Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß. Rat 13. Dezember 2007

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1 Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum Beschlussvorschriften Beschlussorgan Sitzungstermin Rat 13. Dezember 2007 Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Haupt- und Finanzausschuss - Vorlage eingebracht Haupt- und Finanzausschuss Rat Anlagen Zusatzinformationen

2 Begründung - Seite 2 - Das Kämmerei, Kassen- und Steueramt plant eine Ausdehnung des bestehenden Zins- und Schuldenmanagements zur verstärkten Nutzung der vorhandenen und bewährten Instrumente des Kapitalmarktes. Grundlage für ein solches Handeln ist das nachfolgende Konzept für ein aktives Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum, das - der Kämmerei einen Handlungsrahmen geben soll, - der Politik die Chancen und Risiken eines Zins- und Schuldenmanagements transparent machen soll, - der Politik die Sicherheit geben soll, dass die Risiken eines Zins- und Schuldenmanagements begrenzt werden und - den kreditgebenden Banken als Zeichen der Legitimation für das Handeln der Stadt Bochum dient. Zielsetzung ist insbesondere eine Erhöhung der Planungssicherheit in Bezug auf die Zinsbelastungen für den städtischen Haushalt. Darüber hinaus wird mit der aktiven Steuerung des Schuldenportfolios auch die Absicht einer Absenkung der Zinsbelastung insgesamt und damit eine Entlastung des Haushaltes der Stadt Bochum verfolgt. Ausgangslage Der Kommunalkreditbestand der Stadt Bochum per beträgt rd. 858 Mio. Euro. Die Zinsbelastung im Kommunalkreditbereich betrug im Haushaltsjahr 2006 rd. 44,6 Mio. Euro. Die durchschnittliche Verzinsung des Kommunalkreditbestandes beträgt rd. 4,8 % bei einer durchschnittlichen Restzinsbindungsdauer von 6,9 Jahren. Der Bestand an Kassenkrediten beträgt per rd. 281 Mio. Euro. Die Stadt Bochum bleibt aus derzeitiger Sicht auf unabsehbare Zeit Schuldner am Kreditmarkt. Aus diesem Grunde müssen neue Kredite aufgenommen und bestehende Kredite prolongiert bzw. umgeschuldet werden. Davon unabhängig soll die laufende Haushaltskonsolidierung auch zu einer Verringerung des Schuldenbestandes führen. Schuldenmanagement beschreibt die Aufgabe, den Schuldenbestand (das Schuldenportfolio) zu steuern. Durch die Auswahl des preiswertesten Kreditangebotes zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme- /prolongation und durch eine sinnvolle Verteilung von Zinsbindungsfristen und Prolongationsterminen werden Belastungsspitzen in einzelnen Jahren (Klumpenrisiken) vermieden. Darüber hinaus lässt sich durch eine Portfolio-Analyse das in dem Schuldenportfolio enthaltene Gesamtrisiko bestimmen. Mit Hilfe dieses Steuerungsinstrumentes werden die unterschiedlichen Korrelationen der einzelnen Portfoliobestandteile genutzt, um das Risiko einer zukünftigen Zinslaständerung im Gesamtportfolio zu senken. Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe die Zinsbelastung aus dem bestehenden Schuldenbestand zu steuern.

3 Begründung - Seite 3 - Dadurch soll die Belastung des Haushaltes durch den bestehenden Zinsaufwand planbar gemacht bzw. verringert werden. Ein modernes, aktives Zinsmanagement gestaltet den Kostenfaktor Zins planvoll und unabhängig von der Beschaffung der Liquidität sowie den Zufälligkeiten der Märkte. Ausgangsbasis aller Zinsvereinbarungen bei der Aufnahme von Krediten ist die Zinsstrukturkurve. Sie gibt den Zins an, den ein erstklassiger Kreditnehmer für unterschiedliche Laufzeiten zahlen muss. Die Zinsstrukturkurve ist die Basis für die Preisgestaltung der Banken; Veränderungen der Zinsstrukturkurve führen zu entsprechenden Preisveränderungen. Die Zinsen für Zinsfestschreibungen sind durch Angebot und Nachfrage geprägt sowie von den Zinserwartungen der Marktteilnehmer (Konjunktur, Inflation etc.). Kreditnehmer nehmen bei einer langfristigen Zinsfestschreibung die zukünftigen Erwartungen der Marktteilnehmer in der Zinsstrukturkurve bereits voraus. Entwickeln sich die Zinsen nicht so wie angenommen, zahlt die Stadt ggf. über längere Phasen einen gegenüber dem aktuellen Marktsatz erhöhten Zins. In jedem Fall zahlt die Stadt bei einer langfristigen Zinsfestschreibung normale Zinsstrukturkurve unterstellt als Prämie für die damit erreichte Zinssicherheit den im langfristigen Zins vorhandenen Aufschlag für die Laufzeitkomponente. Die einmal getroffenen Zinsentscheidungen sind mit dem gegebenen Instrumentarium nicht mehr veränderbar. Zielsetzung Vor diesem Hintergrund soll das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum weiterentwickelt werden. Folgende Ziele sollen erreicht werden: Verbesserung der Durchschnittsverzinsung des Kommunalkreditportfolios, Begrenzung des Zinsänderungsrisikos durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten und Kalkulierbarkeit der Zinsbelastungen für den städtischen Haushalt. Zur Erreichung dieser Ziele müssen die angestrebte Zinsbelastung und das damit zusammenhängende akzeptable Risiko (Zinsänderungsrisiko) definiert und im Schuldenportfolio umgesetzt werden. Instrumente Für das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum stehen folgende Instrumente zur Verfügung: - Kreditausschreibungen im Wettbewerb - Steuerung der Zinsbindungsfristen - Fremdwährungskredite - Derivate

4 Begründung - Seite 4 - Kreditausschreibungen im Wettbewerb Die Stadt Bochum schreibt sämtliche Kreditaufnahmen im Wettbewerb aus. Der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag. Steuerung der Zinsbindungsfristen Die Stadt Bochum plant ihre Kreditaufnahmen so, dass Belastungsspitzen in einzelnen Jahren vermieden werden. Notwendige zukünftige Prolongationen bzw. Umschuldungen werden möglichst günstig verteilt. Dadurch wird vermieden, dass große Umschuldungen in einer Phase hoher Zinsen erfolgen müssen. Fremdwährungskredite Durch die Aufnahme von Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken wird das unterschiedliche Zinsniveau zwischen der Schweiz und dem Euroraum genutzt. Derivate Der Einsatz von Derivaten ist im Vergleich zu den anderen genannten Instrumenten das Kerninstrument des Zins- und Schuldenmanagements. Die für ein kommunales Zins- und Schuldenmanagement unter diesen Begriff fallenden wesentlichen Instrumente werden im Folgenden näher erläutert. Der Begriff Derivat stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Abkömmling. In der Welt des Handels reichen Derivate bis in die Antike zurück. Mit Finanzderivaten können bestimmte Risiken am Finanzmarkt abgesichert und Zinsreduzierungen generiert werden. Da sich nicht alle Formen von Derivaten für den kommunalen Bereich eignen, wird in den nachfolgenden Ausführungen nur auf bereits etablierte, mit dem kommunalen Recht vereinbare Formen eingegangen. Forward Rate Agreement (FRA) Das FRA ist eine Vereinbarung über einen Zinssatz für eine in der Zukunft liegende Periode. Dieses Instrument der Zinssicherung wird im kurzfristigen Bereich, also für Laufzeiten von einem Monat bis zu zwei Jahren eingesetzt. Zinsswap Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung zweier Partner, für einen bestimmen Zeitraum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbetrag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme zu tauschen. Die Vereinbarung bezieht sich nur auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht auf das Kapital. Der Swap ist vom Grundgeschäft unabhängig. Der Zinsswap erlaubt den Tausch von einem variablen gegen einen festen Zinssatz und umgekehrt. Durch verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten und Kombinationen mit anderen Derivaten sind unterschiedliche Swapstrukturen möglich. Siehe die nachfolgenden Ausgestaltungsbeispiele. Zinsobergrenze CAP Der CAP ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien über eine Zinsobergrenze. Gegen Zahlung einer Prämie garantiert der CAP-Verkäufer eine bestimmte Zinsobergrenze.

5 Begründung - Seite 5 - Sobald der tatsächlich zu zahlende Zins für eine Kommune über der Zinsobergrenze liegt, erhält die Kommune eine Ausgleichsleistung. Auf diese Weise kann die Kommune die Vorteile niedriger Zinsen des Geldmarktes weiter nutzen und sich zugleich gegen Zinssteigerungen absichern. Der CAP ist damit ein Instrument, um sich (günstig) variabel finanzieren zu können, dabei jedoch das Risiko eines Zinsanstiegs nach oben zu begrenzen. Zinsuntergrenze - Floor Der Floor ist eine vertragliche Vereinbarung über eine Zinsuntergrenze. Der Floor ist somit das Spiegelbild zum Cap und verpflichtet die Kommune, die Differenz zwischen der vereinbarten Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen gefixten Referenzzinssatz zu zahlen. Die Kommune erhält für den Verkauf eines Floor eine Prämie, welche die zu zahlenden Kreditzinsen mindert. Dieser Vorteil ist verbunden mit dem Risiko, bei fallenden Zinsen ab einer bestimmten Grenze nicht mehr an den gefallenen Zinsen zu partizipieren. Zinskorridor - Collar Der Collar ist eine Kombination von Cap und Floor und definiert eine Zinsobergrenze (CAP) und eine Zinsuntergrenze (Floor). Die Grenzen werden auch als Zinskorridor / Zinstunnel bezeichnet. Der Collar ist damit ein Instrument, um innerhalb einer bestimmten Bandbreite Zinssicherheit zu erreichen. Strukturierte Derivate Strukturierte Derivate sind Geld- und Kapitalmarktprodukte, die sich aus mehreren Derivatearten (Swaps und Optionen) mit unterschiedlichen Risikoprofilen zusammensetzen und deren Berechnungsgrundlage an eine mehr oder weniger komplexe Berechnungsformel gebunden ist. In der praktischen Anwendung werden sie vielfach in Form von Swapgeschäften dargestellt. Sie ermöglichen die Generierung von Zinsverbesserungen für das bestehende, ansonsten unveränderbare kommunale Kreditportfolio. Strukturierte Derivate sind im Einzelfall auf ihre Eignung zu prüfen. Strukturierte Kredite Strukturierte Kredite sind Darlehen, bei denen die Zinsvereinbarung an derivative Vereinbarungen gebunden wird. Strukturierte Darlehen bieten die Möglichkeit einer im Vergleich zum gegebenen Marktzins günstigeren Kreditaufnahme. Dieser Zinsvorteil ist verbunden mit dem Risiko zukünftig höhere Zinsen als den dann geltenden Marktzins zahlen zu müssen. Rahmenbedingungen Das strikt einzuhaltende Konnexitätsprinzip fordert, dass das Derivat sachlich (maximaler Nominalbetrag des Derivates Höhe der Kreditverpflichtung) und zeitlich (maximale Laufzeit des Derivates Laufzeit der Kreditverpflichtung) mit dem Grundgeschäft, d.h. dem zugrundeliegenden Kredit bzw. den zugrundeliegenden Krediten übereinstimmen muss. Für die Beurteilung wird dabei auf das Gesamtportfolio abgestellt.

6 Begründung - Seite 1 - Gemäß Runderlass des Innenministeriums NRW vom ergeben sich rechtliche Schranken für den Gebrauch derivativer Finanzinstrumente aus dem allgemeinen Spekulationsverbot und aus dem Verbot, Derivate als Mittel der Vermögensverwaltung einzusetzen, indem etwa verfügbare Mittel in solchen Geschäften angelegt werden. Beide Anforderungen werden strikt beachtet. Zur laufenden Beobachtung der bestehenden Engagements wird ein Controlling aufgebaut. Zusammengefasst werden die bestehenden Risiken begrenzt durch: - gesetzliche Regelungen (Spekulationsverbot und Konnexitätsgrundsatz) - Beschränkungen durch diese Richtlinie und - das laufende Controlling. Erfolgsmessung Im Rahmen des aktiven Zins- und Schuldenmanagements legt die Kämmerei einen Zielzins fest. Dieser Zielzins ist Entscheidungsgrundlage und Leitlinie zur Steuerung des Derivateinsatzes und ermöglicht eine Erfolgsmessung. Die Zielzinsbestimmung erfolgt jährlich und ist Bestandteil des Schuldenberichtes. Notwendige Zielkorrekturen aufgrund veränderter Marktbedingungen werden gesondert mitgeteilt. Aufgrund des aktiven Schuldenmanagements erreichte Reduzierungen der Zinsausgaben stehen zunächst nicht zur Deckung von Mehrausgaben zur Verfügung. Sie dienen zur Absicherung, damit temporär eintretende, den Haushalt belastende Entwicklungen aufgefangen werden können.

7 Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Bezeichnung der Vorlage Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum Vor diesem Hintergrund nimmt der Rat zur Kenntnis, dass das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum innerhalb der folgenden Rahmenbedingungen betrieben wird: Mindestens 80% des Kommunalkreditportfolios ist mit Krediten mit festen Zinsbindungsfristen ab einem Jahr zu finanzieren, davon mindestens drei Viertel mit Zinsbindungsfristen ab 5 Jahren. Bis zu 20% des Kommunalkreditportfolios können über Kredite mit Zinsbindungsfristen von bis zu einem Jahr (sogenannte Roll-Over-Kredite) finanziert werden. Kassenkredite bleiben dabei unberücksichtigt. Variabel verzinsliche Kredite, welche durch den Einsatz von Swaps faktisch in fest verzinsliche Kredite umgewandelt werden, sind für die Laufzeit des Swaps dem fest verzinslichen Portfolioanteil zuzuordnen. Werden fest verzinsliche Kredite durch den Einsatz von Swaps faktisch in variabel verzinsliche Kredite umgewandelt, so sind diese für die Laufzeit des Swaps dem variabel verzinslichen Portfolioanteil zuzuordnen. Werden variabel verzinsliche Kredite durch den Einsatz von Derivaten (z.b. Caps, Collars) mit einer Zinsobergrenze versehen, so sind sie dem festen Portfolioanteil zuzurechnen. Der Einsatz von Derivaten ist zulässig. Der Abschluss von Derivaten zu spekulativen Zwecken ist nicht gestattet. Der Grundsatz der Konnexität zum Grundgeschäft ist zu beachten. Über diese gesetzlichen Regelungen hinaus gelten nachfolgende Beschränkungen: o Für strukturierte Derivate mit dem Ziel der Zinsoptimierung wird eine Obergrenze von maximal 50 Mio. Euro (Darlehenshöhe) pro Einzelgeschäft festgelegt. Es werden nur strukturierte Derivate eingesetzt, deren Risiken gedeckelt sind. o Strukturierte Derivate dürfen bis zu einer Obergrenze von 30 % des jeweils aktuellen gesamten Schuldenportfolios (Summe des Bestandes an Kommunalkrediten und Kassenkrediten) abgeschlossen werden. o Derivate, die ausschließlich dem Zwecke der Zinssicherung dienen, werden auf diese Grenzen nicht angerechnet. Die Aufnahme strukturierter Kredite ist zulässig. Das Gesamtvolumen der strukturierten Kredite darf 15% des jeweiligen Schuldenportfolios nicht überschreiten. Es werden nur strukturierte Kredite eingesetzt, deren Risiken gedeckelt sind. Währungskredite in Schweizer Franken dürfen ausschließlich für den Kassenkreditbereich und bis zu einem Anteil von max. 35 % der jeweiligen aktuellen Kassenkreditermächtigung aufgenommen werden. Es ist eine Arbeitsanweisung für die Kämmerei auf der Basis dieses Beschlusses zu erstellen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird über die Inhalte und Ergebnisse des Zins- und Schuldenmanagements im Rahmen eines jährlichen Schuldenberichtes informiert.

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