Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland

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1 Gemeinsame Erziehung von mit und ohne Behinderung in im Rheinland

2 Die Drei Säulen der Integrativen Erziehung

3 Erste Säule heilpädagogische Gruppen 237 Gruppen mit 2094Plätzen

4 Zweite Säule integrative Gruppen 811Gruppen mit 4055 Plätzen

5 Dritte Säule Regelgruppen Aufnahme von mit Behinderung nach KiBiz 3,5 Pauschale

6 Finanzierung Die Kindpauschale von in der Einzelintegration muss für eine Platzreduzierung und für anteilige Fachkraftstunden eingesetzt werden.

7 ab 01.August 2008 Weiterführung und Ausweitung auf 300 Plätze im Rahmen der Einzelintegration die zusätzlich durch Mittel des Landschaftsverbandes gefördert werden

8 Finanzierung Berücksichtigung der Pauschalen nach KiBiz wenn keine Pauschale beantragt wurde freiwillige Leistung des Landschaftsverbandes in Höhe von 7.978,- ab Einstellungsdatum, zur Förderung des einzelne Kindes mit einer Behinderung

9 Finanzierung Gleichzeitig hat der Landsjugendhilfeausschuss entschieden, die Eltern von den 300 n mit einer Behinderung von der Beitragszahlung zu befreien

10 Antragsverfahren Eltern beantragen einen Platz auf Einzelintegration beim örtlichen Jugendamt Jugendämter prüft im Rahmen der Jugendhilfeplanung und leitet die Anträge mit Stellungnahme des - SPZ oder Gesundheitsamtes - Spitzenverbandes - und der eigenen Stellungnahme an das Landesjugendamt weiter

11 Antragsverfahren das Landesjugendamt stellt Eingliederungshilfe fest und legt die Platzreduzierung fest nach Abstimmung mit den Beteiligten erteilt das Landesjugendamt eine entsprechende Erlaubnis zum Betrieb der Tageseinrichtung für

12 Finanzierung der integrativen Gruppen I. Pauschalen nach KiBiz ( ab ) II. Verfahren / Berechnung III. Kostenbeteiligung des überörtlichen Sozialhilfeträgers / LVR

13 Grundlage für die Förderung von Betriebskosten in tageseinrichtungen 18, 19 und 20 KiBiz

14 I. Ermittlung der Pauschalen Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen ( III Jugendhilfeplanung, 18 II (s. auch 19 Maßgebend: Betreuungsvertrag ( IV Gruppenformen und Gruppengröße ( 18

15 Pauschale eines Kindes mit Behinderung 3,5 facher Pauschalsatz der Gruppe III b ,76 Zuordnung der entsprechend der Gruppenmodelle der Anlage zu 19 KiBiz - Kombinationen möglich - und der damit zu berechnenden Pauschalen Ausnahme : Zuordnung eines Kindes zur Gruppe II c Höherer Wert ,20

16 Trägeranteile 20 KiBiz - wie bisher - Ausnahme - Trägerentlastung der Kirchen auf 88% - Beteiligung der Kommune in der Regel mit 79%* an den Gesamtbetriebskosten. * variiert nach Art des Trägers

17 II. Eckpunkte Verfahrensverordnung / Berechnung - Antrag Pauschalen Träger - Antrag des Jugendamtes beim Landesjugendamt zum ( Ausschlussfrist (alle notwendigen Angaben - elektronischer Antrag, - Basis : Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung ( KiBiz 9 Abs. 3 (

18 - LJA fasst Anträge zusammen und berichtet MGFFI - LJA bewilligt durch Leistungsbescheid für den Zeitraum bis des Folgejahres, - Abrechnung nach Ende des gartenjahres

19 III. Kostenbeteiligung durch den überörtlichen Sozialhilfeträger

20 Gesetzliche Grundlagen SGB XII in Verb. Mit 5,6,55 und 56 SGB IX Ausführungsverordnung zum SGB XII Satzung des LVR Erlass MAGS 1983 Konzeption integrativer Erziehung

21 Entscheidend - Maßgaben der Eingliederungshilfe - Rahmenbedingungen einer teilstationären Betreuung 35 Std. / 45 Std.

22 Kostenerstattung RSA 50% des kommunalen Anteils 50% des Trägeranteils ( bezieht sich auf die integrative Gruppe ) zuzüglich der Elternbeiträge der mit Behinderung Übernahme der Fahrtkosten Übernahme der anteiligen Verpflegungskosten Übernahme der Kosten für das Therapeutische Personal

23 Modell zur Bildung, Betreuung und Förderung von n mit und ohne Behinderung vor dem 3.Lebensjahr Rahmenbedingungen bis Plätze gestaffelt 200,200,100 wissenschaftliche Begleitung Fachkraftgebot

24 Modellgruppe I im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung Betreuungszeit 35 oder 45 Stunden wöchentlich Gruppenstärke 15 Plätze 5 Plätze für mit einer Behinderung 10 Plätze für ohne Behinderung davon 4 unter 3 Jahren davon 1-2 mir Behinderung

25 Modellgruppe II im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung Betreuungszeit 35 oder 45 Stunden wöchentlich Gruppenstärke 15 Plätze 4 mit Behinderung 11 ohne Behinderung davon 5 unter 3 Jahren, davon 2 mit Behinderung

26 Finanzierung die Finanzierung der Modellgruppen soll analog der bewährten integrativen Gruppe für ab dem 3 lebensjahr. Eine detailierte Aufstellung wird in Kürze erstellt Eine Ausschreibung zur Bewerbung steht im Netz

27 Philosophie der gemeinsamen Erziehung Integration ist kein statischer oder messbarer Zustand der irgendwann erreicht ist, sondern ein dynamischer Prozess, der täglich neu gelebt wird Statt zu diskriminieren heißt es sich zu entdecken Das Wechselspiel zwischen Annäherung und Abgrenzung ist ein integrativer Prozess

28 Aktive Praxis erfordert von dem interdiziplinären Team das Einbeziehen der didaktischen methodischen und therapeutischen Aspekte und deren Umsetzung

29 Handeln statt Behandeln Gewähren statt Vorenthalten Differenzieren statt Besondern Integration gelingt, wenn alle in einer Regelgruppe zu ihren individuellen Lernprozessen kommen

30 Rahmenbedingungen räumliche Voraussetzungen großer und kleiner Gruppenraum Pflege- und Wickelbereich Mehrzweckraum für alle nutzbare Spielgeräte

31 Rahmenbedingungen personelle Voraussetzungen/ Einzelintegration sozialpädagogische Fachkraft Kenntnisse aus dem heilpädagogischen Bereich Ergänzungskraft pädagogische Fachkraftstunden für den Behinderungsbedingten Mehraufwand

32 Rahmenbedingungen konzeptionelle Voraussetzungen: Aussagen zur gemeinsame Erziehung von n mit und ohne eine Behinderung Zusammenarbeit mit den Therapeuten partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern Vernetzung mit anderen Institutionen Reduzierung der Gruppenstärke

33 Unterschiedlichkeit macht schlau! Ziel langfristige Qualifizierung der die gemeinsame Erziehung von n mit und ohne eine Behinderung

34 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

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