Anschlussleitungen für Löschwasserübergabestellen nach DIN , Bereitstellung von Löschwasser durch den Wasserversorger

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1 Anschlussleitungen für Löschwasserübergabestellen nach DIN , Bereitstellung von Löschwasser durch den Wasserversorger In häufigen Anfragen wird bedingt aus dem Verständnis der Wortdefinition Anschlussleitung und gemeinsamer Zuleitung fälschlicherweise abgeleitet, dass bei einer Bereitstellung des Löschwassers durch die öffentliche Wasserversorgung die Hausanschlussleitung nach dem Trinkwasserspitzenvolumenstrom auszulegen ist. Folglich könne der Versorger kein Löschwasser mehr zur Verfügung stellen. Dieses Verständnis ist nicht aus dem Regelwerk DIN abzuleiten, sondern wider spricht diesem. Auslegung der Hausanschlussleitung Sofern Löschwasser vom Wasserversorgungsunternehmen (WVU) für den Objektschutz 2 zur Verfügung gestellt wird, ist die Hausanschlussleitung nach dem DVGW Arbeitsblatt W und der Wasserzähler nach DVGW AB vom Wasserversorger auszulegen. Es obliegt der Entscheidung des WVU, ob Löschwasser dem Anschlussnehmer im Rahmen des Liefervertrages zur Verfügung gestellt wird. Auf vorstehenden Umstand geht auch DIN im Punkt ein. In den Beispielen des normativen Anhanges A (A.8 1 und A.9 1 ) sind Schemata dargestellt. Hier stellt der Wasserversorger beispielhaft Löschwasser über die Hausanschlussleitung zur Verfügung, bei welcher der Trinkwasserspitzenvolumenstrom kleiner ist als der Löschwasserbedarf. Aus der dargestellten Konstellation folgt lediglich, dass eine geeignete LWÜ nach gültigem Regelwerk 1 auszuwählen ist. Seite 1 Datum: Beleg-Nr.: H2

2 Wortdefinition Anschlussleitung und gemeinsame Anschlussleitung nach DIN 1988 In DIN Teil ist dem Punkt Absatz 2 zu entnehmen: Die Dimensionierung der gemeinsamen Zuleitung muss nach dem Trinkwasserspitzenvolumenstrom erfolgen Als Hausanschlussleitung ist nach DIN EN die Zuleitung zum Gebäude bis zur Hauptabsperreinrichtung (HAE) zu verstehen. Die gemeinsame Zuleitung von Trink- und Löschwasser ist nach DIN die Leitung in Fließrichtung von der HAE bis zum Abzweig zu LWÜ 6 und Trinkwasserverbraucher zu sehen. Grafik 1 Seite 2 Datum: Beleg-Nr.: H2

3 Sicherstellung der Trinkwasserhygiene Wird seitens des Wasserversorgers Löschwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz neben dem Trinkwasserbedarf zur Verfügung gestellt, sind hinsichtlich der häuslichen Wasserverteilungsanlage grundsätzlich zwei Anwendungsfälle zu betrachten. Der Löschwasserbedarf ist kleiner als der Trinkwasserspitzenvolumenstrom (siehe Grafik 1) Als Sicherungseinrichtung zwischen Lösch- und Trinkwasseranlage ist eine geeignete LWÜ 1; 6 auszuwählen. Falls vorhanden, ist die gemeinsame Zuleitung nach der HAE auf den Trinkwasserspitzenvolumenstrom auszulegen. Im Brandfall kann die Strömungsgeschwindigkeit in der gemeinsamen Zuleitung und in der Einzelzuleitung zur LWÜ bis zu 5 m/s ansteigen. Die Einzelzuleitung zur LWÜ 6, sofern diese länger als 10 x d ist oder einen Wasserinhalt von mehr als 1,5 Litern besitzt, ist nach den Anforderungen des Regelwerkes 1 zu spülen 3. Seite 3 Datum: Beleg-Nr.: H2

4 Der Löschwasserbedarf ist größer als der Trinkwasserspitzenvolumenstrom Als Sicherungseinrichtung zwischen Lösch- und Trinkwasseranlage ist eine geeignete LWÜ 1; 6 auszuwählen. Im Regelfall ist die gemeinsame Zuleitung nach der HAE auf den Trinkwasserspitzenvolumenstrom auszulegen. Im Brandfall kann die Strömungsgeschwindigkeit in der gemeinsamen Zuleitung und in der Einzelzuleitung zur LWÜ bis zu 5 m/s ansteigen. Ist in der Bestandsanlage eine gemeinsame Zuleitung nicht nach dem Trinkwasser-Spitzenvolumenstrom ausgelegt, so ist dies zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene in Anlehnung nach Norm 1 in die wöchentliche Spülung einzubeziehen. Grafik 3 Die Hausanschlussleitung, die gemeinsame Zuleitung und die Einzelanschlussleitung zur LWÜ 6, sofern diese länger als 10 x d ist oder einen Wasserinhalt von mehr als 1,5 Litern besitzt, ist zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene nach den Anforderungen des Regelwerkes 1 zu spülen 5. Seite 4 Datum: Beleg-Nr.: H2

5 Zusammenfassung Die Bereitstellung von Löschwasser für den Objektschutz durch die öffentliche Wasserversorgung einschließlich der Dimensionierung der Hausanschlussleitung und Wasserzählers obliegt einzig dem WVU. Wurde die Hausanschlussleitung nach dem größeren Löschwasserbedarf ausgelegt und bereitgestellt, so sind geeignete Maßnahmen zur Trinkwasserhygiene, wie z. B. die wöchentliche Spülung in Anlehnung nach DIN durch den Anschlussnehmer sicherzustellen. 1 DIN 1988 Teil 600, Ausgabe W 405, Ausgabe W 404, Ausgabe W 406 EW, Ausgabe wöchentliche Spülung, mit 3-fachen Wasserinhalt bei Strömungsgeschwindigkeit von 0,2 m/s bis < DN 50 und > DN 50 mit 0,1 m/s; Quelle 1 6 Löschwasserübergabestellen; Quelle 1 7 DIN EN 806, Ausgabe 2001 Seite 5 Datum: Beleg-Nr.: H2

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