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1 Inhalt: 1 Aktuelles Höhere Rente für Geringverdiener Thema des Monats Märzklausel Definition Grundsatz Anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung Serie - Lohnpfändungen Fachlicher Hintergrund Wer ist bei einer Lohnpfändung beteiligt? Wie läuft das Pfändungsverfahren? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen? Was muss der Arbeitgeber beachten? Was passiert bei einer Vorpfändung? Welches Arbeitseinkommen wird von der Pfändung erfasst?

2 1 Aktuelles 1.1 Höhere Rente für Geringverdiener Nicht wenige Arbeitnehmer haben ein Leben lang gearbeitet doch dann liegt die Rente unter dem Hartz-IV-Niveau und deckt nicht einmal mehr das Existenzminimum ab. Immer mehr Rentner in Deutschland sind, obwohl sie jahrzehntelang Monat für Monat Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt haben, auf die staatliche Grundsicherung angewiesen. Um das zu verhindern, plant die Große Koalition im Wahljahr 2017 eine milliardenschwere Rentenreform, von der Millionen Geringverdiener mit Mini-Renten profitieren sollen. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat, soll eine Rente erhalten, die in jedem Fall über dem Hartz-IV-Niveau liegt. Wir arbeiten daran und werden noch in diesem Jahr einen konkreten Vorschlag vorlegen, kündigte die zuständige Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) in diesen Tagen an und berief sich dabei ausdrücklich auf den Koalitionsvertrag. Nahles appellierte an die Koalitionäre, sich an die Vereinbarung zu halten. Gerade jetzt ist das Signal wichtig, dass die Vorhaben des Koalitionsvertrags nicht infrage gestellt werden. Doch ihre Sorge, das Vorhaben könnte an der Union noch scheitern, dürfte unbegründet sein. So signalisierte Fraktionschef Volker Kauder bereits grundsätzliche Zustimmung zu dem Projekt: Wir werden etwas für die Rentner tun müssen, die sehr geringe Renten beziehen und nur sehr schwer ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Wie die Lebensleistungsrente aussehen solle, ließ er allerdings offen. Darüber werden wir sprechen. Nach den Vorgaben des Koalitionsvertrags sollen alle Arbeitnehmer, die mindestens 40 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung bezahlt haben und dennoch im Alter weniger als 30 Rentenentgeltpunkte gesammelt haben, durch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte bessergestellt werden. 30 Rentenpunkte entsprechen derzeit einer Rente von 876,30 Euro im Westen. Der zur Bestreitung des Existenzminimums steuerfrei gestellte Grundfreibetrag beläuft sich seit Jahresanfang auf 721 Euro. Von der Reform profitieren nicht nur Geringverdiener, sondern auch jene, die ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen. Sie sollten durch eine Aufwertung ihrer Rente nicht mehr darauf angewiesen sein, im Alter auf die staatliche Grundsicherung angewiesen zu sein. Offen ist die Finanzierung der Lebensleistungsrente. Da sie eine versicherungsfremde Leistung darstellt, müssen die Leistungen aus Steuermitteln aufgebracht werden. Die Einführung der Lebensleistungsrente (ursprüngliche Bezeichnung: Mindestrente) ist für 2017 geplant. 2

3 2 Thema des Monats 2.1 Märzklausel Definition Einmalige Zuwendungen, die innerhalb der Monate Januar bis März eines Jahres gezahlt werden, müssen dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zugeordnet werden, wenn bei Auszahlung der Zuwendung diese nicht voll in der Krankenund Pflegeversicherung verbeitragt werden kann. Bei freiwillig- bzw. privat versicherten Arbeitnehmern gilt dies für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die entsprechende Regelung findet sich im 23 a Abs. 4 SGB IV. Durch Einführung der Märzklausel wollte der Gesetzgeber verhindern, dass die Arbeitgeber ihre ganzen Einmalbezüge möglichst früh im Jahr auszahlen, um dadurch geringe Sozialversicherungsaufwendungen zu erreichen. In Normalfall ist somit der günstigste Monat für die Zahlung eines Einmalbezugs der April Grundsatz Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitslohn gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung grundsätzlich in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend davon sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn die Einmalzahlung vom 1.1. bis eines Jahres gezahlt wird und die versicherungspflichtige Beschäftigung bereits im Vorjahr bestanden hat und die Einmalzahlung zusammen mit dem laufenden Arbeitsentgelt die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung übersteigt. Für bestehende Beschäftigungsverhältnisse kommt als Entgeltabrechnungszeitraum in diesen Fällen in der Regel der Dezember des Vorjahres in Betracht. Hat die Beschäftigung bereits im Verlauf des Vorjahres geendet, wird das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugeordnet Anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung Für die Beurteilung der Anwendung der Märzklausel ist bei krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern stets von der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung auszugehen. 3

4 Wird diese überschritten, ist für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt auch für die Berechnung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge die Märzklausel anzuwenden. Das gilt selbst dann, wenn das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt im laufenden Jahr in voller Höhe der Beitragspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung unterliegen würde. Bei krankenversicherungsfreien Arbeitnehmern ist für die Beurteilung, ob die Märzklausel anzuwenden ist, von der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung auszugehen. Praxisbeispiel: Herr M. ist seit Jahren bei Firma X versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung durchgehend ohne Unterbrechungen beschäftigt. Sein Gehalt beträgt seit Januar EUR. Im März 2016 erhält Herr M. eine Provision in Höhe von EUR. Schritt 1: Prüfen, ob das laufende Gehalt (3.500 EUR) und der Einmalbezug (4.000 EUR) die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung überschreitet. Da die Summe des laufenden Gehalts und des Einmalbezugs EUR beträgt; die BBG KV nur 4.237,50 EUR, ist dies eindeutig der Fall. Es muss nun geprüft werden, wie viel Sozialversicherungsluft sich in der KV bis März des laufenden Jahres angespart hat. Schritt 2: Ermittlung der Sozialversicherungsluft in der Krankenversicherung Gehalt 2016 BBG KV 2016 SV-Luft KV (Differenz vom Gehalt bis zur BBG) Jan EUR 4.237,50 EUR 737,50 EUR Feb EUR 4.237,50 EUR 737,50 EUR Mär EUR 4.237,50 EUR 737,50 EUR Summe KV-Luft (März 2016) 2.212,50 EUR Andere Darstellung: Anteilige BBG KV von Januar bis März (3 x 4.237,50 EUR) KV-Brutto von Januar bis März (3 x 3.500,00 EUR) Differenz (SV-Luft) = ,50 EUR = ,00 EUR = 2.212,50 EUR 4

5 Für den Einmalbezug ist nicht genügend Luft im laufenden Jahr vorhanden; d.h. der Einmalbezug kann nicht in voller Höhe in der Krankenversicherung verbeitragt werden. Wenn dies der Fall ist und der Einmalbezug in den ersten drei Monaten des Jahres gezahlt wird, ist die Märzklausel anzuwenden. Hinweis: Würde der Einmalbezug erst im April oder später gezahlt werden, würde die Märzklausel nicht greifen. Im April wäre die Luft um weitere 737,50 EUR höher, also in der Summe EUR. Somit wären von der Provision (4.000 EUR) nur EUR in der KV und PV zu verbeitragen. Für die restlichen EUR wäre keine Luft mehr vorhanden und diese blieben beitragsfrei in der KV/PV. Schritt 3: Anwendung der Märzklausel Monat Gehalt 2015 BBG KV 2015 SV-Luft KV (Differenz vom Gehalt bis zur BBG) Jan EUR 4.125,00 EUR 625,00 EUR Feb EUR 4.125,00 EUR 625,00 EUR Mär EUR 4.125,00 EUR 625,00 EUR Apr EUR 4.125,00 EUR 625,00 EUR Mai EUR 4.125,00 EUR 625,00 EUR Jun EUR 4.125,00 EUR 625,00 EUR Jul EUR 4.125,00 EUR 625,00 EUR Aug EUR 4.125,00 EUR 625,00 EUR Sep EUR 4.125,00 EUR 625,00 EUR Okt EUR 4.125,00 EUR 625,00 EUR Nov EUR 4.125,00 EUR 625,00 EUR Dez EUR 4.125,00 EUR 625,00 EUR Summe ,00 EUR ,00 EUR 7.500,00 EUR (SV-Luft KV) Die KV-Luft im Dezember 2015 beträgt 7.500,00 EUR. Der Einmalbezug in Höhe von 4.000,00 EUR ist voll beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung greift die Märzklausel dann analog. Da hier die BBG und somit die SV-Luft viel höher ist, ist natürlich die Einmalzahlung auch in diesen Zweigen voll beitragspflichtig. 5

6 Wenn die Voraussetzungen für die Märzklausel vorliegen (sieht Schritt 2 zuvor), ist der Einmalbezug immer in den letzten Abrechnungszeitraum des Vorjahres zurückzunehmen und zwar in allen Zweigen der Sozialversicherung. Ein Vergleich mit der SV-Luft im Zahlungsmonat des neuen Jahres findet nicht statt. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise die SV-Luft des Vorjahres (z.b. im Dezember) geringer sein sollte als die SV-Luft des neuen Jahres im Zahlungsmonat (z.b. März). 6

7 3 Lohnpfändungen (Teil 1) 3.1 Fachlicher Hintergrund Wer ist bei einer Lohnpfändung beteiligt? Bei einer Lohnpfändung sind beteiligt der Gläubiger, der die Pfändung beantragt hat, der Arbeitnehmer als Schuldner des Gläubigers, der Arbeitgeber als Drittschuldner Wie läuft das Pfändungsverfahren? Die Pfändung erfolgt auf Antrag des Gläubigers durch das sog. Vollstreckungsgericht ( 828 Abs. 1 ZPO). Durch den Pfändungsbeschluss darf der Arbeitgeber als Drittschuldner seinem Arbeitnehmer (Schuldner) den gepfändeten Einkommensteil nicht mehr auszahlen Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Der Arbeitgeber muss die Einkommenspfändung korrekt durchführen. Er haftet bei Fehlern sowohl gegenüber dem Gläubiger als auch seinem Arbeitnehmer. Als Drittschuldner hat sich der Arbeitgeber über die durch eine Lohnpfändung geschaffene Rechtslage genau zu unterrichten. Der Schuldner wird von der Pfändung durch Zustellung des Pfändungsbeschlusses nach 829 Abs. 2 Satz 2 ZPO unterrichtet. Einzig der Arbeitnehmer hat die Zulässigkeit der Einkommenspfändung zu prüfen und eventuell dagegen entsprechende Rechtsmittel einzulegen. Der Arbeitgeber hat keine Aufklärungspflichten gegenüber seinem Arbeitnehmer zu erfüllen. Er kann natürlich den Arbeitnehmer auf bestimmte Sachverhalte, die in seinem Interesse liegen könnten, hinweisen (z.b. die Möglichkeit Pfandfreistellung einer einmaligen Arbeitsvergütung beim Vollstreckungsgericht nach 850i Abs. 1 ZPO zu stellen) Kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen? Aufgrund einer eingegangen Einkommenspfändung kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Einkommenspfändungen für ein und denselben Arbeitnehmer eingegangen sind. Nimmt der Arbeitnehmer im Betrieb eine besondere Vertrauensstellung ein (z.b. Kassier) könnte sich das jedoch anders darstellen. Außerdem könnte eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein, wenn im Einzelfall zahlreiche Lohnpfändungen oder Lohnabtretungen den Aufwand des Arbeitgebers so sehr belasten, dass dadurch betriebliche Abläufe (z.b. innerhalb der Lohnabteilung) sehr stark gestört werden. 7

8 3.1.5 Was muss der Arbeitgeber beachten? Sobald die Pfändung beim Arbeitgeber eingegangen ist wird diese wirksam. Der Arbeitgeber wird automatisch zum Drittschuldner. Die Zustellung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher. Es ist ratsam, den genauen Zeitpunkt vom Eingehen des Pfändungsbeschlusses nach Datum und Uhrzeit (Stunde und Minute) durch Vermerk auf dem Pfändungsbeschluss zu dokumentieren. Der genaue Zeitpunkt ist entscheidend für den Rang einer eingehenden Pfändung, wenn für den Arbeitnehmer mehrere Pfändungsbeschlüsse erwirkt worden sind. Wenn die Pfändung schon vorher fernmündlich durch das Gericht oder den Gläubiger angekündigt wurde, spielt dies keine Rolle. Die Pfändung an sich wird beim Arbeitgeber immer erst wirksam, wenn sie dort vom Gerichtsvollzieher abgegeben wurde Was passiert bei einer Vorpfändung? Die privatrechtliche Vorpfändung, die der Gläubiger oder ein von damit beauftragter Gerichtsvollzieher anfertigen kann ( 845 ZPO), hat dagegen vom Zeitpunkt ihrer Zustellung an den Arbeitgeber eine Beschlagnahmewirkung. Eine Vorpfändung bewirkt zunächst ein Zahlungsverbot an den Arbeitnehmer, welches vom Arbeitgeber unbedingt zu beachten ist. Der Arbeitgeber muss den entsprechenden Pfändungsbetrag einbehalten, jedoch noch nicht sofort an den Gläubiger abführen. Die Vorpfändung bleibt nämlich von Anfang an wirkungslos, wenn nicht innerhalb eines Monats die Zustellung des gerichtlichen Pfändungsbeschlusses an den Arbeitgeber als Drittschuldner folgt ( 845 Abs. 2 ZPO). Nach rechtzeitiger (wirksamer) gerichtlicher Pfändung wirkt diese (soweit beide Zwangsmaßnahmen sich auch betragsmäßig decken) auf den Zeitpunkt der Vorpfändung zurück. Zahlung an den Gläubiger kann erst nach (rechtzeitiger) Zustellung des Pfändungsbeschlusses und eines (damit verbundenen oder gesonderten) Überweisungsbeschlusses erfolgen Welches Arbeitseinkommen wird von der Pfändung erfasst? Der Pfändungsbeschluss bezieht sich auf das Arbeitseinkommen, welches nach wirksamem Eingang der Pfändung fällig wird. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer (Schuldner) nach einem internen Stellenwechsel eine andere Tätigkeit ausübt oder inzwischen in eine andere Vergütungsgruppe eingestuft wurde. 8

9 Ebenso bleibt die ursprüngliche Pfändung wirksam, wenn der Arbeitnehmer in einen anderen Unternehmensbereich oder in eine andere Niederlassung des gleichen Arbeitgebers (Drittschuldners) wechselt. Wenn jedoch der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt, wird dieser nicht automatisch durch den alten Pfändungsbeschluss zum neuen Drittschuldner. In diesem Fall muss der Gläubiger einen neuen Pfändungsbeschluss erwirken, der dem neuen Arbeitgeber zugestellt wird. Dies gilt genauso, wenn der Arbeitnehmer innerhalb des Konzerns die Stelle wechselt (z.b. von Konzerntochter A zu Konzerntochter B). Bei einem Rechtsformwechsel und bei einem Betriebsübergang nach 613a BGB wirkt jedoch der ursprüngliche Pfändungsbeschluss auch gegenüber dem Rechtsnachfolger. 9

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