Gemeinde Ilvesheim. Haushaltssatzung. mit. Haushaltsplan. für das Jahr

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1 Gemeinde Ilvesheim Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2014

2 Inhaltsübersicht Seite Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Statistische Angaben Vorbericht Gesamtplan Verwaltungshaushalt: Zusammenstellung der Einzelpläne Vermögenshaushalt: Zusammenstellung der Einzelpläne Gruppierungsübersicht Gruppierungsübersicht (Graphische Darstellung) Haushaltsquerschnitt Finanzierungsübersicht Übersicht über die Deckungskreise Verwaltungshaushalt Einzelplan 0 Allgemeine Verwaltung Einzelplan 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Einzelplan 2 Schulen Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege Einzelplan 4 Soziale Sicherung Einzelplan 5 Gesundheit, Sport, Erholung Einzelplan 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Einzelplan 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Einzelplan 8 Wirtschaftliche Unternehmen, allgem. Grund- und Sondervermögen Einzelplan 9 Allgemeine Finanzwirtschaft Sammelnachweis Personalausgaben Vermögenshaushalt Einzelplan 0 Allgemeine Verwaltung Einzelplan 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Einzelplan 2 Schulen Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege Einzelplan 4 Soziale Sicherung Einzelplan 5 Gesundheit, Sport, Erholung Einzelplan 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Einzelplan 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Einzelplan 8 Wirtschaftliche Unternehmen, allgem. Grund- und Sondervermögen Einzelplan 9 Allgemeine Finanzwirtschaft

3 Anlagen zum Haushaltsplan Finanzplanung für den Planungszeitraum Investitionsprogramm zur Finanzplanung Deckungsmittel zum Investitionsprogramm Investitionsprogramm Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Mehrjährige Haushaltsentwicklung für die Jahre Mehrjahresübersicht zur Entwicklung der Steuern, Zuweisungen und Umlagen Haushaltskennzahlen der Gemeinde Ilvesheim Berechnung der Finanzzuweisungen und Umlagen Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Rücklagen Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Schulden Übersicht über den Stand der Bürgschaften Übersicht über die voraussichtliche Verteilung der Bauhof- und Fuhrparkleistungen Übersicht über die voraussichtliche Verteilung der Verwaltungskostenerstattungen Übersicht über die kalkulatorischen Kosten Übersicht über die Entwicklung der wesentlichen Steuer- und Gebührensätze Übersicht über die wesentlichen Beitrags-, Gebühren- und Steuersätze im Haushaltsjahr 2014 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr 2014 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Wirtschaftsplanes 2014 Erfolgsplan 2014 Vermögensplan 2014 Finanzplanung für den Planungszeitraum Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Schulden Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2012 Bilanz zum

4 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014

5

6 Statistische Angaben für das Jahr 2014

7 Einwohnerzahl Veränderung bei der Volkszählung am bei der Volkszählung am bei der Volkszählung am bei der Volkszählung am Stand am (bisheriger Höchstwert) bei der Volkszählung am Stand am Stand am Stand am Stand am Stand am Stand am Stand am Stand am Stand am Stand am Stand am Stand am Stand am (Basis Zensus ) Stand am Stand am Gemarkungsfläche Die Gesamtfläche des Gemeindegebietes betrug am rd. 589 ha, verteilt auf folgende Nutzungsarten (Angaben gem. Flächenerhebung 2000 und 2011): Ilvesheim in % im Vergl in % Bodenfläche insgesamt in ha ,00% ,00% Siedlungs- und Verkehrsfläche in ha ,70% ,40% davon Gebäude- u. Freifläche in ha ,90% ,10% Erholungsfläche in ha 7 1,20% 6 1,00% Verkehrsfläche in ha 57 9,00% 51 8,70% Friedhofsfläche in ha 2 0,30% 2 0,30% Landwirtschaftsfläche in ha ,50% ,00%

8 3 Finanzkennzahlen der Gemeinde Ilvesheim 3.1 Bemessungsgrundlagen Finanzausgleich EURO Steuerkraftmeßzahl Bedarfsmeßzahl Schlüsselzahl Steuerkraftsumme StkrS je Einwohner 964,49 921,81 927,71 838,11 882,03 825,58 Steuerkraftsumme im Landesdurchschnitt 1.254, , , , , ,47 Stks. in % d. Landesd. 76,91% 80,36% 88,04% 81,62% 75,30% 75,71% 3.2 Abrechnungsbeträge Finanzausgleich Plan Ergebnis (Soll) EURO Schlüsselzuweisungen Investitionspauschale Schullastenausgleich Verkehrslastenausgleich Familienleistungsausgl Zuweisungen gesamt Finanzausgleichsumlage Kreisumlage Steuereinnahmen Plan Ergebnis (Soll) EURO Einkommensteueranteil Umsatzsteueranteil Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Hundesteuer Steuereinnahmen ges Gewerbesteuerumlage Sonstige Kennzahlen Plan Ergebnis (Soll) EURO Haushaltsvolumen ges davon Verwaltungshh Vermögenshh Zuführung a.d. Verm.hh Rücklagenentnahme/ Rücklagenzuführung Allg. Rücklage zum d.j. (vorläufig) Schuldenstand zum d.j. - gesamt je Einwohner (30.06.d.J.) 130,97 139,84 149,80 157,50 168,00 291,75 Landesdurchschnitt* aufgrund statistischer Änderungen ab 2010 nicht mehr vergleichbar 322,00 325,00 * Kreditmarktschulden vergleichbare Gemeindegröße

9 4 Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Ilvesheim Am fanden die regelmäßigen Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt; folgende Mitglieder wurden gewählt: CDU Dr. Henn, Eric Fraktionsvorsitzender Adelmann, Thorsten Hefner, Barbara Kohl, Ralf nachgerückt Dr. Kohlbrenner, Katharina Wagner, Bernhard ausgeschieden zum Die Freien Wähler Riemensperger, Peter Fraktionsvorsitzender Dr. Busch-Mauz, Christine Reiser, Alfred Schoger, Hans-Georg Tschitschke, Günter SPD Sauer, Rolf Fraktionsvorsitzender Bühler, Dieter Klopsch-Güntner, Dagmar Lohnert, Karlheinz Zäh, Regina Bündnis 90/Die Grünen Zühl-Scheffer, Helga Dr. Peitz, Klaus Fraktionsvorsitzende IBL - Ilvesheimer Bürgerliste Gönnheimer, Daniel 4.1 Bürgermeister-Stellvertreter Nach 48 GemO bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter. In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am wurden folgende Stellvertreter gewählt: 1. Bürgermeister-Stellvertreter Lohnert, Karlheinz, SPD 2. Bürgermeister-Stellvertreter Adelmann, Thorsten, CDU 3. Bürgermeister-Stellvertreter Tschitschke, Günter, Die Freien Wähler 4.2 Verwaltungsausschuß (beschließend) Nach 40 GemO sind nach jeder Wahl die beschließenden Ausschüsse neu zu bilden. In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am wurden folgende Mitglieder gewählt: Mitglied CDU GRin Dr. Katharina Kohlbrenner GRin Barbara Hefner GR Dr. Eric Henn Die Freien Wähler GRin Dr. Christine Busch-Mauz GR Peter Riemensperger persönl./allg. Stellvertreter GR Ralf Kohl (Nachrücker) GR Thorsten Adelmann GR Thorsten Adelmann GR Hans-Georg Schoger GR Alfred Reiser

10 SPD GRin Dagmar Klopsch-Güntner GR Karlheinz Lohnert GR Rolf Sauer Bündnis 90/Die Grünen GR Dr. Klaus Peitz GRin Regina Zäh GR Dieter Bühler GR Dieter Bühler GRin Helga Zühl-Scheffer 4.3 Technischer Ausschuß (beschließend) In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am wurden folgende Mitglieder gewählt: Mitglied CDU GR Thorsten Adelmann GR Ralf Kohl (Nachrücker) Die Freien Wähler GR Alfred Reiser GR Hans-Georg Schoger GR Günter Tschitschke SPD GRin Regina Zäh GR Dieter Bühler Bündnis 90/Die Grünen GRin Helga Zühl-Scheffer persönl./allg. Stellvertreter GR Dr. Eric Henn GRin Dr. Katharina Kohlbrenner GR Peter Riemensperger GR Peter Riemensperger GRin Dr. Christine Busch-Mauz GRin Dagmar Klopsch-Güntner GR Rolf Sauer GR Dr. Klaus Peitz IBL - Ilvesheimer Bürgerliste GR Daniel Gönnheimer 4.4 Bürgermeisteramt Bürgermeister Andreas Metz seit Leiterin Zentrale Dienste (Fachbereich 1) Rahf, Annette Leiter Kämmerei (Fachbereich 2) Hering, Klaus seit Leiter Bürgerdienste (Fachbereich 3) Tholé, Pascal seit

11 Vorbericht zum Haushaltsplan 2014

12 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2012 Verwaltungshaushalt Der Verwaltungshaushalt erreichte im Haushaltsjahr 2012 folgendes Ergebnis: Bezeichnung Soll-Einnahmen Planansatz ,00 Ergebnis ,23 Veränderung ,23 Soll-Ausgaben , , ,28 Zuführung an den Verwaltungshaushalt Zuführung an den Vermögenshaushalt 0, ,00 0, ,51 0, ,51 Gegenüber dem vorgesehenen Haushaltsvolumen ergab sich demnach eine Abweichung (Erhöhung) von rd. 4,08 %. Im Bereich der Einnahmen ergaben sich folgende Veränderungen: Bezeichnung Steuern Allg. Zuweisungen Einnahmen aus Verw./Betrieb Sonst. Einnahmen Zwsumme Planansatz , , , , ,00 Ergebnis , , , , ,23 Veränderung , , , , ,23 Graph. Darstellung: Steuern Allg. Zuweisungen Einnahmen aus Verw./Betrieb Sonst. Einnahmen Planansatz Ergebnis

13 Im Bereich der Steuern kam es bei der Gewerbesteuer zu Mehreinnahmeneinnahmen in Höhe von ,76 und bei der Grundsteuer A und B zu Mehreinnahmen in Höhe von 8.661,10. Erfreulicherweise ergaben sich beim Einkommensteueranteil Mehreinnahmen in Höhe von ,79. Eine ähnliche Situation ergab sich bei den Schlüsselzuweisungen vom Land, hier waren zusätzliche Einnahmen in Höhe von ,40 zu verzeichnen. Bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb, die insbesondere die Gebühren, die Mieten und Pachten, die Erstattungen, die Zuweisungen und Zuschüsse und die Inneren Verrechnungen umfassen, kam es zu Mindereinnahmen in Höhe von ,20. Mehr- und Mindereinnahmen bei den genannten Gruppierungen haben sich somit weitestgehend ausgeglizu verzeichnen, die chen. Bei den Sonstigen Einnahmen waren Mehreinnahmen von ,99 in erster Linie auf Veränderungen bei den kalkulatorischen Einnahmen zurückzuführen sind. Die Ausgabenseite entwickelte sich folgendermaßen: Bezeichnung Personalausgaben Sächl. Verw.-/ Betriebsaufwand Zuweisungen/ Zuschüsse Sonst. Ausgaben ZwSumme Zuführung a.d. VmHH Summe Graph. Darstellung: Planansatz Ergebnis , , , , , , , , , , , , , ,23 Veränderung , , , , , , , Personalausgaben Sächl. Verw./ Betriebsaufwand Zuweisungen/ Zuschüsse Sonst. Ausgaben Zuführung VmHH Planansatz Ergebnis

14 Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt erreichte im Haushaltsjahr 2012 folgendes Ergebnis: Bezeichnung Planansatz Ergebnis Veränderung Soll-Einnahmen , , ,87 Soll-Ausgaben , , ,23 Rücklagenentnahme ,00 0, ,00 Rücklagenzuführung 0, , ,10 Das ursprünglich vorgesehene Planvolumen wurde aufgrund der Nichtrealisierung/- umsetzung der geplanten Maßnahmen um rd. 42,64 % unterschritten. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben verlief folgendermaßen: Einnahmen: Bezeichnung Rücklagenentnahme Beiträge und Entgelte Veräußerungserlöse Zuweisungen / Zuschüsse Zuführung VerwHH Summe Planansatz Ergebnis Veränderung ,00 0, , , , , , , , , , , , , , , , ,13 Graph. Darstellung: Beiträge/Entg. Veräußerungserl. Zuführung VerwHH Zuweisungen Zuschüsse Rückl.entn. Planansatz Ergebnis

15 Ausgaben: Im Bereich der Ausgaben wurde ein Großteil der eingeplanten Maßnahmen nicht umgesetzt: Bezeichnung Planansatz Rechnungsergebnis Veränderung Vermögenserwerb Baumaßnahmen , , , , , ,78 Rücklagenzuführung Zuweisungen/ Zuschüsse Darlehenstilgung Summe 0, , , , , , , , , ,00-1, ,13 Graph. Darstellung: Vermögenserwerb Baumaßnahmen Zuweisungen/ Zuschüsse Darlehenstilgung Rücklagenzuführung Planansatz Ergebnis Weitere ausführliche Analysen der Einnahmen und Ausgaben sind auch im Rechenschaftsbericht für das Jahr 2012 enthalten.

16 Überblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 2013 Der Haushaltsplan für das abgelaufene Haushaltsjahr 2013 wurde am vom Gemeinderat mit einem Gesamtvolumen in Höhe von verabschiedet. Auf den Verwaltungshaushalt entfielen dabei und auf den Vermögenshaushalt Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde am bestätigt. Über die finanzielle Entwicklung des Haushaltsplanes 2013 wurde der Gemeinderat im Laufe des Jahres 2013 informiert, insbesondere mit dem ausführlichen Halbjahresbericht am Verwaltungshaushalt Gem. dem vorläufigen Rechnungsergebnis (Stand , ohne kalk. Kosten und Innere Verrechnungen) stehen den Einnahmen in Höhe von rd. 14,103 Mio. Ausgaben in Höhe von rd. 13,087 Mio. gegenüber, so dass sich eine vorläufige Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 1,016 Mio. ergibt. Ursprünglich war eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von eingeplant, so dass sich eine Verbesserung der Gesamtsituation in Höhe von rd. 0,867 Mio. ergibt. Zu den vorläufigen Einnahmen und Ausgaben (ohne kalk. Kosten und Innere Verrechnungen) im Einzelnen: Einnahmen: Bezeichnung Planansatz vorl. Ergebnis Veränderung Steuern , , ,99 Allg. Zuweisungen , , ,50 Einnahmen aus Verw./Betrieb , , ,52 Sonst. Einnahmen , , ,31 ZwSumme , , ,28 Inn. Verr. u. kalk. Kosten ,00 0, ,00 Summe , , ,72 Ausgaben: Bezeichnung Planansatz vorl. Ergebnis Veränderung Personalausgaben , , ,54 Sächl. Verw.-/ Betriebsaufwand , , ,55 Zuweisungen/ Zuschüsse , , ,75 Sonst. Ausgaben , , ,75 ZwSumme , , ,59 Inn. Verr. u. kalk. Kosten ,00 0, ,00 Summe , , ,59

17 Bei den beiden wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde Ilvesheim, nämlich den Schlüsselzuweisungen des Landes und beim Einkommensteueranteil ergaben sich unterschiedliche Ergebnisse. Mehreinnahmen in Höhe von ,64 waren beim Einkommensteueranteil zu verzeichnen, dagegen ergaben sich bei den Schlüsselzuweisungen des Landes Mindereinnahmen in Höhe von 6.540,50. Die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer ( ,33 ) und bei der Grundsteuer B (3.477,99 ) trugen wesentlich zur Verbesserung der Gesamtsituation bei. Auch die anhaltend sparsame Mittelbewirtschaftung der Verwaltung auf der Ausgabenseite trug zur Verbesserung der Gesamtsituation bei. Mehrausgaben in einzelnen Bereichen konnten durch Einsparungen bzw. Nichtinanspruchnahme von Planansätzen ausgeglichen werden. Nähere Einzelheiten sind der Übersicht über die horizontalen und vertikalen Deckungskreise zu entnehmen. In den Übersichten wurden die noch ausstehenden Jahresabschlussbuchungen im Bereich der Erstattungen (Einnahmen) und der Bildung der Haushaltsausgabereste in den vertikalen Deckungskreisen (Ausgaben) geschätzt und eingerechnet. Das vorläufige Ergebnis wird noch durch die Rechnungsabgrenzung beeinflusst werden. Vermögenshaushalt Den bisherigen Einnahmen in Höhe von rd. 1,210 Mio., bei denen die vorläufige Zuführung in Höhe von rd. 1,016 Mio. berücksichtigt wurde, stehen lediglich Ausgaben in Höhe von rd. 1,148 Mio. gegenüber, so dass ohne Berücksichtigung der Bildung der Haushaltsausgabereste zum jetzigen Zeitpunkt eine Zuführung an die der allg. Rücklage in Höhe von rd. 0,620 Mio. entstehen würde. Die bisherigen Einnahmen setzen sich folgendermaßen zusammen: Bezeichnung Planansatz vorl. Ergebnis Planvergleich Zuführung Verwhh , ,87 Rücklagenentnahme , ,00 Veräußerungserlöse , ,00 Beiträge u.ä. Entgelte , ,99 Zuweisungen/Zuschüsse , ,00 Summe , ,12 Die bisherigen Ausgaben verteilen sich wie folgt: Bezeichnung Planansatz vorl. Ergebnis Planvergleich Vermögenserwerb , ,47 Baumaßnahmen , ,32 Zuweisungen/Zuschüsse , ,98 Tilgung ,36-1,64 Summe , ,41 Die Kurzübersicht über die Ausgaben spiegelt die Struktur der Vorjahre wieder; eingeplante Investitionsschwerpunkte waren erneut die Baumaßnahmen.

18 Da jedoch aufgrund längerer (Vor)Planungs- bzw. Ausführungsphasen nur ein geringer Teil der eingeplanten Maßnahmen des letzten Jahres umgesetzt wurden, entstanden im Bereich der Baumaßnahmen deutliche Minderausgaben. Die eingesparten Mittel werden z.t. in Form von Haushaltsausgaberesten ins Folgejahr übertragen werden. Im Entwurf des Haushaltsplans 2014 wurde die vorgesehene Bildung von Haushaltsausgaberesten bereits berücksichtigt. Aktuell sind Haushaltsausgabereste in Höhe von ca. 0,312 Mio. vorgesehen; dieser Betrag beeinflusst die Höhe der möglichen Rücklagenzuführung bzw. -entnahme. Auch das vorläufige Ergebnis im Verwaltungshaushalt wird sich voraussichtlich noch durch die noch ausstehenden tatsächlichen Jahresabschlussbuchungen, die die mögliche Zuführung an den Vermögenshaushalt beeinflussen werden, verändern. Unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, geht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass sich aufgrund der Bildung der Haushaltsausgabereste eine Entnahme aus der Allg. Rücklage in Höhe von rd. 0,250 Mio. ergeben wird. Somit sinkt die Allg. Rücklage der Gemeinde Ilvesheim zum auf rd. 12,911 Mio. ab.

19 Ausblick auf das Haushaltsjahr 2014 Einleitung Unter Beachtung der von Gemeinderat und den Zukunftswerkstätten vorgegebenen Leitsätzen, zusammengefasst im Leitbild "Ilvesheim 2020", wurde von der Verwaltung ein Haushaltsplanentwurf auf Grundlage der seit Jahren vorhandenen örtlichen Strukturen und Angeboten erarbeitet, der mit Schreiben vom an alle Mitglieder des Gemeinderates versandt wurde. Ergänzende Unterlagen (Aktualisierung der Übersicht über die Deckungskreise, Sammelnachweis Personalausgaben und die Gewinn- und Verlustrechnung 2012 bzw. die Bilanz zum für den Eigenbetrieb Wasserversorgung) wurden mit Schreiben vom an alle Mitglieder des Gemeinderates verteilt Dieser ursprüngliche Haushaltsplanentwurf der Verwaltung hatte den aktualisierten Stand Ende November 2013 und ein Volumen von , davon entfielen auf den Verwaltungshaushalt und auf den Vermögenshaushalt ; im Verwaltungshaushalt errechnete sich eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von Die nichtöffentlichen Vorberatungen fanden im Rahmen der Klausurtagung des Gemeinderates am 10. und 11. Januar 2014 in den Räumen des Rathauses statt. In den in sachlicher Atmosphäre stattfindenden Gesprächen erfolgten folgende Veränderungen im ursprünglichen Planentwurf der Verwaltung: Verwaltungshaushalt Einnahmen Finanzposition Korrektur Ansatz Entwurf Ausgaben Ansatz Korrektur Entwurf Beschreibung Erhöhung Zuschuss an die Gemeindestiftung (Erbpachtzinsen 2. BA ,41 ) Aktualisierung Ansatz Gewerbesteuer Anpassung Gewerbesteuerumlage an die aktuelle Situation Korrektur/Erhöhung der Zuführung an den Vermögenshaushalt Auch im Vermögenshaushalt ergaben sich nur minimale Veränderungen, die darüber hinaus im Einzelplan 9 auf die Erhöhung der Zuführung zurückzuführen sind. Die Verwaltung musste auf aktuelle Ereignisse reagieren und hat in den UA 0600 "Einrichtungen für die gesamte Verwaltung" und UA 3520 "Bücherei" zwei kleinere Investitionen zusätzlich veranschlagt. Somit ergeben sich folgende Veränderungen:

20 Vermögenshaushalt Einnahmen Finanzposition Korrektur Ansatz Entwurf Ausgaben Ansatz Korrektur Entwurf Beschreibung Erwerb Frankiermaschine f.d. Rathaus Ersatzbeschaffung Bücherkasten (4) f.d. Bibliothek Verzicht Erneuerung/ Optimierung Ton- /Lautsprecheranlage der Verzicht Umbau Foyer/ Garderobe i.d. Mehrzweckhalle zur Erweiterung Mittagessenangebot Kiga Erhöhung der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt Korrektur/Reduzierung der Entnahme aus der allg. Rücklage Die Darstellung der Veränderungen beschränkt sich auf eine Kurzzusammenstellung in Form des Fazits der Klausurtagung und deren Auswirkungen auf den ursprünglichen Haushaltsentwurf. Darüber hinaus fanden in minimalem Umfang auch redaktionelle Veränderungen oder Korrekturen in den Erläuterungstexten statt, die allerdings nicht detailliert aufgeführt werden. Die Übergabe des aktualisierten Planentwurfs an die Mitglieder des Gemeinderates erfolgte mit Schreiben vom Gesamthaushalt Der überarbeitete und nun vorliegende Entwurf hat ein - im Vergleich zur ursprünglichen Planung - geringfügig gestiegenes Volumen von , davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt und auf den Vermögenshaushalt Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich folgende Änderungen: Bezeichnung Planvolumen Veränderung in in % Verwaltungshh ,56% Vermögenshh ,82% Gesamtvolumen ,05% Die Ursachen für die Veränderungen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite sind den folgenden Tabellen und Erläuterungen zu entnehmen.

21 Verwaltungshaushalt Einnahmen Die Veränderungen der Planansätze im Verwaltungshaushalt verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Hauptgruppen: Bezeichnung 2014 Anteil in % 2013 Veränderung Steuern ,59% Allg. Zuweisungen ,43% Einnahmen aus Verw./Betrieb ,58% Sonst. Einnahmen ,70% Kalk. Einnahmen ,69% Summe ,00% Steuern Wichtigste Haupteinnahmequelle der Gemeinde ist nach wie vor der Anteil am Einkommensteueraufkommen des Landes. Er beträgt im Jahr 2014 voraussichtlich rd. 4,441 Mio. (Vorjahr rd. 4,100 Mio. ) bzw. 21,51 % (21,16 %) am gestiegenen Gesamtvolumen. Im Vergleich zum Vorjahresansatz errechnet sich eine Steigerung von rd. 0,341 Mio. bzw. 8,33 %. Der Berechnung liegt ein im November 2013 geschätzter Anteil der Gemeinden am Einkommensteueraufkommen von 5,20 Mrd. (Vorjahr 4,80 Mrd. ) zugrunde, der den Gemeinden mit Schreiben des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom mitgeteilt wurde. Die aktuelle Schlüsselzahl zur Verteilung des Einkommensteueraufkommens (die auch für den Familienleistungsausgleich gilt) wurde auf der Basis des Jahres 2007 (alt: 2004) neu festgesetzt und hat Geltung für die Jahre ; ab 2015 wird es neue Schlüsselzahlen auf Basis des Jahres 2010 geben. Parallel zum Einwohnerzuwachs im Zeitraum von 2004 bis 2007 (+ 137 Einwohner bzw. 1,80 %) stieg die Schlüsselzahl um rd. 8,02 % bzw. 0, auf 0, an, was zusätzliche Mehreinnahmen für die Gemeinde Ilvesheim zur Folge hatte. Darüber hinaus kam positiv eine Anhebung der maßgebenden Sockelbeträge auf 35/70 T (alt 30/60 T ) hinzu. Der hohe Einwohnerzuwachs in der Zeit von 2007 bis 2010 aufgrund der raschen Besiedelung des Neubaugebietes Mahrgrund II in Höhe von 653 Einwohnern wird sich systembedingt frühestens ab dem Jahr 2015 auswirken. Ein erneuter Anstieg der Schlüsselzahl hätte aber auch eine Schattenseite, da die erhöhte Schlüsselzahl zur Berechnung des Einkommensteueranteils rückwirkend bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl aus dem Jahr 2013 zugrunde gelegt wird. Dies führt parallel zu den Mehreinnahmen an der Einkommensteuer sowohl zu einem Absinken der Schlüsselzuweisungen als auch zu einer Erhöhung der Pflichtumlagen. Im Bereich der Grundsteuern A und B ergeben sich bei unveränderten Hebesätzen keine Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Das Aufkommen aus der Grundsteuer A und B beträgt 0,008 Mio. bzw. 0,936 Mio.. Um die negativen Auswirkungen der Finanzkrise zumindest teilweise auszugleichen, erfolgte letztmals zum eine Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B um 10 v.h. von 300 v.h. auf 330 v.h..

22 Bei der Gewerbesteuer steigt der Plansatz aufgrund der aktuellen Sollstellungen für 2014 und bereits vorliegender Nachzahlungen für vorangegangene Jahre bei unverändertem Hebesatz deutlich auf 1,000 Mio. (Vorjahr 0,725 Mio. ) an, was 4,84 % (Vorjahr 3,74 %) am gestiegenen Gesamtvolumen entspricht. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der im Jahr 1998 zum Ausgleich der durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer entstehenden Mindereinnahmen eingeführt wurde, bleibt auch nach den letzten Prognosen nahezu unverändert (rd. 0,93 Mio. ). Aufgrund geänderter Berechnungsgrundlagen sank der maßgebende Verteilschlüssel zum Jahresbeginn 2012 erneut von 0, auf 0, bzw. um rd. 8,37 % ab; er wird in den kommenden Jahren (ab 2015) weiter sinken. Bei den anderen Steuern handelt es sich um die Hundesteuer; die Steuersätze wurden zum Jahresbeginn 2011 nach sieben Jahren erstmals wieder angehoben. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich in Abhängigkeit von der Anzahl der "Vierbeiner" nur geringfügige Veränderungen. Weiterhin rd. 70 % der Steuereinnahmen (Vorjahr 71 %), nämlich die Steueranteile an den Gemeinschaftssteuern, können von der Gemeinde selbst nicht direkt, sondern lediglich über Veränderungen der Einwohnerzahl beeinflusst werden. Dies wird in der folgenden Übersicht deutlich: Bezeichnung 2014 Anteil in % 2013 Veränderung Grundsteuer A und B ,46% Gewerbesteuer ,33% Anteil an Gemeinschaftssteuern ,50% andere Steuern ,71% Gesamt ,00% Allg. Zuweisungen Im Bereich der Schlüsselzuweisungen (Planansatz rd. 3,866 Mio. ) steigen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr (Planansatz rd. 3,216 Mio. ) aufgrund der höheren Einwohnerzahl (+ 85) und der deutlich steigenden Grundkopfbeträge (1.120, Vorjahr ) trotz der erhöhten Steuerkraftmesszahl (s.a. statistische Angaben) an. Die Einwohnerverluste aus dem Ergebnis des "Zensus 2011" von 108 Einwohnern (- 1,25 %) werden aufgrund einer Übergangsregelung bei der Berechnung der FAG-Zuweisungen erst ab dem Jahr 2016 voll wirksam. Der örtliche Rückgang der Einwohnerzahl lag unter dem Wert von Baden-Württemberg (- 2,53 %). Die anhaltend schwache Steuerkraftmesszahl der Gemeinde Ilvesheim ( ) liegt wie im Vorjahr unter 60 % der sog. Bedarfsmesszahl (= sog. Sockelbetrag ); aus diesem Unterschiedsbetrag ( ) erhält die Gemeinde Ilvesheim zusätzlich 30 % als Landeszuweisung (rd. 0,254 Mio. ). Generell liegt die eigene Steuerkraftsumme der Gemeinde Ilvesheim seit Jahren unter dem Landesdurchschnitt; im Jahr 2014 rd. 23,09 % (Vorjahr 19,94 %). Mehr zur Abrechnungssystematik sind den Berechnungen im Anhang zu entnehmen. Nachdem bei der Investitionspauschale mit einer steigenden Pro-Kopf-Pauschale (59, Vorjahr 50 ) gerechnet wird, steigt der Planansatz bei erhöhter Einwohnerzahl auf rd. 0,603 Mio. an. Die Einnahmen aus dem Familienleistungsausgleich, die im Jahr 1996 aufgrund der Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes erstmals ausgezahlt wurden, steigen

23 sowohl aufgrund der höheren Schlüsselzahl (s.o.) als auch aufgrund des höheren Umsatzsteueraufkommens im Vergleich zum Vorjahr an. Die Einnahmen aus den allg. Zuweisungen setzen sich folgendermaßen zusammen: Bezeichnung 2014 Anteil in % 2013 Veränderung Schlüsselzuweisungen ,89% Investitionspauschale ,45% Familienleistungsausgleich ,66% Gesamt ,00% Gerade im Bereich der Allg. Zuweisungen stellt die Einwohnerzahl eine wichtige Bezugsgröße dar, da diese insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen und der Investitionspauschale direkte Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlagen hat und nur mit einjähriger Verspätung auf Veränderungen bei der Einwohnerzahl reagiert.. Die Summe der allg. Finanzzuweisungen in Höhe von rd. 4,839 Mio. entspricht rd. 23,44 % (Vorjahr 4,091 Mio. bzw. 21,11 %) am gestiegenen Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes. Weitere Einzelheiten zur Berechnung der allg. Finanzzuweisungen sind der Übersicht im Anhang zu entnehmen. Wie bereits aus den Vorjahren gewohnt, wird sich erst im Zusammenhang mit der kommenden Maisteuerschätzung der Wahrheitsgehalt der Prognosen der Ministerien zeigen. Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Die Einnahmen dieser Gruppierung verteilen sich wie folgt: Bezeichnung 2014 Anteil in % 2013 Veränderung Gebühren ,01% Mieten/Pachten ,24% Erstattungen ,51% Innere Verrechnungen ,56% Zuweisungen und Zuschüsse ,28% Gesamt ,00% Die Ausführungen zu den Steuern und Allg. Zuweisungen zeigen, wie abhängig die Finanzen der Gemeinde von den von ihr nicht direkt zu beeinflussenden Einnahmen sind. Daher haben auch die Gebühreneinnahmen - trotz des vergleichsweise relativ geringen Umfangs - eine nicht unerhebliche Bedeutung für den Gemeindehaushalt. Der Anteil der Gebühren am Gesamthaushalt beträgt bei steigendem Gesamtvolumen rd. 1,835 Mio. bzw. 8,88 % (Vorjahr 1,828 Mio. bzw. 9,43 %), dabei stellen die Abwassergebühren mit rd. 0,963 Mio. (Vorjahr 0,966 Mio. ) den wichtigsten Bestandteil dar. Aufgrund der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg wurde die Gemeinde Ilvesheim dazu gezwungen im Jahr 2011 die sog. gesplittete Abwassergebühr, d.h. getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser, einzuführen. d.h. die bisher einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab wurde rückwirkend zum in zwei Bestandteile aufgeteilt. Die "gesplitteten" Abwassergebühren wurden unter Berücksichtigung der eingestellten ausgleichsfähigen Unterdeckungen und ausgleichspflichtigen Überdeckungen nach KAG zum neu festgesetzt und bleiben im Jahr 2014 unverändert. Vom Gebührenaufkommen her stellen die Bestattungsgebühren die zweitwichtigste Einnahmequelle dar (rd. 0,158 Mio. ). Die letzte Gebührenerhöhung im Bestattungswesen fand im

24 Jahr 2004 statt; eine Neukalkulation der Gebühren soll voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen. Durch regelmäßige Gebührenanpassungen sollte die Gemeinde versuchen, mindestens die zwangsläufig vorgegebenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifabschlüssen oder der allg. Inflation auszugleichen. Zunehmend sollte dabei auch das Verursacherprinzip stärker in den Mittelpunkt der Finanzpolitik der Gemeinde gerückt werden. Darüber hinaus sollten auch die Kostendeckungsgrade in Teilbereichen ihrer öffentlichen und zum überwiegenden Teil freiwilligen Einrichtungen verbessert werden, um die Verwendung der allg. Steuermittel freier gestalten zu können. Dies wird aber nur teilweise oder nur zu einem geringen Teil gelingen, da die Gemeinde dabei natürlich auch auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht nehmen muss. Die Bürger müssen jedoch verstärkt darauf hingewiesen werden und auch akzeptieren, dass jedes Angebot der Gemeinde Kosten verursacht, die nicht nur aus allg. Finanzmitteln abgedeckt werden können sondern auch durch die direkten Nutzer der Einrichtungen finanziert werden müssen. Auch bei den Einsparungsmöglichkeiten sind Grenzen durch die Standards bzw. den Leistungsumfang der öffentlichen Einrichtungen vorgegeben. Wenn es daher abzusehen ist, dass eine Erhöhung der Gebühren nicht mehr zumutbar ist, müssen sich alle Beteiligten darüber Gedanken machen, ob durch eine Reduzierung des Leistungsumfangs oder schlimmstenfalls durch Streichung freiwilliger Leistungen finanzielle Entlastungen für die Gemeinde herbeizuführen sind. Auch die Gebühren der anderen kostenrechnenden und zum überwiegenden Teil freiwilligen Einrichtungen, die zwar eher von untergeordneter Bedeutung sind, sollten trotz dem teilweise sozialen Charakter dieser Einrichtungen regelmäßig einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Bereits im Jahr 2010 erfolgten daher moderate Gebührenerhöhungen im Bäderbereich (Freiund Hallenbad), aber auch für die Benutzung des Jugendzentrums (2011). In naher Zukunft stehen daher auch Überprüfungen der Gebühren für die Nutzung der Mehrzweckhalle und der Neckarhalle (letzte Anpassung im Jahr 2001) und des Bürgerhaus Hirsch (letzte Anpassung im Jahr 2002) zur Diskussion an. Im Bereich der Kinderbetreuung (Kindergarten Ü3) kam es im Jahr 2010 durch die Einführung des sog. Württembergischen Modells mit einer zusätzlichen örtlichen einkommensabhängigen Komponente zu einer Umverteilung der Gebührenbelastung bzw. des -aufkommens. In den Bereichen der Schulferienbetreuung und der Betreuungsangebote an der Friedrich- Ebert-Grundschule außerhalb der Unterrichtszeit wurde der bereits erwähnte Modellwechsel im Rahmen einer Gebührenanpassung zum ebenfalls vollzogen. Die Gebühren für die Betreuungsangebote für Schulkinder wurden letztmals zum angepasst und sollen vor Beginn des neuen Schuljahres überprüft werden. Im letzten Jahr wurden auch die Gebühren für den Besuch des kommunalen Kindergartens aufgrund der landesweiten Empfehlungen im Einvernehmen mit den anderen örtlichen Kindergartenträgern zum an die allg. Kostensteigerungen angepasst. Eine erneute Anpassung ist analog zur landesweiten Empfehlung zu Beginn des kommenden Kindergartenjahres vorgesehen und aufgrund der zunehmenden Belastung des Verwaltungshaushaltes durch die Aufgaben der Kinderbetreuung aus Sicht der Verwaltung auch unumgänglich.

25 Aus der Übersicht über die Zuschusssituation der wesentlichen kostenrechnenden Einrichtungen (s.u.) geht hervor, dass sich der Zuschussbedarf im Vergleich zum Vorjahr trotz der erwähnten Veränderungen im Gebührenbereich bei gleichzeitig steigenden Ausgaben erneut erhöht hat. Allerdings wird diese Steigerung zumindest teilweise auch von Einzelfaktoren beeinflusst. Im Bereich der Mieten und Pachten kann die Gemeinde nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen handeln bzw. ist sie durch laufende Verträge zur Untätigkeit gezwungen. Im Bereich der Gemeindewohnungen erfolgte daher zuletzt im Jahr zumindest vereinzelt - eine Anpassung der Mieten. Generell werden bei Neuvermietungen die Mieten aber nach Möglichkeit an das aktuelle örtliche Niveau angepasst. Die diesjährigen Planansätze werden durch den Verkauf von Gemeindewohnhäusern im Bereich des Areals Uferstraße beeinflusst, der nach der Planung zur Mitte des Jahres stattfinden soll. Im Gegensatz zu den Vorjahren wird bei der Ermittlung der Planansätze nicht mehr von einer Vollbelegung der Wohnungen ausgegangen, da Wohnungen für Unterbringungen bei drohender Obdachlosigkeit und für die Aufnahme von Asylbewerbern freigehalten werden müssen. Ab dem Jahr 2013 wurden die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern in einem gesonderten Unterabschnitt (UA 4360) dargestellt und nicht mehr bei den Gemeindewohnungen abgebildet (UA 8810). Auch die Inneren Verrechnungen (insbesondere Verwaltungskostenbeiträge, Bauhof- und Fuhrparkauflösung), die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften bei den kostenrechnenden Einrichtungen angefordert werden, sind in Anbetracht der Kostendeckungsgrade der einzelnen Einrichtungen keine wirklichen Einnahmen, da sie zum Großteil nicht erwirtschaftet werden. Die Zeitanteile der Inneren Verrechnungen werden regelmäßig an wesentliche Veränderungen und neue Organisationsstrukturen in der Kernverwaltung angepasst und dabei auch aktualisiert und überprüft. Dies gilt auch für die Bauhof- und Fuhrparkauflösung, die jedes Jahr an die aktuelle Entwicklung angepasst wird. Der Straßenentwässerungsanteil, der zu einer Entlastung der Gebührenzahler führt, steigt im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig an (+ rd ). Die Planansätze bei den Zuweisungen und Zuschüssen sinken im Vergleich zum Vorjahr leicht ab (- 0,011 Mio. ). Ab dem ändert sich die Fördersystematik im Bereich der Kinderbetreuung. Erstmals bilden die nachgewiesenen Betriebsausgaben für Tageseinrichtungen und die Kindertagespflege aus der Jahresrechnungsstatistik 2012 die Grundlage für die Bemessungsgrundlagen der Landesförderung. Nach Auskunft der zuständigen Ministerien liegen aktuell weder die maßgeblichen Zahlen der Betriebsausgaben noch die abschließenden Kinderzahlen aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik zum vor. Im Bereich der Kleinkindbetreuung (U3) wird davon ausgegangen, dass die Förderbeträge um bis zu 10 % geringer als in 2013 ausfallen; im Bereich des Kindergartenlastenausgleichs (Ü3) wird mit unveränderten Förderbeträgen gerechnet. Somit basieren die diesjährigen Planansätze auf eigenen Prognosen der Verwaltung. Im Bereich der Kindergartenplätze steigen die Landeszuweisungen von rd. 0,463 Mio. auf 0,500 Mio. an (+ 0,037 Mio. ); im Bereich der Krippenplätze sinken die Einnahmen von rd. 0,368 Mio. auf 0,320 Mio. ab (- 0,048 Mio. ).

26 Beeinflusst wird die Berechnung der Landeszuschüsse auch durch die Belegungssituation zum Stichtag der Statistik am eines Jahres; zu diesem Zeitpunkt sind die angebotenen Betreuungsplätze in der Regel noch nicht voll ausgelastet. Insgesamt erhält die Gemeinde Ilvesheim für die örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen Landeszuschüsse in Höhe von rd. 0,820 Mio. (Vorjahr rd. 0,822 Mio. ). Der Rückgang im Bereich der Kleinkindbetreuung wird durch den Zuwachs im Bereich der Kindergärten nahezu ausgeglichen. Die Höhe der Landeszuschüsse reicht aber bei weitem nicht dazu aus, die vielfältigen und qualitativ hochwertigen - und überwiegend auch freiwilligen - Kinderbetreuungsangebote in Ilvesheim vollständig zu finanzieren. Die Zuschüsse zur Förderung des ÖPNV reagieren auf die Vorjahresausgaben bzw. die Förderquoten und bleiben daher nahezu unverändert bei rd. 0,068 Mio.. Nach Beendigung des Projekts "Demographieorientierte Personal- und Organisationsentwicklung in der Gemeinde Ilvesheim" im Rahmen des Programms "Die Kommunalverwaltung im Zeichen des demographischen Wandels" zum entfallen die im Vorjahr veranschlagten Zuschüsse der Robert-Bosch-Stiftung (- 0,010 Mio. ). Sonstige Einnahmen Die Einnahmen dieser Gruppierung verteilen sich wie folgt: Bezeichnung 2014 Anteil in % 2013 Veränderung Zinseinnahmen ,95% Konzessionsabgaben ,86% weitere Finanzeinnahmen ,19% Gesamt ,00% Trotz der hohen Liquidität der Gemeindekasse und Festgeldanlagen in zweistelliger Millionenhöhe, hervorgerufen durch die Grundstückserlöse aus dem Verkauf von Grundstücken im Baugebiet Mahrgrund II, steigen die Zinseinnahmen aufgrund des anhaltend weiter sinkenden Zinsniveaus und der vorgesehenen Entnahmen aus der Allg. Rücklage nur geringfügig an. Die Mehreinnahmen im Vergleich zum Vorjahr resultieren daher allein aus mittelfristigen Geldanlagen aus den Jahren 2010 ff., mit denen ein höheres Zinsniveau gesichert werden konnte. Die Konzessionsabgaben für Strom und Gas bleiben nahezu unverändert. Bei den weiteren Finanzeinnahmen handelt es sich im Wesentlichen um Säumniszuschläge, Mahngebühren, Nachzahlungszinsen u.a.; sie sinken aufgrund der fehlenden Nachzahlungen im Bereich der Gewerbesteuer ab. Kalkulatorische Einnahmen Die kalkulatorischen Einnahmen (insbesondere Abschreibung und kalk. Verzinsung) werden aufgrund der gesetzlichen Vorschriften bei den kostenrechnenden Einrichtungen angefordert; sie stellen in Anbetracht der Kostendeckungsgrade der einzelnen Einrichtungen keine wirklichen Einnahmen für die Gemeinde dar, da sie zum Großteil nicht erwirtschaftet werden (siehe auch Haushaltsübersicht im Anhang). Sowohl aufgrund von Hinweisen im Rahmen der überörtlichen Finanzprüfung wurde die Veranschlagung von kalk. Einnahmen bereits im Jahr 2009 ausgeweitet; im Hinblick auf die Einführung SAP-CO bzw. die Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht werden kalkulatorische Einnahmen/Ausgaben flächendeckend im Haushaltsplan veranschlagt. Bei der

27 kalkulatorischen Verzinsung wurde der Zinssatz bereits zum auf 4,5 % abgesenkt (Vorjahre 5,5 %). Die Planansätze verändern sich im Vergleich zum Vorjahr in Abhängigkeit der Investitionstätigkeit der Gemeinde Ilvesheim. Bereits nach der Betrachtung der Einnahmeseite kann als Fazit festgehalten werden, dass in diesem Jahr aufgrund der aufgezeigten Verbesserungen die Einnahmen im Verwaltungshaushalt zur Abdeckung der Ausgaben ausreichen werden und darüber hinaus eine Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden kann (rd. 0,678 Mio. ). Somit dreht sich in der Planung erneut der negative Trend vergangener Jahre, wonach die jährlichen Steigerungen auf der Ausgabenseite trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und Ausnutzung jeder Sparmöglichkeiten nicht mehr ausgeglichen werden konnten und die endlichen Mittel der allg. Rücklage der Gemeinde Ilvesheim in Form einer sog. Negativzuführung zur Deckung der laufenden Kosten im Verwaltungshaushalt verwendet werden mussten. Die in 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt, die mindestens so hoch sein muss, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten (rd. 0,066 Mio. ) gedeckt werden kann, wird erreicht bzw. überschritten (+ 0,0612 Mio. ). Demzufolge wird auch die gesetzliche Sollzuführung nach 22 Abs. 1 Satz 3 GemHVO, die insgesamt mindestens so hoch sein soll wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen (rd. 0,347 Mio., s.u.), im Jahr 2014 ebenfalls wieder erwirtschaftet. Die Übersicht über die Einnahmeseite des Verwaltungshaushaltes zeigt trotz einer positiven Entwicklung aber leider auch, wie wenig Einfluss die Gemeinde in Wirklichkeit auf ihre Einnahmen hat und wo sich Ansatzpunkte für Verbesserungen der Eigenfinanzkraft ergeben könnten. Ausgaben Aufgrund der bereits aufgezeigten beschränkten Möglichkeiten zur Einnahmeverbesserung gewinnt die Ausgabenseite zunehmend an Bedeutung. Ein möglicher Konsolidierungskurs wird aber dadurch erschwert, dass die Gemeinde zumindest teilweise zur Untätigkeit verurteilt ist, da ein Großteil ihrer Ausgaben auf die Pflichtumlagen entfällt oder durch vertragliche und gesetzliche Vorgaben festgelegt ist. Als Ansatzpunkte verbleiben somit neben den zahlreichen freiwilligen Leistungen der Gemeinde Ilvesheim insbesondere die Personalausgaben und der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand. In Anbetracht der Vielzahl der in Ilvesheim vorhandenen öffentlichen und zum überwiegenden Teil freiwilligen Einrichtungen, der gesetzlich vorgegebenen Aufgabenerledigung durch die Verwaltung aber auch in Anbetracht der ständig steigenden Erwartungen der Bürger an die Gemeinde ist eine entsprechende Personalausstattung unumgänglich, um die gewohnten Standards der öffentlichen Einrichtungen aufrechtzuerhalten, um damit den Erwartungen der Bürger gerecht zu werden. Die steigende Erwartungshaltung der Bürger zeigt sich zunehmend insbesondere in den Bereichen der Kinderbetreuung; einem Bereich, in dem die Gemeinde Ilvesheim bereits zum jetzigen Zeitpunkt hohe freiwillige Standards über die gesetzliche Verpflichtungen hinaus

28 anbietet und diese auch weiterhin - trotz der damit verbundenen Mehrausgaben - von Jahr zu Jahr ausbaut. Das hohe Niveau der Kinderbetreuung in unserer Gemeinde ist aber als so genannter "weicher Standortfaktor" für die Attraktivität von Ilvesheim - trotz aller Belastungen - von größter Bedeutung. Im Bereich der sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben müssen sowohl die allg. Preissteigerungen berücksichtigt als auch ausreichend Mittel bereitgestellt werden, um die gewohnten Standards der öffentlichen Einrichtungen aufrechtzuerhalten, insbesondere muss aber ein ansonsten drohender Sanierungsstau an der Gebäudesubstanz verhindert werden. Personalabbau und Kürzungen bei den Sachausgaben werden daher zwangsläufig auch zu Leistungseinschränkungen im freiwilligen Angebot der Gemeinde führen. Bei einer Fortführung des Konsolidierungskurses sollten zukünftig punktuelle oder strukturelle Veränderungen die Schwerpunkte darstellen. Sowohl die Ergebnisse der ersten Klausurtagung von Gemeinderat und Verwaltung, die im April 2008 stattfand, als auch die nochmalige Diskussionen in den letzten Jahren waren wichtige Ansatzpunkte in diese Richtung. Neue Wege beschreitet die Gemeinde seit dem Jahr 1999 hinsichtlich der Veranschlagung bzw. Verwendung der bereitgestellten Mittel im Bereich der sächl. Verwaltungs- und Betriebsausgaben. Da neue Steuerungsmodelle auch im Bereich der öffentlichen Verwaltungen künftig stärkeres betriebswirtschaftliches Denken und mehr Flexibilität in der Haushaltsplanung und im Haushaltsvollzug fordern, wurden zu diesem Zweck, neben dem Sammelnachweis für Personalausgaben (Kennzeichnungsvermerk SN ), horizontale und vertikale Deckungskreise gebildet (Kennzeichnungsvermerk GD ). Dieses wichtige Instrument, den kommunalen Haushalt flexibler zu gestalten, ist gem. 18 Abs. 2 GemHVO vorgesehen und ermöglicht es den mittelbewirtschafteten Stellen in einzelnen Bereichen des Verwaltungshaushaltes - im Rahmen der Ausgabeansätze - Prioritäten festzulegen. Darüber hinaus wird durch die Ausweisung von Deckungskreisen eine bessere Kostentransparenz geschaffen, die helfen soll, Ansatzpunkte für mögliche Einsparungen, zu finden. Die in den vertikalen Deckungskreisen aufgenommenen Ausgabeansätze werden zudem für übertragbar erklärt (Kennzeichnungsvermerk UE ). Dadurch haben die betroffenen Unterabschnitte die Möglichkeit im laufenden Haushaltsjahr eingesparte Mittel für Aufwendungen im Folgejahr zu verwenden. Zunächst aber eine Übersicht über die Verteilung der Ausgabeansätze auf die einzelnen Hauptgruppen: Bezeichnung 2014 Anteil in % 2013 Veränderung Personalausgaben ,65% Sächl. Verw./Betriebsaufwand ,17% Innere Verrechnungen ,38% Kalk. Kosten ,69% Zuweisungen und Zuschüsse ,14% Sonst. Finanzausgaben ,96% Summe ,00% Personalausgaben Die Personalausgaben steigen im Vergleich zum Vorjahr erneut um rd. 0,222 Mio. bzw. rd. 5,80 % an (Vorjahr 0,379 Mio. bzw. 10,96 %); bereinigt um die Personaldeckungsreserve (dieses Jahr rd. 0,34 Mio., Vorjahr rd. 0,061 Mio. ) errechnet sich eine Steigerung von rd. 0,249 bzw. rd. 6,61 %.

29 Nachdem bereits im Vorjahr hohe Personalkostensteigerungen im kommunalen Kindergarten entstanden, führt die erneute Ausweitung des Angebots auch in diesem Jahr zu nochmaligen deutlichen Erhöhungen. Die Personalausgaben erhöhen sich um rd. 0,103 Mio. bzw. rd. 13,3 % auf nun rd. 0,877 Mio.. Zu dem erneuten Anstieg tragen auch die unterjährigen Stellenbesetzungen aus dem Vorjahr bei, die in diesem Jahr zu einem vollen Jahresbetrag führen. Auch in diesem Jahr hat die eingeplante unterjährige Ausweitung des Betreuungsangebotes einen noch stärkeren Anstieg verhindert. Dieser Effekt wird aber im kommenden Jahr - auch ohne weitere Ausweitung des jetzigen Angebots - erneut zu nochmaligen spürbaren Personalkostensteigerungen führen. Auch im Bereich der Schulkinderbetreuung kommt es nochmals zu einer hohen Steigerung der Personalkosten (+ rd. 0,022 bzw. rd. 12,0 %). Somit entfallen rd. 46,4 % des diesjährigen Anstiegs im Personalkostenbereich auf die Betreuung der Kindergartenkinder und rd. 10 % auf den Bereich der Schulkinderbetreuung.. Weitere Schwerpunkte bilden die Personalkostensteigerungen im Bereich der Bauverwaltung (+ rd. 0,025 Mio. bzw. rd. 10,1 %) und der Einrichtungen für die ges. Verwaltung (+ rd. 0,45 Mio. bzw. rd. 50 %). In dieser Entwicklung spiegelt sich die zusätzliche Schaffung von rd. 1,5 Stellen in der Verwaltung wieder, die u.a. auch aufgrund des stetig steigenden Aufgabenumfangs notwendig wurden. Die Personalausgaben betragen nun rd. 19,65 % am gestiegenen Gesamtvolumen (Vorjahr 19,80 %); werden die Personalausgaben auf die Bevölkerungszahl umgerechnet, ergibt sich trotz der nochmals ansteigenden Einwohnerzahl (+ 85) ein erhöhter Pro-Kopf-Betrag von rd. 462 (Vorjahr 441 ). Dies entspricht einer Steigerung um rd. 21 je Einwohner bzw. rd. 4,8 %. Ein Vergleich mit den Personalausgaben der kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse von Ilvesheim ( Einwohner) für die vergangenen Jahre zeigt aber, dass Ilvesheim trotz der Vielzahl seiner örtlichen Einrichtungen unter den Landesdurchschnittswerten lag (s. Übersicht im Sammelnachweis Personalausgaben). Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand Diese Ausgaben umfassen rd. 16,17 % am diesjährigen Gesamtvolumen (Vorjahr 15,80 %) und steigen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,278 Mio. bzw. 9,1 % auf rd. 3,339 Mio. an. Verantwortlich für die steigenden Ausgaben sind in erster Linie der Unterhaltungsbereich (+ rd. 0,071 Mio. ), die Heizungskosten (+ rd. 0,25 Mio. ) die Reinigungskosten (+ rd. 0,030 Mio. ), die Kosten für Aus- und Fortbildung (+ rd. 0,017 Mio. ), die Kosten der Datenverarbeitung (+ rd. 0,025 Mio. ) und steigende Geschäftsausgaben (+ rd. 0,026 Mio. ). Weitere Einzelheiten über die Veränderungen sind auch der Übersicht über die Deckungskreise und dem Haushaltsquerschnitt zu entnehmen. In diesen Bereich fallen auch die Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand an andere Kommunen. Hierunter fallen auch die Ausgaben, die im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs für die Ilvesheimer Kinder gezahlt werden müssen, die Betreuungseinrichtungen außerhalb von Ilvesheim besuchen; der Planansatz beträgt 0,050 Mio. (Vorjahr 0,060 Mio. ). Insbesondere die geringeren Zahlungen an die Stadt Mannheim führen zu einem Rückgang der Ausgaben bzw. Planansätze.

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