Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen

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1 Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen Persönliche Gegenstände und Haushaltsgegenstände inkludieren Jagdtrophäen, aber nicht lebende Exemplare. Diese Gegenstände dürfen nicht zur Erzielung kommerzieller Gewinne verwendet, zu kommerziellen Zwecken verkauft oder zur Schau gestellt oder zu Verkaufszwecken aufbewahrt, angeboten oder befördert werden. Um die nachstehend beschriebenen Ausnahmeregelungen geltend machen zu können, müssen alle Exemplare im persönlichen Gepäck von Reisenden enthalten sein. Nur Jagdtrophäen und Haushaltsgegenstände von Personen, die in die Europäische Union übersiedeln, dürfen vom Importeur getrennt transportiert werden. Eine bedeutet, für mindestens 185 Tage/Jahr in der EU für berufliche oder persönliche Zwecke wohnhaft zu sein. Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht über die Einfuhrerfordernisse von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen: Anhang A E i n f u h r v o n p e r s ö n l i c h e n G e g e n s t ä n d e n u n d H a u s h a l t s g e g e n s t ä n d e n erstmalige Einfuhr in die EU Wiedereinfuhr in die EU übersiedelt in die EU reist vorübergehend in die EU keine Ausnahmeregelung Original und Kopie der EU-Einfuhrgenehmigung UND Original des Aus- oder Wiederausfuhrdokumentes des Versandlandes Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs in der EU (z.. durch Vorlage einer Rechung) ODER Nachweis der rechtmäßigen Ersteinfuhr in die EU durch Vorlage der von der Zollstelle abgestempelten Kopie für den Inhaber einer zuvor verwendeten Einfuhrgenehmigung keine Ausnahmeregelung für Exemplare, die zum ersten Mal in die EU eingeführt werden Original und Kopie der EU-Einfuhrgenehmigung UND Original des Aus- oder Wiederausfuhrdokumentes des Versandlandes **)

2 E i n f u h r v o n p e r s ö n l i c h e n G e g e n s t ä n d e n u n d H a u s h a l t s g e g e n s t ä n d e n erstmalige Einfuhr in die EU Wiedereinfuhr in die EU übersiedelt in die EU reist vorübergehend in die EU für die Einfuhr von: Kakteenholz pro Person. Crocodylia Arten pro Person (ausgenommen (Strombus gigas) pro Person - Exemplare von Adlerholz (Aquilaria spp. und Gyrinops spp.) bis zu 1kg Holzspäne, 24ml Öl und 2 Perlensets (oder Gebetsperlen oder 2 Halsketten oder Armbänder) pro Person Für andere persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände ist ein Original des Aus- oder für die Einfuhr von: Kakteenholz pro Person. Crocodylia spp. pro Person (ausgenommen (Strombus gigas) pro Person - Exemplare von Adlerholz (Aquilaria spp. und Gyrinops spp.) bis zu 1kg Holzspäne, 24ml Öl und 2 Perlensets (oder Gebetsperlen oder 2 Halsketten oder Armbänder) pro Person Für andere persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände ist ein Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs in

3 E i n f u h r v o n p e r s ö n l i c h e n G e g e n s t ä n d e n u n d H a u s h a l t s g e g e n s t ä n d e n erstmalige Einfuhr in die EU Wiedereinfuhr in die EU übersiedelt in die EU reist vorübergehend in die EU Wiederausfuhrdokumentes des Versandlandes *) (keine Einfuhrgenehmigung!) der EU (z.. durch Vorlage einer Rechnung) ODER ein Nachweis der rechtmäßigen Ersteinfuhr in die EU durch Vorlage der von der Zollstelle abgestempelten Kopie für den Inhaber einer zuvor verwendeten Einfuhrgenehmigung C D *) In folgenden Fällen müssen der österreichischen Einfuhrzollstelle nicht das Original des CITES Aus- oder Wiederausfuhrdokumentes des Versendungslandes sondern das Original und die gelbe Kopie der EU-Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden: Das Exportland hat notifiziert, dass für die Ausfuhr von Anhang II Exemplaren zum persönlichen Gebrauch keine Exportdokumente ausgestellt werden (z.. USA). Für Postsendungen und Jagdtrophäen gilt diese Ausnahme nicht, hier müssen das Original und eine Kopie des CITES Aus- oder Wiederausfuhrdokumentes des Versendungslandes vorgelegt werden. Das Exportland ist kein natürliches Verbreitungsgebiet der betroffenen Art (Wiederausfuhr aus dem Versendungsland, z.. Krokodillederhandtasche oder Korallenschmuck aus der Schweiz). Das Exportland ist kein WA-Vertragsstaat (z.. Malediven, Oman). Die Teile oder Erzeugnisse stammen von einer Art, die zwar in Anhang der Verordnung (EG) Nr., aber nicht im Washingtoner Artenschutzübereinkommen aufgeführt ist (z.. Dendrolagus matschiei Rotes aumkänguru). **) Ausnahmeregelungen gelten für Jagdtrophäen die für Präparationszwecke vorrübergehend eingeführt werden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Sachbearbeiter im undesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, unter

4 Ausfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen Persönliche Gegenstände und Haushaltsgegenstände inkludieren Jagdtrophäen, aber nicht lebende Exemplare. Diese Gegenstände dürfen nicht zur Erzielung kommerzieller Gewinne verwendet, zu kommerziellen Zwecken verkauft oder zur Schau gestellt oder zu Verkaufszwecken aufbewahrt, angeboten oder befördert werden. Um die nachstehend beschriebenen Ausnahmeregelungen geltend machen zu können, müssen alle Exemplare im persönlichen Gepäck von Reisenden enthalten sein. Nur Jagdtrophäen und Haushaltsgegenstände von Personen, die in ein Drittland übersiedeln, dürfen vom Importeur getrennt transportiert werden. Eine bedeutet, für mindestens 185 Tage/Jahr in der EU für berufliche oder persönliche Zwecke wohnhaft zu sein. Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht über die Ausfuhrerfordernisse von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen: Anhang A A u s f u h r v o n p e r s ö n l i c h e n G e g e n s t ä n d e n u n d H a u s h a l t s g e g e n s t ä n d e n erstmalige Ausfuhr aus der EU (einschließlich Übersiedlung keine Ausnahmeregelung Original und Kopie der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung Wiederausfuhr aus der EU (einschließlich Übersiedlung Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs in der EU (z.. durch Vorlage einer Rechnung) ODER Nachweis der rechtmäßigen Erstausfuhr aus der EU durch Vorlage der von der Zollstelle abgestempelten Kopie für den Inhaber einer zuvor verwendeten Ausfuhrgenehmigung reist mit persönlichen Gegenständen oder Haushaltsgegenständen vorübergehend in die EU ein und führt diese wieder aus erwirbt persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände in der EU und reist mit diesen aus

5 A u s f u h r v o n p e r s ö n l i c h e n G e g e n s t ä n d e n u n d H a u s h a l t s g e g e n s t ä n d e n erstmalige Ausfuhr aus der EU (einschließlich Übersiedlung für die Ausfuhr von: Kakteenholz pro Person Crocodylia Arten pro Person (ausgenommen (Strumbus gigas) pro Person Wiederausfuhr aus der EU (einschließlich Übersiedlung für die Ausfuhr von: Kakteenholz pro Person. Crocodylia spp. pro Person (ausgenommen (Strombus gigas) pro Person reist mit persönlichen Gegenständen oder Haushaltsgegenständen vorübergehend in die EU ein und führt diese wieder aus erwirbt persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände in der EU und reist mit diesen aus - Exemplare von Adlerholz (Aquilaria spp. und Gyrinops spp.) bis zu 1kg Holzspäne, 24ml Öl und 2 Perlensets (oder Gebetsperlen oder 2 Halsketten oder Armbänder) pro Person - Exemplare von Adlerholz (Aquilaria spp. und Gyrinops spp.) bis zu 1kg Holzspäne, 24ml Öl und 2 Perlensets (oder Gebetsperlen oder 2 Halsketten oder Armbänder) pro Person

6 C D A u s f u h r v o n p e r s ö n l i c h e n G e g e n s t ä n d e n u n d H a u s h a l t s g e g e n s t ä n d e n erstmalige Ausfuhr aus der EU (einschließlich Übersiedlung Für andere persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände keine Ausnahmeregelung Original und Kopie der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung Wiederausfuhr aus der EU (einschließlich Übersiedlung Erstausfuhr aus der EU durch Vorlage der von der Zollstelle abgestempelten Kopie für den Inhaber einer zuvor verwendeten Ausfuhrgenehmigung reist mit persönlichen Gegenständen oder Haushaltsgegenständen vorübergehend in die EU ein und führt diese wieder aus erwirbt persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände in der EU und reist mit diesen aus

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