Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft; Vorläufige Schülerkostensätze im Schuljahr 2014/2015. RdErl. des MK vom 30.6.

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1 Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft; Vorläufige Schülerkostensätze im Schuljahr 2014/2015 RdErl. des MK vom Nachfolgend werden in a) der Anlage 1 die vorläufigen Schülerkostensätze (Jahresbeträge) für allgemein bildende und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft gemäß 9 Abs. 5 der Verordnung über Schulen in freier Trägerschaft (SchifT-VO) vom (GVBl. LSA S. 166), b) der Anlage 2 die Stundenpauschale gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 68), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 38, 44), c) der Anlage 3 die Klassenfrequenz der öffentlichen Schulen gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SchulG LSA und d) der Anlage 4 das voraussichtliche Jahresentgelt gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 und Abs. 4 SchulG LSA veröffentlicht. 2. Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem RdErl. gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 3. Dieser RdErl. tritt am in Kraft.

2 1. Allgemein bildende Schulen Anlage 1 (zu Nummer 1 Buchst. a) vorläufiger Schülerkostensatz 1 in Euro Schulform Grundschule / Waldorfschule (Schuljahrgänge 1 bis 4) 3 688,81 Zusatz für unterrichtsergänzende und -unterstützende Maßnahmen während der verlässlichen Öffnungszeit 2 434,74 Zuschuss für präventive sonderpädagogische Förderung in der Schuleingangsphase der Grundschule durch Sonderpädagogen 3 (Nummer 1.4 des RdErl. des MK über die Unterrichtsorganisation an den Grundschulen vom , SVBl. LSA S. 166) 252,43 Sekundarschule 5 819,98 Waldorfschule a) Schuljahrgänge 5 bis ,16 b) Schuljahrgang ,18 Gymnasium a) Schuljahrgänge 5 bis ,52 b) Schuljahrgänge 11 bis ,18 Integrierte Gesamtschule a) Schuljahrgänge 5 bis ,15 b) Schuljahrgang ,15 c) Schuljahrgang 12 und ,51 Gemeinschaftsschule 5 395,74 Zuschuss für gemeinsamen Unterricht gemäß 9 Abs. 3 Nr. 5 SchifT-VO Förderschulen Förderschwerpunkt Lernen 4 815,20 übrige Förderschwerpunkte 5 609,71 a) Schule für Geistigbehinderte ,70 b) Schule mit Ausgleichsklassen ,36 aa) Förderschwerpunkt sprachliche Entwicklung ,01 bb) Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung , Schülerkostensatz gemäß 18a Abs. 3 Nr. 4 Satz 4 SchulG LSA Betrag setzt den Nachweis gemäß 9 Abs. 4 SchifT-VO voraus. Betrag setzt den Nachweis des Einsatzes von Sonderpädagogen voraus.

3 cc) Förderschwerpunkt Autismus ,22 2. Berufsbildende Schulen vorläufiger Schülerkostensatz 1 in Euro Schulform: Fachschule Betriebswirtschaft 2J/V 4 813,24 Betriebswirtschaft 4J/T 2 614,30 Heilerziehungspflege 2J/V 5 058,56 Heilerziehungspflege 4J/T 2 764,46 Heilpädagogik 1 1/2J/V 4 485,36 Heilpädagogik 2 1/2J/T 2 928,47 Sozialpädagogik 2J/V 5 226,40 Sozialpädagogik 3J/T 3 807,81 Sozialpädagogik 3J/integrative Form 4 066,60 Sozialpädagogik 1J/Pr 1 511,53 Technik/ alle Fachrichtungen 2J/V 4 813,24 Technik/ alle Fachrichtungen 4J/T 2 614,30 Schulform: Berufsfachschule Altenpflegehilfe 1J/V 2 986,01 Altenpflegehilfe 2J/T 1 492,95 Altenpflege 3J/V 3 256,28 Altenpflege 3 1/2J/T 2 196,27 Altenpflege 4J/T 1 921,60 Altenpflege 4 1/2J/T 1 708,33 Diätassistenz 3J/V 4 420,47 Ergotherapie 3J/V 3 971,74 Gastronomie 1J/V 8 321,68 Gestaltungstechnische Assistenz 2J/V a) Grafik/ Design 4 891,98 b) Medien/ Kommunikation 4 891,98 c) Mode/ Design 4 829,31 Gymnastik 3J/V 4 875,60

4 vorläufiger Schülerkostensatz 1 in Euro Heilerziehungshilfe 1J/V 3 042,64 Heilerziehungshilfe 2J/T 1 521,27 Kinderpflege 2J/V 4 937,54 Kosmetik 2J/V 4 137,71 Logopädie 3J/V 3 688,90 Masseur und medizinischer Bademeister 2J/V 4 621,19 Medizinische Dokumentationsassistenz 2J/V 3 931,43 Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik 3J/V 4 188,55 Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz 3J/V 5 097,36 Pharmazeutisch-technische Assistenz 2 1/2J/V 5 052,09 Physiotherapie 3J/V 4 160,12 Physiotherapie 2 J/verkürzt 2 963,04 Physiotherapie 1,5 J/verkürzt 3 951,30 Sozialassistenz 2J/V 4 020,09 Sozialpflege 1J/V 5 473,55 Sozialpflege 2J/V (Pflegevorschule) 5 557,74 Technische Assistenz für Informatik 2J/V 5 483,97 Touristikassistenz 2J/V 4 823,26 Wirtschaftsassistenz / Informationsverarbeitung 2J/V 5 125,31 Wirtschaftsassistenz / Fremdsprachen und Korrespondenz 2J/V 4 958,20 Schulform: Fachoberschule (alle Fachrichtungen) 3 503,51 Schulform: Berufsschule 2 390,60 Abkürzungen: V = Vollzeitausbildung 1J = einjährig 2 1/2J = zweieinhalbjährig T = Teilzeitausbildung 1 1/2J = eineinhalbjährig 3J = dreijährig Pr = Praktikum 2J = zweijährig

5 3. Schulen in freier Trägerschaft, die nach dem den Schulbetrieb aufgenommen haben 3.1 Allgemein bildende Schulen vorläufiger Schulform Schülerkostensatz in Euro Grundschule 3 468,22 Zusatz für unterrichtsergänzende und -unterstützende Maßnahmen während der verlässlichen Öffnungszeit 1 416,63 Zuschuss für präventive sonderpädagogische Förderung in der Schuleingangsphase der Grundschule durch Sonderpädagogen 2 (Nummer 1.4 des RdErl. des MK über die Unterrichtsorganisation an den Grundschulen vom , SVBl. LSA S. 166) 238,15 Sekundarschule 5 538,05 Gymnasium a) Schuljahrgänge 5 bis ,19 b) Schuljahrgänge 11 bis ,61 Integrierte Gesamtschule a) Schuljahrgänge 5 bis ,82 b) Schuljahrgang ,17 c) Schuljahrgang 12 und ,80 Gemeinschaftsschule 5 172,60 Zuschuss für gemeinsamen Unterricht gemäß 9 Abs. 3 Nr. 5 SchifT-VO a) Förderschwerpunkt Lernen 4 542,72 b übrige Förderschwerpunkte 5 292,27 Förderschulen a) Schule für Geistigbehinderte ,52 b) Schule mit Ausgleichsklassen ,60

6 3.2 Berufsbildende Schulen vorläufiger Schülerkostensatz in Euro Schulform: Fachschule Betriebswirtschaft 2J/V 4 540,27 Betriebswirtschaft 4J/T 2 466,03 Heilerziehungspflege 2J/V 4 774,91 Heilerziehungspflege 4J/T 2 609,48 Heilpädagogik 1 1/2J/V 4 233,37 Heilpädagogik 2 1/2J/T 2 763,95 Sozialpädagogik 2J/V 4 930,23 Sozialpädagogik 3J/T 3 592,03 Sozialpädagogik 3J/integrative Form 3 836,99 Sozialpädagogik 1J/Pr 1 428,41 Technik/ alle Fachrichtungen 2J/V 4 540,27 Technik/ alle Fachrichtungen 4J/T 2 466,03 Altenpflegehilfe 1J/V 2 819,56 Altenpflegehilfe 2J/T 1 409,73 Altenpflege 3J/V 3 073,65 Altenpflege 3 1/2J/T 2 073,09 Altenpflege 4J/T 1 813,83 Altenpflege 4 1/2J/T 1 612,52 Diätassistenz 3J/V 4 174,38 Ergotherapie 3J/V 3 751,91 Gastronomie 1J/V 7 858,10 Gestaltungstechnische Assistenz 2J/V - Grafik/ Design 4 618,70 - Medien/ Kommunikation 4 618,70 - Mode/ Design 4 560,01 Gymnastik 3J/V 4 600,47 Heilerziehungshilfe 1J/V 2 872,59 Heilerziehungshilfe 2J/T 1 436,25

7 vorläufiger Schülerkostensatz in Euro Kinderpflege 2J/V 4 659,87 Kosmetik 2J/V 3 906,35 Logopädie 3J/V 3 484,55 Masseur und medizinischer Bademeister 2J/V 4 365,23 Medizinische Dokumentationsassistenz 2J/V 3 711,23 Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik 3J/V 3 952,55 Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz 3J/V 4 809,25 Pharmazeutisch-technische Assistenz 2 1/2J/V 4 770,61 Physiotherapie 3J/V 3 930,30 Physiotherapie 2 J/verkürzt 2 800,78 Physiotherapie 1,5 J/verkürzt 3 734,93 Sozialassistenz 2J/V 3 795,88 Sozialpflege 1J/V 5 166,98 Sozialpflege 2J/V (Pflegevorschule) 5 245,20 Technische Assistenz für Informatik 2J/V 5 173,13 Touristikassistenz 2J/V 4 549,89 Wirtschaftsassistenz/ Informationsverarbeitung 2J/V 4 835,09 Wirtschaftsassistenz/ Fremdsprachen und Korrespondenz 2J/V 4 678,58 Schulform: Fachoberschule (alle Fachrichtungen) 3 304,82 Schulform: Berufsschule 2 255,02 Abkürzungen: V = Vollzeitausbildung 1J = einjährig 2 1/2J = zweieinhalbjährig T = Teilzeitausbildung 1 1/2J = eineinhalbjährig 3J = dreijährig Pr = Praktikum 2J = zweijährig 1 2 Betrag setzt den Nachweis gemäß 9 Abs. 4 SchifT-VO voraus. Betrag setzt den Nachweis des Einsatzes von Sonderpädagogen voraus.

8 Anlage 2 (zu Nummer 1 Buchst. b) Stundenpauschale 1. Allgemein bildende Schulen Grundschule / Waldorfschule (Schuljahrgänge 1 bis 4) 0,54 Sekundarschule / Gemeinschaftsschule 3,64 Waldorfschule (Schuljahrgänge 5 bis 12) 1,14 Gymnasium a) Schuljahrgänge 5 bis 10 0,77 b) Schuljahrgänge 11 bis 12 0 Integrierte Gesamtschule a) Schuljahrgänge 5 bis 10 5,02 b) Schuljahrgang 11 0,77 c) Schuljahrgänge 12 bis 13 0 Förderschule a) für Geistigbehinderte 0 b) mit Ausgleichsklassen 0 2. Berufsbildende Schulen 1 Berufsfachschule/Fachschule 2 2,17 Berufsschule (Teilzeit) 3 0,5 Fachoberschule (alle Fachrichtungen)/Fachgymnasium Für Bildungsgänge, die im öffentlichen Schulwesen keine Teilungsstunden erhalten, wird die Pauschale mit dem Wert 0" angesetzt. Bildungsgänge mit überwiegend Teilungsstunden erhalten in a) Fachtheorie die Pauschale als Fachtheoriestunden und b) Fachpraxis die Pauschale als Fachpraxisstunden. Die Vollzeitform wird mit 30 Wochenstunden angesetzt. Ansonsten wird die Pauschale anteilig gewährt. Die Pauschale wird als Fachtheoriestunden angesetzt. Es werden keine Teilungsstunden vergeben.

9 Anlage 3 (zu Nummer 1 Buchst. c) Schulform Klassenfrequenz 18,3 Grundschule Schülerinnen und Schüler je pädagogischen Mitarbeiter 91,53 20,2 Sekundarschule 24,1 Gymnasium Schuljahrgänge 5 bis 10 24,8 Integrierte Gesamtschule 22,15 Gemeinschaftsschule 7,1 Förderschule für Geistigbehinderte a) Schülerinnen und Schüler je pädagogischen Mitarbeiter 6,12 b) Schülerinnen und Schüler je Betreuungskraft 37,34 8,2 Förderschule mit Ausgleichsklassen Schülerinnen und Schüler je pädagogischen Mitarbeiter 13,88 17,3 Berufsschule Teilzeit 19,6 Fachoberschule 19,7 Fachschule Teilzeit 21,4 Fachschule Vollzeit 21,8 einjährige Berufsfachschule, die zum beruflichen Abschluss führt einjährige Berufsfachschule, die den Realschulabschluss voraussetzt 19,3 einjährige Berufsfachschule, die den Hauptschulabschluss ermöglicht 12,2 19,6 zweijährige Berufsfachschule, die zum Realschulabschluss führt 19,2 Berufsfachschule für nichtärztliche Heilberufe Vollzeit 24,4 Berufsfachschule für nichtärztliche Heilberufe Teilzeit

10 zwei- und mehrjährige Berufsfachschule, die zum beruflichen Abschluss führt 19,7 Anlage 4 (zu Nummer 1 Buchst. d) Entgeltgruppe Stufe Jahresentgelt in Euro , , ,20 (Lehrkräfte) ,04 (Pädagogische Mitarbeiter) , ,61 13 ok ,44

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