Vertrag über die Tätigkeit als freiberuflicher Fachpfleger. Zwischen. Pflegeheim / Pflegedienst / Klinik / Patient

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1 Zwischen Pflegeheim / Pflegedienst / Klinik / Patient und dem freiberuflichen medizinischen Fachpfleger - nachfolgend Auftraggeber genannt - Thomas Biberger, Hofangerweg 4, Landshut, - nachfolgend Auftragnehmer genannt - wird ein Vertrag über die Tätigkeit als freiberuflicher Fachpfleger geschlossen. 1 Gegenstand der Vereinbarung 1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als selbständiger Unternehmer. Er unterliegt insbesondere bei der Durchführung der Tätigkeiten oder den Arbeitszeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet; der Einsatz des Auftragnehmers ist zeitlich begrenzt. Der Auftragnehmer führt die von ihm zu erbringenden Dienstleistungen in eigener Verantwortung durch. Dabei hat er die Interessen des Auftraggebers zu wahren. 2 Tätigkeit 1. Der Auftragnehmer ist mit Beginn des Einsatzzeitraums mit der eingenständigen und eigenverantwortlichen Planung, Durchführung, Dokumentation und Überprüfung von häuslicher und/oder stationärer Krankenpflege und/oder Altenpflege der zu pflegenden Patienten ggf. in Kooperation mit den angestellten Pflegedienstmitarbeitern/-innen und gemäß der Verordnungen für häusliche Krankenpflege sowie der behandelnden Ärzte der Patienten / der Patientinnen beauftragt. Seite 1 von 5

2 2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, seine Dienste in Person zu leisten. Er darf nach Absprache mit dem Auftraggeber Hilfspersonen heranziehen und Vertreter einsetzen, sofern diese die gleiche oder zumindest eine vergleichbare Qualifikation wie der Auftragnehmer selbst besitzen. Vor dem Einsatz solcher Hilfspersonen ist der Auftraggeber zu unterrichten und sind dem Auftraggeber die Qualifikationsnachweise der Hilfspersonen zu Vertretern vorzulegen. Tätigkeitsbeschreibung bei Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Krankenhäusern, etc. 1. Der Auftragnehmer orientiert sich bei seiner Planung an den bei dem Auftraggeber geltenden Rahmenbedingungen für die Erbringung der Pflegedienste. Tätigkeitsbeschreibung bei Privatpersonen 1. Der Auftragnehmer erbringt für den Pflegebedürftigen erforderliche Leistungen der Pflegeversicherung gemäß SGB XI Grundpflege, d.h. Hilfen rund um die Körperpflege, z.b. Baden, An- und Ausziehen oder auch die Vermittlung von Pflegetechniken Behandlungspflege, d.h. medizinische Leistungen wie Spritzen, Verbände, Dekubitus-Versorgung, künstliche Ernährung oder auch Infusionen Hauswirtschaftliche Versorgung, d.h. Einkauf von Lebensmitteln, Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung, Kleidungswäsche u.a. 2. erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß 37 SGB V Ausserklinische Intensiv- und Beatmungspflege, z.b. Überwachung der Beatmungsparameter, Überwachung aller Vitalwerte u.a. Sauerstoffsättigung und Herzfrequenz, Umgang mit Tracheostoma, Kanülenmanagement, Vermittlung und Anwendung von atemtherapeutischen Maßnahmen (Lagerungen, Sekretolyse, endotracheales Absaugen von Sekret, ), Anleitung von Angehörigen 3. weitere privat vereinbarte Leistungen gemäß gesonderter Aufstellung 3 Hilfsmittel, Werkzeuge, Materialien, Arbeitskleidung 1. Die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Hilfsmittel, Werkzeuge und Materialien (insbesondere Einmal- und Schutzhandschuhe aus Gummi/Latex, Messwerkzeuge wie Ohrthermometer, Stethoskop, RR-Manschette, Pulsoxymeter, Nagelzangen und eigenes Handy für die fachliche Kommunikation mit med. Personal intern/extern: ) stellt die medizinische Fachkraft. 2. Der Auftragnehmer wird seine eigene Dienstkleidung tragen. Er ist dazu verpflichtet, diese nach den Seite 2 von 5

3 einschlägigen hygienischen Vorschriften mit entsprechenden Mitteln zu reinigen. 3. Der Auftragnehmer trägt ein Namensschild, auf welchem seine Qualifikation und sein Status (z.b. freiberuflicher Fachpfleger o.ä.) deutlich sichtbar sind. 4 Vertragsbeginn und Vertragsbeendigung 1. Das Dienstleistungsverhältnis beginnt am und endet am. Der Auftragnehmer wird während dieses Zeitraums nach Absprache mind. 8,5 Std. täglich für den Auftraggeber tätig sein. 2. Der kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. 3. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 4. Die Kündigung des Dienstleistungsverhältnisses bedarf der Schriftform. 5 Tätigkeitsnachweis 1. Der Auftraggeber unterzeichnet wöchentlich jeweils zum Ende einer Woche, spätestens aber zum Ende des Dienstleistungsverhältnisses, einen Nachweis über die vom Auftragnehmer geleisteten Stunden. Mit Unterzeichnung dieses Nachweises ist die Leistung der Stunden anerkannt. Der Auftraggeber erhält mit der Abrechnung nach 6 Abs. 2 dieses Vertrages eine Kopie der unterzeichneten Nachweise. 6 Vergütung 1. Für jede geleistete Tätigkeitsstunde erhält der Auftragnehmer ein Honorar in Höhe von EUR: Frühdienst (ab 06:00 Uhr) Spätdienst (ab 14:00 Uhr) Nachtdienstzulage (ab 20:00 Uhr) Samstagszulage Sonntagszulage Feiertagszulage 2. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber wöchentlich das Honorar für die zuückliegende Woche in Rechnung stellen. Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Der Auftraggeber wird das Honorar Seite 3 von 5

4 innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung auf das Konto des Auftragnehmers überweisen. 3. Steuern und etwaige Sozialversicherungsbeiträge führt der Auftragnehmer selbst ab. 4. Der Auftraggeber erstattet dem Auftagnehmer folgende Aufwendungen: keine 5. Über die vorstehend vereinbarte Vergütung hinaus hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Gratifikationen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, oder auf sonstige Vergütungen. 7 Krankheit, Arbeitsverhinderung und Urlaub 1. Im Falle der Erkrankung oder sonstigen Dienstverhinderung hat der Auftagnehmer dem Auftraggeber die Verhinderung unverzüglich, in jedem Fall vor dem Zeitpunkt der erwarteten Aufnahme der Dienstleistungen anzuzeigen. 2. Dem Auftragnehmer steht kein Honoraranspruch zu, wenn er infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen an der Leistung der Dienste verhindert ist. 3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Urlaub. 8 Anderweitige Tätigkeiten 1. Dem Auftragnehmer bleibt es überlassen, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 9 Verschwiegenheit 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner freien Mitarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden, wenn und soweit der Auftragnehmer gesetzlich zur Offfenlegung der jeweiligen Information verpflichtet ist. 2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gegenüber den angestellten Mitarbeitern des Auftraggebers absolutes Stillschweigen über den Inhalt des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages, insbesondere über die Höhe des vereinbarten Honorars, zu bewahren. 3. Ein Versoß gegen Geheimhaltung / Verschwiegenheit ist eine Vertragspflicht-Verletzung, die den Auftraggeber berechtigt, das Dienstleistungsverhältnis fristlos zu kündigen. 10 Versicherungen, Haftung 1. Der Auftragnehmer ist selbst zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Seite 4 von 5

5 2. Der Auftrraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle Schäden, die dem Auftragnehmer bei seiner Tätigkeit für den Auftraggeber durch den Auftraggeber selbst, dessen Mitarbeiter oder sonstigen Beauftragten oder durch dessen Patienten bzw. Heimbewohner zugefügt werden, sofern und soweit diese Schäden nicht durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt sind. 11 Rückgabe von Eigentum und Unterlagen 1. Der Auftragnehmer hat in seinem Besitz befindliches Eigentum des Auftraggebers und die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben. Dem Auftragnehmer steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. 12 Datenschutz 1. Den Vertragsparteien ist es gemäß 5 BDSG untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugängig zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. 13 Schlussbestimmungen 1. Es besteht Einigkeit, dass der vorliegende abschließend ist und weitere Abreden nicht getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen dieses es bedürfen der Schriftform. 2. Sofern Bestimmungen dieses es ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen dieses es. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine andere gültige Bestimmung, die dem Willen der Parteien so nahe wie möglich kommt.... Landshut, den (Ort, Datum) (Ort, Datum) Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer Seite 5 von 5

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