Kurzfassung des Kenntnisstands. Umweltbericht zum Bebauungsplan Scharmbeck 4 Windenergieanlagen am Pattenser Graben in Winsen (Luhe)

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1 Kurzfassung des Kenntnisstands Umweltbericht zum Bebauungsplan Scharmbeck 4 Windenergieanlagen am Pattenser Graben in Winsen (Luhe) Auftraggeber Stadt Winsen (Luhe) Schlossplatz Winsen (Luhe) Auftragnehmer MIX landschaft & freiraum Hauptstr Barnstedt Tel mix@mix-landschaftsplanung.de Bearbeiter Dipl.-Ing. Peter Mix Barnstedt, 26. November 2014

2 1 Vorhaben Mit dem Bebauungsplan Scharmbeck 4 Windenergieanlagen am Pattenser Graben plant die Stadt Winsen (Luhe) die Ausweisung von Flächen zur Installation von sieben Windenergieanlagen mit einer maximalenn Höhe von 200 m über Grund. Die Aufstellung der Planung erfolgt auf der Grundlage der 41. Änderung des Flächennutzungsplans. Das Plangebiet hat eine Flächengröße von 101,5 ha. Zusätzlich zum Umweltbericht ist gemäß 1a BauGB und 13 ff BNatSchG ( 5 NAGBNatSchG) ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu bearbeiten und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung und zur Kompensation von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes durch die geplanten Baumaßnahmen zu entwickeln. Zur Bilanzierung des Eingriffs wird das Niedersächsische Städtetagsmodell eine Grundlage sein. Die Erfassung und Bewertung der Avifauna und des Landschaftsbildes in Hinblick auf die Ausweisung von Standorten zur Errichtung von Windkraftanlagen wird auf der Grundlage einer Arbeitshilfe des Niedersächsischen Landkreistags (NLT 2014) Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (Stand: Oktober 2014) durchgeführt. Mit der artenschutzrechtlichen Prüfung Tiere und Pflanzen wird festgestellt, ob dem Vorhaben hinsichtlich der Artenschutz Verbote des 44 BNatSchG artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen, bzw. ob eine Ausnahme möglich werden wird. Die Artenschutzrechtliche Betrachtung ist Bestandteil der jeweiligen Planverfahren. Sollten streng geschützte Arten oder nach 30 BNatSchG besonders geschützte Biotope durch die Planungen beeinträchtigt werden und ist dies unumgänglich, können entsprechende Ausnahmeanträge bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg gestellt werden. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes erfolgt auf der Grundlage Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - Vorschläge für Maßnahmen bei der Errichtung von Windkraftanlagen, Wilhelm Breuer, in Naturschutz und Landschaftsplanung 33. (8), Fauna Im südlichen Bereich des geplanten Sondergebiets werden z.zt. ergänzende faunistische Kartierungen durchgeführt. 2.1 Brutvögel Die Untersuchungsmethode und die im Untersuchungsgebiet festgestellten Brutvögel sind in Aland (2014c) in Text und Karte dargestellt. In die Karte des Brutvogelbestandes sind nur die Vorkommen von Arten, die für die Planung relevant sein könnten, eingetragen. Dazu gehören gefährdete MIX landschaft & freiraum (Erstelldatum ) 2

3 Arten der Roten Listen (Niedersachsen und Deutschland). Die übrigen Arten sind summarisch in Tabelle 1 des Berichtes von Aland (2014c) aufgeführt. Jedes eingetragene Artkürzel bzw. Symbol bedeutet ein wahrscheinliches Brutrevier. Die Brutreviere sind von artspezifisch unterschiedlicher Ausdehnung und i.d.r. größer als die eingetragenen Kürzel. Aland (2014c) bewerten die Untersuchungsgebiete nach dem in Niedersachsen üblichen Verfahren nach BEHM & KRÜGER (2013). Die wertvollen Bereiche werden in Darstellung hervorgehoben. Demnach liegen die geplanten Windenergieanlagen auch nach der neuen Planung in einer Fläche mit regionaler Bedeutung für Brutvögel. Zur Bedeutung tragen auch die empfindlichen Wiesenvogelarten Kiebitz, Großer Brachvogel und Rohrweihe bei. Die Höhe des jeweiligen Gebietswertes beruht zum größten Teil auf Arten, die gegenüber Windkraftanlagen unempfindlich sind (HÖTKER 2006, STEINBORN et al. 2011). Dort, wo sie vorkommen, spielen Großer Brachvogel und Kiebitz eine Rolle. Diese Arten werden im Folgenden betrachtet. Diese Bewertung ist im Rahmen der Regionalplanung zu beachten. Im Zusammenhang mit der Beurteilung des besonderen Artenschutzes nach 44 BNatSchG ist die Bewertung ohne Bedeutung. Hier muss immer auf Artniveau betrachtet werden. Die Arten, die nach der aktuellen Literatur (HÖTKER 2006, STEINBORN et al. 2011) gegenüber Windkraftanlagen empfindlich sein können, nämlich Rohrweihe, Mäusebussard, Turmfalke, Mäusebussard Waldohreule und Kiebitz, wurden zudem in einer Karte eingetragen. Die Rohrweihe brütete 2013 im Norden des Untersuchungsgebietes. Von dort aus konnten Jagdflüge von Männchen und Weibchen in alle Richtungen beobachtet werden. Ein bevorzugter Jagdbereich wurde nicht registriert. Die Rohrweihe jagte auch im Bereich der geplanten Windenergieanlagen, sowohl nördlich als auch südlich der BAB A39. Die Untersuchungen zur Raumnutzung erbrachten keine Hinweise auf eine erhöhte Raumnutzung von weiteren empfindlichen Greif- und Großvögeln im Bereich der geplanten Windenergieanlage: Der Rotmilan wurde im Gebiet beobachtet, es ist jedoch zu erwarten, dass der Rotmilan das Untersuchungsgebiet nur vereinzelt aufsucht und hier nicht gebrütet hat (Aland 2014c). Die Beobachtungen zur Raumnutzung des Weißstorchs zeigen, dass ein bestimmter Bereich westlich der geplanten Anlagenstandorte bevorzugt zur Nahrungssuche und für Ruhephasen aufgesucht wurde. Hier ruhten regelmäßig zwischen 6-8 Weißstörche. Die übrigen Bereiche werden sporadisch frequentiert. 2.2 Gastvögel In der Brutzeit (Frühjahr und Sommer) bilden die Individuen der meisten Vogelarten feste Reviere, in denen sie ihre Nachkommenschaft aufziehen. Danach lösen sich die Bindungen an feste Orte auf und die Vögel streifen mehr MIX landschaft & freiraum (Erstelldatum ) 3

4 oder weniger umher, um die jeweils günstigsten Gebiete aufzusuchen. Um diese Vogelgruppe von den Brutvögeln abzugrenzen, wird sie hier als Gastvögel bezeichnet. Die ermittelten Daten aus dem neunmonatigen Zeitraum der Gastvogelerfassung wurden in einer Übersichtstabelle (Tab. 1, Aland 2014d) zusammengefasst. Die erfassten Gastvogelvorkommen werden, je nach Ergebnislage, einer Bewertung anhand des Bewertungsverfahrens von Gastvogellebensräumen nach BURDORF et al. (1997) unterzogen, unter Verwendung der aktuellen quantitativen Kriterienwerte von KRÜGER et al. (2010). Anhand der Daten ließ sich keine besondere Bedeutung für das UG als Gastvogellebensraum nachweisen. Für keine Art konnte auch nur annähernd ein Rastbestand mindestens lokaler Bedeutung festgestellt werden. Dem Gebiet kann daher bestenfalls eine allgemeine Bedeutung als Gastvogellebensraum zu-gemessen werden. Diese besteht in der Bedeutung als Nahrungshabitat für sehr geringe Rastbestände (s. Tab. 2), z. B. von Kiebitz (max. 140 Vögel, vorwiegend auf Ackerflächen), Sturmmöwe (max. 35 Vögel, vorwiegend auf Ackerflächen), Kanada- (max. 31 Vögel) und Saatgans (max. 24 Vögel) sowie Weißstorch (max. drei Vögel). Die Rastplätze dieser genannten Vorkommen liegen außerhalb des 500 m Radius um die geplanten WEA. Das Auftreten von Greifvögeln muss insbesondere im Vergleich zu Niederungsgebieten als gering bis mittelmäßig bezeichnet werden. Das Untersuchungsgebiet verfügt über keine besondere Bedeutung als Gasthabitat für Greifvögel. Nach Auswertung der Erfassungsergebnisse zur Funktion und Bedeutung des Gebietes als Gastvogellebensraum haben sich keine Sachverhalte ergeben, die eine Nutzung der Fläche zur Windenergienutzung im Bereich der derzeitigen Standortplanung einschränken oder gar ausschließen könnten. Im Untersuchungsgebiet bzw. innerhalb kritischer Umkreise und Meidedistanzen liegen keine angrenzenden Schlafplätze von Gänsen oder Kranichen, keine international, national und landesweit bedeutsamen Gastvogellebensräume (NLWKN 2013) und keine bedeutsamen Rast- und Überwinterungsgebiete von Greifvögeln oder Eulen. Das Konfliktpotenzial der geplanten Windenergienutzung hinsichtlich der Bedeutung des näheren und weiteren Umfeldes als Lebensraum für Gastvögel wird insgesamt als gering eingeschätzt. 2.3 Fledermäuse Fledermäuse wurden im Untersuchungsgebiet durch LEUPOLT (2013) erfasst und bewertet. Nachdem sich die Lage der vorgesehenen Anlagen verändert hat, wurde in 2014 eine ergänzende Untersuchung durchgeführt. Mit dem Gewässer am Westrand des Untersuchungsgebietes (Teillebensraum 7) wurde ein Fledermaus-Lebensraum hoher Bedeutung ermittelt. Die übrigen ermittelten Teillebensräume besitzen eine mittlere Bedeutung (Leupolt 2013, 2014). Das Eignungsgebiet für Windkraftanlagen befindet sich in mindestens 650 m Entfernung zum Teillebensraum 7, der eine hohe Bedeutung besitzt. MIX landschaft & freiraum (Erstelldatum ) 4

5 Die Teillebensräume 4, 5, 6, 9 und 16 liegen in relativer Nähe zu den geplanten WEA-Standorten. Hier bestehen nur Jagdhabitate von strukturgebunden jagenden Fledermäusen, die nicht in den Höhen der Rotoren jagen. Zusätzlich jagte in TL 6 der Große Abendsegler, jedoch jeweils nur mit geringen Aktivitätsdichten. Die Art Großer Abendsegler jagt auch im offenen Luftraum (10-50 m, teilweise auch in mehreren Hundert Metern Höhe, DIETZ et al. (2007)). Auch die stationären Erfassungsgeräte an den Standorten erfassten zur Herbstzugzeit erhöhte Aktivitäten, teilweise ausgelöst durch den Großen Abendsegler. Bei diesen erhöhten Aktivitäten wurden auch Jagdrufe ermittelt. Dies fand insbesondere im Spätsommer, im August statt. Während der Frühjahrs- und Lokalpopulationerfassungen kam es hier nicht zu erhöhten Aktivitäten. Während der Zugzeiten kam es zu keinen Hinweisen für einen vermehrten Fledermauszug über das Untersuchungsgebiet. Die erhöhten Aktivitäten der stationären Erfassungsgeräte und während der Detektorbegehungen konnten größtenteils der Lokalpopulation (insbesondere im Spätsommer) zugeordnet werden 3 Landschaftsbild 3.1 Charakteristik Landschaftseinheit Luheniederung mit besonderem Wert durch die Flusslandschaft der Luhe. Der westliche Teil dieser Landschaftseinheit wurde um die Jahrhundertwende im Wesentlichen als Grünland genutzt. In Teilbereichen wurde das Grünland stark durch Gehölzreihen gegliedert. Heute landwirtschaftlich geprägter Raum mit gehölzreichem Grünland- und strukturreichen Ackerlandschaften, intensive Nutzung 3.2 Vorbelastungen/Störungen Lärmimissionen der BAB A kv Hochspannungsleitung 3 vorhandene, 100 m hohe Windenergieanlagen des Windparks Roydorf 3.3 Qualitäten strukturreiche Gliederung durch Gehölze und Baumreihen entlang von Wegen und Gräben 3.4 Wirkung der geplanten Anlagen auf die Landschaftsästhetik Aufgrund der typisch flachen Topographie der norddeutschen Tiefebene sind die geplanten ca. 200 m hohen Anlagen neben den bestehenden Anlagen im gesamten Betrachtungsraum gut sichtbar. Sichtverschattungen aufgrund des Reliefs sind nicht wirksam. Die Anlagen des Windparks Scharmbeck sind von den Ortslagen Pattensen und Luhdorf zum Teil durch Gehölze sichtverschattet und daher nur zum Teil wahrnehmbar. In den großräumiger strukturierten Bereichen des Untersu- MIX landschaft & freiraum (Erstelldatum ) 5

6 chungsgebietes wirken sich die Anlagen massiv auf das Landschaftsbild aus. Aufgrund ihrer Höhe sind die geplanten Anlagen auch in den kleinräumiger strukturierten Bereichen fast überall sichtbar und belasten derzeit naturnah anmutende Kulissen erheblich. Die vorhandenen Anlagen der umliegenden Windparke sind deutlich kleiner als die neu geplanten Anlagen. Sie bleiben in ihrer Wahrnehmbarkeit hinter den geplanten Anlagen zurück bzw. verstärken den Eindruck des Überschreitens der bisherigen Maßstäblichkeit, den die 200 m großen Anlagen in Zukunft hinterlassen werden. 3.5 Mögliche Maßnahmen zur Neugestaltung des Landschaftsbildes Zur Kompensation der erheblichen und weitreichenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind Maßnahmen zur Neugestaltung des Landschaftsbildes erforderlich. Dies sollten vorrangig Anpflanzungen von dicht wachsenden Hecken und großkronigen Bäumen an Orten der Wahrnehmung der Anlagen sein, z.b. an nicht in die Landschaft eingebundenen Ortsrändern und an Wegen und Straßen, die über keinen begleitenden Gehölzbestand verfügen. Diese Anpflanzungen dienen der teilweisen Sichtverschattung auf die Windenergieanlagen und reduzieren die optische Bedrückung in der visuellen Wahrnehmung. Die 51 m hohe Windenergieanlage auf dem Gelände der Winsener Kläranlage in den Osterwiesen soll abgebaut werden. Diese Maßnahme führt zu einer erheblichen Entlastung der Landschaft, die zwischen Luhe und Ilmenau von sehr hohem Eigenartswert und von großer Vielfalt geprägt ist. Das Gebiet gehört zum zukünftigen Naturschutzgebiet Ilmenau-Luheniederung Für die Windenergieanlagen sind entsprechende Suchbereiche im Umfeld des Änderungsbereichs Scharmbeck: am westlichen Ortsrand von Pattensen in den Siedlungsbereichen Heuberg, Allernweg, Blumenstraße und Klosterweg, am westlichen Ortsrand des Altdorfs Roydorf in den Bereichen In n Wieg, Schaphorst und Masker Brook, Auf der Ostseite von Scharmbeck für das Neubaugebiet Am Bach, das relativ offen zur östlich angrenzenden Landschaft ist, Weg am Pattenser Graben, an der Schirmbeck und am Weg Osterkamp, Luhdorf Am Alten Luhebogen, entlang der Straße Brückenfeld mit dem Twietenhof Lüllau 3.6 Vorläufige Ermittlung des Kompensationsbedarfs Der Flächenbedarf für die Kompensationsmaßnahmen im Rahmen eines Bebauungsplans sollte nach BREUER 1 anteilig an der Flächengröße des erheblich beeinträchtigten Raumes festgelegt werden und folgende Flächenanteile nicht unterschreiten. Das Untersuchungsgebiet zur Ermittlung 1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - Vorschläge für Maßnahmen bei der Errichtung von Windkraftanlagen, Wilhelm Breuer, in `Naturschutz und Landschaftsplanung 33. (8). 2001, S. 237 ff MIX landschaft & freiraum (Erstelldatum ) 6

7 des Kompensationsbedarfes für erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes entspricht einem Radius der 15-fachen Anlagenhöhe = m um das Baufeld herum. Bei der Berechnung des Kompensationsbedarfs werden durch vorhandene Windenergieanlagen bereits beeinträchtigte Landschaftsräume in ihrem Wert um eine Stufe abgesenkt. Der Bereich, der von beiden geplanten Windparks beeinträchtigt wird, wird zu gleichen Anteilen auf die Windparks aufgeteilt. Tab. 1 Ermittlung Kompensationsbedarf Landschaftsbild Bedeutung des Landschaftsraums Sehr hohe Bedeutung naturraumtypische Eigenart erhalten, keine störenden Objekte, Geräusche, Gerüche hohe Bedeutung naturraumtypische Eigenart erhalten, wenig störende Objekte, Geräusche, Gerüche mittlere Bedeutung naturraumtypische Eigenart vermindert oder überformt aber erkennbar, störende Objekte, Geräusche, Gerüche vorhanden geringe Bedeutung naturraumtypische Eigenart weitgehend überformt oder zerstört, viele störenden Objekte, Geräusche, Gerüche Sehr geringe Bedeutung naturraumtypische Eigenart überformt oder zerstört Anzahl WEA Ausgleichs bedarf für 1 WKA 0,4 % 0,12 % für 1 WKA 0,3 % 0,09 % für 1 WKA 0,2 % 0,06 % für 1 WKA 0,1 % 0,03 % für 1 WKA 0,0 % 0,0 % Flächengöße im UG 262 ha 409 ha ha 672 ha 178 ha MIX landschaft & freiraum (Erstelldatum ) 7

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