Bayerische Staatskanzlei Franz-Josef-Strauß-Ring München. Augsburg, den

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1 Bayerische Staatskanzlei Franz-Josef-Strauß-Ring München Betreff: Projekt Mobilitätsdrehscheibe Augsburg, Untertunnelung des historischen Empfangsgebäudes am Augsburger Hbf Planfeststellungsbeschluss der Reg. von Schwaben vom: Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf mein erstes Schreiben vom bedanke ich mich für die laufende Information über den Stand der Überprüfungen. Inzwischen habe ich einen sehr aufschlussreichen Brief (vom ) von Herrn Herrmann aus dem Bay. LfD erhalten. 1. Planfeststellungsverfahren Darin wird meine Auffassung bestätigt, dass die Planfeststellungsunterlagen keinerlei Hinweis auf die Erfordernis von teilweisen Abbrüchen am Bürkleinbahnhof enthalten haben. Herr Herrmann hatte also damals seine Zustimmung zu dem Projekt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens in Unkenntnis dieses Sachverhaltes erteilt. Dritte konnten daher zu dieser Situation ebenfalls keine Stellungnahmen abgeben, da diese Ein griffe nicht erkennbar waren, vielmehr wurde mit langen rein verbalen Ausführungen über statische Maßnahmen (die hier technisch gar nicht möglich sind) mögliche Bedenken geschickt verhindert. Das Verfahren war insoweit unvollständig und die Unterlagen nicht beurteilungsfähig. Im Nachgang wurden dann im Mai 2014, wie Herr Herrmann schreibt, detaillierte Planunterlagen vorgelegt. Erst aus diesen ergibt sich dann wohl die Erfordernis vom teilweisen Abbruch des historischen Bahnhofs gebäudes. Diese Erfordernis wäre angesichts der vorgelegten Planunterlagen und in Kenntnis der historischen Fundamente für einen halbwegs versierten Planer von Anfang an erkennbar gewesen. Es darf also vermutet werden, dass im Planfeststellungsverfahren diese Probleme bewusst ausgeklammert wurden. 2. Beurteilung der Ost- und Westfassaden Keineswegs nachvollzogen werden können die Ausführungen, die Herr Herrmann zur bauhistorischen Bedeutung der von ihm zum Abbruch freigegebenen

2 2 Außenwände. Fenster- und Türachsen wie auch Formate entsprechen bis auf den heutigen Tag genau den Plänen von Bürklein aus dem Jahr Aller dings hat Bürklein den überkommenen Mittelrisalit von 1858 bei Anordnung der Fenster in den Obergeschossen sowie durch Einbau von Türen im EG sichtbar verändert. Bei ungenauer Forschung könnte es so zu Verwechslungen zwischen den Fassaden von 1858 und 1869 kommen. Einzige Veränderungen hat es bei der Anordnung und Ausbildung der flach eingelassenen Fahrplanvitrinen gegeben. Nach historischen Außenputzen zu suchen erscheint eher als ein sinn loses Unterfangen, da das Gebäude bis in die 20er Jahre des letzten Jahrhunderts Sichtziegelmauerwerk zeigte. Dieses ist auch noch unter dem Putz vorhanden, wird aber durch den genehmigten Abbruch unwiederbringlich zerstört. Die sichtbaren Putzbögen über den Fenstern wurden erstmals beim Verputzen der Außenwände aufgetragen, in den 50er Jahren dann abgeschlagen und in den 80er Jahren teilweise wieder angebracht. Historisch müssen darunter gemauerte Bögen aus orange-rötlich-bunten Spezialbogenziegeln zu finden sein, was der Befunduntersuchung aber verborgen geblieben ist. Insgesamt köstlich ist dabei die Formulierung temporärer Abbruch, wohl ein neuer Sonderbegriff der Denkmalpflege, den es erst noch fachwissenschaftlich zu definieren gilt? 3. Heizkeller/Bahnsteigunterführung Gar nicht erwähnt wurde der dauerhafte Verzicht auf den historischen, gewölbten Heizungs- bzw. Kohlenkeller. Anscheinend wurden hier auch keine Befunde ermittelt. Dieser ist bereits in Plänen von 1858 enthalten, könnte aber auch aus der Zeit des Rüberbaues von 1846 stammen. Der Keller liegt teilweise unter dem Hausbahnsteig, möglicherweise gab es hier einmal einen Schacht zum Einfüllen der Brennmaterialien vom Güterwaggon aus. Ebenfalls unerwähnt bleibt die zum Teil aus dem Jahre 1894 stammende Bahnsteigunterführung, die zusammen mit Rosenheim die älteste und einzige erhaltene Bahnsteigunterführung in Bayern bildet. Ihr technikgeschichtlicher Wert wurde bislang nicht geprüft, es gibt auch keine Befunde oder Dokumentation dazu. 4. Ergebnis Insgesamt steht die Behandlung dieses letzten großen Bürkleinbahnhofs durch die Denkmalbehörden im traditionellen Kontext mit den Zustimmungen zum Entkernen des Mittelbaus, dem Abbruch der historischen nördlichen Außenwand im Bereich der Gaststätte mit Pseudobrauerei sowie der Erlaubnis völlig peinlicher Leuchtwerbung auf den historischen Fassaden. Ganz anders zeigt sich das Verständnis des LfD für historische Bahnbauten in München Pasing, wo bei wesentlich weniger bedeutenden Anlagen auf Erhalt der Substanz und denkmalpflegerisch vorbildliche Behandlung geachtet wurde. Absolut einmalig ist auch in Augsburg das Desinteresse der DB an diesem Geschichtsjuwel. In anderen Städten bemüht sich der Staatskonzern durchaus um Erhalt und rücksichtsvolle Neugestaltung der überkommenen Substanz und ist stolz auf die damit verbundene öffentliche Anerkennung. Dass dies hier nicht erfolgt, dürfte nicht zuletzt auch mit der Qualifikation der für den Konzern örtlich zuständigen Personen zu tun haben. Besonders erstaunlich ist die Aufnahme des Stadtheimatpflegers in den Verteiler. Herr Professor FH. hat bei seiner Amtseinführung in der Presse klar geäußert, dass er seine Aufgabe in der Ermöglichung moderner Architektur sieht. Spezielle historische oder baugeschichtliche Kenntnisse waren nie sein Berufsfeld. Bei seiner bekannt korrekten Grundhaltung dürfte er sich daher hier bestimmt nicht mit einspannen lassen.

3 3 5. Schlussfolgerung: - Das Planfeststellungsverfahren hat unzulässigerweise relevante Sachverhalte verschwiegen und falsche Angaben zu den Problemlösungen gemacht und ist daher als nichtig anzusehen. - Das Bayer. LfD wusste zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens nicht um die Abbruchproblematik und hat dies auch nicht beanstandet, sondern sich 2014 nachträglich, sozusagen um die frühere Zustimmung aus Unwissen nicht widerrufen zu müssen, mit den drohenden Abbrüchen einverstanden erklärt. - Die handelnden Personen müssen als befangen gelten. Es ist ein komplett neues, öffentliches Verfahren anzustrengen. Nur mit wirklich unabhängigen, bislang nicht befassten Fachleuten kann hier noch ein überzeugendes Ergebnis bewirkt werden. - Ohne dies hier beantragen zu wollen erscheint eine Überprüfung der Befolgung von Dienstpflichten sowohl bei der Feststellungsbehörde wie auch beim Bay. LfD zumindest als denkbar. mit freundlichen Grüssen In Abdruck an: Eisenbahnbundesamt Berlin, Steglitzer Damm 117, Berlin Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Herrn Generalkonservator Mathias Pfeil, Hofgraben 4, München

4 Bay. Landesamt für Denkmalpflege Herrn Generalkonservator Mathias Pfeil Hofgraben München Sehr geehrter Herr Pfeil, bezugnehmend auf mein 1. Schreiben vom darf ich Ihnen vorab in der Anlage mein 2. Schreiben an die Bayerische Staatskanzlei übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Anlage: Schreiben an die Bayerische Staatskanzlei

5 Eisenbahnbundesamt Berlin Steglitzer Damm Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf mein 1. Schreiben vom darf ich Ihnen vorab in der Anlage mein 2. Schreiben an die Bayerische Staatskanzlei übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Anlage: Schreiben an die Bayerische Staatskanzlei

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