Durchführungshinweise für den Lehrgang Feuerwehrmodul II
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- Fritz Eberhardt
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1 Stand: /9 Durchführungshinweise für den Lehrgang Feuerwehrmodul II 1. Allgemeines i. Vorbemerkung Die Qualität einer Integrierten Leitstelle in der Aufgabenstellung als zentrales Kommunikations- und Führungsinstrument in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wird wesentlich durch die Fähigkeiten und die Qualifikation der Leitstellendisponenten geprägt. Grundlage für die Ausbildung von Disponenten in den Lehrgängen Disponent Integrierte Leitstelle Teil I und II ist eine entsprechende Vorbildung in den Bereichen Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst. Die fachlich notwendige Vorbildung ist im Ergebnisberichts vom 02. August 2001 (Quelle Ergebnisbericht: unter Downloads ) dargelegt. Um Disponenten bereits existierender Rettungsleitstellen oder Feuerwehreinsatzzentralen die Möglichkeit zu geben, die notwendige Doppelqualifikation zu erreichen, wurde eine Anpassungsausbildung mit sogenannten Feuerwehr- und Rettungsdienstmodulen beschrieben. Diese Module stellen die Mindestqualifikation für die Teilnahme am Lehrgang Disponent Integrierte Leitstelle Teil I an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried dar. ii. Geltungsbereich Diese Durchführungshinweise regeln die Modalitäten für den Zugang sowie für die Ausbildung und die Leistungsnachweise des Lehrgangs Feuerwehrmodul II. iii. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt über den jeweiligen Betreiber der ILS beim Staatsministerium des Innern.
2 Stand: /9 2. Ausbildung i. Ausbildungsziel Ziel der Anpassungsausbildung ist es, Leitstellendisponenten heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Tätigkeit in einer integrierten Leitstelle geeignet sind. Im Einzelnen sollen sie (1) Die Führungsgrundsätze für taktische Einheiten bis Gruppenstärke kennen, (2) Die Einsatzabläufe im Gruppen- und Zugeinsatz kennen, (3) Die taktischen Aufgaben einer Gruppe im Rahmen eines Zugeinsatzes kennen und nachvollziehen können, (4) Anforderungen an das Einsatzpersonal und die Führungskräfte im Feuerwehr- und Katastrophenschutz kennen, (5) Die Leistungsfähigkeit von Einsatzfahrzeugen und geräten kennen, um die Leistungsfähigkeit von Feuerwehren einschätzen zu können, (6) Die Führungsstrukturen bei allen Schadenslagen kennen und in der Lage sein, im Gesamtzusammenhang taktisch richtig zu reagieren. ii. Teilnahmevoraussetzungen Zum Lehrgang Feuerwehrmodul II wird zugelassen, wer körperlich, geistig und persönlich zur Ausübung der Tätigkeit eines Leitstellendisponenten geeignet ist. Die Eignung sowie die spätere Verwendung in einer Integrierten Leitstelle muss durch den entsendenden Betreiber der ILS schriftlich bei der Anmeldung bestätigt werden. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang Feuerwehrmodul II ist grundsätzlich der erfolgreich absolvierte Lehrgang Feuerwehrmodul I der Anpassungsausbildung bzw. eine Qualifikation gemäß den Vorgaben des Ergebnisberichts vom 02. August 2001 (Brandmeister nach ZAPO-FW oder Gruppenführer FF nach FwDV 2). Die entsprechenden Nachweise sind der Lehrgangsanmeldung in Kopie beizufügen. iii. Ausbildungszeit Der Lehrgang Feuerwehrmodul II wird in Form eines Ganztageslehrgangs durchgeführt und umfasst mindestens 406 Unterrichtseinheiten.
3 Stand: /9 In dieser Ausbildungszeit sind die im Ergebnisbericht vom 02. August 2001 dem Lehrgang zugerechneten Sportstunden sowie das 14-tägige Wachpraktikum nicht enthalten. Das Wachpraktikum muss durch den Betreiber der entsendenden Integrierten Leitstelle separat organisiert werden. Über das Wachpraktikum ist eine Bescheinigung durch die Dienststelle, bei der das Praktikum absolviert wurde, auszustellen. iv. Ausbildungsinhalt Der Ausbildungsinhalt des Lehrgangs ist dem Anhang zu entnehmen. 3. Leistungsnachweis i. Lehrgangskommission Der Leistungsnachweis wird durch eine örtliche Lehrgangskommission organisiert und durchgeführt, die sich wie folgt zusammensetzt: o Leiter der Feuerwehrschule oder der durchführenden Berufsfeuerwehr oder dessen Vertreter als Leiter der Kommission o Ein Beamter des gehobenen feuerwehr- oder brandschutztechnischen Dienstes oder ein Angestellter mit vergleichbarer Ausbildung o Ein Beamter mit mindestens der Qualifikation zum Hauptbrandmeister nach ZAPO-FW oder ein Angestellter mit vergleichbarer Ausbildung Die Lehrgangskommission kann zusätzlich geeignete Prüfer mit dem Entwurf der Leistungsnachweise sowie mit Korrekturaufgaben beauftragen. Diese bewerten die schriftlichen Leistungsnachweise und nehmen die mündlichen und praktischen Leistungsnachweise ab. ii. Zusammensetzung der Erfolgskontrolle Die Erfolgskontrolle setzt sich aus fünf schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Leistungsnachweis zusammen. Die Fragestellungen in den Leistungsnachweisen richten sich nach den Ausbildungsinhalten des Lehrgangs, den Festlegungen des StMI und allgemeingültigen Regelungen der Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, insofern sie die Arbeit in den Integrierten Leitstellen betreffen.
4 Stand: /9 Hilfsmittel (außer Schreibzeug, Lineal, ggf. Taschenrechner) sind grundsätzlich nicht zugelassen. Schriftliche Leistungsnachweise Es sind fünf schriftliche Leistungsnachweise (Dauer jeweils 45 min) mit folgenden Inhalten vorgesehen: 1. Leistungsnachweis : Feuerwehr- und Brandschutzrecht : Organisation / Dienstbetrieb Einsatzbezogene Grundlagen des VB-G : Leistungsfähigkeit von Rettungsmitteln : Brandschutzeinrichtungen : Großschadenslagen und Katastrophen 2. Leistungsnachweis - 1.2: Fahrzeug- und Gerätekunde 3. Leistungsnachweis : Allgemeines/Einsatzlehre 4. Leistungsnachweis : Einsätze mit gefährlichen Stoffen und Gütern 5. Leistungsnachweis : R-Einsatz : L-Einsatz Die Reihenfolge der schriftlichen Leistungsnachweise wird durch die Lehrgangskommission festgelegt. Die Korrektur erfolgt unabhängig voneinander durch zwei Prüfer. In den Wochen, in denen kein schriftlicher Leistungsnachweis erfolgt, soll am Ende der Woche ein schriftlicher Test zur Wiederholung der Lehrinhalte durchgeführt werden. Die Auswertung dieser Tests fließt nicht in die Bewertung der Leistungsnachweise ein und dient ausschließlich den Lehrgangsteilnehmern zur Kontrolle ihres Wissenstandes.
5 Stand: /9 Mündlicher Leistungsnachweis Der mündliche Leistungsnachweis ist Teil der abschließenden Erfolgskontrolle am Ende des Lehrgangs. Jeder Teilnehmer wird 20 Minuten zu den verschiedenen Themenbereichen des Lehrganges befragt. Praktischer Leistungsnachweis Der praktische Leistungsnachweis ist Teil der abschließenden Erfolgskontrolle am Ende des Lehrgangs und umfasst für jeden Teilnehmer eine ca. 20-minütige Planübung auf Gruppenfüher-Niveau und eine ca. 20-minütige praktische Einsatzübung als Gruppenführer oder Staffelführer. 4. Bewertung Leistungsnachweis Form Anteil an der Gesamtnote 1. Leistungsnachweis schriftlich 2. Leistungsnachweis schriftlich 3. Leistungsnachweis schriftlich 4. Leistungsnachweis schriftlich 5. Leistungsnachweis schriftlich 1/3 6. abschließende Erfolgskontrolle mündlich praktisch 2/3 Jeder der ersten fünf schriftlichen Leistungsnachweise wird mit einer Teilnote bewertet. Aus diesen fünf Teilnoten wird das arithmetische Mittel als Eingangsnote gebildet. Die Eingangsnote entscheidet über die Zulassung zur abschließenden Erfolgskontrolle und stellt 1/3 der Gesamtnote dar. Die Zulassung zur abschließenden Erfolgskontrolle ist nicht möglich, wenn die Eingangsnote schlechter als 4,5 ist. Die abschließende Erfolgskontrolle (und damit der Lehrgang) ist bestanden, wenn maximal einer der Prüfungsteile mit einer Note schlechter als 4,5 bestanden ist. Die Note der abschließenden Erfolgskontrolle ist das arithmetische Mittel aus dem praktischen und dem mündlichen Leistungsnachweis. Sie stellt 2/3 der Gesamtnote dar.
6 Stand: /9 Die Note des praktischen Leistungsnachweises ist wiederum das arithmetische Mittel aus der Note der Einsatzübung und des Planspiels. Der Teilnehmer erhält eine Lehrgangsbescheinigung über die Teilnahme am bzw. das Bestehen des Lehrgangs Feuerwehrmodul II. Als Anlage zu dieser Lehrgangsbescheinigung erhält er ein Zeugnis mit den Ergebnissen der Leistungsnachweise und der Gesamtnote. Die Bewertung aller erbrachten Leistungsnachweise erfolgt immer nach folgendem Schema: % eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung Note 1 sehr gut % eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung Note 2 gut % eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung Note 3 befriedigend % eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht Note 4 ausreichend % eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind Note 5 mangelhaft 29 0 % eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind Note 6 ungenügend
7 Stand: /9 5. Wiederholung Die abschließende Erfolgskontrolle kann bei Nichtbestehen innerhalb eines Jahres nach Lehrgangsende auf Antrag maximal einmal vollständig wiederholt werden. Bei Lehrgangsabbruch in den ersten fünf Lehrgangswochen ist der gesamte Lehrgang zu wiederholen. Bei Lehrgangsabbruch nach Ablauf der ersten fünf Wochen kann der nicht besuchte Lehrgangsteil innerhalb eines Jahres nach Abbruch an der gleichen Ausbildungsstätte nachgeholt werden. Soll der Lehrgangsteil an einer anderen Ausbildungsstätte nachgeholt werden, muss darauf geachtet werden, dass die versäumten Lehrinhalte enthalten sind. Nach Ablauf eines Jahres muss der gesamte Lehrgang wiederholt werden. 6. Verhinderung Tritt ein Teilnehmer von einem Leistungsnachweis zurück, so hat er die Gründe für den Rücktritt unverzüglich dem Leiter der Lehrgangskommission schriftlich, in dringenden Fällen auch fernmündlich oder auf elektronischem Wege, mitzuteilen. Genehmigt der Leiter der Lehrgangskommission den Rücktritt, so gilt der Leistungsnachweis als nicht unternommen. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Im Falle einer Krankheit kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden. Wird der Rücktritt nicht genehmigt, so wird der Leistungsnachweis mit ungenügend bewertet. 7. Abbruch, Täuschungsversuch Die Lehrgangskommission kann für einen Teilnehmer, der die ordnungsgemäße Durchführung in erheblichem Maße stört oder einen Täuschungsversuch begeht, den entsprechenden Leistungsnachweis mit ungenügend bewerten. Die Entscheidung ist bis zum Abschluss aller Leistungsnachweise zulässig. Versäumt ein Prüfling einen Leistungsnachweis oder gibt er einen schriftlichen Leistungsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er einen Leistungsnachweis, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird der Leistungsnachweis mit ungenügend bewertet. Liegt ein wichtiger Grund vor (siehe 6.), so gilt der Leistungsnachweis als nicht unternommen.
8 Stand: /9 8. Dokumentation Über die abschließende Erfolgskontrolle ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse sowie etwaige Unregelmäßigkeiten hervorgehen. 9. Haftung, Sonstiges Haftungsrechtliche Ansprüche, die sich aus dem Bestehen und Nichtbestehen der Ausbildung stellen könnten, sind ausgeschlossen. Haftungsrechtliche Ansprüche, die sich aus der späteren Tätigkeit des Disponenten heraus aufgrund von Ausbildungen oder Lehraussagen der Ausbildungseinrichtungen ergeben könnten, sind ausgeschlossen.
9 Stand: /9 Anhang zu den Durchführungshinweisen Feuerwehrmodul II Stoffplan Feuerwehrmodul II lfd. Nr. Themen Anzahl Unterrichtsstunden 1. Theoretischer Unterricht 1.1 Grundlagen Recht und Verwaltung Organisation und Dienstbetrieb Fahrzeug und Gerätekunde Allgemeines Fahrzeugkunde Gerätekunde Einsatzlehre Allgemeines R-Einsätze L-Einsätze Einsätze mit gefährlichen Stoffen und Gütern Großschadenslagen und Katastrophen Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Einführung in den VBG Sicherheitswachdienst Brandschutzeinrichtungen 9 2. Praktischer Unterricht 2.1 Planübungen R- und L-Einsatz Planbesprechung Einsatzübungen Übungen im L- und R-Einsatz Übungen im GSG-Einsatz Wachpraktikum *) 85/0*) 2.4 Besichtigungen Sport 29/0**) 3. Leistungsnachweis Verfügungsstunden Lehrgangsorganisation 4 Summe 520/406 *) Das Wachpraktikum ist nicht Bestandteil der Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen und muss separat bei einer Feuerwehr (mind. ständige Wache) durchgeführt werden. Die Organisation des Wachpraktikums im vorgegebenen Umfang obliegt dem Betreiber der entsendenden Integrierten Leitstelle. **) Im Rahmen der Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen findet aus organisatorischen Gründen kein Dienstsport statt.
Durchführungshinweise für den Lehrgang Feuerwehrmodul I
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