-ENTWURF- Lernunterlage. Basisausbildung II Zugtrupp. Lernabschnitt 8: Logistik

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1 -ENTWURF- Lernunterlage Basisausbildung II Zugtrupp Lernabschnitt 8: Logistik

2 Erstellt von: Ingo Perkun OV Lüneburg Grafische Bearbeitung von: Ingo Perkun Version: 0.2 letzte Änderung: Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk - THW Leitung, Referat E 3, Kompetenzentwicklung - Provinzialstraße Bonn 2008 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bonn Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise nur mit Genehmigung der THW Leitung, Referat E 3. Die Wiedergabe zu gewerblichen Zwecken ist verboten. *Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 2

3 Inhaltsverzeichnis 1 Logistik Allgemeines Begriffsdefinitionen Logistik (Auswahl) Verpflegung der Helfer Beschaffung von Verbrauchsmaterial Zuführung zu den Teileinheiten - Einsatz des MTW Transport von Gefahrgut...8 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 - Unfallmerkblatt (Beispiel)...11 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 - Lernziele...4 Tabelle 2 - Gefahrstoffklassen...8 Tabelle 3 - Beispiel zur 1000 Punkte Berechnung...11 *Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 3

4 Tabelle 1 - Lernziele Groblernziele des Lernabschnitts 8 Der Helfer soll die Grundlagen der Versorgung der eigenen und beigestellten Einheiten kennen und anwenden können. Einzelthemen des Lernabschnitts 8 Std. T/P Logistik 4 T/P 8.1 Verpflegung der Helfer 1 T 8.2 Beschaffung von Verbrauchsmaterial 1 T/P 8.3 Zuführung zu den Teileinheiten (Einsatz MTW) 1 T 8.4 Transport von Gefahrgut 1 T *Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 4

5 1 Logistik 1.1 Allgemeines Logistik umfasst Planung, Bereitstellung, Einsatz und Nachweis der erforderlichen Mittel. Sie ist also die Unterstützung und Versorgung von Einheiten und umfasst alle Dienstleistungen zu diesem Zweck. Dazu gehören: Versorgung mit Verpflegung Beschaffungsmaßnahmen Einrichten und Betreiben von Logistikstützpunkten Materialverwaltung Transportleistung Unterbringung der eingesetzten Kräfte und Ablösungen Versorgung mit Verbrauchsgütern Maßnahmen der Materialhaltung Im Einsatzgeschehen spielt die Logistik eine wesentliche Rolle. Der Einsatzerfolg hängt maßgeblich davon ab, dass alle materiellen Voraussetzungen zur Erfüllung der Einsatzaufträge gegeben sind. Auch die materielle Einsatzbereitschaft wird durch Logistik sichergestellt. Somit ist Logistik ein grundlegender Bestandteil der Führung. Wichtig ist es, über Möglichkeiten und Grenzen der Einsatzmittel informiert zu sein. Mangelnde Versorgung kann keinesfalls durch Willenskraft ersetzt werden. Daher müssen logistische Maßnahmen vorausschauend geplant und wechselnden Lagen angepasst werden. Die logistischen Gegebenheiten beeinflussen außerdem maßgeblich den Führungsvorgang Das THW regelt seine Logistik entweder außerhalb des Schadengebietes in Anlehnung an die THW-Struktur oder im Schadengebiet in seiner Einsatzstruktur. Bei größeren Schadensereignissen besteht auch die Möglichkeit, dass der Bedarfsträger die Logistik organisiert (Beispiele: Oderhochwasser Eisenhüttenstadt, Elbehochwasser Amt Neuhaus). Teilweise wird in so einem Fall auch das THW mit der Logistik für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Bedarfsträgers beauftragt. Das THW unterhält zur Abwicklung von logistischen Aufgaben die FGr Log. Sie führt Arbeiten zur Materialerhaltung und Reparaturen durch. Insbesondere geht es darum im Einsatz auftretende Defekte kurzfristig zu beheben. Sie sorgt außerdem für die Zufuhr von Verbrauchsgütern und bereitet Verpflegung zu. Jeder taktische Führer trägt die Verantwortung für die Logistik der ihm unterstellten Einsatzkräfte. In der THW-FüSt mit Stab ist der Sachgebietsleiter 4 (S4) zuständig für Planung und Koordination des Logistikeinsatzes. *Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 5

6 Die Versorgung einer Einheit ist gleichzeitig mit der Auftragserteilung zu regeln. Gegebenenfalls wird die Logistik durch den OV-Stab sichergestellt, beispielsweise bei Einsatz eines einzelnen TZ oder einer FGr. Je früher die erforderlichen Maßnahmen feststehen umso eher und gezielter kann die Logistikplanung erfolgen. Damit die Logistik funktioniert ist ein regelmäßiger Austausch von Informationen unerlässlich. Bei jeder Lagebeurteilung muss festgestellt werden, welcher Bedarf besteht, welcher Bestand bereits vorhanden ist und was noch zugeführt werden muss. Es sollte stets bedacht werden, dass Beschaffung und Transport Zeit erfordern. Die pünktliche Zuführung von Material kann durch vorausschauende Planung sichergestellt werden, wenn die notwendigen Informationen von den Einheiten vorliegen. Einheiten die zu Einsätzen, Bereitstellungen und Märschen ausrücken, haben eine Grundausstattung an Verpflegung, Betriebsstoffen und sonstigen Bedarfsgütern mitzuführen. Dazu gehören folgende Maßnahmen: Kraftfahrzeuge sind voll aufgetankt, mitgeführtes Gerät kann min. acht bis zehn Stunden in Betrieb gehalten werden. Erstverpflegung ist mitzuführen. In den ersten vier bis sechs Stunden gibt es i. d. R. keine Verpflegung! Sonstige Verbrauchsgüter sollten für vier bis sechs Stunden vorhanden sein. 1.2 Begriffsdefinitionen Logistik (Auswahl) Der Betriebsstoffsatz (BS) ist die Menge, mit der ein Kraftfahrzeug 100 km weit fahren kann oder mit der ein mit Kraftstoff angetriebenes Gerät acht bis zehn Stunden betrieben werden kann. Der Verpflegungssatz (RS) ist die Menge, die für einen Helfer für 24 Stunden benötigt wird und mindestens eine warme Mahlzeit enthält. Verbrauchsgüter sind Ausstattungsteile, die entweder zum Gebrauch bestimmt sind, z.b. Kraftstoff, oder die mit ihrer Verwendung ihre Eigenschaft als selbstständige Ausstattungsteile verlieren (z.b. Ersatzteile, Werk- und Verbrauchsmaterial). Verbrauchsgütersatz (VS) sind die Mengen, die eine Einheit für einen bestimmten Auftrag innerhalb einer bestimmten Zeit benötigt. 1.3 Verpflegung der Helfer Die Einsatzbereitschaft der Helfer wird unter anderem in hohem Maße durch Art, Umfang und Qualität der Verpflegung bestimmt. Es ist daher notwendig, die Helfer rechtzeitig und ausreichend mit einwandfreier und schmackhafter Verpflegung zu versorgen. Handbuch Logistik *Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 6

7 Für die Verpflegung innerhalb der ersten Stunden muss die Einheit selber sorgen. Mit der übergeordneten Führungsstelle muss dann geklärt werden wie die weitere Versorgung erfolgt. In der Regel wird bei größeren Einsätzen der Bedarfsträger für alle Einsatzkräfte die Verpflegung organisieren. Bei kleinen Einsätzen muss die Verpflegung oft in eigener Zuständigkeit geregelt werden. Hierzu steht den Ortsverbände der OV-Koch zur Verfügung. Es ist zweckmäßig, lang haltbare Lebensmittel im OV vorzuhalten, damit kurzfristig eine Versorgung erfolgen kann. Ratsam ist es auch, zu einem örtlichen Supermarkt Kontakt herzustellen, so dass auch außerhalb der Öffnungszeiten ein Einkauf erfolgen kann. Alternativ kann auf örtliche Gastronomiebetriebe oder Cateringfirmen zurückgegriffen werden. Regelt das THW die Logistik selber, kommt ggf. auch der Einsatz des Verpflegungstrupps der FGr Logistik in Frage. Die Zubereitung und Ausgabe von Verpflegung unterliegt dabei aus hygienischen Gründen bestimmten Vorschriften. Für die Einrichtung von Versorgungsstellen Verpflegung gelten daher, auch aus taktischen Gründen, einige wichtige Kriterien: festes Gebäude, Halle oder Zelt erforderlich fester, trockener Untergrund auch bei schlechtem Wetter benutzbar ausreichend Parkraum geeignete Zu- und Abfahrtswege Trink- und Abwasseranschluss separate Sanitäranlagen für Kräfte der Log-V Müllentsorgung notwendig (insbesondere Küchenabfälle) Kühlung für Lebensmittelbevorratung benötigt 1.4 Beschaffung von Verbrauchsmaterial Die bedarfsgerechte Verfügbarkeit von Betriebsstoffen, Verbrauchsmaterial und persönlicher Ausstattung muss unbedingt gewährleistet werden. Verbrauchsmaterial kann durch verschiedene Stellen beschafft werden. Grundsätzlich bestehen dazu folgende Möglichkeiten: Durch den Ortsverband Durch die Fachgruppe Logistik Durch die Geschäftsstelle oder den Landes-/Länderverband Aus Gewerbe und Wirtschaft Von anderen Stellen oder Organisationen Handbuch Logistik *Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 7

8 Welche Einheit oder Institution einbezogen wird, hängt vom Bedarfsträger ab. Mit der Erteilung eines Auftrages wird die logistische Versorgung geregelt. In vielen Fällen wird es so sein das Material über die vorgesetzte Führungsstelle anzufordern ist. Gegebenfalls besteht auch eine andere Anweisung durch den Bedarfsträger, z. B das die Versorgung in eigener Zuständigkeit erfolgt. 1.5 Zuführung zu den Teileinheiten - Einsatz des MTW Der Zugtrupp ist mit einem Mannschaftstransportwagen ausgerüstet. Dieser ist universell einsetzbar und dient zum Transport von Helfern, Material und Versorgungsgütern. Im Einsatz wird er als Befehls- und Führungsstelle genutzt, aber auch zum Transport von Betriebsstoffen und Betriebsmitteln. 1.6 Transport von Gefahrgut Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die wegen ihrer Eigenschaften eine oder mehrere Gefahren für Mensch, Tier oder Umwelt aufweisen. Gefahrgüter sind gefährliche Stoffe die auf einen Verkehrsträger gebracht werden und dadurch zusätzlichen Gefahren unterliegen. Um zu erkennen, wie gefährlich ein Gefahrgut ist, hat man es in Klassen bzw. Gefahrgrade eingeteilt. Zur Bezeichnung eines gefährlichen Stoffes gehört: die UN - Nummer die Stoffbezeichnung die Klasse eine Ziffer und teilweise ein Kleinbuchstabe GGBefG Tabelle 2 - Gefahrstoffklassen Klasse 1 Eigenschaften Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Gefahrzettel (Beispiel) 2.1 Entzündbare Gase Nichtentzündbare Gase, nicht giftige Gase 2.3 Giftige Gase 2 *Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 8

9 3 Entzündbare flüssige Stoffe 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe 4.2 Selbstentzündliche Stoffe 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln 5.1 Entzündend (oxydierend) wirkende Stoffe 5.2 Organische Peroxide 6.1 Giftige Stoffe 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe 7 Radioaktive Stoffe 8 Ätzende Stoffe 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Der Kraftfahrer eines Fahrzeuges muss darüber informiert sein, ob und, wenn ja, welches Gefahrgut geladen ist. Die zulässige Menge an Gefahrgut wird durch ein Punktesystem bestimmt, bei dem jedem Stoff eine bestimmte Anzahl an Gefahrenpunkten zugewiesen ist. Es muss also berücksichtigt werden, wie viele Gefahrenpunkte das zugeladene Gut hat und wie viele Gefahrenpunkte sich bereits auf dem Fahrzeug befinden. Grundsätzlich dürfen max Punkte erreicht werden. Bis zu diesem Wert können die Regelungen des Kapitels des ADR* angewendet werden, die von einem Teil der Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgut befreien. Bei Überschreitung ist umgehend die beauftragte Person Gefahrgut zu benachrichtigen. Evtl. kann der Transport auf mehrere Fahrzeuge verteilt werden. *Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 9

10 Gefahrgut mit mehr als 1000 Punkten darf nur von Kraftfahrern mit ADR- Bescheinigung gefahren werden! Gefahrguttransporte müssen mit vorgeschriebenen Warntafeln und Gefahrzetteln gekennzeichnet werden. Weiterhin sind Beförderungspapiere zwingend vorgeschrieben ist das entsprechende Unfallmerkblatt mitzuführen hat der Fahrer seine Schulungsbescheinigung mitzuführen ist immer die beauftragte Person Gefahrgut (BPG) Absender, sie unterschreibt auch die Papiere Grundsätzlich sollte das THW über die 1000 Punkte hinaus kein Gefahrgut transportieren. In Einsatzfällen besteht aber die Möglichkeit, von den Bestimmungen des ADR befreit zu werden. Diese Notfallbeförderung ist nur zulässig zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt. Geplante Versorgungsfahrten für Einsatzstellen fallen nicht unter den Begriff Notfallbeförderung! Es ist für eine Notfallbeförderung stets eine Einzelfallprüfung erforderlich. Auch wenn eine Freistellung von der 1000 Punkte Regelung in Frage kommt, müssen alle Maßnahmen zur sicheren Durchführung des Transportes getroffen werden. Dazu gehören z. B. vorgeschriebene Fahrzeugausstattung gemäß Unfallmerkblatt vorgeschriebene Zusatzausstattung Begleitpapiere sichere, geprüfte Verpackung ausreichende Ladungssicherung Sicherheitsvorschriften beim Be- und Entladen beachten Ggf. sind die gleichen Vorschriften anzuwenden die für einen Gefahrguttransport gelten würden. Für die notwendigen Maßnahmen und ihre Einhaltung sind der Einsatzleiter bzw. der Einheitsführer sowie der den Transport ausführende Kraftfahrer verantwortlich. Der Kraftfahrer ist auch für die richtige und sichere Verladung des Gefahrgutes verantwortlich. Die Beförderungspapiere und die 1000 Punkte Berechnung sind grundsätzlich mitzuführen. Das Gefahrgut muss richtig beschriftet und alle Beteiligten im Umgang mit Gefahrgut unterwiesen sein. Beim Transport von Betriebsstoffen müssen Kanister mit eingestanzter UN-Nummer verwendet werden. Diese müssen zusätzlich gemäß Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) bezettelt sein. *Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 10

11 LA 8: Logistik Abbildung 1 - Unfallmerkblatt (Beispiel) Tabelle 3 - Beispiel zur 1000 Punkte Berechnung Stoff Menge Punkte Summe Benzin 3 x 20l 3 Punkte/l 60 Punkte Diesel 1 x 20l 1 Punkt/l 20 Punkte Summe: 80 Punkte *Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 11

12 Für die Durchführung der 1000 Punkte Berechnung gibt es Vorlagen des THW, in denen die benötigten Daten für alle Stoffe bereits vorgegeben sind. Für den Transport von Sprengmitteln eine besondere Verbringungsgenehmigung erforderlich. Der Transport darf nur von Genehmigungsscheininhabern durchgeführt werden. Weiter Informationen zum Bereich Gefahrgut sind zu erhalten von der Beauftragten Person Gefahrgut in der Geschäftsstelle. Außerdem von der sonstigen verantwortlichen Person (SVP) im Ortsverband, in der Regel ist dies der Schirrmeister. Auch die Kraftfahrer der FGr Logistik gehören zu den SVP. *Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 12

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