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1 Sozialarbeit in Niederösterreich info digital 01/16 Niederösterreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit Mitglied des Aktuelles aus dem Vorstand 2 Mindeststandards,Richtsätze 3 und Grenzwerte 2016 Beitrittserklärung 7 Vorstand, Termine 8 info

2 AKTUELLES AUS DEM BERUFSVERBAND Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer alten Tradition stellen wir euch gerne wieder die aktuellen Mindeststandards und Richtsätze für 2016 zur Verfügung. Herzlicher Dank gebührt unserem langjährigen Mitglied DSA Ingrid Steiner, die uns auch heuer wieder bei der Erfassung der Zahlen sehr behilflich war. Wir hoffen, damit einen Beitrag in der täglichen Arbeit leisten zu können. Bei der letzten Vorstandssitzung haben wir über unsere Erfahrungen in Gesprächen mit Freunden und Kollegen über die Vorfälle von sexuellen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln, Hamburg und anderen deutschen Städten, letztlich auch in Österreich, beschäftigt. Unsere Wahrnehmung auch in den Medien - war, dass hier massiv bereits überwunden geglaubte Rollenbildern und Werthaltungen wieder aufbrechen, bzw. diese Phänomene der Flüchtlingsdebatte eine völlig neue Wendung geben. Auch wenn die Diskussion vor dem Hintergrund der neuen Auseinandersetzungen über Obergrenze und/oder Richtwert wieder abgeklungen erscheint, möchten wir dieses Thema aus der Sicht der Sozialen Arbeit weiter bearbeiten. Wir holen derzeit Stellungnahmen dazu von Beratungsstellen aus dem Bereich Gewaltschutz und Frauenberatung ein, die wir in einer nächsten Ausgabe des info veröffentlichen möchten. Die Mitgliederverwaltung verursacht uns einen großen zeitlichen Aufwand. Unsere beiden Kassiere bemühen sich die An- und Abmeldungen, die Administration der Mitgliedsbeitrag und die Kontoführung schnellstmöglich zu erledigen. Dennoch kann es vorkommen, dass Korrekturen oder Anfragen ihre Zeit dauern können, wir ersuchen um euer Verständnis. Für unsere Aussendungen hat sich der Aufbau einer Datenbank sehr hilfreich erwiesen. Wir sind inzwischen soweit, dass ca. 90 % der Daten erfasst sind. Diejenigen, die dieses info per Post zugestellt bekommen ersuchen wir um Bekanntgabe einer Adresse an niederoesterreich@sozialarbeit.at. Herzlichen Dank, unser Informationsfluss wird daher zeitsparender, einfacher und rascher wird die Landesgruppe Burgenland die Internationale Bundestagung des OBDS ausrichten. Die Tagung findet am 17. und 18.Oktober im Seehotel Rust/Neusiedler See zum Thema Soziale Arbeit macht auf Kompetenzen.Grenzen.Divergenzen. statt. Wir laden euch schon jetzt ein, den Termin vorzumerken. Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches Jahr Kurt Ettenauer Vorsitzender Seite 2

3 Mindeststandards, Richtsätze und Grenzwerte 2016 Aktualisierung: DSA Ingrid Steiner und DSA Kurt Ettenauer im Jänner 2016 Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um monatliche Beträge in Euro. Alle Angaben ohne Gewähr Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS bei Miete bis zu BMS bei Eigenheim BMS Lebensunterhalt Alleinstehende oder Alleinerziehende 837,76 733,04 628,32 Volljährige Menschen in Haushalts- 628,32 549,78 471,24 oder Wohngemeinschaft (75 % v. Alleinstehenden) Ehepaar 1.256, ,56 942,48 Ab der dritten leistungsberechtigten, 418,88 366,52 314,16 volljährigen, haushaltsangehörigen Person mit Unterhaltsanspruch (50 % v. Alleinstehenden) Minderjährige Haushaltsangehörige mit 192,68 168,60 144,51 Unterhaltsanspruch (23 % v. Alleinstehenden) Betrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse hilfebedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen 67,33 im Dezember doppelter Betrag Die Mindeststandards beinhalten bei Mietwohnungen auch einen Anteil von bis zu 25% des Mindeststandards (bei Eigenheimbesitzern bis zu 12,5%) zur Finanzierung des angemessenen Wohnbedarfes. Besteht kein oder ein geringerer Aufwand zur Deckung des Wohnbedarfes oder ist dieser Aufwand anderweitig gedeckt, sind die jeweiligen Mindeststandards um diese Anteile entsprechend zu reduzieren. Pflegegeld Minus Anrechnung für erh. Fam.beihilfe Stufe 1 mehr als 65 h 157,30 97,30 Stufe 2 mehr als 95 h 290,00 230,00 Stufe 3 mehr als 120 h 451,80 391,80 Stufe 4 mehr als 160 h 677,60 617,60 Stufe 5 mehr als 180 h + außergew. Pflegeaufwand 920,30 860,30 Stufe 6 mehr als 180 h + dauernde Beaufsichtigung 1.285, ,20 Stufe 7 mehr als 180 h + prakt. Bew.unfähigkeit 1.688, ,90 Ausgleichszulagenrichtsätze ASVG Brutto Minus 5,1 % KV- Beitrag Alleinstehende/r 882,78 837,75 Ehepaar im gem. Haushalt 1.323, ,64 Kinderzuschuss ( 262 ASVG) 29,07 Erhöhungsbetrag je Kind (Einkommen < 320,84) 136,21 Halbwaisen bis 24. Lj. 324,69 Halbwaisen ab 24. Lj. 576,98 Seite 3

4 Vollwaisen bis 24. Lj. 487,53 Vollwaisen ab 24. Lj. 882,78 Familienbeihilfe Grundbetrag: ab Geburt 111,80 ab 3. Lebensjahr 119,60 ab 10. Lebensjahr 138,80 ab 19. Lebensjahr 162,00 Zuschläge: bei 2 Kindern: bei 3 Kindern: bei 4 Kindern: bei 5 Kindern: bei 6 Kindern: bei 7 und mehr Kindern: 6,90 je Kind 17,00 je Kind 26,00 je Kind 31,40 je Kind 35,00 je Kind 51,00 je Kind Hinzu kommt dann noch der Kinderabsetzbetrag je Kind von monatlich 58,40. Gegebenenfalls ein Zuschlag aufgrund erheblicher Behinderung je Kind: 152,90 Mehrkindzuschlag monatlich 20,-- ab dem dritten und für jedes weitere Kind kann bei Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden. Zuverdienstgrenze (Wegfallgrenze) für volljährige Kinder: ,00 pro Jahr, darüber Einschleifregelung Kinderbetreuungsgeld Auszahlende Stelle: Krankenversicherungsträger 1. Variante : Bezugshöhe tgl. 14,53 (rund mtl. 436,-) für längstens 30 Monate, bei Teilung mit PartnerIn max. 36 Monate. 2. Variante : Bezugshöhe tgl. 20,80 (rund mtl. 624,-) für längstens 20 Monate, bei Teilung mit PartnerIn max. 24 Monate. 3. Variante : Bezugshöhe tgl. 26,60 (rund mtl. 800,-) für längstens 15 Monate, bei Teilung mit PartnerIn max. 18 Monate. 4. Variante : Bezugshöhe 33,--/tgl. (ca /mtl.) für längstens 12 Monate, bei Teilung mit PartnerIn max. 14 Monate. 5. Einkommensabhängiges KBG: Bezugshöhe = 80 % des letzten Nettoeinkommens; mind. 33,--/tgl. (ca /mtl.), max. 66,--/tgl. (ca /mtl.) für längstens 12 Monate, bei Teilung mit PartnerIn max. 14 Monate. Mehrlingsgeburt: Zuschlag von 50 % des Grundbetrages pro Mehrling und Monat, d.h. ca. 218 bei Variante 1, ca. 312 bei Variante 2, ca. 400 bei Variante 3, ca. 500 bei Variante 4; nicht jedoch beim einkommensabhängigen KBG! Beihilfe zum KBG: 6,06/tgl. (ca. 181 /mtl.) bei einem Einkommen von unter 6.400,--/Jahr; Zuverdienstgrenze für PartnerIn: ,--/Jahr. Diese Beihilfe kann nur von BezieherInnen der Pauschalvarianten des KBG und max. für ein Jahr bezogen werden. Seite 4

5 Selbstversicherung in der Krankenversicherung Beitrag Studierende 397,35 55,40 Geschiedene Geringfügig Beschäftigte ( 19a ASVG) inkl. Pensionsversicherung 99,34 58,68 Weiter- und Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ( 16a ASVG) Weiterversicherung - Mindestbetrag 173,70 Weiterversicherung - Höchstbetrag 1.292,76 Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 Die Weiterversicherung aufgrund der Pflege von nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 ist seit 1. August 2009 kostenlos. Hinweis: Eine Weiterversicherung kann grundsätzlich rückwirkend bis maximal zwölf Monate abgeschlossen werden. Sofern Beiträge zu leisten sind: Mindestbeitrag 173,74 Höchstbeitrag 1.292,76 Rezeptgebühr 5,70 Selbstbehalt für Heilbehelfe und Hilfsmittel 32,40 Selbstbehalt für Sehbehelf 97,20 Rezeptgebührenbefreiung Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte folgende Richtwerte nicht übersteigen: Alleinstehende 882,78 Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf 1.045,20 Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften 1.323,58 Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf 1.522,12 Richtwerterhöhung pro mitversichertem Kind, falls: das Kind in der Hausgemeinschaft lebt, der Versicherte für den Unterhalt des Kindes aufkommt und das Kind kein eigenes Einkommen hat, das den Betrag 136,21 von 320,84 pro Monat übersteigt. Geringfügigkeitsgrenze täglich 31,92 monatlich 415,72 Seite 5

6 Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr und Zuschuss zum Fernsprechentgelt Das Haushaltsnettoeinkommen ALLER im Haushalt lebenden Personen darf folgende Richtwerte nicht übersteigen: 1 Person 988,71 2 Personen 1.482,41 3 Personen 1.634,97 4 Personen 1.787,53 5 Personen 1.940,09 6 Personen 2.092,65 7 Personen 2.245,21 8 Personen 2.397,77 9 Personen 2.550,33 für jede weitere Person 152,56 Zuschuss zum Fernsprechentgelt ist bei folgenden Unternehmen möglich: A1 Festnetz und Mobil/ bob, T-Mobile, Orange, 3, AICALL, Kabel TV Amstetten Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen (gültig bis ) Alter des Kindes bis 3 Jahre 199,00 bis 6 Jahre 255,00 bis 10 Jahre 329,00 bis 15 Jahre 376,00 bis 19 Jahre 443,00 bis 28 Jahre 555,00 Grundversorgung bei Privatunterkunft Lebensunterhalt: für volljähriger Person/Monat 200,00, für minderjährige Person/Monat 90,00 Wohnbedarf: für volljähriger Person/Monat bis zu 120,00, für Familie bis zu 240,-- Bekleidungsbeihilfe pro Person 75,00/Person, Auszahlung Mai und November auf Antrag für Kind im Kindergartenpflichtjahr 100,00/Jahr, für Schulkind 200,00/Jahr Seite 6

7 Beitrittserklärung zum Niederösterreichischen Berufsverband der Sozialen Arbeit Name, Titel: Geb.Datum: Adresse: Telefon: * Dienststelle: Mitgliedsbeitrag (zutreffendes bitte ankreuzen): 1) Bei einem mtl. Nettoeinkommen bis zu : 66.- jährlich 2) Bei einem mtl. Nettoeinkommen bis zu : 90.- jährlich 3) Bei einem mtl. Nettoeinkommen über : jährlich 4) Elternkarenz, StudentInnen der Fachhochschule: 54.- jährlich Zahlungsmöglichkeiten: a) Einziehungsauftrag: Ich beauftrage hiermit widerruflich den NÖBDS den Mitgliedsbeitrag der oben genannten Kategorie jährlich von nachfolgendem Konto abzubuchen: Bankinstitut:.. Kontonummer:... BLZ:... lautend auf:... b) Ich errichte einen Dauerauftrag c) Ich ersuche um Zusendung eines Zahlscheines bzw. einer elektronischen Zahlungsaufforderung Ich bin mit der EDV Erfassung meiner Daten einverstanden. Datum : Unterschrift: Wird als Kommunikationsmedium verwendet! Seite 7

8 NÖBDS Kontakt Postfach St. Pölten Social Network: Termine Nächste Vorstandssitzungen: 29. Februar 2016, Horn, Raiffeisenstraße Der Vorstand Vorsitzender Stellvertretung Vorsitz Kassier Stellvertretung Kassier Schriftführerin Stellvertretung Schriftführerin Stellvertretung Schriftführerin DSA Kurt Ettenauer Roland Hofbauer, MA Mag.(FH) René Hübl Mag. a (FH) Veronika Hadl DSA Mag. a (FH) Andrea Pilgerstorfer Katharina Auer, MA DSA Ingrid Müller, MA DVR ZVR Nr Redaktion: niederoesterreich@sozialarbeit.at Andrea Pilgerstorfer Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Berufsverband der Sozialen Arbeit Postfach St.Pölten Seite 8

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