgesetz an, oder wir lehnen es ab. (Abg. Lipschitz: Sehr richtig!) Das gleiche gilt für das Betriebsverfassungsegesetz. Nun haben Sie erklärt, daß Sie das Kündigungsschutzgesetz unter allen Umständen ablehnen. Gut, angenommen, Sie hätten die Mehrheit bei der Abstimmung, dann läuft das alte Kündigungsschutzgesetz in Berlin weiter, aber es entsteht dann sofort die sehr ernste Frage, ob dann nicht doch zwei Kündägungsschutzgesetze in Berlin gültig sind, weil nämlich,das Betriebsverfassungsgesetz, das Sie ja nicht ablehnen wollen, Beziehungen zu dem Kündigungsschutzgesetz der Bundesrepublik vorsieht. Wollen Sie das vermeiden, dann, müssen Sie eben auch das Betriebsverfassungsgesetz ablehnen. Das wäre die Konsequenz Ihrer Ausführungen. Ich möchte nicht darauf eingehen, über den Wert dieser oder jener Bestimmung zu diskutieren. Wir v»n der CDU haben das Kündigungsschutzgesetz begrüßt und begrüßen es auch heute, und zwar deshalb, weil wir damit auf den Weg kommen, uns anzugleichen, ein gesamtdeutsches einheitliches Recht zu schaffen. (Abg. Lipschitz". Und wenn es schlecht ist!) Hat dieses Recht Mängel irgendwelcher Art, dann sind wir dazu da, durch Änderungsanträge das Gesetz zu verändern und meinethalben Fehlbestimmungen zu beseitigen. Zum andern sind wir der Meinung, daß auch das Betriebsverfassungsegesetz in seinem Gesamtinhalt viel wertvoller ist als die jetzige Regelung im Betriebsrätegesetz. (Ach! bei der SPD.) Herr Kollege Lipschitz, was ist denn bis jetzt im Gesetz geregelt? (Abg. Lipschitz: Sagen Sie es einmal!) Es ist eine Empfehlung aus dem Kontrollratsgesetz 22, das wir haben, daß Betriebsräte gebildet werden können, daß säe diese und jene Aufgabe übernehmen können. Aber in dem neuen Betriebsverfassungsgesetz ist ganz genau festgelegt, welche Funktionen sie auszuüben haben, welche Rechte und Pflichten sie wahrzunehmen haben. Das ist ein Weg zur klaren Entwicklung und nicht etwa eine Bremse. (Abg. Lipschitz: Eine Rücktrittbremse!) Darum sind wir der Meinung, daß es keinen Zweck hat, diese oder jene Bestimmung zu diskutieren, und deswegen stimmen wir von der CDU dem Betriebsverfassungsgesetz im vollen Umfange zu. Ich hatte mich aber in der Hauptsache zum Wort gemeldet, weil der Kollege Außner mich schon zu Anfang zitiert hatte wegen der Abstimmung im Ausschuß für Arbeit bezüglich des Kündigungsschutzgesetzes für die politisch und rassisch Verfolgten. Er hat unterstellt, daß ich und mit mir, glaube ich, die Kollegen der FDP gegen das Gesetz gestimmt hätten, weil wir gegen den Kündigungsschutz an sich seien. (Abg. Außner: Das habe ich nicht gesagt!) Herr Kollege Außner, das ist eine Unwahrheit. (Abg. Außner: Was Sie eben gesagt haben! Abg. Neumann: Sie haben ja falsch gehört, Herr Kollege Schellin!) Das wollte ich richtigstellen, und ich möchte erklären, daß kein Mensch im Ausschuß für Arbeit daran gedacht hat, den bisher bestehenden Schutz zu beseitigen. Wir haben allerdings auch unsere Bedenken geäußert (sehr richtig! bei der SPD) hinsichtlich der. Gesamtendenz des Gesetzes, Bedenken, die auch heute schon angeklungen sind und die dahin gehen, daß wir daran zweifeln, ob das Gesetz wirklich im Interesse der politisch und rassisch Verfolgten liegt. Solange ein Söndergesetz für irgendeine Menschengruppe Sonderrechte schafft, ist das Sonderrecht stets ein Stein des Anstoßes und des Widerstandes, (Abg. Lipschitz: Bei den 13Iern waren Sie anderer Meinung!) und es ist nicht von der Hand zu weisen ich habe keine Beispiele dafür, daß Arbeitgeber und Unternehmer die Einstellung ablehnen, wenn es sich um einen PrV handelt. (Zuruf von der SPD: Sie scheinen Ihre Pappenheimer zu kennen!) Nein, gerade von Ihrer Seite. Im Ausschuß für Arbeit wurde der Gedanke.erwogen, ein Gesetz vorzuschlagen, das einen Einsteilungszwang für die politisch und rassisch Verfolgten vorsieht. Dieser Wunsch ist gar nicht von der betroffenen Stelle selbst geäußert worden, sondern Sie haben einfach erklärt, es handle sich im ganzen um etwa 3000 Personen. (Abg. Neumann: Wer hat das gefordert?) Die Herren von der SPD haben das doch eindeutig gewünscht! (Abg. Neumann.- Wer?) Fragen Sie doch Ihre Kollegen, die dem Ausschuß für Arbeit angehören! (Abg. Neumann: Sagen Sie es doch, seien Sie nicht so schüchtern!) Herr Kollege Meyer sowohl wie Herr Kollege Außner, unterstützt sogar vom Herrn Senator Fleischmann im Gedankengang. (Abg. Neumann: Der ist auch nicht da!) Nun, meine verehrten Damen und Herren, haben wir trotzdem den Paragraphen geschaffen, und ich habe dagegen gestimmt, aus zwei Gründen. Einmal, weil mir die Erweiterung des Personenkreises im sogenannten Kündigungsschutzparagraphen auf die Ehegatten der PrV als ein juristisches Monstrum erscheint, das unmöglich ist Wenn im 1 des Gesetzes der Personenkreis festgelegt wird, kann nicht bei einem anderen Paragraphen der Personenkreis mit Kündigungsschutz eine willkürliche Erweiterung erfahren. Das war der eine sachliche Grund. Der andere war der, daß ein Antrag von mir abgelehnt worden ist, wonach ßa& fristlose Entlassung eines PrV vom Unternehmer nicht an die Zustimmung des Senators für Sozialwesen und des Senators für Arbeit gebunden sein sollte. (Hört! Hört! bei der SPD.) Ich habe erklärt: es ist wiederum eine Unmöglichkeit, eine fristlose Entlassung auszusprechen, die unmittelbar nach dem Ereignis, das sie bedingt, erfolgen muß, wenn erst noch dazu die Zustimmung des Senators für Sozialwesen- und die Anhörung des Senators für Arbeit erforderlich ist. (Abg. Lipschitz: Dafür werden Ihnen die. PrV sehr dankbar seih!)

15 60. Sitzung vom 18. Dezember Schellin Wegen dieser Konsequenzen habe ich geglaubt, diese Sache aus rein formal-juristischen Gründen ablehnen zu müssen. (Abg. Lipschitz: Aber nicht aus sozialen Gründen! Das wäre unglaublich!) Wenn Sie mir folgen, Herr Kollege Lipschitz, (Abg. Lipschitz: Da kann ich nicht folgen!) dann bitte ich Sie, meinen Antrag noch anzunehmen, den ich hiermit stellen möchte: 10a erhält folgenden Absatz 3: Die Zustimmung ist nicht erforderlich,, wenn ein Grund vorliegt, der den Arbeitgeber nach dem Gesetz zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt. Dieser Satz ist nämlich genau der Bestimmung über den Schutz der Betriebsratsmitglieder entnommen, hat also schon eine Parallele. Er stellt nur etwas klar, was gegebenenfalls zu großen Unklarheiten führen würde, wenn es nicht dastünde. Darum glaube ich, daß meine Abstimmung im Ausschuß für Arbeit durchaus gerechtfertigt war, und ich bitte Sie deshalb, dem heute gestellten Antrag zuzustimmen. Präsident Suhr: Herr Abgeordneter Schellin! Mir ist mitgeteilt worden, daß Sie gesagt hätten, der Herr Abgeordnete Außner habe in irgendeiner seiner Ausführungen die Unwahrheit gesagt. Ich stelle ausdrücklich fest: ein Abgeordneter sagt niemals die Unwahrheit, er kann sich höchstens irren. (Heiterkeit. Abg. Schellin: Danke! Ich nehme davon Kenntnis.) Bitte, Herr Senator Fleischmann! Fleischmann: Senator für Arbeit: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Kollege Schellin hat auf mich Bezug genommen. Nun, ich stehe nicht an, zu erklären, daß ich es für notwendig halten würde, daß für die PrV genau wie für die Schwerbeschädigten Einstellungszwang bestehen müßte, denn damit hätte der Kündigungsschutz einen realen Hintergrund. Zu der zweiten Bemerkung des Herrn Kollegen Schellin möchte ich folgendes sagen: Die Einschränkung des Kündigungsschutzes nach seinem Antrag würde jeder Willkür Tür und Tor öffnen und den Kündigungsschutz unmöglich machen. (Sehr richtig! bei der SPD.) Präsident Suhr: Als nächster der vorläufig fünf Redner umfassenden Liste hat das Wort Herr Abgeordneter Peschke. Peschke (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An sich war ich genau wie der Kollege Schellin der Auffassung, daß die ziemlich eingehende Aussprache im Ausschuß für Arbeit das Hauptgewicht haben sollte bei der Diskussion der Mantelgesetzgebüng, weniger. aber die Wiederholung von Meinungsäußerungen und auch Auffassungen, die im Bundestag in sehr weiter und breiter Ausführlichkeit behandelt wurden und zu denen ich sagen kann, daß die freie demokratische Fraktion in Berlin die gleiche Auffassung hat wie die Bundestagsfraktion und daß wir uns als Mitglieder einer Partei zu dem bekennen, was auch drüben in Westdeutschland unsere Freunde ausgeführt haben. Deshalb 4Pben wir es nicht notwendig, in aller Breite in dieser Form auf das einzugehen, was den Inhalt dieses Gesetzes ausmacht. Ich kann noch einmal genau das.gleiche wiederholen, was Kollege Schellin vorher ausführte. Wenn auch da und dort in der westdeutschen Gesetzgebung etwas enthalten ist, was auf die Berliner Verhältnisse nicht hundertprozentig paßt, so sind wir doch im Interesse da: Ausgleichung an Westdeutschland von uns aus Jederzeit feereit, unsere'zustimmung zu den Gesetzen zugeben im Interesse der Rechtseinheitlichkeät. Deshalb kann nichts dagegen gesprochen werden, auch wenn hier in der Form da und dort, wie Kollege Außner sagte, an einzelnen Paragraphen noch etwas zu bemängeln wäre. Meine Damen und Herren! Auch uns gibt das Betriebsverfassungsgesetz weiß Gott keinen solchen Anlaß zur Freude, daß wir nun hundertprozentig zustimmen. Wir haben andere Punkte, die wir lieber in anderer Form geregelt hätten. Ich möchte bloß auf einige Punkte der Objektivität und Richtigkeit halber kurz eingehen. Es war davon die Rede, daß z. B. im 10 die Gruppenwahl eingeführt wurde. Meine Damen und Herren! Auch im Kontrollratsgesetz 22 heißt es, daß Minderheitenschutz besteht, und es ist müßig, zu erklären: wir sind eine Einheit der Arbeitnehmerschaft. Wenn Sie nicht Angestellte und Arbeiter in der Form der Tarifverträge gleichschalten, besteht keine Einheit. Wir stimmen aber nicht zu, das zu tun, weil das Bestehende etwas Gewachsenes ist und erst beseitigt werden müßte, ehe das andere nach dieser Richtung hin Auswirkungen nach sich ziehen könnte. Soll aber ein Minderheitenschutz bestehen, dann sind wir allerdings auch der Auffassung, daß die Minderheit dann ihre Leute wählt und daß der Minderheitenschutz nicht von der Mehrheit, von den anderen, gewählt wird und dann in dieser Form präsentiert werden soll. Das zu der Frage des Minderheitschutzes. Zur Frage der Gruppenwahl möchte ich auch noch sagen: es kann nicht ganz schlecht sein, wenn man z. B. in politisch gefärbten Vorschlägen gleich in der Liste die Namen aufzählt, die dazu gehören, so daß man wenigstens weiß, daß diese unter keinen Umständen zur Wahl kommen. Es war dann weiter die Rede von der Wahrung des Betriebsgeheimnisses. Meine Damen und Herren! Es ist natürlich billig, hier hineinzuschreiben: Für diese Betriebsvertretungen im Aufsichtsrat gelten die gleichen Straf- und sonstigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes usw. Wir glauben aber, daß es zur Vereinfachung des Lesens besser ist, in dieses Gesetz hineinzuschreiben da es ja nur Betriebsvertreter anspricht, daß das Betriebsgeheimnis gewahrt wird, wie es im Kontrollratsgesetz 22 eindeutig zum Ausdruck kommt und schon im Betriebsrätegesetz von 1920 zum Ausdruck gekommen ist Meine Damen und Herren! Wenn dann noch im Gesetz steht, daß es politische Fragen im Betriebsrat nicht geben sollte, so möchte ich das nur bejahen. Hier stimme ich mit einer anderen Äußerung des Kollegen Außner überein, daß der Betriebsrat sich tunlichst um die Fragen seiner Mitkollegen, seiner Mitarbeiter kümmern soll, unabhängig davon, was er ist, und unabhängig davon, zu weicher Partei er gehört. Auch bei 49 möchte ich sagen, daß wir diese besondere Art der Formulierung bejahen. Wir wünschen von seiten der Freien Demokratischen Partei keinen Klassenkampf, sondern wir wünschen eine echte, vertrauensvolle Zusammenarbeit, und wir würden es begrüßen, wenn diese Vertreter im Betrieb mit den Arbeitgebern ihres Betriebes zu einer Regelung kommen und wenn es gelingen könnte, daß Einflüsse von außen, außerhalb der Tarifverträge, die notwendig sind, ausgeschlossen werden könnten, und wenn der Betrieb als eine Einheit innerhalb des Wirtschaftssystems zum Tragen käme und nicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeneinander stehen, sondern in echter Konkurrenz in den sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen zusammenwirken. (Abg. Lipschitz: Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit, Herr Peschke!) Ich spreche nicht von Nazigesetzen, Herr Kollege Lipschitz. Aber ich meine, Sie haben auch schon einmal geäußert, daß es nicht immer auf den Buchstaben ankommt, sondern letzten Endes auf den Geist, durch den man diesen Buchstaben verwirklicht. Ich glaube kaum,

16 Sitzung vom 18. Dezember 1BEB Peschke, daß man der Freien Demokratischen Partei nachsagen kann, daß sie aus nationalsozialistischen Gedankengängen heraus solche Äußerungen von sich gibt. Ich glaube, wir haben bewiesen, daß wir in echt demokratischer Form auch eine Formulierung mit demokratischem Geist ins Lieben zu rufen vermögen. (Abg. Lipschite: Machen Sie sich keinen Ärger bei Herrn Middelhauve!) Verehrter Kollege Lipschitz, solche Bemerkungen sind sehr schön, sie passen nur nicht ganz zu dem, was wir hier in dieser Richtung sachlich diskutieren wollen. Ich glaube, wir könnten uns da auch einige ähnliche Punkte gegenseitig an den Kopf werfen. Das würde aber nicht dm Interesse der Sache liegen, und wir wollen uns doch sachlich unterhalten. Nun zur Frage des 88, in dem die öffentliche Verwaltung angesprochen wird. Herr Senator Fleischmann hat ausdrücklich den Beamtenbund als eine Berufsvertretung im Rahmen der Tarifvertragsparteien nicht zugelassen, weil dort das Streikrecht fehlt. (Zuruf: Das stimmt!) Natürlich, ich stelle nur eine Tatsache fest. Ich entnehme daraus, daß auch Herr Senator Fleischmann der Auffassung ist, daß Streiks in öffentlichen Verwaltungen und ähnlichen Betrieben des öffentlichen Rechts nicht auftreten sollten. Deshalb ist der 88 eine zwingende Notwendigkeit und gehört nach unserer Auffassung hier herein. (Abg. Außner: Dürfen die Straßenbahner nach Ihrer Auf fessung nicht mehr streiken?) Entschuldigen Sie, die Straßenbahn und ähnliche Wirtschaftsbetriebe sind ja nicht Hoheitsträger, und Herr Kollege Lipschitz hat heute gerade festgestellt, daß die Frage der Rechtsvertretung in diesen Fällen noch umstritten ist. Aber auch dann, wenn sie streiken könnten, Herr Kollege Außner, würde ich es nur begrüßen, wenn man ohne Streik bei Streitfragen zu einer Lösung und Klärung kommen könnte. Ich meine, daß Streiks genau so wie Aussperrungen immer nur das äußerste Mittel sein sollten, wenn alles übrige versucht worden ist (Abg. Außner: Da sind wir uns einig!) Auch die zwingende Anrufung des Arbeitsgerichts in Zweifelsfällen, die notwendige Einholung der Stellungnahme des Oberlandesgerichtspräsidenten, all dieses Hinaustragen von innerbetrieblichen Fragen nach außen ist nicht nach unserem Geschmack. Ich habe persönlich eine viel zu hohe Achtung vor dem Einzelmenschen, als daß ich nicht der Auffassung wäre, daß das Wort selbst nicht immer nur als Wort zu behandeln ist, sondern daß erst der Mensch, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, im Sinne dieser Auslegung das schaffen kann, was er mit seinem Können, mit seinem Wissen und seiner Verhandlungsfähigkeit auch zu schaffen in der Lage ist. Und da glaube ich bestimmt, daß hier eine Grundlage ist, die man nur mit Leben erfüllen muß. Das ist der Grund, der uns letzten Endes bewegt, diesem Betriebsverfassungsgesetz als einer Möglichkeit eines wirklichen Verfahrens zuzustimmen, auch zuzustimmen in der -Form, wie es drüben im Bundestag geschehen ist, und erst recht ohne jede materielle Einschränkung des Inhalts hinsichtlich der Ausnahmen für Berlin. Aber, sehr verehrter Herr Kollege Meyer, zu der Drucksache 1648 darf ich feststellen: auch ich möchte nicht etwa den davon Betroffenen etwas Schlechtes antun. Ich meine auch, daß ein Schutz gegen Kündigungen nicht dazu führt, daß eine erhöhte Einstellung erfolgt. Ich glaube, das habe ich bereits gesagt, und es ist nicht schön, dann in meine Worte etwas hineinzulegen, was ich bestimmt nicht gemeint habe. Ich habe selbst auch gesagt, ich würde es begrüßen, wenn sie wie die Kriegsbeschädigten behandelt würden, was nämlich eine Einstellungsbevorzugung voraussetzt (Abg. Außner: Da hätten Sie ja bloß unserem Antrag im Ausschuß zuzustimmen brauchen!) Wir haben doch darüber gesprochen, Kollege Außner, und Herr Senator Fleischmann hat noch bestätigt, daß eine Überarbeitung der Frage der Schwerbeschädigten- Gesetzgebung im Gange ist und. daß er sich bemühen werde, die Regelung tatsächlich im Sinne meiner Ausführungen durchzuziehen, Das wird wohl Herr Senator Fleischmann bestätigen können. Da kann nicht gesagt werden: hätten sie es doch beantragt Es ist diskutiert worden. Im übrigen glaube ich, daß diese Menschen im Arbeitsprozeß bestimmt nicht schlechter gestellt sind als andere, da bei sozial ungerechtfertigter Kündigung ihnen das Kündigungsschutzgesetz ebenso wie anderen zur Seite steht. Das wollte ich zur Klarstellung noch gesagt haben. Präsident Suhr: Das Wort hat Herr Abgeordneter Johannes Müller. Malier, Johannes (CDU): Meine Damen und Herren! Schon bei Beginn der Beratungen des Betriebsverfassungsgesetzes im Ausschuß für Arbeit machte ich die Bemerkung (Abg. Lipschitz: Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust!) nein, Kollege Lipschitz, keineswegs, aber ich möchte die Bemerkung, die ich dort gemacht habe, hier wiederholen : ich weiß nicht, ob wir uns glücklich fühlen sollen, daß wir der Sorge enthoben sind, in die grundsätzliche Debatte eintreten zu müssen, weil das Gesetz ja schon verabschiedet ist und uns durch die Berliner Klausel nichts anderes übrigbleibt als das Gesetz für Berlin zu übernehmen. Ich hätte auch hier zu diesem Gesetz nichts gesagt, wenn mich nicht die Ausführungen des Kollegen Außner veranlaßt hätten, doch noch einiges dazu zu sagen. Nehmen Sie bitte auch von mir persönlich zur Kenntnis, daß wir den Gewerkschaften das gute Recht zuerkennen, vor der Entscheidung, die der Gesetzgeber trifft alle die Dinge zu behandeln, die sie betreffen. Das haben die Gewerkschaften, zum Teil ja auch hier in Berlin, aber insbesondere im- Bundesgebiet hinreichend getan. (Abg. Außner: Nicht hinreichend genug!) Nun, Herr Kollege Außner, ich befinde midi da in guter Gesellschaft. (Abg. Außner: Was nennen Sie gut?) In guter Gesellschaft von Gewerkschaftlern, die Ihrer Partei angehören und die heute sagen, nachdem das Gesetz verabschiedet ist, daß es jetzt nur darauf ankäme, das Gesetz mit dem richtigen Geist zu beseelen und aus dem Gesetz das zu machen, was daraus zum allgemeinen Wohl zu machen ist. Also ich befinde mich in guter Gesellschaft. (Abg. Lipechiitz: Bitte, nehmen Sie Platz Heiterkeit) Ich befinde mich auch insofern in guter Gesellschaft, als auch Ihre Parteiangehörigen in den Gewerkschaften die positiven Seiten dieses Gesetzes herausstellen. (Abg. Außner: Es gibt einige!) Es gibt eine ganze Menge positive Bestimmungen darin. Ich darf nur eine erwähnen. Der Betriebsrat ist heute, was ihm bisher nicht oblag, nach dem 54 sogar beauftragt, Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen,' beim Arbeitgeber zu beantragen. Er bekommt hier einen positiven Auftrag, daß er sich in diesem Punkt auch positiv in den Betrjjb oder das Unternehmen einschalten kann, und zwar Wie des Gesetz ausdrücklich sagt, sowohl zum Wohle des Betriebes und der darin Beschäftigten als auch im Sinne des Gemeinwohles. Damit hat natürlich 4er Betriebsrat eine hohe Aufgabe bekommen, und. dies wird eigehilkfe von keinem echten. Gewerkschaftler verkannt, wiediaudi nicht gering eingeschätzt > Deshalb sollten wir heute nicht mehr Qrusasatzdebatten fuhren, wir sollten lieber du Positive tner- N,'...,.".. Ä,' '- :. KÜ:<fiA -'-<-. *'

17 Müller kennen, das dieses Gesetz gebracht hat. Deshalb teile ich auch nicht die Sorge, die Sie haben, daß vielleicht bei den kommenden Wahlen gerade die Arbeitnehmer sich gegen die heutige Bundesregierung wenden werden, weil sie ihnen ein Betriebsverfassungsgesetz geschenkt hat, mit dem tatsächlich in der Praxis auch etwas Gutes anzufangen ist. Nun lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch etwas über das Kündigungsschutzgesetz sagen. Wir gestehen zu, daß das Kündigungsschutzgesetz im Gegensatz zu dem Berliner Kündigungsschutzgesetz einige Verschlechterungen für die Arbeitnehmer Berlins bringt. Aber sehen Sie doch einmal ins Bundesgebiet, wo in einzelnen Ländern verschiedene Gesetze auf dem sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Gebiet bestehen; diese Ländergesetze stimmen auch nicht alle überein, obwohl manchmal die Mehrheiten fast übereinstimmen. Ich weiß nicht, was wichtiger ist: ob wir für eine Rechtszersplitterung oder für ein einheitliches Recht im ganzen deutschen Bundesgebiet einschließlich Berlin eintreten sollen. Was uns bewegt, dieses Kündigungsschutzgesetz zu übernehmen, ist nicht nur der Grund, daß diese Übernahme im Zusammenhang mit dem Betriebverfassungsgesetz dringend notwendig ist, sondern namentlich auch der Grund, die Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts möglichst einzuengen oder womöglich ganz zu vermeiden. Aber in einem Punkt bin ich nicht mit Ihnen einer Meinung, Herr Kollege Außner, wenn Sie den 23 dieses Gesetzes zitieren. Gerade wir Gewerkschaftler bezweifeln sehr stark das habe ich schon im Ausschuß für Arbeit gesagt, ob dieser gegen das Grundgesetz verstößt. Wenn es so wäre, hätten sicherlich einige Ihrer Freunde im Bundesgebiet schon darauf hingewiesen. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß ich als Gewerkschaftler nicht in jeder Hinsicht durch den Gesetzgeber geschützt werden soll, sondern ich will eine gewisse Freiheit haben und will auch unter Umständen in dem Kampf, der mir durch das Grundgesetz zugestanden ist, ein Risiko auf mich zu nehmen, wenn es gilt, die Interessen der Arbeitnehmer auf sozialpolitischem Gebiet durchzusetzen. (Abg. Außner: Dann soll man gar nichts reinnehmen!) In diesem Falle ist aber klargestellt, daß bei Kampfmaßnahmen, ganz gleich, von welcher Seite sie begonnen werden, die Frage des Kündigungsschutzes nicht zur Diskussion steht. Hier gilt dann nur noch, sich durchzusetzen im Sinne derjenigen, die tatsächlich glauben, irgend etwas im Kampfwege durchsetzen zu müssen. (Zuruf: Feiner Standpunkt!) Das ist ein Standpunkt, wie ihn eigentlich jeder Gewerkschaftler einnehmen muß. Wer hat unsere Väter, die die Gewerkschaften aufgebaut haben, davor geschützt, eventuell gemaßregelt zu werden? Gerade der harte Kampf hat dazu geführt, daß wir heute soviel sozialpolitische Rechte haben. Ich glaube, Sie tun den Gewerkschaften keinen guten Dienst, wenn Sie sie allzu sehr verweichlichen und ihnen als Kampforganisation die Möglichkeit nehmen, sich durchzusetzen. (Abg. Neumann: Alter Kämpfer Müller!) Sie können sich darauf verlassen, Herr Abgeordneter Neumann, auf diesem Gebiet werde.ich auch meinen Mann in Zukunft stehen, ohne daß mich das Gesetz mehr oder weniger schützt Zum Schluß noch etwas zu der Vorlage über die politisch, rassisch und religiös Verfolgten. Wenn wir schon gegen die Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sind, so sind wir auch dafür, daß wir nicht immer wieder neue Lücken aufreißen, und wenn bisher in Berlin auf diesem Gebiet ein Schutz für diesen Per- «onenkrete bestanden hat, so wollen wir ihn wenigstens solange erhalten, wie es nicht ein einheitliches Recht au* diesem G«Wet gibt. Wir sänd der Meinung.die ÖO. Sitzung vom 18. Dezember 1952 Mehrheit meiner Fraktion stimmt darin sicherlich mit mir überein; deshalb haben wir ja auch den Zusatzantrag eingebracht, daß auch die Ehegatten dieser Verfolgten mit darunter fallen sollen, daß es viel richtiger wäre, wenn für diesen Personenkreis ähnlich wie für die Schwerbeschädigten irgendeine besondere Bevorzugung bei der Vermittlung von Arbeitsstellen eingeräumt würde. Aber solange das nicht der Fall ist, sollten wir wenigstens das bisherige Recht für diesen Personenkreis aufrechterhalten. Deshalb werden wir in allen drei Fällen, sowohl beim Kündigungsschutzgesetz, bei der Vorlage über die politisch, rassisch und religiös Verfolgten als auch im Falle der Übernahme des Betriebsverfassungsgesetzes, den Vorlagen so zustimmen, wie sie der Ausschuß verabschiedet hat. (Abg. Fischer: Das war ein vernünftiges Wort!) Präsident Suhr: Meine Damen und Herren! Wir haben uns vor Aufruf dieses Tagesordnungspunktes nicht über die Redezeit verständigt Eigentlich bin ich ja der Auffassung, daß bei einer Verbindung von mehreren Punkten nur die eine Redezeit von 90 Minuten gilt. Ich habe nicht besonders darauf hingewiesen, aber ich bitte, nun nicht etwa so zu rechnen: dreimal 90 Minuten. Ich bitte also, freundlicherweise die 90 Minuten, also je ein Drittel, bei keiner Fraktion zu überschreiten. Herr Abgeordneten Außner! (Abg. Außner: Verzichte!) Bitte, ein gutes Beispiel. Dr. Hänicke verzichtet auch? (Abg. Dr. Hänicke: Nein, das geht leider nicht! Abg. Außner: Es wäre zu schön! Abg. Lipschitz: Jetzt kommt unsere Weihnachtsüberraschung!) Dr. Hänicke (FDP): Ich habe mich hauptsächlich wegen des Kollegen Meyer zum Wort gemeldet. (Abg. Lipschitz: Keine Feier ohne Meyer! Heiterkeit.) Ich möchte nämlich hier nur richtigstellen, daß man aus den Ausführungen des Kollegen Meyer, wenn man nicht in den Dingen in irgendeiner Weise praktisch drinsteht, hätte entnehmen können, daß tatsächlich der Herr Kollege Meyer recht habe, daß die Unternehmer die Bösewichte wären. Es wurde ja hier auch ich glaube, von der Fraktion der SPD gesagt: Sie kennen ja Ihre Pappenheimer." Ich darf aber dazu sagen, daß dazu auch noch andere Pappenheimer gehören. (Zuruf von der SPD: Die Hänickes!) Nein, nicht die Hänickes, sondern diejenigen, die Notstandsarbeiter beschäftigen, und das sind nicht die privaten Unternehmer, sondern die Behörden. Ich habe in meiner Eigenschaft als Schwerbeschädigten-Obmann feststellen müssen, daß gerade bei diesem Personenkreis der Notstandsangestellten die Schwerbeschädigten nicht in die Notstandsarbeit hineinkamen, weil man ihnen sagte: wir können euch nicht nehmen, dann macht ihr nachher den Schwerbeschädigtenschutz geltend. (Abg. Lipschitz: Unerhört!) Das ist unerhört, Kollege Lipschitz. Man hat vorher versucht, sie mit Reversen zu Verzichten zu veranlassen, was ich als unsittlich bezeichne. (Abg. Lipschitz: Sehr richtig!) Dann hörten die Reverse auf, aber eingestellt wurden sie auch nicht. Sie sehen also, daß wir aus sehr guten Erwägungen heraus ich glaube, Kollege Neumann, das werden Sie wohl auch anerkennen müssen uns hier gegen einen solchen Schutz" gewendet haben, weil wir glaubten, daß das diesen Personen, abträglich sei. Ich darf dazu noch 903

18 Sitzung vom 18. Dezember 1952 Hänicke folgendes sagen, Kollege Lipschitz. Wir haben uns mit den führenden Personen aus diesem Kreis der Betroffenen unterhalten, (Zuruf von der SPD: Wir auch!) und sie haben unsere Meinung geteilt. Und noch eins. Es wurde hier der 88 angesprochen, und da möchte ich noch unterstützend zu den Ausführungen meines Kollegen Peschke sagen: vergessen Sie doch bitte nicht den Artikel 18 Ziffer 2 unserer Berliner Verfassung, der eindeutig die Angehörigen des öffentlichen Dienstes in ein ganz anderes Verhältnis stellt, und auch deswegen ist diese besondere Berücksichtigung unbedingt erforderlich. Präsident Suhr: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hucklenbroich. Hucklenbroich (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Appell des Herrn Präsidenten möchte ich auf die große Rede des Kollegen Außner hier nicht näher eingehen, sondern nur zu dem Antrag des Kollegen Ulimann einiges zu überdenken bitten. Ich bitte, diesen Antrag im Zusammenhang zu sehen mit der Dringlichkeitsvorlage, die eine Verlängerung der Dauer der Amtszeit der Betriebsräte bezweckt. Ich glaube, daß man als Gesetzgeber, Herr Kollege Außner, nicht darauf abstellen darf, ob irgendeine Hauptversammlung der einen oder anderen Gesellschaft stattfindet, (sehr richtig! bei der SPD) und daß man auf Grund von politischen Motiven, die man dahinter vermutet, nicht generell ein Gesetz beurteilen darf. (Sehr wahr bei der SPD. Abg. Außner: Warum reden Sie dann, Herr Hucklenbroich?) Nun hat Ihnen der Kollege Ullmann durch Zuruf mitgeteilt, Herr Kollege Außner und ich hoffe, daß Sie es gehört haben, daß diese Hauptversammlung zu Ihrer sicher großen Freude verlegt worden ist und daher in dieser Zeit nicht stattfinden wird. (Abg. Außner: Ich habe nicht geschlafen, konnte also auch nicht träumen!) Ihre Bedenken in dieser Richtung sind also nicht mehr gegeben. Ich bitte Sie aber Herr Kollege Außner, Sie haben so interessante historische Ausführungen gemacht, zu überdenken, warum der Bundestag dieses umkämpfte Gesetz erst so spät hat in Kraft treten lassen und dann gleichwohl gesagt hat: dieses Gesetz tritt erst einen Monat nach seiner Verkündung in Kraft. Einfach deshalb, weil die strukturelle Umgestaltung in den Betrieben Wahlen der Arbeitnehmer erforderlich macht, weil weiter die Hauptversammlungen vorbereitet werden müssen, zu denen dann die Arbeitnehmer eingeladen werden müssen, um ihr Amt anzutreten. Alle diese Vorgänge können nur in der Zukunft ablaufen, und es steckt 'hinter diesen Dingen nun wirklich kein Politikum,, wie es der eine oder andere hier vermutet hat. (Abg. Dr. Ronge: Sehr richtig!) Wir können ein Gesetz nicht mit rückwirkender Kraft zur Geltung kommen lassen und dabei übersehen, daß durch die Rückwirkung auf den 14. November die Organe der Gesellschaft handlungsunfähig werden und damit auch die Vertreter der Arbeitnehmerschaft keine Möglichkeit zu einer echten Mitwirkung erhalten. Ich möchte also bitten, daß Sie diese Situation, die sich aus dem zeitlichen Ablauf der Dinge ergibt und die bei den Betriebsräten in gleicher Weise vorliegt denn auch dort ist ja ein Vierteljahr durch die Rückwirkung praktisch in Fortfall gekommen, und deshalb wünschen sie eine Verlängerung der Amtsdauer zusätzlich um ein halbes Jahr, in Rechnung stellen und den 89 dieses Gesetzes erst einen Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Wirkung kommen lassen. Ich glaube, wir können es uns als Gesetzgeber nicht erlauben, hier eine Regelung zu treffen, die praktisch die Selbstverwaltungsorgane der einzelnen Gesellschaften lahmlegt, nur weil wir die Dinge nicht juristisch seihen und vorurteilsfrei überdenken, sondern aus irgendwelchen politischen Erwägungen oder sanften Träumen hier die Dinge ablehnen, ohne all das richtig beachtet zu haben. Ich möchte also meinen, so wie wir bereit sind, der Dringlichkeitsvorlage über die Verlängerung der Amtsdauer der Betriebsräte einfach aus Gründen des zeitlichen Ablaufs und der Zusammendrängung von Aufgaben, die in einer so kurzen Zeit nicht möglich ist, zuzustimmen, sollten auch Sie der Verlängerung der Frist für den 89 Ihre Zustimmung geben können. Präsident Suhr: Meine Damen und Herren! Die Rednerliste ist erschöpft. Damit ist die zweite Lesung des Gesetzes zur Übernahme des Betriebsverfassungsgesetzes abgeschlossen. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Meine Damen und Herren, die Abstimmung ist nicht sehr einfach, und ich bitte, freundlicherweise Ihre Aufmerksamkeit zunächst der Senatsvorlage, Drucksache 1574, Betriebsverfassungsgesetz, zuzuwenden und dazu den Ihnen hektographiert vorgelegten Beschluß des Ausschusses für Arbeit zur Hand zu nehmen. Nun habe ich einen besonderen Abänderungsantrag der Abgeordneten Fischer und Ullmann, in dem es heißt: In Artikel III, jetzt IV, jetzt IV soll bedeuten die Bezugnahme auf den Beschluß des Ausschusses für Arbeit wird hinter in Kraft" eingefügt: mit Ausnahme des 89, der erst einen Monat nach der Verkündung in Kraft tritt". Ich bitte also nochmals um Aufmerksamkeit. Erst kommt der Abänderungsantrag des Kollegen Ullmann und der übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP zu dem abändernden Beschluß des Ausschusses für Arbeit zur Abstimmung. Ich wiederhole noch einmal: Im Artikel IV des Beschlusses des Ausschusses für Arbeit soll ein Halbsatz zugefügt werden: mit Ausnahme des 89, der erst einen Monat nach der Verkündung in Kraft tritt". Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. Ich bitte um die Gegenprobe. Das letzte war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt. Wir kommen nunmehr zu dem Beschluß des Ausschusses für Arbeit. Der Beschluß des Ausschusses für Arbeit läuft darauf hinaus, in der Verlage des Senats einen neuen Artikel III einzufügen und statt des alten Artikels III einen neu formulierten Artikel IV einzusetzen. Wer für diesen Beschluß des Ausschusses für Arbeit ist, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Senatsvorlage, also das eigentliche Gesetz, zur Schlußabstimmung, und ich frage: Wer dem Gesetz zur Übernahme des Betriebsverfassungsgesetzes so, wie es in der Senatsvorlage in Artikel I einschließlich Anlage und Artikel II und in den neu vom Ausschuß für Arbeit formulierten Artikeln III und IV vorliegt, seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Ich darf damit feststellen, meine Damen und Herren ich bitte um Aufmerksamkeit, damit nachher keine Mißverständnisse entstehen, daß damit zwei Vorlagen gleichzeitig ihre'erledigung gefunden haben, nämlich einmal die Dringlichkeitsvorlage des Senate über die Verlängerung der Wahldauer der Betriebsräte, deren Dringlichkeit Sie heute morgen widersprachen. Ich stelle das Einverständnis des Senats fest, daß die Vorlage hiermit hinfällig ist. Zweitens darf ich feststellen, daß der ursprüngliche Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, Drucksache 895, betreffend Berliner Betriebsver-

19 Suhr fassungsgesetz, der jetzt in mehreren Ausschüssen be- arbeitet wird, auch hinfällig ist. (Zustimmung.) Ebenfalls Einverständnis des Hauses. Wir kommen nunmehr zum Kündigungsschutzgesetz. Dabei ist folgendes festzustellen. Die Vorlage des Senats ist Drucksache Ich bitte um Aufmerksamkeit. Hier liegen keine Abänderungsanträge vor. Ich darf daher den Beschluß des Ausschusses für Arbeit gleich bei der Abstimmung mit behandeln. Ich höre keinen Widerspruch. Demzufolge habe ich folgendes zu fragen: Wer dem Gesetz zur Übernahme des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) so, wie es in der Senatsvorlage in dem Artikel I einschließlich Anlage, in dem Artikel II und in dem Artikel III formuliert ist, unter Berücksichtigung des abändernden Beschlusses des Ausschusses für Arbeit seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. (Abg. Wille: Das ist die kompakte Mehrheit!) Ich bitte um die Gegenprobe. Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen. Wir kommen nunmehr zu dem ebenfalls damit verbundenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung als politisch, rassisch oder religiös Verfolgte. Hier habe ich festzustellen, daß die ursprüngliche Senatsvorlage, Drucksache 1415, ergänzt worden ist durch eine neue Vorlage gemäß Beschlußfassung des Ausschusses für Arbeit, Drucksache Dazu habe ich nun zwei Abänderungsanträge; einmal den Abänderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion, der lautet: In Art. I soll als letzter Satz angefügt werden: Dem Ehegatten ist der Lebensgefährte des Betroffenen gleichzustellen." Ich nehme an, das soll hinter 10 a Abs. 1 kommen. (Zustimmung.) Zweitens habe ich den Abänderungsantrag des Herrn Kollegen Schellin, der lautej: 10 a erhält einen neuen 3. Absatz: Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn ein Grund vorliegt, der den Arbeitgeber nach dem Gesetz zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt. Wir stimmen erst über die Abänderungsanträge ab, und zwar zunächst über den sozialdemokratischen Antrag. Ich brauche ihn nicht noch einmal zu verlesen. Ich frage: Wer dem sozialdemokratischen Abänderungsantrag zur Drucksache 1648 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Das erstere war die Mehrheit. (Unruhe und Widerspruch. Zuruf von der CDU: Wie ist das möglich?) Weil eine Reihe von mindestens einem halben Dutzend Abgeordneten sich bei der zweiten Abstimmung der Stimme enthalten haben, und zweitens, weil bei der ersten Abstimmung eine Reihe von Abgeordneten auf der anderen Seite mitgestimmt haben. (Abg. Frau Krüger: Dann bitte ich, die Enthaltungen festzustellen! Fortdauernde Unruhe.) Ich bitte, diese Feststellung nicht anzuzweifeln. (Abg. Wille: Nein, aber die Enthaltungen bitten wir festzustellen!) Es sollen die Enthaltungen festgestellt werden. Bitte, wer sich der Stimme enthalten hat! (Ein Abgeordneter erhebt die Hand. Abg. Wille: So eine Masse!) Ich stelle ausdrücklich fest, meine Damen und Herren, daß sich vorhin mehr der Stimme enthalten haben. Es ist einstimmige Anschauung des Präsidiums, daß vorhin «0. Sitzung vom 18. Dezember 16S2 905 zweimal die Hände bei einer Reihe von Abgeordneten nicht in die Höhe gegangen sind, daß sie demzufolge Enthaltung geübt haben. (Fortdauernde Unruhe und Zurufe bei der CDU und der FDP.) Bitte, meine Damen und Herren, wir wollen uns darüber doch nicht erregen. Wenn Einstimmigkeit im Präsidium herrscht, daß eine Reihe von Abgeordneten nicht mitgestimmt haben, sind das Enthaltungen. Wir kommen nunmehr zum Abänderungsantrag des Abgeordneten Schellin. Wer dem Abänderungsantrag des Abgeordneten Schellin seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Das ist abgelehnt. Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zur Schlußabstimmung. Die Schlußabstimmung erfolgt unter Zugrundelegung des Beschlusses des Ausschusses für Arbeit auf Drucksache Wer dem Zweiten Gesetz zur Änderung über die Anerkennung als politisch, rassich oder religiös Verfolgte so, wie es vom Ausschuß für Arbeit in der Drucksache 1648 in dem Artikel I unter Berücksichtigung des eben angenommenen Abänderungsantrages und im Artikel II formuliert ist, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Nunmehr; meine Damen und Herren, kommen wir zum nächsten Punkt unserer Tagesordnung, Punkt 5, Drucksache 1650: II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Gesetzes über den Kapitalverkehr, Drucksache 1599, gemäß Beschluß des Ausschusses für Kreditwesen. Wünscht der Berichterstatter Wille das Wort? (Abg. Wille: Danke, nein!) Der Berichterstatter verzichtet. (Andauernde Unruhe.) Ich bitte, Ruhe zu bewahren. Meine Damen und Herren! Der Ausschuß empfiehlt Ihnen, der Senatsvorlage zuzustimmen. Ich habe keine Wortmeldungen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich darf Ihr Einverständnis voraussetzen, die Einzelabstimmung mit der Schlußabstimmung bei diesem Mantelgesetz wie üblich zu verbinden. Wir verfahren so. Wer also dem Gesetz zur Übernahme des Gesetzes über den Kapitalverkehr so, wie es in den Artikeln I, II und III der Senatsvorlage einschließlich der Anlage formuliert ist, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist mit Mehrheit beschlossen. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung, Drucksache 1651: II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Ersten Gesetzes zur Förderung des Kapitalmarktes, Drucksache 1600, gemäß Beschluß des Ausschusses für Kreditwesen. Ich darf annehmen, daß auch hier der Herr Berichterstatter auf das Wort verzichtet. Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, Abänderungsanträge nicht gestellt sind, darf ich Ihr Einverständnis zur gleichzeitigen Abstimmung über die einzelnen Artikel und das gesamte Gesetz voraussetzen. Wer daher dem Gesetz zur Übernahme des Ersten Gesetzes zur Förderung des Kapitalmarktes so, wie es in den Artikeln I, II und III der Senatsvorlage einschließlich Anlage formuliert ist, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Wir kommen nunmehr zu Punkt 7 der Tagesordnung, Drucksache 1652: II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Gesetzes zur Aufhebung der Dividendenabgabe Verordnung, Drucksache 1601, gemäß Beschluß des Ausschusses für Kreditwesen.

20 Sitzung vom 18. Dezember 1962 Suhr Ich darf auch hier annehmen, daß der Berichterstatter auf das Wort verzichtet. Der Ausschuß empfiehlt die Zustimmung zur Senatsvorlage. Da Wortmeldungen nicht vorliegen, darf ich auch hier die Einzelabstimmung mit der Generalabstimmung verbinden. Wer dem Gesetz zur Übernahme des Gesetzes aur Auf hebungder Dividendenabgabeverordnung so, wie es in der Senatsvorlage in den Artikeln I, II und III einschließlich Anlage formuliert ist, seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Jetzt rufe ich auf, meine Damen und Herren, Punkt 8 der Tagesordnung, Drucksache 1617: I. und II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Gesetzes über den* Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen über den Inter- 4 nationalen Währungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Ich verbinde im Einverständnis mit dem Ältestenrat die Beratung dieses Punktes mit Punkt 27 unserer Tagesordnung, Drucksache 1625: II. Beratung der Vorlage über das Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen, Drucksache 957,.gemäß Beschluß des Verfassungsausschusses, und schlage Ihnen namens des Ältestenrates vor, entgegen der Tagesordnung bei der Drucksache 1617 Tagesordnungspunkt 8 es heute bei der I. Beratung bewenden zu lassen und diese Drucksache gemeinsam mit der verbundenen Vorlage 1625 über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen dem Verfassungsausschuß zu, überweisen mit dem Ersuchen, festzustellen, wie künftig bei internationalen Verträgen zu verfahren ist, und insbesondere mit dem Ersuchen, einen Weg zu finden, wie auf ordnungsgemäße Weise auch diese internationalen Verträge dem Abgeordnetenhause bekanntgemacht werden können. Ich höre keinen Widerspruch; dann stelle ich hiermit fest, daß die Drucksachen 1617 und 1625 dem Verfassungsausschuß überwiesen sind. Wir kommen nunmehr zu Punkt 9 der Tagesordnung, Drucksache 1632: I. und U. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz). Hier habe ich darauf aufmerksam au machen, meine Damen und Herren, daß erstens Ihnen heute ein gedruckter Anhang zu diesem Gesetz nachträglich verteilt worden ist, in dem alle die Gesetze und Verordnungen zusammengestellt sind, auf die in dieser Vorlage Bezug genommen wird. Dieser Anhang gehört mit zu dem Gesetz. Zweitens habe ich darauf hinzuweisen, daß ich von dem mir in der Geschäftsordnung eingeräumten Recht Gebrauch gemacht habe und dieses Gesetz zur Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes dem zuständigen Ausschuß in diesem Falle dem Hauptausschuß überwiesen habe. Sie haben den Beschluß des Hauptausschusses in einer besonderen Vorlage: Beschluß des Hauptausschusses vom 17. Dezember 1952 zur Vorlage zur Beschlußfassung über Gesetz zur Übernahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgeseta), Drucksache 1632, heute morgen überreicht bekommen. Sie haben die Dringlichkeit dieser Vorlage anerkannt. Der Hauptausschuß empfiehlt Ihnen die Zustimmung zu dieser Vorlage. Ich höre keinen Widerspruch, habe auch keine Wortmeldungen. Wir können daher auf Grund der Empfehlung des Hauptausschusses und in.ihrem Einverständnis die Einzelabstimmung mit der Gesamtabstimmung verbinden. Wer dem Gesetz zur Übernahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) so, wie es in der Senatsvorlage in den Artikeln I, II und III einschließlich der dazugehörigen Anlagen formuliert ist, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Wir kommen nunmehr zu Punkt 10 unserer Tagesordnung. (Stellv. Präsident Amrehn übernimmt den Vorsitz.) Stellv. Präsident Amrehn: Ich rufe auf die Drucksache 1633: I. und II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Schaumweinsteuergesetzes. Auch hier ist I. und II. Beratung vorgeschlagen, da besondere Veränderungen im Mantel nicht vorliegen, so daß keine Bedenken bestehen, das Gesetz heute zu verabschieden. Kein Widerspruch dagegen; dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wenn Sie dem Gesetz, das ich hiermit nochmals dn erster und zweiter Lesung zur Beratung stelle, Ihre Zustimmung geben wollen, wollen Sie bitte Ihr Handzeichen geben. Damit ist auch dieses Gesetz in I. und II. Beratung angenommen. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung, Drucksache 1634: I. und II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Gesetzes zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes. Wir verfahren in gleicher Weise, wenn kein Widerspruch erfolgt. Ich verbinde I. und II. Beratung, rufe die einzelnen Artikel auf und die Überschrift, verbinde die Einzelabstimmung mit der Gesamtabstimmung und bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie zustimmen wollen. Danke sehr; das ist die Mehrheit. Lfd. Nr. 12 der Tagesordnung, Drucksache 1635: I. und II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme der Gesetze über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen. Auch hier verbinde ich die Einzelberatung mit der Gesamtberatung und Gesamtabstimmung und bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie diesem Gesetz Ihr Zustimmung geben wollen. Das ist der Fall; mit Mehrheit beschlossen. Ich rufe nunmehr auf lfd. Nr. 13 der Tagesordnung, Drucksache 1636: ' I. und II. Beratung des Gesetzes zur Übernahme des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung. Auch hier kein Widerspruch gegen I. und II. Beratung. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie diesem Gesetz Ihre Zustimmung geben wollen. " Mit Mehrheit beschlossen. Damit, meine Damen und Herren, ist der Punkt Übernahme von Bundesgesetzen für heute abgeschlossen. Wir kommen nunmehr zur Beratung der Beschlüsse von Ausschüssen. Als ersten rufe ich auf Punkt 14, Drucksache 1618: Beschluß des Ausschusses für Inneres vom 27. November 1952 zum Antrag der Fraktion der SPD über Auszahlung der Entschädigungsansprüche, Drucksache Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Fischer. (Abg. Fischer: Ich verziehte!) Auf die Berichterstattung wird verzichtet. Ich bitte um Ihr Handzeidien, wenn Sie ck^ Beschluß des AussäftMSses Ihre Zustimmung geben -woheh. Mit Mehfheft ber schlössen.- - ':>' '.'.

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