Anhang 2: Faktenblätter und Beurteilungen SanFisch

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1 Anhang 2 Sanierung Wasserkraft Planung der Massnahmen gemäss GSchG Art. 83b Strategische Planung zur Wiederherstellung der Fischwanderung Beschlossene Planung des Kantons Basel-Landschaft gemäss VBGF Anhang 4 Art. 2 Anhang 2: Faktenblätter und Beurteilungen SanFisch

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3 Anhang 2.1 Faktenblatt Kraftwerk Neuewelt Bearbeitungsstand: 09. Juni 2014 (MHu/DZ) Konzessionärin IWB (Industrielle Werke Basel) Übersicht Beim KW Neuewelt handelt es sich um ein Flusskraftwerk. Es nutzt eine seit Jahrhunderten bestehende Schwelle, welche der Ableitung von Wasser aus der Birs in den St. Albanteich dient. Die Wasserentnahme zur Speisung des Kraftwerks erfolgt im Bereich der Wasserentnahme zur Speisung des St. Albanteichs. Das im Kraftwerk genutzte Wasser wird vollumfänglich in die Birs zurückgeführt. 1 Birs 2 St. Albanteich (Gewerbekanal) 3 Schwelle in der Birs 4 Entnahmebauwerk und Kraftwerkszentrale mit bestehender Fischaufstiegshilfe Sanierungsziele Fischgängigkeit Fischaufstieg: Die bestehende Fischaufstiegshilfe ist nur beschränkt funktionstüchtig. Die Durchgängigkeit für den Lachs ist im heutigen Zustand nicht gewährleistet. Der Anschluss des Fischpasses im Unterwasser ist nur bei mittlerer bis hoher Wasserführung auch für kleinere Fische gewährleistet. Beim Ausstieg aus dem Fischpass im Oberwasser besteht ein gewisses Risiko, dass aufsteigende Fische in den St. Albanteich gelangen und so direkt wieder in den Rhein absteigen. Die aufgezeigten Mängel sind zu beheben.

4 Fischabstieg: Eine Fischabstiegsanlage fehlt. Der Fischabstieg ist zu gewährleisten. Besondere Beachtung ist hierbei dem Lachs zu schenken. Fischschutz: Der Fischschutz ist aufgrund des zu grossen Stababstands des Rechens und aufgrund teilweise fehlender Tosbecken nicht gewährleistet. Der Fischschutz ist gemäss dem Stand der Technik insbesondere unter Berücksichtigung des Lachses zu gewährleisten. Kosten Gemäss einer groben Schätzung der Kraftwerkbetreiberin ist davon auszugehen, dass die Sanierungskosten in die Grössenordnung der Kostenkategorie IV des BAFU (CHF 2.5 Mio. - 5 Mio.) fallen werden. Koordination mit anderen Vorhaben Eine Koordination mit weiteren Planungen gemäss Kapitel 3 der vorliegenden Planung ist nicht notwendig. Bei der Umsetzung von Massnahmen ist dem Hochwasserschutz jedoch die notwendige Beachtung zu schenken. Vorhaben IWB: Die IWB plant eine Gesamtsanierung der Anlage. Die Sanierung soll zusammen mit der Sanierung Fischgängigkeit umgesetzt werden. Neozoen: Die Verbreitung wassergebundener Neozoen in der Birs insbesondere des Signalkrebses - wird aus heutiger Sicht als problematisch betrachtet. Um das Aufsteigen solcher Neozoen bei KW Anlagen zu verhindern oder zu erschweren sind nach dem aktuellen Stand der Technik Massnahmen zu treffen, sofern diese wirtschaftlich vertretbar und mit den Sanierungszielen bezüglich Fischwanderung vereinbar sind. Semiaquatische Fauna: Bei der Sanierung der Fischgängigkeit ist nach Möglichkeit auch eine Verbesserung der Vernetzung für die semiaquatische Fauna anzustreben. Terminplanung Die Schwelle Neuewelt ist die unterste von insgesamt 8 Staustufen in der Birs auf Basellandschaftlichem Gebiet. Es ist auch der Wunsch der Kraftwerkbetreiberin, die Sanierung zügig anzugehen In Zusammenarbeit mit der Kraftwerkbetreiberin wurde folgender Terminplan festgelegt: Kraftwerke Neuewelt Erarbeitung beschlossene Planung Vorgezogene Sanierungsverfügung Optimierung FAH Fischabstieg / Rechen Tosbecken Fischabstieg / Rechen Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton (weiteres Vorgehen vom Entscheid der Familie Stadelmann abhängig) Phasen: Erarbeitung beschlossene Planung Verfügung Massnahmen Variantenstudium und Vorabklärungen Projektierung Bewilligungsverfahren und Kostengutsprache Umsetzung Erfolgskontrolle

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7 Anhang 2.2 Faktenblatt Kraftwerk Dornachbrugg Bearbeitungsstand: 09. Juli 2014 (MHu/DZ) Konzessionärin Birseck Hydro AG (c/o EBM, Genossenschaft Elektra Birseck Münchenstein) Übersicht Beim KW Dornachbrugg handelt es sich um ein Flusskraftwerk an einem natürlichen Absturz, welcher künstlich erhöht wurde. 1 Wehr 2 Zentrale 3 Fischaufstiegshilfe (Vernetzung via Schappe-Kanal) Sanierungsziele Fischgängigkeit Fischaufstieg: Die bestehende Fischaufstiegshilfe ist nur beschränkt funktionstüchtig. Die Auffindbarkeit ist aufgrund der geringen Lockströmung und der grossen Entfernung zur Rückgabe des turbinierten Wassers schlecht. Der Ausstieg ins Oberwasser erfolgt direkt bei Turbineneinlauf. Es besteht die Gefahr, dass die aufsteigenden Fische direkt in die Turbine gelangen. Die Durchgängigkeit für den Lachs ist im heutigen Zustand nicht gewährleistet. Die aufgezeigten Mängel sind zu beheben. Fischabstieg: Eine Fischabstiegsanlage fehlt. Der Fischabstieg ist zu gewährleisten. Besondere Beachtung ist hierbei dem Lachs zu schenken.

8 Fischschutz: Der Fischschutz ist aufgrund des zu grossen Stababstands des Rechens und aufgrund teilweise fehlender Tosbecken nicht gewährleistet. Der Fischschutz ist gemäss dem Stand der Technik insbesondere unter Berücksichtigung des Lachses zu gewährleisten. Die Schaffung von Tosbecken soll unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit der Massnahme geprüft werden. Besonderes: Die Verbesserung des Fischaufstiegs beim Kraftwerk Dornachbrugg stellt auf Grund der örtlichen Rahmenbedingungen (unter anderem: Nähe zu Siedlungsgebiet mit historischer Bedeutung, Naturschutzgebiet) eine grosse Herausforderung dar. Im Rahmen der Projektierung der Massnahmen sind daher Variantenstudium wie in Art. 9c VBGF vorgesehen voraussichtlich unumgänglich. Sie sollen in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen SO und BL erfolgen. Kosten Eine Kostenschätzung ist beim aktuellen Planungsstand sehr schwierig. Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass die Sanierung des KW Dornachbrugg in die Kostenkategorie III des BAFU (Fr. 1 Mio 2.5 Mio) fallen wird. Koordination mit anderen Vorhaben Eine Koordination mit weiteren Planungen gemäss Kapitel 3 der vorliegenden Planung ist nicht notwendig. Bei der Umsetzung von Massnahmen ist dem Hochwasserschutz jedoch die notwendige Beachtung zu schenken. Neozoen: Die Verbreitung wassergebundener Neozoen in der Birs insbesondere des Signalkrebses - wird aus heutiger Sicht als problematisch betrachtet. Um das Aufsteigen solcher Neozoen bei KW Anlagen zu verhindern oder zu erschweren sind nach dem aktuellen Stand der Technik Massnahmen zu treffen, sofern sie wirtschaftlich vertretbar und mit den Sanierungszielen bezüglich Fischwanderung vereinbar sind. Semiaquatische Fauna: Bei der Sanierung der Fischgängigkeit ist nach Möglichkeit auch eine Verbesserung der Vernetzung für die semiaquatische Fauna anzustreben. Terminplanung Die Stauhaltung Dornachbrugg ist die zweitunterste von insgesamt 8 Staustufen in der Birs auf Basellandschaftlichem Gebiet. Für die Ausbreitung des Lachses in der Birs hat die Herstellung der Durchwanderbarkeit eine zentrale Bedeutung. Massnahmen beim KW Dornachbrugg sollten daher möglichst zügig umgesetzt werden. In Zusammenarbeit mit der Kraftwerkbetreiberin wurde folgender Terminplan festgelegt: Kraftwerk Dornachbrugg Planung / Verfügung Massnahmen Optimierung FAH Fischabstieg / Rechen Tosbecken Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Phasen: Erarbeitung beschlossene Planung Verfügung Massnahmen Variantenstudium und Vorabklärungen Projektierung Bewilligungsverfahren und Kostengutsprache Umsetzung Erfolgskontrolle

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11 Anhang 2.3 Faktenblatt Kraftwerk Büttenen 1 und 2 Bearbeitungsstand: 09. Juli 2014 (MHu/DZ) Konzessionärin Birs Wasserkraft AG (c/o Alpiq Hydro Aare AG) Übersicht Die Stauhaltung Büttenen alimentiert die beiden Ausleitkraftwerke Büttenen 1 und 2. Die Länge der Restwasserstrecke beträgt etwa 260 Meter. Die Dotierwassermenge wurde auf 1000 l/s festgelegt. Das Wehr ist auf einen natürlichen Absturz gebaut, welcher künstlich erhöht wurde. 1 Wehr 2 Restwasserstrecke 3 Wasserrückgabe links- bzw. rechtsufrig 4 Fischlift Sanierungsziele Fischgängigkeit Fischaufstieg: Es wird davon ausgegangen, dass der bestehende Fischlift auch lachsgängig ist. Hingegen wird dessen Auffindbarkeit als mässig eingestuft. Durch Verlegung der Dotierwasserabgabe zum Einstieg beim Fischlift soll die Lockwasserströmung und damit die Auffindbarkeit des Fischlifts verbessert werden.

12 Fischabstieg: Fischabstiegsanlagen fehlen. Der Fischabstieg ist zu gewährleisten. Besondere Beachtung ist hierbei dem Lachs zu schenken. Fischschutz: Der Fischschutz ist aufgrund des zu grossen Stababstands des Rechens bei beiden Kraftwerken nicht gewährleistet. Der Fischschutz ist gemäss dem Stand der Technik insbesondere unter Berücksichtigung des Lachses zu gewährleisten. Tosbecken sind nicht vorhanden. Die Schaffung von Tosbecken soll unter Berücksichtigung der natürlichen Begebenheiten und der Verhältnismässigkeit der Massnahme geprüft werden. Kosten Eine Kostenschätzung ist beim aktuellen Planungsstand sehr schwierig. Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass die Sanierung der Stauhaltung Büttenen in die Kostenkategorie III des BAFU (Fr. 1 Mio 2.5 Mio) fallen wird. Koordination mit anderen Vorhaben Hochwasserschutz: In der Gemeinde Grellingen bestehen Hochwasserschutzdefizite. Nach heutigem Wissensstand muss davon ausgegangen werden, dass die Stauanlage Büttenen den Anforderungen zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes in der Gemeinde Grellingen nicht vollumfänglich genügt. Möglicherweise sind bauliche Anpassungen zur Beseitigung des bestehenden Hochwasserschutzdefizits notwendig. Gegebenenfalls wären solche Anpassungen (Planung und Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung der Hochwassersicherheit beim Kraftwerk) zeitlich mit der Planung und Umsetzung der Massnahmen zur Verbesserung der Fischgängigkeit zu koordinieren. Neozoen: Die Verbreitung wassergebundener Neozoen in der Birs insbesondere des Signalkrebses - wird aus heutiger Sicht als problematisch betrachtet. Um das Aufsteigen solcher Neozoen bei KW Anlagen zu verhindern oder zu erschweren sind nach dem aktuellen Stand der Technik Massnahmen zu treffen, sofern sie wirtschaftlich vertretbar und mit den Sanierungszielen bezüglich Fischwanderung vereinbar sind. Terminplanung Für die Ausbreitung des Lachses in der Birs hat die Herstellung der Durchwanderbarkeit eine zentrale Bedeutung. Das Programm Lachs 2020 der IKSR sieht die Herstellung der Durchwanderbarkeit der Birs für den Lachs bis 2020 vor. Massnahmen bei der Stauhaltung Büttenen sollten daher möglichst zügig umgesetzt werden. In Zusammenarbeit mit der Kraftwerkbetreiberin wurde folgender Terminplan festgelegt: Kraftwerke Büttenen Erarbeitung beschlossene Planung Optimierung FAH Fischabstieg / Rechen Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Phasen: Erarbeitung beschlossene Planung Verfügung Massnahmen Variantenstudium und Vorabklärungen Projektierung Bewilligungsverfahren und Kostengutsprache Umsetzung Erfolgskontrolle

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15 Anhang 2.4 Faktenblatt Kraftwerk Moos Bearbeitungsstand: 09. Juli 2014 (MHu/DZ) Konzessionärin Birs Wasserkraft AG (c/o Alpiq Hydro Aare AG) Übersicht Beim Kraftwerk Moos handelt es sich um ein Flusskraftwerk. 1 Wehr mit Zentrale (rechtsufrig) 2 Fischaufstiegshilfe 3 Moossee (Stauhaltung) Sanierungsziele Fischgängigkeit Fischaufstieg: Die bestehende Fischaufstiegshilfe ist nicht für den Lachs ausgelegt. Sie ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für den Lachs zu sanieren. Fischabstieg: Eine Fischabstiegshilfe fehlt. Der Fischabstieg ist zu gewährleisten. Besondere Beachtung ist hierbei dem Lachs zu schenken. Fischschutz: Der Fischschutz ist aufgrund des zu grossen Stababstands des Rechens nicht gewährleistet. Der Fischschutz ist gemäss dem Stand der Technik insbesondere unter Berücksichtigung des Lachses zu gewährleisten.

16 Kosten Eine Kostenschätzung ist beim aktuellen Planungsstand sehr schwierig. Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass die Sanierung des KW Moos in die Kostenkategorie III des BAFU (Fr. 1 Mio 2.5 Mio) fallen wird. Koordination mit anderen Vorhaben Eine Koordination mit weiteren Planungen gemäss Kapitel 3 der vorliegenden Planung ist voraussichtlich nicht notwendig. Bei der Umsetzung von Massnahmen ist dem Hochwasserschutz jedoch die notwendige Beachtung zu schenken. Neozoen: Die Verbreitung wassergebundener Neozoen in der Birs insbesondere des Signalkrebses - wird aus heutiger Sicht als problematisch betrachtet. Um das Aufsteigen solcher Neozoen bei KW Anlagen zu verhindern oder zu erschweren sind nach dem aktuellen Stand der Technik Massnahmen zu treffen, sofern sie wirtschaftlich vertretbar und mit den Sanierungszielen bezüglich Fischwanderung vereinbar sind. Semiaquatische Fauna: Bei der Sanierung der Fischgängigkeit ist nach Möglichkeit auch eine Verbesserung der Vernetzung für die semiaquatische Fauna anzustreben. Terminplanung Für die Ausbreitung des Lachses in der Birs hat die Herstellung der Durchwanderbarkeit eine zentrale Bedeutung. Das Programm Lachs 2020 der IKSR sieht die Herstellung der Durchwanderbarkeit der Birs für den Lachs bis 2020 vor. Massnahmen bei der Stauhaltung Moos sollten daher möglichst zügig umgesetzt werden. In Zusammenarbeit mit der Kraftwerkbetreiberin wurde folgender Terminplan festgelegt: Kraftwerke Moos Erarbeitung beschlossene Planung Optimierung FAH Fischabstieg / Rechen Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Phasen: Erarbeitung beschlossene Planung Verfügung Massnahmen Variantenstudium und Vorabklärungen Projektierung Bewilligungsverfahren und Kostengutsprache Umsetzung Erfolgskontrolle

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19 Anhang 2.5 Faktenblatt Kraftwerk Nenzlingermatten Bearbeitungsstand: 09. Juli 2014 (MHu/DZ) Konzessionärin Birs Wasserkraft AG (c/o Alpiq Hydro Aare AG) Übersicht Beim Kraftwerk Nenzlingermatten handelt es sich um ein Ausleitkraftwerk. Die Länge der Restwasserstrecke beträgt etwa 200 Meter. Die Dotierwassermenge wurde auf 1000 l/s festgelegt. 1 Wehr 2 Restwasserstrecke 3 Zentrale 4 Naturnahes Umgehungsgerinne Sanierungsziele Fischgängigkeit Fischaufstieg: Das bestehende Umgehungsgerinne weist verschiedene Schwachstellen auf, welche zu beheben sind. Es ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für den Lachs zu prüfen und ggf. zu sanieren. Die Lockströmung ist ungenügend. Lösungen zur Verbesserung der Lockströmung (z.b. Verlegung der Dotierung der Restwasserstrecke hin zur Fischaufstiegsanlage) sind zu prüfen.

20 Fischabstieg: Eine Fischabstiegshilfe fehlt. Der Fischabstieg ist zu gewährleisten. Besondere Beachtung ist hierbei dem Lachs zu schenken. Fischschutz: Der Fischschutz ist aufgrund des zu grossen Stababstands des Rechens nicht gewährleistet. Der Fischschutz ist gemäss dem Stand der Technik insbesondere unter Berücksichtigung des Lachses zu gewährleisten. Tosbecken sind nicht vorhanden. Die Schaffung von Tosbecken soll unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit der Massnahme geprüft werden. Kosten Eine Kostenschätzung ist beim aktuellen Planungsstand sehr schwierig. Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass die Sanierung des KW Nenzlingermatten in die Kostenkategorie III des BAFU (Fr. 1 Mio 2.5 Mio) fallen wird. Koordination mit anderen Vorhaben Eine Koordination mit weiteren Planungen gemäss Kapitel 3 der vorliegenden Planung ist voraussichtlich nicht notwendig. Bei der Umsetzung von Massnahmen ist dem Hochwasserschutz jedoch die notwendige Beachtung zu schenken. Semiaquatische Fauna: Bei der Sanierung der Fischgängigkeit ist nach Möglichkeit auch eine Verbesserung der Vernetzung für die semiaquatische Fauna anzustreben. Terminplanung Für die Ausbreitung des Lachses in der Birs hat die Herstellung der Durchwanderbarkeit eine zentrale Bedeutung. Das Programm Lachs 2020 der IKSR sieht die Herstellung der Durchwanderbarkeit der Birs für den Lachs bis 2020 vor. Massnahmen bei der Stauhaltung Nenzlingermatten sollten daher möglichst zügig umgesetzt werden. In Zusammenarbeit mit der Kraftwerkbetreiberin wurde folgender Terminplan festgelegt: Kraftwerke Nenzlingermatten Erarbeitung beschlossene Planung Optimierung FAH Fischabstieg / Rechen Tosbecken Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Phasen: Erarbeitung beschlossene Planung Verfügung Massnahmen Variantenstudium und Vorabklärungen Projektierung Bewilligungsverfahren und Kostengutsprache Umsetzung Erfolgskontrolle

21 Anhang 2.5

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23 Anhang 2.6 Faktenblatt Kraftwerk Obermatt Bearbeitungsstand: 09. Juli 2014 (MHu/DZ) Konzessionärin EBL (Genossenschaft Elektra Baselland Liestal) Übersicht Beim Kraftwerk Obermatt handelt es sich um ein Ausleitkraftwerk. Die Länge der Restwasserstrecke beträgt etwa 1200 Meter. Die Dotierwassermenge wurde auf 800 l/s festgelegt. 1 Staubereich Birs 2 Wehr mit bestehender Fischaufstiegshilfe 3 Restwasserstrecke 4 Einlaufbauwerk Oberwasserkanal 5 Oberwasserkanal 6 Rechen und Kraftwerkszentrale 7 Unterwasserkanal 8 Zulauf Unterwasserkanal in die Birs 9 Lüssel Sanierungsziele Fischgängigkeit Fischaufstieg: Der bestehende Borstenfischpass funktioniert. Es ist jedoch unklar, ob die Lachsgängigkeit gewährleistet ist. Die bestehende Fischaufstiegshilfe ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für den Lachs zu prüfen und ggf. zu sanieren.

24 Fischabstieg: Eine Fischabstiegshilfe fehlt. Der Fischabstieg ist zu gewährleisten. Besondere Beachtung ist hierbei dem Lachs zu schenken. Fischschutz: Der Fischschutz ist aufgrund des zu grossen Stababstands des Rechens nicht gewährleistet. Der Fischschutz ist gemäss dem Stand der Technik insbesondere unter Berücksichtigung des Lachses zu gewährleisten. Ein Tosbecken ist nicht vorhanden. Für das fehlende Tosbecken ist nach geeigneten Lösungen zu suchen, für welche die Kosten der Sanierungsmassnahme in einem ausgewogenen Verhältnis zu den realisierten Verbesserungen stehen. Kosten Eine Kostenschätzung ist beim aktuellen Planungsstand sehr schwierig. Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass die Sanierung des KW Obermatt in die Kostenkategorie III des BAFU (Fr. 1 Mio 2.5 Mio) fallen wird. Koordination mit anderen Vorhaben Eine Koordination mit weiteren Planungen gemäss Kapitel 3 der vorliegenden Planung ist voraussichtlich nicht notwendig. Bei der Umsetzung von Massnahmen ist dem Hochwasserschutz jedoch die notwendige Beachtung zu schenken. Anstehende Konzessionserneuerung: Die Konzession des Kraftwerks Obermatt läuft am 17. Februar 2016 ab. Die Konzession soll auf diesen Zeitpunkt hin erneuert werden. Seit Ende 2012 laufen entsprechende Abklärungen und Vorbereitungen zur Einreichung eines Konzessionsgesuchs. Eine Koordination der strategischen Planung Fischgängigkeit mit der anstehenden Konzessionserneuerung ist daher für das Kraftwerk Obermatt zwingend. Um die Planungssicherheit zu erhöhen, ist eine vorgezogene Sanierungsverfügung gemäss Art. 10 BGF durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vorgesehen. Das Vorgehen wurde mit dem BAFU koordiniert (Anfrage AUE vom 16. April 2014, Antwort BAFU vom 14. Mai 2014). Es ist vorgesehen, die Sanierungsverfügung in der zweiten Hälfte 2014 zu erlassen. Neozoen: Die Verbreitung wassergebundener Neozoen in der Birs insbesondere des Signalkrebses - wird aus heutiger Sicht als problematisch betrachtet. Um das Aufsteigen solcher Neozoen bei KW Anlagen zu verhindern oder zu erschweren sind nach dem aktuellen Stand der Technik Massnahmen zu treffen, sofern sie wirtschaftlich vertretbar und mit den Sanierungszielen bezüglich Fischwanderung vereinbar sind. Semiaquatische Fauna: Bei der Sanierung der Fischgängigkeit ist nach Möglichkeit auch eine Verbesserung der Vernetzung für die semiaquatische Fauna anzustreben.

25 Anhang 2.6 Terminplanung Für die Ausbreitung des Lachses in der Birs hat die Herstellung der Durchwanderbarkeit eine zentrale Bedeutung. Das Programm Lachs 2020 der IKSR sieht die Herstellung der Durchwanderbarkeit der Birs für den Lachs bis 2020 vor. Massnahmen bei der Stauhaltung Obermatt sollten daher möglichst zügig umgesetzt werden. In Zusammenarbeit mit der Kraftwerkbetreiberin wurde folgender Terminplan festgelegt: Kraftwerke Obermatt Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Erarbeitung beschlossene Planung Vorgezogene Sanierungsverfügung Optimierung FAH Planung im Rahmen Fischabstieg / Rechen der Konzessions- Tosbecken erneuerung Konzessionserneuerung (Ablauf am ) Erarbeitung Projektunterlagen Konzessions- und Baubewilligungsverfahren Übrige Massnahmen Konzessionserneuerung Phasen: Erarbeitung beschlossene Planung Verfügung Massnahmen Variantenstudium und Vorabklärungen Projektierung Bewilligungsverfahren und Kostengutsprache Umsetzung Erfolgskontrolle

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27 Anhang 2.6

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29 Anhang 2.7 Faktenblatt Kraftwerk Wasserfall Bearbeitungsstand: 09. Juli 2014 (MHu/DZ) Konzessionärin Birseck Hydro AG (c/o EBM, Genossenschaft Elektra Birseck Münchenstein) Übersicht Beim Kraftwerk Wasserfall handelt es sich um ein Flusskraftwerk an einem natürlichen Absturz, welcher künstlich erhöht wurde. 1 Wehr mit Zentrale (Wasserrückgabe rechtsufrig) 2 Stauhaltung 3 Fischaufstiegshilfe linksufrig Sanierungsziele Fischgängigkeit Fischaufstieg: Die bestehende Fischaufstiegshilfe funktioniert nicht. Die Lage ist zudem ungünstig. Die Lachsgängigkeit ist nicht gewährleistet. Die Fischaufstiegshilfe ist daher von Grund auf zu sanieren. Es ist auch eine Verlegung der Fischaufstiegshilfe ans rechte Ufer, an welchem die Zentrale liegt und die Wasserrückgabe erfolgt, zu prüfen. Fischabstieg: Eine Fischabstiegshilfe fehlt. Der Fischabstieg ist zu gewährleisten. Besondere Beachtung ist hierbei dem Lachs zu schenken. Fischschutz: Der Fischschutz ist aufgrund des zu grossen Stababstands des Rechens nicht gewährleistet. Der Fischschutz ist gemäss dem Stand der Technik insbesondere unter Berücksichtigung des Lachses zu gewährleisten.

30 Kosten Eine Kostenschätzung ist beim aktuellen Planungsstand sehr schwierig. Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass die Sanierung des KW Wasserfall in die Kostenkategorie III des BAFU (Fr. 1 Mio 2.5 Mio) fallen wird. Koordination mit anderen Vorhaben Bei der Sanierung ist dem Ortsbildschutz gebührend Rechnung zu tragen. Eine Koordination mit weiteren Planungen gemäss Kapitel 3 der vorliegenden Planung ist voraussichtlich nicht notwendig. Bei der Umsetzung von Massnahmen ist dem Hochwasserschutz jedoch die notwendige Beachtung zu schenken. Neozoen: Die Verbreitung wassergebundener Neozoen in der Birs insbesondere des Signalkrebses - wird aus heutiger Sicht als problematisch betrachtet. Um das Aufsteigen solcher Neozoen bei KW Anlagen zu verhindern oder zu erschweren sind nach dem aktuellen Stand der Technik Massnahmen zu treffen, sofern sie wirtschaftlich vertretbar und mit den Sanierungszielen bezüglich Fischwanderung vereinbar sind. Semiaquatische Fauna: Bei der Sanierung der Fischgängigkeit ist nach Möglichkeit auch eine Verbesserung der Vernetzung für die semiaquatische Fauna anzustreben. Terminplanung Für die Ausbreitung des Lachses in der Birs hat die Herstellung der Durchwanderbarkeit eine zentrale Bedeutung. Das Programm Lachs 2020 der IKSR sieht die Herstellung der Durchwanderbarkeit der Birs für den Lachs bis 2020 vor. Massnahmen bei der Stauhaltung Wasserfall sollten daher möglichst zügig umgesetzt werden. In Zusammenarbeit mit der Kraftwerkbetreiberin wurde folgender Terminplan festgelegt: Kraftwerke Wasserfall Erarbeitung beschlossene Planung Optimierung FAH Fischabstieg / Rechen Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Phasen: Erarbeitung beschlossene Planung Verfügung Massnahmen Variantenstudium und Vorabklärungen Projektierung Bewilligungsverfahren und Kostengutsprache Umsetzung Erfolgskontrolle

31 Anhang 2.7

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33 Anhang 2.8 Faktenblatt Kraftwerk Juramill Bearbeitungsstand: 09. Juli 2014 (MHu/DZ) Konzessionärin ADEV Energiegenossenschaft Liestal Übersicht Beim Kraftwerk Juramill handelt es sich um ein Flusskraftwerk. 1 Wehr mit Zentrale (linksufrig) 2 Stauhaltung 3 Umgehungsgerinne 4 Lützel Sanierungsziele Fischgängigkeit Fischaufstieg: Das bestehende Umgehungsgerinne weist verschiedene Schwachstellen auf, welche zu beheben sind. Insbesondere ist der Sohlenanschluss im Unterwasser zu verbessern. Die Schwachstellen sind zu beheben und die Durchgängigkeit für den Lachs ist zu gewährleisten. Fischabstieg: Eine Fischabstiegshilfe fehlt. Der Fischabstieg ist zu gewährleisten. Besondere Beachtung ist hierbei dem Lachs zu schenken.

34 Fischschutz: Der Fischschutz ist aufgrund des zu grossen Stababstands des Rechens nicht gewährleistet. Der Fischschutz ist gemäss dem Stand der Technik insbesondere unter Berücksichtigung des Lachses zu gewährleisten. Tosbecken sind nicht vorhanden. Die Schaffung von Tosbecken soll unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit der Massnahme geprüft werden. Kosten Eine Kostenschätzung ist beim aktuellen Planungsstand sehr schwierig. Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass die Sanierung des KW Moos in die Kostenkategorie III des BAFU (Fr. 1 Mio 2.5 Mio) fallen wird. Koordination mit anderen Vorhaben Eine Koordination mit weiteren Planungen gemäss Kapitel 3 der vorliegenden Planung ist voraussichtlich nicht notwendig. Bei der Umsetzung von Massnahmen ist dem Hochwasserschutz jedoch die notwendige Beachtung zu schenken. Semiaquatische Fauna: Bei der Sanierung der Fischgängigkeit ist nach Möglichkeit auch eine Verbesserung der Vernetzung für die semiaquatische Fauna anzustreben. Terminplanung Für die Ausbreitung des Lachses in der Birs hat die Herstellung der Durchwanderbarkeit eine zentrale Bedeutung. Das Programm Lachs 2020 der IKSR sieht die Herstellung der Durchwanderbarkeit der Birs für den Lachs bis 2020 vor. Massnahmen bei der Stauhaltung Juramill sollten daher möglichst zügig umgesetzt werden. In Zusammenarbeit mit der Kraftwerkbetreiberin wurde folgender Terminplan festgelegt: Kraftwerke Juramill Erarbeitung beschlossene Planung Optimierung FAH Fischabstieg / Rechen Tosbecken Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Phasen: Erarbeitung beschlossene Planung Verfügung Massnahmen Variantenstudium und Vorabklärungen Projektierung Bewilligungsverfahren und Kostengutsprache Umsetzung Erfolgskontrolle

35 Anhang 2.8

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37 Anhang 2.9 Faktenblatt Kraftwerk Birsfelden Bearbeitungsstand: 9. Juli 2014 (MHu/DZ) Konzessionärin Kraftwerk Birsfelden AG Übersicht Beim Kraftwerk Birsfelden handelt es sich um ein Flusskraftwerk. Die Konzessionsstrecke tangiert die Hoheitsgebiete der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie Deutschlands. Konzessionsbehörde ist das BFE. 1 Zentrale 2 Fischaufstiegshilfe rechtsufrig 3 Schiffsschleusen Sanierungsziele Fischgängigkeit Fischaufstieg: Die Auffindbarkeit (Lockströmung), die Sohlenanbindung und die Sohlenstruktur der rechtsufrig bestehenden Fischaufstiegshilfe sind ungenügend. Die Strömungsgeschwindigkeit in den Becken ist teilweise zu hoch. Die bestehenden Defizite sind zu sanieren. Linksufrig existiert keine Fischaufstiegshilfe. Es ist eine Fischaufstiegshilfe zu erstellen. Die Lachsgängigkeit ist für beide Fischaufstiegshilfen zu gewährleisten.

38 Fischabstieg: Eine Fischabstiegsanlage fehlt. Der Fischabstieg ist zu gewährleisten. Besondere Beachtung ist hierbei dem Lachs zu schenken. Fischschutz: Der Fischschutz ist aufgrund des zu grossen Stababstands des Rechens nicht gewährleistet. Der Fischschutz ist gemäss dem Stand der Technik insbesondere unter Berücksichtigung des Lachses zu gewährleisten. Kosten Eine Kostenschätzung ist beim aktuellen Planungsstand sehr schwierig. Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass die Sanierung des KW Birsfelden in die Kostenkategorie V des BAFU (Fr. > 5 Mio) fallen wird. Koordination mit anderen Vorhaben Eine Koordination mit weiteren Planungen gemäss Kapitel 3 der vorliegenden Planung ist nicht notwendig. Bei der Umsetzung von Massnahmen ist dem Hochwasserschutz jedoch die notwendige Beachtung zu schenken. Vorgezogene Konzessionserneuerung Das Kraftwerk Birsfelden plant, die im Jahre 2034 ablaufende Konzession vorzeitig zu erneuern. Mit der Konzessionserneuerung soll auch eine Austiefung im Unterwasser zwecks Erhöhung der Stromproduktion geprüft werden. Es ist daher sinnvoll, die bezüglich Fischgängigkeit anstehenden Sanierungsmassnahmen mit der Konzessionserneuerung zu verknüpfen. Die Sanierungsmassnahmen sollen nach Vorliegen der neuen Konzession als vorgezogene Massnahmen umgesetzt werden. Dieses Vorgehen wurde von der BUD und der Direktion des BAFU anlässlich des Treffens vom vereinbart. Terminplanung Gemäss dem vom Kraftwerk vorgelegten Zeitplan (siehe Anhang 1.2) kann die Umsetzung (Erstellung Bauprojekt) der vorgezogenen Massnahmen ab Mitte 2019 angegangen werden. Für die Verbesserung des Fischschutzes und des Fischabstiegs bei den Grosskraftwerken existieren derzeit noch keine geeigneten technischen Lösungen. Es bleibt die technische Entwicklung abzuwarten. Ein Terminplan für die Sanierung der entsprechenden Defizite kann daher zurzeit nicht angegeben werden. Im Rahmen der ersten Zwischenberichterstattung zum Stand der Umsetzung der Sanierungen gemäss GSchG Art. 83b Abs. 3 (fällig per Ende 2018) soll auch die Terminplanung für das KW Birsfelden aktualisiert werden. Kraftwerke Birsfelden Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Erarbeitung beschlossene Planung Vorgezogene Konzessionserneuerung (gemäss Zeitplan KW vom , siehe Anhang 5) Optimierung FAH rechtsufrig (Entscheid vorgezogene Massnahme gem. Zeitplan KW vom , s. Anhang 5) Neuerstellung FAH linksufrig (Entscheid vorgezogene Massnahme gem. Zeitplan KW vom , s. Anhang 5) Fischabstieg / Rechen (Terminplanung von Verfügbarkeit der notwendigen Technologien abhängig) Phasen: Erarbeitung beschlossene Planung Verfügung Massnahmen Variantenstudium und Vorabklärungen Projektierung Bewilligungsverfahren und Kostengutsprache Umsetzung Erfolgskontrolle

39 Anhang 2.9

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41 Anhang 2.10 Faktenblatt Kraftwerk Augst Bearbeitungsstand: 9. Juli 2014 (MHuDZ) Konzessionärin Kraftwerk Augst AG Übersicht Beim Kraftwerk Augst (Stauhaltung Augst Wyhlen) handelt es sich um ein Flusskraftwerk. Die Konzessionsstrecke tangiert die Hoheitsgebiete der Kantone Basel-Landschaft und Aargau sowie Deutschlands. Konzessionsbehörde ist das BFE. 1 Zentrale Augst (linksufrig) 2 Zentrale Wyhlen (rechtsufrig) 3 Fischaufstiegshilfen 4 Schiffsschleuse Sanierungsziele Fischgängigkeit Fischaufstieg: Die linksufrig bestehende Fischaufstiegshilfe ist funktionstüchtig. Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Fischaufstiegshilfe rechtsufrig (D) wurde nicht betrachtet. Fischabstieg: Eine Fischabstiegsanlage fehlt. Der Fischabstieg ist zu gewährleisten. Besondere Beachtung ist hierbei dem Lachs zu schenken.

42 Fischschutz: Der Fischschutz ist aufgrund des zu grossen Stababstands des Rechens nicht gewährleistet. Der Fischschutz ist gemäss dem Stand der Technik insbesondere unter Berücksichtigung des Lachses zu gewährleisten. Kosten Eine Kostenschätzung ist beim aktuellen Planungsstand sehr schwierig. Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass die Sanierung des KW Augst in die Kostenkategorie V des BAFU (Fr. > 5 Mio) fallen wird. Koordination mit anderen Vorhaben Eine Koordination mit weiteren Planungen gemäss Kapitel 3 der vorliegenden Planung ist nicht notwendig. Bei der Umsetzung von Massnahmen ist dem Hochwasserschutz jedoch die notwendige Beachtung zu schenken. Terminplanung Für die Verbesserung des Fischschutzes und des Fischabstiegs bei den Grosskraftwerken existieren derzeit noch keine geeigneten technischen Lösungen. Es bleibt die technische Entwicklung abzuwarten. Ein Terminplan für die Sanierung der entsprechenden Defizite kann daher zurzeit nicht angegeben werden. Im Rahmen der ersten Zwischenberichterstattung zum Stand der Umsetzung der Sanierungen gemäss GSchG Art. 83b Abs. 3 (fällig per Ende 2018) soll auch die Terminplanung für das KW Augst aktualisiert werden. Kraftwerke Augst Erarbeitung beschlossene Planung Fischabstieg / Rechen Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton (Terminplanung von Verfügbarkeit der notwendigen Technologien abhängig) Phasen: Erarbeitung beschlossene Planung Verfügung Massnahmen Variantenstudium und Vorabklärungen Projektierung Bewilligungsverfahren und Kostengutsprache Umsetzung Erfolgskontrolle

43 Anhang 2.10

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45 Anhang 2.10

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47 Anhang 2.11 Faktenblatt Kraftwerk Sägemühle Roggenburg Bearbeitungsstand: 09. Juli 2014 (MHu/DZ) Konzessionärin Fam. Stalder-Walther, Roggenburg Übersicht Beim Kraftwerk Sägemühle handelt es sich um ein Ausleitkraftwerk. Die Länge der Restwasserstrecke beträgt etwa 500 Meter. Die Dotierwassermenge wurde auf 150 l/s festgelegt. 1 Wehr mit Wasserentnahme rechtsufrig 2 Zentrale 3 Wasserrückgabe 4 Restwasserstrecke Lützel Sanierungsziele Fischgängigkeit Fischaufstieg: Eine Fischaufstiegshilfe fehlt. Der Fischaufstieg ist zu gewährleisten. Fischabstieg: Eine Fischabstiegshilfe fehlt. Der Fischabstieg ist zu gewährleisten. Fischschutz: Der Fischschutz ist aufgrund des zu grossen Stababstands des Rechens nicht gewährleistet. Der Fischschutz ist gemäss dem Stand der Technik zu gewährleisten.

48 Kosten Eine Kostenschätzung ist beim aktuellen Planungsstand sehr schwierig. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die Sanierung des KW Roggenburg in die Kostenkategorie II des BAFU (Fr Mio) fallen wird. Aufgrund der Sachlage (siehe aktuellen Betriebssituation unten) muss allerdings davon auszugegangen werden, dass die Sanierung nicht nach Art. 15a bis EnG entschädigt werden kann. Koordination mit anderen Vorhaben Eine Koordination mit weiteren Planungen gemäss Kapitel 3 der vorliegenden Planung ist voraussichtlich nicht notwendig. Bei der Umsetzung von Massnahmen ist dem Hochwasserschutz jedoch die notwendige Beachtung zu schenken. Aktuelle Betriebssituation: Das Wehr des KW wurde im Jahre 2012 durch ein Hochwasser stark beschädigt. Das KW ist seither ausser Betrieb. Die Familie Stadelmann wurde vom AUE gestützt auf Art. 65 des eidgenössischen Wasserrechtsgesetzes (WRG, SR ) eingeladen, ihre Absichten in Bezug auf den Weiterbetrieb des KW bekannt zu geben (Brief vom 11. März 2014). Semiaquatische Fauna: Bei der Sanierung der Fischgängigkeit ist nach Möglichkeit auch eine Verbesserung der Vernetzung für die semiaquatische Fauna anzustreben. Terminplanung Aufgrund der aktuellen Betriebssituation ist die Durchwanderbarkeit zumindest für grössere Fische zurzeit gegeben. Für eine weitergehende Sanierung besteht daher keine grosse Dringlichkeit. Das weitere Vorgehen in Bezug auf das KW hängt vom Entscheid der Familie Stadelmann-Walther ab. Mit einer Konkretisierung des weiteren Vorgehens ist im Verlaufe des Jahres 2015 zu rechnen. Kraftwerke Sägemühle Roggenburg Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Zwischenbericht Kanton Erarbeitung beschlossene Planung Entscheid Weiterbetrieb KW (ja/nein) (Brief AUE vom ) Optimierung FAH (weiteres Vorgehen vom Entscheid der Familie Stadelmann abhängig) Fischabstieg / Rechen (weiteres Vorgehen vom Entscheid der Familie Stadelmann abhängig) Phasen: Erarbeitung beschlossene Planung Verfügung Massnahmen Variantenstudium und Vorabklärungen Projektierung Bewilligungsverfahren und Kostengutsprache Umsetzung Erfolgskontrolle

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