Grundlagen des Tarifrechtes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundlagen des Tarifrechtes"

Transkript

1 Grundlagen des Tarifrechtes Erläuterungen zu Begriffe aus dem Tarifrecht 1

2 Verfassungsgrundlage des Tarifsystems Grundgesetz Artikel 9: Vereinigungs-und Koalitionsfreiheit Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeitsund Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet... Maßnahmen... dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeitsund Wirtschaftsbedingungen... geführt werden. 2

3 Tarifautonomie Ohne staatliche Eingriffe Regelung von Arbeits- und Einkommensbedingungen Freie und kollektive Verhandlungen Gewerkschaften Arbeitgeber- (Verbände) Koalitionsfreiheit 3

4 Der Begriff kommt aus dem Arabisch-Franz Französischen Tarif: und heißt t soviel wie planvoll geordnete Zusammenstellung. Kollektive Regelungen von Mindestbedingungen durch Arbeitgeber (-Verbände) und Gewerkschaften Schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber (-Verbände) und Gewerkschaften 4

5 Rechtsnatur des Tarifvertrages Tarifvertrag SCHULDRECHTLICH NORMATIV Rechte und Pflichten der Gewerkschaften und Arbeitgeber- (Verbände) Rechte und Pflichten der Mitglieder der Verbände -Schlichtungsabkommen -Friedensplicht -Lohn und Arbeitsbedingungen -betriebsverfassungs Reglungen 5

6 Tarifvertragsgesetz (TVG) Vom 9. April 1949 in der Fassung vom 25. August 1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Oktober 1974 Rechtliche Grundlage des Tarifsystems 13 Paragrafen Inhalt und Form des Tarifvertrages Tarifvertragsparteien Wirkung der Tarifnormen Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen Tarifregister 6

7 Tarifbindung Mitglieder der Tarifvertragsparteien ( 2 Tarifvertragsgesetz) Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände einzelne Arbeitgeber Die Wirkungen der Tarifbindung treten nur ein, wenn der Arbeitnehmer Mitglied in einer Tarifvertragspartei (Gewerkschaft) ist. Auf Seiten des Arbeitgebers muss für eine Tarifbindung nur dann eine Mitgliedschaft in einer Arbeitgeberkoalition bestehen, wenn ein Verbandstarifvertrag abgeschlossen ist. Besteht ein Firmentarifvertrag (Haustarifvertrag), ist der einzelne Arbeitgeber Partei des abgeschlossenen Tarifvertrages, muss nur der Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft sein, weil der Arbeitgeber selbst Tarifvertragspartei sein kann 7

8 Tarifvertragsgesetz 2 Tarifvertragsparteien (1) Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern. (2) Zusammenschlüsse von Gewerkschaften und von Vereinigungen von Arbeitgebern (Spitzenorganisationen) können im Namen der ihnen angeschlossenen Verbände Tarifverträge abschließen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht haben. (3) Spitzenorganisationen können selbst Parteien eines Tarifvertrages sein, wenn der Abschluß von Tarifverträgen zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört. (4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 haften sowohl die Spitzenorganisationen wie die ihnen angeschlossenen Verbände für die Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen der Tarifvertragsparteien. 8

9 Tarifbindung Beginn der Tarifbindung: Beitritt zum Arbeitgeberverband/zur Gewerkschaft Abschluss-, Inhalts- und Beendigungsnormen gelten, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom Geltungsbereich des Tarifvertrags umfasst sind und Arbeitgeber Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist und Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft ist ( 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 TVG). Betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Normen gelten, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom Geltungsbereich des Tarifvertrags umfasst sind und Arbeitgeber Mitglied des Arbeitgeberverbands ist ( 3 Abs. 2 TVG) 9

10 Tarifvertragsgesetz 3 Tarifgebundenheit (1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrages ist. (2) Rechtsnormen des Tarifvertrages über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist. (3) Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet. 10

11 Tarifvertragsgesetz 3 Tarifgebundenheit (1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrages ist. (2) Rechtsnormen des Tarifvertrages über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist. (3) Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet. 11

12 Tarifvertragsgesetz 4 Wirkung der Rechtsnormen (1) Die Rechtsnormen des Tarifvertrages, die den Inhalt, den Abschluss oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Diese Vorschrift gilt entsprechend für Rechtsnormen des Tarifvertrages über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen. (2)... (3) Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. (4) Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. Die Verwirkung von tariflichen Rechten ist ausgeschlossen. Ausschlussfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden. (5) Nach Ablauf des Tarifvertrages gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. 12

13 Tarifbindung, Einzelvertrag und Tarifvertrag Kein Rechtsanspruch für Nichttarifgebundene Arbeitnehmer auf Leistungen nach dem Tarifvertrag Beschäftigte, die nicht Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sind, haben keinen Anspruch auf tarifliche Leistungen Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist dies ausdrücklich vorgesehen Bezugnahme im Einzelarbeitsvertrag ohne Tarifbindung möglich auch von Teilen des Tarifvertrages Vertragsfreiheit 305 BGB Verweisung auf Tarifvertrage ist keine Tarifbindung (Veränderungsmöglichkeiten) Einheitliche Arbeitsverträge- Gleichbehandlung und einheitliche Arbeitsbedingungen Einzelvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge Normen des Tarifvertrages Unmittelbar, aber keine zwingende Wirkung Veränderung durch Vertragsänderung 13

14 Hinweis auf Tarifvertrag Eine arbeitsvertragliche Verweisung auf die tariflichen Bestimmungen der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens bezieht sich im Zweifel auf das gesamte Tarifwerk der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie dieses Bundeslandes in seiner jeweils geltenden Fassung und nicht nur auf einzelne Tarifregelungen. BAG, Urteil vom AZR 138/04 14

15 Tarifbindung muss nachweisbar sein Wer einen Anspruch auf einen Tarifvertrag stützt, muss im Streitfall beweisen, dass in dieser Zeit eine beiderseitige Tarifgebundenheit bestanden hat. Die bloße Erklärung, einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband anzugehören, sagt für sich allein nichts darüber aus, seit wann Tarifgebundenheit vorliegen soll. BAG vom 18. August AZR 247/98 15

16 Tarifbindung... Metallindustrie Tarifvertrag Metallindustrie Tarifvertrag Kein Rechtsanspruch Allgemeine Arbeitsregelungen Metallindustrie Tarifvertrag Metallindustrie Tarifvertrag 16

17 Voraussetzung für das Tarifsystem Das Tarifsystem funktioniert nur, wenn freie und unabhängige ngige Gewerkschaften mit dem Recht auf und der Fähigkeit F zum Streik vorhanden sind. 17

18 Tarifkonkurrenz Mehre Tarifverträge mit unterschiedlichen Inhalt gelten. Streitigkeiten über Tarifzuständigkeit der Gewerkschaften mit dem CMV im Handwerk, Zeitarbeitsbranche und Ostdeutschland, mit anderen DGB Gewerkschaften insbesondere Dienstleitungsbranche und bei Ausgliederungen 18

19 Tarifkonkurrenz 19

20 20

21 Anerkennungstarifvertrag Nichtverbandsgebundne Unternehmen wie auch OT Verbandsmitglieder (ohne Tarifbindung) schließen mit der Gewerkschaft einen Firmentarifvertrag ab, in dem es zur Anwendung des entsprechenden Branchentarifvertrages kommt. 21

22 Ergänzungstarifvertrag Einzelne Unternehmen können mit der Gewerkschaft... zusätzlich zum gültigen Flächentarifvertrag einen Ergänzungstarifvertrag abschließen, der unternehmensspezifische Regelungen zum Beispiel zur Arbeitszeitgestaltung, Beschäftigungssicherung, Qualifizierungsmaßnahmen enthält. 22

23 Firmentarifvertrag (Haustarifvertrag) Firmen-/ Haustarifverträge können nur zwischen einzelne Unternehmen und der zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen werden. Inhalt: Eigenständige Arbeits- und Einkommensbedingungen. 23

24 Flächentarifvertrag... Tarifvertrag mit bestimmten räumlichen Geltungsbereich eines Wirtschaftszweiges Metall-Fl Flächentarifvertrag in... Bayern Berlin/ Brandenburg Hessen Niedersachsen Nordwestliches Niedersachsen Nordwürttemberg/Nordbaden Rheinland-Pfalz Sachsen Schleswig-Holstein Thüringen Berlin (West) Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Osnabrück Saarland Sachsen-Anhalt Südwest Unterweser 24

25 Flächentarifvertrag Tarifvertrag mit bestimmten räumlichen Geltungsbereich (NRW) eines Wirtschaftszweiges Wirtschaftszweige in NRW... Metall- und Elektroindustrie Stahlindustrie Heizungs- und Lüftungsindustrie Sanitär-Installateur Handwerk Kraftfahrzeuggewerbe Landmaschinenmechaniker Handwerk Schlosserhandwerk Elektrohandwerk Bekleidungsindustrie (Nordrhein) Textilindustrie (Nordrhein) Textiles Reinigungsgewerbe Verbandstarifvertrag Zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband für einen bestimmten Tarifbereich abgeschlossener Tarifvertrag. 25

26 26

27 Günstigkeitsprinzip Rechtsgrundsatz, der vorschreibt, dass vom Tarifvertrag abweichende Abmachungen nur zu lässig sind, soweit sie eine Änderung der Regelungen zu Gunsten der Beschäftigten enthalten. Das Individual- Arbeitsrecht ist durch eine strukturell Unterlegenheit des einzelnen Arbeitnehmers gegenüber dem einzelnen Arbeitgeber gekennzeichnet... Bundesarbeitsgericht am

28 Unabdingbarkeit unmittelbare und zwingende Wirkung von Normen eines Tarifvertrages, die nicht zu Ungunsten des Beschäftigten unterschritten werden dürfen. 28

29 Unmittelbare Wirkung ( 4 Abs. 1 TVG) Tarifnormen gelten automatisch, das heißt ohne besondere Übernahmevereinbarung durch- tarifgebundene- Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Tarifgebundener Arbeitnehmer kann die Erfüllung des Tarifvertrages vom tarifgebundenen Arbeitgeber verlangen und notfalls seine Rechte beim Arbeitsgericht einklagen. 29

30 Zwingende Wirkung ( 4 Abs. 1 TVG) Tarifnormen regeln Mindestarbeitsbedingungen, die nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers unterschritten werden dürfen, weder durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen noch durch Änderungskündigungen noch durch Betriebsvereinbarung. Derartige Regelungen sind, wenn sie den Tarif unterschreiten, unwirksam. Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien zulässig. Verwirkung ist ausgeschlossen ( 4 Abs. 4 TVG) 30

31 Tarifvorbehalt: 77 Abs. 3 BetrVG Betriebsvereinbarung Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.... Dies gilt nicht wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt. 31

32 Betriebsverfassungsgesetz und der Tarifvertrag Betriebsvereinbarung sind zulässig Wenn eine einschlägige tarifliche Regelung nicht besteht oder Wenn eine tarifliche Regelung nicht abschließend ist Wenn keine tarifliche Regelung eingreift und kein Fall der Tarifüblichkeit vorliegt Bei tariflicher Öffnungsklausel 32

33 Öffnungsklausel Bestimmung im Tarifvertrag, die zu einzelnen Bestimmungen einen ergänzenden oder abweichenden Abschluss einer Betriebsvereinbarung/ Arbeitsvertrag zulässt. Ebenso können tarifliche Rahmenbedingungen bewusst keine abschließende Regelungen vorsehen- betriebliche Konkretisierung und Umsetzung. Härtefallklausel 33

34 Tarifvorrang Tarifliche Regelung haben Vorrang vor betrieblichen Vereinbarungen Betriebsverfassungsgesetz: Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein....öffnungsklauseln... 34

35 Grundsätze: 1. Grundsätzlich hat die ranghöhere Rechtsquelle Vorrang vor der rangniedrigeren. 2. Die rangniedrigere Rechtsquelle darf die ranghöhere Norm zu Gunsten des Arbeitnehmers verbessern. (Günstigkeitsprinzip) 3. Die rangniedrigere Rechtsquelle darf die ranghöhere dann zu Lasten des Arbeitnehmers verschlechtern, wenn dies die ranghöhere Rechtsquelle ausdrücklich erlaubt (Öffnungsklausel). Gesetz Tarifvertrag Rangprinzip der arbeitsrechtlichen Rangstellung Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag 35

36 36

Tarifvertragsrecht - Grundlagen

Tarifvertragsrecht - Grundlagen Rechtliche Grundlagen gewerkschaftlicher Tarifpolitik 1. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 2. Die Wirkungen des Tarifvertrages 3. Das Günstigkeitsprinzip 4. Betriebsrat und Tarifvertrag 5. Aktuelle

Mehr

1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen

1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen 1.1 (1) Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen

Mehr

1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen

1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen 1.1 (1) Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen

Mehr

1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen

1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen 1.1 (1) 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen

Mehr

1.1(1) 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen. Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie

1.1(1) 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen. Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 1.1(1) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen

Mehr

Tarifverträge. 1. Allgemeines

Tarifverträge. 1. Allgemeines Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen

Mehr

Manteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc.

Manteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc. Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.

Mehr

Sozialkassentarifverträge, z.b. in der Bauwirtschaft

Sozialkassentarifverträge, z.b. in der Bauwirtschaft Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.

Mehr

M e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen

M e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen Stand: Januar 2017 M e r k b l a t t Geltung von Tarifverträgen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen

Mehr

Tarifvertragsrecht Ein Überblick

Tarifvertragsrecht Ein Überblick Tarifvertragsrecht Ein Überblick Inhaltsverzeichnis I. Tarifvertrag... 2 II. Funktionen eines Tarifvertrages... 2 1. Schutzfunktion... 2 2. Friedensfunktion... 2 3. Ordnungsfunktion... 2 4. Verteilungsfunktion...

Mehr

Tarifvertragsgesetz (TVG)

Tarifvertragsgesetz (TVG) Tarifvertragsgesetz (TVG) Tarifvertragsgesetz vom 9. April 1949, in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), zuletzt geändert durch Artikel 223 der Verordnung vom 31. Oktober

Mehr

Tarifbindung - das unbekannte Wesen

Tarifbindung - das unbekannte Wesen Tarifbindung - das unbekannte Wesen Thomas Rudrof Fachbereich Recht Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße 7 95448 Bayreuth Rechtsquellen im Arbeitsrecht Rechtsprechung Gesetze Arbeitsverträge

Mehr

Tarifverträge. Was ist ein Tarifvertrag?

Tarifverträge. Was ist ein Tarifvertrag? Tarifverträge Was ist ein Tarifvertrag? Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien schriftlich und enthält Rechtsnormen, die das Arbeitsverhältnis, sowie betriebliche oder

Mehr

TARIFRECHT. Prof. Dr. Stephan Moll. Tarifrecht. Prof. Dr. Stephan Moll

TARIFRECHT. Prof. Dr. Stephan Moll. Tarifrecht. Prof. Dr. Stephan Moll TARIFRECHT 1 Streitfragen des s 1/2 Flucht aus dem Flächentarifvertrag Flexibilisierung des s durch betriebliche Regelungsmodelle: Wegfall bzw. Änderung der Sperrwirkung des 77 Abs. 3 BetrVG Änderung des

Mehr

Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen

Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen Voraussetzung für die Geltung von TVen Normative Wirkung ( 4 Abs. 1 TVG) Beendigung der Geltung Änderung der Inhalte des TVes während der Laufzeit Tarifvertragliche

Mehr

Tarifverhandlungen in Deutschland

Tarifverhandlungen in Deutschland Tarifverhandlungen in Deutschland September 2001 IG Metall Abt. Internationales Susanne Karch 1 Rechtliche Grundlage Grundgesetz Art. 9, Abs. 3 Koalitionsrecht und Tarifvertragsgesetz (TVG) der Bundesrepublik

Mehr

Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I. 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht

Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I. 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht 1 Gegenstände des Kollektiven Arbeitsrechts I. Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Recht der betrieblichen

Mehr

UWE JAHN RECHTSANWALT

UWE JAHN RECHTSANWALT UWE JAHN RECHTSANWALT 1. Tarifautomatismus von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Jahn, Schwerin ARBEITSRECHT Fachanwalt WIRTSCHAFTSRECHT Tätigkeitsschwerpunkt MEDIZINRECHT Tätigkeitsschwerpunkt

Mehr

Tarifvertragsgesetz (TVG)

Tarifvertragsgesetz (TVG) Tarifvertragsgesetz (TVG) TVG Ausfertigungsdatum: 09.04.1949 Vollzitat: "Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), das zuletzt durch Artikel 88 des Gesetzes

Mehr

Betriebsvereinbarung. 77 BetrVG

Betriebsvereinbarung. 77 BetrVG Betriebsvereinbarung. 77 BetrVG I. Begriff Schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Regelung von Rechten

Mehr

Übung für Nebenfachstudierende Kollektives Arbeitsrecht SS 2015

Übung für Nebenfachstudierende Kollektives Arbeitsrecht SS 2015 Übung für Nebenfachstudierende Kollektives Arbeitsrecht SS 2015 Fall 6: Verhältnis Betriebsvereinbarung zur Tarifautonomie Die B-AG führt in Bayern ein Unternehmen der Metallindustrie, ist aber nicht Mitglied

Mehr

Vorlesung Kollektivarbeitsrecht I KoalitionsR, TarifR, ArbeitskampfR

Vorlesung Kollektivarbeitsrecht I KoalitionsR, TarifR, ArbeitskampfR Vorlesung Kollektivarbeitsrecht I KoalitionsR, TarifR, ArbeitskampfR Wintersemester 2011/2012 Prof. Dr. Volker Rieble www.zaar.uni-muenchen.de Vorlesungsgrobgliederung I. Einführung II. Recht der Koalitionen

Mehr

Tarifvertragsparteien

Tarifvertragsparteien 2 Die Tarifpolitik 2.1 Die gesetzliche Grundlagen für Tarifautonomie In Deutschland schließen sich viele Arbeitnehmer (AN) zu Gewerkschaften und viele Arbeitgeber (AG) zu AGVerbänden zusammen. Dies geschieht

Mehr

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1 Das Recht der Koalitionen I. Bedeutung und Begriff der Koalition 1. Bedeutung 2. Begriff Beispielsfall 1 lies: Brox/Rüthers/Henssler, Arbeitsrecht,

Mehr

Kapitel3 Grundstrukturen und Problemschwerpunkte des Tarifvertrags für Versorgungsbetriebe

Kapitel3 Grundstrukturen und Problemschwerpunkte des Tarifvertrags für Versorgungsbetriebe Kapitel3 Grundstrukturen und Problemschwerpunkte des Tarifvertrags für Versorgungsbetriebe A. Rechtliche Grundlagen Der TV-V ist das zentrale Tarifvertrag der Versorgungswirtschaft und dies bedeutet 1

Mehr

Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011. Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht

Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011. Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011 Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Fall 3: Die B-AG (B), ein Unternehmen der Metallindustrie mit nur einem Betrieb, war

Mehr

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht im WS 2015/16 Zeit der Veranstaltung: dienstags,

Mehr

Kolloquium Die Bedeutung von Tarifverträgen in der Rechtsordnung

Kolloquium Die Bedeutung von Tarifverträgen in der Rechtsordnung Kolloquium Die Bedeutung von Tarifverträgen in der Rechtsordnung Rechtsanwalt Dieter Stang Übersicht I. Tätigkeit als Rechtsanwalt in der IG Metall II. Rechtsgrundlage für Tarifverträge III. Tarifvertragsparteien

Mehr

VAA-Informationen. Telefon Telefax

VAA-Informationen. Telefon Telefax VAA-Informationen Stand: Dezember 2009 Grundzüge des Tarifrechts 1. Einleitung Das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen, folgt aus der Tarifautonomie, die verfassungsrechtlich durch das

Mehr

Inhaltsübersicht. Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel

Inhaltsübersicht. Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz: die BetrAVG-Bestimmungen sind unabdingbar 3. Abweichende Regelungen möglich, 17 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG 4. Wirkung

Mehr

Hintergrundwissen. Das Verhältnis von Gesetzen und Tarifverträgen zu. Dienstvereinbarungen. Achim Thannheiser. Betriebs- und. Dienstvereinbarungen

Hintergrundwissen. Das Verhältnis von Gesetzen und Tarifverträgen zu. Dienstvereinbarungen. Achim Thannheiser. Betriebs- und. Dienstvereinbarungen Betriebs- und Dienstvereinbarungen Hintergrundwissen www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen Das Verhältnis von Gesetzen und Tarifverträgen zu Dienstvereinbarungen Inhalt 1 Gesetzes- und Tarifvorrang 3

Mehr

Sie muss frei gebildet, gegnerfrei und unabhängig sein und das geltende Tarifrecht anerkennen. [ 2 ]

Sie muss frei gebildet, gegnerfrei und unabhängig sein und das geltende Tarifrecht anerkennen. [ 2 ] TK Lexikon Arbeitsrecht Gewerkschaft Arbeitsrecht 1 Tariffähigkeit HI726936 HI2330620 Tariffähig und damit Gewerkschaften sind nur solche Arbeitnehmervereinigungen, die im äußersten Fall auch zum Streik

Mehr

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. C. Tarifvertragsrecht Überblick I. Inhalt und Parteien des Tarifvertrags II.

Mehr

Tarifvertragsgesetz (TVG)

Tarifvertragsgesetz (TVG) Tarifvertragsgesetz (TVG) TVG Ausfertigungsdatum: 09.04.1949 Vollzitat: "Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes

Mehr

1. Was ist ein Tarifvertrag? Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifparteien, auch Tarifvertragsparteien genannt.

1. Was ist ein Tarifvertrag? Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifparteien, auch Tarifvertragsparteien genannt. 1 Tarifvertrag 1. Was ist ein Tarifvertrag? Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifparteien, auch Tarifvertragsparteien genannt. 2. In welchem Jahr wurde das Tarifvertragsgesetz (TV) eingeführt?

Mehr

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Assessor Thomas Breyer Kollektives Arbeitsrecht, SoSe 2012, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1 Das Recht der Koalitionen I. Bedeutung und Begriff der Koalition 1. Bedeutung 2.

Mehr

Hände weg vom Flächentarifvertrag

Hände weg vom Flächentarifvertrag An die -ver.di Landesbezirksleitungen -Tarifkoordinatoren -ver.di Bezirksgeschäftsstellen Betr.: Tarifpolitisch relevanten Positionen von CDU/CSU und FDP zur Bundestagswahl Hände weg vom Flächentarifvertrag

Mehr

Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität Bernd Waas Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 9 1 Einleitung 12 Erstes Kapitel: Die Tarifkonkurrenz 2 Umfang der Problematik

Mehr

Textilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Textilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 700 077 901 00 Bundesrepublik Deutschland (West) Industrie: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilindustrie Abschluss: 16.05.2003 gültig ab: 01.06.2003

Mehr

Inhalt. VIII. Auslegung von Tarifverträgen Auslegungsbedarf Auslegungsmethoden 46

Inhalt. VIII. Auslegung von Tarifverträgen Auslegungsbedarf Auslegungsmethoden 46 Inhalt Kollektives Arbeitsrecht Teil 1: Tarifvertragsrecht 7 I. Begriff 7 II. Funktionen des Tarifvertrages 7 III. Arten von Tarifverträgen 8 IV. Abschluss von Tarifverträgen 10 1. Schriftform 10 2. Tariffähigkeit

Mehr

Kollektives Arbeitsrecht. Tarifvertragsarten - Tarifverhandlungen

Kollektives Arbeitsrecht. Tarifvertragsarten - Tarifverhandlungen Kollektives Arbeitsrecht Tarifvertragsarten - Tarifverhandlungen Tarifautonomie 9 Abs. 3 GG Recht zur Gewerkschaftsbildung Tarifvertragssystem als System kollektiver Selbsthilfe Tarifverträge mit Normativcharakter

Mehr

Tarifvertragsgesetz: TVG

Tarifvertragsgesetz: TVG Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 1 Tarifvertragsgesetz: TVG Kommentar von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. H. Oetker, Prof. Dr. Rolf Wank, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Alfred Hueck, Hans Carl Nipperdey,

Mehr

entgeltgestaltung betriebsräte für Praxiskurs Jörg Udo Munk MM.

entgeltgestaltung betriebsräte für Praxiskurs Jörg Udo Munk MM. örg Udo Munk MM. entgeltgestaltung für betriebsräte des Betriebsrats bei der betrieblichen Gestaltung von Entgelten in tariflosen Betrieben munk Praxiskurs örg Udo Munk MM. - Master of Mediation - Business

Mehr

Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst 1EINFÜHRUNG

Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst 1EINFÜHRUNG Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst 1EINFÜHRUNG 1.1 ENTWICKLUNG DES TARIFRECHTS 1.1.1 AUSGANGSLAGE Der Tarifvertrag ist das Ergebnis der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert.

Mehr

Ergänzung der Erläuterungen zum Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) für Betriebe ohne Tarifbindung ( ot )

Ergänzung der Erläuterungen zum Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) für Betriebe ohne Tarifbindung ( ot ) Ergänzung der Erläuterungen zum Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) für Betriebe ohne Tarifbindung ( ot ) Stand: Juni 2017 Ergänzung der Erläuterungen zum TV LeiZ für Betriebe ohne Tarifbindung ( ot

Mehr

Der Ausschluss der Tarifbindung Vorteile - Nachteile - Konsequenzen Stand 9/1999

Der Ausschluss der Tarifbindung Vorteile - Nachteile - Konsequenzen Stand 9/1999 EHV Merkblatt Der Ausschluss der Tarifbindung Vorteile - Nachteile - Konsequenzen Stand 9/1999 Inhalt Vorbemerkung 1 I. Was bedeutet Tarifbindung? 1 II. Wie entsteht Tarifbindung? 1 1. Mitgliedschaft in

Mehr

Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2009/2010. Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht

Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2009/2010. Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2009/2010 Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Fall 3: Die B-AG (B), ein Unternehmen der Metallindustrie mit nur einem Betrieb, war

Mehr

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai 2012 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v.

Mehr

Inhaltsübersicht. Entgeltfortzahlung - Unabdingbarkeit

Inhaltsübersicht. Entgeltfortzahlung - Unabdingbarkeit Entgeltfortzahlung - Unabdingbarkeit Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Normadressat 3. Verbotene Arten von Vereinbarungen 4. Folgen eines Verstoßes 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 Arbeitszeit 5.2 Arbeitszeitkonto

Mehr

Die Weitergeltung von Tarifverträgen bei Betriebsübergängen nach 613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB

Die Weitergeltung von Tarifverträgen bei Betriebsübergängen nach 613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB Antje Skuderis Die Weitergeltung von Tarifverträgen bei Betriebsübergängen nach 613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften VII Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich METALL NRW, Verband der Metall - und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v., Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v., Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.v., Verband

Mehr

TARIF- UND ARBEITSKAMPFRECHT

TARIF- UND ARBEITSKAMPFRECHT Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Freie Universität Berlin Fachbereich Rechtswissenschaft Schwerpunktbereich 4: Arbeits- und Versicherungsrecht Unterschwerpunkt 2: Kollektives Arbeitsrecht TARIF-

Mehr

Durchblick Tarifvertrag

Durchblick Tarifvertrag Durchblick Tarifvertrag Einführung in Tarifrecht und Tarifverhandlungen 2013-04-16 Ver.di Jugend Daniel Herold Genereller Zwang besser als individuelle Regelungen? Warum überhaupt Tarifverträge? 2 Warum

Mehr

Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I. 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht

Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I. 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht 1 Gegenstände des Kollektiven Arbeitsrechts I. Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Recht der betrieblichen

Mehr

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung findet der Tarifvertrag nebst Anlagen in der Fassung 23. Nov Anwendung.

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung findet der Tarifvertrag nebst Anlagen in der Fassung 23. Nov Anwendung. BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 23.3.2005, 4 AZR 203/04 Tarifkonkurrenz Leitsätze Ein kraft vertraglicher Vereinbarung in einem Arbeitsverhältnis geltender Firmentarifvertrag verdrängt nach den Regeln

Mehr

Gemeinsamer Workshop mit der VNUPTW, Hanoi, 7. Dezember 2007

Gemeinsamer Workshop mit der VNUPTW, Hanoi, 7. Dezember 2007 Gemeinsamer Workshop mit der VNUPTW, Hanoi, 7. Dezember 2007 Arbeitsbeziehungen und gewerkschaftliche Interessenvertretung in Deutschland 1 Rolf Büttner Weltpräsident Union Network International Post und

Mehr

Inhaltsübersicht. Tarifvertrag - Öffnungsklausel

Inhaltsübersicht. Tarifvertrag - Öffnungsklausel Tarifvertrag - Öffnungsklausel Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Gesetzliche Öffnungsklauseln für Tarifverträge 3. Tarifliche Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen 4. Tarifliche Öffnungsklauseln

Mehr

Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern. Sanitär-Heizung-Klima. Abschluß: gültig ab: kündbar zum:

Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern. Sanitär-Heizung-Klima. Abschluß: gültig ab: kündbar zum: IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 009 20 503 077 296 00 Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern Handwerk: Arbeiter Angestellte Auszubildende Sanitär-Heizung-Klima Abschluß: 27.06.1983

Mehr

Anne Constanze Gutzeit Der Grundsatz der Tarifeinheit. Eine kritische Auseinandersetzung

Anne Constanze Gutzeit Der Grundsatz der Tarifeinheit. Eine kritische Auseinandersetzung Anne Constanze Gutzeit Der Grundsatz der Tarifeinheit. Eine kritische Auseinandersetzung IGEL Verlag Anne Constanze Gutzeit Der Grundsatz der Tarifeinheit Eine kritische Auseinandersetzung 1.Auflage 2009

Mehr

Arbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand

Arbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen 4 Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und

Mehr

Grundbegriffe des Arbeitsrechts

Grundbegriffe des Arbeitsrechts Grundbegriffe des Arbeitsrechts Eine Einführung an Hand von Fällen von Dr. jur. HANS BROX Bundesverfassungsrichter a. D. Professor der Rechte an der Universität Münster 8., verbesserte Auflage Verlag W.

Mehr

Betriebsratsmitglieder sind gemäß 79 BetrVG dazu verpflichtet, Betriebs- und

Betriebsratsmitglieder sind gemäß 79 BetrVG dazu verpflichtet, Betriebs- und 1. Das BetrVG ist in allen inländischen Betrieben anwendbar, die einen privatrechtlichen Rechtsträger haben und einen über einen Betriebsrat verfügen. In den Betrieben müssen dazu mindestens 5 wahlberechtigte

Mehr

Arten von Tarifverträgen

Arten von Tarifverträgen 2.2 Die Arten und die Inhalte von Tarifverträgen 2.2.1 Die Arten von Tarifverträgen Aus Sicht des Abschlusses der Tarifverträge unterteilt man in - Verbandstarifverträge (Vertrag zwischen Gewerkschaft

Mehr

1. Wie wird der Begriff des Arbeitnehmers im Allgemeinen umschrieben?

1. Wie wird der Begriff des Arbeitnehmers im Allgemeinen umschrieben? Übungsfragen I Wichtig: Zur Erreichung der vollen Punktzahl in der Klausur ist es notwendig, dass Sie die Aufgaben, soweit möglich, unter Angabe der maßgeblichen Rechtsgrundlagen beantworten. 1. Wie wird

Mehr

Die Rolle der Gewerkschaft in der Krise Praktische Ansätze zur partnerschaftlichen Krisenbewältigung aus Gewerkschaftssicht

Die Rolle der Gewerkschaft in der Krise Praktische Ansätze zur partnerschaftlichen Krisenbewältigung aus Gewerkschaftssicht Heidelberg, 28. April 2016 Sanierungsabend an der SRH Hochschule Heidelberg Die Rolle der Gewerkschaft in der Krise Praktische Ansätze zur partnerschaftlichen Krisenbewältigung aus Gewerkschaftssicht Walter

Mehr

Bundesrepublik Deutschland. Metallindustrie

Bundesrepublik Deutschland. Metallindustrie IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 010 01 100 604 001 00 Bundesrepublik Deutschland Industrie: Arbeiter und Angestellte Metallindustrie Abschluss: 29.09.2004 gültig ab: 01.07.2004 kündbar zum: verschiedene

Mehr

Perspektive Tarifvertrag. Gemeinsam für gute Arbeit

Perspektive Tarifvertrag. Gemeinsam für gute Arbeit Perspektive Tarifvertrag Gemeinsam für gute Arbeit 1 2 Tarifverträge schaffen Sicherheit Über 50.000 Tarifverträge gibt es. Keiner ist wie der andere. Topqualifizierte Beschäftigtengruppen in innovativen

Mehr

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Coffee@EMPLAWYERS Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze zur Verhinderung des Missbrauchs

Mehr

Rhea-Christina Klagges (Autor) Bezugnahmeklauseln und Betriebsübergang

Rhea-Christina Klagges (Autor) Bezugnahmeklauseln und Betriebsübergang Rhea-Christina Klagges (Autor) Bezugnahmeklauseln und Betriebsübergang https://cuvillier.de/de/shop/publications/1939 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier, Nonnenstieg 8, 37075

Mehr

PD Dr. Eva Kocher WiSe 2005/2006

PD Dr. Eva Kocher WiSe 2005/2006 Humboldt-Universität zu Berlin WiSe 25/26 PD Dr. Eva Kocher 4. Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses 5. Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen a) Rechtsquellen b) Normenkollisionen

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für die Elektrohandwerke Vom 7. Dezember 2010 I. Auf Grund des 5 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Chancen und Risiken tariflicher Lösungen

Chancen und Risiken tariflicher Lösungen Chancen und Risiken tariflicher Lösungen 23. Passauer Arbeitsrechtssymposiom Globale Wirtschaftskrise und deutsches Arbeitsrecht Prof. Dr. Björn Gaul Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mehr

Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit Stand: 23.05.2012 Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Zwischen NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v., Hamburg und der IG Metall, Bezirksleitung Küste,

Mehr

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Tarifvertrag und Betriebsübergang Bernd Waas Tarifvertrag und Betriebsübergang Die Fortgeltung tarifvertraglicher Regelungen im Fall des Betriebsübergangs gem. 613a Abs. 1 S. 2-4 BGB Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis

Mehr

Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten

Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und anhand

Mehr

Vertragsparteien im Arbeitsleben

Vertragsparteien im Arbeitsleben Karl Michael Scheriau Vertragsparteien im Arbeitsleben Arbeitsvertragsparteien Tarifvertragsparteien Betriebsparteien Arbeitskampf Lehrbuch für Praktiker aus Betrieb, Gewerkschaft und Schule Autorenverlag

Mehr

I. Eingeschränkte Geltung des 77 Abs. 3 BetrVG... 85 1. Gewohnheitsrechtliche Derogation... 85

I. Eingeschränkte Geltung des 77 Abs. 3 BetrVG... 85 1. Gewohnheitsrechtliche Derogation... 85 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT... 1 A) EINLEITUNG... 3 B) RECHTSNATUR DER DREISEITIGEN STANDORTSICHERUNGSVEREINBARUNG... 7 I. Grundsätze der rechtlichen Einordnung... 8 1. Bezeichnung der Vereinbarung... 9

Mehr

Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011. Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht

Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011. Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011 Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Fall 2: Die B-GmbH, ein Unternehmen der Dienstleistungsbranche, war bis zu ihrem wirksamen

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit. - Klägerin und Berufungsbeklagte -

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit. - Klägerin und Berufungsbeklagte - 15 (4) Sa 62/06 7 Ca 2758/05 Arbeitsgericht Wuppertal Verkündet am 20. Juli 2006 Lochthowe Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit

Mehr

Tarifbindung" durch betriebliche Übung

Tarifbindung durch betriebliche Übung Tarifbindung" durch betriebliche Übung Von Charlotte Jaekel Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 19 A. Thema 19 B. Tarifbindung" durch betriebliche Übung im Spiegel der Rechtsprechung..

Mehr

Gehaltstarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg

Gehaltstarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Gehaltstarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 23.02.2016 Gültig ab: 01.01.2016 Kündbar zum: 31.12.2017 Frist: 2 Monate

Mehr

Der Anspruch aus einem Tarifvertrag - Prüfungsschema - Tarifbindung/Tarifgeltung ( 3 I TVG)

Der Anspruch aus einem Tarifvertrag - Prüfungsschema - Tarifbindung/Tarifgeltung ( 3 I TVG) Der Anspruch aus einem Tarifvertrag - Prüfungsschema - I. Wirksamer Tarifvertrag 1. Vertragsschluss nach 145 ff. BGB 2. Tariffähige Parteien ( 2 I TVG) 3. Tarifzuständigkeit 4. Schriftform ( 1 II TVG)

Mehr

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017.

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017. Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen

Mehr

Mindestlohntarifvertrag

Mindestlohntarifvertrag Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 10. November 2017 Gültig ab 1. Januar 2018 allgemeinverbindlich Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche

Mehr

vertreten durch den bevollmächtigten Vorstand des Gesamtverbandes der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V.

vertreten durch den bevollmächtigten Vorstand des Gesamtverbandes der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V. METALL NRW, Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v., Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v., Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.v., Verband

Mehr

Vermögenswirksame Leistungen 2000

Vermögenswirksame Leistungen 2000 IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Vermögenswirksame Leistungen 2000 Schlosser/Schmiede Baden-Württemberg Abschluss: 05.05.2000 Gültig ab: 01.04.2000 Kündbar zum: 31.03.2005

Mehr

der Tarifverträge Ursachen und Wirkungen

der Tarifverträge Ursachen und Wirkungen 2. Schrumpfende Bindungswirkung der Tarifverträge Ursachen und Wirkungen Die Zahl der Arbeitnehmer, die unter einen Tarifvertrag fallen, geht seit Jahren kontinuierlich zurück. In der Wissenschaft gibt

Mehr

Ausbildungsvergütung und Urlaub

Ausbildungsvergütung und Urlaub IG Metall Ausbildungsvergütung und Urlaub (TGA) Baden-Württemberg Abschluss: 28.06.2017 Gültig ab: 01.06.2017 Kündbar zum: 31.05.2019 Frist: 1 Monat zum Monatsende Mitglied werden: http://www.bw.igm.de

Mehr

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Südwest Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der Einführung des ERA-TV

Mehr

Der Irrtum über den Umfang der Mitbestimmung

Der Irrtum über den Umfang der Mitbestimmung Gilbert Wurth Der Irrtum über den Umfang der Mitbestimmung Fehlerhafte Betriebsvereinbarungen und ihre Rechtsfolgen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis

Mehr

Lohntarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg

Lohntarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 23.02.2016 Gültig ab: 01.01.2016 Kündbar zum: 31.12.2017 Frist: 2 Monate Mitglied

Mehr

Änderungen im AÜG 2017 Grundlagen und Praxisfragen

Änderungen im AÜG 2017 Grundlagen und Praxisfragen Änderungen im AÜG 2017 Grundlagen und Praxisfragen Gesetzliche Änderungen im AÜG Grundlagen und Praxisfragen Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens 18 Monate Überlassungshöchstdauer 9 Monate Equal Pay

Mehr

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Vermögenswirksame Leistungen Baden-Württemberg - Bereich Feinwerktechnik - Abschluss: 05.05.2000 Gültig ab: 01.04.2000 Kündbar zum: 31.03.2005

Mehr

Betriebliche Bündnisse

Betriebliche Bündnisse Marcus Schwarzbach Betriebliche Bündnisse Ein Leitfaden für die Praxis GABLER Einleitung 11 Definition: Betriebliche Bündnisse, Standortpakt und tarifliche Härtefallklauseln... 15 1. Konkrete Ausgestaltung

Mehr

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 31.03.2004 Gültig ab: Beginn der Einführung des

Mehr

Metall- und Elektroindustrie

Metall- und Elektroindustrie Metall- und Elektroindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund,4 Mio. Beschäftigte. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von 0 und darüber. Tarifliche Grundvergütungen Tarifbereich Fachlich

Mehr

Tarifvertrag Leiharbeit

Tarifvertrag Leiharbeit IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen

Mehr

reguläre Ausbildungsdauer verkürzte Ausbildungsdauer Ausbildungsverträge insgesamt Veränderung Zuständigkeitsbereich Veränderung Veränderung

reguläre Ausbildungsdauer verkürzte Ausbildungsdauer Ausbildungsverträge insgesamt Veränderung Zuständigkeitsbereich Veränderung Veränderung Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Industrie und Handel 9.826 10.269 443 4,5 1.129 1.074-55 -4,9 10.955 11.343 388 3,5 Handwerk 5.675 5.687 12 0,2 1.301 1.301 0 0,0 6.976 6.988 12 0,2 Öffentlicher

Mehr

Sachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG

Sachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 005 48 100 347 026 00 Sachsen-Anhalt Industrie: Arbeiter Angestellte Auszubildende Metallindustrie Abschluss: 28.04.2003 gültig ab: 01.05.2003 kündbar zum: 31 12.2004

Mehr