Beispielsammlung Unternehmenssteuerrecht WS 2005/06

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1 Beispielsammlung Unternehmenssteuerrecht WS 2005/06 Teil Internationales Umsatzsteuerrecht MMag. Dr. Peter Pichler, BA Hinweis: Die Lösungen zu den Beispielen stehen nach Abschluss der Lehrveranstaltung auf der Homepage der Abteilung für Finanz- und Steuerrecht ( zum Download bereit. Teil 1: Grenzüberschreitender Warenverkehr a) mit Drittstaaten Beispiel 1: Der Innsbrucker Unternehmer A verkauft an den Bregenzer Unternehmer B Maschinen. Auftragsgemäß befördert A die Maschinen in die Betriebsstätte des B in der Schweiz. Variante: Der Bregenzer Unternehmer B beauftragt für den Transport der Waren in die Schweizer Betriebsstätte den österreichischen Spediteur S. Beispiel 2: Herr S aus der Schweiz kauft bei einem Computerhändler in Bregenz zwei Notebooks um jeweils netto 2.000,-, die er in Bregenz abholt und mit seinem PKW in die Schweiz transportiert. Ein Notebook will Herr S in seinem Unternehmen in der Schweiz, das andere für private Zwecke verwenden. Beispiel 3: Der Unternehmer S aus der Schweiz verkauft Waren an den Unternehmer K in Kufstein. S befördert die Waren von der Schweiz nach Kufstein. a) K nimmt die Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr vor (Lieferung unverzollt und unversteuert ). b) S nimmt die Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr vor (Lieferkondition verzollt und versteuert ). Beispiel 4: Der Maschinenproduzent M aus Linz beauftragt das Schweizer Unternehmen S mit der Lieferung und Montage einer neuen Anlage in Linz, wobei die Montage der Anlage einen wesentlichen Teil der Gesamtleistung darstellt. S verbringt zu diesem Zweck die nötigen Teile nach Linz (Zollwert ; Beförderungsspesen Schweiz Linz ) und beauftragt sogleich einen in Linz ansässigen Unternehmer mit der Montage der Anlage, wofür dieser ihm (netto) in Rechnung stellt. Nach Fertigstellung der Anlage stellt S an M für die gesamte Leistung (netto) in Rechnung. Beispiel 5: A mit Wohnsitz in den USA lässt eines seiner Gemälde vom österreichischen Unternehmer U restaurieren. Zu diesem Zweck transportiert A das Gemälde nach Wien zu U. Im Anschluss an die Arbeiten transportiert er das Gemälde wieder zurück in die USA. Wie ist die Restaurationsleistung umsatzsteuerlich zu behandeln?

2 Variante: U restauriert das Gemälde nicht selbst, sondern beauftragt hierzu den Unternehmer S aus Salzburg. Im Anschluss an die Restaurierung transportiert A wiederum den Gegenstand in die USA. b) im Binnenmarkt Beispiel 6: A, wohnhaft in Linz, bestellt bei dem deutschen Möbelhändler D Möbel zum Preis von netto Euro. D versendet die Möbel nach Linz. D erzielt aus Lieferungen nach Österreich einen jährlichen Umsatz von Euro. Hierbei entfallen Euro auf die Lieferung an österreichische Unternehmer und Euro auf die Lieferung an private Abnehmer. Variante a): Bei A handelt es sich um einen normalsteuerpflichtigen Unternehmer, der die Möbel für sein Unternehmen erwirbt. Variante b): Bei A handelt es sich um einen Versicherungsvertreter, der ausschließlich unecht steuerbefreite Leistungen ausführt. Variante c): Bei A handelt es sich um eine Privatperson. Beispiel 7: Der österreichische Unternehmer Ö erwirbt in Mailand Lampen und lässt diese direkt an seine Betriebsstätte in München schicken. Er tritt dabei unter seiner österreichischen UID-Nr auf. Beispiel 8: Der Kleinunternehmer K aus Klagenfurt bezieht im Jahr 2005 von italienischen bzw deutschen Unternehmern Waren mit folgendem Wert: Variante a): Die Erwerbe von Unternehmern aus der EU betrugen im Vorjahr Variante b): Die Erwerbe von Unternehmern aus der EU betrugen im Vorjahr Beispiel 9: Der Kaffeemaschinenerzeuger I aus Rom verbringt einige Modelle, die in Österreich gut verkauft werden aus Rom in sein Auslieferungslager nach Wien, um Kunden schneller beliefern zu können. Der Einkaufspreis der Waren beträgt Euro, der handelsübliche Verkaufspreis Euro. Beispiel 10: Der englische Möbelhersteller E stellt auf der Welser Messe aus. Zu diesem Zweck verbringt er eine lederne Wohnzimmergarnitur nach Wels. Nach Abschluss der Messe berechnet er die Transportkosten nach England und kommt zur Überzeugung, dass sich ein Rücktransport nicht lohnt. Daher verkauft er das Ausstellungsstück an einen anderen Grazer Möbelhändler um Euro und verrechnet ihm auch die Kosten von Euro für den Transport. Beispiel 11: Der Linzer A erwirbt in Deutschland von D, einem Arbeitnehmer einer dortigen Autofabrik, einen vor fünf Monaten erstmals zugelassenen PKW.

3 Beispiel 12: Der französische Weinhändler F versendet französischen Rotwein in Flaschen an österreichische private Abnehmer. Jährlich werden rund 2000 Flaschen zu je 25 Euro verkauft. Außerdem kaufen österreichische Touristen im Jahr ca 500 Flaschen zu je 25 Euro im Direktverkauf. Zusätzlich hat der Weinhändler einen Exklusivvertrag über 10 Flaschen Champagner mit einem österreichischen Restaurant (Kleinunternehmer). Beispiel 13: Der deutsche Unternehmer D erwirbt unter Verwendung seiner deutschen UID- Nr beim österreichischen Unternehmer A einen Gegenstand. D holt den Gegenstand in Österreich ab und erklärt A gegenüber, dass er den Gegenstand nach Deutschland befördern wird. Entgegen seiner Erklärung transportiert D entsprechend seinem bereits im Zeitpunkt der Abholung gefassten Plan den Gegenstand jedoch nicht nach Deutschland sondern veräußert ihn nach der Abholung an einen anderen österreichischen Abnehmer weiter. A hat bei der Abholung die Identität von D durch eine Kopie seines Reisepasses festgehalten und sich die Gültigkeit der UID-Nr des D im Rahmen des UID-Bestätigungsverfahrens nachweisen lassen. Beispiel 14: Eine österreichische OHG bestellt bei der österreichischen K-GmbH Buntmetalle. Die K-GmbH bestellt die Buntmetalle wiederum bei dem holländischen Unternehmen H. Die K-GmbH beauftragt einen Spediteur mit der Abholung der Waren bei H und dem direkten Weitertransport zur österreichischen OHG. Beispiel 15: Der österreichische Unternehmer A bestellt beim deutschen Unternehmer D Waren. Da die Waren beim deutschen Unternehmer nicht lagernd sind, bestellt D diese - unter Verwendung seiner deutschen UID-Nr - bei einem britischen Unternehmen, welches die Waren direkt an den österreichischen Unternehmer A versendet. Die formalen umsatzsteuerlichen Pflichten werden von allen Parteien vollständig erfüllt. Beispiel 16: Der Linzer Unternehmer A transportiert einen Gegenstand nach Deutschland und übergibt ihm dem deutschen Vertreter D mit dem Auftrag, ihn um zu verkaufen, wobei D 5 % des Erlöses behalten darf. In der Folge veräußert D den Gegenstand an den deutschen Unternehmer X zum vereinbarten Preis von 1.000,- und leitet 950,- an A weiter. Beispiel 17: Der deutsche Energieproduzent D liefert direkt von seinem Wasserkraftwerk in Österreich Strom an einen österreichischen Wiederverkäufer sowie an einen österreichischen Maschinenproduzenten, der den Strom tatsächlich in seiner tschechischen Betriebsstätte nutzt bzw verbraucht. Teil 2: Grenzüberschreitende Dienstleistungen Beispiel 1: Anlässlich der Welser Messe stellt ein deutscher Unternehmer Waren aus und benötigt hierfür einen Messestand. Neben der Überlassung der entsprechenden Standflächen übernimmt der Veranstalter der Messe auch die technische Versorgung der überlassenen Standflächen (insbesondere Herstellung eines Strom- und Internetanschlusses) sowie den Aufbau und Abbau des Messestandes. Beispiel 2: Der Industrieunternehmer I aus Wien hat der Garten- und Betriebs-GmbH mit Sitz in München die Pflege der Grünflächen des Betriebsgrundstückes in Ungarn, die Gebäudereinigung, die Wartung der Heizungsanlagen und die Pflege und Wartung der Aufzugsanlagen übertragen.

4 Beispiel 3: Ein spanischer Sänger gibt auf Grund eines Vertrages mit einer deutschen Konzertagentur ein Konzert in Wien. Daneben zeichnet auf Grund eines anderen Vertrages mit dem Sänger eine inländische Plattenfirma das Konzert auf. Beispiel 4: Ein schwedischer Universitätsprofessor hält im Auftrag eines deutschen Maschinenproduzenten auf einem Fachkongress in Wien einen Vortrag. Inhalt des Vortrags ist die Mitteilung und Erläuterung der von ihm auf seinem Forschungsgebiet (Maschinenbau) gefundenen Ergebnisse. Zugleich händigt der Universitätsprofessor allen Teilnehmern ein Manuskript seines Vortrages aus. Variante: Der Vortrag bzw das erstellte Manuskript soll dem deutschen Maschinenproduzenten als Entscheidungshilfe für die Lösung eines konkreten technischen Problems dienen. Beispiel 5: Ein deutscher Rechtsanwalt berät einen österreichischen Urlauber, der in München einen Autounfall verursacht hat. Beispiel 6: Der Programmierer P aus Linz wird von einer Schweizer Gemeinde beauftragt, für deren gesamte Tätigkeit ein EDV-Konzept zu erstellen. In Erfüllung dieses Auftrages verkauft er zunächst die Grundausstattung an Standardsoftware um Euro. Da die Auftraggeber sich zufrieden zeigten, erhielt er in der Folge auch noch den Auftrag eine Software für die Erfassung der wahlberechtigten Gemeindebürger und für die EDVunterstützte Einhebung der Müllgebühren zu entwickeln. Beispiel 7: Die deutsche TelekomAG verkauft an die österreichische Data-GmbH gesammelte Stammdaten ihrer Kunden für einen Pauschalbetrag von Beispiel 8: Eine Privatperson aus Bregenz mietet bei einem Autovermieter mit Sitz in der Schweiz einen PKW und nutzt ihn in Österreich. Beispiel 9: Ein österreichischer Mobilfunkbetreiber schließt mit einem Mobilfunkbetreiber aus der Schweiz einen Vertrag ab, wonach den Kunden des Schweizer Mobilfunkbetreibers die Möglichkeit eingeräumt wird, Telekommunikationsleistungen auf dem vom österreichischen Mobilfunkbetreiber betriebenen Netz in Anspruch zu nehmen (Roaming- Vertrag). Ein Kunde des Mobilfunkbetreibers aus der Schweiz telefoniert in Österreich. Beispiel 10: Der amerikanische Softwareproduzent S stellt auf seiner Homepage gegen Entgelt verschiedenste Softwareprogramme bzw dazugehörige Updates zum Download zur Verfügung. Zu den Abnehmern zählen ua sowohl österreichische Unternehmer als auch Privatpersonen. Beispiel 11: Der österreichische Unternehmer A versendet eine Maschine von Linz nach München zum Unternehmer D, damit dieser den Gegenstand repariert und ihn anschließend wieder an A zurücksendet. A verwendet hierbei gegenüber D seine österreichische UID- Nummer. Variante: Entgegen seiner ursprünglichen Absicht bringt A die Maschine nach der Reparatur nicht wieder nach Österreich zurück, sondern veräußert sie an einen deutschen Unternehmer X.

5 Beispiel 12: Der Unternehmer U aus Wien hat in Spanien eine Maschine bestellt und lässt diese von der französischen Spedition F nach München befördern. U verwendet gegenüber F seine österreichische UID-Nr. Beispiel 13: Die Privatperson P aus Italien beauftragt den in der Schweiz ansässigen Frachtführer F, Güter von Österreich über die Schweiz nach Italien zu befördern. Beispiel 14: Der Linzer Unternehmer U beauftragt den inländischen Spediteur A mit der Beförderung von Waren von Linz nach Zürich. A transportiert die Waren jedoch nicht selbst sondern beauftragt hierzu den Frachtführer F, welcher die Beförderung auftragsgemäß durchführt. Beispiel 15: Der Unternehmer W in Wien beauftragt den Schweizer Unternehmer S, Werbemaßnahmen in Österreich zu besorgen. S beauftragt seinerseits den österreichischen Unternehmer L in Linz mit der Durchführung. Beispiel 16: Der deutsche Unternehmer D vermittelt für den österreichischen Unternehmer A eine Warenlieferung von Österreich nach Italien an den italienischen Unternehmer I. Beispiel 17: Der Unternehmer A aus Österreich wird vom Privaten M aus München beauftragt, ihm einen Rechtsanwalt in der Schweiz für die Vertretung bei einem Verfahren wegen eines Verkehrsunfalls zu vermitteln. Beispiel 18: Der italienische Handelvertreter I wird von dem österreichischen Unternehmer Ö beauftragt für ihn den Verkauf einer sich noch in Italien befindlichen Maschine zu vermitteln. In weiterer Folge gelingt I die Vermittlung eines römischen Abnehmers R, mit welchem Ö den Kaufvertrag auch abschließen kann. Ö verwendet gegenüber I seine österreichische UID- Nr

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